St. Pölten
Polnisch oder französisch?
Während das Gerichtsverfahren der ehemaligen Regenten des Priesterseminars der Diözese St. Pölten gegen das österreichische Boulevardmagazin „Profil“ ruht, beugen sich Sachverständige über die veröffentlichten Kußfotos: Sieht man, was man sieht, oder sieht man es nicht? Das ist hier die Frage.
(kreuz.net, St. Pölten) „Pornoaffäre. Fotobeweise von Sexspielen zwischen Priestern und ihren Schülern stürzen die Diözese St. Pölten ins Chaos“, titelte das in Wien erscheinende Boulevardmagazin „Profil“ am 12. Juli 2004.

Der Artikel entfesselte einen medialen Sturm, der nicht nur Regens Ulrich Küchl und Subregens Wolfgang Rothe zum Verhängnis wurde, sondern auch den Diözesanbischof von St. Pölten, Kurt Krenn, aus Amt und Würde fegte.

Die von „Profil“ veröffentlichten Lichtbilder, von denen man immer noch nicht weiß, wie sie den Weg von der Gendarmerie an die Öffentlichkeit fanden, traten den Gang um die Welt an. Es gab wohl kaum ein Land auf diesem Planeten, in dem sie nicht publiziert wurden. Die Photos wurden am Heiligen Abend 2003 bei einer angeblichen Weihnachtsfeier in der St. Pöltner Privatwohnung des damaligen Subregens Wolfgang Rothe aufgenommen. Die Bilder zeigen den Ex-Subregens des Priesterseminars mit einem seiner Alumnen in einer mehr als brüderlichen Umarmung.

Computerexperten der Polizei hatten die Bilder auf dem Rechner des Seminaristen gefunden, der die Aufnahme während der Weihnachtsfeier mit einer digitalen Kamera gemacht hatte. Sein Computer war im Rahmen einer Hausuntersuchung von der Polizei konfisziert worden, als diese im Priesterseminar einen Täter jagte, der einige Monate vorher über das hauseigene Internet illegales kinderschänderisches Material heruntergeladen hatte.

Am 18. Juli 2004 nahm Subregens Rothe Stellung zu den aufgetauchten kompromittierenden Kußbildern und wies alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen entschieden zurück: „Weder haben die durch angebliche ‘Beweisfotos’ belegten Verfehlungen bei einer Weihnachtsfeier je stattgefunden, was in jedem Fall durch Zeugenaussagen belegbar ist, noch entsprechen die übrigen gegen mich erhobenen Anschuldigungen auch nur ansatzweise der Wahrheit.“ Zugleich kündigte Rothe die Einleitung rechtlicher Schritte an.

Angesichts dessen, was das breite Publikum auf den Fotos sah, verhallten Rothes Beteuerungen ungehört im apokalyptischen Tornado, der sich nach der Publizierung der Aufnahmen über ihn, das Priesterseminar und die ganze Diözese St. Pölten entlud.

Die ruinierten Regenten gaben nicht auf, sondern strengten einen Prozeß gegen das in Wien erscheinende Boulevardmagazin „Profil“ an, das die Fotos zuerst veröffentlichte. Im Prozeß geht es auch um die Frage, ob das Magazin das besagte Foto in unrechtmäßiger Weise als Beweis für Sexspiele im Priesterseminar interpretiert hat.

Im Rahmen dieses Prozesses fährt Ex-Subregens Rothe jetzt ein neues schweres Geschütz ins Feld: den emeritierten Universitätsprofessor und lehrbeauftragten Ordentlichen Universitätsprofessor, Diplomingenieur und Doktor der technischen Wissenschaften, Peter Waldhäusl.

Waldhäusl ist Mitglied der Fakultät des Instituts für Photogrammetrie und Fernerkundung an der Technischen Universität in Wien. Dieses Institut beschäftigt sich unter anderem damit, praxisgerechte photogrammetrische Verfahren zu entwickeln.

Die Photogrammetrie ist eine Lichtbildmeßtechnik. Sie dient zur Rekonstruktion geometrischer Positionierungen und zur Bestimmung von Größe und Form fotografisch aufgenommener Objekte. Zur Photogrammetrie gehört die Interpretation von Bildmaterial aus Land- und Forstwirtschaft, Geologie und Umwelttechnik, Topographie, Architektur, Biologie, Medizin und Anatomie.

Prof. Dr. Waldhäusl, der auch ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Photogrammetrie ist, hat sich mit Hilfe von digitalen Kontrollaufnahmen und speziellen Computerprogrammen über die „Kußfotos“ von St. Pölten gebeugt, um Erkenntnisse über jene Punkte zu erhalten, die auf den inkriminierten Fotos undeutlich oder interpretationsbedürftig sind.

