Es ist sinnlos, die Ehe zu verteidigen – denn sie ist schon abgeschafft
Angesichts der Tatsache, daß immer weniger Menschen heiraten, sieht sich der Staat gezwungen, Beischläfer-Beziehungen in den Status einer Ehe zu zwingen.
(kreuz.net) Der Staat verzichtet immer mehr auf eine Privilegierung und Verteidigung der Ehe. Das berichtete
die Webseite ‘Netzeitung’ am 18. August.
Fazit: „Die Hochzeit hat – juristisch gesehen – fast nur noch steuerrechtliche Vorteile.“
Ansonsten spielt die Tatsache, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, vor Gericht eine immer geringere Rolle. Dazu verwies die ‘Netzeitung’ auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes.
Es sprach einem Mann nach einer dreizehnjährigen Wilden Ehe einen finanziellen Ausgleich von seiner Ex-Kebse zu. Kommentar: In Karlsruhe setze sich „die atemberaubende Karriere der Nichtehe“ fort.
Früher habe man sich durch den Verzicht auf die Eheschließung bewußt gegen den rechtlichen Zaun entschieden, der die Ehe umgibt. Jetzt habe der Bundesgerichtshof bestimmt, daß einige Grenzpflöcke dennoch notwendig sind.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich auf den Fall einer Kebse, die nach einer zehnjährigen Wilde Ehe beschloß, auf eigene Rechnung ein Haus zu bauen. Ihr Beischläfer steckte rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau. Er wollte darin auch ein Büro eröffnen.
Im Februar 2000 zogen die zwei ein. Doch im September 2003 warf die Kebse den Beischläfer raus.
Nach der neuen Rechtssprechung des Bundesgerichtshof ist fortan ein Anspruch auf Ausgleich solcher umfänglicher Leistungen möglich.
Die Begründung: Zwar wissen Kebse und Beischläfer, daß jederzeit Schluß sein kann. Investitionen in den Fortbestand der nicht auf Bestand angelegten Verkuppelung sei aber trotzdem „schutzwürdig“.
Das Bundesgerichtshof orientiert sich an der normativen Kraft des Faktischen: „Daß nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist, vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen.“
Die ‘Netzeitung’ weist darauf hin, daß die juristischen Unterschiede zwischen Ehen und Beischlaf-Beziehungen seit Jahren schrumpfen.
Bereits im Jahr 1998 wurde Unverheirateten die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt.
Seit Jahresanfang ist beim Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder die Differenz gleich Null.
Früher mußte sich eine geschiedene Mutter, die sich um die Kinder kümmerte, erst zum 15. Geburtstag des Nachwuchses um einen Vollzeitjob kümmern – die Kebse bereits nach drei Jahren. Heute unterliegen beide gleichen Regelungen.
Die Zahl der Scheidungen ist zwar rückläufig. Aber das ist ein kleiner Trost: Denn immer weniger Menschen heiraten.
Zwischen 1990 und 2006 ist die Zahl der Eheschließungen um 28 Prozent eingebrochen. Ungefähr jede dritte Ehe zerbricht.
Dagegen ist die Zahl der Beischläfer-Beziehungen im selben Zeitraum um das Zweieinhalbfache gestiegen.
Den Eheleuten bleiben in Deutschland noch ein paar erb- und steuerrechtliche Vorteile sowie der Ehegattenunterhalt – der freilich schnell weg sein kann, wenn der Ex-Partner eine neue Familie mit Kindern gründet.
Vorläufig bleibt noch der Zugewinnausgleich, der die gerechte Verteilung dessen sicherstellen soll, was sich Mann und Frau während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben.
© Titelbild: Flickr-Benützer „siderevs“, CC
Fazit: „Die Hochzeit hat – juristisch gesehen – fast nur noch steuerrechtliche Vorteile.“
Ansonsten spielt die Tatsache, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, vor Gericht eine immer geringere Rolle. Dazu verwies die ‘Netzeitung’ auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes.
Es sprach einem Mann nach einer dreizehnjährigen Wilden Ehe einen finanziellen Ausgleich von seiner Ex-Kebse zu. Kommentar: In Karlsruhe setze sich „die atemberaubende Karriere der Nichtehe“ fort.
