Seit dem Zweiten Vatikanum haben die Bischöfe das persönliche Gewissen als Letztinstanz über das kirchliche Lehramt gestellt. Doch bei den Altgläubigen wendet die nachkonziläre Kirche vorkonziliären Maßstäbe an – als ob es das Zweite Vatikanum nie gegeben hätte.
Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, bei der Distriktswallfahrt Deutschlands
nach Fulda.
(kreuz.net, Göffingen) Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw. Matthias Speck, seinen
Gläubigen im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.
Langenenslingen befindet sich
rund siebzig Kilometer südlich von Stuttgart.
In seiner Ankündigung behauptete der Pfarrer, offenbar
um sich angemessen „nach rechts“ abzugrenzen, daß die Bischöfe und Priester der Priesterbruderschaft
St. Pius X. exkommuniziert seien.
Am 28. August entgegnete ihm Pater Horst Bialek, der Prior des lefebvristischen
Priorates in Göffingen.
Göffingen ist eine Nachbarortschaft von Langenenslingen. Dort befindet sich
auch der Sitz der Schwestern der Piusbruderschaft.
Vergehen oder Tugend?
Pater Horst Bialek
Der Prior erklärt, daß weder
der Papst noch ein römisches Dikasterium je behauptet hätten, daß die Priester der Piusbruderschaft
exkommuniziert seien.
Priester, die von einem exkommunizierten Bischof geweiht werden, würden nicht
automatisch der Exkommunikation verfallen: „Wie das geltende Kirchenrecht lehrt, ist ein solcher lediglich
‘irregulär’“ – so Pater Bialek.
Dann widmet er sich der Exkommunikation der von Erzbischof Marcel Lefebvre
(† 1991) im Juli 1988 geweihten vier Bischöfe.
Der Pater erklärt, daß die illegitimen Bischofsweihen
von 1988 kein schweres Vergehen darstellen. Deshalb könne auch keine kirchliche Strafe vorliegen.
Erzbischof
Lefebvre habe in einer „äußersten Notlage der Kirche die Mittel zur Heiligung der Seelen erhalten, indem
er Bischöfe konsekrierte, die ihrerseits wahre katholische Priester weihen und Kinder im Sakrament der
Firmung in seiner überlieferten Form den Heiligen Geist mitteilen.“
Der „unvoreingenommenen Beobachter“
sehe in der illegitimen Bischofsweihe keine Sünde, sondern einen Akt höchster Tugend.
Ein großer Mann
Nicht umsonst habe Papst Benedikt XVI. den Erzbischof bei der Privataudienz für den Generaloberen der
Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, einen „großen Mann der Gesamtkirche“ genannt.
Das Fazit von Pater
Bialek: „Bei unserem Gründer und den von ihm geweihten Bischöfen kann von Exkommunikation keine Rede
sein.“
Damit seien auch die von ihnen geweihten Priester nicht irregulär.
Vatikanische Empfehlung für
Exkommunizierte?
Pater Bialek zitiert auch römische Stellungnahmen zum Status der Piusbruderschaft.
Der Sekretär der päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, habe im Januar 2003 erklärt, daß katholische
Gläubige ihre Sonntagspflicht bei der Piusbruderschaft erfüllen können.
Der Prälat nannte als Voraussetzung
lediglich, daß der Gläubige keiner schismatischen Absicht anhangen dürfe. Es sei ihm auch erlaubt,
die Sonntagskollekte zu unterstützen.
Ferner zitiert Pater Bialek den Präsidenten der Kommission, Dario
Kardinal Castrillon Hoyos. Dieser erklärte am 13. November 2005 im italienischen Fernsehen über die
Piusbruderschaft:
„Wir stehen nicht vor einer Häresie. Man kann auf eine korrekte, exakte und präzise
Weise nicht sagen, daß ein Schisma vorliegt.“
Abschließend erklärt Pater Bialek:
„Der Besuch der
Prioratskirche in Göffingen hat vielen Seelen und Familien geholfen, den Zeitirrtümern zu trotzen und
den Glauben sowie ein regelmäßiges Gebets- und sakramentales Leben zu bewahren.“
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115 Lesermeinungen
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Lustig, lustig, wie sich die sogenannten „Altgläubigen“ immer wieder rechtfertigen müssen. Da scheint
es ja einen regelrechten Minderwertigkeitskomplex zu geben. Aber kein Wunder, wenn man schismatisch ist,
sich aber gerne katholisch nennen würde, muss man halt improvisieren
Werte fautrix, ich bin nicht der Aga Khan, den in Blumen (resp. Diamanten) aufzuwiegen jährliche religiöse
Verpflichtung der Ismaeliten ist; Ihre Anerkenneung ehrt (und freut) mich, wiewohl die geringe Mühe die
das gekostet hat des Dankes kaum wert war.
#116 für die Kirche 15:14:06 | Dienstag, 16. September 2008
@Regina, @Clarissa Ich denke, nichtwissen ist nicht unbedingt eine Schande. Nichtlernen wollen ist eine
Schande. An diese Meinung schließe ich mich an. Besser kann man es nicht mehr ausdrücken. Daher danke
ich auch Clarissa ganz herzlich für die gut begründeten Auskünfte! :(3
#115 Regina 1961 15:06:16 | Dienstag, 16. September 2008
@clarissa Da bin ich anderer Meinung. Sie schneiden mit Argumenten. Und diese Schnitte können einige
User einfach nicht verstehen. Oder wollen es vielleicht auch gar nicht, weil zu mühsam, mal nachzulesen
oder zu denken. Ich denke, nichtwissen ist nicht unbedingt eine Schande. Nichtlernen wollen ist eine Schande.
In diesem Sinne LG Regina
Danke auch Ihnen, liebe Regina, aber ich habe kaum etwas getan; mein Gedächtnis läßt machmal nach und
auch der Ausdruck ist längst nicht mehr so geschmeidig wie ehedem. Auch Klingen altern eben.
#113 Regina 1961 14:55:38 | Dienstag, 16. September 2008
@clarissa Neee, Bescheidenheit ist zwar eine Tugend, aber man sollte auch gelobt werden dürfen, wenn
es angebracht ist. Und bei Ihnen ist es angebracht! Schade daß es kein Blümchensmiley gibt. :(3 :(3
:(3 Regina1961
Ist nicht, werter Landorganist, falsche Bescheidenheit die schicklichste aller Lügen? Danke gleichwohl
für die Blumen, sie wärmen mein Herz, obwohl sie unverdient sind.
#111 LandorganistII 14:11:36 | Dienstag, 16. September 2008
Ehrwürdige Clarissa, o^/ o^/ o^/ ich bin nur ein armer Wurm, ein Unwissender unter der Sonne des Herrn,
aber dennoch erkenne ich, der ich mit Blindheit geschlagen bin, Ihr Licht o^/ , welches dieses Forum durchstrahlt.
