Der Chauffeur von Prälat Georg Ratzinger hat im Februar eine Geldstrafe bekommen. Bezahlt hat er sie nicht.
Der Bruder des Papstes, Prälat Georg Ratzinger
(kreuz.net, Regensburg) Der Regensburger Stiftsdekan Heinrich Wachter (78) fährt den fast blinden Bruder
des Papstes, Prälat Georg Ratzinger (84), jeden Morgen mit dem Auto zur Messe.
Prälat Ratzinger zelebriert
werktags um 7.00 Uhr in der Stiftskirche St. Johann neben dem Dom.
Prälat Wachter stellt sein Auto jeweils
direkt vor der Türe ab, obwohl dort ein Parkverbot besteht. Im Februar erhielt er deswegen für 45 Minuten
Falschparken einen Strafzettel über 15 Euro.
Das berichtete die Regionalzeitung ‘Mittelbayerische’.
Doch der Stiftsdekan weigerte sich, das Ordnungsgeld zu bezahlen. Statt dessen schrieb er dem Regensburger
Oberbürgermeister, er möge das Parken vor der Kirche während der Gottesdienstzeiten erlauben.
Der
Oberbürgermeister reagierte sofort und schickte Prälat Ratzinger einen Schwerbehindertenausweis.
Aber
Stiftsdekan Wachter ist damit kaum gedient. Unmittelbar vor der Stiftskirche gibt es keinen Behindertenparkplatz.
Deshalb forderte er eine Ausnahmeregelung. Der Bruder des Papstes würde auch von der Lufthansa gratis
nach Rom geflogen, von Vertretern der italienischen Regierung als prominenter Gast begrüßt und mit Blaulicht
in den Vatikan eskortiert.
Das Regensburger Ordnungsamt antwortete auf den Vorschlag, daß eine Sonderbehandlung
nicht möglich sei. Die Stadt behandle alle Bürger gleich.
Der Platz sei für Parkplätze nicht geeignet.
Ein Anlieger-, Bewohner- oder Behindertenparkplatz passe nicht vor den Dom. Es gebe im Umfeld des Doms
genug passende Parkmöglichkeiten.
Stiftsdekan Wachter stellt sein Auto trotzdem jeden Tag ins Parkverbot.
Strafzettel hat er aber seitdem keine mehr bekommen: „Vielleicht machen die Blaujacken einen Bogen um
uns.“
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62 Lesermeinungen
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#62 Regina 1961 20:03:06 | Sonntag, 17. August 2008
@Frollein Wenn das wirklich so stimmen würde mit der Chaostheorie, dann würde ich mir wirklich wünschen,
daß nur ein Reiskorn auf den Boden der katholischen Kirche fallen würde… Regina1961
Wie auch immer… hatte eine Menge Schlafentzug zum WE und das Publikum hier im Thread wird merklich schlechter.
Ich glaube, ich ziehe mich zurück für heute. Aber an Ihrem zitierten Apostelspruch ist was dran. Den
sollten sich hier mal die typischen x-netter zu Herzen nehmen.
Auf x-net spielt man doch sowieso nur Psychospielchen, oder? Spielt man seinem Feind das Opfer vor, so
fühlt er sich stark und wird übermütig, so dass man dann zurückschlagen kann und ihn an seiner schwächsten
Stelle erwischt. Habe ein interessantes Buch zu dem Thema: „Machiavelli für Frauen“. Hatte daraus schon
einmal zitiert, aber dann den Vorwurf geerntet, das sei „militant“. Ich kann Ihnen aber die Lektüre nicht
guten Gewissens empfehlen. Sie stehen ja sicher nicht auf Emanzenliteratur, oder?
Die Opferrolle einzunehmen lohnt sich nicht immer. In dem gackernden x-net-haufen kann man allerdings
bestenfalls die Streßresistenz gelengentlich ein wenig austesten.
@Parmenas Tja, das Leben ist hart. Aber ich lasse mir hier nicht von Ihnen die Opferrolle klauen. DIE
IST MIR!!! Ich bin hier diejenige, auf der immer immer alle völlig grundlos und unreflektiert rumhacken.
