Piusbruderschaft
Am Schluß zählen die Fakten
Seit dem Zweiten Vatikanum haben die Bischöfe das persönliche Gewissen als Letztinstanz über das kirchliche Lehramt gestellt. Doch bei den Altgläubigen wendet die nachkonziläre Kirche vorkonziliären Maßstäbe an – als ob es das Zweite Vatikanum nie gegeben hätte.

Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, bei der Distriktswallfahrt Deutschlands nach Fulda.

Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, bei der Distriktswallfahrt Deutschlands nach Fulda.
(kreuz.net, Göffingen) Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw. Matthias Speck, seinen Gläubigen im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.

Langenenslingen befindet sich rund siebzig Kilometer südlich von Stuttgart.

In seiner Ankündigung behauptete der Pfarrer, offenbar um sich angemessen „nach rechts“ abzugrenzen, daß die Bischöfe und Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. exkommuniziert seien.

Am 28. August entgegnete ihm Pater Horst Bialek, der Prior des lefebvristischen Priorates in Göffingen.

Göffingen ist eine Nachbarortschaft von Langenenslingen. Dort befindet sich auch der Sitz der Schwestern der Piusbruderschaft.

Vergehen oder Tugend?

Pater Horst Bialek
Pater Horst Bialek
Der Prior erklärt, daß weder der Papst noch ein römisches Dikasterium je behauptet hätten, daß die Priester der Piusbruderschaft exkommuniziert seien.

Priester, die von einem exkommunizierten Bischof geweiht werden, würden nicht automatisch der Exkommunikation verfallen: „Wie das geltende Kirchenrecht lehrt, ist ein solcher lediglich ‘irregulär’“ – so Pater Bialek.

Dann widmet er sich der Exkommunikation der von Erzbischof Marcel Lefebvre († 1991) im Juli 1988 geweihten vier Bischöfe.

Der Pater erklärt, daß die illegitimen Bischofsweihen von 1988 kein schweres Vergehen darstellen. Deshalb könne auch keine kirchliche Strafe vorliegen.

Erzbischof Lefebvre habe in einer „äußersten Notlage der Kirche die Mittel zur Heiligung der Seelen erhalten, indem er Bischöfe konsekrierte, die ihrerseits wahre katholische Priester weihen und Kinder im Sakrament der Firmung in seiner überlieferten Form den Heiligen Geist mitteilen.“

Der „unvoreingenommenen Beobachter“ sehe in der illegitimen Bischofsweihe keine Sünde, sondern einen Akt höchster Tugend.

Ein großer Mann

Nicht umsonst habe Papst Benedikt XVI. den Erzbischof bei der Privataudienz für den Generaloberen der Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, einen „großen Mann der Gesamtkirche“ genannt.

Das Fazit von Pater Bialek: „Bei unserem Gründer und den von ihm geweihten Bischöfen kann von Exkommunikation keine Rede sein.“

Damit seien auch die von ihnen geweihten Priester nicht irregulär.

Vatikanische Empfehlung für Exkommunizierte?

Pater Bialek zitiert auch römische Stellungnahmen zum Status der Piusbruderschaft.

Der Sekretär der päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, habe im Januar 2003 erklärt, daß katholische Gläubige ihre Sonntagspflicht bei der Piusbruderschaft erfüllen können.

Der Prälat nannte als Voraussetzung lediglich, daß der Gläubige keiner schismatischen Absicht anhangen dürfe. Es sei ihm auch erlaubt, die Sonntagskollekte zu unterstützen.

Ferner zitiert Pater Bialek den Präsidenten der Kommission, Dario Kardinal Castrillon Hoyos. Dieser erklärte am 13. November 2005 im italienischen Fernsehen über die Piusbruderschaft:

„Wir stehen nicht vor einer Häresie. Man kann auf eine korrekte, exakte und präzise Weise nicht sagen, daß ein Schisma vorliegt.“

Abschließend erklärt Pater Bialek:

„Der Besuch der Prioratskirche in Göffingen hat vielen Seelen und Familien geholfen, den Zeitirrtümern zu trotzen und den Glauben sowie ein regelmäßiges Gebets- und sakramentales Leben zu bewahren.“
      
