Lateinamerika
Blutsauger der Mittellosen?
Er spielte sich gerne als Apostel und Prophet der Armen auf. Doch wo er selber zu befehlen hatte, kannte er keinen Pardon für die Landarbeiter.
Der Ex-Priester, Poet und Kommunist Ernesto Cardenal
Der Ex-Priester, Poet und Kommunist Ernesto Cardenal
(kreuz.net) Der bekannte Ex-Priester, Poet und Kommunist Ernesto Cardenal ist auch ein Ausbeuter der Armen.

Das berichtete die italienische Nachrichtenagentur ‘Ansa’.

Am 16. August wurde Cardenal wieder einmal von einer ehemaligen Vertrauten angeklagt, Landbauern unterdrückt und beraubt zu haben.

Die Vorwürfe beziehen sich auf das große Landgut Solentiname, das Cardenal gehört und das er im Westen als Modellsiedlung verkaufte.

Das Anwesen befindet sich am Cocibolca-See in Nicaragua.

Cardenal war von 1979 bis 1987 Kulturminister für die ehemalige kommunistisch-sandinistische Regierung Nicaraguas. Inzwischen hat er sich von den Sandinisten distanziert.

Jüngst reiste er für die Amtseinsetzung des Ex-Bischofs und neuen Präsidenten von Paraguay nach Asunción.

Von dort erließ Cardenal harte Erklärungen gegen den jetzigen Präsidenten von Nicaragua, Daniel Ortega, sowie gegen den Anführer des ‘Frente Sandinista de Liberación Nacional’.

Dessen Ehefrau, Nubia Arcia, antwortete darauf dem Ex-Priester.

Frau Arcia ist eine Landarbeiterin und Malerin, die aus Solentiname stammt und deren Söhne in den Reihen der Guerrillas starben, die sich am Ex-Priester und Poeten inspirierten.

„Viele wie Ernesto Cardenal bezeichneten sich als wahrhafte Revolutionäre, während sie in Wahrheit gefährliche Wölfe waren, die sich an den Söhnen der Revolution ernährten“ – erklärte Frau Arcia in einem Brief.

Sie und andere Bewohner von Solentiname, unter ihnen ein deutscher Unternehmer und Ex-Freund von Cardenal, haben den Ex-Priester und Sozialapostel in der Vergangenheit vor Gericht angeklagt, Besitztümer gestohlen und seinen Einfluß benützt zu haben, um Landarbeiter zu unterdrücken.

Während des Prozesses vor fünf Jahren ordnete ein Richter sogar Cardenals Verhaftung an.

Doch die damalige Regierung unter dem Vorsitz des rechtsgerichteten Enrique Bolaños verhinderte die Ausführung des Richterspruches.
      
