kreuzmeldungen
Wolf im Schafstall + Kirche nach Luthers Geschmack + Auch eine Alte Messe + Neue Piusschule + Nicht mehr da
Wolf im Schafstall

Frankreich. Das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen sei keine Beziehung wie zwischen dem Chef und seinen Angestellten. Das erklärte der Erzbischof von Paris, André Kardinal Vingt-Trois, nach der Rede des Papstes am Sonntag vor den Bischöfen über die Alte Messe, die Unauflöslichkeit der Ehe und die Widernatürlichkeit der Homo-Unzucht. Der Kardinal betrachtet den Papst lediglich als glaubensstärkenden Bruder. Der Vatikanist der katholischen Zeitung ‘Tagespost’, Guido Horst, kommentierte: „Wäre der Papst ein Konzernchef, hätte er seinen Spitzenmann in Frankreich wahrscheinlich gefeuert.“ Doch als geduldiger Hirte werde der Papst das Schaf „sicherlich“ im Amt lassen.

Kirche nach Luthers Geschmack

Deutschland. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Hartmut Lehmann, warnt vor einer Heldenverehrung des Kirchenspalters Martin Luther († 1546). Lehmann äußerte sich vor der Nachrichtenagentur ‘epd’. Nach fünfhundert Jahren müsse man viele Ansichten Luthers anders sehen. Als Beispiele nannte Lehmann den Antisemitismus Luthers und seine Beurteilung anderer Religionen. Auch dürfe nicht vergessen werden, daß sich Luther nie von einer katholischen Kirche getrennt hätte, wie sie sich seit dem Zweiten Vatikanum präsentiert.

Auch eine Alte Messe

Deutschland. Am Samstag, dem 18. Oktober, findet im Dom zu Aachen eine Messe im spanisch-mozarabischen Ritus statt. Das berichtete die Aachener Zeitung. Der Ritus ist bis ins vierte Jahrhundert nachweisbar. Der Gottesdienst wird von acht Mitgliedern einer mozarabischen Bruderschaft der Kathedrale von Toledo zelebriert.

Neue Piusschule

Deutschland. Am Samstag weihte der deutsche Distriktsobere der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., Pater Franz Schmidberger, eine Grundschule in der Ortschaft Haslach im Regierungsbezirk Freiburg ein. Das berichtete die Webseite der Bruderschaft. Pater Schmidberger erwähnte auch die Schwierigkeiten der Neugründung. Für die Schule hat eine Familie eine Wohnung geopfert. Ein Lehrer aus Hannover hat für das Projekt seine sichere Anstellung aufgegeben, sein Haus verkauft und ist mit seiner Familie übersiedelt.

Einweihung der Schule

Nicht mehr da

Deutschland. Der Beauftragte der evangelischen Gemeinschaft in Deutschland für das Reformationsgedenken in Wittenberg, Stephan Dorgerloh, hofft, daß Papst Benedikt XVI. den Kirchenspalter Martin Luther rehabilitiert. Das sagte Dorgerloh dem ‘Evangelischen Sonntagsblatt für Bayern’. Die Zurücknahme der Exkommunikation von 1521 wäre für ihn ein „Hoffnungszeichen“. Die Exkommunikation erlischt mit dem Tod des Exkommunizierten und kann deshalb danach nicht mehr zurückgenommen werden.
      
41 Lesermeinungen
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#45   Jesuit †   00:10:21 | Freitag, 19. September 2008
Zur guten Nacht!
Von guten Mächten wunderbar geborgen,
erwarten wir getrost, was kommen mag.
Gott ist mit uns am Abend und am Morgen
und ganz gewiß an jedem neuen Tag!
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#44   ProChrist   03:58:45 | Donnerstag, 18. September 2008
@Alois Bischof: Kirchenspaltung?
Leider ist ihre Erklärung so nicht hinreichend. Sie vermengt eine über die Jahrhunderte entfaltete Auffassung zur Theologie der Christenheit („Leib Christi“-Term und Kirche) mit dem ausgefeilten weltlichen Gesetzestext eines Teils der Kirche (röm.-kath. Konfession). Die Kirche als Leib Christi ist ganz sicher nicht „gespalten“. Es wird immer wieder mit der negativen Aufladung dieses Wortes gespielt: Genausowenig ist der Leib Christi „gespalten“, wenn sein Wort in zwei räumlich getrennten Gebäuden verkündet wird – vielleicht sogar noch zu unterschiedlichen Messezeiten. ER ist allgegenwärtig und überzeitlich.