115 Lesermeinungen
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#123   Jesuit †   18:34:20 | Mittwoch, 17. September 2008
?????????????????
?????????????????
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#121   Jesuit †   18:24:03 | Mittwoch, 17. September 2008
Nee, nee!!!Das isses wirklich nicht!
nee!!! neee!!!
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#119   HBR   21:34:50 | Dienstag, 16. September 2008
Lustig, lustig,
wie sich die sogenannten „Altgläubigen“ immer wieder rechtfertigen müssen. Da scheint es ja einen regelrechten Minderwertigkeitskomplex zu geben. Aber kein Wunder, wenn man schismatisch ist, sich aber gerne katholisch nennen würde, muss man halt improvisieren
:-D :-D :-D
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#118   Regina 1961   17:00:05 | Dienstag, 16. September 2008
„Unsere clarissa“
Unschlagbar!!!
Regina
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#117   clarissa colonia   16:10:52 | Dienstag, 16. September 2008
Werte fautrix,
ich bin nicht der Aga Khan, den in Blumen (resp. Diamanten) aufzuwiegen jährliche religiöse Verpflichtung der Ismaeliten ist; Ihre Anerkenneung ehrt (und freut) mich, wiewohl die geringe Mühe die das gekostet hat des Dankes kaum wert war.
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#116   für die Kirche   15:14:06 | Dienstag, 16. September 2008
@Regina, @Clarissa
Ich denke, nichtwissen ist nicht unbedingt eine Schande. Nichtlernen wollen ist eine Schande.
An diese Meinung schließe ich mich an.
Besser kann man es nicht mehr ausdrücken.
Daher danke ich auch Clarissa ganz herzlich für die gut begründeten Auskünfte! :-] :(3
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#115   Regina 1961   15:06:16 | Dienstag, 16. September 2008
@clarissa
Da bin ich anderer Meinung. Sie schneiden mit Argumenten. Und diese Schnitte können einige User einfach nicht verstehen. Oder wollen es vielleicht auch gar nicht, weil zu mühsam, mal nachzulesen oder zu denken. Ich denke, nichtwissen ist nicht unbedingt eine Schande. Nichtlernen wollen ist eine Schande.
In diesem Sinne
LG Regina
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#114   clarissa colonia   14:58:07 | Dienstag, 16. September 2008
Danke auch Ihnen, liebe Regina,
aber ich habe kaum etwas getan; mein Gedächtnis läßt machmal nach und auch der Ausdruck ist längst nicht mehr so geschmeidig wie ehedem. Auch Klingen altern eben.
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#113   Regina 1961   14:55:38 | Dienstag, 16. September 2008
@clarissa
Neee, Bescheidenheit ist zwar eine Tugend, aber man sollte auch gelobt werden dürfen, wenn es angebracht ist. Und bei Ihnen ist es angebracht! Schade daß es kein Blümchensmiley gibt. :(3 :(3 :(3
Regina1961
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#112   clarissa colonia   14:49:09 | Dienstag, 16. September 2008
Ist nicht, werter Landorganist,
falsche Bescheidenheit die schicklichste aller Lügen?
Danke gleichwohl für die Blumen, sie wärmen mein Herz, obwohl sie unverdient sind.
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#111   LandorganistII   14:11:36 | Dienstag, 16. September 2008
Ehrwürdige Clarissa,
o^/ o^/ o^/
ich bin nur ein armer Wurm, ein Unwissender unter der Sonne des Herrn, aber dennoch erkenne ich, der ich mit Blindheit geschlagen bin, Ihr Licht o^/ , welches dieses Forum durchstrahlt. Wenn ich auch, eingedenk meiner eigenen Beschränktheit, nur wenig von Ihren Ausführungen erfassen kann, so ahnt doch mein Verstand die Gutheit Ihrer Gedanken o^/ . Erlauben Sie mir, Ihnen dies kleine Anerbieten :(3 als Zeichen meiner unterthänigsten Verehrung und Wertschätzung zu überreichen. Ich bestürme Sie: Lassen Sie nicht nach in dem Bemühen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, die Wahrheit über die Pius-Brüder und deren gottlosen Absichten.
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#110   clarissa colonia   13:43:47 | Dienstag, 16. September 2008
Für den Verwaltungsrekurs
ist die Verwaltungsinstanz auch die Sachinstanz. Was man dort vorträgt wird man dann auch im Schriftsatz zum Klagebegehren bei der Signatur vortragen können (schriftlich, denn „mündliche Verhandlung“ ist dort nicht vorgesehen).
Wenn ein Klagebegehrten bei der Signatur nicht offensichtlich unbegründet ist, d.h. wenn es einen Antragsgrund nennt, einen Rechtsgrund angibt und einen Sachvortrag leistet, muß es dort angenommen und verhandelt werden. Und es gibt nur wenige Gerichte, die so unabhängig sind wie die Signatur.
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#109   athanasius1957   12:30:45 | Dienstag, 16. September 2008
ad clarissa
danke für die korrektur bzgl ferendae statt factae.
bzgl. Gegen die Feststellung eines Exkommunikationseintritts ist der hierarchische Rekurs inclusive der Klage vor der 2. Sektion des Höchstgerichts der apostolischen Signatur zulässig, danach steht sogar der persönliche Rekurs an den Pontifex offen. wüßt ich nur gern, bei wem fsspx diesen hätte einbringen können, da es doch zwingend ist, daß der rekurs von der 2. sektion überhaupt entgegengenommen wird. besteht dabei eine persönliche anhörung beider seiten oder werden dort nur „akten“ verschoben?
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#108   Jesuit †   10:58:56 | Dienstag, 16. September 2008
Jetzt mucken die
Tradi-Priester schon gegen ihren Ober-Boss Meisner auf!!!
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#107   clarissa colonia   10:31:05 | Dienstag, 16. September 2008
Werter Athanasius,
sicher können Sie den hiesigen Lesern und Zuschreibern in vielen Sachfragen bedeutende Erkenntnisse vermitteln; Kirchenrecht gehört aber sicher nicht dazu. Sie schrieben:
„Das Problem „latae sententiae“ oder „factae sententiae“ bleibt latent, solange es nicht vor einem ordentlichen kirchlichen Gericht mit Anhörung beider Seiten abgehandelt wird. Genau dies wurde FSSPX seit 1988 bis heute verweigert.“
Zunächst sei am Rande bemerkt, daß es „ferendae sententiae“ heißt. Außerdem ist Exkommunikation kirchenrechtlich eine reine Tatstrafe (latae sententiae), die bei Verwirklichung des Straftatbestandes ipso facto eintritt. Rechtswirkungen im äußeren Bereich entfaltet sie aber nur, wenn ihr Eintreten von einer dafür (örtlich oder sachlich) zuständigen kirchlichen Autorität öffentlich festgestellt wird. Gegen die Feststellung eines Exkommunikationseintritts ist der hierarchische Rekurs inclusive der Klage vor der 2. Sektion des Höchstgerichts der apostolischen Signatur zulässig, danach steht sogar der persönliche Rekurs an den Pontifex offen. Dieser Rechtsweg hätte auch für die 1988 Exkommunizierten nach Feststellung dieser Exkommunikation durch den Präfekten der Bischofskongregation offengestanden.
Die schismatische Bruderschaft hat diesen Rechtsweg bis heute nicht beschritten.
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#106   Regina 1961   09:48:42 | Dienstag, 16. September 2008
Guten Morgen, liebe clarissa!
Sie sagen (schreiben) das Richtige: „santo subito“ war wirklich ein Ausbund an Geduld. Aber nicht nur er. Auch schon Paul VI war sehr geduldig mit dem EB. In einem Brief schrieb er dem EB:
