Alte Messe
Darüber wurde dem Heiligen Vater berichtet
Im Vatikan sind die Vorschläge einer Kardinalskommission auf den Tisch gebracht worden, die der damalige Papst Johannes Paul II. schnell in einer Schublade verschwinden ließ.
Kardinal Castrillon zelebriert im Alten Ritus.
Kardinal Castrillon zelebriert im Alten Ritus.
© traditionalcatholic.org.uk
(kreuz.net) Der Präsident der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, Dario Kardinal Castrillón Hoyos (79), hat kürzlich zu einigen Fragen Stellung genommen, die an seine Kommission gerichtet wurden.

Die Antworten wurde auf der Webseite der Kleruskongregation veröffentlicht.

Darin erklärt der Kardinal, daß das Dokumente „Quattuor abhinc annos“ vom Oktober 1984 und das Motu Proprio „Ecclesia Dei Adflicta“ vom Juli 1988 aufgrund des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ keine Gültigkeit mehr besitzen.

‘Summorum Pontificum’ stelle selber klar, daß die beiden vorausgehenden Dokumente ersetzt wurden.

Der Bischof muß einschreiten

Die Frage nach den Unterschieden zwischen ‘Summorum Pontificum’ und den beiden vorausgehenden Dokumenten erläutert der Kardinal so:

„Die erste wesentliche Differenz besteht zweifellos darin, daß es jetzt möglich ist, die Heilige Messe nach dem außerordentlichen Ritus zu zelebrieren, ohne daß eine besondere Erlaubnis nötig ist.“

Ein anderer Unterschied bestehe darin, daß jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – ob Welt- oder Ordenspriester – Messen, die ohne Volk gefeiert werden, im Alten oder Neuen Ritus zelebrieren kann.

Es sei die Aufgabe des Pfarrers oder Kirchenrektors, jenen Priestern, die eine reguläre Zelebrationserlaubnis vorweisen, den Zugang zur Kirche zu gewähren:

„Wenn er den Zugang verweigert, muß der Bischof gemäß der Norm des Motu Proprio dafür sorgen, daß die Erlaubnis gewährt wird.“

Die Schubladen-Kommission

Kardinal Castrillón erwähnt dann die Kardinalskommission, die am 12. Dezember 1986 auf Anordnung von Papst Johannes Paul II. zusammentrat.

Sie bestand aus den Kardinälen Paul Augustin Mayer (97), der damals Präfekt der Gottesdienstkongregation war, Agostino Casaroli († 1998), Bernardin Gantin († 2008), Joseph Ratzinger, William W. Baum (81), Edouard Gagnon († 2007), Alfons Stickler († 2007) und Antonio Innocenti († 2008).

Die Kommission wurde – so Kardinal Castrillón – wegen der Unwirksamkeit des Indultes „Quattuor abhinc annos“ eingerichtet.

Sie habe dem damaligen Papst Vorschläge gemacht, die später in ‘Summorum Pontificum’ aufgenommen wurde – erklärt Kardinal Castrillón weiter.

Er weist darauf hin, daß die Kommission zum Schluß kam, daß vor allem Mißbräuche im Neuen Ritus den Altgläubigen verunmöglicht hätten, den Neuen Ritus anzunehmen.

Das wahre Problem: die Bischöfe

Zugleich forderte die Kommission, daß das vom Papst angeordnete Indult von den Bischöfen auch umgesetzt werde.

Sie sollten auch jenen entgegentreten, welche dessen Umsetzung mit dem Argument verhinderten, daß das Indult ein Anlaß zur Spaltung und nicht zur Versöhnung sei.

Die Kommission ortete das „wahre Problem“ damals in den liturgischen Mißbräuchen im Neuen Ritus. Darum forderte sie – über das Indult hinaus – ein Einschreiten des Heiligen Stuhles, um diese Mißbräuchen zu stoppen.

Die Kommission wollte den Eindruck vermeiden, als ob die Alte Messe nur unter Zwang zugestanden worden sei: Der Indult sei kein Zugeständnis, sondern vielmehr eine „echte pastorale Initative“ im Hinblick auf eine Versöhnung.

