18:21:43 | Freitag, 8. August 2008
Das Landgericht Freiburg hat kürzlich die Aufgabe übernommen, festzustellen, was Sünde und was nicht Sünde ist. Von Günter Annen.

Karikatur des norwegischen Zeichners Theodor Severin Kittelsen († 1914)
(kreuz.net) Das Landgericht Freiburg verkündete am 28. April 2008 das Urteil über den Antrag einer einstweiligen
Verfügung des Kinderabtreibers Jürgen Hugo aus Freiburg-Hochdorf gegen die ‘Initiative Nie Wieder!’.
In einem Flugblatt hatte die Initiative den Kindertöter, der im Internet für Schwangerschaftsabbrüche
geworben hatte, namentlich genannt und ihn aufgefordert, sich vom Abtreibungsmord abzuwenden.
Diese öffentliche
Aufforderung ging dem Abtreiber zu weit. Er beschloß zu klagen.
Das Landgericht Freiburg hat nun zwei
Drittel der Unterlassungsforderungen des Abtreibers abgewiesen.
In der namentlichen Nennung des Kindertöters
sahen die Richter kein Problem.
Allerdings werteten sie zwei Äußerungen auf dem Flugblatt der Initiative
als mißverständlich und daher als unterlassungswürdig.
Die erste Formulierung: „Gott wird den Mord
eines ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung – als Todsünde – anrechnen.“
Die zweite Formulierung
„mit Gift ermorden“ werteten die Richter als eine nicht hinnehmbare Äußerung, weil sie doppelsinnig
sei und auch anders verstanden werden könne.
„Mord“ könne objektiv und umgangssprachlich als vorsätzliche
Tötung eines ungeborenen Menschen unter besonderer Verwerflichkeit, aber auch als Mord im rechtstechnischen
Sinn gedeutet werden – heißt es im Urteil.
Auf einem anderen Flugblatt hatte die ‘Initiative Nie wieder’
geschrieben:
„Abtreibung ist Mord! Mord ist das vorsätzliche »Zu-Tode-Bringen« eines unschuldigen
Menschen – laut internationalen Strafgesetzen.“
Das genügte den Richtern nicht, da es sich um zwei verschiedene
Druckwerke handelte. Man hätte auf dem inkriminierten Flugblatt eine eindeutige Aussage machen müssen.
Das Landgericht folgte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 2006.
Dieses hatte
damals eine Verfassungsbeschwerde von Günter Annen abgelehnt und entschieden:
„Bei mehreren Deutungsvarianten
eines Wortes oder einer Feststellung oder Behauptung ist jene anzunehmen, die eine schwerere Verletzung
der Person verursacht. Läßt eine Formulierung mehrere Varianten einer Deutung zu, so ist eben die schwerwiegende
Deutung für die Beurteilung maßgebend.“Die Richter des Verfassungsgerichts in Karlsruhe entfernten
sich mit dieser Entscheidung vom alten Grundsatz des römischen Rechtes: „In dubio pro reo“ – Im Zweifelsfall
für den Angeklagten.
Dies ist ein schwerer Schlag gegen das Rechtsdenken, der eine grobe Verunsicherung
der Rechtsprechung zur Folge haben kann.
Die Richter des Landgerichtes Freiburg waren nicht mutig genug,
Recht im vollem Umfange zu sprechen.
Nach dem Spruch der Verfassungsrichter hat nun das Recht auf Leben
eine geringere Bedeutung als andere Grundwerte.
In einer Demokratie sollte es aber keine Schwierigkeit
sein, die Grundrechte nach ihrer Bedeutung zu ordnen.
Das Leben ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf
Erden. Erst dann folgen die Persönlichkeitsrechte.
Der Verfasser ist Vorsitzender der ‘Initiative Nie
Wieder!’ eingetragener Verein in Weinheim bei Mannheim.
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#13
Marcelus 07:00:02 | Mittwoch, 20. August 2008
#12
matt2 † 16:19:15 | Samstag, 9. August 2008
#11
Samurai 16:18:29 | Samstag, 9. August 2008
#10
Lutheraner 16:03:33 | Samstag, 9. August 2008
#9
HarroMeyer † 12:02:53 | Samstag, 9. August 2008
#8
Andreas_Rau 22:18:56 | Freitag, 8. August 2008
#7
HeinrichvonOfterdingen 21:33:15 | Freitag, 8. August 2008
#6
Desperatus † 21:27:18 | Freitag, 8. August 2008
#5
HeinrichvonOfterdingen 21:25:24 | Freitag, 8. August 2008
#4
matt2 † 21:07:33 | Freitag, 8. August 2008
#3
Arno Nuehm 20:50:58 | Freitag, 8. August 2008
#2
Andreas_Rau 20:43:52 | Freitag, 8. August 2008
#1
matt2 † 19:53:02 | Freitag, 8. August 2008