Die Reformation hatte spezifische Auslöser, es stellt sich sogar die Frage welche der heutigen Konfessionen sich wann von der (wahren) Kirche entfernt hat. Es ist eher unstrittig, dass die röm.-kath. Kirche durch den Verlust der Ostkirchen oder der Reformierten große Probleme mit der Anerkennung ihrer Verkündigungen erlitten hat. Man denke dabei an die Konzile in Folge der jeweiligen „Abspaltung“ – Uneinsichtigkeit, Beharren in der Sünde und dergleichen wurde dadurch in jede und durch jede der Kirchen (prot. u. röm.-kath. Kirche) in die Gemeinde Christi eingebracht.
Jede wahre Kirche wird übrigens freudig ihren Übergangscharakter und damit zeitl. Begrenztheit zugeben, da sie mit den Zusicherungen unseres lebendigen HERRN seine Gemeinde lediglich bis zu seiner sichtbaren Wiederkunft begleitet. Der elende Verweis auf unsere Gesetzeswerke ist dabei eine Beleidigung Christi.
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#43   sacerdos helveticus   21:23:27 | Mittwoch, 17. September 2008
Amtsenthebung keine Strafe!
Stimme Ihnen weitgehend zu.
Als Kleriker und Inhaber eines Kirchenamtes können den Bischof wohl prinzipiell auch alle Strafen treffen, wie sie für Kleriker im Allgemeinen bzw. Inhaber eines Kirchenamtes möglich sind, soweit aus der Natur der Sache sich nichts anderes ergibt.
Nur ist eben das Verfahren der Amtsenthebung bzw. der Versetzung eines Pfarrers im Detail geregelt, für den Bischof gibt es keine Verfahrensordnung, zumindest nicht im CIC, vielleicht aber kurieninterne Richtlinien.
Immerhin steht es dem Heiligen Vater wohl zu, ohne Einhaltung einer Verfahrensordnung einen Bischof auf ein anderes Bistum zu versetzen. Wenn dieser Akt durch ihn selbst vorgenommen wird, gibt es auch keine Rekursmöglichkeit dagegen.
Die Amtsenthebung bzw. Versetzung eines Pfarrers figuriert rechtstheoretisch nicht im Strafrecht sondern als ein Spezialfall im Prozessrecht. Die Amtsenthebung kann wohl auch deswegen nicht ohne Weiteres als eine Strafmassnahme im eigentlichen Sinne bezeichnet werden.
Es kann ja jemand z.B. nicht deswegen bestraft werden, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Führung einer Pfarrei in der Lage ist, dennoch kann oder muss sogar der Bischof ihn aus diesem Grund seines Amtes entheben.
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#42   wiener   21:09:57 | Mittwoch, 17. September 2008
na hallo …
… da scheint der werte verblichene (?) user exbo ja richtig amok gelaufen sein heute …
was war denn los?
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#41   clarissa colonia   20:56:34 | Mittwoch, 17. September 2008
Care sacerdos,
insofern die Tatbestände der cann. 375 ff. (Amtspflichten) u. 1364 ff. (Strafrecht) auch von (Diözesan-) Bischöfen begangen werden können, unterliegen sie wohl auch den entsprechenden Rechtsfolgen und Sanktionen, Amtsentzug, Suspension und Entlassung aus dem klerikalen Stand nicht ausgenommen.
Außerdem wird der Begriff „sacerdos“ kirchenrechtlich unterschiedslos für Priester und Bischöfe verwendet.
frdl.G, cc.
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#40   sacerdos helveticus   19:44:16 | Mittwoch, 17. September 2008
Absetzung eines Bischofs
clarissa colonia schrieb:
Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
Die Amtsenthebung von Bischöfen ist im CIC nicht ausdrücklich geregelt.
Dass es für die Absetzung aber eines Straftatbestandes bedarf, stimmt wohl nicht.
