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Protestanten beim Papst + Was muß noch geschehen? + Freundschaften als Konkubinat anmelden + Tief getroffen + Sie darf entlassen werden
Papst Benedikt XVI.
Papst Benedikt XVI.
Protestanten beim Papst

Italien. Papst Benedikt XVI. hat als Vortragende beim Treffen seines Schülerkreises vom 29. bis zum 31. August die beiden evangelische Theologen Martin Hengel (81) und Peter Stuhlmacher (76) eingeladen. Sie werden mit dem Papst über Christi Passion, Tod und Auferstehung diskutieren. Diese Themen will der Papst im zweiten Teil seines Jesus-Buchs bearbeiten.

Was muß noch geschehen?

USA. Am 8. August hielt der US-amerikanische Pater Roy Bourgeois von der liberalen Missionskongregation von Maryknoll die Predigt bei einer ungültigen Frauenordination. Die Zeremonie fand in der Stadt Lexington im östlichen US-Bundesstaat Kentucky statt. Pater Bourgeois legte der angeblich ordinierten Frau auch die Hände auf. Nun erklärten der Geistliche und seine Ordensoberen in einer gemeinsamen Pressemeldung, daß der Fall untersucht und der Glaubenskongregation vorgelegt worden sei. Der Pater kam mit einer „kanonischen Warnung“ davon. Erst ein weiterer Verstoß würde mit dem Ordensausschluß oder der Exkommunikation bestraft.

Freundschaften als Konkubinat anmelden

Argentinien. Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen privilegieren. Konkret sollen Sodomisten bei der Rentenversicherung bevorzugt werden. Zuvor hat Uruguay als erstes Land Südamerikas landesweit und ohne Begründung die Privilegierung von Homo-Paarungen beschlossen.

Tief getroffen

Südtirol. Gestern Donnerstag nahmen tausende Menschen am Begräbnis des verstorbenen Bischofs von Bozen-Brixen, Mons. Wilhelm Egger, teil. Zu Beginn des Requiems wurde eine Botschaft von Papst Benedikt XVI. verlesen. Der Heilige Vater bekundete erneut, daß ihn der Tod des Bischofs „tief getroffen“ habe. Die ganze Kirche habe einen gelehrten, liebenswürdigen und frommen Hirten verloren: „Auch für mich persönlich bedeutet der Tod von Bischof Wilhelm Egger, der mir ein lieber Freund war, einen schmerzlicher Verlust.“

Sie darf entlassen werden

Deutschland. Ein katholisches Pflegeheim darf eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das entschied das Rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht. Das Gericht lehnte die Berufung einer Altenpflegerin ab, die bei der Caritas gearbeitet hatte. Im September 2007 war sie aus der Kirche ausgetreten und wurde deswegen gekündigt. Die Richter entschieden, daß das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über dem Recht auf freie Religionsausübung stehe.
      
