Während das Gerichtsverfahren der ehemaligen Regenten des Priesterseminars der Diözese St. Pölten gegen das österreichische Boulevardmagazin „Profil“ ruht, beugen sich Sachverständige über die veröffentlichten Kußfotos: Sieht man, was man sieht, oder sieht man es nicht? Das ist hier die Frage.
(kreuz.net, St. Pölten) „Pornoaffäre. Fotobeweise von Sexspielen zwischen Priestern und ihren Schülern
stürzen die Diözese St. Pölten ins Chaos“, titelte das in Wien erscheinende Boulevardmagazin „Profil“
am 12. Juli 2004.
Der Artikel entfesselte einen medialen Sturm, der nicht nur Regens Ulrich Küchl und
Subregens Wolfgang Rothe zum Verhängnis wurde, sondern auch den Diözesanbischof von St. Pölten, Kurt
Krenn, aus Amt und Würde fegte.
Die von „Profil“ veröffentlichten Lichtbilder, von denen man immer
noch nicht weiß, wie sie den Weg von der Gendarmerie an die Öffentlichkeit fanden, traten den Gang um
die Welt an. Es gab wohl kaum ein Land auf diesem Planeten, in dem sie nicht publiziert wurden. Die Photos
wurden am Heiligen Abend 2003 bei einer angeblichen Weihnachtsfeier in der St. Pöltner Privatwohnung
des damaligen Subregens Wolfgang Rothe aufgenommen. Die Bilder zeigen den Ex-Subregens des Priesterseminars
mit einem seiner Alumnen in einer mehr als brüderlichen Umarmung.
Computerexperten der Polizei hatten
die Bilder auf dem Rechner des Seminaristen gefunden, der die Aufnahme während der Weihnachtsfeier mit
einer digitalen Kamera gemacht hatte. Sein Computer war im Rahmen einer Hausuntersuchung von der Polizei
konfisziert worden, als diese im Priesterseminar einen Täter jagte, der einige Monate vorher über das
hauseigene Internet illegales kinderschänderisches Material heruntergeladen hatte.
Am 18. Juli 2004
nahm Subregens Rothe Stellung zu den aufgetauchten kompromittierenden Kußbildern und wies alle gegen
ihn erhobenen Anschuldigungen entschieden zurück: „Weder haben die durch angebliche ‘Beweisfotos’ belegten
Verfehlungen bei einer Weihnachtsfeier je stattgefunden, was in jedem Fall durch Zeugenaussagen belegbar
ist, noch entsprechen die übrigen gegen mich erhobenen Anschuldigungen auch nur ansatzweise der Wahrheit.“
Zugleich kündigte Rothe die Einleitung rechtlicher Schritte an.
Angesichts dessen, was das breite Publikum
auf den Fotos sah, verhallten Rothes Beteuerungen ungehört im apokalyptischen Tornado, der sich nach
der Publizierung der Aufnahmen über ihn, das Priesterseminar und die ganze Diözese St. Pölten entlud.
Die ruinierten Regenten gaben nicht auf, sondern strengten einen Prozeß gegen das in Wien erscheinende
Boulevardmagazin „Profil“ an, das die Fotos zuerst veröffentlichte. Im Prozeß geht es auch um die Frage,
ob das Magazin das besagte Foto in unrechtmäßiger Weise als Beweis für Sexspiele im Priesterseminar
interpretiert hat.
Im Rahmen dieses Prozesses fährt Ex-Subregens Rothe jetzt ein neues schweres Geschütz
ins Feld: den emeritierten Universitätsprofessor und lehrbeauftragten Ordentlichen Universitätsprofessor,
Diplomingenieur und Doktor der technischen Wissenschaften, Peter Waldhäusl.
Waldhäusl ist Mitglied
der Fakultät des Instituts für Photogrammetrie und Fernerkundung an der Technischen Universität in
Wien. Dieses Institut beschäftigt sich unter anderem damit, praxisgerechte photogrammetrische Verfahren
zu entwickeln.
Die Photogrammetrie ist eine Lichtbildmeßtechnik. Sie dient zur Rekonstruktion geometrischer
Positionierungen und zur Bestimmung von Größe und Form fotografisch aufgenommener Objekte. Zur Photogrammetrie
gehört die Interpretation von Bildmaterial aus Land- und Forstwirtschaft, Geologie und Umwelttechnik,
Topographie, Architektur, Biologie, Medizin und Anatomie.