Auch für die Amtsenthebung eines Pfarrers bedarf es im Übrigen nicht notwendigerweise eines Straftatbestandes.
Von der Amtsabsetzung eines Bischofs handelt gewissermassen beiläufig can 416 wo u.a. die Versetzung (translatio) und die Amtsenthebung (privatio) Amtsenthebung als Gründe für den Eintritt der Sedisvakanz genannt werden.
Für die Versetzung deines Diözesanbischofs gibt es auch offensichtlich keine Verfahrensordnung im Gegensatz zu der des Pfarrers.
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#39   Jesuit †   18:40:54 | Mittwoch, 17. September 2008
Siehste!!!!!
Det haste nu davon!!!!!
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#35   Jesuit †   17:54:52 | Mittwoch, 17. September 2008
Protest!
Rechtfertigt ein Zitat des Psalmisten die Sperrung?Wegen dieses Zitats wurde Eminenz gesperrt:
absconde me a consilio malignorum a tumultu operantium iniquitatem
qui exacuerunt quasi gladium linguam suam tetenderunt sagittam suam verbum amarissimum
ut sagittarent in absconditis simplicem
subito sagittabunt eum et non timebunt confortaverunt sibi sermonem pessimum narraverunt ut absconderent laqueos dixerunt quis videbit nos
scrutati sunt iniquitates defecerunt scrutantes scrutinio cogitationibus singulorum et corde profundo
sagittabit ergo eos Deus iaculo repentino inferentur plagae eorum
et corruent in semet ipsos linguis suis fugient omnes qui viderint eos
Verbirg mich vor der Versammlung der Bösen, vor dem Haufen der Übeltäter,
welche ihre Zunge schärfen wie ein Schwert, die mit giftigen Worten zielen wie mit Pfeilen,
daß sie heimlich schießen die Frommen; plötzlich schießen sie auf ihn ohne alle Scheu.
Sie sind kühn mit ihren bösen Anschlägen und sagen, wie sie Stricke legen wollen, und sprechen: Wer kann sie sehen?
Sie erdichten Schalkheit und halten’s heimlich, sind verschlagen und haben geschwinde Ränke.
Aber Gott wird sie plötzlich schießen, daß es ihnen wehe tun wird.
Ihre eigene Zunge wird sie fällen, daß ihrer spotten wird, wer sie sieht.
Gibt es denn ein treffenderes Bibelwort für die Beschreibung der hiesigen Verhältnisse?
Ich fordere seine Rehabilitation! Ansonsten werde ich Kardinal Meisner einschalten!
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#34   Bernd-Jupp   17:52:13 | Mittwoch, 17. September 2008
@no comment
Weiß ich nicht – also den Tagesspiegel tue ich mir neben dieser Internetseite nicht auch noch an – sorry o.O
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#33   No Comment   17:46:38 | Mittwoch, 17. September 2008
@Bernd-Jupp
Das Frappierende ist aber, dass Guido Horst seine Idiotie zum großen Kommentar in der gestrigen Tagespost hochgejubelt hat. Der Kardinal von Paris hat dasselbe gesagt, was der Papst auch gesagt hat (im Hemicircle Sainte Bernadette zu Lourdes), Horst aber wittert kardinalen Schwefel und Brandgeruch. Paris ist aber nicht mehr im Mai 68 stehengeblieben, sondern im September 2008 angekommen.
„Si tacuisses…“ müsste sich C.L. Propagandist Horst täglich selbst im Rasierspiel vorsagen. Apostolat nämlich ist das Gegenteil von Propaganda.
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#32   Jesuit †   17:46:29 | Mittwoch, 17. September 2008
Ich protestiere!
Rechtfertigt ein Zitat des Psalmisten die Sperrung?Wegen dieses Zitats wurde Eminenz gesperrt:
absconde me a consilio malignorum a tumultu operantium iniquitatem
qui exacuerunt quasi gladium linguam suam tetenderunt sagittam suam verbum amarissimum
ut sagittarent in absconditis simplicem
subito sagittabunt eum et non timebunt confortaverunt sibi sermonem pessimum narraverunt ut absconderent laqueos dixerunt quis videbit nos
scrutati sunt iniquitates defecerunt scrutantes scrutinio cogitationibus singulorum et corde profundo
sagittabit ergo eos Deus iaculo repentino inferentur plagae eorum
et corruent in semet ipsos linguis suis fugient omnes qui viderint eos
Verbirg mich vor der Versammlung der Bösen, vor dem Haufen der Übeltäter,
welche ihre Zunge schärfen wie ein Schwert, die mit giftigen Worten zielen wie mit Pfeilen,
daß sie heimlich schießen die Frommen; plötzlich schießen sie auf ihn ohne alle Scheu.
