Der Tod tritt ein, wenn das Herz herausgeschnitten wird
Das Wort „Organspender“ klingt gut. Doch in Wahrheit verbirgt sich dahinter eine furchtbare Wirklichkeit. Von Diplomingenieur Andreas Kirchmair.
(kreuz.net) Heute hört man viel von sogenannten Erfolgen der Transplantations- medizin. Doch woher kommen
die transplantierten Organe?
Im Jahr 1982 wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien – die Meinung der Kirche wurde nicht eingeholt – das ‘Bundesgesetz über Organentnahme bei sogenannten Verstorbenen’, beschlossen.
Es erlaubt sofern der sogenannte Spender dieser Prozedur nicht vorher schriftlich widersprochen hat die Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren, sobald der Organlieferant tot ist.
Der Haken bei der Sache: Die Organe von Toten sind bekanntlich unbrauchbar.
Verwenden kann man nur die Organe eines für hirntot erklärten Menschen, der aber noch atmet und fiebert und während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält.
Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten Hirntod hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine bedrohliche ethische Grauzone geschaffen.
Sterbende, nicht Tote
Bei der Entnahme lebenswichtiger Organe ist es so, daß Menschen zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst sterben, wenn ihnen am Ende das Herz herausgeschnitten wird.
Somit wird in Österreich ungefragt aber legal ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt.
Der Organlieferant wird für tot erklärt, weil man seine Organe braucht, und nicht, um ihnen zu helfen – beispielsweise durch Körperkühlung auf 33 Grad.
Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person. Verstorbene haben einen anderen Status: sie werden sogar ihren eigenen Angehörigen entzogen.
Die Hirntod-Diagnose ist heute ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.
Die Bevölkerung wird getäuscht
Die Durchführung des Transplantationsgesetzes fußt in Österreich auf zwei Pfeilern dem sogenannten Hirntod und der Widerspruchsregelung.
Der weitaus größte Teil der Bevölkerung geht bei der Organspende davon aus, daß die Betroffenen wirklich tot sind – das heißt: das Herz nicht mehr schlägt oder der sogenannte Organspender nicht mehr atmet. Beide Annahmen sind falsch.
Die Widerspruchsregelung bedeutet, daß jeder, der nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht (im Widerspruchsregister des ÖBIG), damit einverstanden ist, seine Organe nach seinem (Hirn)Tod zur Verfügung zu stellen.
In der Öffentlichkeit wird weiters der irreführende Begriff „Organspender“ verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind. Juristen sprechen davon, daß, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt.
Selbst der oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine gemeine Verdrehung, weil de facto die „Nächstenliebe“ nicht bewußt persönlich geschenkt, sondern in Österreich de facto staatlich verordnet wird, als eine „Aufopferungspflicht“.
Bedenkliche Eigendynamik
Inzwischen ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Angehörige erfahren, daß ihnen im Krankenhaus mittels Feststellung des sogenannten Hirntodes das Sorgerecht über Ihre Lieben brutal entzogen wird.
Weder die Angehörigen noch ein Priester dürfen in der Sterbestunde dabei sein.
Das medizinische Personal ist zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den Patienten als Organspender vorzubereiten.
Der sterbende Organlieferant und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen.
Ein Blick auf das Bundesgesetz zeigt, daß niemand eine persönliche Verantwortung trägt.
Die Juristen verlassen sich auf die Mediziner. Der Neurologe stellt nur den Hirntod fest. Der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose. Der Transplanteur operiert nur die Organe heraus. Die Priester sind gar nicht da.
Wissenschaftlich zunehmend umstritten
Die gegenwärtige medizinische Wissenschaft behauptet, daß der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintritt.
Doch unzählige Ärzte, Philosophen, Theologen, Bischöfe und Angehörige von Organentnahmeopfern halten dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über dreißig verschiedenen Definitionen für überholt und brüchig.
Auch die Widerspruchsregelung hat die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur versteckt.
Die Widersprüche sind zahlreich:
– Totes Leben gibt es nicht: Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein.
– Ärzte können nicht gleichzeitig Leben zu retten versuchen und ihre Patienten für die Organentnahmen vorbereiten.
– Angehörige können nicht gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor der tödlichen Explantation nach Hause geschickt werden.
– Politiker können nicht von Eigenverantwortung reden und gleichzeitig beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht widerspricht.