Warum auch immer! Wie typisch!
@Frollein Rottenmaier Ich hatte in früheren Jahren auch stets Streß, habe darüber ja mal in diesem
Rahmen berichtet. Zum Lohn für mein Vertrauen wurde ich leider von x-net-Lesern verhöhnt. Wie typisch!
@Parmenas Noch nicht so wirklich prickelnd, aber mal besser als noch vor Jahren. Mein Punktekonto schrumpft.
Man wird ja reifer und erwachsener… Ein einziges Mal hatte ich für einen Monat den Führerschein weg.
Das war ein Drama! Muss ich nicht so bald wieder haben.
@EvaHermannFan aka Freimaurerin, @Regina Ich kann Ihren Ärger nachvollziehen. Habe auch immer Streß
mit den verfluchten Ordnungshütern! Bin ja alles andere als eine notorische Raserin, aber wenn ich dann
mal zu schnell bin, werde ich erwischt. Wenn man das summiert, was da in den letzten zwei Jahren zusammen
gekommen ist, dann wäre da schon ein netter zusätzlicher Kurzurlaub drin. Ernsthaft! @Regina: Nehmen
Sie das mit dem Sack Reis in China mal nicht auf die leichte Schulter. Laut Chaostheorie ist es erwiesen,
dass der Flügelschlag eines Schmetterlings in China hierzulande ein Unwetter auslösen kann. Was kann
dann erst mit einem umgefallen Sack Reis alles passieren? Ich wage gar nicht, darüber nachzudenken
Papstbruder Ich hatte das große Vergnügen vor der gleichen Kirche zu parken wie der Ratzinger. Nur Ich
wurde abgeschleppt. Auf meinen Einwand den ich natürlich beweisen konnte das ich eine schwerst behinderte
und fast gehunfähige Person gefahren habe bekam ich die Antwort: wo kommen wir denn dahin wenn wir da
Ausnahmen machen würden. Natürlich wird für Pfaffen eine Ausnahme gemacht.
Ludwig: Papstbruder Ihre und andere im gleichen Sinne lautenden Beiträge sind mehr, als spießig, geradezu
kleinbürgerlich-sozialistisch! Die Aufsichtsbeamtin konnte natürlich nicht wissen, wem der Wagen gehört.
Soweit bekannt, wurde das Protokoll stillschweigend kassiert, nachdem die Umstände offenbar wurden und
der parkende Wagen stillschweigend geduldet. Beim Bruder eines anderen Staatsoberhauptes würde sicher
ähnlich gehandelt. Der Fahrer muß schließlich den Mons. Ratzinger in die Sakristei geleiten, alleine
schafft er den Weg aufgrund schlechter körperlicher Konstitution nicht. Eine gleichzeitige Fahrt zu einem
ordentlichten Parkplatz ist daher ausgeschlossen. Oder können Sie sich bilokalisieren?
Papstbruder Man glaubt es nicht aber es ist so jeder ist vor dem Gesetzt gleich. Das gilt sogar fürd
den Fahrer des Bruders vom Papst. Er hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt den Papstbruder vor die
Kirche zu fahren ihn aus dem Auto steigen zu lassen und sich dann einen Parkplatz zu suchen. Nur dazu
ist man zu faul um den stiftsdekanischen Arsch zu bewegen. Da ist es einfacher zu jammern und zu maulen.
Interessant ist es auch die Aussage dass die Lufthansa vom Papstbruder keinen Euro für den Flug nach
Rom nimmt. Na wer zahlt dann? wir alle. Wie wird ein solcher Freiflug versteuert? Oder bestehen da auch
Sonderrechte?