Sie sind kühn mit ihren bösen Anschlägen und sagen, wie sie Stricke legen wollen, und sprechen: Wer kann sie sehen?
Sie erdichten Schalkheit und halten’s heimlich, sind verschlagen und haben geschwinde Ränke.
Aber Gott wird sie plötzlich schießen, daß es ihnen wehe tun wird.
Ihre eigene Zunge wird sie fällen, daß ihrer spotten wird, wer sie sieht.
Gibt es denn ein treffenderes Bibelwort für die Beschreibung der hiesigen Verhältnisse?
Ich fordere seine Rehabilitation! Ansonsten werde ich Kardinal Meisner einschalten!
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#31   Bernd-Jupp   17:41:42 | Mittwoch, 17. September 2008
Keine Ahnung
Das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen sei keine Beziehung wie zwischen dem Chef und seinen Angestellten.
Ihr Schreiberling, der diese Aussage des Kardinals von Paris bemängelt, hat von der Hierarchie unserer Kirche nun wirklich keinen blassen Dunst. Der Papst ist nicht „Chef“ im Sinne eines „Firmenchefs“ und die Bischöfe sind auch keine Angestellten im Sinne irgendwelcher „Steigbügelhalter“. Bezahlt etwa der Papst den Gehalt eines Bischofs? Müsste er aber eigentlich, wenn er im genannten „Schreiberlings Stil“ ein Chef der Bischöfe wäre. Er ist als Bischof von Rom der Vorsteher der Bischöfe und hat insofern eine Ausnahmestellung, dass er das Lehramt der Kirche innehat. Den Vorsitz und die Leitung der Kirche aber sollte er – und das lehrt das II.Vatik. Konzil ausdrücklich – in brüderlicher Form mit den Bischöfen wahrnehmen. Für was bräuchte man denn sonst ein Bischofskollegium bzw. Bischofsvollversammlungen in Rom??? Also ein wenig mehr Sachverstand möchte ich doch bei Ihren Schreibern erwarten…
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#30   Franz Kappes   17:10:00 | Mittwoch, 17. September 2008
1000 Dank
Danke. Danke. Danke…
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#29   No Comment   17:07:09 | Mittwoch, 17. September 2008
@Löbl
Ja, jener, der Kommentator, siehe ‘kreuzmeldungen’.
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#28   Franz Kappes   17:02:55 | Mittwoch, 17. September 2008
@No Comment
www.kathpedia.com/index.php?title=Guido_Ho…
Dieser Guido Horst?
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#27   No Comment   16:48:55 | Mittwoch, 17. September 2008
@Guido Horst
G. wäre sicher gern Konzernchef geworden, nur um alle Tage seine Angestellten zu malträtieren und zu feuern. Was der Kardinal sagte, das entspricht voll und ganz einer Passage aus der Ansprache des Papstes an die frz. Bischöfe. Aber Horst liest ja Papstreden nicht, sondern kommentiert sie.
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#26   Franz Kappes   16:46:55 | Mittwoch, 17. September 2008
@Bischof: Luther
Warum sollen wir uns mit Luther befassen? Sollen sich doch die Lutheraner mit uns befassen. Wer hat denn die Kirche verlassen?
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#25   Alois Bischof   16:44:47 | Mittwoch, 17. September 2008
Kirchenspaltung?
Es gibt keine gespaltene Kirche, nur gespaltene Gehirne mancher Theologen. Dr. Martin Luther (ehemals Pater O.S.A.) war ein Häretiker und kein Kirchenspalter. Er hat Gläubige zu Häretikern gemacht in dem er sie zur Häresie verführt und geführt hat. Der Mystische Leib Jesu Christi jedoch, der eins und dasselbe ist wie die Römisch-Katholische Kirche (cf. Pius XII., Humani generis, 1950, Paragraph 27), ist und kann nicht in sich gespalten sein. Jede christliche Gruppe oder jeder angebliche Christ der die Kirche verlassen hat, ist außerhalb der Kirche Jesu Christi.