„Du versicherst, daß Du der Kirche untertan und der Überlieferung getreu bist. Aber Du richtest Dich freilich nur nach einigen Normen vergangener Zeiten, d.h. nach Normen, die von den Amtsvorgängern dessen festgelegt wurden, dem Gott in dieser Zeit die dem Petrus übertragene Gewalt verliehen hat. Daher ist auch in diesem Fall die Auffassung von „Tradition“, auf die Du Dich berufst, falsch. Die Tradition ist nicht eine erstarrte oder tote Gegebenheit, eine im gewissen Sinne statische Tatsache, die in einem bestimmten Augenblick der Geschichte das Leben des aktiven Organismus, den die Kirche, d. h. der mystische Leib Christi, darstellt, blockieren würde. Es ist Aufgahe des Papstes und der Konzilien ( auch des 2. Vatikanums also – eigene Bemerkung), zu unterscheiden, was an dem der Kirche anvertrauten Glaubensgut unveränderlich ist. Wer es leugnet wird dem Herrn Jesus Christus und dem Heiligen Geist untreu.“ (Brief von Papst Paul VI vom 11.10 1976)
Tja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.
In diesem Sinne, vielen Dank für Ihren (mal wieder) tollen Kommentar. Gerne wieder und mehr.
Regina
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#105   athanasius1957   09:46:41 | Dienstag, 16. September 2008
Fakten?
Schon am 11.Juli dJ, 08.37h, schrieb ich hier Ich habe keinen Zweifel, daß Gott uns leitet www.kreuz.net/article.7469.html folgendes:
Conte Nero Capponi hat nachgewiesen, daß Erzbischof Lefevbre NICHT exkommuniziert ist.
Der Vatikan selbst hat all jene schriftlich ausgesandten Exkommunikationen aufgehoben wie zB.: Hawaii, USA.
Der Erzbischof von Salzburg mußte nach einem Rekurs bezugnehmend auf das Konkordat in Österreich klein beigeben, nachdem der Landesschulrat einem Schüler den Vermerk „röm.kath“ auf dem Zeugnis mit Verweis auf das eb. Ordinariat verweigert hatte.
Das Problem „latae sententiae“ oder „factae sententiae“ bleibt latent, solange es nicht vor einem ordentlichen kirchlichen Gericht mit Anhörung beider Seiten abgehandelt wird. Genau dies wurde FSSPX seit 1988 bis heute verweigert.
Lefevbre hat sich immer auf den Notstand wie der Hl. Athanasius berufen. Der CIC wurde erst durch die unerlaubten Bischofsweihen in der VR Chinas nach 1950 verschärft.
Mich wundert aber die Härte gegen die FSSPX, aber daß keine einzige Gruppe eine Verschärfung des Vorgehens gegen die Patriotische Kirche Chinas verlangt.
Die entsprechenden Links im Web sind um 13.31h unter dem gleichen o.a. Artikel angegeben.
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#104   clarissa colonia   09:09:10 | Dienstag, 16. September 2008
Guten Morgen allerseits und auch an Sie, werte Regina.
Andernorts schrieb ich:
„Wie hätte wohl der „bestimmende“ Giuseppe Sarto (Pius X.) auf Schismatiker reagiert (zumal noch auf solche, die sich auf ihn berufen)? Aber, das ist ja reine Spekulation …“
Nun, während seines Pontifikats kam es ebenfalls zu einem Schisma, wenn ich mich recht erinnere: Privatoffenbarungen einer polnischen Ordensschwester, führten zur Ordensgründung der sog. Mariaviten. Bei einer visitatio ad limina soll es eine mündliche Bestätigung Pius’ dieser Ordensgründung gegeben haben (Belege fehlen aber). Bei Untersuchungen der Offenbarungen und Ordensregeln und stellte das Hl. Offizium fest, daß beide so nicht approbiert werden könnten. Daher forderte Pius (nunmehr schriftlich und beweisbar) Änderungen in den Regeln und eine Trennung von der Schwesternseherin, dann gäbe es die Approbation. Weil die Ordensbrüder und -schwestern das nicht wollten, wurden die Seherin und der Ordensgründer (?) von Pius kurzerhand exkommuniziert; später haben diese Mariaviten auch Frauen zu Priesterinnen und Bischöfinnen „geweiht“. (vgl. LThK3 Bd. 6, Kol.1363f, Art.: Mariaviten)
Ohne großes Federlesen hat Pius da einfach exkommuniziert, wohl (ich spekuliere) auch, weil man sich auf eine angebliche Zusage seinerseits berufen, ihn instrumentalisiert und ihm dann „Wortbruch“ vorgeworfen hat. Im Vergleich damit war „santo subito“ ein wahres Vorbild an Gelassenheit, Geduld und brüderlicher Liebe, der er erst handeln ließ (B. Card. Gantin), als er gar nicht mehr anders konnte (1988).
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#103   Regina 1961   08:39:16 | Dienstag, 16. September 2008
Fakten!
Genau, so sollte es sein. Was Kardinal Castrillon immer wieder gesagt haben soll usw. Was sind das für Fakten? Fakt ist „Ecclesia dei“. Dieses Schriftstück ist bis heute nicht widerrufen worden. Auch nicht halbherzig. Und auch „Summorum pontificum“ ist kein Widerruf. Bestenfalls ein Versuch des Entgegenkommens. Solange die Excommunicatio von EB Lefebvre nicht OFFIZIELL vom Vatikan zurückgenommen wird, ist alles Geschrei der Piusbrüder „Windhauch“. Halbes Schisma, Viertel Schisma, bißchen Schisma… Schisma ist Schisma. Seht das endlich ein. Ihr seid auf dem falschen Weg. Ihr seid von Rom getrennt. Nicht umgekehrt. Daß ihr vielleicht mit einigen Forderungen das Recht auf eurer Seite habt, heißt noch lange nicht, daß ihr dem Heiligen Vater vorschreiben könnt, wie er die Katholische Kirche zu fürhren hat. Man braucht sich bnur einzelne Artikel im kreuzforum durchzulesen. Wenn das Meinung aller Piusbrüder und -schwestern ist, dann Gute Nacht, katholische Kirche.
Regina1961
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#102   clarissa colonia   02:01:33 | Dienstag, 16. September 2008
Werte Galatea,
Sie schrieben (Montag, 15. September 2008 22:54): „Seltsamerweise sind Buddhisten oder Atheisten, Schwule oder Lesben hier jederzeit hochwillkommen. Denn ihnen kommt ja Gott, der Allbarmherzige, entgegen. Nicht aber altgläubig betenden. Die werden – verarscht, verschreckt, für blöd gehandelt und rausgebissen, systematisch.“
Ich habe mich nie für religigiösen Synkretismus, theistische Indifferenz oder moralischen Relativismus ausgesprochen mit dem Scheinargument, daß Gottes Barmherzigkeit ja alles zudecke – zumal ich nicht denke, daß es Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit gibt (oder geben kann). Ich habe sicher auch noch niemals einen „altgläubig“ Betenden verarscht, willentlich verschreckt, für blöd gehalten oder rausgebissen. Wem lateinische Liturgie (welcher „Provenienz“ auch immer) zusagt (wie mir), darf darin unangefochten sein Heil suchen – und es auch finden. Das habe ich (wollten man sich die Mühe machen) in meinen Zuschriften auch immer wieder einmal zum Ausdruck gebracht. Und: Ich gönne jedem seine Heilssicherheit und -zuversicht, in welcher Sprache oder in welchem Ritus er auch immer die Messe hört. Extrem allergisch reagiere ich nur auf Alleinvertretungsansprüche und auf die (erfahrungsgemäß meist wiedergekäuten) Pseudoargumente zu ihrer Begründung. Aber: Wer seines Heils gewiß ist, muß nicht eifern – und, wer es dennoch tut, braucht das regelmäßig als Selbstvergewisserung, denn man kann ja nicht im rechten Glauben sein, wenn andere diese Überzeugung nicht teilen.
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#101   SignumSalutis †   01:29:59 | Dienstag, 16. September 2008
Dank an Clarissa
:(3 :(3 :(3 :(3 :(3
– brilliant und prägnant in die Selbstwidersprüche des Pius-Vereins vorgestoßen. V. A. Punkt 3: das legt ja nahe, dass die Unfehlbarkeit ex cathedra vom Vat. I. nach bisher strengstens geheim gehaltenen Protokollen in voraus für einen weggelobten französischen Missionserzbischof gedacht war :-D :-D :-D . Wieso gab der Hl. Geist diese Einsichten nur einem einzigen Konzilsvater :-O :-O :-O ?
Wunderbar auch zu lesen, Ihre Texte –
SignSal
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#100   clarissa colonia   01:28:28 | Dienstag, 16. September 2008
Ich wüßte nicht, werte Galatea,
was an meiner Interpretation Ihrer Äußerung geschwindelt sein sollte. Da würde ich doch um genauere Erläuterung bitten.
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#99   Gotthard   00:32:16 | Dienstag, 16. September 2008
@Liborius
wie kann man so einen Hass haben? Unbegreiflich