– Priester können nicht predigen „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht die Unwahrheit sagen“ und „Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Gut (Organ)“ und zu all dem schweigen.
– Das österreichische ‘Bundesinstitut für Gesundheitswesen’ http://www.oebig.org/, welche das Widerspruchsregister führt und das Koordinationsbüro für Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein möglichst hohes Organaufkommen sorgen und die Bevölkerung so umfassend informieren, daß das Organangebot wieder zurückgeht.
Es ist an der Zeit zuzugeben, daß es kaum überzeugte Organspender gäbe, wenn die Menschen wüßten und sehen könnten, was in den Operationssälen wirklich vor sich geht.
Darum muß das Gesetz zur Organspendung in Österreich aufgehoben werden, damit allen Menschen bis zu ihrem letzten Atemzug geholfen wird und damit alle Menschen in Würde sterben können. Es müssen andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen.
Der Autor ist Unternehmensberater und ehemaliger Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde, Therapiefreiheit und Eigenverantwortung in der Medizin einsetzt. Seit über zehn Jahren befaßt er sich auch mit dem Thema Organentnahmen.
© Titelbild: William Hartz, CC
Im Jahr 1982 wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien – die Meinung der Kirche wurde nicht eingeholt – das ‘Bundesgesetz über Organentnahme bei sogenannten Verstorbenen’, beschlossen.
Es erlaubt sofern der sogenannte Spender dieser Prozedur nicht vorher schriftlich widersprochen hat die Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren, sobald der Organlieferant tot ist.
Der Haken bei der Sache: Die Organe von Toten sind bekanntlich unbrauchbar.
Verwenden kann man nur die Organe eines für hirntot erklärten Menschen, der aber noch atmet und fiebert und während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält.
Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten Hirntod hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine bedrohliche ethische Grauzone geschaffen.
Sterbende, nicht Tote
Bei der Entnahme lebenswichtiger Organe ist es so, daß Menschen zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst sterben, wenn ihnen am Ende das Herz herausgeschnitten wird.
Somit wird in Österreich ungefragt aber legal ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt.
Der Organlieferant wird für tot erklärt, weil man seine Organe braucht, und nicht, um ihnen zu helfen – beispielsweise durch Körperkühlung auf 33 Grad.
Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person. Verstorbene haben einen anderen Status: sie werden sogar ihren eigenen Angehörigen entzogen.
Die Hirntod-Diagnose ist heute ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.
Die Bevölkerung wird getäuscht
Die Durchführung des Transplantationsgesetzes fußt in Österreich auf zwei Pfeilern dem sogenannten Hirntod und der Widerspruchsregelung.
Der weitaus größte Teil der Bevölkerung geht bei der Organspende davon aus, daß die Betroffenen wirklich tot sind – das heißt: das Herz nicht mehr schlägt oder der sogenannte Organspender nicht mehr atmet. Beide Annahmen sind falsch.
Die Widerspruchsregelung bedeutet, daß jeder, der nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht (im Widerspruchsregister des ÖBIG), damit einverstanden ist, seine Organe nach seinem (Hirn)Tod zur Verfügung zu stellen.
In der Öffentlichkeit wird weiters der irreführende Begriff „Organspender“ verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind. Juristen sprechen davon, daß, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt.
Selbst der oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine gemeine Verdrehung, weil de facto die „Nächstenliebe“ nicht bewußt persönlich geschenkt, sondern in Österreich de facto staatlich verordnet wird, als eine „Aufopferungspflicht“.
Bedenkliche Eigendynamik
Inzwischen ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Angehörige erfahren, daß ihnen im Krankenhaus mittels Feststellung des sogenannten Hirntodes das Sorgerecht über Ihre Lieben brutal entzogen wird.
Weder die Angehörigen noch ein Priester dürfen in der Sterbestunde dabei sein.
Das medizinische Personal ist zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den Patienten als Organspender vorzubereiten.
Der sterbende Organlieferant und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen.
Ein Blick auf das Bundesgesetz zeigt, daß niemand eine persönliche Verantwortung trägt.
Die Juristen verlassen sich auf die Mediziner. Der Neurologe stellt nur den Hirntod fest. Der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose. Der Transplanteur operiert nur die Organe heraus. Die Priester sind gar nicht da.
