Protestanten beim Papst + Was muß noch geschehen? + Freundschaften als Konkubinat anmelden + Tief getroffen + Sie darf entlassen werden
Papst Benedikt XVI.
Protestanten beim Papst
Italien. Papst Benedikt XVI. hat als Vortragende beim Treffen seines Schülerkreises
vom 29. bis zum 31. August die beiden evangelische Theologen Martin Hengel (81) und Peter Stuhlmacher
(76) eingeladen. Sie werden mit dem Papst über Christi Passion, Tod und Auferstehung diskutieren. Diese
Themen will der Papst im zweiten Teil seines Jesus-Buchs bearbeiten.
Was muß noch geschehen?
USA. Am
8. August hielt der US-amerikanische Pater Roy Bourgeois von der liberalen Missionskongregation von Maryknoll
die Predigt bei einer ungültigen Frauenordination. Die Zeremonie fand in der Stadt Lexington im östlichen
US-Bundesstaat Kentucky statt. Pater Bourgeois legte der angeblich ordinierten Frau auch die Hände auf.
Nun erklärten der Geistliche und seine Ordensoberen in einer gemeinsamen Pressemeldung, daß der Fall
untersucht und der Glaubenskongregation vorgelegt worden sei. Der Pater kam mit einer „kanonischen Warnung“
davon. Erst ein weiterer Verstoß würde mit dem Ordensausschluß oder der Exkommunikation bestraft.
Freundschaften als Konkubinat anmelden
Argentinien. Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen
privilegieren. Konkret sollen Sodomisten bei der Rentenversicherung bevorzugt werden. Zuvor hat Uruguay
als erstes Land Südamerikas landesweit und ohne Begründung die Privilegierung von Homo-Paarungen beschlossen.
Tief getroffen
Südtirol. Gestern Donnerstag nahmen tausende Menschen am Begräbnis des verstorbenen
Bischofs von Bozen-Brixen, Mons. Wilhelm Egger, teil. Zu Beginn des Requiems wurde eine Botschaft von
Papst Benedikt XVI. verlesen. Der Heilige Vater bekundete erneut, daß ihn der Tod des Bischofs „tief
getroffen“ habe. Die ganze Kirche habe einen gelehrten, liebenswürdigen und frommen Hirten verloren:
„Auch für mich persönlich bedeutet der Tod von Bischof Wilhelm Egger, der mir ein lieber Freund war,
einen schmerzlicher Verlust.“
Sie darf entlassen werden
Deutschland. Ein katholisches Pflegeheim darf
eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt. Das entschied das Rheinland-pfälzische
Landesarbeitsgericht. Das Gericht lehnte die Berufung einer Altenpflegerin ab, die bei der Caritas gearbeitet
hatte. Im September 2007 war sie aus der Kirche ausgetreten und wurde deswegen gekündigt. Die Richter
entschieden, daß das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über dem Recht auf freie Religionsausübung stehe.
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21 Lesermeinungen
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Won steckt der Grund zur Entrüstung? Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen privilegieren.
Konkret sollen Sodomisten bei der Rentenversicherung bevorzugt werden. Zuvor hat Uruguay als erstes Land
Südamerikas landesweit und ohne Begründung die Privilegierung von Homo-Paarungen beschlossen. Dagegen
kann man protestieren. Man muss es kirchlicherseits aber nicht. Ist kirchlicherseits auch protestiert
worden, als die Todesschwadronen der damaligen argentinischen Regierung in den siebziger Jahren zahllose
unschuldige Argentinier zu Tode gebracht haben? Wieso werden „Sodomisten“ bevorzugt, wenn es die Rentenversicherung
dort eh’ schon längst gibt und sie auch derer teilhaftig werden sollen, falls sie nach Recht und Gesetz
eine Partnerschaft eingegangen sind? Wo steckt da der Grund zur katholischen Entrüstung?
LandorganistII Also, Sie meinen das Zugerittenwerden durch den Leibhaftigen? Ich habe da nämlich auch
so eine Assoziation, die alles andere als züchtig ist…
@Zweifler Das sehe ich anders: Wenn unser Aufrechter Sexualpraktiken anprangert dann muss er uns armen
Sündern doch plastisch vor Augen führen, wie verderbt selbige sind. Dazu gehört nun einmal die bildhafte
Beschreibung dieses Übels, um uns unser sündiges Tun vor Augen zu führen. @Aufrechter: Ich wüßte
gern noch etwas mehr über das Zureiten des Leibhaftigen.
#17 Zweifler † 10:40:15 | Freitag, 22. August 2008
Fegende Feuer Der aufrechtekatholik suhlt sich mal wieder in seinen Sex-Phantasien. Sie scheinen ja da
ein gewaltiges Defizit zu haben wenn Sie sich immer so ausgiebig um Ihr Lieblingsthema kümmern.
