Steht die Aufhebung der Exkommunikationen kurz bevor?
Der Heilige Vater scheint zu beabsichtigen, der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. ein Angebot zu machen, das attraktiver nicht sein könnte.
Die Bischöfe der Piusbruderschaft beten in Lourdes.
(kreuz.net) Zur Zeit gibt es auf dem Schreibtisch des Heiligen Vaters ein Dekret, um das Exkommunikations-Dekret
gegen die vier lefebvristischen Bischöfe und die Bischöfe, die sie damals konsekrierten, „zurückzuziehen“.
Das berichtete Francisco José Fernández de la Cigoña (65) auf seinem bekannten katholischen Blog ‘La
Cigüeña de la Torre’ am 2. November.
De la Cigoña legt Wert auf die Formulierung: Es gehe um einen
Rückzug des Dekretes – nicht um eine Aufhebung von Exkommunikationen.
Damit hätte im Vatikan die These
der „subjektiven Überzeugung“ überwogen, womit die Schuld – und eine entsprechend Strafe – verringert
oder gar aufgehoben wäre.
Diese Lösung könnte – so de la Cigoña – für die Lefebvristen
nicht günstiger sein. Er vermutet, daß sie davon „nicht einmal geträumt haben“.
De la Cigoña erinnert
auch daran, daß die Oberen der Piusbruderschaft erst kürzlich einen Rosenkranz-Kreuzzug gestartet haben,
damit der Papst das tue – „was er bereits tun will.“
Für de la Cigoña ist es „wunderbar“, daß die
Bruderschaft so viele Rosenkränze betet: „Aber sie sind für das Verschwinden der Exkommunikationen nicht
notwendig.“
Es genüge, daß die vier Bischöfe „mit Demut“ um den Rückzug des Dekretes bitten und erklären,
daß sie damals im guten Glauben von einer Notwendigkeit der Bischofsweihen ausgegangen seien angesichts
der zahlreichen Exzesse und falschen Interpretation und Anwendungen des Konzils.
Nach Ansicht von de
la Cigoña werden die Lefebvristen in diesem Leben keinem Papst mehr begegnen, der ihnen günstiger gesinnt
sein werde als Benedikt XVI.
Der Papst wünsche sich, daß alles in einer großen brüderlichen Umarmung
ende.
Damit ist der Ball erneut – so de la Cigoña – im Garten der vier Bischöfe: „Werden sie die Gelegenheit
beim Schopf packen?“
De la Cigoña ist sich nicht sicher: „In mehr als einer Gelegenheit erschienen sie
mir verwirrend und verwirrt zu sein.“
Fazit von de la Cigoña: „Aber es scheint mir angemessen, daß
alle wissen, was der Wille des Papstes ist.“
„Wenn sich diese Sache nicht löst – und auf eine so super
vorteilhafte Weise – soll man auch wissen, daß es aufgrund des Willens der Bischöfe soweit kam.“
Die
Webseite ‘New Liturgica Movement’ bezeichnet die Aussagen von de la Cigoña als ein Gerücht. Dennoch
sei de la Cigoña bei ähnlichen Informationen häufig richtig gelegen.
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171 Lesermeinungen
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#174 Seefeldt 08:28:44 | Samstag, 15. November 2008
Peinliches Unvermögen Peinlich ist es, wenn jemand nicht einmal zwischen Gründung und Bewilligung einerseits
sowie Auflösung und Bewilligungsaufhebung andererseits unterscheiden kann. Noch peinlicher wird es, wenn
dieser jemand auch durch wiederholten Hinweis auf diese Unterschiede nicht zur Einsicht kommt. So etwas
ist schlichtweg starrsinnige Tatsachenverweigerung. Jemand, der sich derart starrsinnig den Tatsachen
verweigert, sollte dringend seine Scheuklappen abnehmen. Die Tatsachen in diesem Zusammenhang sind, daß
Erzbischof Lefebvre die Piusbruderschaft gründete und diese Priesterbruderschaft nicht durch die Bewilligungsaufhebung
von dem Freiburger Bischof aufgelöst wurde.
#172 Seefeldt 22:57:35 | Mittwoch, 12. November 2008
Der Gründer der Piusbruderschaft – Erzbischof Lefebvre Forist „Benedikt“: Lefebvre konnte keine Bruderschaft
(d.h. pia unio) errichten Wer soll denn die Piusbruderschaft sonst errichtet haben? Also:
Der Gründer der Piusbruderschaft ist Erzbischof Lefebvre, somit wurde diese Priesterbruderschaft von
Erzbischof Lefebvre errichtet. Der Bischof von Freiburg gab dazu lediglich die Bewilligung, sein Nachfolger
widerrief die Bewilligung. Daß dieser Forist „Benedikt“ nicht einmal zwischen Errichter und Bewilliger
unterscheiden kann – einmal mehr verrät dieser armselige Forist „Benedikt“ seine schon geradezu haarsträubende
Blödheit. Und so ist es eben auch mit der gar nicht geschehenen „Auflösung“. Bei dem Widerruf der Bewilligung
handelt es sich um Aufhebung der Bewilligung für die Piusbruderschaft, nicht um deren Auflösung. Denn
die Piusbruderschaft ist nicht aufgelöst, wie man ohne weiteres in ihren Prioraten feststellen kann.
Noch ein kleiner Abstecher: „unio“ heißt „Einheit“ oder „Vereinigung“, aber nicht „Priesterbruderschaft“.
Daß die Piusbruderschaft keine Billigung des Bischofs von Freiburg i.Ü. mehr hat, ändert nichts an
ihrem Fortbestehen, wobei es für ihr Bestehen keine Rolle spielt, ob sie eine pia unio oder ein e.V.
ist.
#171 Benedikt 18:14:10 | Mittwoch, 12. November 2008
Seefeldt kapiert’s nicht Weder errichtete der Bischof von Freiburg i.Ü. die Piusbruderschaft -das tat
Erzbischof Lefebvre- Unsinn, Lefebvre konnte keine Bruderschaft (d.h. pia unio) errichten. Er war zu dieser
Zeit bereits ohne eigenes Amt. Er brauchte die Erlaubnis des Ortsbischofs. die Piusbruderschaft selbst
aber weiterhin besteht und somit eben nicht aufgelöst ist. Da Sie dies fortwährend behaupten: Wie lautet
denn die kanonische Rechtsform? Und wo ist das Errichtungsdekret? Warum taucht die FSSPX nicht im Annuario
Pontificio auf, wie alle anderen krichlich anerkannten Gemeinschaften? Nebenbei bemerkt: Daß die Piusbruderschaft
nicht aufgelöst ist, kann jeder in deren Prioraten feststellen. Ja, als was die dort besteht kann man
ja schnell finden: Vereinigung St. Pius X. e.V. Stuttgarter Str. 24 70469 Stuttgart Vertretungsberechtigter
Vorstand: Mgr. Bernard Fellay (1. Vors.), P. Franz Schmidberger, P. Peter Lang Registergericht: Amtsgericht
München Registernummer: VR 854
#168 Seefeldt 16:18:34 | Mittwoch, 12. November 2008
Schon wieder falsch, clar col Schon wieder liegt die clar col falsch – weder mag ich Mondrian noch trage
ich kleinkarierte Hemden. Und natürlich liegt clar col auch in der hier diskutierten Sache falsch, denn
„Aufhebung“ heißt „Aufhebung“ und nicht „Auflösung“, wie man ja auch im Falle der Piusbruderschaft daran
erkennen kann, daß zwar die bischöfliche Bewilligung für die Priesterbruderschaft aufgehoben ist, die
Piusbruderschaft selbst aber weiterhin besteht und somit eben nicht aufgelöst ist. Weder errichtete der
Bischof von Freiburg i.Ü. die Piusbruderschaft -das tat Erzbischof Lefebvre-, noch löste er diese Priesterschaft
auf – aufgelöst wurde die Piusbruderschaft nie, sie gibt es heute noch. Lediglich gab der eine Bischof
von Freiburg i.Ü. die Bewilligung für die Piusbruderschaft, und der Nachfolger hob die Bewilligung wieder
auf. Zu den von clar col angegebenen Stellen ist zu bemerken, daß nicht mehr der Codex von 1917, sondern
der Codex von 1983 gilt – und auch schon für das fragliche Jahr 1988 galt. Doch nochmals zu dem Namen
von Freiburg i.Ü. Mit der Behauptung, das sei eine „Petitesse“ (sie hätte natürlich auch „Kleinigkeit“
schreiben können, aber …), verrät clar col einmal mehr ihre Unverständigkeit. So ist es eben bei
den Halb- und Eingebildeten wie sie: Sie bilden sich ein, sehr gebildet und sehr klug zu sein, sie bilden
sich ein, z.B. durch den Gebrauch von Fremdwörtern mit ihrer gar nicht vorhandenen Bildung und Klugheit
protzen zu können, und sind dabei doch nur strohdumm.