Die Kirche hat eine unzerstörbare Einheit als eingeborene Eigenschaft und diese kann sie nie verlieren. Die Kirche Jesu Christi gibt es nur in der Einheit der katholischen Kirche, nicht außerhalb dieser wahren Kirche Jesu Christi.
Deswegen hat Luther die Kirche nicht gespalten (das ist die Behauptung der Ökumenisten, als sei der Protestantismus Teil einer unvereinigten unsichtbaren Kirche Jesu) und auch das Schisma der östlichen Orthodoxen hat die Kirche nicht gespalten. Häretiker und Schismatiker und ihre Gemeinschaft und verwundete Teilkirchen sind außerhalb der Kirche Jesu Christi (individuell nur in sofern ihre Häresie und ihr Schisma formell geworden ist; griechisch-„orthodoxe“ Kinder sind also der Heilsordnung nach Katholiken).
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#23   Franz Kappes   13:34:08 | Mittwoch, 17. September 2008
@zwobbel
So ist das halt mit dem Kollegium – sprechen Sie mal mit Lehrern an einer Regelschule darüber :-[
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#22   zwobbel   13:30:08 | Mittwoch, 17. September 2008
Zitatabbruch wegen 1500 Zeichengrenze!
Tja offenbar sind etliche deutsche Bischöfe auf Kriegsfuß mit diesem dogmatischen Konzilstext, wie man z.B. an der Umsetzung von Summorum Pontificum sieht.
Aber auch die FSSPX hat da Probleme. Die GEwalt Bischöfe einzusetzen liegt vollständig beim Papst – sagt z.B. Pius IX.
Pius XII. hat auch betont, das niemand ohne besonderen päpstlichen Auftrag legimiert ist Bischöfe zu weihen. (Ad Apostolorum Principis 1958)
Tja da haben die Piusbrüder ein Problem mit der Tradition.
Aber unsere regulären Ortsbischöfe sind eben auch öfters ungehorsam und ignorieren die Autorität des Papstes.
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#21   Franz Kappes   13:28:30 | Mittwoch, 17. September 2008
Bischöfe
Hat jemand schon die Biografie von S.E. Msgr. Marcel Lefebvre gelesen?
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#20   clarissa colonia   13:25:40 | Mittwoch, 17. September 2008
Werter Vineta,
sofern Sie den hinreichenden Tatverdacht haben, daß ein Bischof eine Straftat nach kanonischem Recht begangen hat, steht es Ihnen frei, deswegen beim Appellationsgerichtshof der ömischen Rota Klage zu erheben.
Können Sie Ihre Klage hinreichend beweisen, wird es dort zu einer Verurteilung kommen – und nur vorsichtshalber: Das hat es schon gegeben; nur, damit Sie das nicht in Abrede stellen.
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#19   r.ruhrgebietler   12:57:05 | Mittwoch, 17. September 2008
spanisch-mozarabischen Ritus???
Der spanisch-mozarabischen Ritus ist nicht die hlg. trid. Liturgie und folglich auch nicht der alte Ritus!
Gib gut obacht, was hier verbogen wird!!
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#18   LandorganistII   12:50:42 | Mittwoch, 17. September 2008
@Wiener
Ihre beiden Fragen beantworte ich mit einem klaren „Ja“!
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#17   Vineta   12:15:02 | Mittwoch, 17. September 2008
Offenbar habe ich es hier NUR mit Juristen zu tun (für Kirchenrecht und weltliches Recht)
Aber mit juristischen Spitzfindigkeiten und Lobpreisungen für den Ist-Zustand der derzeit gültigen Paragraphen kommen wir hier nicht weiter.
Hier geht es allein um die brisante Tatsache, daß es nicht gerade wenige Bischöfe gibt, die ein schwer kirchenschädigendes Verhalten an den Tag legen und damit lediglich Beiträge zur weiteren Leerung der Kirchen und zu Kirchenaustritten leisten.
