19:42:10 | Montag, 29. September 2008
St. Pölten

Bischof Küng auf einem Pressebild
(kreuz.net) 1. Das Buch „Der Wahrheit die Ehre“ wird als objektiv angepriesen. Es sei „mit wissenschaftlicher
Akribie“ verfaßt worden – heißt es im Vorwort:
Aber es enthält unzählige – teils bösartige – Unterstellungen,
unbewiesene Behauptungen, nicht wenige die Wirklichkeit teilweise oder zur Gänze entstellende Aussagen.
Nach Abschluß der Visitation haben ausführliche Voruntersuchungen stattgefunden. Deren Ergebnisse wurden
in dem vom Papst bestätigten Dekret der Kleruskongregation ausdrücklich als hinreichende Grundlage für
eine Entscheidung bezeichnet.
Das Faktum dieser Voruntersuchung wird in der Darstellung der Autorin [Gabriele
Waste] fast vollständig verschwiegen.
Die Ergebnisse sind der Autorin nicht bekannt, da diese Akten
aufgrund der gebotenen Diskretion verfahrensfremden Personen nicht zugänglich sind.
So mußte sie Sachkenntnis
durch Vermutungen ersetzen.
Beachtenswert sind auch manche Auslassungen von Zusammenhängen und Fakten,
von denen anzunehmen ist, daß sie der Autorin bekannt sind:
Sie verschweigt, was für jene Personen
nachteilig wäre, die sie verteidigen will, wobei es im Buch nicht um die Verteidigung von Bischof Krenn
geht, wie man aus der Aufmachung und vom Buchtitel her vermuten würde.
Es geht um die volle Rehabilitierung
des früheren Regens Prälat Küchl und des Subregens Dr. Rothe.
2. Grundlage des Visitationsverfahrens
waren nicht die Medienberichte, auch nicht die später von den zivilen Instanzen gefällten Gerichtsurteile,
sondern die von verschiedenen Personen bezeugten Fakten, die Ergebnisse der polizeilichen Einvernahmen,
welche die mit Bewilligung des Staatsanwaltes Einblick gewährt wurde, und die Untersuchung der Sachverhalte.
Daß später – bei dem im Gefolge der Visitation eingeleiteten, auf administrativem Weg durchgeführten
Strafverfahren gegen Prälat Küchl und Dr. Rothe – außer eigenen Vernehmungen des Voruntersuchungsführers
und des Diözesanbischofs auch die Urteile der Zivilgerichte und die Protokolle der entsprechenden Gerichtssitzungen
berücksichtigt wurden, ist selbstverständlich.
3. Die von ‘profil’ und ‘NEWS’ publizierten und danach
in der ganzen Welt bekannt gewordenen Photos waren – jedenfalls bei der Apostolischen Visitation und in
den späteren kirchlichen Strafverfahren – nicht die grundlegenden Beweismittel.
Im kirchlichen Verfahren
wurde das photogrammetrische Gutachten (
P. Waldhäusl ) sehr wohl beachtet und das Ergebnis analysiert:
Die in den Medien publizierten Fotos zeigen jedenfalls eine Nähe und Haltungen, die für Amtsträger
nicht passend sind.
4. Bei den Darlegungen des sogenannten Pornographie-Skandals des St. Pöltener Priesterseminars
wird immer wieder verschwiegen, daß es sich bei den in den von der Polizei im Rahmen der Hausdurchsuchung
konfiszierten Computern, Fotoapparaten und DVDs gefundenen Abbildungen vorwiegend um homosexuelle Pornographie
handelte.
Dies ist zwar nach österreichischem Strafrecht irrelevant, aber trotzdem moralisch verwerflich.
Außerdem war es ein wichtiger Hinweis auf die bei mehreren damaligen Seminaristen tatsächlich vorliegenden
homosexuellen Neigungen. Sehr wohl gab es mehr Zeugen als jene von Frau Dr. Waste erwähnten.
Es gab
auch eindeutige Indizien nicht nur für das Vorliegen einer „homophilen Atmosphäre“, sondern auch konkrete
Vorfälle.