Werter Seefeldt, ich sehe es deutlich: Sie mögen Mondrian – tragen Sie auch kleinkarierte Hemden? Der
Terminus „suppressio“ mit der Bedeutung „Aufhebung, Auflösung“ wird im CIC 1917 in diesen Bedeutungen
gebraucht in den cann. 392; 394 § 3; 493; 494; 497 § 4; 498; 674; 699; 1421; 1422; 1494; 2291,3; 2292
(es ist auch nur der lateinische Rechtsterminus maßgeblich, nicht das, was Sie sich – und das als Vefechter
der lateinischen Messe – muttersprachlich zusammenreimen). Außerdem stellt rechtlich die Aufhebung eine
Auflösung dar. Wenn nun der Bischof von Fribourg (unverwechselbar mit Freibung i.Br.) die betreffende
Vereinigung rechmäßig zu errichten befugt war, war er auch befugt, sie durch actus contrarius wieder
aufzuheben. Damit hörte diese Vereinigung rechtlich auf zu existieren, und zwar als consociatio innerhalb
der katholischen Kirche. Schließlich noch ein Wort: Ist das Ihre Masche, durch das Aufbauschen von Petitessen
(Freiburg – Fribourg) vom Thema abzulenken, wenn Sie keine Argumente mehr haben?
#166 Seefeldt 21:37:50 | Dienstag, 11. November 2008
Aufgehoben, nicht aufgelöst Nun dokumentiert es ja auch clar col, daß die Piusbruderschaft nicht aufgelöst,
sondern aufgehoben wurde. Anders gesagt, der Bischof von Freiburg i.Ü. hob seine Bewilligung der Piusbruderschaft
auf. Zum Auflösen fehlt dem Bischof von Freiburg i.Ü. die Macht. Übrigens finde ich es bezeichnend,
daß clar col die französische Bezeichnung von Freiburg i.Ü. benutzt. Freiburg i.Ü. ist amtlich französich-
und deutschsprachig, und es wurde als überwiegend deutschsprachige Stadt gegründet. Für Deutsche sollte
es daher selbstverständlich sein, die Stadt mit ihrem deutschem Namen zu nennen. Das clar col das nicht
tut, spricht Bände. Bände spricht auch das Verhalten von clar col und dem Foristen „Benedikt“ in dieser
Auseinandersetzung. Gestern, also am 10.XI., um 17:12 schrieb ich, daß aufgehoben nicht aufgelöst ist
und der Forist „Benedikt“ in seiner armseligen Worteierei mit dem Schlenker zum „Aufgehoben“ der Sache
„sogar etwas näher“ kam. Heute um 0:09 zitiert clar col einen Paragraphen, in dem von „aufheben“ die
Rede ist. Es ist so typisch für die Vernageltheit sowohl der clar col als auch des armseligen Foristen
„Benedikt“, daß sie ihre eigene Widerlegung durch das von clar col zitierte Zitat nicht wahrhaben wollen.
Tatsachenverweigerung ist das. Und Tatsachenverweigerung ist auch, den Unterschied zwischen „aufheben“
und „auflösen“ nicht wahrhaben zu wollen. Nebenbei bemerkt: Daß die Piusbruderschaft nicht aufgelöst
ist, kann jeder in deren Prioraten feststellen.
Ein Blick ins Gesetz hilft gemeinhin bei der Rechtsfindung: Die Bruderschaft wurde doch vom Bischof von
Fribourg als pia unio errichtet, ist das so zutreffend? Der die allgemeinen Rechtsnormen für alle Formen
von Gläubigenvereinigungen (zu denen auch die piae uniones gehören) regelnde Titel 18 (Buch 2, Teil
3 des CIC 1917) regelt in can. 699: § 1. Aus gewichtigen Gründen und unbeschadet des Rekursrechts an
den Ap. Stuhl kann der Ortsordinarius nicht nur die von ihm selbst oder seinen Vorgängern errichteten
Vereinigungen aufheben, sondern auch jene, die mit Zustimmung des Ortsordinarius aufgrund eines apostolischen
Indults von Ordensleuten errichtet worden sind. – § 2. Vereinigungen aber, die der Ap. Stuhl errichtet
hat, können nur von diesem selbst aufgehoben werden. (§ 1. Ob graves causas et salvo iure recursus ad
Apostolicam Sedem, potest loci ordinarius supprimere non solum associationem a se vel a decessoribus suis
erectam, sed etiam associationem ex apostolico indulto a religiosis erectam de consensu ordinarii loci. –
§ 2. Associationes vero ab ipsa Apostolica Sede errectae nonnisi ab eadem supprimi possunt.) Wurde die
FSSPX als pia unio vom Freiburger Bischof errichtet, konnte sie auch von ihm oder seinen Nachfolgern wieder
aufgehoben werden (für die Aufhebung habe ich nur diesen de.wikipedia.org/…derschaft_St._Pius_X. Beleg
funden.) Die begrifflichen Auseinandersetzungen hierzu sind müßig, weil das (allein in Latein maßgebliche)
Kirchenrecht hierfür nur den Begriff der suppressio kennt.
#162 Benedikt 23:45:09 | Montag, 10. November 2008
@ Seefeldt Zur Frage: Erzbischof Lefebvre legte den Rekurs gegen die Rücknahme der bischöflichen Bewilligung
für die Priesterbruderschaft ein. Gegen eine Auflösung konnte er keinen Rekurs einlegen, denn eine Auflösung
fand nicht statt. Die Rücknahme bedeutete doch die Auflösung der FSSPX, sie hatte ab diesem Zeitpunkt
keine kirchliche Anerkennung mehr. Darum kommen Sie auch mit noch so vielen Pöbeleien nicht vorbei.
#161 Seefeldt 17:12:57 | Montag, 10. November 2008
Rücknahme der Bewilligung, aber keine Auflösung Das ist wieder einmal typisch Forist „Benedikt“: Da
will er also zwischen „formaljuristischer Auflösung“ und faktischem Weiterbestehen unterscheiden. Nun,
wenn etwas weiterbesteht, ist eine „formaljuristische Auflösung“ ziemlich unsinnig – so wie ja auch das
ganze Gesabber dieses armseligen Foristen „Benedikt“. Wenn es keine Aufhebungsanordnung gegeben hat, wieso
hat Lefebvre dann gegen eine solche Rekurs eingelegt? Halten wir doch erst einmal fest: Bisher schwafelte
Forist „Benedikt“ fast immer von einer „Auflösung“, nun kommt er auf einmal mit „Aufhebung“. Aufhebung
ist etwas anderes als Auflösung, und mit „Aufhebung“ (nämlich der bischöflichen Bewilligung) kommt
Forist „Benedikt“ der Sache sogar etwas näher. Eine Anordnung des Freiburger Bischofs gab es auch nicht,
sondern eine Rücknahmeerklärung. Würde man den Foristen „Benedikt“ ja nicht schon in seiner ganzen
Armseligkeit zur Genüge kennen, könnte man über sein Herumschlingern mit juristischen Begriffen geradezu
staunen, wo doch gerade er auf Formaljuristik so großen Wert legt. Aber zum Staunen besteht bei dem Foristen
„Benedikt“ wirklich kein Anlaß. Zur Frage: Erzbischof Lefebvre legte den Rekurs gegen die Rücknahme
der bischöflichen Bewilligung für die Priesterbruderschaft ein. Gegen eine Auflösung konnte er keinen
Rekurs einlegen, denn eine Auflösung fand nicht statt. Erzbischof Lefebvre war durchaus bei Sinnen –
was man von dem Foristen „Benedikt“ leider nicht sagen kann.
#160 Benedikt 23:09:27 | Sonntag, 9. November 2008
@ Seefeldt Die Piusbruderschaft ist bekanntlich nicht aufgelöst, wovon sich jedermann überzeugen. Sagen
Sie mal, können Sie nichtmal zwischen einer formaljuristischen Auflösung und einem faktischen Weiterbestehen
unterscheiden? Die Rücknahme der Bewilligung durch den Bischof von Freiburg i.Ü. ist keine Auflösung.
Das weiß auch der Vatikan, nur Forist „Benedikt“ will das in seiner starrsinnigen Tatsachenverweigerung
nicht zur Kenntnis nehmen. Leider bringen Sie keine sachdienlichen Hinweise, die das bestätigen. Auch
beweisen Sie wenig Faktenwissen, worüber Sie weiterhin mit dümmlichen Verbalinjurien hinwegtäuschen
wollen, was Ihnen allerdings nicht gelingt. Erklären Sie mir doch mal eins: Wenn es keine Aufhebungsanordnung
gegeben hat, wieso hat Lefebvre dann gegen eine solche Rekurs eingelegt? War der Erzbischof nicht mehr
bei Sinnen, oder was?