mir ist unbegreiflich, warum du meinen Argumenten nichts entgegensetzt.
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#98   Galatea   00:04:20 | Dienstag, 16. September 2008
Werte Clarissa,
wenigsten das ist geschwindelt.
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#97   Benedikt   23:45:20 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius
Ich hab’s jetzt. Bitte entschuldigen Sie meine Konfusion, aber bei Pfarrblatt denke ich an eine Publikation der Gemeinde, nicht an die Kirchlichen Nachrichten im Amtsblatt der staatlichen Gemeinde. Ich poste mal den Link für alle anderen: www.langenenslingen.de/…s/88515_539379_0.pdf (25.08.08 Seite 16)
Seit wann darf der Pfarrer denn nicht mehr die forma extraordinaria zelebrieren?
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#96   clarissa colonia   23:44:53 | Montag, 15. September 2008
Werte Galatea,
das sind Immunisierungsstrategien!
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#95   Galatea   23:43:45 | Montag, 15. September 2008
@Liborius:
nicht verzweifeln. Die sind so.
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#94   clarissa colonia   23:37:40 | Montag, 15. September 2008
Werter Liborius,
die Zuschrift des Lesers Gotthard gibt die seit dem Konzil von Trient (1545-1563) eindeutige kirchliche Rechtslage zu den angesprochenen Sachfragen wieder. Wenn man (zumindest gemeinhin) feststellt, daß sich ein bestimmter Tatbestand objektiv so darstellt (wie geschehen), ist es für mich schlechterdings nicht nachvollziehbar, woraus Sie auf persönlichen Haß schließen wollen.
Wenn etwas so ist wie dargestellt, und jemand behauptet, dies sei nicht so, dann irrt sich der (und die fraglichen Sachverhalte waren auch schon in dem für die schismatische Bruderschaft maßgeblichen CIC von 1917 auf genau diese Weise geregelt). Wer das nicht anerkennt, leidet unter (pathologischer oder vorsätzlicher) Wirklichkeitsverweigerung.
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#93   Liborius   23:33:38 | Montag, 15. September 2008
@Gotthard
fällt mir doch im Traum nicht ein!
Hier tun alle so 9x klug und können nicht einmal googeln.
Zum lachen.
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#92   Gotthard   23:30:53 | Montag, 15. September 2008
@Liborius
Beziehen Sie das Pfarrblatt von Langenenslingen?
Es ist online einsehbar.
du bist doch ein echter Simpel!
Stell den Link hier rein und rede nicht solch dummes zeug!
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#91   Liborius   23:21:44 | Montag, 15. September 2008
@Benedikt
Beziehen Sie das Pfarrblatt von Langenenslingen?
Es ist online einsehbar.
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#90   Benedikt   23:18:59 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius
Pf. Speck wird in nächster Zeit keine trid. Messe mehr lesen! Es wurde Ihm vom Ordinariat verboten
Das ist ja jetzt ganz was Neues. Wo kann man denn das Blatt lesen?
Darüberhinaus bleiben meine Fragen von vorhin offen.
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#89   Liborius   23:18:58 | Montag, 15. September 2008
@Gotthard
wie kann man so einen Hass haben? Unbegreiflich
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#88   Galatea   23:18:02 | Montag, 15. September 2008
Inkorrekten Gebrauch der Muttersprache…
…sei es angebracht oder nicht, zur permanenten Diskreditierung Andersdenkender an den Pranger zu stellen, ist, meines Erachtens, und vielleicht auch anderer, eine Schublade, in der sich nicht einmal der Asozialste zu Recht befindet.
Und ist im Übrigen ein überall und jederzeit absolut untauglicher Versuch.
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#87   Gotthard   23:16:27 | Montag, 15. September 2008
@Liborius
Haben Sie den Artikel von Pfarrer Speck im Amtsblatt gelesen?
Warum sollte ich den Artikel des Ortspfarrers gelesen haben?
Der hier zu kommentierende Artikel und jener auf der Website der Pius-Brüder, der als Grundlage für den hiesigen Artikel diente, reichen vollkommen aus.
Der Bialek belügt seine Leser!
Der Bialek simuliert Beichten – denn er hat keinerlei Beichtvollmacht. (im CIC geregelt)
Der Bialek simuliert die Assistenz der Eheschließung – denn er hat keinerlei Vollmacht! (seit Trient ordentlich geregelt)
Schon mit dem CIC1917 war es suspendierten Priestern verboten, die Sakramente zu feiern und zu spenden – außer in Todesgefahr.
Leider kann Herr Bialek seine Situation nicht klar erkennen – und wird in dieser Erkenntnisunmöglichkeit auch noch von den exkommunizierten „Bischöfen“ unterstützt.
Herr Bialek leidet eindeutig an einer Verweigerung der Realität… also einer psychiatrischen Erkrankung.
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#86   Liborius   23:16:24 | Montag, 15. September 2008
Mitteilungsblatt vom 25. Juli 2008
Kann nichts dafür das es im Mitteilungsblatt der Gemeinde steht!
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#85   clarissa colonia   23:13:01 | Montag, 15. September 2008
Zu „Mitteilungsblättern“ einer bürgerlichen Gemeinde
hatte ich mich schon geäußert; auch diese sind nur Amtsblatt, wo sie Erlasse und Verordnungen der (bürgerlichen) Gemeindeverwaltung widergeben! Die „kirchlichen Mitteilungen“ sind, wie auch der Artikel zurecht sagt, „Pfarrblatt“.
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#84   Liborius   23:08:53 | Montag, 15. September 2008
Lieber Benedikt
schauen Sie im Mitteilunsblatt der Gemeinde von Langenenslingen nach.
Pf. Speck wird in nächster Zeit keine trid. Messe mehr lesen! Es wurde Ihm vom Ordinariat verboten (trotz moto proprio)!
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#83   clarissa colonia   23:08:25 | Montag, 15. September 2008
Von welchem „Mitteilungsblatt“, werter Liborius,
sprechen Sie eigentlich?
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#82   Galatea   23:07:14 | Montag, 15. September 2008
@Liborius:
Nur, recht haben Sie, werter Liborius.
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#81   Benedikt   23:02:11 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius
Man kann zur FSSPX stehen wie man will, aber das man hier immer eine Kirchenkriese und eine Notlage bestreitet zeugt schon von Blindheit.
Oh, die bestreitet keiner. Bestritten wird lediglich die Legitimät der Konsequenzen, die die FSSPX auf der Krise gezogen hat. Und das mE zu Recht.
Habe beide Briefe im Mitteilungsblatt gelesen, sowohl den von Pf. Speck wie auch von P. Bialeck!
Ich gehe recht in der Meinung, dass Sie das MB der FSSPX meinen? Würden Sie dankenswerterweise den Monat der Ausgabe nennen?
Die Briefe wurden nie in einem „Pfarrblatt“ veröffentlicht. Wollen Sie mich hier als Lügner hinstellen?
Woher kommt dann der Brief des Pfarrers? Wurde er der FSSPX zugesandt? Was hat diese Aussage von kreuz.net zu bedeuten: „Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw. Matthias Speck, seinen Gläubigen im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.“? Sie behaupten, dass das falsch ist. Beziehen Sie das Pfarrblatt von Langenenslingen?
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#80   Marcelus   22:59:30 | Montag, 15. September 2008
Die FSSPX ist eine der wenigen Kirchenteile,
und vielleicht der einzige weltweit agierende Kirchenteil,
der den rechten katholischen Glauben besitzt,
und die rechte katholische Liturgie.
Kein Wunder, daß die glaubensleugnenden Bischöfe, Kleriker und Laien, um ihre Kirchenämter weiterhin okkupieren zu können,
wütend auf einen Gehorsam pochen, der einem nichtkatholischen Kirchenamtsokkupanten nicht zukommt.