Wenn ich auch, eingedenk meiner eigenen Beschränktheit, nur wenig von Ihren Ausführungen erfassen kann,
so ahnt doch mein Verstand die Gutheit Ihrer Gedanken o^/ . Erlauben Sie mir, Ihnen dies kleine Anerbieten
:(3 als Zeichen meiner unterthänigsten Verehrung und Wertschätzung zu überreichen. Ich bestürme Sie:
Lassen Sie nicht nach in dem Bemühen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, die Wahrheit über die Pius-Brüder
und deren gottlosen Absichten.
Für den Verwaltungsrekurs ist die Verwaltungsinstanz auch die Sachinstanz. Was man dort vorträgt wird
man dann auch im Schriftsatz zum Klagebegehren bei der Signatur vortragen können (schriftlich, denn „mündliche
Verhandlung“ ist dort nicht vorgesehen). Wenn ein Klagebegehrten bei der Signatur nicht offensichtlich
unbegründet ist, d.h. wenn es einen Antragsgrund nennt, einen Rechtsgrund angibt und einen Sachvortrag
leistet, muß es dort angenommen und verhandelt werden. Und es gibt nur wenige Gerichte, die so unabhängig
sind wie die Signatur.
#109 athanasius1957 12:30:45 | Dienstag, 16. September 2008
ad clarissa danke für die korrektur bzgl ferendae statt factae. bzgl. Gegen die Feststellung eines Exkommunikationseintritts
ist der hierarchische Rekurs inclusive der Klage vor der 2. Sektion des Höchstgerichts der apostolischen
Signatur zulässig, danach steht sogar der persönliche Rekurs an den Pontifex offen. wüßt ich nur gern,
bei wem fsspx diesen hätte einbringen können, da es doch zwingend ist, daß der rekurs von der 2. sektion
überhaupt entgegengenommen wird. besteht dabei eine persönliche anhörung beider seiten oder werden
dort nur „akten“ verschoben?
Werter Athanasius, sicher können Sie den hiesigen Lesern und Zuschreibern in vielen Sachfragen bedeutende
Erkenntnisse vermitteln; Kirchenrecht gehört aber sicher nicht dazu. Sie schrieben: „Das Problem „latae
sententiae“ oder „factae sententiae“ bleibt latent, solange es nicht vor einem ordentlichen kirchlichen
Gericht mit Anhörung beider Seiten abgehandelt wird. Genau dies wurde FSSPX seit 1988 bis heute verweigert.“
Zunächst sei am Rande bemerkt, daß es „ferendae sententiae“ heißt. Außerdem ist Exkommunikation kirchenrechtlich
eine reine Tatstrafe (latae sententiae), die bei Verwirklichung des Straftatbestandes ipso facto eintritt.
Rechtswirkungen im äußeren Bereich entfaltet sie aber nur, wenn ihr Eintreten von einer dafür (örtlich
oder sachlich) zuständigen kirchlichen Autorität öffentlich festgestellt wird. Gegen die Feststellung
eines Exkommunikationseintritts ist der hierarchische Rekurs inclusive der Klage vor der 2. Sektion des
Höchstgerichts der apostolischen Signatur zulässig, danach steht sogar der persönliche Rekurs an den
Pontifex offen. Dieser Rechtsweg hätte auch für die 1988 Exkommunizierten nach Feststellung dieser Exkommunikation
durch den Präfekten der Bischofskongregation offengestanden. Die schismatische Bruderschaft hat diesen
Rechtsweg bis heute nicht beschritten.
#106 Regina 1961 09:48:42 | Dienstag, 16. September 2008
Guten Morgen, liebe clarissa! Sie sagen (schreiben) das Richtige: „santo subito“ war wirklich ein Ausbund
an Geduld. Aber nicht nur er. Auch schon Paul VI war sehr geduldig mit dem EB. In einem Brief schrieb
er dem EB: „Du versicherst, daß Du der Kirche untertan und der Überlieferung getreu bist. Aber Du richtest
Dich freilich nur nach einigen Normen vergangener Zeiten, d.h. nach Normen, die von den Amtsvorgängern
dessen festgelegt wurden, dem Gott in dieser Zeit die dem Petrus übertragene Gewalt verliehen hat. Daher
ist auch in diesem Fall die Auffassung von „Tradition“, auf die Du Dich berufst, falsch. Die Tradition
ist nicht eine erstarrte oder tote Gegebenheit, eine im gewissen Sinne statische Tatsache, die in einem
bestimmten Augenblick der Geschichte das Leben des aktiven Organismus, den die Kirche, d. h. der mystische
Leib Christi, darstellt, blockieren würde. Es ist Aufgahe des Papstes und der Konzilien ( auch des 2.
Vatikanums also – eigene Bemerkung), zu unterscheiden, was an dem der Kirche anvertrauten Glaubensgut
unveränderlich ist. Wer es leugnet wird dem Herrn Jesus Christus und dem Heiligen Geist untreu.“ (Brief
von Papst Paul VI vom 11.10 1976) Tja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. In diesem Sinne, vielen
Dank für Ihren (mal wieder) tollen Kommentar. Gerne wieder und mehr. Regina
#105 athanasius1957 09:46:41 | Dienstag, 16. September 2008
Fakten? Schon am 11.Juli dJ, 08.37h, schrieb ich hier Ich habe keinen Zweifel, daß Gott uns leitet www.kreuz.net/article.7469.html
folgendes: Conte Nero Capponi hat nachgewiesen, daß Erzbischof Lefevbre NICHT exkommuniziert ist. Der
Vatikan selbst hat all jene schriftlich ausgesandten Exkommunikationen aufgehoben wie zB.: Hawaii, USA.
Der Erzbischof von Salzburg mußte nach einem Rekurs bezugnehmend auf das Konkordat in Österreich klein
beigeben, nachdem der Landesschulrat einem Schüler den Vermerk „röm.kath“ auf dem Zeugnis mit Verweis
auf das eb. Ordinariat verweigert hatte. Das Problem „latae sententiae“ oder „factae sententiae“ bleibt
latent, solange es nicht vor einem ordentlichen kirchlichen Gericht mit Anhörung beider Seiten abgehandelt
wird. Genau dies wurde FSSPX seit 1988 bis heute verweigert. Lefevbre hat sich immer auf den Notstand
wie der Hl. Athanasius berufen. Der CIC wurde erst durch die unerlaubten Bischofsweihen in der VR Chinas
nach 1950 verschärft. Mich wundert aber die Härte gegen die FSSPX, aber daß keine einzige Gruppe eine
Verschärfung des Vorgehens gegen die Patriotische Kirche Chinas verlangt. Die entsprechenden Links im
Web sind um 13.31h unter dem gleichen o.a. Artikel angegeben.
