18:25:25 | Donnerstag, 7. August 2008
Die Verletzung des päpstlichen Geheimnisses ist ein schweres Delikt. Dennoch muß der Schuldige – obwohl jeder ihn kennt – kaum mit Konsequenzen rechnen.

Die Webseite des Bistums Chur mit einer Mitgliederliste des Domkapitels.
(kreuz.net) Der vatikanische Prälat Stephan Stocker hat in der ‘Schweizerischen Kirchenzeitung’ die Rechtmäßigkeit
der letzten Wahl des Churer Bischofs betont.
Die ‘Schweizerische Kirchenzeitung’ ist das amtliches Organ
der Schweizerischen Bistümer Basel, Chur, St. Gallen, Lausanne-Genf-Freiburg und Sitten.
Prälat Stocker
ist Churer Priester und derzeit an der vatikanischen Nuntiatur in Berlin tätig.
Er zeigt in seinem Artikel
auf, daß das Privileg des Churer Domkapitels auch bei der Wahl von Bischof Vitus Huonder respektiert
wurde.
Das Churer Domkapitel darf den neuen Bischof aus einer vom Vatikan vorgelegten Dreierliste wählen.
Einige altliberale Kanoniker, die sich abgesprochen hatten, einen auf der Liste erwarteten linken Kandidaten
durchzudrücken, hatten nach der letzten Wahl gejammert, daß zwei der drei Kandidaten „unbekannt“ und
deshalb „unwählbar“ gewesen seien.
Der kirchenfeindliche Journalist Michael Meier zitiert dazu am 6.
August in der antikatholischen Zürcher Tageszeitung ‘Tages-Anzeiger’ den Churer Weihbischof und Generalvikar
von Zürich, Mons. Paul Vollmar.
Mons. Vollmar hatte nach der Wahl behauptet, daß die Privilegien des
Churer Domkapitels „einmal mehr“ nur formell eingehalten worden seien.
Der Weihbischof ist dafür bekannt,
unter der Knute der staatlichen Zürcher Landeskirche zu stehen.
Meier glaubt sogar, daß das Privileg
schon bei der Wahl der Vorgänger des jetzigen Bischofs – Bischof Amédée Grab und Bischof Wolfgang Haas –
umgangen worden sei.
Seit Bestehen des Privileges sei es überhaupt „nie wirklich zu einer freien Wahl
gekommen“ – so Meier.
Das wird von Prälat Stocker bestritten. So weißt er darauf hin, daß bei der
Ernennung eines Koadjutors mit Nachfolgerecht – wie im Fall von Bischof Wolfgang Haas – das Privileg nicht
zum Zug komme.
Die Tatsache, daß einige Domherren einen oder zwei Kandidaten auf der vatikanischen Liste
schlecht kennen, bedeute außerdem nicht, daß die vorgeschlagenen Kandidaten ungeeignet seien.
Die Zusammenstellung
der Dreierliste sei Aufgabe des Schweizer Nuntius, der Bischofskongregation und letztlich des Papstes.
Der Heilige Stuhl sei dabei ganz frei und nicht an Konsultationen gebunden.
Der Prälat erinnert auch
daran, daß in der Diözese Chur – anders als im Bistum St. Gallen – kein „Wahlrecht“, sondern lediglich
ein „Privileg“ im Sinn eines päpstlichen Gnadenerweises besteht.
Schließlich gelte die Einladung des
Zweiten Vatikanums, auf Bischofswahlprivilegien zu verzichten, in gewissem Sinne immer noch für das Churer
Domkapitel.
Prälat Stocker geht auch auf die Tatsache ein, daß – längst bekannte – kirchenfeindliche
Kanoniker ihre Geheimhaltungspflicht bis zur römischen Bestätigung des Gewählten sowohl nach der Wahl
von Mons. Grab wie auch nach der Wahl von Mons. Huonder verletzt haben.
Die Verletzung des Päpstlichen
Geheimnisses könne – so Prälat Stocker – angemessene Strafen zur Folge haben.
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#6
appius 20:00:59 | Dienstag, 12. August 2008
#5
maliems 13:48:56 | Freitag, 8. August 2008
#4
LandorganistII 11:17:08 | Freitag, 8. August 2008
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LandorganistII 07:46:54 | Freitag, 8. August 2008
#1
Freinsberg 18:33:10 | Donnerstag, 7. August 2008