Die Kardinäle erklärten schon damals, daß das Indult allen Gläubigen und Priester gewährt werden sollte, die es „zur Erbauung und ohne antikonziliare Instrumentalisierung“ verwendet wollten.

Sie stellten auch in Frage, ob es notwendig sei, die Zustimmung des Ortsbischofs zu besitzen, um die lateinische Messe zelebrieren zu dürfen.

Darum wollte die Kommission die strengen Einschränkungen des Indultes lockern.

Privatmessen in der Nationalsprache sind verboten

Schon damals kam auch das Problem der „festen Gruppen“ zur Sprache, für die das Indult bestimmt war.

Die Kardinalskommission äußerte die Ansicht, daß nicht nur drei oder vier Personen als Gruppe verstanden werden sollten. Andererseits sollte diesen Gruppen der Zuzug weiterer Personen nicht verboten werden.

Die Kommission sah kein Problem darin, die Lesungen in der Nationalsprache vorzutragen.

Vorsichtiger waren die Kardinäle wegen der Kalender-Unterschiede bei der Verwendung des Lektionars des Neuen Ritus. Dagegen sah man keine Probleme, die neuen Präfationen zu übernehmen.

Schließlich brach die Kardinals-Kommission auch eine Lanze für die lateinische Sprache:

Wenigstens in den großen Städten sollten an Festtagen in jeder Kirche einen Messe auf Lateinisch – im Alten oder im Neuen Ritus – zelebriert werden.

Ebenso wollten die Kardinäle das Indult auf die Ordenshäuser erweitern.

Die Kardinäle wiesen auch auf die Feststellung von Papst Paul VI. († 1978) hin, wonach Priester ihre Privatmesse „an sich“ auf Lateinisch zelebrieren müssen, weil die Nationalsprache nur den Gläubigen zugestanden worden sei.

Ein zweiter Versuch

Für lateinische Meßzelebrationen wollte die Kommission die Verwendung des Alten oder des Neuen Ritus freistellen.

Darum schlugen die Kardinäle dem damaligen Papst vor, ein neues Dokument zu publizieren, das die Wahlfreiheit zwischen den beiden lateinischen Meßbüchern gewähre.

Darin sollte auch der Novus Ordo als „Entwicklung und nicht als Gegensatz“ zum Alten Ritus dargestellt und der Eindruck beseitigt werden, daß jedes Meßbuch das „zeitbedingte Produkt der jeweiligen historischen Epoche“ sei.

Doch der damalige Papst ließ die Ergebnisse der Kommission in einer Schublade verschwinden.

Kardinal Castrillón beschließt seine Zusammenfassung mit dem Satz: „Darüber wurde dem Heiligen Vater berichtet.“
      
