10:42:27 | Mittwoch, 29. Oktober 2008
Im Vatikan sind die Vorschläge einer Kardinalskommission auf den Tisch gebracht worden, die der damalige Papst Johannes Paul II. schnell in einer Schublade verschwinden ließ.

Kardinal Castrillon zelebriert im Alten Ritus.
© traditionalcatholic.org.uk(kreuz.net) Der Präsident der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, Dario Kardinal Castrillón Hoyos
(79), hat kürzlich zu einigen Fragen Stellung genommen, die an seine Kommission gerichtet wurden.
Die
Antworten wurde auf der Webseite der Kleruskongregation veröffentlicht.
Darin erklärt der Kardinal,
daß das Dokumente „Quattuor abhinc annos“ vom Oktober 1984 und das Motu Proprio „Ecclesia Dei Adflicta“
vom Juli 1988 aufgrund des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ keine Gültigkeit mehr besitzen.
‘Summorum
Pontificum’ stelle selber klar, daß die beiden vorausgehenden Dokumente ersetzt wurden.
Der Bischof
muß einschreitenDie Frage nach den Unterschieden zwischen ‘Summorum Pontificum’ und den beiden vorausgehenden
Dokumenten erläutert der Kardinal so:
„Die erste wesentliche Differenz besteht zweifellos darin, daß
es jetzt möglich ist, die Heilige Messe nach dem außerordentlichen Ritus zu zelebrieren, ohne daß eine
besondere Erlaubnis nötig ist.“
Ein anderer Unterschied bestehe darin, daß jeder katholische Priester
des lateinischen Ritus – ob Welt- oder Ordenspriester – Messen, die ohne Volk gefeiert werden, im Alten
oder Neuen Ritus zelebrieren kann.
Es sei die Aufgabe des Pfarrers oder Kirchenrektors, jenen Priestern,
die eine reguläre Zelebrationserlaubnis vorweisen, den Zugang zur Kirche zu gewähren:
„Wenn er den
Zugang verweigert, muß der Bischof gemäß der Norm des Motu Proprio dafür sorgen, daß die Erlaubnis
gewährt wird.“
Die Schubladen-KommissionKardinal Castrillón erwähnt dann die Kardinalskommission,
die am 12. Dezember 1986 auf Anordnung von Papst Johannes Paul II. zusammentrat.
Sie bestand aus den
Kardinälen Paul Augustin Mayer (97), der damals Präfekt der Gottesdienstkongregation war, Agostino Casaroli
(† 1998), Bernardin Gantin († 2008), Joseph Ratzinger, William W. Baum (81), Edouard Gagnon († 2007),
Alfons Stickler († 2007) und Antonio Innocenti († 2008).
Die Kommission wurde – so Kardinal Castrillón –
wegen der Unwirksamkeit des Indultes „Quattuor abhinc annos“ eingerichtet.
Sie habe dem damaligen Papst
Vorschläge gemacht, die später in ‘Summorum Pontificum’ aufgenommen wurde – erklärt Kardinal Castrillón
weiter.
Er weist darauf hin, daß die Kommission zum Schluß kam, daß vor allem Mißbräuche im Neuen
Ritus den Altgläubigen verunmöglicht hätten, den Neuen Ritus anzunehmen.
Das wahre Problem: die Bischöfe
Zugleich forderte die Kommission, daß das vom Papst angeordnete Indult von den Bischöfen auch umgesetzt
werde.
Sie sollten auch jenen entgegentreten, welche dessen Umsetzung mit dem Argument verhinderten,
daß das Indult ein Anlaß zur Spaltung und nicht zur Versöhnung sei.
Die Kommission ortete das „wahre
Problem“ damals in den liturgischen Mißbräuchen im Neuen Ritus. Darum forderte sie – über das Indult
hinaus – ein Einschreiten des Heiligen Stuhles, um diese Mißbräuchen zu stoppen.
Die Kommission wollte
den Eindruck vermeiden, als ob die Alte Messe nur unter Zwang zugestanden worden sei: Der Indult sei kein
Zugeständnis, sondern vielmehr eine „echte pastorale Initative“ im Hinblick auf eine Versöhnung.
Die
Kardinäle erklärten schon damals, daß das Indult allen Gläubigen und Priester gewährt werden sollte,
die es „zur Erbauung und ohne antikonziliare Instrumentalisierung“ verwendet wollten.
Sie stellten auch
in Frage, ob es notwendig sei, die Zustimmung des Ortsbischofs zu besitzen, um die lateinische Messe zelebrieren
zu dürfen.
Darum wollte die Kommission die strengen Einschränkungen des Indultes lockern.
Privatmessen
in der Nationalsprache sind verbotenSchon damals kam auch das Problem der „festen Gruppen“ zur Sprache,
für die das Indult bestimmt war.
Die Kardinalskommission äußerte die Ansicht, daß nicht nur drei
oder vier Personen als Gruppe verstanden werden sollten. Andererseits sollte diesen Gruppen der Zuzug
weiterer Personen nicht verboten werden.
Die Kommission sah kein Problem darin, die Lesungen in der Nationalsprache
vorzutragen.
Vorsichtiger waren die Kardinäle wegen der Kalender-Unterschiede bei der Verwendung des
Lektionars des Neuen Ritus. Dagegen sah man keine Probleme, die neuen Präfationen zu übernehmen.
Schließlich
brach die Kardinals-Kommission auch eine Lanze für die lateinische Sprache:
Wenigstens in den großen
Städten sollten an Festtagen in jeder Kirche einen Messe auf Lateinisch – im Alten oder im Neuen Ritus –
zelebriert werden.
Ebenso wollten die Kardinäle das Indult auf die Ordenshäuser erweitern.
Die Kardinäle
wiesen auch auf die Feststellung von Papst Paul VI. († 1978) hin, wonach Priester ihre Privatmesse „an
sich“ auf Lateinisch zelebrieren müssen, weil die Nationalsprache nur den Gläubigen zugestanden worden
sei.
Ein zweiter VersuchFür lateinische Meßzelebrationen wollte die Kommission die Verwendung des
Alten oder des Neuen Ritus freistellen.
Darum schlugen die Kardinäle dem damaligen Papst vor, ein neues
Dokument zu publizieren, das die Wahlfreiheit zwischen den beiden lateinischen Meßbüchern gewähre.
Darin sollte auch der Novus Ordo als „Entwicklung und nicht als Gegensatz“ zum Alten Ritus dargestellt
und der Eindruck beseitigt werden, daß jedes Meßbuch das „zeitbedingte Produkt der jeweiligen historischen
Epoche“ sei.
Doch der damalige Papst ließ die Ergebnisse der Kommission in einer Schublade verschwinden.
Kardinal Castrillón beschließt seine Zusammenfassung mit dem Satz: „Darüber wurde dem Heiligen Vater
berichtet.“
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