Guten Morgen allerseits und auch an Sie, werte Regina. Andernorts schrieb ich: „Wie hätte wohl der „bestimmende“
Giuseppe Sarto (Pius X.) auf Schismatiker reagiert (zumal noch auf solche, die sich auf ihn berufen)?
Aber, das ist ja reine Spekulation …“ Nun, während seines Pontifikats kam es ebenfalls zu einem Schisma,
wenn ich mich recht erinnere: Privatoffenbarungen einer polnischen Ordensschwester, führten zur Ordensgründung
der sog. Mariaviten. Bei einer visitatio ad limina soll es eine mündliche Bestätigung Pius’ dieser Ordensgründung
gegeben haben (Belege fehlen aber). Bei Untersuchungen der Offenbarungen und Ordensregeln und stellte
das Hl. Offizium fest, daß beide so nicht approbiert werden könnten. Daher forderte Pius (nunmehr schriftlich
und beweisbar) Änderungen in den Regeln und eine Trennung von der Schwesternseherin, dann gäbe es die
Approbation. Weil die Ordensbrüder und -schwestern das nicht wollten, wurden die Seherin und der Ordensgründer
(?) von Pius kurzerhand exkommuniziert; später haben diese Mariaviten auch Frauen zu Priesterinnen und
Bischöfinnen „geweiht“. (vgl. LThK3 Bd. 6, Kol.1363f, Art.: Mariaviten) Ohne großes Federlesen hat Pius
da einfach exkommuniziert, wohl (ich spekuliere) auch, weil man sich auf eine angebliche Zusage seinerseits
berufen, ihn instrumentalisiert und ihm dann „Wortbruch“ vorgeworfen hat. Im Vergleich damit war „santo
subito“ ein wahres Vorbild an Gelassenheit, Geduld und brüderlicher Liebe, der er erst handeln ließ
(B. Card. Gantin), als er gar nicht mehr anders konnte (1988).
#103 Regina 1961 08:39:16 | Dienstag, 16. September 2008
Fakten! Genau, so sollte es sein. Was Kardinal Castrillon immer wieder gesagt haben soll usw. Was sind
das für Fakten? Fakt ist „Ecclesia dei“. Dieses Schriftstück ist bis heute nicht widerrufen worden.
Auch nicht halbherzig. Und auch „Summorum pontificum“ ist kein Widerruf. Bestenfalls ein Versuch des Entgegenkommens.
Solange die Excommunicatio von EB Lefebvre nicht OFFIZIELL vom Vatikan zurückgenommen wird, ist alles
Geschrei der Piusbrüder „Windhauch“. Halbes Schisma, Viertel Schisma, bißchen Schisma… Schisma ist
Schisma. Seht das endlich ein. Ihr seid auf dem falschen Weg. Ihr seid von Rom getrennt. Nicht umgekehrt.
Daß ihr vielleicht mit einigen Forderungen das Recht auf eurer Seite habt, heißt noch lange nicht, daß
ihr dem Heiligen Vater vorschreiben könnt, wie er die Katholische Kirche zu fürhren hat. Man braucht
sich bnur einzelne Artikel im kreuzforum durchzulesen. Wenn das Meinung aller Piusbrüder und -schwestern
ist, dann Gute Nacht, katholische Kirche. Regina1961
Werte Galatea, Sie schrieben (Montag, 15. September 2008 22:54): „Seltsamerweise sind Buddhisten oder
Atheisten, Schwule oder Lesben hier jederzeit hochwillkommen. Denn ihnen kommt ja Gott, der Allbarmherzige,
entgegen. Nicht aber altgläubig betenden. Die werden – verarscht, verschreckt, für blöd gehandelt und
rausgebissen, systematisch.“ Ich habe mich nie für religigiösen Synkretismus, theistische Indifferenz
oder moralischen Relativismus ausgesprochen mit dem Scheinargument, daß Gottes Barmherzigkeit ja alles
zudecke – zumal ich nicht denke, daß es Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit gibt (oder geben kann). Ich
habe sicher auch noch niemals einen „altgläubig“ Betenden verarscht, willentlich verschreckt, für blöd
gehalten oder rausgebissen. Wem lateinische Liturgie (welcher „Provenienz“ auch immer) zusagt (wie mir),
darf darin unangefochten sein Heil suchen – und es auch finden. Das habe ich (wollten man sich die Mühe
machen) in meinen Zuschriften auch immer wieder einmal zum Ausdruck gebracht. Und: Ich gönne jedem seine
Heilssicherheit und -zuversicht, in welcher Sprache oder in welchem Ritus er auch immer die Messe hört.
Extrem allergisch reagiere ich nur auf Alleinvertretungsansprüche und auf die (erfahrungsgemäß meist
wiedergekäuten) Pseudoargumente zu ihrer Begründung. Aber: Wer seines Heils gewiß ist, muß nicht eifern –
und, wer es dennoch tut, braucht das regelmäßig als Selbstvergewisserung, denn man kann ja nicht im
rechten Glauben sein, wenn andere diese Überzeugung nicht teilen.
#101 SignumSalutis † 01:29:59 | Dienstag, 16. September 2008
Dank an Clarissa :(3 :(3 :(3 :(3 :(3 – brilliant und prägnant in die Selbstwidersprüche des Pius-Vereins
vorgestoßen. V. A. Punkt 3: das legt ja nahe, dass die Unfehlbarkeit ex cathedra vom Vat. I. nach bisher
strengstens geheim gehaltenen Protokollen in voraus für einen weggelobten französischen Missionserzbischof
gedacht war . Wieso gab der Hl. Geist diese Einsichten nur einem einzigen Konzilsvater ? Wunderbar
auch zu lesen, Ihre Texte – SignSal
Ich wüßte nicht, werte Galatea, was an meiner Interpretation Ihrer Äußerung geschwindelt sein sollte.
Da würde ich doch um genauere Erläuterung bitten.
#97 Benedikt 23:45:20 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius Ich hab’s jetzt. Bitte entschuldigen Sie meine Konfusion, aber bei Pfarrblatt denke ich an
eine Publikation der Gemeinde, nicht an die Kirchlichen Nachrichten im Amtsblatt der staatlichen Gemeinde.
Ich poste mal den Link für alle anderen: www.langenenslingen.de/…s/88515_539379_0.pdf (25.08.08 Seite
16) Seit wann darf der Pfarrer denn nicht mehr die forma extraordinaria zelebrieren?