Und eine Lösung für dieses skandalöse Problem hat hier niemand anzubieten.
Wirklich schlimm aber ist, daß man sich nicht mal des Problems bewußt ist oder sich nicht im geringsten dafür interessiert.
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#16   wiener   12:13:22 | Mittwoch, 17. September 2008
@ zwobbel
bitte nicht nur bis zum komma zitieren:
11 Wir lehren demnach und erklären, dass auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und dass diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes [die Untertanen] unmittelbar erfasst. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört. Wenn diese Einigkeit mit dem römischen Papst in den rechtlichen Gemeinschaftsbeziehungen wie im Bekenntnis des gleichen Glaubens treu bewahrt ist, so wird die Kirche Christi wirklich zu Einer Herde unter Einem obersten Hirten. Das ist die katholische wahre Lehre: Von ihr kann niemand abgehen, ohne an seinem Glauben und an seinem Heil Schiffbruch zu leiden.
frage:
fallen bischofsweihen unter „alles, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört“? und haben jene, welche diese unerlaubt durchgeführt haben, somit an ihrem glauben und an ihrem heil schiffbruch erlitten, weil sie von der katholischen wahren lehre abgegangen sind?
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#15   zwobbel   12:02:34 | Mittwoch, 17. September 2008
Der Papst hat zwar keine höhere Weihegewalt, ABER es ist Lehre der Kirche:
Hl.Gregor v.Nyssa:„Petrus steht es zu, sich Mitbrüder im Apostolat zu geben und sie zu dieser hohen Würde zu erheben, und wir wissen, daß dies niemand sonst zusteht außer Christus.“
Innozenz I.:„Dem Apostolischen Stuhl entspringt das Bischofsamt samt all seiner Autorität“
Leo d.Gr.:„Alles was Christus den andern Bischöfen gegeben hat, hat er ihnen durch Petrus gegeben.“ „Von ihm, wie vom Haupt verbreiten sich alle seine Gaben auf den gesamten Leib.“
Tertullian:„Der Herr hat Petrus die Schlüssel gegeben und durch ihn der Kirche.“
Hl. Optatus:„Der hl. Petrus allein hat die Schlüssel erhalten, um sie den anderen Hirten mitzuteilen.“
1.Vat.Konzil „Pastor Aeternus“
10 „Der heilige Apostolische Stuhl oder der römische Papst hat den Primat den gesamten Erdkreis inne… ihm ist von unserm Herrn Jesus Christus im heiligen Petrus die Vollgewalt übergeben, die gesamte Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten; ganz wie es auch in den Akten der allgemeinen Konzilien und in den heiligen Canons enthalten ist.“
11 Wir lehren demnach und erklären, dass auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang …Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem,
www.kathpedia.com/index.php?title=Pastor_a…_(Wortlaut)
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#14   LandorganistII   11:55:37 | Mittwoch, 17. September 2008
@Vineta
Ihre Sichtweise ist wohl falsch. Es ist kein „Verschanzen“ hinter Recht und Gesetz, sondern die Anwendung von Recht und Gesetz, welches Ihnen übrigens auch erlaubt, hier zu posten!
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#13   wiener   11:39:52 | Mittwoch, 17. September 2008
über die ekklesiologische rolle …
… der bischöfe sagt die kirche folgendes:
Christus Dominus www.stjosef.at/konzil/CD.htm
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#12   Vineta   11:27:47 | Mittwoch, 17. September 2008
Werte Clarissa: Immer dieses Verschanzen hinter Recht und Gesetz!
Paragraphen kann man ändern und wurden schon oft geändert, wenn sie sich als unvernünftig erwiesen haben.
Ob Ihnen wohl bekannt ist, daß selbst am Grundgesetz, das man für unabänderlich hält und auf das man sich immer schnell beruft, um andere als verfassungswidrig anzuprangern, bereits 60 Änderungen vorgenommen wurden? Ich fürchte, nein!