21 Lesermeinungen
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#21   Aleph †   14:35:31 | Freitag, 22. August 2008
Won steckt der Grund zur Entrüstung?
Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen privilegieren. Konkret sollen Sodomisten bei der Rentenversicherung bevorzugt werden. Zuvor hat Uruguay als erstes Land Südamerikas landesweit und ohne Begründung die Privilegierung von Homo-Paarungen beschlossen.
Dagegen kann man protestieren. Man muss es kirchlicherseits aber nicht.
Ist kirchlicherseits auch protestiert worden, als die Todesschwadronen der damaligen argentinischen Regierung in den siebziger Jahren zahllose unschuldige Argentinier zu Tode gebracht haben?
Wieso werden „Sodomisten“ bevorzugt, wenn es die Rentenversicherung dort eh’ schon längst gibt und sie auch derer teilhaftig werden sollen, falls sie nach Recht und Gesetz eine Partnerschaft eingegangen sind?
Wo steckt da der Grund zur katholischen Entrüstung?
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#20   Amanda   14:28:27 | Freitag, 22. August 2008
LandorganistII
Also, Sie meinen das Zugerittenwerden durch den Leibhaftigen? Ich habe da nämlich auch so eine Assoziation, die alles andere als züchtig ist… :-D
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#19   LandorganistII   14:07:00 | Freitag, 22. August 2008
@Zweifler
Das sehe ich anders: Wenn unser Aufrechter Sexualpraktiken anprangert dann muss er uns armen Sündern doch plastisch vor Augen führen, wie verderbt selbige sind. Dazu gehört nun einmal die bildhafte Beschreibung dieses Übels, um uns unser sündiges Tun vor Augen zu führen.
@Aufrechter: Ich wüßte gern noch etwas mehr über das Zureiten des Leibhaftigen.
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#18   No Comment   12:45:38 | Freitag, 22. August 2008
@Teil II
Dann wird Bd. 2 des Jesusbuchs des Papstes wohl
„Von Betlehem bis Golgatha“ heißen?
(Jedenfalls nicht ‘Umstrittene Wahrheit’)… O:)
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#17   Zweifler †   10:40:15 | Freitag, 22. August 2008
Fegende Feuer
Der aufrechtekatholik suhlt sich mal wieder in seinen Sex-Phantasien. Sie scheinen ja da ein gewaltiges Defizit zu haben wenn Sie sich immer so ausgiebig um Ihr Lieblingsthema kümmern. ;-)
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#16   Amanda   10:28:48 | Freitag, 22. August 2008
@Alkuin
Wertester, diese Bibelstelle ist mir hinlänglich bekannt, und ich hatte ja auch nicht nach dem Feuer, sondern dem Fegen gefragt. Und vom Fegen steht bei Paulus nichts.
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#15   Alkuin   10:18:49 | Freitag, 22. August 2008
@Amanda:
Fegefeuer?
Hier ein Hinweis:
1 Kor 3, 13-15
„13 das Werk eines jeden wird offenbar werden; jener Tag wird es sichtbar machen, weil es im Feuer offenbart wird. Das Feuer wird prüfen, was das Werk eines jeden taugt.
14 Hält das stand, was er aufgebaut hat, so empfängt er Lohn.
15 Brennt es nieder, dann muss er den Verlust tragen. Er selbst aber wird gerettet werden, doch so wie durch Feuer hindurch.“
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#14   Sozialkatholisch   09:49:46 | Freitag, 22. August 2008
Also Täubchen
irgendwann kommt da jeder raus, sogar ich!
:-]
Ein par müssen nicht rein und ein par mehr dürfen nicht rein!
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#13   Colombe de la paix   09:42:12 | Freitag, 22. August 2008
Du kämst
auch gar nicht mehr da raus >:) :-D
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#12   Sozialkatholisch   09:40:08 | Freitag, 22. August 2008
Vor allem ist das Fegefeuer freiwillig!
Man muss da nicht rein wenn man nicht will!
>:)
:-D :-D :-D
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#11   aufrechterkatholik   09:37:07 | Freitag, 22. August 2008
Fegende Feuer
nein, nein, die Feuer fegen hinweg (machen also richtig sch sch sch sch und so) den Schmutz der Sünde und sind von daher reinigend wie ein Wind, der die Straßen leerbläst. Nur die Homohedonisten werden, wie ich an anderen Stelle auszuführen beliebte, anders bestraft. Sie werden entsprechend ihrer weltlichen Vergehen vom Teufel zugeritten. Dieser Gedanke mag sie zu Lebzeiten erfreuen, ist aber wie überliefert worden ist ein ganz grausiger Vollzug. Wie immer empfehlen wir entsprechende Sühnerosenkränze, um den Gnadenschatz der Kirche aufzupeppeln. Jawoll!