#47 Messdiener 16:06:10 | Freitag, 15. August 2008
Recht muss Recht bleiben Ich wage mich jetzt an eine Sachverhaltsquetsche. Es ist anzunehmen, dass Ratzinger
und Wachter zusammen einen Unrechtspakt bilden. Wachter wurde höchtswahrscheinlich von Ratzinger gebeten
worden, das Fahrzeug so abzustellen. Er hat Wachter also zu einer Ordnungswidrigkeit angestiftet, deswegen
muss nach den in Deutschland geltendene Gesetzen von beiden ein Verwarngeld in Höhe von jeweils 15 Euro
bezahlt werden. Wenn beide die Summe nicht zahlen wollen, dann wird eben aus dem Verwarngeld ein Bußgeld
und dann kommen auf die 15 Euro noch 20 Euro Bearbeitungsgebühr drauf. Wenn dann immer noch nicht gezahlt
wird, kommt Erzwingungshaft zur Anwendung. Priester, Pfarrer und Rabbiner besitzen keinerlei Sonderrechte.
Siehe § 35 Absatz 1 StVO „Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei,
die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“ Man siehe, dass Pfaffen dort nicht erwähnt sind.
Da hab ich auch eine Nachricht von weltbewegenden Ausmaßen: Mein Auto wurde neulich abgeschleppt. Dabei
hatte ich nur lächerliche 2-3 Stunden im Parkverbot gestanden. Wollte zur Arbeit, ins Auto steigen, aber
es war – weg! Musste es dann irgendwo am A… der Welt bei ein paar chronisch gutgelaunten, Witze reißenden
Parkplatzwächtern abholen, vorher allerdings 250 Eus bezahlen. Hab ich mich geärgert.
#44 Insinuator 21:08:46 | Donnerstag, 14. August 2008
„für die Kirche „ hat Recht: Nicht der hochgeschätzte H.H. Dr. Georg Ratzinger verursacht ein Problem,
sondern jener wird vielmehr durch seinen Fahrer, Papstintimus und in Regensburg als nicht einfache Person
bekannter Mensch, H.H. Wachter in das Zwielicht der Öffentlichkeit gezerrt. Lasst doch den herzensguten
Papstbruder in Ruhe! Wachter hätte stillschweigend das Knöllchen bezahlen sollen.
#43 bonifatius 18:17:59 | Donnerstag, 14. August 2008
Bürokratie ohne Herz und Gefühl „Es ist beschämend, dass +net solch einen Artikel verfaßte!“(colombe
de la paix) d’accord. Ich selbst bin 100% schwerbehindert und kenne solche Problem. Habe aber ohne Ausnahme
immer viel Verständnis gefunden. Vermute, daß in der Stadtverwaltung Menschen sitzen, die einen besonderen
Hass auf alles Katholische haben. Es ist beschämend!
@Regina1961 Da bin ich ja ganz Ihrer Meinung. Nur ist in Deutschland numnal Parkverbot = eingeschränktes
Halteverbot (siehe StVO). Und wenn der lustige +.net-Redakteur nach detaillierter Recherche schreibt,
Präl. Ratzinger bekäme „Sonderrechte“, weil er mit Behindertenausweis im „Parkverbot“ parken dürfe,
dann ist das eben Stuss, weil nunmal erlaubt – auch für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, sprich:
Dem Fahrer. Etwas anderes wäre es wohl bei Parken im „Halteverbot“, hier dürfte der Fahrer nur Ein-
und Aussteigen lassen. Nur, warum sollen Personen, die auf irgendeine Art im öffentlichen Leben stehen
(wie Präl. Ratzinger als Bruder des Papstes) das nicht dürfen, was jeder andere darf?
#41 Regina 1961 15:37:00 | Donnerstag, 14. August 2008
Bildzeitungsniveau Mit dem Titel hat +.net sich mal wieder selbst ein Denk-Mal errichtet. Es ist doch
nicht der Papstbruder, der falsch parkt, sondern der Chauffeur. Also müßte der Titel lauten „Chauffeur
des Bruder des Papstes parkt falsch!“ Nur bleiben an dieser Überschrift keine Augen „hängen“, sprich
(meine Karriere als Bildreporterin ist auch schon dahin ) mit dem Titel „Papstbruder…“ wird die Auflage
erhöht. Sogar hier auf +.net. Regina1961
#40 für die Kirche 15:28:38 | Donnerstag, 14. August 2008
die Stadt ist ohnehin zuvorkommend genug Benedikt hat sehr gut gesprochen. Es gibt keinen Grund, wieso
der Stiftsdekan Wachter so tun, als ob er noch soviele Sondernrechte und Privilegien wie in dem feudalen
Mittelalter genießen würde! Völlig lächerlich. Wir haben Gott sei Dank eine Demokratie. Und die Stadt
Regensburg ist sowieso so stolz auf ihren Papst und behandelt seinen Bruder mit Hochachtung und Nachsicht.
