Wolf im Schafstall + Kirche nach Luthers Geschmack + Auch eine Alte Messe + Neue Piusschule + Nicht mehr da
Wolf im Schafstall
Frankreich. Das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen sei keine Beziehung wie
zwischen dem Chef und seinen Angestellten. Das erklärte der Erzbischof von Paris, André Kardinal Vingt-Trois,
nach der Rede des Papstes am Sonntag vor den Bischöfen über die Alte Messe, die Unauflöslichkeit der
Ehe und die Widernatürlichkeit der Homo-Unzucht. Der Kardinal betrachtet den Papst lediglich als glaubensstärkenden
Bruder. Der Vatikanist der katholischen Zeitung ‘Tagespost’, Guido Horst, kommentierte: „Wäre der Papst
ein Konzernchef, hätte er seinen Spitzenmann in Frankreich wahrscheinlich gefeuert.“ Doch als geduldiger
Hirte werde der Papst das Schaf „sicherlich“ im Amt lassen.
Kirche nach Luthers Geschmack
Deutschland.
Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Hartmut Lehmann, warnt vor einer Heldenverehrung
des Kirchenspalters Martin Luther († 1546). Lehmann äußerte sich vor der Nachrichtenagentur ‘epd’. Nach
fünfhundert Jahren müsse man viele Ansichten Luthers anders sehen. Als Beispiele nannte Lehmann den
Antisemitismus Luthers und seine Beurteilung anderer Religionen. Auch dürfe nicht vergessen werden, daß
sich Luther nie von einer katholischen Kirche getrennt hätte, wie sie sich seit dem Zweiten Vatikanum
präsentiert.
Auch eine Alte Messe
Deutschland. Am Samstag, dem 18. Oktober, findet im Dom zu Aachen
eine Messe im spanisch-mozarabischen Ritus statt. Das berichtete die Aachener Zeitung. Der Ritus ist bis
ins vierte Jahrhundert nachweisbar. Der Gottesdienst wird von acht Mitgliedern einer mozarabischen Bruderschaft
der Kathedrale von Toledo zelebriert.
Neue Piusschule
Deutschland. Am Samstag weihte der deutsche Distriktsobere
der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., Pater Franz Schmidberger, eine Grundschule in der Ortschaft Haslach
im Regierungsbezirk Freiburg ein. Das berichtete die Webseite der Bruderschaft. Pater Schmidberger erwähnte
auch die Schwierigkeiten der Neugründung. Für die Schule hat eine Familie eine Wohnung geopfert. Ein
Lehrer aus Hannover hat für das Projekt seine sichere Anstellung aufgegeben, sein Haus verkauft und ist
mit seiner Familie übersiedelt.
Deutschland. Der Beauftragte der evangelischen Gemeinschaft
in Deutschland für das Reformationsgedenken in Wittenberg, Stephan Dorgerloh, hofft, daß Papst Benedikt
XVI. den Kirchenspalter Martin Luther rehabilitiert. Das sagte Dorgerloh dem ‘Evangelischen Sonntagsblatt
für Bayern’. Die Zurücknahme der Exkommunikation von 1521 wäre für ihn ein „Hoffnungszeichen“. Die
Exkommunikation erlischt mit dem Tod des Exkommunizierten und kann deshalb danach nicht mehr zurückgenommen
werden.
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41 Lesermeinungen
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#45 Jesuit † 00:10:21 | Freitag, 19. September 2008
Zur guten Nacht! Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist
mit uns am Abend und am Morgen und ganz gewiß an jedem neuen Tag!