Früher habe man sich durch den Verzicht auf die Eheschließung bewußt gegen den rechtlichen Zaun entschieden, der die Ehe umgibt. Jetzt habe der Bundesgerichtshof bestimmt, daß einige Grenzpflöcke dennoch notwendig sind.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich auf den Fall einer Kebse, die nach einer zehnjährigen Wilde Ehe beschloß, auf eigene Rechnung ein Haus zu bauen. Ihr Beischläfer steckte rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau. Er wollte darin auch ein Büro eröffnen.
Im Februar 2000 zogen die zwei ein. Doch im September 2003 warf die Kebse den Beischläfer raus.
Nach der neuen Rechtssprechung des Bundesgerichtshof ist fortan ein Anspruch auf Ausgleich solcher umfänglicher Leistungen möglich.
Die Begründung: Zwar wissen Kebse und Beischläfer, daß jederzeit Schluß sein kann. Investitionen in den Fortbestand der nicht auf Bestand angelegten Verkuppelung sei aber trotzdem „schutzwürdig“.
Das Bundesgerichtshof orientiert sich an der normativen Kraft des Faktischen: „Daß nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist, vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen.“
Die ‘Netzeitung’ weist darauf hin, daß die juristischen Unterschiede zwischen Ehen und Beischlaf-Beziehungen seit Jahren schrumpfen.
Bereits im Jahr 1998 wurde Unverheirateten die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt.
Seit Jahresanfang ist beim Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder die Differenz gleich Null.
Früher mußte sich eine geschiedene Mutter, die sich um die Kinder kümmerte, erst zum 15. Geburtstag des Nachwuchses um einen Vollzeitjob kümmern – die Kebse bereits nach drei Jahren. Heute unterliegen beide gleichen Regelungen.
Die Zahl der Scheidungen ist zwar rückläufig. Aber das ist ein kleiner Trost: Denn immer weniger Menschen heiraten.
Zwischen 1990 und 2006 ist die Zahl der Eheschließungen um 28 Prozent eingebrochen. Ungefähr jede dritte Ehe zerbricht.
Dagegen ist die Zahl der Beischläfer-Beziehungen im selben Zeitraum um das Zweieinhalbfache gestiegen.
Den Eheleuten bleiben in Deutschland noch ein paar erb- und steuerrechtliche Vorteile sowie der Ehegattenunterhalt – der freilich schnell weg sein kann, wenn der Ex-Partner eine neue Familie mit Kindern gründet.
Vorläufig bleibt noch der Zugewinnausgleich, der die gerechte Verteilung dessen sicherstellen soll, was sich Mann und Frau während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben.
© Titelbild: Flickr-Benützer „siderevs“, CC
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Sonntag, 19. Oktober 2008 12:40
neverland: neverland
die sicher von Gass vertreten wird. Sünderinnen sind seine Haupteinnahmequelle. Er tritt alles woran wir glauben mit Füßen.
Sonntag, 19. Oktober 2008 05:30
Franz Kappes: Ficken, bis der Arzt kommt
Meine Frau ist eine blöde Schlampe.
Donnerstag, 16. Oktober 2008 20:42
neverland: Neues vom Scheidungsanwalt Gass Heilbronn
Wieder hat er einen Fall übernommen. Auch diese Ehe wäre ohne sein bösartiges Wirken gerettet worden.
Teilt ihm Eure Meinung über Anwälte mit, die für einen Neuen Mercedes Familien zerstören.
Ruft ihn unter 07131 882101 an oder schreibt ihm
Familienvernichter Gass
Römerstr. 30
74223 Flein
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Familienvernichter Gass
Römerstr. 30
74223 Flein
Mittwoch, 8. Oktober 2008 16:55
Exodus †: Von der Redaktion entfernt
Mittwoch, 8. Oktober 2008 16:39
Jesaja †: weils
Am Wochenende segnete ein Limburger Bezirksdekan öffentlich und in seiner Kirche eine Homo-Paarung. Der Bischof von Limburg hat Konsequenzen gezogen.
Dienstag, 7. Oktober 2008 17:40
Aleph: Franz Kappes
Okay, forgotten, Schwamm drüber:
Ego Te absolvo
Ego Te absolvo
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