#159 Marcelus 18:06:44 | Sonntag, 9. November 2008
Selbst wenn der Bischof von Freiburg im Üechtland die Auflösung der PBSPX angeordnet hätte, so hat
die PBSPX einer solchen Forderung mit Sicherheit nicht Folge geleistet, und die PBSPX arbeitet bekanntlich
in allen römisch-katholischen Territorien, wo diese auftritt, bekanntlich auch ausdrücklich ohne Zustimmung
des jeweiligen Ortsordinariusses und auch ohne Zustimmung des Ordinariusses der Ordinariusse, des Römischen
Papstes, weil wir genau diesem, seit Paul VI., die gigantische weltweite Kirchenkrise verdanken, und dieser
nichts gegen die Modernismushäretiker unternimmt und sogar selbst die für alle Zeiten kanonisierte Messe
für alle Zeiten verfolgte: und Johannes Paul II. hat hier wenig verbessert. Ohne PBSPX ist vielerorts
ein römisch-katholisches Glaubensleben auch gar nicht mehr möglich.
#158 Seefeldt 14:52:02 | Sonntag, 9. November 2008
Tatsachenverweigerung von Forist „Benedikt“ Die Piusbruderschaft ist bekanntlich nicht aufgelöst, wovon
sich jedermann überzeugen. Die Rücknahme der Bewilligung durch den Bischof von Freiburg i.Ü. ist keine
Auflösung. Das weiß auch der Vatikan, nur Forist „Benedikt“ will das in seiner starrsinnigen Tatsachenverweigerung
nicht zur Kenntnis nehmen. Daß Forist „Benedikt“ sich notorisch den Tatsachen verweigert, hat sich ja
nicht nur in dieser Beitragsreihe gezeigt. Es ist schon eine armselige Kreatur, dieser Forist „Benedikt“.
#157 Benedikt 14:35:22 | Sonntag, 9. November 2008
@ Seefeldt Geben Sie es auf, Sie haben nichts sachdienliches zu bieten. Den Datumsirrtum nehme ich gern
auf mich, er ändert an der Sache nichts. Mamie hat die FSSPX aufgelöst, deine von Paul VI. eingesetzte
Kommission hat die Aufhebung bestätigt und schließlich auch der Papst selbst, so dass ein Rekurs von
Lefebvre als unzulässig abgewiesen werden musste. Damit besitzt die FSSPX keine Anerkennung mehr durch
die Kirche. Dass sie weiter bestehen blieb ändert nichts daran, man kann auch aufgelöste Gruppen fortführen.
Die FSSPX ist jetzt aber zivilrechtlich in bürgerlichen Vereinen organisiert. Bei den Verhandlungen von
1988 wurde vereinbart, der FSSPX den Status einer Gesellschaft des Apostolischen Lebens zuzuweisen – allein
das sagt schon, dass ein solcher Status zuvor nicht bestanden haben kann. Solange Sie das nicht widerlegen
können fallen Ihre dümmlichen Beleidigungen auf Sie zurück.
#156 Franz Kappes 13:58:43 | Sonntag, 9. November 2008
@Seefeldt Das hat natürlich jetzt nur noch indirekt was mit dem Thema zu tun, aber: Reden kann Geschwätz
sein, muss es aber nicht. Orientierungslosigkeit ist zunächst kein Makel. Wenn aber Arroganz dazu kommt,
ergibt das eine unheilige Mischung. Schweigen ist im NOM schwierig, da der Gemeindegesang eine gewichtige
Rolle spielt. Ich mag da mehr die Andachten oder bestimmte Liturgien wie die Karfreitagsliturgie mit alten
Gesängen.
#155 Seefeldt 13:08:33 | Sonntag, 9. November 2008
Orientierungslosigkeit @Franz Kappes: Gerade die von Ihnen richtig beschriebene Orientierungslosigkeit
vieler Diözesankatholiken dürfte eine der schlimmsten Folgen des vom VK2 ausgelösten Glaubensrelativismus
sein. Orientierungslosigkeit ist geradezu zwangsläufig für jemanden, der keinen festen, von seiner Wahrheit
überzeugten Glauben hat. Zum Schweigen: Schweigen kann man auch in der Kirche, z.B in Exerzitien oder
im Kloster. Mission muß nicht unbedingt Geschwätz sein, sollte es nicht einmal. Leider versuchen Diözesankatholiken
oft, Glauben durch Geschwätz zu ersetzen – was natürlich nicht gelingt.
#154 Franz Kappes 12:58:26 | Sonntag, 9. November 2008
@Seefeldt Lieber Seefeldt, es ist aber auch eine Auswirkung der Orientierungslosigkeit innerhalb der Kirche.
Ich bestellte mir vor geraumer Zeit eine DVD von P. Willigis Jäger OSB, da mich für die Schnittstellen
von Buddhismus und Christentum interessierte. Der Buddhismus, wo Schweigen eine ganz zentrale Angelegenheit
ist, „clasht“ da mit der Missio im Katholischen. Eine Folge der Religionsfreiheit und der Konzilsdokumente?
Möglich. Eine Stellungnahme unseres jetzigen Papstes vermisse ich da momentan.
@ruhrgebietler Es ist eine gute katholische Sitte, daß man nach einem Umzug sich im Pfarrhaus der neuen
Pfarrei vorstellt und das Gespräch mit dem Pfarrer sucht. Zu Hause zu hocken und pomadig zu warten, bis
der Pfarrer vorbeikommt und einen besucht, zeigt eine verwöhnte Einstellung des Sich-Bedienen-Lassens,
als wäre der Pfarrei einer Diener, der den Herrschaften aufzuwarten hat.
#152 Seefeldt 09:51:36 | Sonntag, 9. November 2008
Eine Folge des V2 Ich habe einige Jahre in Bayern gewohnt und auch dort hat sich der zuständige Pfarrer
um seine Gemeinde nicht so gekümmert, wie man es von einem Pfarrer mit Leib & Seele erwarten könnte…
Das ist aber keine Erscheinung des V2, oder? Als eine direkte Erscheinung des V2 würde ich diese Pflichtvergessenheit
nicht bezeichnen – wohl aber als eine Folge. Denn infolge des V2 ging zunächst einmal das Bewußtsein
verloren, mit dem katholischen Glauben den einzig wahren Glauben zu haben, und damit auch die Ehrfurcht
zunächst vor dem Glauben und dann vor Gott selbst und damit in Zusammenhang wiederum Begeisterung und
Eifer für den Glauben. Tatsächlich kann man leider viele Diözesangeistliche (Priester, aber auch Bischöfe!)
erleben, denen ein Glaube kaum oder gar nicht anzumerken ist, die sich vielmehr auch in ihren Äußerungen
als eine Art nichtstaatlicher Sozialarbeiter (Bischöfe: Vorsitzende eines nichtstaatlichen Sozialamts)
mißverstehen. Welcher Diözesangeistliche will denn noch missionieren, zumal es ja auch immer wieder
bei den Nachkonziliaren heißt, man solle und brauche nicht missionieren, da ja in jeder Religion Wahrheit
enthalten sei. Sicher gibt es noch den einen oder anderen Diözesangeistlichen, der wirklich ein guter
und aufopferungsvoller Hirte ist, aber Mietlinge, denen die ihnen Anvertrauten ziemlich gleichgültig
sind, gibt es eben auch, und ich möchte hier nicht mutmaßen, wer in der Mehrheit ist.
#151 Marcelus 08:58:06 | Sonntag, 9. November 2008
Unser Heiliger Vater weiß zweifellos, dass in der FSSPX, in deren Klerus, in deren Klöstern, Kongregationen
und Orden, die unter dem Schutz der FSSPX stehen, und unter deren Laienchristgläubigen ausnahmslos glaubenstreue
Katholiken und Antimodernisten zuhause sind, was man vom Großteil des angeblich päpstlichen Episkopates
und Klerusses und von deren Funktionäre in Europa, in Amerika und in vielen anderen Erdteilen nicht sagen
kann (und dass diese vorbildhafte Glaubenstreue nur möglich ist, in dem man angeblich modernistisch-apostatischen
Amtsanmaßern von päpstlichen Gnaden keine Befehlsgewalt über sich zugesteht).
