Schweiz
Wird das Churer Domkapitel endlich abgestraft?
Die Verletzung des päpstlichen Geheimnisses ist ein schweres Delikt. Dennoch muß der Schuldige – obwohl jeder ihn kennt – kaum mit Konsequenzen rechnen.
Die Webseite des Bistums Chur mit einer Mitgliederliste des Domkapitels.
Die Webseite des Bistums Chur mit einer Mitgliederliste des Domkapitels.
(kreuz.net) Der vatikanische Prälat Stephan Stocker hat in der ‘Schweizerischen Kirchenzeitung’ die Rechtmäßigkeit der letzten Wahl des Churer Bischofs betont.

Die ‘Schweizerische Kirchenzeitung’ ist das amtliches Organ der Schweizerischen Bistümer Basel, Chur, St. Gallen, Lausanne-Genf-Freiburg und Sitten.

Prälat Stocker ist Churer Priester und derzeit an der vatikanischen Nuntiatur in Berlin tätig.

Er zeigt in seinem Artikel auf, daß das Privileg des Churer Domkapitels auch bei der Wahl von Bischof Vitus Huonder respektiert wurde.

Das Churer Domkapitel darf den neuen Bischof aus einer vom Vatikan vorgelegten Dreierliste wählen.

Einige altliberale Kanoniker, die sich abgesprochen hatten, einen auf der Liste erwarteten linken Kandidaten durchzudrücken, hatten nach der letzten Wahl gejammert, daß zwei der drei Kandidaten „unbekannt“ und deshalb „unwählbar“ gewesen seien.

Der kirchenfeindliche Journalist Michael Meier zitiert dazu am 6. August in der antikatholischen Zürcher Tageszeitung ‘Tages-Anzeiger’ den Churer Weihbischof und Generalvikar von Zürich, Mons. Paul Vollmar.

Mons. Vollmar hatte nach der Wahl behauptet, daß die Privilegien des Churer Domkapitels „einmal mehr“ nur formell eingehalten worden seien.

Der Weihbischof ist dafür bekannt, unter der Knute der staatlichen Zürcher Landeskirche zu stehen.

Meier glaubt sogar, daß das Privileg schon bei der Wahl der Vorgänger des jetzigen Bischofs – Bischof Amédée Grab und Bischof Wolfgang Haas – umgangen worden sei.

Seit Bestehen des Privileges sei es überhaupt „nie wirklich zu einer freien Wahl gekommen“ – so Meier.

Das wird von Prälat Stocker bestritten. So weißt er darauf hin, daß bei der Ernennung eines Koadjutors mit Nachfolgerecht – wie im Fall von Bischof Wolfgang Haas – das Privileg nicht zum Zug komme.

Die Tatsache, daß einige Domherren einen oder zwei Kandidaten auf der vatikanischen Liste schlecht kennen, bedeute außerdem nicht, daß die vorgeschlagenen Kandidaten ungeeignet seien.

Die Zusammenstellung der Dreierliste sei Aufgabe des Schweizer Nuntius, der Bischofskongregation und letztlich des Papstes.

Der Heilige Stuhl sei dabei ganz frei und nicht an Konsultationen gebunden.

Der Prälat erinnert auch daran, daß in der Diözese Chur – anders als im Bistum St. Gallen – kein „Wahlrecht“, sondern lediglich ein „Privileg“ im Sinn eines päpstlichen Gnadenerweises besteht.

Schließlich gelte die Einladung des Zweiten Vatikanums, auf Bischofswahlprivilegien zu verzichten, in gewissem Sinne immer noch für das Churer Domkapitel.

Prälat Stocker geht auch auf die Tatsache ein, daß – längst bekannte – kirchenfeindliche Kanoniker ihre Geheimhaltungspflicht bis zur römischen Bestätigung des Gewählten sowohl nach der Wahl von Mons. Grab wie auch nach der Wahl von Mons. Huonder verletzt haben.

Die Verletzung des Päpstlichen Geheimnisses könne – so Prälat Stocker – angemessene Strafen zur Folge haben.
      
6 Lesermeinungen
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#6   appius   20:00:59 | Dienstag, 12. August 2008
Diktatorisch…
In der Urkirche wählten die Gläubigen ihre Bischöfe – und sie sind nicht schlecht gefahren, schließlich wurden ja viele dieser Bischöfe heilig gesprochen…
es wäre bei weitem nicht schlecht, hier die Ortskirchen freier und selbstständiger handeln zu lassen. Verantwortungsbewusstsein haben wir ja schließlich alle, nicht zuletzt durch die Firmung, die Ausgießung des Hl. Geistes, bekommen. Zumindest predigen dies die Firmspender. Wenn dies nicht stimmen sollte, stimmt irgendetwas mit der Firmung nicht…
Mir kommt die vatikanische bzw. kuriale Handhabe eher wie eine diktatorische Maßnahme vor. Gnade kann m.E. nur Gott selbst erweisen, nicht der Vatikan („päpstlicher Gnadenerweis“ – das ist ja absolut lächerlich!! und päpstliche Geheimnisse – da wird einem ja richtiggehend schlecht!!!). Die Verantwortlichen im Vatikan sollten sich an ihre eigene Brust schlagen…
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#5   maliems   13:48:56 | Freitag, 8. August 2008
@freinsberg
wieso soll denn nur der liebe gott gnaden erweisen können?
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#4   LandorganistII   11:17:08 | Freitag, 8. August 2008
Ich glaube
+net ist ein Fall für die Justiz.
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#3   stimme der vernunft †   10:22:42 | Freitag, 8. August 2008
@Landorganist
Wenn jemand abgestraftgehört, dann doch wohl +net
Wie soll das gehen? Damit Rom jemand abstrafen kann, muss der als Minimalvoraussetzung ja mal römisch-katholisch sein.
Sektenhomepages wie +net kann Rom nicht abstrafen. Für +net ist Frau Wittek www.michelrieth.de/uldt.htm zuständig
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#2   LandorganistII   07:46:54 | Freitag, 8. August 2008
Wenn jemand abgestraft
gehört, dann doch wohl +net!
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#1   Freinsberg   18:33:10 | Donnerstag, 7. August 2008
Gnadenerweis?
Ich dachte, Gnade ist ein Geschenk GOTTES? ^-^
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