@Alkuin Wertester, diese Bibelstelle ist mir hinlänglich bekannt, und ich hatte ja auch nicht nach dem
Feuer, sondern dem Fegen gefragt. Und vom Fegen steht bei Paulus nichts.
@Amanda: Fegefeuer? Hier ein Hinweis: 1 Kor 3, 13-15 „13 das Werk eines jeden wird offenbar werden; jener
Tag wird es sichtbar machen, weil es im Feuer offenbart wird. Das Feuer wird prüfen, was das Werk eines
jeden taugt. 14 Hält das stand, was er aufgebaut hat, so empfängt er Lohn. 15 Brennt es nieder, dann
muss er den Verlust tragen. Er selbst aber wird gerettet werden, doch so wie durch Feuer hindurch.“
Fegende Feuer nein, nein, die Feuer fegen hinweg (machen also richtig sch sch sch sch und so) den Schmutz
der Sünde und sind von daher reinigend wie ein Wind, der die Straßen leerbläst. Nur die Homohedonisten
werden, wie ich an anderen Stelle auszuführen beliebte, anders bestraft. Sie werden entsprechend ihrer
weltlichen Vergehen vom Teufel zugeritten. Dieser Gedanke mag sie zu Lebzeiten erfreuen, ist aber wie
überliefert worden ist ein ganz grausiger Vollzug. Wie immer empfehlen wir entsprechende Sühnerosenkränze,
um den Gnadenschatz der Kirche aufzupeppeln. Jawoll!
Kriegen wir, sobald wir selbiges entern, umgehend einen Besen in die Hand gedrückt, oder wie? Die einen
kriegen einen Besen in die Hand gedrückt und dürfen die anderen damit kräftig hauen!
Guten Morgen an alle… @aufrechterkatholik: Fegende Feuer? Da fällt mir ein, dass ich irgendwie noch
nie darüber nachgedacht habe, warum es Fegefeuer heißt. Kriegen wir, sobald wir selbiges entern, umgehend
einen Besen in die Hand gedrückt, oder wie? Ich erbitte demütigst Aufklärung, mit oder ohne Jawoll.
Die Angestellten müssen nicht unterschreiben, das Sie nach der „Lehre der katholischen Kirche leben“.
Sie müssen allerdings einer Konfession angehören.
Guten Morgen, Aufrechterkatholik ich witter nichts damenfeindliches! Das Gesetz gilt schließlich auch
für männliche Mitarbeiter! In unserem KRHS der Caritas, gab es diese Regelung schon lange nicht mehr.
Früher entließ man auch Scheidungsfälle bei uns. Dann hätte man heute aber keine Mitarbeiter mehr.
Das Beten für die Frau fällt mir nicht schwer. Ich denke, es werden noch einige Sühnerosenkränze von
mir gesammelt! Ich wünsche Ihnen auch ein schönes Wochenende!
#4 Regina 1961 08:27:03 | Freitag, 22. August 2008
@Colombe Die Angesttellten bei kirchlichen Einrichtungen müssen in ihrem Arbeitsvertrag unterschreiben,
daß sie nach der Lehre der katholischen Kirche leben. Damit leben sie zwar nicht „sündenfrei“, müssen
sich aber an gewisse „Spielregeln“ halten. Ich persönlich finde es aber auch ziemlich hahnebüchend,
in einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten, und dann aus der Kirche auszutreten. Da passt irgendetwas
nicht zusammen. Wobei diese Regelungen auch nicht immer sehr stringent befolgt werden. Regina1961
#3 Andreas_Rau 08:19:21 | Freitag, 22. August 2008
na ja, aber wahrscheinlich gilt die Kirchenzugehörigkeitspflicht nur für das Pflegepersonal. Beim Putzen
reicht dann die muslimische Putzfrau. Es sei denn, es gibt genug Spätaussiedlerinnen >> Argentinien.
Die argentinische Regierung will landesweit Homo-Paarungen privilegieren << Das ist KEINE Priviligierung
sondern eine Gleichstellung. Wann begreift ihr das endlich mal? und von wegen ohne Begründung… Die
Gründe liegen auf der Hand. Jeder MEsch ist vor dem Gesetz gleich!
Täubchen ist sie, ist sie… das müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (damit Sie hier nicht wieder
damenfeindliches wittern) vorher unterschreiben. Mit dem mir in meinem bescheidenen Möglichkeiten stehenden
Charme grüße ich Sie in diesem frommen Freitag mit einem herzhaften jawoll, ohne nicht zu vergessen,
Sie um einen Sühnerosenkranz für diese sündige Frau zu bitten, die sich aus dem Schoß unserer Hl.Mutter
Kirche entfernt und vielleicht deshalb ein wenig länger den fegenden Feuern ausgesetzt ist…
Entlassung Ein katholisches Pflegeheim darf eine Mitarbeiterin entlassen, wenn sie aus der Kirche austritt.
Dann muss diese Regelung doch im Arbeitsvertrag enthalten sein, oder ?