16 Lesermeinungen
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#16   joberens   21:01:46 | Donnerstag, 30. Oktober 2008
kritischerbeobachter – Befriedigung
Wenn es Dir zu einer besonderen Befriedigung verhilft, solltst Du ruhig in Trier anrufen. Ich sehe dem ganz glassen und ruhig entgegen, denn die Bistumsverwaltung kennt meine kritischen Einstellung längst und ist mit Deiner Meldung wohl kaum noch zu überraschen.
Hauptsache, Du hast Deine Befriedigung.
Josef Berens
(als einfacher denkender Katholik
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#15   für die Kirche   14:17:31 | Donnerstag, 30. Oktober 2008
@verehrter Jean-Paul: gehören Sie zu den
Jakobinern?
aus Wikipedia: zu der Revolution 1793:
Radikalisierung und Ende
Sitzung im Jakobinerklub (Januar 1792)
1792 erzwangen sie gegen den Willen ihrer gemäßigten Gegenspieler, der Girondisten, einen Prozess gegen den König. Unter der Führung von Maximilien de Robespierre errichteten sie ab 1793 ein Schreckensregime, Terrorherrschaft, (franz. La Terreur, in diesem Fall großgeschrieben wie ein Eigenname), das hauptsächlich durch Massenhinrichtung politischer Gegner, energische und blutige Unterdrückung von konterrevolutionären Bewegungen in den Provinzen und durch eine Zwangswirtschaft mit Höchstpreisen gekennzeichnet war. 1793 ließen die Jakobiner eine von den Ideen Rousseaus beeinflusste Verfassung verabschieden, die die direkte Demokratie stärkte, ein verpflichtendes Staatsziel (das „allgemeine Glück“) annahm, und soziale Rechte (auf Arbeit und Bildung) enthielt. Diese Verfassung wurde aber nicht in Kraft gesetzt; bis zum Sieg über die Feinde müsse die Terreur fortgesetzt werden, sagte Robespierre. Während die Jakobiner damit ihr eigenes Ideal von Freiheit verrieten, gelang es ihnen, die inneren und äußeren Gegner der Revolution zu besiegen.
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#14   Jean-Paul MESTRALLET   14:00:31 | Donnerstag, 30. Oktober 2008
Keine AltMesse=Befreiung! : Kardin. HUME 1984
von „Prof. Luc PERRIN in <eforumcatholique> : der Londoner Erzbischof HUME zwang Papst J XXIII, die Vorschläge des 8-Kardinalen = SonderAusschusses geheim und folglos zu halten, mit seiner Drohung, andernfalls ein Schisma aller britischen Bischöfe zu leiten. So wurden zusâtzliche 24 Jahren des liturgischen Friedens zu erwarten…
„Keine Freiheit für die Widersacher dr Freiheit!“ sagten schon in 1793 dir franzôsischen Revolutionäre…
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#13   kritischerbeobachter   13:47:11 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Dem H.H. Herrn Brahm wurden auch die Ausfälle des Herrn JoBerens mitgeteilt.
Ob sich Brahm jedoch äußert ist fragwürdig … in dieser Diözese Trier …
^-^
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#12   Benedikt   13:15:02 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
@ HBR
Langsam zeigt sich dass das Motu Proprio ein Fehler gewesen ist.
So? Wo denn?
Es hätte völlig gereicht, die veraltete Messe lediglich als Einzelindulte zu gestatten
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies eben gerade nicht ausreicht.
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#11   monti   12:42:12 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
@HBR…
Die alte Messe ist im Prinzip völlig überflüssig, da wir mit der reformierten Messe einen wesentlich besseren Usus besitzen.
Wäre es erlaubt zu fragen, woher Sie dieses Wissen bezogen haben ?
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#10   Bernado   12:24:43 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Justus schrieb:
„Wenn Einzelindulte bedarfsgerecht erteilt worden wären (weit und großzügig, wie es ED forderte), hätte es SP in der Tat überhaupt nicht bedurft.“
Auf einer individualpsychologischen Ebene kann man so argumentieren; nicht jedoch, wenn es um die Kirche und die Liturgieentwicklung insgesamt geht. Der Geburtsfehler der Liturgiereform von 1970 war, daß sie (nicht ohne Absicht) den Eindruck vermittelte, als könne Liturgie gemacht, beschlossen, abgeschafft usw. werden – das war äußerst verhängnisvoll.
Wie die Kardinalskommission schon 1986 erkannte, ist diese Art von Eingriffen in das liturgische Leben der Kirche weder statthaft noch möglich. Und so war der Papst jetzt genötigt „ein für alle mal zu entscheiden“ (Kardinal Castrillon) daß der lat. Ritus aus zwei Formen besteht, und daß neuere Formen zwar aus älteren hervorgehen, diese jedoch nicht abschaffen oder gänzlich ersetzen können.