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#11   wiener   11:23:50 | Mittwoch, 17. September 2008
@ vineta
mir ging es primär nicht um die frage der (dem papst natürlich möglichen – und sei es durch „versetzung“ auf eine nicht mehr existente titulardiözese in der wüste) abberufung eines bischofs, sondern um die frage der leitung. und da ist die sicht der kirche eindeutig die, welche der erzbischof von paris (und ja auch der papst) vertritt.
und: anders als in einer diözese, wo z.b. das amt des generalvikars mit der amtszeit des bischofs endet, ist das amt des ortsbischofs eben nicht so eng an den ernennenden gebunden – das ist theologisch und in der tradition gut begründet. wäre der bischof nur „stellvertreter des papstes“ in seiner diözese (also stellvertreter des stellvertreters), wäre dies anders geregelt. aber ekklesiologisch hat die ortskirche eben einen anderen stellenwert als die filiale eines weltkonzerns. und der ortsbischof ist nicht nur lizenznehmer roms (wie ein mcdonalds-restaurant-eigentümer).
analog zu ihrer begründung müsste ja auch das konklave das theoretische recht haben, den von ihm gewählten papst wieder abzusetzen (wer das mandat gibt, kann es auch aberkennen). aber das hat es – sinnvoller weise – nicht.
im übrigen halte ich den vergleich milingo – schönborn für völlig abwegig.
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#10   clarissa colonia   11:12:48 | Mittwoch, 17. September 2008
Werter Vineta,
das Problem liegt hinsichtlich der Diözesanbischöfe (EB Milingo war ja „nur“ Titularerzbischof) darin, daß diese nach Kirchenrecht ordentlicherweise nur durch die Altersgrenze zur Abberufung gelangen. Für eine außerordentliche Abberufung bedarf es der Verwirklichung von Straftatbeständen, die Amtsentzug als unmittelbare oder mittelbare Sanktion vorsehen.
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#9   Vineta   11:05:21 | Mittwoch, 17. September 2008
@wiener: Grau ist alle Theorie!
„Das Verhältnis zwischen Papst und Ortsbischöfen ist nämlich nicht das der reinen Unterordnung“
1) Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst, das hört sich gut und begeisternd an.
Aber daß der, der das Recht hat, Bischöfe zui ernennen, auch das Recht haben muß ( und davon Gebrauch machen sollte), sie wieder abzuberufen, klingt doch nicht weniger einleuchtend, oder?
2)Verlassen wir doch mal den Bereich des theoretischen Erörterns und besehen uns mal die Realität und die Faktenlage – und da stellt sich dann die brisante Frage:
Halten Sie es für gut oder nicht eher für kirchenschädigend , wenn z.B.
a) ein Erzbischof Melingo, der sich Dinge leistete, die auf keine Kuhhaut gehen, vom Vatikan sogar noch eine Pension dafür nachgeschmissen bekommt?
b) wenn Kardinal Schönborn ungehindert so weiterwursteln darf?
c) wenn US-Bischöfe, die unheilbar pädophile Priester NUR bis zu hundertmal in immer neuen Gemeinden auf Kinder losließen und im Zusammenhang damit die Kirche NUR um 2 Mrd. Dollar erleichterten, einfach weitermachen dürfen, als ob nichts geschehen wäre, oder sogar noch befördert werden?
Solche Beispiele lassen sich in beliebiger Zahl fortsetzen!
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#8   clarissa colonia   10:33:24 | Mittwoch, 17. September 2008
Werte Herren,
Sie sind ja sicher bereits im Computerzeitalter aufgewachsen und haben mir (einer dümmlichen Anwenderin) darin sicher uneinholbare Lichtjahre an (Er-) Kenntnisvorsprung.
Ich habe da so eine Idee, weiß aber nicht, ob diese technisch umsetzbar ist.
Sollte man der Redaktion (wer/was auch immer das sein mag) nicht ein Computerprogramm vorschlagen/anbieten, das Leserzuschriften unter Rückgriff auf eine zu erstellende Datenbank (?) nach Inhalt bzw. nach Stichworten (z.B. VII-Sekte, Lefebvre, cum ex apostolatus, Sedisvakanz, et.c.) bewertet. Damit verbunden bräuchte man dann nur noch ein Programm, das bei Vorkommen bestimmter Wörter oder Wortkombinationen die zulässige Zeichenanzahl für Zuschriften (1.500) schrittweise (z.B. in 100er-Schritten) reduziert – gegenrell oder auf Zeit.