#44 ProChrist 03:58:45 | Donnerstag, 18. September 2008
@Alois Bischof: Kirchenspaltung? Leider ist ihre Erklärung so nicht hinreichend. Sie vermengt eine über
die Jahrhunderte entfaltete Auffassung zur Theologie der Christenheit („Leib Christi“-Term und Kirche)
mit dem ausgefeilten weltlichen Gesetzestext eines Teils der Kirche (röm.-kath. Konfession). Die Kirche
als Leib Christi ist ganz sicher nicht „gespalten“. Es wird immer wieder mit der negativen Aufladung dieses
Wortes gespielt: Genausowenig ist der Leib Christi „gespalten“, wenn sein Wort in zwei räumlich getrennten
Gebäuden verkündet wird – vielleicht sogar noch zu unterschiedlichen Messezeiten. ER ist allgegenwärtig
und überzeitlich. Die Reformation hatte spezifische Auslöser, es stellt sich sogar die Frage welche
der heutigen Konfessionen sich wann von der (wahren) Kirche entfernt hat. Es ist eher unstrittig, dass
die röm.-kath. Kirche durch den Verlust der Ostkirchen oder der Reformierten große Probleme mit der
Anerkennung ihrer Verkündigungen erlitten hat. Man denke dabei an die Konzile in Folge der jeweiligen
„Abspaltung“ – Uneinsichtigkeit, Beharren in der Sünde und dergleichen wurde dadurch in jede und durch
jede der Kirchen (prot. u. röm.-kath. Kirche) in die Gemeinde Christi eingebracht. Jede wahre Kirche
wird übrigens freudig ihren Übergangscharakter und damit zeitl. Begrenztheit zugeben, da sie mit den
Zusicherungen unseres lebendigen HERRN seine Gemeinde lediglich bis zu seiner sichtbaren Wiederkunft begleitet.
Der elende Verweis auf unsere Gesetzeswerke ist dabei eine Beleidigung Christi.
Amtsenthebung keine Strafe! Stimme Ihnen weitgehend zu. Als Kleriker und Inhaber eines Kirchenamtes können
den Bischof wohl prinzipiell auch alle Strafen treffen, wie sie für Kleriker im Allgemeinen bzw. Inhaber
eines Kirchenamtes möglich sind, soweit aus der Natur der Sache sich nichts anderes ergibt. Nur ist eben
das Verfahren der Amtsenthebung bzw. der Versetzung eines Pfarrers im Detail geregelt, für den Bischof
gibt es keine Verfahrensordnung, zumindest nicht im CIC, vielleicht aber kurieninterne Richtlinien. Immerhin
steht es dem Heiligen Vater wohl zu, ohne Einhaltung einer Verfahrensordnung einen Bischof auf ein anderes
Bistum zu versetzen. Wenn dieser Akt durch ihn selbst vorgenommen wird, gibt es auch keine Rekursmöglichkeit
dagegen. Die Amtsenthebung bzw. Versetzung eines Pfarrers figuriert rechtstheoretisch nicht im Strafrecht
sondern als ein Spezialfall im Prozessrecht. Die Amtsenthebung kann wohl auch deswegen nicht ohne Weiteres
als eine Strafmassnahme im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Es kann ja jemand z.B. nicht deswegen
bestraft werden, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Führung einer Pfarrei in der Lage
ist, dennoch kann oder muss sogar der Bischof ihn aus diesem Grund seines Amtes entheben.
Care sacerdos, insofern die Tatbestände der cann. 375 ff. (Amtspflichten) u. 1364 ff. (Strafrecht) auch
von (Diözesan-) Bischöfen begangen werden können, unterliegen sie wohl auch den entsprechenden Rechtsfolgen
und Sanktionen, Amtsentzug, Suspension und Entlassung aus dem klerikalen Stand nicht ausgenommen. Außerdem
wird der Begriff „sacerdos“ kirchenrechtlich unterschiedslos für Priester und Bischöfe verwendet. frdl.G,
cc.
Absetzung eines Bischofs clarissa colonia schrieb: Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der
Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
Die Amtsenthebung von Bischöfen ist im CIC nicht ausdrücklich geregelt. Dass es für die Absetzung aber
eines Straftatbestandes bedarf, stimmt wohl nicht. Auch für die Amtsenthebung eines Pfarrers bedarf es
im Übrigen nicht notwendigerweise eines Straftatbestandes. Von der Amtsabsetzung eines Bischofs handelt
gewissermassen beiläufig can 416 wo u.a. die Versetzung (translatio) und die Amtsenthebung (privatio)
Amtsenthebung als Gründe für den Eintritt der Sedisvakanz genannt werden. Für die Versetzung deines
Diözesanbischofs gibt es auch offensichtlich keine Verfahrensordnung im Gegensatz zu der des Pfarrers.