#150 Franz Kappes 08:15:20 | Sonntag, 9. November 2008
@r.ruhrgebietler Bis heute hat sich der zuständige V-II-Priester hier nicht blicken lassen oder gar den
Versuch unternommen mit mit in Kontakt zu treten! Ich habe einige Jahre in Bayern gewohnt und auch dort
hat sich der zuständige Pfarrer um seine Gemeinde nicht so gekümmert, wie man es von einem Pfarrer mit
Leib & Seele erwarten könnte. Genau weiß ich es nicht, aber man munkelte, er sei krank gewesen. Das
ist aber keine Erscheinung des V2, oder?
@Seefeldt – Danke Ergänzend zu Ihren wertvollen Ausführung gibt es darüber aber auch eine glaubensorientierte
Sichtweise, warum die FSSPX nicht aufgelöst wurde / wird: wer sollte sich sonst noch (ausser Satan) für
die Seelenrettung (fast) selbstlos einsetzen ausser den röm.-kath. Priestern der FSSPX??? Nein, die Eventmanager
der V-II-Kirche machen so etwas nicht. Bsp. Am Jahresanfang 2008 bin ich in eine andere Wohnung gezogen.
Bis heute hat sich der zuständige V-II-Priester hier nicht blicken lassen oder gar den Versuch unternommen
mit mit in Kontakt zu treten! Und JEDE Pfarre der V-II-Priester bekommt vom Bistum Listen über die Personalveränderungen
in seiner Gemeinde!! wie will der dann mitbekommen, wenn Seelennot ist?? usw. Es steht ganz besonders
schlecht um die V-II-Kirche!
#148 Seefeldt 07:34:12 | Samstag, 8. November 2008
Die Piusbruderschaft wurde nicht aufgelöst, sie besteht immer noch Forist „Benedikt“ meint mit seinem
Gesabbel wohl die Rücknahme der Bewilligung für die Priesterbruderschaft, die der Bischof von Freiburg
im Üechtland am 6.V.1975 erklärte. Es ist typisch für die Stümperei und Schlamperei dieses armseligen
„Benedikts“, daß er am 5.XI.2008 um 18:12 diesen Vorgang in das falsche Jahr, nämlich 1974 setzte. Nun
hatte zwar der Bischof von Freiburg i.Ü. die Bewilligung für die Piusbruderschaft zurückgenommen –
aber die Priesterbruderschaft löste sich keineswegs auf. Sie besteht auch heute noch, und es wäre lächerlich
von Rom, eine nichtaufgelöste Gemeinschaft als aufgelöste Gemeinschaft zu betrachten. So dumm ist zwar
Forist „Benedikt“, aber nicht der Vatikan. So fanden 1988 lange Verhandlungen zwischen der Piusbruderschaft
und dem Vatikan statt, und Rom erklärte sich sogar grundsätzlich zur Weihe eines Bischofs für die Piusbruderschaft
bereit. Die böse Trickserei des Relativismuspapstes Wojtyla zwang dann leider Erzbischof Lefebvre zu
seiner Weihe von vier Bischöfen, genauer Weihbischöfen. Papst Benedikt XVI. war 1988 als Kardinal an
den Verhandlungen beteiligt, und er dürfte intelligent genug sein, die Schuld seines unseligen Vorgängers
an den Vorgängen von 1988 einzusehen. Von daher besteht jetzt vielleicht tatsächlich eine gute Möglichkeit
zu einem Übereinkommen zwischen Rom und Ecône. Es wäre von Herzen zu wünschen, denn die Piusbrüder
und ihre Anhänger sind glaubenstreue Katholiken, und das weiß zweifellos auch Papst Benedikt XVI.
#147 Benedikt 23:05:58 | Freitag, 7. November 2008
@ Seefeldt Einmal mehr verraten sowohl clarcol als auch „Benedikt“ nicht nur ihre Ahnungslosigkeit, sondern
-schlimmer noch- ihre Dummheit und -noch schlimmer- ihre Bösartigkeit. Quasseln Sie doch keinen Unsinn
daher. Nehmen Sie lieber mal Stellung zu Ihrer Behauptung, der Vatikan betrachte die FSSPX nciht als aufgelöst.
#146 ottaviani 10:16:23 | Freitag, 7. November 2008
Tridentinus läßt ausrichten: Liebe Colonia! Selbstverständlich mußten nicht unbedingt die konkreten
4 Personen zu Bischöfen konsekriert werden und insofern war es nicht deren persönliche Notlage es mußten
nur geeignete weihe fähige Männer geweiht werden die 4 konkreten Personen haben sich zur Behebung dieses
Notstandes der Kirche , indem sie such befand oder zu befinden schien, zur Verfügung gestellt. Mgr Lefebvre
selbst war der letzte der sich in einer Notlage befunden hat vielmehr der einzige -abgesehen von Mgr de
Castro Meyer- der der angenommenen oder tatsächlichen Notlage abhelfen konnte und dazu bereit war, ja
sich im Gewissen verpflichtet sah, die erforderlichen Schritte dazu zu setzten verstehen sie das jetzt?
#145 Galatea 22:57:53 | Donnerstag, 6. November 2008
Werte Clarissa Colonia, ich bin der Ansicht, wer sich so aufgeschlossen und christlich allen suchenden
jeder couleur gibt, sei es sogar den Damen und Herren auf 7703, der täte gut daran, seinen Schnabel der
Erbarmungslosigkeit an anderen, verdienteren „Häretikern“ zu wetzen. Es ist dies eine Frage der Glaubwürdigkeit
per se. Den allerunverbrüchlichsten Katholiken mit Verweis auf das Kirchenrecht jede Daseinsberechtigung
absprechen, das kann man dann vielleicht, wenn man in anderer Hinsicht mindestens ebenso konsequent ist.
#144 Seefeldt 22:47:38 | Donnerstag, 6. November 2008
Primärquellen Geschichtskenner wissen den Wert von Primärquellen zu schätzen, und zu den Primärquellen
zählen auch Erinnerungen Beteiligter. Und wenn es denn Vorgänge gibt wie die Verhandlungen zwischen
Erzbischof Lefebvre und dem Relativismuspapst KW, zu denen Primärquellen nicht übermäßig gesät sind,
muß man eben mit dem vorliebnehmen, was da ist. Daß die Darstellung von Tissier de Mallerais sachlich
zutrifft, wurde bereits von anderer Seite bestätigt – also ist es eine ausgezeichnete Quelle für jene
Vorgänge.
#142 Seefeldt 19:09:40 | Donnerstag, 6. November 2008
clarcol und „Benedikt“: Bösartige Unterstellungen, sonst nichts Einmal mehr verraten sowohl clarcol als
auch „Benedikt“ nicht nur ihre Ahnungslosigkeit, sondern -schlimmer noch- ihre Dummheit und -noch schlimmer-
ihre Bösartigkeit. In meinem Beitrag „April bis Juni 1988“ vom 5.XI.2008 um 19:29 in dieser Reihe (also
vor knapp 24 Stunden) nannte ich die Quelle, die meinen Ausführungen über den Weg zu Lefebvres genau
und zuverlässig beschrieb: Bernard Tissiers de Mallerais: Marcel Lefebvre. Sarto-Verlag 2008, S. 585-595.
ISBN 978-3-932691-57-7 Ein lesenswertes Buch. Wer Augen hat zu lesen, der lese, und er (oder sie) wird
erkennen …
#141 Benedikt 17:43:28 | Donnerstag, 6. November 2008
@ Clarissa In welche Kategorie wäre Ihre Zuschrift da nun einzuordnen? – Bitte urteilen Sie selbst! In
Kategorie vier: Der Sachverhalt interessiert mich nicht, weil ich mir selber einen gebastelt habe, der
zufälligerweise meine persönliche Meinung stützt.
S. Em. Card. Campus Lacus, vulgo lacuna fidei Waren Sie (selbstredend als Präfekt der Konkregation, die
alles [besser] weiß] dabei? Eröffnete Ihnen der verweigte Pontifex seine Gedanken? Hat er sie zurate
gezogen bei seiner Entscheidung? Verriet er Ihnen, daß er nur mala fide zögerte? Hatten Sie näheren
Einblick in sein trickreiches Leben? Wenn Sie das alles verneinen müssen, woher haben Sie denn dann Ihr
hier ausgebreitetes Wissen? Oder sollten das etwa nur Schlußfolgerungen, Mutmaßungen und Unterstellungen
sein – oder schlimmer: flüchtig angelesene Meinungen und Eindrücke (ebenso uninformierter) Dritter,
die Sie halbverdaut wiederkäuen wie Ihre paarhufige Verwandtschaft? Wissen Sie, wenn ich von einem Sachverhalt
sämtliche vernünftigerweise zu berücksichtigenden Aspekte kenne, erlaube ich mir ein Urteil. Verfüge
ich nur über grobe Sachverhaltskenntnis, erlaube ich mir mitunter eine (als solche erkenn- und korrigierbare)
Meinung. Wenn ich einen Sachverhalt aber nur flüchtig, einseitig oder aus Meinungen Dritter kenne, beschränke
ich mich auf einen persönlichen, jederzeit korrigierbaren (Erst-) Eindruck. In welche Kategorie wäre
Ihre Zuschrift da nun einzuordnen? – Bitte urteilen Sie selbst!