Der Stiftsdekan nimmt jedoch den ortssässigen Bischof zum Vorbild und fängt mit nichts eine Stänkerei
an. Dabei müssen sie aber denken, daß sowohl Bischof als auch Priester von Steuerngeldern bezahlt werden.
Als normale Bürger haben sie kein Recht, sich höher als die anderen zu stellen.
#37 DerBerliner 15:09:12 | Donnerstag, 14. August 2008
Dem Staat an Bein pikeln… …na endlich mal jemand, der dem größten Verbrecher, den es gibt, dem Staat
ans Bein pi… und sei es nur in Kleinigkeiten. Diese Arroganz der Macht der „Obrigkeit“ in D.A.Ch ist
so etwas von zum Kotzen, zumal die Personen dahinter selbst presönlich für nichts haften, aber die Bürger
anscheißen können, wie sie wollen. Das ist in anderen Ländern wesentlich besser, zumal mal dort öfters
fünfe gerade sein läßt. Weiter so! Diese arroganten Beamten-Arschlöchern…
#36 Aleph † 14:45:42 | Donnerstag, 14. August 2008
Amanda Wenn man im Nest schlummert, bleiben die Flügelchen hübsch über der Bettdecke, jawoll! Dreimal
jawoll! Am besten, sündensichersten und befleckungsfreiesten ist es aber ohne Bettdecke, weil man da
gar nicht erst in Versuchung kommt…
#35 Regina 1961 14:40:57 | Donnerstag, 14. August 2008
Parkverbot Parken mit dem Schwerbehindertensonderzeichen darf er aber nur wenn es ein eingeschränktes
Halteverbot ist. Beim absoluten Halteverbot ist auch dieses Sonderzeichen unwirksam. Ansonsten finde ich
diesen Artikel auch mal wieder sehr überflüssig. Gääääähn! Regina1961
Was gibt es daran auszusetzen? Parkverbot ist auch als „eingeschränktes Halteverbot“ bekannt. Mit einem
Schwerbehindertenausweis ist das Parken im eingeschränkten Halteverbot erlaubt, sofern in diesem der
Vermerk „auergewöhnlich Gehbehintert“ oder „Blind“ einetragen ist. Und so weit ich weiß, ist Prälat
Ratzinger doch blind? Also darf sein Fahrer dort auch mit ausgelegtem Schwerbehindertenausweis parken,
ohne dass es ein Knöllchen gibt. Das sind keine Sonderrechte, sondern das gilt so für Jedermann!
Der arme alte Mann… da ist der arme alte Mann angeblich so gebrechlich, das sein Chauffeur nicht in
der Lage ist, sich einen Parkplatz zu suchen. Selbst wenn man Merkwürden aus absolut unverständlichen
Gründen das Begehen von Ordnungswidrigkeiten nachsehen sollte, warum darf sein Fahrer falsch Parken?
Wozu die Sonderrechte für einen Kirchenmitarbeiter?
#32 Regina 1961 13:44:10 | Donnerstag, 14. August 2008
@Harro Meyer Um dem Ulk hier mal eine neue Wende zu geben: (Achtung Aufrechter!) Woher wollen Sie wissen,
daß Alice Schwarzer keine Frau ist? Kennen Sie sie näher? Regina1961
@Taube Ja, nur dass ich „Wollen“ statt „Willen“ getippt habe. Vielleicht hat mein Unterbewusstsein ja
auch „Wollust“ gedacht? Höchst schändlich in jedem Falle, jawoll!