#35 Jesuit † 17:54:52 | Mittwoch, 17. September 2008
Protest! Rechtfertigt ein Zitat des Psalmisten die Sperrung?Wegen dieses Zitats wurde Eminenz gesperrt:
absconde me a consilio malignorum a tumultu operantium iniquitatem qui exacuerunt quasi gladium linguam
suam tetenderunt sagittam suam verbum amarissimum ut sagittarent in absconditis simplicem subito sagittabunt
eum et non timebunt confortaverunt sibi sermonem pessimum narraverunt ut absconderent laqueos dixerunt
quis videbit nos scrutati sunt iniquitates defecerunt scrutantes scrutinio cogitationibus singulorum et
corde profundo sagittabit ergo eos Deus iaculo repentino inferentur plagae eorum et corruent in semet
ipsos linguis suis fugient omnes qui viderint eos Verbirg mich vor der Versammlung der Bösen, vor dem
Haufen der Übeltäter, welche ihre Zunge schärfen wie ein Schwert, die mit giftigen Worten zielen wie
mit Pfeilen, daß sie heimlich schießen die Frommen; plötzlich schießen sie auf ihn ohne alle Scheu.
Sie sind kühn mit ihren bösen Anschlägen und sagen, wie sie Stricke legen wollen, und sprechen: Wer
kann sie sehen? Sie erdichten Schalkheit und halten’s heimlich, sind verschlagen und haben geschwinde
Ränke. Aber Gott wird sie plötzlich schießen, daß es ihnen wehe tun wird. Ihre eigene Zunge wird sie
fällen, daß ihrer spotten wird, wer sie sieht. Gibt es denn ein treffenderes Bibelwort für die Beschreibung
der hiesigen Verhältnisse? Ich fordere seine Rehabilitation! Ansonsten werde ich Kardinal Meisner einschalten!
#33 No Comment 17:46:38 | Mittwoch, 17. September 2008
@Bernd-Jupp Das Frappierende ist aber, dass Guido Horst seine Idiotie zum großen Kommentar in der gestrigen
Tagespost hochgejubelt hat. Der Kardinal von Paris hat dasselbe gesagt, was der Papst auch gesagt hat
(im Hemicircle Sainte Bernadette zu Lourdes), Horst aber wittert kardinalen Schwefel und Brandgeruch.
Paris ist aber nicht mehr im Mai 68 stehengeblieben, sondern im September 2008 angekommen. „Si tacuisses…“
müsste sich C.L. Propagandist Horst täglich selbst im Rasierspiel vorsagen. Apostolat nämlich ist das
Gegenteil von Propaganda.
#32 Jesuit † 17:46:29 | Mittwoch, 17. September 2008
Ich protestiere! Rechtfertigt ein Zitat des Psalmisten die Sperrung?Wegen dieses Zitats wurde Eminenz
gesperrt: absconde me a consilio malignorum a tumultu operantium iniquitatem qui exacuerunt quasi gladium
linguam suam tetenderunt sagittam suam verbum amarissimum ut sagittarent in absconditis simplicem subito
sagittabunt eum et non timebunt confortaverunt sibi sermonem pessimum narraverunt ut absconderent laqueos
dixerunt quis videbit nos scrutati sunt iniquitates defecerunt scrutantes scrutinio cogitationibus singulorum
et corde profundo sagittabit ergo eos Deus iaculo repentino inferentur plagae eorum et corruent in semet
ipsos linguis suis fugient omnes qui viderint eos Verbirg mich vor der Versammlung der Bösen, vor dem
Haufen der Übeltäter, welche ihre Zunge schärfen wie ein Schwert, die mit giftigen Worten zielen wie
mit Pfeilen, daß sie heimlich schießen die Frommen; plötzlich schießen sie auf ihn ohne alle Scheu.
Sie sind kühn mit ihren bösen Anschlägen und sagen, wie sie Stricke legen wollen, und sprechen: Wer
kann sie sehen? Sie erdichten Schalkheit und halten’s heimlich, sind verschlagen und haben geschwinde
Ränke. Aber Gott wird sie plötzlich schießen, daß es ihnen wehe tun wird. Ihre eigene Zunge wird sie
fällen, daß ihrer spotten wird, wer sie sieht. Gibt es denn ein treffenderes Bibelwort für die Beschreibung
der hiesigen Verhältnisse? Ich fordere seine Rehabilitation! Ansonsten werde ich Kardinal Meisner einschalten!