Die Expertise bietet eine detaillierte Bildbeschreibung, die hier nur in Ausschnitten vorliegt. Auf dem zuerst vom Boulevardmagazin „Profil“ veröffentlichten Kußbild – so der Professor – „berührt A [= Rothe] mit leicht geöffnetem Mund die dargereichte rechte Wange des B [= Seminarist]. Die Nasenspitze des A befindet sich in der Höhe des rechten Tränenbeins von B. Die Augen des A sind geschlossen. (Was meistens der Fall ist, wenn sich etwas im Nahbereich der Augen abspielt). Der Kopf des A ist nach links und leicht nach hinten geneigt, der des B ist etwa um 20 Grad nach links geneigt“, so daß die beiden Köpfe nach oben hin V-förmig auseinandergehen.

„Der Kopf des B ist in dem im Bild […] festgehaltenen Moment der Kamera näher als der des A, die Berührung der Wangen dürfte gerade erst beginnen oder bereits vorbei sein.“

Für die Interpretation des Bildes von besonderer Bedeutung ist nach Prof. Waldhäusl, daß die Aufnahme des Bildes von unten nach oben erfolgte, so daß „die fast gleich hoch erscheinenden Lippen eine perspektiv bedingte Täuschung“ darstellen.

Im Gegensatz zu der in den Medien verbreiteten Auslegung, daß zwischen den geöffneten Lippen Rothes die Zunge des mit ihm zusammen abgebildeten Seminaristen zu sehen sei, kommt Waldhäusl zum Schluß: „Im rechten Mundwinkel des A sieht man seine Zähne und einen Reflex der naßglänzenden linken Innenwange, rechts im Bild davor nicht die Zunge des B“.

Das Gutachten schließt mit folgender Zusammenfassung: „Eine sorgfältige Interpretation des Bildes […] durch Vergleiche mit perspektiv ähnlichen Kontrollaufnahmen lassen es durchaus glaubhaft erscheinen, daß […] lediglich eine harmlose Szene dargestellt ist, die während des Austausches eines Bruderkusses entstanden ist.“

Damit würde die multikulturelle Möglichkeit eines polnischen Weihnachtskusses zwischen einem Österreicher und einem Deutschen an Glaubwürdigkeit gewinnen. Die Geburt des Herrn ist bekanntlich auch das Fest des völkerverbindenden Friedens. Unerklärt bleibt aber weiterhin, warum die unschuldige weihnächtliche Friedensbezeugung ausreichte, um den Subregens zum Rück- und den Alumnus zum Austritt aus dem Priesterseminar zu bewegen.

In der Zwischenzeit sind alle Teilnehmer der privaten Weihnachtsfeier, bei der das Foto entstanden ist, vor dem Wiener „Landesgericht für Strafsachen“ als Zeugen vernommen worden. Alle bis auf einen haben verneint, daß es dabei zu einem Kuß oder zu sonst einer sexuellen Handlung gekommen sei.

Der bei der Weihnachtsfeier ebenfalls anwesende Remigius R., der vom Boulevardmagazin „Profil“ im Wiener Prozeß als Hauptzeuge benannt wurde, blieb bei der Version des „Zungenkusses“. Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage, warum dieser Vorwurf nicht schon in den Monaten vor dem Auftauchen des Fotos erhoben wurde.

Der Ex-Seminarist Remigius R. gehört ebenfalls zu denen, die in den St. Pöltner Seminarwirren nicht ungeschoren davongekommen sind. Während der Razzia in den geheiligten Gewölben des Priesterseminars fand die Polizei in seinem Zimmer größere Mengen an Bild- und Filmmaterial unzüchtiger Natur und homosexueller Ausrichtung.

Bei der neuen Führungsriege in der Diözese St. Pölten ist Remigius R. offensichtlich aus diesem Grund in Ungnade gefallen. Seine Bewerbung um Wiederaufnahme in das Priesterseminar wurde von der durch Bischof Klaus Küng eingesetzten Aufnahmekommission abgelehnt. R. wurde auch von der Hochschule, die vom Priesterseminar unabhängig ist, verwiesen und erhielt auch dort Hausverbot.
      