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#79   Liborius   22:58:38 | Montag, 15. September 2008
@Galatea:
das ist mir schon bekannt! Darum bin ich hier normalerweise nur als Leser anwesend. Wie 99% von den täglichen Besuchern auf kreuz.net!
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#78   Galatea   22:54:50 | Montag, 15. September 2008
Und, Liborius, bestritten wird es
mit einer Vehemenz und Concordia, die die kath. Kirche anderswo sich nur erträumen kann.
Cui bono.
Seltsamerweise sind Buddhisten oder Atheisten, Schwule oder Lesben hier jederzeit hochwillkommen. Denn ihnen kommt ja Gott, der Allbarmherzige, entgegen.
Nicht aber altgläubig betenden. Die werden – verarscht, verschreckt, für blöd gehandelt und rausgebissen, systematisch.
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#77   Liborius   22:52:09 | Montag, 15. September 2008
Werte clarissa colonia
Sie können gut ablenken!
Habe beide Briefe im Mitteilungsblatt gelesen, sowohl den von Pf. Speck wie auch von P. Bialeck! Die Briefe wurden nie in einem „Pfarrblatt“ veröffentlicht. Wollen Sie mich hier als Lügner hinstellen?
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#76   clarissa colonia   22:48:50 | Montag, 15. September 2008
Inkorrekter Gebrauch der Muttersprache
zeugt von einer wesentlich fundamentaleren Form der Blindheit für das Offensichtliche.
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#75   Liborius   22:43:51 | Montag, 15. September 2008
FSSPX
Man kann zur FSSPX stehen wie man will, aber das man hier immer eine Kirchenkriese und eine Notlage bestreitet zeugt schon von Blindheit.
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#74   clarissa colonia   22:42:53 | Montag, 15. September 2008
Werter Liborius,
1) Sie sprachen von zuerst von Amtsblatt (vgl. Montag, 15. September 2008 22:09) und erklärten meinen darauffolgenden Einwand ausdrücklich für falsch (vgl. Montag, 15. September 2008 22:11).
2) Wer dann die sind, die sich nun geirrt haben sollen (vgl. Montag, 15. September 2008 22:35), bleibt gnädigerweise offen.
3) Ansonsten ist der knappen Zuschrift des Lesers Benedikt nichts hinzuzufügen.
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#73   Benedikt   22:37:00 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius
Ja und? Die Stellen, auf die sich der Pater bezieht sind och im Artikel angegeben. Zudem ist unbekannt, was Sie eigentlich wollen. Es dürfte klar sein, dass der Pfarrer seine Ankündigung nicht im Amtsblatt gemacht hat. Das Amtsblatt ist ein diözesanes Organ für die Bekanntmachung kirchlicher Erlasse. Die Gottesdienstordnung von Pfarreien kommt darin für gewöhnlich nicht vor.
In den Ausführungen des Pater ist nur die Aussage belastbar, dass die Priester der FSSPX nicht exkommuniziert sind. Alles andere sind sehr gewagte Theorien, die auf das Fach Kirchenrecht in Zaitzkofen kein allzu gutes Licht werfen.
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#72   Liborius   22:35:32 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia
Das ist doch vollkommen unrellevant! Die haben sich halt falsch ausgedrückt.
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#71   clarissa colonia   22:33:12 | Montag, 15. September 2008
Ach, und kreuz.net
irrt, wenn es das Publikationsmedium der Äußerungen des Pfarrers als „Pfarrblatt“ bezeichnet?
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#70   Liborius   22:29:47 | Montag, 15. September 2008
Die Antwort!
Die Stellungsname von H. H. Pater Bialek ist die Antwort auf die Mitteilung von Pfarrer Speck.
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#69   Benedikt   22:25:24 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius
Sie diskutieren von Anfang an mit, und haben den Artikel von Pfarrer Speck garnicht gelesen.
Wo war dieser Artikel denn hier mal Thema?
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#68   Galatea   22:23:11 | Montag, 15. September 2008
@Liborius: geben Sie es auf.
Die Dame ist – wie sie glaubt – sakrosankt und faktenresistent außerdem.
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#67   Liborius   22:22:38 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia
Sie diskutieren von Anfang an mit, und haben den Artikel von Pfarrer Speck garnicht gelesen.
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#66   clarissa colonia   22:18:00 | Montag, 15. September 2008
Seit wann auch
sind Pfarrer befugt, im diözesanen Amtsblatt Artikel zu veröffentlichen? Sind das etwa oberhirtliche Gesetze, Erlasse oder Dienstanweisungen. Und selbst, wenn das Pfarrblatt Bestandteil eines (örtlichen) Mitteilungsblattes sein sollte, werden aus den Mitteilungen einer Pfarrgemeinde nicht eo ipso amtliche Bekanntmachungen der (bürgerlichen) Gemeindeverwaltung.
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#65   Liborius   22:11:57 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia
Das ist falsch!!!
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#64   clarissa colonia   22:11:14 | Montag, 15. September 2008
Alphabetisierung?
„(kreuz.net, Göffingen) Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw. Matthias Speck, seinen Gläubigen im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.“ (Zitat Ende)
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#63   Liborius   22:09:18 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia
Anscheinend haben Sie nichts gelesen! Weil er nämlich im Mitteilunsblatt (Amtsblatt) schrieb!
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#62   clarissa colonia   22:06:04 | Montag, 15. September 2008
Oho, da wird mir natürlich manches klar:
Wenn man pfarrliche Mitteilungen („Pfarrblatt“) mit dem Amtsblatt verwechselt, kann man sich ja auch mal leicht zwischen Bischofsweihe und Fahrzeugsegnung vertun!
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#61   Liborius   22:02:29 | Montag, 15. September 2008
@Gotthard
Haben Sie den Artikel von Pfarrer Speck im Amtsblatt gelesen?
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#60   Gotthard   21:59:08 | Montag, 15. September 2008
@Liborius
ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren. Die Qualitäten dieses Herrn Bialek kenne ich nur von seiner völlig falschen Darstellung auf der Pius-Seite, die in diesem Artikel referiert wird.
Herr Bialek ist leider nicht fähig, Wunsch und Wirklichkeit auseinanderzuhalten.
Herr Bialek verleumdet mit seinem Artikel den Ortspfarrer und zeiht ihn der Lüge! In Wirklichkeit leugnet ER wider besseren Wissens unleugbare Fakten.
Dieser Herr Bialek kann ja ein netter Mann sein – mit der Wirklichkeit steht er auf Kriegsfuss!!!!!!!!!!!
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#59   Liborius   21:57:59 | Montag, 15. September 2008
Liebe clarissa colonia
das ist ein Akt der Nächstenliebe
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#58   clarissa colonia   21:55:01 | Montag, 15. September 2008
Werter Liborius,
schreiten Sie weiter mit Pfauenwedeln um den gleichnamigen Dom und seien Sie gewiß: Vor unseren ewigen Richter wird alles offenbar werden; das sollte jeder für alle Menschen erhoffen und für sich selbst fürchten.
Ihren Wunsch im Tone der Drohung auszusprechen, ist da völlig unangebracht!
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#57   Liborius   21:46:38 | Montag, 15. September 2008
@Gotthard
Lieber Gotthard, zieh nur kräftig über H.H. Pater Bialek her!
Du wirst deinen Lohn dafür erhalten!
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#56   monti   21:33:59 | Montag, 15. September 2008
Gut, dass mir das