16 Lesermeinungen
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#16   proetcontra   15:12:45 | Freitag, 22. August 2008
Sehr schön
Ich gönne ja jedem seine eigene Meinung, werter provelcontra, wenigstens grundsätzlich, denn…
Dann fehlt Ihnen noch zum gönnen das akzeptieren, wenn jemand äußert, keinen Wert auf Ihr Geschwätz zu legen!
Wenn es Ihrer Psyche gut tut, schreiben Sie noch eine Entgegnung und dann EOD zwischen uns, könnten Sie mir das auch gönnen?
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#15   clarissa colonia   03:52:31 | Freitag, 22. August 2008
Ich gönne ja jedem seine eigene Meinung, werter provelcontra, wenigstens grundsätzlich, denn
mer moß jo ooch jönne könne.
Sie äußern vorstehend die Auffassung, ich hätte zu einem Thema, zu dem ich ich mich bereits in extenso (und wohl anders als Sie) kraft bestehender Sachkenntnis geäußert habe, keine Meinung.
Ihre diesbezügliche Zuschrift ist natürlich, wie wohl sogar Sie im Lichte der Ihnen eingestifteten natürlichen Vernunft einräumen werden müssen, barer Unfug und erübrigt jeglichen weiteren Kommentar.
Nur noch zwei freundlichen Hinweise: Ich jedenfalls pflege nicht, zumindest nach der Erziehung, die mir in meinem Elternhause angediehen ist, den Mund anderer Menschen als „Fresse“ zu bezeichnen. Sollte das in der Ihnen angediehene „Erziehung“ als annehmbar geolten haben, ließe das schon sehr tief blicken. Außerdem, ich schrieb es auch schon kürzlich einer anderen Leserin, bin ich ganz sicher, und darauf lege ich doch gewissen Wert, meine eigene Partei; der Versuch, mich für andere Zuschreiber in Anspruch zu nehmen, muß Ihnen schon im Ansatz scheitern, denn „meinesgleichen“ werden Sie sicher weder kennen, noch finden. Daher ist zu Ihner Zuschrift zu resümieren: Sie spricht nicht unbedingt für Ihre …, nun ja, sagen wir einmal „Grundausstattung“. Von Extras wollen wir da ja noch gar nicht reden. Eine geruhsame Nacht und einen guten Tag Ihnen noch.
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#14   proetcontra   01:33:33 | Freitag, 22. August 2008
@clarissa colonia: ?
Verschone mich bitte mit Deinen sinnleeren und provozierenden Postings.
Wenn Du zur Sache keine Meinung hast: „Einfach Fresse halten!“, wie man Deinesgleichen immer wieder in Erinnerung rufen muss. EOD
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#13   clarissa colonia   16:40:46 | Donnerstag, 21. August 2008
Werter provelcontra,
wenn ich meine Echo hören möchte, spreche ich für gewöhnlich selbst!
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#12   proetcontra   15:23:02 | Donnerstag, 21. August 2008
Werte clarissacolonia
…da bleibt mir nur eine Engegnung: Das Denken ist zwar allen erlaubt, aber Vielen bleibt es erspart!
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#11   clarissa colonia   11:36:16 | Donnerstag, 21. August 2008
Werter provelcontra,
hat Ihre Zuschrift auch einen verständlichen (und auch einfacheren Lesern wie mir verstehbaren) Sinn, oder handelte es sich dabei um einen assoziativen Beitrag zur WordArt?
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#10   proetcontra   01:47:06 | Donnerstag, 21. August 2008
clarissa colonia fragt:
„… Welches der apostolischen Gerichte oder Dikasterien hat Ernesto Cardenal wann strafweise aus dem klerikalen Stand entlassen“?
Mir persönlich ist in dieser Hinsicht nichts bekannt.
Es würde mich aber wundern, insoferne, dass die Kirche kein Interesse daran haben kann, sich mit etwaigen zukünftigen politischen Entscheidungsträgern eines Landes zu verwerfen. Ähnlich wie im Falle Lugo wird es wohl in diesen Fällen immer ablaufen: Unter tausendfachen Entschuldigungen an den Papst und die Kirche für das ihnen zugefügte Leid und der Beteuerung, anders aus dem Gewissen heraus nicht handeln zu können, wird die Hand zur Versöhnung ausgestreckt und von den nationalen Bischofskonferenzen freudig und dankbar im Rahmen einer gegenseitigen Anerkennung angenommen. Rom verspricht zwischenzeitlich, das sich eine kirchenrechtliche Klärung bzw. Lösung für den Präzedenzfall finden wird.
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#9   clarissa colonia   22:55:30 | Mittwoch, 20. August 2008
Werter Heinrich,
Ihre Zuschrift trifft sich zwar mit meinem Kenntnisstande, aber beinhaltet keine Antwort auf meine Frage.
Can. 285 § 3 CIC ist kein Strafrecht, sondern eine nicht strafbewehrte Verbotsnorm. Im speziellen kanonischen Strafrecht der cann. 1364 ff. CIC findet sich kein einziger konkreter kanonischer Straftatbestand, dem das Verbot des can. 285 § 3 CIC subsumiert werden könnte; auch can. 1392 CIC ist nicht anwendbar, weil sich dieser die Ausübung von Handel und Geschäften durch Kleriker bezieht und Strafrecht gem. can. 18 CIC eng auszulegen ist, was analoge Anwendung ausschließt.