#139 Seefeldt 15:33:04 | Donnerstag, 6. November 2008
Was clarcol leider absolut nicht versteht, … ist, daß der Relativismuspapst KW durch seine Tricksereien
den Erzbischof Lefebvre zu dessen Bischofsweihen nötigte. Die Hauptschuld liegt eindeutig bei KW. Wäre
der ehrlich gewesen, wäre es nie so zu den Bischofsweihen gekommen, wie sie 1988 geschahen. Die grundsätzliche
Zustimmung zur Bischofsweihe hatte KW ja schon gegeben. Da es nicht um einen Diözesanbischof ging, sondern
lediglich um einen Weihbischof für die Priesterbruderschaft, gab es überhaupt keinen ehrlichen Grund
für KW, alle vier eingereichten Vorschläge zur Bischofswahl abzulehnen.
Werter tridentinus, war es so undeutlich, was ich zu sagen versuchte? Selbst, wenn sich ML in einer Notlage
(bezgl. des Fortbestands von was auch immer) gesehen oder befunden hat, so war es seine Notlage, die er
durch Weihen von irgendjemandem zu lösen versuchte. Für diesen Jemand aber ist diese (angenommene) Notlage
des ML keine Notlage – verstehen Sie das jetzt?
#137 Tridentinus 09:45:48 | Donnerstag, 6. November 2008
@Clarissa Colonia Ich denke, Sie können sich einfach nicht ausreichend in die damalige Sichtweise Lefebvres
und der Bruderschaft hineinversetzen. Es ging nicht so sehr um den Fortbestand der Bruderschaft. Ich zitiere
(aus dem Gedächtnis) aus Lefebvres Ansprache bei der Weihehandlung: „Sie wissen sehr gut, meine sehr
lieben Brüder, daß es ohne Bischöfe keine Priester geben kann und daß es ohne Priester kein hl. Meßopfer
geben kann“, sowie: „Nichts liegt mir ferner, als mich zum Papst zu erheben, ich bin nur ein Bischof der
katholischen Kirche, der fortfährt, weiterzugeben, was er selbst empfangen hat, die Lehre weiterzugeben,“
schließlich: „Der Tag wird kommen, da uns die römischen Autoritäten danken werden, da sie uns umarmen
werden, dafür, daß wir diese Operation gesetzt haben, die Operation ‘Überleben der Tradition’.“ „Damit
die Kirche fortbestehe“, war das Motto, nicht: „Damit die Bruderschaft fortbestehe!“ Man mag das aus anderer
Perspektive für verfehlt oder maßlos übertrieben halten, aber es geht um die Sichtweise des Erzbischofs.
Ich denke auch, daß sich, wäre er gestorben, ohne Bischofsweihen gespendet zu haben, ganz sicher mindestens
ein Bischof gefunden hätte, der sich der Seminaristen der Bruderschaft und dem Anliegen der Tradition
angenommen hätte. Insofern lag vielleicht ein mangelndes Gottvertrauen vor, aber andererseits darf man
auch nicht untätig sein und vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit hoffen – in bischöflicher Verantwortung
erst recht.
#134 proetcontra 19:30:38 | Mittwoch, 5. November 2008
@clarissa colonia schreibt: Der dritte Abschnitt Ihrer Zuschrift ist mir (als Frau, wie anderenorts festgestellt)
unverständlich. Das macht nichts, da Ihnen – als Frau, die Sie sind und immer wieder zu sein betonen –
ja nicht alles verständlich sein muss! Küss’ die Hand :(3
#133 Seefeldt 19:29:09 | Mittwoch, 5. November 2008
April bis Juni 1988 Die Verhandlungen zwischen Rom und Lefebvre sind genau und ausführlich beschrieben
in: Bernard Tissiers de Mallerais: Marcel Lefebvre. Sarto-Verlag 2008, S. 585-595. Darin ist auch die
Haltung der Bischöfe von der Piusbruderschaft beschrieben. Tissiers de Mallerais ist einer der Bischöfe
von der Priesterbruderschaft. Er ist natürlich Partei, aber seine Darstellungen über die Verhandlungen
mit Rom sind sachlich richtig, wie mir von seiten der Petrusbruderschaft bestätigt wurde.
Werte/r pro & contra ausdrücklich bin ich zu 1-4 von einer Annahme ausgegange und habe unter 5. festgestellt,
daß ich, ohne konkrete Kenntnis der tatsächlichen Sach- bzw. Aktenlage, hierzu keine Spekulationen abgeben
will; ein einschlägiges Mandat in dieser Sache wurde mir nicht erteilt, falls das die Intention Ihrer
Frage gewesen sein sollte. Der dritte Abschnitt Ihrer Zuschrift ist mir (als Frau, wie anderenorts festgestellt)
unverständlich.
#131 proetcontra 19:05:18 | Mittwoch, 5. November 2008
clarissa colonia Sie erstaunen mich! Da argumentieren Sie sachlich und folgerichtig von Punkt 1 bis zu
Punkt 4, um dann in Punkt 5 nach anderen Argumentationswegen zu suchen, …offenbar immer in der Annahme,
dass sich diese Ihrer Folgerungen zugrundeliegende Kreutz.net-Meldung in Übereinstimmung zu dem befindetet,
was der Hl.Vater tatsächlich in dieser Causa zu tun beabsichtigt. Warum dies? Haben Sie gleichlautende
Informationen aus anderen Ihnen vertrauenswürdigen Quellen? Oder schreiben Sie aus Spass an der Freude?
Würden Sie ähnlich auf eine Meldung reagieren, dass Papst Benedikt XVI. sein Amt zugunsten des Herrn
Lingen niederlegt, weil er und das Kardinaklskollegium zur Überzeugung gekommen sei, dass Lingen der
einzige wirkliche Katholik und als Papst würdige Nachfolger auf dem Stuhle Petri sei?
Schön, mein Allerwertester, daß auch Sie jetzt dem Wissen eine Chance bei sich einräumen … so langsam
wurde es ja wohl Zeit für ausbaufähige Ersterkenntnisse, denn über die schulische Primarstufe dürften
Sie ja hinaus sein.
#129 derLeser 18:46:20 | Mittwoch, 5. November 2008
clarissa set ihrer Leugnung der Personalität des Bösen: Und, wie kann der summus malus die Qualität
der personalitas besitzen? weißß jeder dass ihre Dampfplauderein aufgeblasene Fassaden der Null und
Nichtigkeiten sind.
Care tridentine, Ihre pauschale Feststellung, es sei Quatsch, was ich schrieb, ist – unbescheidenerweise –
so sicher unzutreffend. 1) Nehmen wir an, es gelingt der Beweis, daß sich ML selbst in einer (wenigstens
strafmindernden) Notlage gesehen hat., dann bezieht sich diese Notlage, ausgehend von dem (wenigstens
subjektiv angenommenen) empfindlichen äußeren Übel, das ihm oder seiner Gemeinschaft drohte, lediglich
auf seine Person. 2) Die Argumentation: Weil sich ML in einer Notlage sah, haben wir die Weihe empfangen,
ist nicht zielführend, weil eine (auch subjektive) Notlage nur dann vorliegt, wenn der Befürchtende
selbst unmittelbar oder mittelbar Adressat des angedrohten äußeren Übels ist. (ML: „Nur, wenn ich Bischöfe
weihe, kann ich das Übel verhindern!“) 3) Welches empfindliche äußere Übel hat den vier Geweihten
gedroht und sie bewogen, sich dieselben spenden zu lassen? Sind sie selbst bedroht worden, um die Weihen
empfangen zu wollen? Waren die Geschicke der Bruderschaft ihre höchsteigenen? 4) In einem Verfahren (auch
über die Exk. der vier Geweihten) wären diese Partei – Parteiaussagen befreien aber nicht von der Beweislast.
Auch deshalb wäre eine „Beteuerung“ nicht zielführend, zumindest nicht hinreichend. 5) Daraus ergibt
sich, daß man hier eine andere Argumentation wählen müßte, über die ich aber – in Unkenntnis der
Unterlagen, ggf. Aussagen – nur spekulieren könnte, was ich aber unterlassen will.