sch…egal ist, ob die FSSPX schismatisch ist oder nicht. Sie haben nun mal die schönsten Hochämter ! :-]
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#55   clarissa colonia   21:17:07 | Montag, 15. September 2008
Werter Marcellus,
Sie winden sich wie ein Aal nur immer tiefer in die Reuse hinein!
Wenn auch die Pontifices nach Pius XII. rechtmäßig im Amt waren/sind, gibt es
a) keinen Heterodoxieverdacht gegen das VatII;
b) keinen übergesetzlichen Notstand in der Kirche;
c) keine Rechtsgrundlage zur Anwendung von cum ex ap.;
d) keine Rechtfertigung für den schismatischen Akt 1988;
e) keine Rechtfertigung für die Lüge (ich habe sie gehört!).
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#54   Marcelus   21:05:12 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia: Die FSSPX bestreitet überhaupt nicht die Rechtmäßigkeit
der Papsternennungen seit 1958 D.E.Z.,
und auch nicht die Rechtmäßigkeit der Einberufung und Abhaltung eines Pastoralkonzils.
Das Pastoralkonzil hat auch niemals Unfehlbarkeit beansprucht,
was natürlich die breite Opposition gegen die Irrungen der Impulse dieses Konzils und des auf diesen Irrungen basierenden Pontifikates des Paul VI. auch stützt.
Die Pastoralkonzilskirche und Paul VI. wollten niemanden ausschließen,
und damit ist auch Platz für den Weg Erzbischof Lefebvres und seiner Opposition.
1 – Die Konklave waren auch nach 1958 gültig; ebenso die Pontifices rechtmäßig.
2 – Das VatII war rechtmäßig einberufen und verlaufen; seine Dokumente haben die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche nicht verändert.
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#53   Benedikt   20:55:03 | Montag, 15. September 2008
@ Marcelus
Sie haben mitunter die wichtigsten Argumente angeführt, wieso es notwendig war, daß Erzbischof Lefebvre die Priesterliche Bruderschaft St. Pius’ X. gegründet hat und so gehandelt hat, wie er gehandelt hat,
Wenn Sie diese Punkte für tatsächlich gegeben halten, haben Sie sich ins Schisma verabschiedet.
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#52   Marcelus   20:29:01 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia: Sie haben mitunter die wichtigsten Argumente angeführt,
wieso es notwendig war, daß Erzbischof Lefebvre die Priesterliche Bruderschaft St. Pius’ X. gegründet hat und so gehandelt hat, wie er gehandelt hat, nämlich ausdrücklich gegen den Willen der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II.
Und diese Punkte sind die Punkte 4-5, und unter Vorbehalt Punkt 3: Denn Erzbischof Lefebvre war mit seiner Erkenntnis nicht alleine, aber der wichtigste Bischof mit dieser Erkenntnis.
1 – Das Konklave 1958 war ungültig, die Gültigkeit der vorausgehenden fraglich – der Hl. Stuhl also de iure vakant; daher ist auch cum ex apostolatus anzuwenden.
2 – Das VatII war unrechtmäßig einberufen; es war apostatisch/häretisch/schismatisch.
3 – M. Lefebvre hat allein im Hl. Geist die Wahrheit über das Konzil erkannt; nur ihm ist es zu danken, daß es den katholischen Glauben noch gibt.
4 – Wegen des Universalmodernismus ist ein Universalnotstand über Gottes eigene marcellinische Kirche gekommen, der den schismatischen Akt des Jahres 1988 (und die Lüge!) rechtfertigt.
5 – Der Notstand macht die Exkommunikation und Suspension ungültig; die gespendeten Weihen (trotz Irregularität) gültig.
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#51   Andreas_Rau   20:08:07 | Montag, 15. September 2008
ic hwürde gerne urteilen
aber ich habe keine Ahnung davon. Ich denke, der Papast, der das Konzil einberufen hat, wird das schon aufgrund seines Amts richtig getan haben. Warum sollte ich das auch nicht glauben? Aber ich bin ja nur ein kleiner Gärtner im Weinberg des Herrn *lach*
Aber mein Pastor in der Schule (vorkonzillar geweiht) hat mir gesagt, dass das alles seine Richtigkeit hatte. Warum sollte ich ihm nicht glauben?
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#50   clarissa colonia   20:03:19 | Montag, 15. September 2008
Ja, es ist schon aufschlußreich,
wie vieler Prämissen es bedarf, um (halbwegs) begründen zu können, daß sich die mikroskopische Bruderschaft nicht im Schisma befindet.
„Ockhams Rasiermesser“ postuliert, zur Erklärung eines Sachverhalts die geringstmögliche Anzahl von Hypothesen einzusetzen:
A) Prämissen für die Rechtmäßigkeit:
1 – Das Konklave 1958 war ungültig, die Gültigkeit der vorausgehenden fraglich – der Hl. Stuhl also de iure vakant; daher ist auch cum ex apostolatus anzuwenden.
2 – Das VatII war unrechtmäßig einberufen; es war apostatisch/häretisch/schismatisch.
3 – M. Lefebvre hat allein im Hl. Geist die Wahrheit über das Konzil erkannt; nur ihm ist es zu danken, daß es den katholischen Glauben noch gibt.
4 – Wegen des Universalmodernismus ist ein Universalnotstand über Gottes eigene marcellinische Kirche gekommen, der den schismatischen Akt des Jahres 1988 (und die Lüge!) rechtfertigt.
5 – Der Notstand macht die Exkommunikation und Suspension ungültig; die gespendeten Weihen (trotz Irregularität) gültig.
B) Prämissen gegen die Rechtmäßigkeit:
1 – Die Konklave waren auch nach 1958 gültig; ebenso die Pontifices rechtmäßig.
2 – Das VatII war rechtmäßig einberufen und verlaufen; seine Dokumente haben die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche nicht verändert.
3 – Bei 1 : 2.500 ist einer nicht die sanior pars patrum.
4 – Exkommunikationen und Suspensionen waren rechtmäßig und sind gültig.
Nun, werte Herren und Damen, urteilen Sie selbst!
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#49   Andreas_Rau   19:41:37 | Montag, 15. September 2008
ich und gesperrt?
Nö, ich bin ja immer lieb *grins*
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#48   Gotthard   19:23:49 | Montag, 15. September 2008
Qualität
wenn die sogenannte Seelsorge dieses Herrn Bialek auch die Qualitäten dieser seiner Äußerungen hat, dann mal herzlichen Glückwunsch …
Es ist unglaublich, wie dummdreist diese Pius-Leute die Menschen für dumm kaufen wollen.
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#47   Bernd-Jupp   18:44:10 | Montag, 15. September 2008
Zweierlei Maß
Was P. Bialek hier von sich gibt ist kirchenrechtlicher Schwachsinn hoch fünf. Dazu braucht man sich gar nicht mehr äußern. Ich empfehle nur mal, das von Ihm Geäußerte in puncto Abschwächung (ist ja alles halb so wild, wenn man rechts steht) auf die andere Seite zu übertragen, z.B. den hier so „hochverehrten“ Herrn Pfr. Breitenbach – dann würde so mancher Giftpfeil im Köcher bleiben und das wahre Christliche würde mehr ans Tageslicht kommen!!!!
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#46   Aleph †   18:08:16 | Montag, 15. September 2008
Andreas Rau
Bist Du auch schon gesperrt…?
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#45   clarissa colonia   18:04:22 | Montag, 15. September 2008
Eure Eminenz,
in demütigstem Gehorsam sei es mir vergönnt daran zu erinnern, daß die Kurwürden Eurer Eminenz erlauchter Vorgänger leider geraume Zeit zurückliegen.
Praeterea möchte ich anmerken dürfen, daß der Hl. Paulus in primo suo ad Corinthos (14, 34) einen Adhortativ zu setzen geruhte (taceant).
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#43   clarissa colonia   17:45:58 | Montag, 15. September 2008
Eminentiae Vestrae
in Christo devotissima filia clarissa.
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#41   clarissa colonia   17:42:15 | Montag, 15. September 2008
Eure Eminenz,
