Irland beim Europäischen Gerichtshof wegen Abtreibungsverbot verklagt
Eine Abtreiberin verklagte Irland beim Europäischen Gerichtshof mit dem Argument, daß das irische Abtreibungsverbot der Menschenrechtskonvention widerspreche.
(kreuz.net, Dublin) Eine Irin, die für eine Abtreibung nach England gereist war, verklagte die Regierung
ihrer Heimat beim ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ in Straßburg. Dies berichtet die letzte
Sonntagsausgabe der timesonline.
Die Frau, die nur mit der Initiale „D“ bezeichnet wird, war mit Zwillingen
schwanger, von denen eines im Mutterleib verstarb. Beim anderen Kind wurde eine „Abnormalität“ diagnostiziert,
weshalb die Mutter beschloß, es in England abtreiben zu lassen.
Die Klage der Mutter wurde entgegen
der üblichen Vorgangsweise nicht zuerst in einem irischen Gericht verhandelt, sondern ging direkt nach
Straßburg. Es kann ein Jahr oder länger dauern, bis es in Straßburg zur Verhandlung kommt. Möglicherweise
wird der Fall abgelehnt.
Sollte der Gerichtshof zugunsten von Frau „D“ entscheiden, könnte die irische
Regierung gezwungen werden, das Abtreibungsgesetz zu liberalisieren. Zur Zeit ist Abtreibung in Irland
verboten.
Roderick Lidell, der Sprecher des Europäischen Gerichtshofes, gab bekannt, daß Frau „D“ ihr
Anliegen auf die Artikel 3 und 8 der Menschenrechtskonvention stützt.
Art. 3 besagt: „Niemand darf der
Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Art. 8 besagt:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens […] Eine Behörde darf in die
Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig ist.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg
gegründet, um über Beschwerden gegen die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950
zu urteilen. Am 1. November 1998 erhielt er den Status einer ständigen Einrichtung. Damit wurde das ursprüngliche
System beendet, in dem zwei Organe, die „Kommission für Menschenrechte“ und der „Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte“ die Fälle nacheinander untersuchten.
Email-Adressen der Empfänger
2 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Nach einem Jahr… Mittlerweile ist obiger Artikel ja ein Jahr alt, und somit würde mich mal interessieren,
wann die Verhandlung endlich beginnt. Zynisch kommt mir im übrigen die Begründung vor, zumal ein Recht
auf Abtreibung aus obigen Paragraphen der Menschenrechtskonvention nicht zu entnehmen ist.