#29 HarroMeyer † 12:40:02 | Donnerstag, 14. August 2008
Colombe…@Da hat sie aber recht ( Aber Alice Schwarzer und Co verschandeln das Bild der Frau, diese Typen
sind doch keine Frauen!) Das sind doch Peinlichkeiten in Gottes Schöpfungsplan, die aus der Not eine
Tugend machen. Gott behüte sie uns als Abschreckung.
@aufrechterkatholik Es ist eine schändliche Sünde wider den göttlichen Wollen, wollte man aus der Taube
in eigenmächtiger Überschätzung der heute machbaren operativen Möglichkeiten einen Täuberich fabrizieren.
Noch schändlicher wäre es freilich, würde besagter Täuberich dann auch noch der Homo-Unzucht frönen
oder sich gar selbst beflecken. Denn auch für Täuberiche und Tauben gilt: Wenn man im Nest schlummert,
bleiben die Flügelchen hübsch über der Bettdecke, jawoll! Dreimal jawoll!
@aufrechterkatholik Nein, wegen der Anrede „Lieber Colombe“! Ich bin gerne Frau! Nur wenn ein Mann von
mir geachtet werden soll ( Ihr Frauenbild), muss er sich auch dementsprechend benehmen. Da habe ich auch
meine Vorstellungen! ( Aber Alice Schwarzer und Co verschandeln das Bild der Frau, diese Typen sind doch
keine Frauen!)
Taube Ich bin immer noch feminin Wie haben wir das noch zu deuten? Haben Sie vor, das zu ändern? Bitte,
tun Sie das nicht! Ich mag Sie doch ein wenig! Jawoll!
#23 Benedikt 12:00:12 | Donnerstag, 14. August 2008
Stiftsdekan Mit seiner Argumentation, in der er auf die zahlreichen Vergünstigungen Georg Ratzingers
verweist hat sich der Stiftsdekan keinen Gefallen getan. Es klingt abgehoben, Motto: „Der Georg darf überall
alles, nur Ihr Kleinkarierten lasst ihn nicht vor dem Dom parken.“ Besser wäre es gewesen, der Dekan
hätte auf die Situation hingewiesen und die Notwendigkeit der Parkmöglichkeit herausgestellt. Da die
Städte auf die Bußgelder angewiesen sind wird es aber ohnehin eher nicht zu einer Einigung kommen. Die
Städte kassieren sogar bei den eigenen Ehrenamtlichen ab, wenn diese aus Arbeitsgründen(!) falsch parken
mussten. Protest zwecklos.
#22 LandorganistII 11:51:44 | Donnerstag, 14. August 2008
Meine Güte, wo ist das Problem? Der Fahrer bringt der Herrn Prälaten bis zum Dom, geleitet ihn die Sakristei
und stellt anschließend das Auto auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz ab. Nach der Messe holt er den
Wagen, geleitet den Herrn Prälaten zu selbigen und fertig ist die Laube.
Sonderrechte für Promis finde ich auch nicht gut. Aber Papstbruder hin oder her, wenn ein alter, kranker,
fast blinder Priester die Messe zelebriert und dafür von einem Mitbruder gefahren wird, sollte dem nicht
auch noch zugemutet werden, am Ende der Welt zu parken. Noch schärfer wäre es, wenn er alt und krank
wäre, aber noch gut sehen und gerade noch Auto fahren könnte . Soll er dann noch stundenlang durch
die Gegend „humpeln“. Ist doch Unsinn. Ich meine, mit der Duldung ist ein guter Kompromiss gefunden worden.
#20 Beobachterin 10:56:44 | Donnerstag, 14. August 2008
Beschämend … Sogar die Bild-Zeitung verkündete freudestahlend allüberall „Wir sind Papst“, als Kardinal
Ratzinger zum Papst gewählt wurde und fertigte einen Blechbutton mit diesem Spruch in hoher Auflage an.