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#10   Sozialkatholisch   09:32:47 | Freitag, 22. August 2008
Kriegen wir, sobald wir selbiges entern, umgehend einen Besen in die Hand gedrückt, oder wie?
Die einen kriegen einen Besen in die Hand gedrückt und dürfen die anderen damit kräftig hauen!
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#9   Pünktchen   09:32:39 | Freitag, 22. August 2008
Der Pater trägt aber einen
schönen Schal! :-)
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#8   Strepto von Kokke   09:28:43 | Freitag, 22. August 2008
@Pater R. B.
… der Pater rechts im Bild www.heise.de/…20/20057/20057_1.jpg, damit man sich ein Bild machen kann.
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#7   Amanda   09:19:18 | Freitag, 22. August 2008
Guten Morgen an alle…
@aufrechterkatholik:
Fegende Feuer? Da fällt mir ein, dass ich irgendwie noch nie darüber nachgedacht habe, warum es Fegefeuer heißt. Kriegen wir, sobald wir selbiges entern, umgehend einen Besen in die Hand gedrückt, oder wie? Ich erbitte demütigst Aufklärung, mit oder ohne Jawoll.
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#6   LandorganistII   08:54:34 | Freitag, 22. August 2008
Die Angestellten
müssen nicht unterschreiben, das Sie nach der „Lehre der katholischen Kirche leben“. Sie müssen allerdings einer Konfession angehören.
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#5   Colombe de la paix   08:33:05 | Freitag, 22. August 2008
Guten Morgen, Aufrechterkatholik
ich witter nichts damenfeindliches!
Das Gesetz gilt schließlich auch für männliche Mitarbeiter!
In unserem KRHS der Caritas, gab es diese Regelung schon lange nicht mehr.
Früher entließ man auch Scheidungsfälle bei uns.
Dann hätte man heute aber keine Mitarbeiter mehr.
Das Beten für die Frau fällt mir nicht schwer. Ich denke, es werden noch einige Sühnerosenkränze von mir gesammelt!
Ich wünsche Ihnen auch ein schönes Wochenende! O:)
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#4   Regina 1961   08:27:03 | Freitag, 22. August 2008
@Colombe
Die Angesttellten bei kirchlichen Einrichtungen müssen in ihrem Arbeitsvertrag unterschreiben, daß sie nach der Lehre der katholischen Kirche leben. Damit leben sie zwar nicht „sündenfrei“, müssen sich aber an gewisse „Spielregeln“ halten. Ich persönlich finde es aber auch ziemlich hahnebüchend, in einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten, und dann aus der Kirche auszutreten. Da passt irgendetwas nicht zusammen. Wobei diese Regelungen auch nicht immer sehr stringent befolgt werden.
Regina1961
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#3   Andreas_Rau   08:19:21 | Freitag, 22. August 2008
na ja,
aber wahrscheinlich gilt die Kirchenzugehörigkeitspflicht nur für das Pflegepersonal. Beim Putzen reicht dann die muslimische Putzfrau. Es sei denn, es gibt genug Spätaussiedlerinnen ;-)
>> Argentinien. Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen privilegieren <<
Das ist KEINE Priviligierung sondern eine Gleichstellung. Wann begreift ihr das endlich mal? und von wegen ohne Begründung… Die Gründe liegen auf der Hand. Jeder MEsch ist vor dem Gesetz gleich!
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#2   aufrechterkatholik   08:16:00 | Freitag, 22. August 2008
Täubchen
ist sie, ist sie… das müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (damit Sie hier nicht wieder damenfeindliches wittern) vorher unterschreiben. Mit dem mir in meinem bescheidenen Möglichkeiten stehenden Charme grüße ich Sie in diesem frommen Freitag mit einem herzhaften jawoll, ohne nicht zu vergessen, Sie um einen Sühnerosenkranz für diese sündige Frau zu bitten, die sich aus dem Schoß unserer Hl.Mutter Kirche entfernt und vielleicht deshalb ein wenig länger den fegenden Feuern ausgesetzt ist…
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#1   Colombe de la paix   07:58:29 | Freitag, 22. August 2008
Entlassung
Ein katholisches Pflegeheim darf eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt.
Dann muss diese Regelung doch im Arbeitsvertrag
enthalten sein, oder ?
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