Die Methode, einige in einem Gespräch nebenbei gemachte, aus dem Zusammenhang gerissene Kommentare
so darzustellen, als hätte darin die „Untersuchung“ bestanden und als wäre dies die Vorstellung des
Visitators gewesen, mutet primitiv an.
5. Die Apostolische Visitation erbrachte sehr klare und eindeutig
belegte Ergebnisse, die nicht nur durch ein paar Photos und durch Aussagen einer inszenierten Medienkampagne
vorgetäuscht waren.
Die Apostolische Visitation hatte auch nicht nur die von den Medien berichteten
„Skandale“ zum Gegenstand.
Es wurden schwerwiegende Mängel und fahrlässige Fehler in der Amtsführung
festgestellt, von denen mehrere in der Bildungskongregation schon vorher bekannt und Anlaß zu Korrekturen
gewesen waren.
Der Bericht der Apostolischen Visitation ist im Sommer 2004 an den Heiligen Vater und
die zuständigen Kongregationen ergangen und wurde – auch schriftlich – gutgeheißen.
Die im Gefolge
der Visitation getroffenen Maßnahmen wurden in Absprache mit dem Heiligen Stuhl festgelegt.
Sie hatten
als Ziel, sowohl den guten Ruf der beiden beschuldigten Priester als auch den guten Ruf der Diözese und
der Kirche wiederherzustellen.
Leider ist dieses Ziel nicht erreicht worden, unter anderem auch deswegen,
weil sehr bald der Versuch unternommen wurde, die Vorfälle im Priesterseminar und in der Diözese St.
Pölten so umzudeuten, als wäre es nur eine Intrige gewesen.
Insofern wurde dann – obwohl dies zunächst
nicht vorgesehen war – doch die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens notwendig, das sehr gründlich
und unter strikter Einhaltung der Vorschriften des kanonischen Rechtes durchgeführt wurde.
6. Wenn seitens
des Visitators den beiden Priestern von Anfang an davon abgeraten wurde, zivilrechtliche Prozesse gegen
‘NEWS’ und ‘profil’ durchzuführen, dann deshalb, weil schon der damalige Informationsstand zur Befürchtung
Anlaß gab, daß solche Prozesse sowohl für die beiden Priester als auch für die Kirche schädlich sein
würden. Das hat sich dann auch so bestätigt.
Daran ändert auch nicht die im vergangenen Jänner erfolgte
[nicht rechtskräftige] Entscheidung des Gerichtes, daß ‘profil’ und ‘NEWS’ in Hinkunft solche [echten]
Fotos nicht mehr veröffentlichen dürfen, da auch in diesem Verfahren das Gericht sehr wohl vom Wahrheitsgehalt
der ursprünglich verbreiteten Nachrichten ausgeht.
Wenn ich die Bezahlung der Prozeßkosten durch die
Diözese ablehnte, dann deshalb,
a) weil dies nicht üblich ist, vielmehr muß auch in der Kirche jeder
Gläubige für seine Verhaltensweise selbst gerade stehen;
b) weil die Kosten solcher Prozesse nicht absehbar
sind;
c) weil ich es für die Kirchenbeitragszahler nicht für zumutbar hielt, diese Prozeßkosten zu
tragen.
7. Es ist eine falsche Darstellung, den Abschluß des Verfahrens durch die Kleruskongregation
mit Approbation des Papstes in forma specifica so zu interpretieren, als wäre man einem gründlichen
Studium der Materie aus dem Weg gegangen bzw. es lägen keinerlei Beweise vor.
In Wirklichkeit geht aus
den römischen Dekreten und den mit ihnen verbundenen Begleitbriefen der Kleruskongregation das Gegenteil
hervor.
Das Ziel dieser Approbationsform und Vorgangsweise war, zu vermeiden, daß durch ständige Verdrehungen
der Tatsachen und durch die unaufhörliche Wiederholung haltloser Behauptungen eine längst überfällige
endgültige Entscheidung in den beiden Causen [Küchl und Rothe] immer weiter hinausgezögert wird.
Auch
sollte die Gefahr der weiteren Ausbreitung des bereits großen Schadens für die Kirche insgesamt und
für die beiden Priester gebannt werden.
St. Pölten, im Juli 2008: + Klaus Küng
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