7 Lesermeinungen
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#7   Dr. Otterbeck   11:12:57 | Samstag, 27. Mai 2006
Schüttel:
Meinten Sie dieses Gutachten?
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#6   Thomisticus   08:27:33 | Mittwoch, 2. März 2005
Racheaktion
Auf die Schippe nehmen?‘Polnisch oder französisch?
– So bedauerlich es ist, aber auch an diesem Beitrag wird wieder deutlich, dass es sich bei kreuz.net ganz offensichtlich auch (man hat den Eindruck zu dem Server hat jeder aus dem konservativen Lager Zutritt, der irgendwie noch offene Rechnungen mit jemanden zu begleichen hat) um eine Racheaktion bestimmter Kreise in St. Pölten und dem Umkreis daraus handelt …
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#5   doublemax   21:49:37 | Dienstag, 1. März 2005
Satire?
Man weiß bei euch nie genau, ob ihr die Leute auf die Schaufel nehmt. Vom Titel her könnte man meinen, das sei eine Satire????
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#4   Vetter Taferl   21:27:21 | Dienstag, 1. März 2005
Seelenheil
Wenn Küchl, Rothe & Co. so weitermachen wie bisher, dann werden sie noch ihr Seelenheil verlieren.
Beten wir doch für ihre Bekehrung und für ihre Heilung von der Neurose „Homosexualität“, die vielschichtige psychologisch bedingte Ursachen hat, dass sie gute Seelsorger und Psychotherapeuten bekommen.
Buchtipps: Richard Cohen, Ein anderes Coming Out, Brunnen Verlag, Gießen 2001.
Gerard van den Aardweg, Das Drama des gewöhnlichen Homosexuellen. Analyse und Therapie, Hänssler Verlag, Neuhausen-Stuttgart, 3. Auflage, 1995.
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#3   Stimme aus dem Tradiland   16:36:46 | Dienstag, 1. März 2005
Im übrigen ist die Überschrift
„Polnisch oder Französisch“ durchaus peinlich, anzüglich und überhaupt nicht angebracht…!
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#2   turk   15:29:02 | Dienstag, 1. März 2005
Unterwegs zur vollen Lächerlichkeit
Richtig, dieses „Gutachten“ ist nach so langer Zeit so etwas von lächerlich. Warum haben denn dann alle Beteiligten von Anfang nicht gesagt, dass die Photos manipuliert oder sonst was seien? Nein, die Echtheit steht ja fest, mehr noch, sogar Bischof Krenn verteidigte die echten Photos z. B. mit dem „Weihnachtskuss“. Offenbar halfen aber die Weihnachskussverteidigungen nichts und sind die Photos doch so arg, dass sie kreuz.net nicht publiziert und man nun zu solchen „Gutachten“ greifen muss.
Also kein schweres Geschütz, sondern nur noch zum Kopfschütteln. Aber gut, wen interessiert dieser Prozess noch, obwohl er für die Zuseher einer Realkomödie sonder gleichen sein muss, wie man bei
Ambrosius ambrosius.patched.de/logbuch.htm nachlesen kann, der nämlich als Augenzeuge über die Zurückweisung dieses lustigen Gutachtens berichtet.
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#1   Stimme aus dem Tradiland   12:17:52 | Dienstag, 1. März 2005
Diese einseitige Darstellung ist
zum Kotzen! Völlig unerwähnt bleibt, dass das Gutachten im genannten Prozeß von der Richterin nicht zugelassen wurde. Unerwähnt bleibt, dass der Grundsatz der freien Beweiswürdigung herrscht.
Zur Erinnerung: Als Elfriede Matysek aussagte, dass in der SPÖ-Burgenland-Vorstandssitzung 1986 vom damaligen Bundeskanzler Dr. Fred Sinowatz, SPÖ, davon gesprochen hatte, dass „rechtzeitig auf Waldheims braune Vergangenheit“ hingewiesen werde, dies mit Blick auf den damals bevorstehenden Bundespräsidentschaftwahlkampf, da blieb Matysek im von Sinowatz angestrengten Verfahren gegen Profil die einzige mit der Bestätigung der bekannten Aussage (sie legte auch eigenhändig verfaßte Mitschriften der Vorstandssitzung vor, die sie aber hätte böswillig falsch verfassen können), die übrigen mehr als 20 anderen Zeugen sagten entweder aus, sie könnten sich nicht erinnern oder sie seien sicher, dass diese Äusserungen nicht gefallen seien.
Die letzteren wurden ebenso wie Sinowatz selbst wegen falscher Beweisaussage vor Gericht strafrechtlich verurteilt. Es kann also die Aussage eines Zeugen glaubwürdiger sein als die von 20 anderen – scheinbar wohlanständigen – teils sogar prominenten Zeugen. Die innere Glaubwürdigkeit der Aussage und die Übereinstimmung mit anderen Beweismitteln ist maßgeblich.
Es sagt also nichts aus, dass Remigius R. als einziger eine bestimmte Aussage tätigt. Damit ist nicht belegbar, er hätte falsch ausgesagt und die anderen aber richtig. Dass sich die Schwulen untereinander decken, ist nichts Besonderes…
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