#127 Benedikt 18:12:59 | Mittwoch, 5. November 2008
@ Seefeldt Ach nee – und dann gesteht der Vatikan 1988 der Piusbruderschaft einen Bischof zu? Anscheinend
sieht der Vatikan das mit der angeblichen Auflösung ganz anders als Forist „Benedikt“. Seefeldt trägt
wieder mal seine Ahnungslosigkeit zu Schau. Die Tatsache, dass der Vatikan der FSSPX einen Bischof zugestehen
wollte sagt leider gar nichts zur Auflösung der FSSPX 1974 aus. Wenn Seefeldt das damalige Protokoll
kennen würde, dann wüsste er, dass es nicht nur die Weihe eines Bischofs vorsah, sondern auch die Wiedererhebung
der FSSPX zu einer Gesellschaft apostolischen Lebens. Die FSSPX wurde 1974 aufgelöst, eine Rekurs von
Lefebvre hiergegen wurde abgewiesen, weil die entsprechende Entscheidung der Kardinalskommission von Papst
Paul VI. bestätigt worden war und solche Rechtsakte des Papstes unanfechtbar sind. Da das Dokument von
5. Mai 1988 wegen den unerlaubten Bischofsweihen hinfällig ist, besitzt die FSSPX weiterhin keine kanonische
Anerkennung durch die Kirche.
#126 Tridentinus 17:59:16 | Mittwoch, 5. November 2008
Clarissa, das ist Quatsch! Die Bischöfe müßten nur beteuern, was sie immer gesagt haben, nämlich überzeugt
gewesen zu sein auf eine Notlage reagieren zu müssen und dies nur durch die Konsekrationen von Bischöfen
zu können. Ob die Notlage objektiv bestand oder nur subjektiv, ist dann an sich egal. Nur dürfte FSSPX
eben nicht expressis verbis auf einer objektiven Notlage beharren und natürlich müßte man auch zugeben,
daß sie zumindest jetzt nicht mehr (in gleicher Weise wie 1988 angenommen oder auch tatsächlich) besteht.
Werte Herren, care piscator Sie wollen eine Fußwallfahrt in die mathildischen Güter vermeiden, obwohl
sich der kommende Winter dafür anböte? Also keine bußfertige, reuige Rückkehr unter glaubhafter Versicherung
der Fehlereinsicht. (Ob der Pontifex wohl preisgünstiger Gnade vor Recht ergehen lassen wird – wäre
da der gerichtliche Weg nicht fußschonender, denn Sohlen sind ja nicht vorgesehen?) Kraft eigener Kenntnisse
dürfte Ihnen ja nicht unbekannt sein, wie man einen gerichtlichen Beweis führt: Lefebvre hat sich ja
(die Bruderschaft wird doch sicher so etwas wie ein Archiv unterhalten?) wahrscheinlich selbst zu der
in Rede stehenden Frage geäußert, zumal er sich mit Sicherheit zumindest der Widerrechtlichkeit seines
Handelns (und damit dessen Rechtfertigungsbedarf) bewußt gewesen sein dürfte. Da hätte man also schon
einmal Beweisurkunden von eigener Hand. Auch wird sich L. über dieses Thema auch mdl. nicht gerade ausgeschwiegen
haben – damit hätte man Zeugenaussagen über L’s. subjektive Sicht der Dinge. Das müßte – nach menschlichem
Ermessen (und nur um solches geht es vor Gericht) – ausreichen, um eine Mehrheit der Kollegialrichter
mit moralischer Gewißheit von der Straffreiheit/Strafminderung zu überzeugen (womit die Exkommunikation
selbst vom Tisch wäre). Bei den vier Geweihten würde es aber schwieriger, denn auch bei ihnen müßte
bewiesen werden, daß sie den Weiheempfang als einzigen Ausweg aus einer (persönlichen) Notlage sahen.
Das dürfte extrem schwierig werden, denn L’s Lage war eine andere! …
#124 Tridentinus 17:43:04 | Mittwoch, 5. November 2008
Lustig… Eine möchtegern Scheinexkommunikation wäre nämlich in Wirklichkeit eine richtige, unbezweifelbar
gültige und rechtskräftige Exkommunikation. Und das will uns doch der werte Herr Ruhrgebietler jetzt
nicht wirklich klarmachen, oder?
#122 Fischer 17:03:41 | Mittwoch, 5. November 2008
Porzellan kitten Liebe Clarissa Colonia, dann kitten Sie doch mal – mit kanonistischem Kitt, den Sie ja
reichlich zur Verfügung haben – versuchsweise ein wenig Porzellan. Wie könnte das aussehen? Aber ohne
einen Gang nach Canossa. Man weiß ja, was der damals für schlimme Folgen hatte, für alle Beteiligten.
Werter Wiesbadener, so es derartiges gibt (gegenseitiges Irrtumseingeständnis auf dem Wege eines „Verwaltungsverfahrens“)
ware dies sicher sensationell – nur, aus (auch) beruflichen Gründen glaube ich nur, was ich beweisen
kann, und dafür liegen derzeit lediglich Gerüchte vor (oder wissen Sie mehr?). Und, wlechen Irrtum sollte
die Bruderschaft denn einräumen (können)? Nur die Tatmotive des (verstorbenen) Haupthandelnden, oder
dessen Interpretation der Umstände? Oder auch die Haltung zur Legitimität des VatII als ökumenisches
Konzil, zu seinen konkreten Entschlußfassungen, zur Liturgiereform Pauls VI.? Gewiß bin ich bereit,
mich überraschen zu lassen (und fähig, es zu werden), aber halten Sie tatsächlich eine „politische“
Lösung für wahrscheinlich – gerade angesichts der unstreitigen rechlichen Schwierigkeiten (vgl. Roland
Scheulen, Diss., Die Rechtsstellung, MK-Beiheft 30, Essen 2000) und des Gebirges an zerschlagenem (menschlichem)
Porzellan, dessen Spitze uns gerade hier in vielfältigen Zuschriften immer wieder begegnet?
#120 Fischer 16:27:39 | Mittwoch, 5. November 2008
Wiesbadener Eine glänzende Stellungnahme! Bin sehr neugierig, wie die ehrwürdige rechtskundige Schwester
aus Köln eine – hypothetische – „Verteidigung“ des Erzbischofs L. angehen wird.
#119 Seefeldt 16:08:06 | Mittwoch, 5. November 2008
Aufgelöst? „Benedikt“: Diese Priesterbruderschaft war seit 1974 aufgelöst. Ach nee – und dann gesteht
der Vatikan 1988 der Piusbruderschaft einen Bischof zu? Anscheinend sieht der Vatikan das mit der angeblichen
Auflösung ganz anders als Forist „Benedikt“. Übrigens: Wer behauptet, den Piusbrüdern fehle „jegliche
Anerkennung der päpstlichen Autorität“, verrät damit nur seine Unkenntnis dieser Priesterbruderschaft.
So einer sollte sich erst einmal informieren – z.B. bei fsspx.info fsspx.info/news/
#118 Wiesbadener 16:06:11 | Mittwoch, 5. November 2008
Liebe clarissa colonia unterstellt, Sie wären eine Verteidigerin, wie würden Sie den subjektiven Irrtum
von Msgr. Marcel Lefebvre beweisen? In dem vorliegenden Fall gestaltet sich dies mehr als schwierig, da
das Beweismittel schlechthin, die Einlassung von Msgr. Marcel Lefebvre – schließlich geht es um seine
Intention – nicht zur Verfügung stand (und steht). Darüber hinaus ist die Causa Lefebvre derart mit
Emotionen überladen (siehe die zahlreichen Postings auf dieser Webseite), dass ein geordnetes Rechtsverfahren
nur schwer möglich wäre. Weiterhin: hat jemals ein vatikanisches Gericht ein päpstliches Dekret wegen
unvollständiger Sachverhaltsaufklärung (vorliegend: fehlende Berücksichtigung eines Strafausschließungsgrundes)
aufgehoben? Die Strategie der Priesterbruderschaft St. Pius X., die gesamte Angelegenheit in einem einzigen
Verfahren – oder Abkommen, nennen Sie es wie Sie es wollen – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit mit
demjenigen zu regeln, der Urheber des Exkommunikationsdekretes ist, kann man rechtlich durchaus mit dem
Begriff Widerspruchsverfahren (eine Anlehnung aus dem Verwaltungsrecht) bezeichnen. Wenn die Gerüchte
stimmen, und ein entsprechendes Dekret bei Papst Benedikt XVI. zur Unterschrift vorliegt, und die Priesterbruderschaft
St. Pius X. sich bereit erklärt hat, über diese Brücke zu gehen, so halte ich dies für eine juristische
Meisterleistung. Ein scheinbar unlösbares Problem wird durch ein beidseitiges Irrtumseingeständnis aufgelöst.