#31 Bernd-Jupp 17:41:42 | Mittwoch, 17. September 2008
Keine Ahnung Das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen sei keine Beziehung wie zwischen dem Chef und
seinen Angestellten. Ihr Schreiberling, der diese Aussage des Kardinals von Paris bemängelt, hat von
der Hierarchie unserer Kirche nun wirklich keinen blassen Dunst. Der Papst ist nicht „Chef“ im Sinne eines
„Firmenchefs“ und die Bischöfe sind auch keine Angestellten im Sinne irgendwelcher „Steigbügelhalter“.
Bezahlt etwa der Papst den Gehalt eines Bischofs? Müsste er aber eigentlich, wenn er im genannten „Schreiberlings
Stil“ ein Chef der Bischöfe wäre. Er ist als Bischof von Rom der Vorsteher der Bischöfe und hat insofern
eine Ausnahmestellung, dass er das Lehramt der Kirche innehat. Den Vorsitz und die Leitung der Kirche
aber sollte er – und das lehrt das II.Vatik. Konzil ausdrücklich – in brüderlicher Form mit den Bischöfen
wahrnehmen. Für was bräuchte man denn sonst ein Bischofskollegium bzw. Bischofsvollversammlungen in
Rom??? Also ein wenig mehr Sachverstand möchte ich doch bei Ihren Schreibern erwarten…
#27 No Comment 16:48:55 | Mittwoch, 17. September 2008
@Guido Horst G. wäre sicher gern Konzernchef geworden, nur um alle Tage seine Angestellten zu malträtieren
und zu feuern. Was der Kardinal sagte, das entspricht voll und ganz einer Passage aus der Ansprache des
Papstes an die frz. Bischöfe. Aber Horst liest ja Papstreden nicht, sondern kommentiert sie.
#25 Alois Bischof 16:44:47 | Mittwoch, 17. September 2008
Kirchenspaltung? Es gibt keine gespaltene Kirche, nur gespaltene Gehirne mancher Theologen. Dr. Martin
Luther (ehemals Pater O.S.A.) war ein Häretiker und kein Kirchenspalter. Er hat Gläubige zu Häretikern
gemacht in dem er sie zur Häresie verführt und geführt hat. Der Mystische Leib Jesu Christi jedoch,
der eins und dasselbe ist wie die Römisch-Katholische Kirche (cf. Pius XII., Humani generis, 1950, Paragraph
27), ist und kann nicht in sich gespalten sein. Jede christliche Gruppe oder jeder angebliche Christ der
die Kirche verlassen hat, ist außerhalb der Kirche Jesu Christi. Die Kirche hat eine unzerstörbare Einheit
als eingeborene Eigenschaft und diese kann sie nie verlieren. Die Kirche Jesu Christi gibt es nur in der
Einheit der katholischen Kirche, nicht außerhalb dieser wahren Kirche Jesu Christi. Deswegen hat Luther
die Kirche nicht gespalten (das ist die Behauptung der Ökumenisten, als sei der Protestantismus Teil
einer unvereinigten unsichtbaren Kirche Jesu) und auch das Schisma der östlichen Orthodoxen hat die Kirche
nicht gespalten. Häretiker und Schismatiker und ihre Gemeinschaft und verwundete Teilkirchen sind außerhalb
der Kirche Jesu Christi (individuell nur in sofern ihre Häresie und ihr Schisma formell geworden ist;
griechisch-„orthodoxe“ Kinder sind also der Heilsordnung nach Katholiken).
#22 zwobbel 13:30:08 | Mittwoch, 17. September 2008
Zitatabbruch wegen 1500 Zeichengrenze! Tja offenbar sind etliche deutsche Bischöfe auf Kriegsfuß mit
diesem dogmatischen Konzilstext, wie man z.B. an der Umsetzung von Summorum Pontificum sieht. Aber auch
die FSSPX hat da Probleme. Die GEwalt Bischöfe einzusetzen liegt vollständig beim Papst – sagt z.B.
Pius IX. Pius XII. hat auch betont, das niemand ohne besonderen päpstlichen Auftrag legimiert ist Bischöfe
zu weihen. (Ad Apostolorum Principis 1958) Tja da haben die Piusbrüder ein Problem mit der Tradition.
Aber unsere regulären Ortsbischöfe sind eben auch öfters ungehorsam und ignorieren die Autorität des
Papstes.