Wäre so etwas möglich? Ich bin mir sicher, daß so etwas für Ihre geballte Intelligenz und Kenntnis in dieser Materie wohl kein unüberwindliches Problem darstellen würde.
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#7   wiener   10:11:45 | Mittwoch, 17. September 2008
horst hat unrecht.
das verhältnis zwischen papst und ortsbischöfen ist nämlich tatsächlich nicht das der reinen unterordnung oder des kadavergehorsams (den es übrigens in der ganzen kirche nicht gibt).
der papst selbst hat sein amt immer wieder vor allem mit dem auftrag definiert, „die brüder zu stärken“, den der herr dem petrus gegeben hat. und benedikt XVI. setzt sehr stark auf seine argumente, anstatt blinde subordination zu verlangen. insofern sagt der erzbischof von paris hier absolut nichts neues oder gar unstatthaftes. horst konstruiert einen fall von „rebellion“ oder einen zwiespalt, der de facto nicht gegeben ist.
und insbesondere die bezeichnung des oberhirten von paris als „schaf“ des „hirten“ papst zeugt von einem sehr seltsamen, jedenfalls nicht katholischen kirchenverständnis. denn die ortsbischöfe sind eben nicht einfach „filialleiter roms“, sondern haben in gemeinschaft mit dem papst anteil am ordentlichen lehr- und leitungsamt der kirche.
kurz:
kardinal vingt-trois hat seine ekklesiologie gelernt und verstanden, aber herr horst und +.net fallen durch.
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#6   Franz Kappes   09:59:59 | Mittwoch, 17. September 2008
@zwobbel
Aber wie, mein Lieber?
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#5   stimme der vernunft †   09:58:38 | Mittwoch, 17. September 2008
Wäre der Papst ein Konzernchef
Dann wäre die Kirche ein Konzern.
Aber das ganze Geschwalle über den Heiligen Geist und sonstigen Blödsinn ist ja eh nur frommes Geblubber, die „Redaktion“ von hetznet hätte lieber einen gnadenlosen Konzern als eine Kirche, von der irgendein Depp mal gesagt hat „bei euch aber soll es nicht so sein“.
Und falls es jemand nicht gemerkt haben sollte, was bei den vielen Idioten hier zu erwarten ist, obiges war ironisch gemeint.
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#4   LandorganistII   09:48:48 | Mittwoch, 17. September 2008
@Seminarist
Gut dass Sie Ihre Albernheiten (hier Konzilsabkürzung) erläutern. Dennoch ruft es nicht einmal ein Schmunzeln hervor.
Die antisemitischen Äußerungen Luthers sind hinlänglich bekannt, ebenso wie die von +net. Also, Redaktion, kröpf dich deshalb bloß nicht so auf!
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#3   zwobbel   09:06:32 | Mittwoch, 17. September 2008
UNMÖGLICH ! ! !
Dieser Mann, der leider Kardinal ist, ich meine diesen 23er aus Paris, hat eine sehr seltsame und stark schismatisch müffelnde Ecclesiologie. Darüber hinaus ist dieses Amtsverständnis nicht so richtig schriftgemäß.
Weg mit solchen illoyalen Gehorsamsverweigerern.
Hochmut kommt vor dem Fall. (Spr.16,18)
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#2   Seminarist   09:00:45 | Mittwoch, 17. September 2008
Vatikanische Lutherkirche
Auch dürfe nicht vergessen werden, daß sich Luther nie von einer katholischen Kirche getrennt hätte, wie sie sich seit dem Zweiten Vatikanum präsentiert.
Soll das besagen, nach dem GröKonaZ (Grösstes Konzil aller Zeiten) gibt es eine andere Kirche? Eben eine, mit der sich Luther hätte identifizieren können?
Wann ja! Q.e.d.
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#1   Franz Kappes   08:55:03 | Mittwoch, 17. September 2008
Papst nix Cheffe
Wäre der Papst ein Konzernchef, hätte er seinen Spitzenmann in Frankreich wahrscheinlich gefeuert.
Wollen wir nur hoffen, dass damit nicht die falschen Signale gesendet werden. Zum Glück gibt es ja noch die Ad limina-Besuche. o^/
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