Anstatt stolz darauf zu sein, daß sich der – schon hochbetagte – Bruder des Papstes in Regensburg jeden
Tag zur Messe begibt und ihm einen geeigneten Parkplatz frohen Herzens zur Verfügung zu stellen, gibt
sich das Ordnungsamt der Stadt kleinkariert. Und das in einer traditionell katholischen Stadt. WIE ÜBERAUS
BESCHÄMEND!
@Sonderrechte Ebenso dürfen und haben ältere Mitbürger das Sonderrecht Friedhöfe mit dem Auto zu befahren.
Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen Bürger ab dem 75 Lebensjahr und selbstverständlich bei vorliegender
und nachweisbarer Schwerbehinderung auf den Friedhof gefahren werden und auch dort für die Dauer des
Besuches auf den Gehwegen parken.
#18 Pünktchen 10:38:10 | Donnerstag, 14. August 2008
ecclesia s.r. Selbstverständlich sind viele Olympiasieger Ehrenbürger ihrer jew. Stadt / Kommune und
genießen die Sonderrechte, die die Stadt mit diesem Status verknüpft!
Und ich fordere: „Freies Parken auf Lebenslang in ganz Deutschland für alle unsere Olympiasieger“! Das
ist das Mindeste, das wir den Athleten, die sich so um unser Land verdient gemacht haben, zurückgeben
können!! Und freies Parken für meine Oma, die hat mal das Bundesverdienstkreuz bekommen.
#15 Pünktchen 10:30:45 | Donnerstag, 14. August 2008
Nochmals: Wer sich in besonderer Weise um eine Stadt verdient gemacht hat, darf auch Sonderrechte in Anspruch
nehmen. Georg Ratzinger hat die Regensburger Domspatzen zu Weltruhm geführt und seit Jahrzehnten ist
der Dom sein Arbeitsplatz. Er genießt also nicht etwa als „Papstbruder“, sondern als berühmter und verdienter
Sohn der Stadt gewisse Sonderrechte, die die Stadt dem greisen und schwerkranken Prälaten auch zugesteht.
Mit dem Status des Ehrenbürgers sind übrigens häufig solche Rechte verbunden. Das folgt der Logik:
Wer sich besonders für unser Gemeinwesen eingesetzt hat, der soll auch bevorzugt behandelt werden. Hier
die Liste der Auszeichnungen des „Papstbruders“ (laut Wiki): Im Jahre 1967 verlieh Papst Paul VI. Georg
Ratzinger den Ehrentitel Kaplan Seiner Heiligkeit und 1976 den Titel Päpstlicher Ehrenprälat. 1981 wurde
ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen, 1983 erhielt er den Bayerischen Verdienstorden und 1989
das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Am 23. Oktober 1993 wurde ihm durch Johannes Paul II. mit dem Titel
Apostolischen Protonotar die höchste päpstliche Ehrenprälatenwürde verliehen. Im Mai 2005 erhielt
er das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klass
Werter Gotthard, unsere ganze Rechtsordnung und Rechtsprechung basiert darauf, Individual- und Gemeinschaftsrechte
auszutarieren. Dabei können Individualrechte nur von den Betroffenen selbst geltend gemacht werden; können
sie ohne nachhaltige Beeinträchtigung der für alle geltenden Rechtsordnung gewährt werden, sind sie
zu gewähren. Bei diesem Prozeß der Austarierung von Individual- und Gemeinschaftsrechten von Uneinsichtigkeit
zu sprechen, zeugt nicht gerade von Einsicht in die Grundprinzipien unserer Gesellschaft und Rechtsordnung.