Werter Vineta, sofern Sie den hinreichenden Tatverdacht haben, daß ein Bischof eine Straftat nach kanonischem
Recht begangen hat, steht es Ihnen frei, deswegen beim Appellationsgerichtshof der ömischen Rota Klage
zu erheben. Können Sie Ihre Klage hinreichend beweisen, wird es dort zu einer Verurteilung kommen – und
nur vorsichtshalber: Das hat es schon gegeben; nur, damit Sie das nicht in Abrede stellen.
spanisch-mozarabischen Ritus??? Der spanisch-mozarabischen Ritus ist nicht die hlg. trid. Liturgie und
folglich auch nicht der alte Ritus! Gib gut obacht, was hier verbogen wird!!
#17 Vineta 12:15:02 | Mittwoch, 17. September 2008
Offenbar habe ich es hier NUR mit Juristen zu tun (für Kirchenrecht und weltliches Recht) Aber mit juristischen
Spitzfindigkeiten und Lobpreisungen für den Ist-Zustand der derzeit gültigen Paragraphen kommen wir
hier nicht weiter. Hier geht es allein um die brisante Tatsache, daß es nicht gerade wenige Bischöfe
gibt, die ein schwer kirchenschädigendes Verhalten an den Tag legen und damit lediglich Beiträge zur
weiteren Leerung der Kirchen und zu Kirchenaustritten leisten. Und eine Lösung für dieses skandalöse
Problem hat hier niemand anzubieten. Wirklich schlimm aber ist, daß man sich nicht mal des Problems bewußt
ist oder sich nicht im geringsten dafür interessiert.
#16 wiener 12:13:22 | Mittwoch, 17. September 2008
@ zwobbel bitte nicht nur bis zum komma zitieren: 11 Wir lehren demnach und erklären, dass auf Anordnung
des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und
dass diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes [die Untertanen] unmittelbar
erfasst. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar
sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet.
Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin
und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört. Wenn diese Einigkeit mit dem römischen
Papst in den rechtlichen Gemeinschaftsbeziehungen wie im Bekenntnis des gleichen Glaubens treu bewahrt
ist, so wird die Kirche Christi wirklich zu Einer Herde unter Einem obersten Hirten. Das ist die katholische
wahre Lehre: Von ihr kann niemand abgehen, ohne an seinem Glauben und an seinem Heil Schiffbruch zu leiden.
frage: fallen bischofsweihen unter „alles, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen
Erdenrund gehört“? und haben jene, welche diese unerlaubt durchgeführt haben, somit an ihrem glauben
und an ihrem heil schiffbruch erlitten, weil sie von der katholischen wahren lehre abgegangen sind?
#15 zwobbel 12:02:34 | Mittwoch, 17. September 2008
Der Papst hat zwar keine höhere Weihegewalt, ABER es ist Lehre der Kirche: Hl.Gregor v.Nyssa:„Petrus
steht es zu, sich Mitbrüder im Apostolat zu geben und sie zu dieser hohen Würde zu erheben, und wir
wissen, daß dies niemand sonst zusteht außer Christus.“ Innozenz I.:„Dem Apostolischen Stuhl entspringt
das Bischofsamt samt all seiner Autorität“ Leo d.Gr.:„Alles was Christus den andern Bischöfen gegeben
hat, hat er ihnen durch Petrus gegeben.“ „Von ihm, wie vom Haupt verbreiten sich alle seine Gaben auf
den gesamten Leib.“ Tertullian:„Der Herr hat Petrus die Schlüssel gegeben und durch ihn der Kirche.“
Hl. Optatus:„Der hl. Petrus allein hat die Schlüssel erhalten, um sie den anderen Hirten mitzuteilen.“
1.Vat.Konzil „Pastor Aeternus“ 10 „Der heilige Apostolische Stuhl oder der römische Papst hat den Primat
den gesamten Erdkreis inne… ihm ist von unserm Herrn Jesus Christus im heiligen Petrus die Vollgewalt
übergeben, die gesamte Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten; ganz wie es auch in den Akten der
allgemeinen Konzilien und in den heiligen Canons enthalten ist.“ 11 Wir lehren demnach und erklären,
dass auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang …Ihr gegenüber
sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer
Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen
des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, www.kathpedia.com/index.php?title=Pastor_a…_(Wortlaut)
#14 LandorganistII 11:55:37 | Mittwoch, 17. September 2008
@Vineta Ihre Sichtweise ist wohl falsch. Es ist kein „Verschanzen“ hinter Recht und Gesetz, sondern die
Anwendung von Recht und Gesetz, welches Ihnen übrigens auch erlaubt, hier zu posten!