Werter Liborius, die Zuschrift des Lesers Gotthard gibt die seit dem Konzil von Trient (1545-1563) eindeutige
kirchliche Rechtslage zu den angesprochenen Sachfragen wieder. Wenn man (zumindest gemeinhin) feststellt,
daß sich ein bestimmter Tatbestand objektiv so darstellt (wie geschehen), ist es für mich schlechterdings
nicht nachvollziehbar, woraus Sie auf persönlichen Haß schließen wollen. Wenn etwas so ist wie dargestellt,
und jemand behauptet, dies sei nicht so, dann irrt sich der (und die fraglichen Sachverhalte waren auch
schon in dem für die schismatische Bruderschaft maßgeblichen CIC von 1917 auf genau diese Weise geregelt).
Wer das nicht anerkennt, leidet unter (pathologischer oder vorsätzlicher) Wirklichkeitsverweigerung.
#92 Gotthard 23:30:53 | Montag, 15. September 2008
@Liborius Beziehen Sie das Pfarrblatt von Langenenslingen? Es ist online einsehbar. du bist doch ein echter
Simpel! Stell den Link hier rein und rede nicht solch dummes zeug!
#90 Benedikt 23:18:59 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius Pf. Speck wird in nächster Zeit keine trid. Messe mehr lesen! Es wurde Ihm vom Ordinariat
verboten Das ist ja jetzt ganz was Neues. Wo kann man denn das Blatt lesen? Darüberhinaus bleiben meine
Fragen von vorhin offen.
Inkorrekten Gebrauch der Muttersprache… …sei es angebracht oder nicht, zur permanenten Diskreditierung
Andersdenkender an den Pranger zu stellen, ist, meines Erachtens, und vielleicht auch anderer, eine Schublade,
in der sich nicht einmal der Asozialste zu Recht befindet. Und ist im Übrigen ein überall und jederzeit
absolut untauglicher Versuch.
#87 Gotthard 23:16:27 | Montag, 15. September 2008
@Liborius Haben Sie den Artikel von Pfarrer Speck im Amtsblatt gelesen? Warum sollte ich den Artikel des
Ortspfarrers gelesen haben? Der hier zu kommentierende Artikel und jener auf der Website der Pius-Brüder,
der als Grundlage für den hiesigen Artikel diente, reichen vollkommen aus. Der Bialek belügt seine Leser!
Der Bialek simuliert Beichten – denn er hat keinerlei Beichtvollmacht. (im CIC geregelt) Der Bialek simuliert
die Assistenz der Eheschließung – denn er hat keinerlei Vollmacht! (seit Trient ordentlich geregelt)
Schon mit dem CIC1917 war es suspendierten Priestern verboten, die Sakramente zu feiern und zu spenden –
außer in Todesgefahr. Leider kann Herr Bialek seine Situation nicht klar erkennen – und wird in dieser
Erkenntnisunmöglichkeit auch noch von den exkommunizierten „Bischöfen“ unterstützt. Herr Bialek leidet
eindeutig an einer Verweigerung der Realität… also einer psychiatrischen Erkrankung.
Zu „Mitteilungsblättern“ einer bürgerlichen Gemeinde hatte ich mich schon geäußert; auch diese sind
nur Amtsblatt, wo sie Erlasse und Verordnungen der (bürgerlichen) Gemeindeverwaltung widergeben! Die
„kirchlichen Mitteilungen“ sind, wie auch der Artikel zurecht sagt, „Pfarrblatt“.
#84 Liborius 23:08:53 | Montag, 15. September 2008
Lieber Benedikt schauen Sie im Mitteilunsblatt der Gemeinde von Langenenslingen nach. Pf. Speck wird in
nächster Zeit keine trid. Messe mehr lesen! Es wurde Ihm vom Ordinariat verboten (trotz moto proprio)!
#81 Benedikt 23:02:11 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius Man kann zur FSSPX stehen wie man will, aber das man hier immer eine Kirchenkriese und eine
Notlage bestreitet zeugt schon von Blindheit. Oh, die bestreitet keiner. Bestritten wird lediglich die
Legitimät der Konsequenzen, die die FSSPX auf der Krise gezogen hat. Und das mE zu Recht. Habe beide
Briefe im Mitteilungsblatt gelesen, sowohl den von Pf. Speck wie auch von P. Bialeck! Ich gehe recht in
der Meinung, dass Sie das MB der FSSPX meinen? Würden Sie dankenswerterweise den Monat der Ausgabe nennen?
Die Briefe wurden nie in einem „Pfarrblatt“ veröffentlicht. Wollen Sie mich hier als Lügner hinstellen?
Woher kommt dann der Brief des Pfarrers? Wurde er der FSSPX zugesandt? Was hat diese Aussage von kreuz.net
zu bedeuten: „Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw. Matthias Speck, seinen Gläubigen
im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.“? Sie behaupten, dass das falsch ist.
Beziehen Sie das Pfarrblatt von Langenenslingen?
#80 Marcelus 22:59:30 | Montag, 15. September 2008
Die FSSPX ist eine der wenigen Kirchenteile, und vielleicht der einzige weltweit agierende Kirchenteil,
der den rechten katholischen Glauben besitzt, und die rechte katholische Liturgie. Kein Wunder, daß die
glaubensleugnenden Bischöfe, Kleriker und Laien, um ihre Kirchenämter weiterhin okkupieren zu können,
wütend auf einen Gehorsam pochen, der einem nichtkatholischen Kirchenamtsokkupanten nicht zukommt.
Und, Liborius, bestritten wird es mit einer Vehemenz und Concordia, die die kath. Kirche anderswo sich
nur erträumen kann. Cui bono. Seltsamerweise sind Buddhisten oder Atheisten, Schwule oder Lesben hier
jederzeit hochwillkommen. Denn ihnen kommt ja Gott, der Allbarmherzige, entgegen. Nicht aber altgläubig
betenden. Die werden – verarscht, verschreckt, für blöd gehandelt und rausgebissen, systematisch.
#77 Liborius 22:52:09 | Montag, 15. September 2008
Werte clarissa colonia Sie können gut ablenken! Habe beide Briefe im Mitteilungsblatt gelesen, sowohl
den von Pf. Speck wie auch von P. Bialeck! Die Briefe wurden nie in einem „Pfarrblatt“ veröffentlicht.
Wollen Sie mich hier als Lügner hinstellen?
Werter Liborius, 1) Sie sprachen von zuerst von Amtsblatt (vgl. Montag, 15. September 2008 22:09) und
erklärten meinen darauffolgenden Einwand ausdrücklich für falsch (vgl. Montag, 15. September 2008 22:11).