Nun, werter Wiesbadener, sicher tritt die Straffreiheit bei Vorliegens von Strafausschlußgründen (was
mir bekannt ist), schon bei der Tatbegehung ein. Dann sind aber Rechtsfolgen im forum externum (Feststellung
der Exkommunikation) eingetreten, die vielleicht (also vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung) zu unrecht
erfolgten. Dann obliegt es dem dadurch Beeinrächtigten, der sich zudem von der Maßnahme zu unrecht getroffen
weiß (sieht/fühlt), und der sich zudem (in diesem Fall) nach wie vor als in seinen Rechten uneingeschränktes
Kirchenglied wähnt, doch, sich bei der zuständigen Instanz um die Aufhebung der festgestellten Sanktion
zu bemühen. Warum sind also bisher hierarchischer Rekurs und Verwaltungsklage unterblieben – wenn man
sich doch nach wie vor uneingeschränkt katholisch wähnt?
#116 Seefeldt 15:23:46 | Mittwoch, 5. November 2008
Gaunerei und Trickserei Daß der Lehmann sich seinen nachträglichen Kardinalshut um den Preis der ostdeutschen
Kirchenbücher ergaunerte, ergibt sich leider zwingend aus den Sachverhalten: Da werden Anfang 2001 einige
Kardinäle ernannt, worunter aber Lehmann nicht ist; nur wenig später wird er dann doch ernannt, was
völlig ungewöhnlich und dringend erklärungsbedürftig ist. Kurz nach dem 11.IX.2001, als alle Welt
auf die USA schaut, wird in einem Bistumsblatt versteckt gemeldet, daß die ostdeutschen Kirchenbücher
nach Polen verschachert wurden. Auch dafür stellt sich die zwingende Frage nach dem Grund. Der damalige
Papst hatte keinen Grund, Lehmann zum Kardinal zu ernennen, da Lehmann dem Papst lange und böse auf der
Nase herumgetanzt hatte; aber er war Pole, und als solcher gierte er nach den ostdeutschen Kirchenbüchern.
Daher ist die einzige Erklärung für das Verschachern der ostdeutschen Kirchenbücher nach Polen eben
der nachträgliche Kardinalshut für Lehmann, und das war nicht nur eine Gaunerei, sondern ein infamer
Verrat, übrigens auch seitens des damaligen Papstes an der Kirche. Zur Trickserei: Lefebvre und Wojtyla
hatten sich ja schon auf eine Bischofsweihe für die FSSPX geeinigt, Lefebvre vier Vorschläge geschickt;
alle lehnte Wojtyla ab und forderte neue Vorschläge, ohne eine Zahl zu nennen. Das hätte er beliebig
fortsetzen können, und das ist die hinterhältige Trickserei, die Lefebvre schließlich zu den eigenen
Bischofsweihen zwang. Eine derartige Trickserei verdient keinen Respekt.
#115 LandorganistII 14:43:24 | Mittwoch, 5. November 2008
Werte Clarissa Sie fragten: „Wenn sie(die Notlage) aber beweisbar bestand, wäre der Rechtsweg zur Signatura
Ap. eröffnet – warum wird er nicht bestritten?“ Ganz einfach: Der sündhafte Stolz der Pius-Brüder verhindert
jegliche Anerkennung der päpstlichen Autorität. Bei den Pius-Brüdern reicht es gerade mal, ein Bild
des Papstes in deren Kapellen aufzuhängen, zur Wahrung des Scheins.
#114 Wiesbadener 14:22:46 | Mittwoch, 5. November 2008
Liebe clarissa colonia besten Dank für Ihre Belehrungen zu „Recht und seine Anwendung“. Ihre Ausführungen
zum Prüfungsaufbau einer Straftat nach Deutschem Recht sind richtig, da stimme ich Ihnen als Volljurist
voll zu; sehr gut repitiert. Die Bischofsweihen von 1988 erfüllen dem Grunde nach einen strafrechtlichen
Tatbestand. Dies ist soweit richtig, und wird auch m.E. von keiner der beteiligten Seiten bestritten.
Ihre Argumentation, […] und verlangt, daß der Pontifex eine eingeräumtermaßen rechtswidrige und strafbare
Handlung (vulgo Straftat) aus politischen Gründen für straffrei erklären soll., ist nicht haltbar.
Wie Sie wissen, schließt die fehlende Schuld des Täters die Strafbarkeit seiner Handlung aus. Die Rechtswidrigkeit
seiner Tat indiziert lediglich seine Strafbarkeit. Die rechtswidrige Handlung von Msgr. Marcel Lefebvre
würde aus politischen Gründen für straffrei erklärt, wenn es keinen Rechtsgrund hierfür gäbe. Wie
Sie selber ausführen ist can. 1324 die Rechtsgrundlage für den Erlass der an sich vorgesehen Schuld
des Erzbischofs. Dass Sie bzw. auch andere die mögliche Beurteilung des Handelns von Msgr. Marcel Lefebvre
durch Papst Benedikt XVI. als politisches Handeln empfinden, kann ich nachvollziehen, jedoch diskutieren
wir dann auf einer anderen Ebene. Fest steht: wenn ein Täter wissentlich eine Straftat begeht, jedoch
von Gesetzes wegen keine Schuld trägt, so ist er straffrei, und zwar nicht erst ab Feststellung der fehlenden
Schuld, sondern bereits bei Begehung der Tat.
#113 Fischer 14:19:53 | Mittwoch, 5. November 2008
Schwester Colonia Ehrwürdige Schwester, mir scheint, daß Sie ein wenig zu starkes Vertrauen in die Wirksamkeit
des CIC setzen. Aber grundsätzlich wäre es doch eine gute Idee, wenn Sie ein kleines Rechtsgutachen –
latine scriptum – an die Oberen der Piusbruderschaft schickten. Im Dienst der Einheit der Kirche. Vielleicht
wird ja dann – erstmals? – der Weg zur Signatur beschritten. Dort ist man der Bruderschaft gegenüber
ja sicher nicht grundsätzlich negativ eingestellt. Wie auch immer die Signatura entscheiden sollte, die
Tradition hat sich als außerordentlich lebensfähig erwiesen und der Papst selbst weiß das. Wenn allerdings
die Piusbruderschaft trotz ihrer – angesichts der Haltung der Bischöfe sehr verständlichen Sorge – nicht
bald ein deutliches positives Zeichen in Richtung Rom setzt, könnte sich ja der Papst überlegen, z.
B. der Petrusbruderschaft eine stärkere Rechtsstellung sowie vor allem einen Bischof zu geben. Wenn es
übrigens mehr Personalpfarreien wie Ss. Trinità dei Pellgrini geben würde, dann würden sicher nicht
wenige Gläubige, die jetzt die Messen der Bruderschaft besuchen, dort zu finden sein. Die bischäflich
genehmigte Abendmesse jeden zweiten Dienstagabend in der kleinen Krankenhauskapelle, aber nur bei Neumond
und nicht dann, wenn ein Feiertag auf den Dienstag fällt – das reicht eben nicht. „Pius“ bleibt eben
doch das schlechte Gewissen der Ordinariokraten und schlipstragenden Mainstreemtheologen.
#112 Benedikt 13:50:42 | Mittwoch, 5. November 2008
@ Seefeldt Aus Sicht Lefebvres handelte es sich angesichts seines damaligen Alters, seiner angegriffenen
Gesundheit und der Sorge um das Weiterbestehen der Priesterbruderschaft durchaus um eine Notlage. Diese
Priesterbruderschaft war seit 1974 aufgelöst. Die „Notlage“ Lefebvres hat also in der Aufrechterhaltung
einer kanonisch inexistenten Bruderschaft bestanden. Es dürfte ihm klar gewesen sein, das so eine Notlage
nicht entstehen kann. Die Aufrechterhaltung einer aufgehobenen Bruderschaft liegt nicht im rechtlichen
Interesse der Kirche, die ja eben diese Aufhebung beschlossen hat.
Werter Wiesbadener, der Besitz eines Codex und die Lektüre desselben (wahrscheinlich in deutschsprachiger
Nacherzählung) gelten zwar gemeinhin als Voraussetzung für kanonistische Studien, ersetzen sie aber
nicht. Zu Ihrer Orientierung im kanonischen Strafrecht: (a) Can. 1323 referiert (abschließend) die Gründe
dafür, daß eine rechtswidrige und strafbare Tat straffrei bleibt (sog. Strafausschlußgründe); (b)
can. 1324 hingegen jene, die bei Begehung einer rectsisrigen und strafbaren Handlung zur Reduzierung der
gesetzlich vorgesehenen Strafe berechtigen (sog. Strafminderungsgründe). Die (kanonische wie zivile)
Strafprozeßordnung sieht vor, daß zunächst die Rechtswidrigkeit, dann die Strafbarkeit einer Tat geprüft
werden. Erst nachdem bewiesenermaßen feststeht, daß eine Tat sowohl rechtswidrig als auch strafbar war,
wird in der Prüfung der individuellen Zurechenbarkeit der Tat und der Schuld des Täters geprüft, ob
Gründe vorliegen, die eine Strafbarkeit des Täters ausschließen, oder seine individuelle Schuld vermindern.