#12 Vineta 11:27:47 | Mittwoch, 17. September 2008
Werte Clarissa: Immer dieses Verschanzen hinter Recht und Gesetz! Paragraphen kann man ändern und wurden
schon oft geändert, wenn sie sich als unvernünftig erwiesen haben. Ob Ihnen wohl bekannt ist, daß selbst
am Grundgesetz, das man für unabänderlich hält und auf das man sich immer schnell beruft, um andere
als verfassungswidrig anzuprangern, bereits 60 Änderungen vorgenommen wurden? Ich fürchte, nein!
#11 wiener 11:23:50 | Mittwoch, 17. September 2008
@ vineta mir ging es primär nicht um die frage der (dem papst natürlich möglichen – und sei es durch
„versetzung“ auf eine nicht mehr existente titulardiözese in der wüste) abberufung eines bischofs, sondern
um die frage der leitung. und da ist die sicht der kirche eindeutig die, welche der erzbischof von paris
(und ja auch der papst) vertritt. und: anders als in einer diözese, wo z.b. das amt des generalvikars
mit der amtszeit des bischofs endet, ist das amt des ortsbischofs eben nicht so eng an den ernennenden
gebunden – das ist theologisch und in der tradition gut begründet. wäre der bischof nur „stellvertreter
des papstes“ in seiner diözese (also stellvertreter des stellvertreters), wäre dies anders geregelt.
aber ekklesiologisch hat die ortskirche eben einen anderen stellenwert als die filiale eines weltkonzerns.
und der ortsbischof ist nicht nur lizenznehmer roms (wie ein mcdonalds-restaurant-eigentümer). analog
zu ihrer begründung müsste ja auch das konklave das theoretische recht haben, den von ihm gewählten
papst wieder abzusetzen (wer das mandat gibt, kann es auch aberkennen). aber das hat es – sinnvoller weise –
nicht. im übrigen halte ich den vergleich milingo – schönborn für völlig abwegig.
Werter Vineta, das Problem liegt hinsichtlich der Diözesanbischöfe (EB Milingo war ja „nur“ Titularerzbischof)
darin, daß diese nach Kirchenrecht ordentlicherweise nur durch die Altersgrenze zur Abberufung gelangen.
Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug
als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
@wiener: Grau ist alle Theorie! „Das Verhältnis zwischen Papst und Ortsbischöfen ist nämlich nicht
das der reinen Unterordnung“ 1) Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst, das hört sich gut und begeisternd
an. Aber daß der, der das Recht hat, Bischöfe zui ernennen, auch das Recht haben muß ( und davon Gebrauch
machen sollte), sie wieder abzuberufen, klingt doch nicht weniger einleuchtend, oder? 2)Verlassen wir
doch mal den Bereich des theoretischen Erörterns und besehen uns mal die Realität und die Faktenlage –
und da stellt sich dann die brisante Frage: Halten Sie es für gut oder nicht eher für kirchenschädigend ,
wenn z.B. a) ein Erzbischof Melingo, der sich Dinge leistete, die auf keine Kuhhaut gehen, vom Vatikan
sogar noch eine Pension dafür nachgeschmissen bekommt? b) wenn Kardinal Schönborn ungehindert so weiterwursteln
darf? c) wenn US-Bischöfe, die unheilbar pädophile Priester NUR bis zu hundertmal in immer neuen Gemeinden
auf Kinder losließen und im Zusammenhang damit die Kirche NUR um 2 Mrd. Dollar erleichterten, einfach
weitermachen dürfen, als ob nichts geschehen wäre, oder sogar noch befördert werden? Solche Beispiele
lassen sich in beliebiger Zahl fortsetzen!