Wissenschaftlich zunehmend umstritten
Die gegenwärtige medizinische Wissenschaft behauptet, daß der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintritt.
Doch unzählige Ärzte, Philosophen, Theologen, Bischöfe und Angehörige von Organentnahmeopfern halten dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über dreißig verschiedenen Definitionen für überholt und brüchig.
Auch die Widerspruchsregelung hat die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur versteckt.
Die Widersprüche sind zahlreich:
– Totes Leben gibt es nicht: Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein.
– Ärzte können nicht gleichzeitig Leben zu retten versuchen und ihre Patienten für die Organentnahmen vorbereiten.
– Angehörige können nicht gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor der tödlichen Explantation nach Hause geschickt werden.
– Politiker können nicht von Eigenverantwortung reden und gleichzeitig beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht widerspricht.
– Priester können nicht predigen „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht die Unwahrheit sagen“ und „Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Gut (Organ)“ und zu all dem schweigen.
– Das österreichische ‘Bundesinstitut für Gesundheitswesen’ http://www.oebig.org/, welche das Widerspruchsregister führt und das Koordinationsbüro für Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein möglichst hohes Organaufkommen sorgen und die Bevölkerung so umfassend informieren, daß das Organangebot wieder zurückgeht.
Es ist an der Zeit zuzugeben, daß es kaum überzeugte Organspender gäbe, wenn die Menschen wüßten und sehen könnten, was in den Operationssälen wirklich vor sich geht.
Darum muß das Gesetz zur Organspendung in Österreich aufgehoben werden, damit allen Menschen bis zu ihrem letzten Atemzug geholfen wird und damit alle Menschen in Würde sterben können. Es müssen andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen.
Der Autor ist Unternehmensberater und ehemaliger Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde, Therapiefreiheit und Eigenverantwortung in der Medizin einsetzt. Seit über zehn Jahren befaßt er sich auch mit dem Thema Organentnahmen.
© Titelbild: William Hartz, CC
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Sonntag, 23. November 2008 16:39
Binklerstein: ist kreuz.net A-katholisch?
Irgendwie verstehe ich kreuz.net nicht. Ich habe immer geglaubt das sei eine katholische Seite. Aber nun
scheint sie eher a-katholisch zu sein. Der Text bezieht sich auf das Jahr 1982. Seit 1980 trägt der Papst
bereits einen Organspendeausweis mit sich herum (hier).
Der Papst selbst spricht sich für die Organspende aus, solange alles mit rechten Dingen zu geht. (hier)
Selbst der frühere Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann ruft öffentlich und sogar eindringlich dazu auf (http://www.bistummainz.de/…5/organspende.html).
Beispiel des guten Samariter, ethisch moralische Verpflichtung usw.
Aber scheinbar ist das hier noch nicht angekommen. Nun Ja es sind ja auch erst rund 30 Jahre vergangen.
Die Kirche braucht zig Jahre um sich zu wandeln, kreuz.net halt einige Jahre mehr.
Vielleicht verachtet kreuz.net die katholische Kirche, den Papst und die Menschen auch nur. Klar, alles muss mit rechten Dingen ablaufen, Sachen wie Organhandel oder Organspendemissbrauch sind sofort im Keim zu ersticken.
Doch hier scheinen alle eher sich dafür einzusetzen das Organentnahme verboten werden müsste. Das katholische Spanien hat die höchste Organspendebereitschaft von Europa (auf 1 Million kommen GANZE 35 Spender – in Deutschland sind es immerhin noch 15 [hier])
Der Papst selbst spricht sich für die Organspende aus, solange alles mit rechten Dingen zu geht. (hier)
Selbst der frühere Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann ruft öffentlich und sogar eindringlich dazu auf (http://www.bistummainz.de/…5/organspende.html).
Beispiel des guten Samariter, ethisch moralische Verpflichtung usw.
Aber scheinbar ist das hier noch nicht angekommen. Nun Ja es sind ja auch erst rund 30 Jahre vergangen.
Die Kirche braucht zig Jahre um sich zu wandeln, kreuz.net halt einige Jahre mehr.
Vielleicht verachtet kreuz.net die katholische Kirche, den Papst und die Menschen auch nur. Klar, alles muss mit rechten Dingen ablaufen, Sachen wie Organhandel oder Organspendemissbrauch sind sofort im Keim zu ersticken.