2) Wer dann die sind, die sich nun geirrt haben sollen (vgl. Montag, 15. September 2008 22:35), bleibt
gnädigerweise offen. 3) Ansonsten ist der knappen Zuschrift des Lesers Benedikt nichts hinzuzufügen.
#73 Benedikt 22:37:00 | Montag, 15. September 2008
@ Liborius Ja und? Die Stellen, auf die sich der Pater bezieht sind och im Artikel angegeben. Zudem ist
unbekannt, was Sie eigentlich wollen. Es dürfte klar sein, dass der Pfarrer seine Ankündigung nicht
im Amtsblatt gemacht hat. Das Amtsblatt ist ein diözesanes Organ für die Bekanntmachung kirchlicher
Erlasse. Die Gottesdienstordnung von Pfarreien kommt darin für gewöhnlich nicht vor. In den Ausführungen
des Pater ist nur die Aussage belastbar, dass die Priester der FSSPX nicht exkommuniziert sind. Alles
andere sind sehr gewagte Theorien, die auf das Fach Kirchenrecht in Zaitzkofen kein allzu gutes Licht
werfen.
Seit wann auch sind Pfarrer befugt, im diözesanen Amtsblatt Artikel zu veröffentlichen? Sind das etwa
oberhirtliche Gesetze, Erlasse oder Dienstanweisungen. Und selbst, wenn das Pfarrblatt Bestandteil eines
(örtlichen) Mitteilungsblattes sein sollte, werden aus den Mitteilungen einer Pfarrgemeinde nicht eo
ipso amtliche Bekanntmachungen der (bürgerlichen) Gemeindeverwaltung.
Alphabetisierung? „(kreuz.net, Göffingen) Am 25. Juli erklärte der Pfarrer von Langenenslingen, Hw.
Matthias Speck, seinen Gläubigen im Pfarrblatt, daß er künftig auch die Alte Messe lesen wird.“ (Zitat
Ende)
Oho, da wird mir natürlich manches klar: Wenn man pfarrliche Mitteilungen („Pfarrblatt“) mit dem Amtsblatt
verwechselt, kann man sich ja auch mal leicht zwischen Bischofsweihe und Fahrzeugsegnung vertun!
#60 Gotthard 21:59:08 | Montag, 15. September 2008
@Liborius ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren. Die Qualitäten dieses Herrn Bialek kenne ich
nur von seiner völlig falschen Darstellung auf der Pius-Seite, die in diesem Artikel referiert wird.
Herr Bialek ist leider nicht fähig, Wunsch und Wirklichkeit auseinanderzuhalten. Herr Bialek verleumdet
mit seinem Artikel den Ortspfarrer und zeiht ihn der Lüge! In Wirklichkeit leugnet ER wider besseren
Wissens unleugbare Fakten. Dieser Herr Bialek kann ja ein netter Mann sein – mit der Wirklichkeit steht
er auf Kriegsfuss!!!!!!!!!!!
Werter Liborius, schreiten Sie weiter mit Pfauenwedeln um den gleichnamigen Dom und seien Sie gewiß:
Vor unseren ewigen Richter wird alles offenbar werden; das sollte jeder für alle Menschen erhoffen und
für sich selbst fürchten. Ihren Wunsch im Tone der Drohung auszusprechen, ist da völlig unangebracht!
Werter Marcellus, Sie winden sich wie ein Aal nur immer tiefer in die Reuse hinein! Wenn auch die Pontifices
nach Pius XII. rechtmäßig im Amt waren/sind, gibt es a) keinen Heterodoxieverdacht gegen das VatII;
b) keinen übergesetzlichen Notstand in der Kirche; c) keine Rechtsgrundlage zur Anwendung von cum ex
ap.; d) keine Rechtfertigung für den schismatischen Akt 1988; e) keine Rechtfertigung für die Lüge
(ich habe sie gehört!).
#54 Marcelus 21:05:12 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia: Die FSSPX bestreitet überhaupt nicht die Rechtmäßigkeit der Papsternennungen seit
1958 D.E.Z., und auch nicht die Rechtmäßigkeit der Einberufung und Abhaltung eines Pastoralkonzils.
Das Pastoralkonzil hat auch niemals Unfehlbarkeit beansprucht, was natürlich die breite Opposition gegen
die Irrungen der Impulse dieses Konzils und des auf diesen Irrungen basierenden Pontifikates des Paul
VI. auch stützt. Die Pastoralkonzilskirche und Paul VI. wollten niemanden ausschließen, und damit ist
auch Platz für den Weg Erzbischof Lefebvres und seiner Opposition. 1 – Die Konklave waren auch nach 1958
gültig; ebenso die Pontifices rechtmäßig. 2 – Das VatII war rechtmäßig einberufen und verlaufen;
seine Dokumente haben die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche nicht verändert.
#53 Benedikt 20:55:03 | Montag, 15. September 2008
@ Marcelus Sie haben mitunter die wichtigsten Argumente angeführt, wieso es notwendig war, daß Erzbischof
Lefebvre die Priesterliche Bruderschaft St. Pius’ X. gegründet hat und so gehandelt hat, wie er gehandelt
hat, Wenn Sie diese Punkte für tatsächlich gegeben halten, haben Sie sich ins Schisma verabschiedet.
#52 Marcelus 20:29:01 | Montag, 15. September 2008
@clarissa colonia: Sie haben mitunter die wichtigsten Argumente angeführt, wieso es notwendig war, daß
Erzbischof Lefebvre die Priesterliche Bruderschaft St. Pius’ X. gegründet hat und so gehandelt hat, wie
er gehandelt hat, nämlich ausdrücklich gegen den Willen der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. Und
diese Punkte sind die Punkte 4-5, und unter Vorbehalt Punkt 3: Denn Erzbischof Lefebvre war mit seiner
Erkenntnis nicht alleine, aber der wichtigste Bischof mit dieser Erkenntnis. 1 – Das Konklave 1958 war
ungültig, die Gültigkeit der vorausgehenden fraglich – der Hl. Stuhl also de iure vakant; daher ist
auch cum ex apostolatus anzuwenden. 2 – Das VatII war unrechtmäßig einberufen; es war apostatisch/häretisch/schismatisch.
3 – M. Lefebvre hat allein im Hl. Geist die Wahrheit über das Konzil erkannt; nur ihm ist es zu danken,
daß es den katholischen Glauben noch gibt. 4 – Wegen des Universalmodernismus ist ein Universalnotstand
über Gottes eigene marcellinische Kirche gekommen, der den schismatischen Akt des Jahres 1988 (und die
Lüge!) rechtfertigt. 5 – Der Notstand macht die Exkommunikation und Suspension ungültig; die gespendeten
Weihen (trotz Irregularität) gültig.