Prof. Dr. Waldhäusl, der auch ein gerichtlich
beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Photogrammetrie ist, hat sich mit Hilfe von digitalen
Kontrollaufnahmen und speziellen Computerprogrammen über die „Kußfotos“ von St. Pölten gebeugt, um
Erkenntnisse über jene Punkte zu erhalten, die auf den inkriminierten Fotos undeutlich oder interpretationsbedürftig
sind.
Die Expertise bietet eine detaillierte Bildbeschreibung, die hier nur in Ausschnitten vorliegt.
Auf dem zuerst vom Boulevardmagazin „Profil“ veröffentlichten Kußbild – so der Professor – „berührt
A [= Rothe] mit leicht geöffnetem Mund die dargereichte rechte Wange des B [= Seminarist]. Die Nasenspitze
des A befindet sich in der Höhe des rechten Tränenbeins von B. Die Augen des A sind geschlossen. (Was
meistens der Fall ist, wenn sich etwas im Nahbereich der Augen abspielt). Der Kopf des A ist nach links
und leicht nach hinten geneigt, der des B ist etwa um 20 Grad nach links geneigt“, so daß die beiden
Köpfe nach oben hin V-förmig auseinandergehen.
„Der Kopf des B ist in dem im Bild […] festgehaltenen
Moment der Kamera näher als der des A, die Berührung der Wangen dürfte gerade erst beginnen oder bereits
vorbei sein.“
Für die Interpretation des Bildes von besonderer Bedeutung ist nach Prof. Waldhäusl,
daß die Aufnahme des Bildes von unten nach oben erfolgte, so daß „die fast gleich hoch erscheinenden
Lippen eine perspektiv bedingte Täuschung“ darstellen.
Im Gegensatz zu der in den Medien verbreiteten
Auslegung, daß zwischen den geöffneten Lippen Rothes die Zunge des mit ihm zusammen abgebildeten Seminaristen
zu sehen sei, kommt Waldhäusl zum Schluß: „Im rechten Mundwinkel des A sieht man seine Zähne und einen
Reflex der naßglänzenden linken Innenwange, rechts im Bild davor nicht die Zunge des B“.
Das Gutachten
schließt mit folgender Zusammenfassung: „Eine sorgfältige Interpretation des Bildes […] durch Vergleiche
mit perspektiv ähnlichen Kontrollaufnahmen lassen es durchaus glaubhaft erscheinen, daß […] lediglich
eine harmlose Szene dargestellt ist, die während des Austausches eines Bruderkusses entstanden ist.“
Damit würde die multikulturelle Möglichkeit eines polnischen Weihnachtskusses zwischen einem Österreicher
und einem Deutschen an Glaubwürdigkeit gewinnen. Die Geburt des Herrn ist bekanntlich auch das Fest des
völkerverbindenden Friedens. Unerklärt bleibt aber weiterhin, warum die unschuldige weihnächtliche
Friedensbezeugung ausreichte, um den Subregens zum Rück- und den Alumnus zum Austritt aus dem Priesterseminar
zu bewegen.
In der Zwischenzeit sind alle Teilnehmer der privaten Weihnachtsfeier, bei der das Foto entstanden
ist, vor dem Wiener „Landesgericht für Strafsachen“ als Zeugen vernommen worden. Alle bis auf einen haben
verneint, daß es dabei zu einem Kuß oder zu sonst einer sexuellen Handlung gekommen sei.
Der bei der
Weihnachtsfeier ebenfalls anwesende Remigius R., der vom Boulevardmagazin „Profil“ im Wiener Prozeß als
Hauptzeuge benannt wurde, blieb bei der Version des „Zungenkusses“. Unbeantwortet bleibt allerdings die
Frage, warum dieser Vorwurf nicht schon in den Monaten vor dem Auftauchen des Fotos erhoben wurde.
Der
Ex-Seminarist Remigius R. gehört ebenfalls zu denen, die in den St. Pöltner Seminarwirren nicht ungeschoren
davongekommen sind. Während der Razzia in den geheiligten Gewölben des Priesterseminars fand die Polizei
in seinem Zimmer größere Mengen an Bild- und Filmmaterial unzüchtiger Natur und homosexueller Ausrichtung.
Bei der neuen Führungsriege in der Diözese St. Pölten ist Remigius R. offensichtlich aus diesem Grund
in Ungnade gefallen. Seine Bewerbung um Wiederaufnahme in das Priesterseminar wurde von der durch Bischof
Klaus Küng eingesetzten Aufnahmekommission abgelehnt. R. wurde auch von der Hochschule, die vom Priesterseminar
unabhängig ist, verwiesen und erhielt auch dort Hausverbot.