Werte Herren, Sie sind ja sicher bereits im Computerzeitalter aufgewachsen und haben mir (einer dümmlichen
Anwenderin) darin sicher uneinholbare Lichtjahre an (Er-) Kenntnisvorsprung. Ich habe da so eine Idee,
weiß aber nicht, ob diese technisch umsetzbar ist. Sollte man der Redaktion (wer/was auch immer das sein
mag) nicht ein Computerprogramm vorschlagen/anbieten, das Leserzuschriften unter Rückgriff auf eine zu
erstellende Datenbank (?) nach Inhalt bzw. nach Stichworten (z.B. VII-Sekte, Lefebvre, cum ex apostolatus,
Sedisvakanz, et.c.) bewertet. Damit verbunden bräuchte man dann nur noch ein Programm, das bei Vorkommen
bestimmter Wörter oder Wortkombinationen die zulässige Zeichenanzahl für Zuschriften (1.500) schrittweise
(z.B. in 100er-Schritten) reduziert – gegenrell oder auf Zeit. Wäre so etwas möglich? Ich bin mir sicher,
daß so etwas für Ihre geballte Intelligenz und Kenntnis in dieser Materie wohl kein unüberwindliches
Problem darstellen würde.
horst hat unrecht. das verhältnis zwischen papst und ortsbischöfen ist nämlich tatsächlich nicht das
der reinen unterordnung oder des kadavergehorsams (den es übrigens in der ganzen kirche nicht gibt).
der papst selbst hat sein amt immer wieder vor allem mit dem auftrag definiert, „die brüder zu stärken“,
den der herr dem petrus gegeben hat. und benedikt XVI. setzt sehr stark auf seine argumente, anstatt blinde
subordination zu verlangen. insofern sagt der erzbischof von paris hier absolut nichts neues oder gar
unstatthaftes. horst konstruiert einen fall von „rebellion“ oder einen zwiespalt, der de facto nicht gegeben
ist. und insbesondere die bezeichnung des oberhirten von paris als „schaf“ des „hirten“ papst zeugt von
einem sehr seltsamen, jedenfalls nicht katholischen kirchenverständnis. denn die ortsbischöfe sind eben
nicht einfach „filialleiter roms“, sondern haben in gemeinschaft mit dem papst anteil am ordentlichen
lehr- und leitungsamt der kirche. kurz: kardinal vingt-trois hat seine ekklesiologie gelernt und verstanden,
aber herr horst und +.net fallen durch.
Wäre der Papst ein Konzernchef Dann wäre die Kirche ein Konzern. Aber das ganze Geschwalle über den
Heiligen Geist und sonstigen Blödsinn ist ja eh nur frommes Geblubber, die „Redaktion“ von hetznet hätte
lieber einen gnadenlosen Konzern als eine Kirche, von der irgendein Depp mal gesagt hat „bei euch aber
soll es nicht so sein“. Und falls es jemand nicht gemerkt haben sollte, was bei den vielen Idioten hier
zu erwarten ist, obiges war ironisch gemeint.
#4 LandorganistII 09:48:48 | Mittwoch, 17. September 2008
@Seminarist Gut dass Sie Ihre Albernheiten (hier Konzilsabkürzung) erläutern. Dennoch ruft es nicht
einmal ein Schmunzeln hervor. Die antisemitischen Äußerungen Luthers sind hinlänglich bekannt, ebenso
wie die von +net. Also, Redaktion, kröpf dich deshalb bloß nicht so auf!
#3 zwobbel 09:06:32 | Mittwoch, 17. September 2008
UNMÖGLICH ! ! ! Dieser Mann, der leider Kardinal ist, ich meine diesen 23er aus Paris, hat eine sehr
seltsame und stark schismatisch müffelnde Ecclesiologie. Darüber hinaus ist dieses Amtsverständnis
nicht so richtig schriftgemäß. Weg mit solchen illoyalen Gehorsamsverweigerern. Hochmut kommt vor dem
Fall. (Spr.16,18)
#2 Seminarist 09:00:45 | Mittwoch, 17. September 2008
Vatikanische Lutherkirche Auch dürfe nicht vergessen werden, daß sich Luther nie von einer katholischen
Kirche getrennt hätte, wie sie sich seit dem Zweiten Vatikanum präsentiert. Soll das besagen, nach dem
GröKonaZ (Grösstes Konzil aller Zeiten) gibt es eine andere Kirche? Eben eine, mit der sich Luther hätte
identifizieren können? Wann ja! Q.e.d.
#1 Franz Kappes 08:55:03 | Mittwoch, 17. September 2008
Papst nix Cheffe Wäre der Papst ein Konzernchef, hätte er seinen Spitzenmann in Frankreich wahrscheinlich
gefeuert. Wollen wir nur hoffen, dass damit nicht die falschen Signale gesendet werden. Zum Glück gibt
es ja noch die Ad limina-Besuche. o^/