#51 Andreas_Rau 20:08:07 | Montag, 15. September 2008
ic hwürde gerne urteilen aber ich habe keine Ahnung davon. Ich denke, der Papast, der das Konzil einberufen
hat, wird das schon aufgrund seines Amts richtig getan haben. Warum sollte ich das auch nicht glauben?
Aber ich bin ja nur ein kleiner Gärtner im Weinberg des Herrn *lach* Aber mein Pastor in der Schule (vorkonzillar
geweiht) hat mir gesagt, dass das alles seine Richtigkeit hatte. Warum sollte ich ihm nicht glauben?
Ja, es ist schon aufschlußreich, wie vieler Prämissen es bedarf, um (halbwegs) begründen zu können,
daß sich die mikroskopische Bruderschaft nicht im Schisma befindet. „Ockhams Rasiermesser“ postuliert,
zur Erklärung eines Sachverhalts die geringstmögliche Anzahl von Hypothesen einzusetzen: A) Prämissen
für die Rechtmäßigkeit: 1 – Das Konklave 1958 war ungültig, die Gültigkeit der vorausgehenden fraglich –
der Hl. Stuhl also de iure vakant; daher ist auch cum ex apostolatus anzuwenden. 2 – Das VatII war unrechtmäßig
einberufen; es war apostatisch/häretisch/schismatisch. 3 – M. Lefebvre hat allein im Hl. Geist die Wahrheit
über das Konzil erkannt; nur ihm ist es zu danken, daß es den katholischen Glauben noch gibt. 4 – Wegen
des Universalmodernismus ist ein Universalnotstand über Gottes eigene marcellinische Kirche gekommen,
der den schismatischen Akt des Jahres 1988 (und die Lüge!) rechtfertigt. 5 – Der Notstand macht die Exkommunikation
und Suspension ungültig; die gespendeten Weihen (trotz Irregularität) gültig. B) Prämissen gegen die
Rechtmäßigkeit: 1 – Die Konklave waren auch nach 1958 gültig; ebenso die Pontifices rechtmäßig. 2 –
Das VatII war rechtmäßig einberufen und verlaufen; seine Dokumente haben die Glaubens- und Sittenlehre
der Kirche nicht verändert. 3 – Bei 1 : 2.500 ist einer nicht die sanior pars patrum. 4 – Exkommunikationen
und Suspensionen waren rechtmäßig und sind gültig. Nun, werte Herren und Damen, urteilen Sie selbst!
#48 Gotthard 19:23:49 | Montag, 15. September 2008
Qualität wenn die sogenannte Seelsorge dieses Herrn Bialek auch die Qualitäten dieser seiner Äußerungen
hat, dann mal herzlichen Glückwunsch … Es ist unglaublich, wie dummdreist diese Pius-Leute die Menschen
für dumm kaufen wollen.
#47 Bernd-Jupp 18:44:10 | Montag, 15. September 2008
Zweierlei Maß Was P. Bialek hier von sich gibt ist kirchenrechtlicher Schwachsinn hoch fünf. Dazu braucht
man sich gar nicht mehr äußern. Ich empfehle nur mal, das von Ihm Geäußerte in puncto Abschwächung
(ist ja alles halb so wild, wenn man rechts steht) auf die andere Seite zu übertragen, z.B. den hier
so „hochverehrten“ Herrn Pfr. Breitenbach – dann würde so mancher Giftpfeil im Köcher bleiben und das
wahre Christliche würde mehr ans Tageslicht kommen!!!!
Eure Eminenz, in demütigstem Gehorsam sei es mir vergönnt daran zu erinnern, daß die Kurwürden Eurer
Eminenz erlauchter Vorgänger leider geraume Zeit zurückliegen. Praeterea möchte ich anmerken dürfen,
daß der Hl. Paulus in primo suo ad Corinthos (14, 34) einen Adhortativ zu setzen geruhte (taceant).
Eure Eminenz, Dero güte Anfrage versetzen mich in außergewöhnliche wie ungewohnte Ratlosigkeit. Ist
mir doch durchaus noch unklar, wen Dero Gnaden als „Abweichler“ zu bezeichnen geruhten. Schließlich erscheint
es mir ad pedibus Eminentissimae Vestrae prostratae ungebührlich, Euch als Summus Sacerdos und Inhaber
einer Cathedra Episcopalis daran zu erinnern, daß die Heilige Kirche nichtepiskopale Kathedren nur nach
den Bestimmungen des Liber III des Codex zu vergeben pflegt. Sollten Eure Eminenz mit dem Begriffe der
„Abweichler“ daher Angehörige jener schimpflichen schmähungswürdigen schismatischen Sektenverbrüderung
gemeint haben, ist einleuchtend, daß bei selbiger gar keine Lehrstühle existieren können. Wie viele
dieser inexistenten Lehrstühle nunmalen mit Lehrern weiblichen Geschlechts besetzt sind, entzieht sich,
Eure Eminenz, zu meinem Bedauern meiner begrenzten weiblichen Einsicht.
Und, weil ich gerade dabei bin – Fortsetzung: Nach verschiedenen Ansätzen hat ML denn „die Not des Novus
Ordo Missae“ und die Seelenpein einiger Seminaristen „erkannt“ und sich zur Gründung einer sog. Pia Unio
entschlossen. Diese wurde dann (ich glaube von einem schweizer (Lausanne?) Bischof) als solche anerkannt
und hielt (mit oberhirtlichem Segen) an der „vorkonzliaren Liturgie“ fest. Da die rechtlichen Organisationsmöglichkeiten
des alten CIC begrenzt waren und Lefebvre den Anspruch der Seelsorgstätigkeit nicht in der Rechtsform
eines „Ordens“ ausüben mochte, hielt er an der Rechtsform eines Säkularklerikerverbandes fest, intendierte
aber immer deutlicher die Errichtung einer eigenen „Rituskirche“ – mit sich als deren Kirchenoberhaupt
(?). Da hat Rom aber nicht mitgespielt und nach 1983 (neuer CIC) auch die Rechtsform einer Personalprälatur
vorgeschlagen. Das wollte aber Lefebvre selber nicht, weil Rom mit der Ernennung des Personalprälaten
(mittelbaren) Einfluß auf die Leitung gehabt hätte. Dann entschloß er sich 1988 zunehmenden Alters
eingedenk zur Weihe von vier Bischöfen, wobei in der Liturgie sogar die Frage nach dem päpstlichen Weiheauftrag
(wahrheitswidrig) bejaht wurde. Die nachfolgende Feststellung der Exkommunikation latae sententiae durch
Bernardin Card. Gantin beantwortete man dann (auf cum ex apostolatus und „das ewige Rom“ gestützt) mit
dem stereotypen Modernismus- Häresie- oder Sonstwasvorwurf, weil man den Rechtsbruch ja irgendwie rechtfertigen
mußte.