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7 Lesermeinungen
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Racheaktion Auf die Schippe nehmen?‘Polnisch oder französisch? – So bedauerlich es ist, aber auch an
diesem Beitrag wird wieder deutlich, dass es sich bei kreuz.net ganz offensichtlich auch (man hat den
Eindruck zu dem Server hat jeder aus dem konservativen Lager Zutritt, der irgendwie noch offene Rechnungen
mit jemanden zu begleichen hat) um eine Racheaktion bestimmter Kreise in St. Pölten und dem Umkreis daraus
handelt …
Seelenheil Wenn Küchl, Rothe & Co. so weitermachen wie bisher, dann werden sie noch ihr Seelenheil verlieren.
Beten wir doch für ihre Bekehrung und für ihre Heilung von der Neurose „Homosexualität“, die vielschichtige
psychologisch bedingte Ursachen hat, dass sie gute Seelsorger und Psychotherapeuten bekommen. Buchtipps:
Richard Cohen, Ein anderes Coming Out, Brunnen Verlag, Gießen 2001. Gerard van den Aardweg, Das Drama
des gewöhnlichen Homosexuellen. Analyse und Therapie, Hänssler Verlag, Neuhausen-Stuttgart, 3. Auflage,
1995.
Unterwegs zur vollen Lächerlichkeit Richtig, dieses „Gutachten“ ist nach so langer Zeit so etwas von
lächerlich. Warum haben denn dann alle Beteiligten von Anfang nicht gesagt, dass die Photos manipuliert
oder sonst was seien? Nein, die Echtheit steht ja fest, mehr noch, sogar Bischof Krenn verteidigte die
echten Photos z. B. mit dem „Weihnachtskuss“. Offenbar halfen aber die Weihnachskussverteidigungen nichts
und sind die Photos doch so arg, dass sie kreuz.net nicht publiziert und man nun zu solchen „Gutachten“
greifen muss. Also kein schweres Geschütz, sondern nur noch zum Kopfschütteln. Aber gut, wen interessiert
dieser Prozess noch, obwohl er für die Zuseher einer Realkomödie sonder gleichen sein muss, wie man
bei Ambrosius ambrosius.patched.de/logbuch.htm nachlesen kann, der nämlich als Augenzeuge über die Zurückweisung
dieses lustigen Gutachtens berichtet.
Diese einseitige Darstellung ist zum Kotzen! Völlig unerwähnt bleibt, dass das Gutachten im genannten
Prozeß von der Richterin nicht zugelassen wurde. Unerwähnt bleibt, dass der Grundsatz der freien Beweiswürdigung
herrscht. Zur Erinnerung: Als Elfriede Matysek aussagte, dass in der SPÖ-Burgenland-Vorstandssitzung
1986 vom damaligen Bundeskanzler Dr. Fred Sinowatz, SPÖ, davon gesprochen hatte, dass „rechtzeitig auf
Waldheims braune Vergangenheit“ hingewiesen werde, dies mit Blick auf den damals bevorstehenden Bundespräsidentschaftwahlkampf,
da blieb Matysek im von Sinowatz angestrengten Verfahren gegen Profil die einzige mit der Bestätigung
der bekannten Aussage (sie legte auch eigenhändig verfaßte Mitschriften der Vorstandssitzung vor, die
sie aber hätte böswillig falsch verfassen können), die übrigen mehr als 20 anderen Zeugen sagten entweder
aus, sie könnten sich nicht erinnern oder sie seien sicher, dass diese Äusserungen nicht gefallen seien.
Die letzteren wurden ebenso wie Sinowatz selbst wegen falscher Beweisaussage vor Gericht strafrechtlich
verurteilt. Es kann also die Aussage eines Zeugen glaubwürdiger sein als die von 20 anderen – scheinbar
wohlanständigen – teils sogar prominenten Zeugen. Die innere Glaubwürdigkeit der Aussage und die Übereinstimmung
mit anderen Beweismitteln ist maßgeblich. Es sagt also nichts aus, dass Remigius R. als einziger eine
bestimmte Aussage tätigt. Damit ist nicht belegbar, er hätte falsch ausgesagt und die anderen aber richtig.
Dass sich die Schwulen untereinander decken, ist nichts Besonderes…