Dero güte Anfrage versetzen mich in außergewöhnliche wie ungewohnte Ratlosigkeit. Ist mir doch durchaus noch unklar, wen Dero Gnaden als „Abweichler“ zu bezeichnen geruhten. Schließlich erscheint es mir ad pedibus Eminentissimae Vestrae prostratae ungebührlich, Euch als Summus Sacerdos und Inhaber einer Cathedra Episcopalis daran zu erinnern, daß die Heilige Kirche nichtepiskopale Kathedren nur nach den Bestimmungen des Liber III des Codex zu vergeben pflegt. Sollten Eure Eminenz mit dem Begriffe der „Abweichler“ daher Angehörige jener schimpflichen schmähungswürdigen schismatischen Sektenverbrüderung gemeint haben, ist einleuchtend, daß bei selbiger gar keine Lehrstühle existieren können. Wie viele dieser inexistenten Lehrstühle nunmalen mit Lehrern weiblichen Geschlechts besetzt sind, entzieht sich, Eure Eminenz, zu meinem Bedauern meiner begrenzten weiblichen Einsicht.
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#39   clarissa colonia   16:43:37 | Montag, 15. September 2008
Und, weil ich gerade dabei bin – Fortsetzung:
Nach verschiedenen Ansätzen hat ML denn „die Not des Novus Ordo Missae“ und die Seelenpein einiger Seminaristen „erkannt“ und sich zur Gründung einer sog. Pia Unio entschlossen. Diese wurde dann (ich glaube von einem schweizer (Lausanne?) Bischof) als solche anerkannt und hielt (mit oberhirtlichem Segen) an der „vorkonzliaren Liturgie“ fest. Da die rechtlichen Organisationsmöglichkeiten des alten CIC begrenzt waren und Lefebvre den Anspruch der Seelsorgstätigkeit nicht in der Rechtsform eines „Ordens“ ausüben mochte, hielt er an der Rechtsform eines Säkularklerikerverbandes fest, intendierte aber immer deutlicher die Errichtung einer eigenen „Rituskirche“ – mit sich als deren Kirchenoberhaupt (?). Da hat Rom aber nicht mitgespielt und nach 1983 (neuer CIC) auch die Rechtsform einer Personalprälatur vorgeschlagen. Das wollte aber Lefebvre selber nicht, weil Rom mit der Ernennung des Personalprälaten (mittelbaren) Einfluß auf die Leitung gehabt hätte. Dann entschloß er sich 1988 zunehmenden Alters eingedenk zur Weihe von vier Bischöfen, wobei in der Liturgie sogar die Frage nach dem päpstlichen Weiheauftrag (wahrheitswidrig) bejaht wurde. Die nachfolgende Feststellung der Exkommunikation latae sententiae durch Bernardin Card. Gantin beantwortete man dann (auf cum ex apostolatus und „das ewige Rom“ gestützt) mit dem stereotypen Modernismus- Häresie- oder Sonstwasvorwurf, weil man den Rechtsbruch ja irgendwie rechtfertigen mußte.
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#38   Benedikt   16:32:38 | Montag, 15. September 2008
@ Merker
Ich meine halt, es gilt in dieser Frage immer noch: Kann ein schlechter Baum gute Früchte bringen?
Die Früchte der Piusbrüder (…) aber sind beachtlich, ganz und gar römisch katholisch.
Wo denn? Die einzige Frucht ist die Heranziehung eines Nachwuchses, der wegen der Gratwanderung der FSSPX zwischen Kirchentreue und Sedisvakantismus allzu oft mit der Hierarchie bricht. Zudem hat die FSSPX mit ihrer fortgesetzten Obstruktion dafür gesorgt, dass selbst im traditionalistischen Lager der Gehorsam der Selbstgenügsamkeit gewichen ist.
@ Pascal
Hat Erzbischof Lefebvre schon vor seinen „ungültigen“ Weihen die rechtmäßigkeit des Papstamtes nach dem Vatikanischen Konzil II bezweifelt??
Das wohl nicht. Der Erzbischof hat jedoch schon lange vor den Bischofsweihen ein illegales Seminar geführt und illegal Priesterweihen vorgenommen. Zwar hatte Lefebvre ursprünglich die Erlaubnis zum Betrieb eiens Seminars (diese hätte ihm nie erteilt werden dürfen), sie war jedoch schon 1975 erloschen, als die FSSPX offiziell aufgehoben wurde.
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#36   clarissa colonia   16:22:00 | Montag, 15. September 2008
Werter Franz (Sauerkohl?),
Marcel Lefebvre war, soweit ich mich erinnern kann, irgendwo in Afrika Missionserzbischof, wurde dann (entweder noch unter Pius XII. oder Johannes XXIII.) gebeten, zugunsten eines einheimischen Kandidaten zu resignieren und tat das auch. Dafür wurde er mit dem Titel und der Funktion eines päpstlichen Thronassistenten (etwa Zeremoniar) „belohnt“ und gehörte auch (unter dem Vorsitz von Alfredo Card. Ottaviani) der Vorbereitungskommission für das VatII an, an dessen Rechtmäßigkeit er damals noch nicht zweifelte.
Dann begann das Konzil, indem man seitens der Vorbereitungskomminssion die vorbereiteten Schemata „durchpeitschen“ und das Konzil so schnell wie möglich wieder beenden wollte. Das wollten aber die Konzilsteilnehmer nicht, weshalb sie sich mit überwältigender Mehrheit gegen die Schemata und den Konzilspräsidenten Ottaviani aussprachen. Deshalb erließ Johannes XXIII. eine neue Geschäftsordnung und berief ein neues Konzilspräsidium.
Dann wurden neue Schemata erarbeitet, beraten, verändert und schließlich nahezu einstimmig von den Teilnehmern und dem Pontifex unterzeichnet; auch Lefebvre war Teilunterzeichner (sogar die Liturgiekonstitution hat er unterschrieben). Anders als Ottaviani, der katholische Felsen in der „Brandung des Modernismus“, verweigerte ML aber vier (oder fünf) Dokumenten seine Unterschrift.
Schließlich begann er ca. 10 Jahre nach dem Konzil desser Rechtmäßigkeit zu bezweifeln und sedisvakantistische Ideen zu verbreiten, wohl weil er Zukunftspläne hatte …
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#35   Franz Kappes   15:49:33 | Montag, 15. September 2008
@alle
Kann jemand der Brüder mal Pascal antworten?
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#34   Merker   15:45:52 | Montag, 15. September 2008
Keift nicht immer gegen die Piusbrüder
Ich meine halt, es gilt in dieser Frage immer noch: Kann ein schlechter Baum gute Früchte bringen?
Die Früchte der Pius- und Petrusbrüder aber sind beachtlich, ganz und gar römisch katholisch.
Prinzipiell sage ich auch nichts gegen die neue Messe, doch habe ich da schon so viel erlebt, daß mir das Staunen kam. Von der echten Frömmigkeit bis zum Zirkusdompteur kann da alles drin sein.
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#33   FioreGraz   15:45:23 | Montag, 15. September 2008
@Marcelus
Nö Thomas irrt hier nicht, man kanns auch ganz einfach sehen, das Gewissen wäre ansonsten ganz und gar unnötiger Tand.
Das Gewissen ist nun mal Gottgegeben, daher muß man ihm folgen, alles andere wäre eben eine bewußte Sünde …
Und wie schon Alois Bischof gesagt hat wirds noch schlimmer da muß man zwischen objektiver und subjektiver Sünde unterscheiden (zählen tut in erster Linie mal die subjektive Sünde). Leider ist der Katholizismus kein Krämmersladenglaube, wer den will kann ja zum Islam konvertieren.
Im Übrigen hat hier T.v.A nix neues bahnbrechendes gelehrt und auch die Kirche hat das mehr oder weniger so gelehrt.
LG
Fiore
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#32   Pascal123   15:43:47 | Montag, 15. September 2008
Probleme
Habt Ihr Probleme??
Mal eine frage ich bin ja nun nicht Katholisch aber interressieren würde es mich trotzdem.
Hat Erzbischof Lefebvre schon vor seinen „ungültigen“ Weihen die rechtmäßigkeit des Papstamtes nach dem Vatikanischen Konzil II bezweifelt??
Hat dies überhaupt einer der von Ihm geweihten vor Ihren Weihen getan??
Wenn Nein warum dann ausgerechnet nach den „ungültigen“ Weihen?
Wenn ja warum hat man dann nicht klar erklärt das der Stuhl Petri vakant ist und nur man selber in Nachfolge Jesu steht und somit nicht an Weisungen der Sedi-Päpste gebunden ist.
Ich bitte wirklich um eine Beantwortung damit man die Zusammenhänge besser versteht.
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#31   Franz Kappes   15:35:10 | Montag, 15. September 2008
@Aleph
Stimmt. Deswegen ist ja auch nicht alles Spaß.