#38 Benedikt 16:32:38 | Montag, 15. September 2008
@ Merker Ich meine halt, es gilt in dieser Frage immer noch: Kann ein schlechter Baum gute Früchte bringen?
Die Früchte der Piusbrüder (…) aber sind beachtlich, ganz und gar römisch katholisch. Wo denn? Die
einzige Frucht ist die Heranziehung eines Nachwuchses, der wegen der Gratwanderung der FSSPX zwischen
Kirchentreue und Sedisvakantismus allzu oft mit der Hierarchie bricht. Zudem hat die FSSPX mit ihrer fortgesetzten
Obstruktion dafür gesorgt, dass selbst im traditionalistischen Lager der Gehorsam der Selbstgenügsamkeit
gewichen ist. @ Pascal Hat Erzbischof Lefebvre schon vor seinen „ungültigen“ Weihen die rechtmäßigkeit
des Papstamtes nach dem Vatikanischen Konzil II bezweifelt?? Das wohl nicht. Der Erzbischof hat jedoch
schon lange vor den Bischofsweihen ein illegales Seminar geführt und illegal Priesterweihen vorgenommen.
Zwar hatte Lefebvre ursprünglich die Erlaubnis zum Betrieb eiens Seminars (diese hätte ihm nie erteilt
werden dürfen), sie war jedoch schon 1975 erloschen, als die FSSPX offiziell aufgehoben wurde.
Werter Franz (Sauerkohl?), Marcel Lefebvre war, soweit ich mich erinnern kann, irgendwo in Afrika Missionserzbischof,
wurde dann (entweder noch unter Pius XII. oder Johannes XXIII.) gebeten, zugunsten eines einheimischen
Kandidaten zu resignieren und tat das auch. Dafür wurde er mit dem Titel und der Funktion eines päpstlichen
Thronassistenten (etwa Zeremoniar) „belohnt“ und gehörte auch (unter dem Vorsitz von Alfredo Card. Ottaviani)
der Vorbereitungskommission für das VatII an, an dessen Rechtmäßigkeit er damals noch nicht zweifelte.
Dann begann das Konzil, indem man seitens der Vorbereitungskomminssion die vorbereiteten Schemata „durchpeitschen“
und das Konzil so schnell wie möglich wieder beenden wollte. Das wollten aber die Konzilsteilnehmer nicht,
weshalb sie sich mit überwältigender Mehrheit gegen die Schemata und den Konzilspräsidenten Ottaviani
aussprachen. Deshalb erließ Johannes XXIII. eine neue Geschäftsordnung und berief ein neues Konzilspräsidium.
Dann wurden neue Schemata erarbeitet, beraten, verändert und schließlich nahezu einstimmig von den Teilnehmern
und dem Pontifex unterzeichnet; auch Lefebvre war Teilunterzeichner (sogar die Liturgiekonstitution hat
er unterschrieben). Anders als Ottaviani, der katholische Felsen in der „Brandung des Modernismus“, verweigerte
ML aber vier (oder fünf) Dokumenten seine Unterschrift. Schließlich begann er ca. 10 Jahre nach dem
Konzil desser Rechtmäßigkeit zu bezweifeln und sedisvakantistische Ideen zu verbreiten, wohl weil er
Zukunftspläne hatte …
Keift nicht immer gegen die Piusbrüder Ich meine halt, es gilt in dieser Frage immer noch: Kann ein schlechter
Baum gute Früchte bringen? Die Früchte der Pius- und Petrusbrüder aber sind beachtlich, ganz und gar
römisch katholisch. Prinzipiell sage ich auch nichts gegen die neue Messe, doch habe ich da schon so
viel erlebt, daß mir das Staunen kam. Von der echten Frömmigkeit bis zum Zirkusdompteur kann da alles
drin sein.
#33 FioreGraz 15:45:23 | Montag, 15. September 2008
@Marcelus Nö Thomas irrt hier nicht, man kanns auch ganz einfach sehen, das Gewissen wäre ansonsten
ganz und gar unnötiger Tand. Das Gewissen ist nun mal Gottgegeben, daher muß man ihm folgen, alles andere
wäre eben eine bewußte Sünde … Und wie schon Alois Bischof gesagt hat wirds noch schlimmer da muß
man zwischen objektiver und subjektiver Sünde unterscheiden (zählen tut in erster Linie mal die subjektive
Sünde). Leider ist der Katholizismus kein Krämmersladenglaube, wer den will kann ja zum Islam konvertieren.
Im Übrigen hat hier T.v.A nix neues bahnbrechendes gelehrt und auch die Kirche hat das mehr oder weniger
so gelehrt. LG Fiore
#32 Pascal123 15:43:47 | Montag, 15. September 2008
Probleme Habt Ihr Probleme?? Mal eine frage ich bin ja nun nicht Katholisch aber interressieren würde
es mich trotzdem. Hat Erzbischof Lefebvre schon vor seinen „ungültigen“ Weihen die rechtmäßigkeit des
Papstamtes nach dem Vatikanischen Konzil II bezweifelt?? Hat dies überhaupt einer der von Ihm geweihten
vor Ihren Weihen getan?? Wenn Nein warum dann ausgerechnet nach den „ungültigen“ Weihen? Wenn ja warum
hat man dann nicht klar erklärt das der Stuhl Petri vakant ist und nur man selber in Nachfolge Jesu steht
und somit nicht an Weisungen der Sedi-Päpste gebunden ist. Ich bitte wirklich um eine Beantwortung damit
man die Zusammenhänge besser versteht.
#28 Benedikt 15:30:49 | Montag, 15. September 2008
@ Bischof Es ist einfach eine Tatsache, daß es unter St. Petrus, unter Papst Silvester I., under Gelasian
I. oder unter dem hl. Pius X. oder Pius XII. niemals das „Problem“ FSSPX und Bischofsweihen gegeben hätte.
Nein, das ist eine Hypothese. Beweisen können Sie das nicht. Nicht nur weil z.B. ein Weihbischof Fellay
dann schweizerischer Kardinal-Erzbischof gewesen wäre Mindestens. Wahrscheinlicher aber wäre er per
Akklamation gleich zum Papst gewählt worden. Wo er doch so deutlich aus dem Episkopat herausragt., gell
Schade nur, dass er seine Qualitäten nie der Kirche zur Verfügung gestellt, sondern sich lieber in eine
kleine Nische zurückgezogen hat. Die FSSPX ist die wahrscheinlich wirkungsloseste Reformbewegung aller
Zeiten. Wenn die FSSPX exkommuniziert ist, dann weshalb? Von wem, fragte sich schon der Erzbischof? Von
(Neo-)Modernisten und Liberalen und Neo-Protestanten die sich zufälligerweise in den Vatikan eingeschlichen
haben? Na dann sollte so eine „Exkommunikation“ als Heldentum betrachtet werden. Nein, vom rechtmäßigen
Inhaber des heiligen Stuhls. Bestreitet die FSSPX etwa die rechtmäßige Inhaberschaft? @ Marcelus Es
ist eine Glaubenstatsache Das sowieso nicht. Wenn schon, dann ist es eine rechtliche Folgerung. Und auch
da irren Sie. Sie können niemanden zum Pseudoamtsträger erklären. Sie sind Laie.