#13 M.B.Neh 10:25:04 | Donnerstag, 14. August 2008
Wohin darf ich überweisen? Das Ordnungsgeld vom Februar soll noch nicht bezahlt sein. Das übernehme
ich doch gerne, wenn mit dem bisschen Münzgeld endlich Frieden in der Sache herrscht. Die Praktizierte
Lösung finde ich Klasse: Das Parken vor dem Dom bleibt verboten, aber das Dienstfahrzeug von Prälat
Georg Ratzinger wird für die Zeit der Messe auf wundersame Weise ignoriert. :)3
#11 Pascal123 10:22:52 | Donnerstag, 14. August 2008
ach gotthard Mal ehrlich. Früh um 7 Uhr werden wohl nicht herrscharen von Personen oder anderen Fahrzeugen
dort am Dom vorbei fahren. Solange dort niemand ernsthaft behindert wird. Fragt sich warum dort um 7 Uhr
schon kontrolliert wird selbst hier in Dortmund ist Freiparken bis 9 Uhr. Natürlich hätte man dort eher
sich Gedanken drüber machen können, aber so ein Theater. Nun gut typisch deutsch halt. Keinen Millimeter
bewegen.
#9 Pascal123 10:15:46 | Donnerstag, 14. August 2008
Kirche im Dorf lassen Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen oder?? Wenn dort trotz Parkverbot 45 Minuten
ein Auto steht mit dem ein fast blinder mann zur“Arbeit“ gefahren wird, dann ist dies sicherlich anders
zu bewerten als wen krethi+plethi aus faulheit dort parken. Mal davon abgesehen das eine extra behandlung
natürlich nicht angebracht ist.
#8 Guiseppe 10:11:59 | Donnerstag, 14. August 2008
Parkplatz direkt bei der Kirche Es müßte eigens für Zelebrierende einen Parkplatz direkt nenen der
Kirche geben. Die 15 EUR Strafe für „Falschparken“ sind in diesem Fall eine Schikane.
RJH, bitte entschuldigen Sie, aber nicht der Strafzettel, sondern Ihre Meinung ist „lächerlich unnd kleinkariert“.
Ich glaube, das wissen Sie auch sehr gut selber… Als Verkehrsteilnehmer haben sich auch „Kirchens“
an Regeln zu halten wie alle anderen auch. „Würde“ hin oder her.
#6 Pünktchen 10:07:31 | Donnerstag, 14. August 2008
Schön übrigens, daß die Stadtverwaltung das Gewohnheitsrecht des greisen Papstbruders, der sich ja
auch besondere Verdienste um die weltberühmten Domspatzen erworben hat, respektiert. Übrigens ist das
Ehrenbürgerrecht oft mit gewissen Privilegien verbunden. Vielleicht kann hier eine juristische Brücke
gefunden werden, wenn es überhaupt eine braucht!
der Strafzettel ist lächerlich und kleinkariert! Die Würde des Weihesakramentes begründet die Würde
des Priesters. Zu einer höheren Würde kann einer auf Erden nicht gelangen. Vermutlich hat die Politesse
einfach nicht gewusst wem das Fahrzeug gehört. Und früh um 07.00 Uhr für lediglich eine dreiviertel
Stunde wird ja das Auto wohl kaum stören.
Bester Colombe, es ist allein beschämend, dass „Kirchenleute“ ernstahft glauben,etwas Besonderes zu sein,
um in den Genuss äußerst zweifelhafter „Begünstigungen“ zu kommen. Aber sich hinterher in der Messe
hinstellen und von Demut und Gehorsam predigen… Das ist genau ein solcher Vorgang, der für Menschen,
die der Kirche ablehnend gegenüber stehen, mal wieder Wasser auf die Mühlen ist: die Unglaubwürdigkeit
vieler Vertreter.
#2 Pünktchen 09:43:47 | Donnerstag, 14. August 2008
Das erinnert mich an einen Kirchenbesuch, bei dem ich von einer uralten Dame von dem Platz verwiesen wurde,
den ich eingenommen hatte. Sie sagte einfach: „Das ist mein Platz!“ – Wenn man die alte Dame betrachtete,
wußte man: hier gibt es keine Widerrede, hier besteht ein „höheres“ Recht! Wahrscheinlich saß sie schon
auf dem Platz, als ich noch gar nicht geboren war …!
Eigentlich eine Frechheit jeder anständige Bürger muss sich an geltendes Recht und Gesetz halten, auch
wenn er zu seinem Arbeitsplatz fährt. Mit welcher Berechtigung wird für den Priester hier eine Ausnahme
gemacht?