Außerdem stellt die strafweise Entlassung aus dem Klerikerstand eine Sühnestrafe (für bestimmte Delikte) dar, die nur durch Urteil verhängt werden kann (can. 1336 § 2 CIC).
Schließlich ist Suspension eine Beugestrafe, die (solange niemand in Todesgefahr diesen Priester um Sakramentenspendung angeht) nur solange in Kraft bleibt, bis der Strafgrund durch Einsicht des Täters weggefallen ist (cann. 1333 ff CIC).
Codexlektüre (wohl in der roten/blauen Ausgabe mit deutscher Inhaltsnacherzählung) ist zwar üblicherweise Vorbedingung für ein Studium der Kanonistik, ersetzt es aber gemeinhin nicht.
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#8   HeinrichvonOfterdingen   22:07:50 | Mittwoch, 20. August 2008
Liebe Clarissa Darling,
Das Kirchenrecht ist eindeutig: „Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten“, heißt es in Kanon 285 des 1983 in Kraft getretenen Gesetzbuchs der katholischen Kirche. Sowas endet meistens mit der Entlassung aus dem Stand des Klerikers, soviel ich weiss. Und Herr Cardenal war doch eine Zeit lang Minister.
Bezüglich Ernesto Cardenal heißt es in WIKIPEDIA: Im Jahre 1985 wurde er dann vom Vatikan wegen seiner politischen Tätigkeit in der FSLN von seinem Amt als katholischer Priester suspendiert. Er bemühte sich nie um eine Rückgängigmachung dieser kirchlichen Sanktionen.
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#7   diaconus   22:00:51 | Mittwoch, 20. August 2008
Liebe clarissa
Ich muss gestehen, dass ich mich zwar erinnere eine derartige Notiz vor 1998 in einer kirchlichen Zeitung gelesen habe, aber keine genauen Daten habe. Mehr weiß ich auch nicht mehr, da ich erst ab 1998/2000 begonnen habe, mir eine entsprechende Datenbank mit Quellennachweis aufzubauen, um mir wichtig erscheinende Kommentare, Berichte, Passagen aus Predigten, aber auch derartige wichtige Nachrichten etc.
HvO
Ehe: Vollkommen richtig.
Sorry, ich bin heute seit dem frühen Abend nicht mehr so konzentriert. Aber die Hinweise auf CIC stimmen.
Gottes Segen! Preist den Herrn!
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#6   clarissa colonia   20:50:34 | Mittwoch, 20. August 2008
Ist mir, was schon mal vorkommt, etwas entgangen, werter Diakon?
Welches der apostolischen Gerichte oder Dikasterien hat Ernesto Cardenal wann strafweise aus dem klerikalen Stand entlassen?
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#5   HeinrichvonOfterdingen   20:48:10 | Mittwoch, 20. August 2008
Lieber diaconus,
Im Weihesakrament ist ein unauslöschbares Prägemerkmal enthalten, so wie bei Taufe, Firmung und Ehe.
… bezüglich der Ehe stimmt das so nicht!
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#4   diaconus   20:44:35 | Mittwoch, 20. August 2008
ExBochumer
Grundsätzlich richtig, aber nicht im Detail. Im Weihesakrament ist ein unauslöschbares Prägemerkmal enthalten, so wie bei Taufe, Firmung und Ehe. Daher kann jeder Geweihte nur suspendiert, evt. auch nur für bestimte Teilbereiche, werden. Nur mit der Suspendierung eines Priesters ist meist das Verbot zum Feiern der Messe beinhaltet, aber er bleibt Kleriker. Wenn er aber nach Can 290 Nr. 2 CIC durch die rechtmäßige verhängte Strafe der Entlassung den Stand des Klerikers verliert, also in diesem Fall den Priesterstand, er ist daher ein Ex-Priester. Can. 292 CIC bestimmt weiters, dass er alle mit dem Klerikerstand verbundenen Rechte verliert und durch keine Pflichten an den Klerikerstand mehr gebunden ist. Aber die Weihe ist nicht löschbar. Das trifft für Ernesto Cardenal zu, der m.M. vollkommen zu recht aus dem Klerikerstand entlassen wurde.
Du bist Priester auf ewig nach der Ordnung des Melchisdeks (Ps. 110,4b)!
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#3   Lutheraner   19:14:19 | Mittwoch, 20. August 2008
Atomschlag vs. Noname
Kommunistische Partei China plant Atomschlag www.epochtimes.de/…2005/08/25/4826.html
Man kann nicht zweien Herren dienen: also entweder der Vernunft oder der Schrift.
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#2   Alois Bischof   18:34:17 | Mittwoch, 20. August 2008
Die heutigen Sandinisten
sind jetzt ja gegen Abtreibung und haben sich vom Marxismus entfernt. Cardenal bleibt aber Hardliner und sehr materialistisch (Abtreibungsbefürworter?). Marxismus ist immer Kollektivismus und Zwangsenteignung. Darum geht es denen ja. Die DIKTATUR des Proletariates. Eine DIKTATUR. Und die PARTEI hat dort immer Recht. Aber ist links.
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#1   ExBochumer †   18:07:39 | Mittwoch, 20. August 2008
Soweit mir bekannt ist, …
ist Cardienal kein Ex-Priester, sondern lediglich suspendiert.
Gibt es für sein „Ex-Priestertum“ Belege?
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