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#30   Aleph †   15:32:28 | Montag, 15. September 2008
Franz Kappes
Die Frage ist nur: Wer kann auf Dauer schon Spaß vertragen?
o.O o.O
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#29   Franz Kappes   15:30:52 | Montag, 15. September 2008
@Aleph
Ein bißchen Spaß muss doch sein. Das Leben ist hart genug. :(3
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#28   Benedikt   15:30:49 | Montag, 15. September 2008
@ Bischof
Es ist einfach eine Tatsache, daß es unter St. Petrus, unter Papst Silvester I., under Gelasian I. oder unter dem hl. Pius X. oder Pius XII. niemals das „Problem“ FSSPX und Bischofsweihen gegeben hätte.
Nein, das ist eine Hypothese. Beweisen können Sie das nicht.
Nicht nur weil z.B. ein Weihbischof Fellay dann schweizerischer Kardinal-Erzbischof gewesen wäre
Mindestens. Wahrscheinlicher aber wäre er per Akklamation gleich zum Papst gewählt worden. Wo er doch so deutlich aus dem Episkopat herausragt., gell Schade nur, dass er seine Qualitäten nie der Kirche zur Verfügung gestellt, sondern sich lieber in eine kleine Nische zurückgezogen hat. Die FSSPX ist die wahrscheinlich wirkungsloseste Reformbewegung aller Zeiten.
Wenn die FSSPX exkommuniziert ist, dann weshalb? Von wem, fragte sich schon der Erzbischof? Von (Neo-)Modernisten und Liberalen und Neo-Protestanten die sich zufälligerweise in den Vatikan eingeschlichen haben? Na dann sollte so eine „Exkommunikation“ als Heldentum betrachtet werden.
Nein, vom rechtmäßigen Inhaber des heiligen Stuhls. Bestreitet die FSSPX etwa die rechtmäßige Inhaberschaft?
@ Marcelus
Es ist eine Glaubenstatsache
Das sowieso nicht. Wenn schon, dann ist es eine rechtliche Folgerung. Und auch da irren Sie. Sie können niemanden zum Pseudoamtsträger erklären. Sie sind Laie.
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#27   Pater Lingen   15:29:19 | Montag, 15. September 2008
Nicht nur am Schluß zählen die Fakten!
Möglichkeit 1:
Die V2ler sind die r.-k. Kirche.
Dann ist die Piusmannschaft garantiert draußen.
Der in der Verurteilung Lefebvres von Wojtlya erwähnte can. 1364 § 1 lautet:
„Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorscharift des can. 194 § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336, § 1, nn. 1,2 und 3 belegt werden.“
Weiterhin wird im Verurteilungsschreiben can. 1382 erwähnt:
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“
Möglichkeit 2:
Die V2ler sind nicht die r.-k. Kirche.
Dann ist die Piusmannschaft garantiert draußen.
Denn dann liegt die Zugehörigkeit zu einer antikirchlichen Gruppe vor (una cum apostata).
Die sonstige Lefebvre-„Theologie“ macht die Sache für diese selbsternannten „Patres“ nur noch schlimmer.
Fazit: Der Lefebvre-Weg ist *ABSOLUT* unmöglich!
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#26   Aleph †   15:28:50 | Montag, 15. September 2008
Franz Kappes
Sie sind hier wohl auch eine persona non grada? Na, da kann man sich freuen. Sie sind nicht allein.
Das ist wie der Befähigungsorden Pro Ecclesia et Pontifice: Den hätten wir ja wirklich längst verdient.
Nix für ungut :-) :-) :-)
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#25   Franz Kappes   15:25:10 | Montag, 15. September 2008
Aquinsche Logik II
Wenn das Gewissen das objektiv Böse will und jemand danach handelt, ist es subjektiv gut.
Er hätte also nach rechtem Verständnis des 2. Vaticanums nicht gefehlt?
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#24   Alois Bischof   15:20:12 | Montag, 15. September 2008
Es geht nicht um die völlig orthodoxe und sehr gut römisch-katholische FSSPX
sondern um den offensichtlichen Glaubensabfall der sog. Konzilskirche seit 1958/1964-65.
Es geht auch nicht um die Liturgie oder um Liturgie-Ecken in einer pluralistischen Welteinheitsreligion aller angeblichen Christen und Nichtchristen à la Assisi I & Assisi II.
Es ist einfach eine Tatsache, daß es unter St. Petrus, unter Papst Silvester I., under Gelasian I. oder unter dem hl. Pius X. oder Pius XII. niemals das „Problem“ FSSPX und Bischofsweihen gegeben hätte. Nicht nur weil z.B. ein Weihbischof Fellay dann schweizerischer Kardinal-Erzbischof gewesen wäre und weil Pius XI. zum Beispiel den versöhnungsfreudigen und heiligen aber zuvor getrennten Gründerväter und Bischöfe der heute unierten syro-malankarischen Kirche sogar seine Liebe bezeugte und diesen indischen Bischöfe mit einer Herzlichkeit umarmte, die ich auch beim Popstar-Johannes-Paul II. und sicherlich auch nicht beim „guten“ und „großen“ Papst Roncalli je gesehen habe.
Wenn die FSSPX exkommuniziert ist, dann weshalb? Von wem, fragte sich schon der Erzbischof? Von (Neo-)Modernisten und Liberalen und Neo-Protestanten die sich zufälligerweise in den Vatikan eingeschlichen haben? Na dann sollte so eine „Exkommunikation“ als Heldentum betrachtet werden. Wie auch die hl. Jeanne d’Arc und der hl. Patriarch Athanasius von Alexandrien angeblich „exkommuniziert“ wurden von politisierten Bischöfen bzw. von einem Papst unter arianischer Erpressung.
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#23   Franz Kappes   15:17:58 | Montag, 15. September 2008
Aquinsche Logik
Infolgedessen muß gesagt werden, daß
jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen,
die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen,
verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen
handelt, sündigt.
Natürlich – wenn jemand gegen sein Gewissen handelt, sündigt er subjektiv. Das Gewissen kann aber auch das objektiv Böse wollen.
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#22   Marcelus   15:09:50 | Montag, 15. September 2008
@FioreGraz: Diese Meinung des hl. Thomas von Aquin klingt
nicht rechtgläubig.
Einem Gewissen, das Böses befielt, müsse man folgen, sonst sündige man.
War aber nicht das einzige Mal, das der hl. Thomas gegen die katholische Lehre irrte:
Kein Wunder, daß der dann mit dem Schreiben aufgehört hat, nach einer himmlischen Vision.
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#21   FioreGraz   15:06:41 | Montag, 15. September 2008
@Marcelus „irrendes Gewissen“
Tatsächlich? Klingt aber bei Thomas irgendwie anders
„Infolgedessen muß gesagt werden, daß
jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen,
die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen,
verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen
handelt, sündigt.“ (T.v.A. über das Irrende Gewissen)
LG
Fiore
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#20   Marcelus   15:06:33 | Montag, 15. September 2008
@Benedikt: Es ist eine Glaubenstatsache,
und das ist für Katholiken eine Tatsache.
Und Tatsache ist, daß ein Bischof, der ein Dogma leugnet, Nichtkatholik ist, und damit auch nur Pseudoortbischof und Pseudokardinal.
Da haben Sie vollkommen recht.
Das ist keineswegs „Tatsache“.
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#19   juergen   15:04:45 | Montag, 15. September 2008
Gewissen ist Gewissen
Der Mensch muß immer seinem eigenen Gewissen folgen.
Dabei kann er zwar von außen betrachtet falsch handeln (irrendes Gewisssen), dennoch muß er dem Gewissen folgen, da er selbst ja nicht merkt, daß er ein irrendes Gewissen hat.
Das entbindet ihn natürlich nicht vor möglichen Strafen, falls seine Handlung objektiv falsch war.
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#18   Marcelus   15:00:57 | Montag, 15. September 2008
@stimme der pseudovernunft: St. Thomas von Aquin hat recht,
aber immer nur das Gewissen im Einklang mit Gott und Gottes Geboten,
und nicht das irrende persönliche Gewissen.
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