Daß dieses seit 1970 immer wieder versucht wurde, ist kennzeichnend für den Geist des „totalitären Jahrhunderts“, in dem selbst die Kirche das alte katholische Prinzip des „et – et“ vergaß und sich im Strome vermeintlicher Modernität zu autoritären Maßnahmen verstieg, wie selbst das monarchiche Mittelalter sie nicht kannte.
Und die Folgen: „Wer sich heute dem Zeitgeist vermählt, kann morgen schon Witwer sein“ – Kierkegaard.
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#9   iustus   12:02:49 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
@ HBR
Hauptsache, einfach mal den eigenen Geschmack absolut gesetzt.
Wenn Einzelindulte bedarfsgerecht erteilt worden wären (weit und großzügig, wie es ED forderte), hätte es SP in der Tat überhaupt nicht bedurft.
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#8   HBR   11:57:52 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Langsam zeigt sich
dass das Motu Proprio ein Fehler gewesen ist. Die alte Messe ist im Prinzip völlig überflüssig, da wir mit der reformierten Messe einen wesentlich besseren Usus besitzen. Es hätte völlig gereicht, die veraltete Messe lediglich als Einzelindulte zu gestatten
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#7   iustus   11:40:36 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Danke Bernado
Ausweislich der dortigen Übersetzung hat der Kardinal auch korrekt gesagt:
Mit der Veröffentlichung des Motu Proprio Summorum Pontificum sind die Vorgaben für die Verwendung des Missale von 1962, wie sie vorher in Quattuor abhinc annos und danach im Motu Proprio Ecclesia Dei adflicta des Dieners Gottes Johannes Pauls II. gegeben worden sind, hinfällig geworden.
Tatsächlich bestimmt Summorum Pontificum selbst bereits im 1. Artikel ausdrücklich, daß damit die „Bedingungen für die Verwendung dieses Missales, so wie sie in den früheren Dokumenten Quattuor abhinc annos und Ecclesia Dei festgelegt worden waren“abgelöst werden. Das Motu Proprio stellt die neuen Bedingungen für seine Verwendung auf.
Daher ist es nicht länger möglich, sich auf die Einschränkungen, die in diesen beiden Dokumenten hinsichtlich der Verwendung des Missales von 1962getroffen worden waren, zu beziehen.
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#6   r.ruhrgebietler   11:36:04 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
wider NOM!
Dank an +.net!
Niemals NOM – FSSPX sei Dank als Bewahrer des Glaubens! Dieser Artikel war das fehlende Glied in der Überzeugungskette, FSSPX könnte tatsächlich die Bewahrerin des unverkürzten und wahren Glaubens sein. Sie ist es – tatsächlich. Ich bin zwar noch im Zweifel – wer beweist mir das Gegenteil???
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#5   Bernado   11:34:26 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Kommissionsdokument 1986
Den vollständigen Text des Dokuments von S. E. Kardinal Castrillon bietet schnell wie immer summorum-pontificum.de …ww.summorum-pontificum.de/…/kardinalskommission.
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#4   iustus   11:26:09 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Werte Clarissa,
wer wollte Ihnen da widersprechen. In meiner Freude darüber, dass die einschränkenden Bedingungen für den Gebrauch des Missale in „Ecclesia Dei“ gefallen sind, habe ich doch glatt übersehen, dass darin auch noch einiges zu irgendwelchen Bischofsweihen stand.
Aber so manches Missverständnis (z.B. dass die außerordentliche Form nicht in Pfarrkirchen gefeiert werden dürfe) aus insoweit überholten Dokumenten geistert hier immer noch in den Köpfen von Pfarrern und sonstigen Verantwortlichen herum.
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#3   clarissa colonia   11:20:18 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Care iuste,
die in SP erwähnte Teilabrogation beschränkt sich aber auf den Gebrauch des Missale, nicht auf EDA als Ganzes!
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#2   iustus   11:16:39 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
@Clarissa
Mit ziemlicher Sicherheit (und mit Recht) hat er es hier herausgelesen (Hervorhebung von mir):
Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:…
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#1   clarissa colonia   11:08:07 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Es ist ziemlich unerklärlich,
woraus S. Em. als promovierter Kanonist aus dem MP Summorum Pontificum herausgelesen haben will, daß dadurch das MP Ecclesia Dei afflicta pauschal ab- oder derogiert worden sein soll … ?
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