Doch hier scheinen alle eher sich dafür einzusetzen das Organentnahme verboten werden müsste. Das katholische Spanien hat die höchste Organspendebereitschaft von Europa (auf 1 Million kommen GANZE 35 Spender – in Deutschland sind es immerhin noch 15 [hier])
Freitag, 3. Oktober 2008 10:19
Kunstmaler: @Defensor Fidei
Christen trennen übrigens nicht zwischen Körper & Seele, sondern gehen von einer Einheit aus
Das meine ich eben auch – erst wenn „alle Organe“ wirklich den Geist aufgegeben haben, ist man tot.
Woher will man denn wissen, ob die Seele nicht etwa im unmittelbaren körperlichen Bereich gefangen ist? Woher wollen Ärzte das wissen?
Das Leben ist ein Geheimnis und wir Menschen müssen lernen, den Tod als „normal“ und zur irdischen Existenz dazugehörend, zu betrachten.
Jene Einheit von der Sie sprechen – diese Einheit wird eben durch „Hineinpfuscherei“ gestört.
Der Mensch ist in diesem Leben nur mit eigenen Organen eine „von Gott gegebene Einheit“, da hat kein anderes Organ von Mitmenschen etwas verloren.
Wer wirklich an Gott glaubt – der akzeptiert auch den Tod. Ein Tod, der für den Christen, das LEBEN bedeutet.
Das meine ich eben auch – erst wenn „alle Organe“ wirklich den Geist aufgegeben haben, ist man tot.
Woher will man denn wissen, ob die Seele nicht etwa im unmittelbaren körperlichen Bereich gefangen ist? Woher wollen Ärzte das wissen?
Das Leben ist ein Geheimnis und wir Menschen müssen lernen, den Tod als „normal“ und zur irdischen Existenz dazugehörend, zu betrachten.
Jene Einheit von der Sie sprechen – diese Einheit wird eben durch „Hineinpfuscherei“ gestört.
Der Mensch ist in diesem Leben nur mit eigenen Organen eine „von Gott gegebene Einheit“, da hat kein anderes Organ von Mitmenschen etwas verloren.
Wer wirklich an Gott glaubt – der akzeptiert auch den Tod. Ein Tod, der für den Christen, das LEBEN bedeutet.
Freitag, 3. Oktober 2008 00:41
Defensor Fidei: @ Peter-Pan
Organe können sehr wohl kurz nach Eintritt des Todes (auch des körperlichen) entnommen werden
Bitte informieren Sie sich richtig. Organe können nach dem „körperlichen“ (Christen trennen übrigens nicht zwischen Körper & Seele, sondern gehen von einer Einheit aus) Tod eben gerade nicht mehr für eine Transplantation entnommen werden.
Hier wird so getan, als ob die meisten Organe von Hirntoten kommen.
Das ist auch so.
Mit moderner Technik…Der Mensch wäre nichtsdestotrotz tot.
Jetzt gibt es also Hirntote & Herztote, Ganzhirntote & Teilhirntote…alle sind tot, zumindest ein bißchen?!
Was aber sind das für Leichen, die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben können, mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen (kompl. Spinalreflexe), deren Haut rosig schimmert & im Sommer vielleicht von der Sonne gebräunt ist; bei denen das Herz schlägt & die ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen, die sich warm anfühlen; deren Glieder beweglich sind & deren Brustkorb sich hebt & senkt; die Ausscheidungen haben & bei denen Tränen fließen können; deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen würden; die von den Schwestern & Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden & sich in nichts von anderen Patienten unterscheiden, die künstlich beatmet werden; männliche „Leichen“, die noch Kinder zeugen könnten & weibliche „Leichen“, die noch bis zu 3 – 4 Monaten Kinder austragen & gebären könnten?
Bitte informieren Sie sich richtig. Organe können nach dem „körperlichen“ (Christen trennen übrigens nicht zwischen Körper & Seele, sondern gehen von einer Einheit aus) Tod eben gerade nicht mehr für eine Transplantation entnommen werden.
Hier wird so getan, als ob die meisten Organe von Hirntoten kommen.
Das ist auch so.
Mit moderner Technik…Der Mensch wäre nichtsdestotrotz tot.
Jetzt gibt es also Hirntote & Herztote, Ganzhirntote & Teilhirntote…alle sind tot, zumindest ein bißchen?!