#27 Pater Lingen 15:29:19 | Montag, 15. September 2008
Nicht nur am Schluß zählen die Fakten! Möglichkeit 1: Die V2ler sind die r.-k. Kirche. Dann ist die
Piusmannschaft garantiert draußen. Der in der Verurteilung Lefebvres von Wojtlya erwähnte can. 1364
§ 1 lautet: „Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe
zu, unbeschadet der Vorscharift des can. 194 § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß
can. 1336, § 1, nn. 1,2 und 3 belegt werden.“ Weiterhin wird im Verurteilungsschreiben can. 1382 erwähnt:
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe
empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ Möglichkeit
2: Die V2ler sind nicht die r.-k. Kirche. Dann ist die Piusmannschaft garantiert draußen. Denn dann liegt
die Zugehörigkeit zu einer antikirchlichen Gruppe vor (una cum apostata). Die sonstige Lefebvre-„Theologie“
macht die Sache für diese selbsternannten „Patres“ nur noch schlimmer. Fazit: Der Lefebvre-Weg ist *ABSOLUT*
unmöglich!
Franz Kappes Sie sind hier wohl auch eine persona non grada? Na, da kann man sich freuen. Sie sind nicht
allein. Das ist wie der Befähigungsorden Pro Ecclesia et Pontifice: Den hätten wir ja wirklich längst
verdient. Nix für ungut
#25 Franz Kappes 15:25:10 | Montag, 15. September 2008
Aquinsche Logik II Wenn das Gewissen das objektiv Böse will und jemand danach handelt, ist es subjektiv
gut. Er hätte also nach rechtem Verständnis des 2. Vaticanums nicht gefehlt?
#24 Alois Bischof 15:20:12 | Montag, 15. September 2008
Es geht nicht um die völlig orthodoxe und sehr gut römisch-katholische FSSPX sondern um den offensichtlichen
Glaubensabfall der sog. Konzilskirche seit 1958/1964-65. Es geht auch nicht um die Liturgie oder um Liturgie-Ecken
in einer pluralistischen Welteinheitsreligion aller angeblichen Christen und Nichtchristen à la Assisi
I & Assisi II. Es ist einfach eine Tatsache, daß es unter St. Petrus, unter Papst Silvester I., under
Gelasian I. oder unter dem hl. Pius X. oder Pius XII. niemals das „Problem“ FSSPX und Bischofsweihen gegeben
hätte. Nicht nur weil z.B. ein Weihbischof Fellay dann schweizerischer Kardinal-Erzbischof gewesen wäre
und weil Pius XI. zum Beispiel den versöhnungsfreudigen und heiligen aber zuvor getrennten Gründerväter
und Bischöfe der heute unierten syro-malankarischen Kirche sogar seine Liebe bezeugte und diesen indischen
Bischöfe mit einer Herzlichkeit umarmte, die ich auch beim Popstar-Johannes-Paul II. und sicherlich auch
nicht beim „guten“ und „großen“ Papst Roncalli je gesehen habe. Wenn die FSSPX exkommuniziert ist, dann
weshalb? Von wem, fragte sich schon der Erzbischof? Von (Neo-)Modernisten und Liberalen und Neo-Protestanten
die sich zufälligerweise in den Vatikan eingeschlichen haben? Na dann sollte so eine „Exkommunikation“
als Heldentum betrachtet werden. Wie auch die hl. Jeanne d’Arc und der hl. Patriarch Athanasius von Alexandrien
angeblich „exkommuniziert“ wurden von politisierten Bischöfen bzw. von einem Papst unter arianischer
Erpressung.
#23 Franz Kappes 15:17:58 | Montag, 15. September 2008
Aquinsche Logik Infolgedessen muß gesagt werden, daß jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen,
die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen, verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen
handelt, sündigt. Natürlich – wenn jemand gegen sein Gewissen handelt, sündigt er subjektiv. Das Gewissen
kann aber auch das objektiv Böse wollen.
#22 Marcelus 15:09:50 | Montag, 15. September 2008
@FioreGraz: Diese Meinung des hl. Thomas von Aquin klingt nicht rechtgläubig. Einem Gewissen, das Böses
befielt, müsse man folgen, sonst sündige man. War aber nicht das einzige Mal, das der hl. Thomas gegen
die katholische Lehre irrte: Kein Wunder, daß der dann mit dem Schreiben aufgehört hat, nach einer himmlischen
Vision.
#21 FioreGraz 15:06:41 | Montag, 15. September 2008
@Marcelus „irrendes Gewissen“ Tatsächlich? Klingt aber bei Thomas irgendwie anders „Infolgedessen muß
gesagt werden, daß jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen, die in sich böse sind, oder
bei indifferenten Dingen, verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen handelt, sündigt.“ (T.v.A.
über das Irrende Gewissen) LG Fiore
#20 Marcelus 15:06:33 | Montag, 15. September 2008
@Benedikt: Es ist eine Glaubenstatsache, und das ist für Katholiken eine Tatsache. Und Tatsache ist,
daß ein Bischof, der ein Dogma leugnet, Nichtkatholik ist, und damit auch nur Pseudoortbischof und Pseudokardinal.
Da haben Sie vollkommen recht. Das ist keineswegs „Tatsache“.
Gewissen ist Gewissen Der Mensch muß immer seinem eigenen Gewissen folgen. Dabei kann er zwar von außen
betrachtet falsch handeln (irrendes Gewisssen), dennoch muß er dem Gewissen folgen, da er selbst ja nicht
merkt, daß er ein irrendes Gewissen hat. Das entbindet ihn natürlich nicht vor möglichen Strafen, falls
seine Handlung objektiv falsch war.
#18 Marcelus 15:00:57 | Montag, 15. September 2008
@stimme der pseudovernunft: St. Thomas von Aquin hat recht, aber immer nur das Gewissen im Einklang mit
Gott und Gottes Geboten, und nicht das irrende persönliche Gewissen.