Was aber sind das für Leichen, die atmen, schwitzen oder frieren, Fieber haben können, mit den Zähnen knirschen, sich im Bett aufrichten, um sich schlagen oder treten, das Pflegepersonal umarmen (kompl. Spinalreflexe), deren Haut rosig schimmert & im Sommer vielleicht von der Sonne gebräunt ist; bei denen das Herz schlägt & die ein intaktes Stoffwechselsystem aufweisen, die sich warm anfühlen; deren Glieder beweglich sind & deren Brustkorb sich hebt & senkt; die Ausscheidungen haben & bei denen Tränen fließen können; deren Wunden, wenn man ihre Haut aufritzt oder aufschneidet, wieder heilen würden; die von den Schwestern & Pflegern mit ihrem Namen angesprochen werden & sich in nichts von anderen Patienten unterscheiden, die künstlich beatmet werden; männliche „Leichen“, die noch Kinder zeugen könnten & weibliche „Leichen“, die noch bis zu 3 – 4 Monaten Kinder austragen & gebären könnten?
Donnerstag, 2. Oktober 2008 20:36
Heinz Josef: K.P.Jörns: Organspende Pflicht? 2.Teil
Ist ein solches Anspruchsdenken erst einmal praktisch etabliert und die Organ-„Spende“ damit zugleich
zur Pflicht gemacht, so ist prinzipiell kein Sterbender mehr davor bewahrt, als „Spender“behandelt zu
werden, wenn er in Todesnähe gerät. Und dann ändert sich die Optik total: Die ca. 30000 Toten jährlich,
die durch Unfall oder Suizid sterben, könnten dann irgendwann sogar dem Gesetzgeber angesichts des hohen
Organbedarfs als ein Spekulationsposten erscheinen, an dessen Verminderung kein wirkliches Interesse besteht.
K. P. Jörns, Kritik der Hirntodkonzeption, aus: K. P. Jörns: Organtransplantation – Eine Anfrage an unser Verständnis von Sterben, Tod und Auferstehung. Zugleich eine Kritik der Schrift der Kirchen „Organtransplantationen“. In: J. Hoff/J. von der Schmitten: Wann ist der Mensch tot? Reinbek 1995
K. P. Jörns, Kritik der Hirntodkonzeption, aus: K. P. Jörns: Organtransplantation – Eine Anfrage an unser Verständnis von Sterben, Tod und Auferstehung. Zugleich eine Kritik der Schrift der Kirchen „Organtransplantationen“. In: J. Hoff/J. von der Schmitten: Wann ist der Mensch tot? Reinbek 1995
Donnerstag, 2. Oktober 2008 20:19
für die Kirche: @Jena-Boy: eben
Dazu machen die Leute am wenigsten Bedenken.
Aber jemandem gegen seinen Willen und ohne seine ausdrückliche Bewilligung sein Organ zu entnehmen, nur weil es „für die Gesellschaft“ gut ist?
Dazu muß man schon Bedenken haben.
Denn man kann zwar hoffen, daß so viele Leute wie Sie denken, damit so viele wie möglich kranke Menschen gerettet werden, aber jemanden zu einer solchen Handlung zu zwingen ist falsch.
Denn was alles für Verbrechen wurde im Namen „des allgemeinen Gutes“ geübt! Der individuelle Wille eines Einzelnen muß vom Staat respektiert werden.
Aber jemandem gegen seinen Willen und ohne seine ausdrückliche Bewilligung sein Organ zu entnehmen, nur weil es „für die Gesellschaft“ gut ist?
Dazu muß man schon Bedenken haben.
Denn man kann zwar hoffen, daß so viele Leute wie Sie denken, damit so viele wie möglich kranke Menschen gerettet werden, aber jemanden zu einer solchen Handlung zu zwingen ist falsch.
Denn was alles für Verbrechen wurde im Namen „des allgemeinen Gutes“ geübt! Der individuelle Wille eines Einzelnen muß vom Staat respektiert werden.
Donnerstag, 2. Oktober 2008 20:05
Jena-boy: Eine Niere schenken…
ja, wenn sich mein Zustand von Lebend auf Tot (Hirntot oder klinisch tot) geändert hat! Dann hab ich alles zu verschenken, was niemand erben will. Warum sollte ich mein Körper sterben lassen, wenn schon das Gehirn gestorben ist? Da kann ich ja auch was nützliches für meine Mitmenschen tun.
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