Wer die Gründe der cann. 1323 u. 1324 als Argumente in diesem Fall anführt, bejaht damit implizit Rechtswidrigkeit
und Strafbarkeit der Tat als solcher und verlangt, daß der Pontifex eine eingeräumtermaßen rechtswidrige
und strafbare Handlung (vulgo Straftat) aus politischen Gründen für straffrei erklären soll. Recht
und seine Anwendung, mein Wertester, verlangt durchaus mehr an Kenntnissen als die des Lesens allein.
#110 Wiesbadener 12:09:55 | Mittwoch, 5. November 2008
Notlage Liebe clarissa colonia, Sie schreiben folgendes: Entweder sie [Notlage] bestand objektiv und beweisbar,
dann könnte sie can. 1323, bestand sie nur subjektiv, könnte sie can. 1324 subsumiert werden. Wenn sie
aber beweisbar bestand, wäre der Rechtsweg zur Signatura Ap. eröffnet – warum wird er nicht bestritten?
Etwa aus eigenen Zweifeln an der Beweisbarkeit der behaupteten Notlage? Fall 1) Unterstellt die Bischofsweihen
von 1988 wären aufgrund einer objektiven Notlage von Msgr. Marcel Lefebvre erfolgt, mit welchen Mitteln
würden Sie diese objektive Notlage beweisen? Fall 2) Unterstellt die Bischofsweihen von 1988 wären aufgrund
einer subjektiven, also nicht aufgrund einer objektiven Notlage von Msgr. Marcel Lefebvre erfolgt, mit
welchen Mitteln würden Sie diese subjektive Notlage beweisen? Beide Fälle sind nicht beweisbar. Sofern
Papst Benedikt XVI. den Weg von can. 1324 gehen sollte, wäre dies ein sehr weiser Schritt. Die Exkommunikation
würde in diesem Fall m.E. zurück gezogen, weil diese aufgrund eines unvollständigen Sachverhaltes ausgesprochen
wurde. Anders ausgedrückt: hätte Papst Johannes Paul II. 1988 gewußt, dass die Bischofsweihen durch
Msgr. Marcel Lefebvre aus einer subjektiven Notlage heraus erfolgten, so wäre Msgr. Marcel Lefebvre nach
can. 1324 nicht exkommuniziert worden. Da diese subjektive Notlage sich erst 2008 -aus Sicht von Papst
Benedikt XVI.- herausgestellt hat, wird die Exkommunikation zurückgezogen, hat also zu keinem Zeitpunkt
bestanden.
Werte Herren, (A) nur zur Illustration seien zwei Zitate von Ihnen, werter Seefeldt angeführt: „Lehmann
ergaunerte sich von dem Polenpapst … den nachtr. Kardinalshut. „ (02.11.2008, 13:33) – „Hinhaltungstricksereien
des Relativismuspapstes Wojtyla“ (05.11.2008, 06:37) Das ist, ich habe da nur auf das momentan und ohne
längere Recherche Zuhandene zurückgegriffen, diesbezüglich nur die Spitze des Eisbergs in den Zuschriften
zu diesem Thema – nicht nur in den Ihren. Wenn der darin klar erkennbare Respekt gegenüber der legitimen
kirchlichen Hierarchie, wie man unterstellen muß, die Frucht der Missions- und Verkündigungstätigkeit
nämlicher Fraternitas ist, die Sie „verteidigen“ wollen, dann ist dies selbiger wohl zuzurechnen. Soviel
zu einer anzuprüfenden Strafbarkeit nach cann. 1369, 1373 u. 1374. (B) Werter Fischer, auf Rechtsbeugung
oder Rechtsbruch gibt es keinen Rechtsanspruch – und, würden Sie sich die Mühe machen, fänden Sie in
meinen Zuschriften sehr wohl deutliche Stellungnahmen zur Frage der Rechtstreue deutscher Ortsordinarien.
Zur Frage der immer wieder neu aufgewärmten „Notlage“, sei nochmals gesagt: Damit verhält es sich genauso
wie von mir dargelegt: Entweder sie bestand objektiv und beweisbar, dann könnte sie can. 1323, bestand
sie nur subjektiv, könnte sie can. 1324 subsumiert werden. Wenn sie aber beweisbar bestand, wäre der
Rechtsweg zur Signatura Ap. eröffnet – warum wird er nicht bestritten? Etwa aus eigenen Zweifeln an der
Beweisbarkeit der behaupteten Notlage?
#108 Fischer 09:39:56 | Mittwoch, 5. November 2008
Colonia Ehrwürdige Schwester, es erstaunt mich sehr, mit welchen Maßstäben Sie die Bruderschaft messen.
Wenden Sie diese auch sonst an? Z. B. gegenüber dem sog. ZK der dt. Katholiken. Dort finde ich mehr Haß
gegen den Papst alles in der Bruderschaft. Die Gesetzeslage – Frage des Notstandes -scheint mir jedenfalls
doch komplizierter als Sie sie darstellen. Machen Sie doch mal die Gegenprobe: Welche Argumente würden
denn Sie denn theoretisch zugunsten von Erzbf. L. vorbringen? Die Ablehnung, die aus Ihren Stellungnahmen
spricht, trifft ja in der Praxis der dt. Ordinariate nicht nur „Pius“, sondern die Tradition generell,
siehe die evident falsche Erklärung der Bischofskonf. zur Alten Messe. Könnte es sein, daß die Bruderschaft
den dt. Bischöfen u. unseren Mainstreemtheologen fortwährend in Erinnerung ruft, daß in den letzten
Jahrzehnten etwas grundsätzlich falsch gelaufen ist? Ist „Pius“ etwa das schlechte Gewissen der Kirche?
Daher der große Haß? Das heißt natürlich nicht, daß man alles, was bei „Pius“ geschieht, gleich für
unfehlbar halten muß.
Der Papst macht ein Angebot??? Der Papst möchte das Angebot machen, daß alle V-II-Kleriker nur noch
die trid. Liturgie zelebrieren, gegen Osten, während der hlg. Zelebration der hlg. trid. Liturgie keine
Weiber im Altarraum, Priester sind in der Öffentlichkeit als solche klar zu erkennen, da sie die Soutane
tragen, die Heimat des Priesters ist der Altar in Zelebration des hlg. Messopfers, die Wohnstädte der
Beichtstuhl für die Ohrenbeichte, kniender Kommunionempfang allenortes, klares Bekenntniss des Vatikans
zu den häretischen Fehlern des V-II??? Verbindliche Zelebrationssprache ist Latein, das Messbuch ist
eine Version vor 1952??? Wahrlich ich sage Euch – das wäre ein Angebot über das es sich nachdenken ließe!!!
Gelobt sei Jesus Christus im allerheiligsten Sakrament des Altares! Anbetung, Ehre, Sühne, Demut dem
Herrn Jesus Christus!
#106 Seefeldt 06:37:16 | Mittwoch, 5. November 2008
Lügen aus der colonia 1. Die Piusbrüderschaft hat nie Haß gegen den Papst geschürt, betet im Gegenteil
regelmäßig in ihren Gottesdiensten für den Papst. Sie ruft auch nicht zum Ungehorsam gegen den Papst.
Hinsichtlich des Ungehorsams ist dagegen daran zu erinnern, wie dreist ungehorsam sich deutsche Bischöfe
gegenüber dem Papst immer wieder verhalten, insbesondere in Sachen Tötungslizenzen, aber auch gerade
derzeit in Sachen Motu Proprio. 2. Die Piusbruderschaft ist keine Vereinigung, die Machenschaften gegen
die Kirche betriebe. Sie ist vielmehr eine Vereinigung, die für den Erhalt der Kirche und des Glaubens
arbeitet. 3. Wie schon geschrieben, gab es ja bereits die grundsätzliche Bereitschaft des Papstes zur
Bischofsweihe der Piusbruderschaft. Es waren die Hinhaltungstricksereien des Relativismuspapstes Wojtyla,
die schließlich zu den Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre führten.
Care piscator, Sie schrieben: „daß Sie überhaupt diese Fragen stellen können/müssen, deutet ja schon
darauf hin, daß es auch bei enger Auslegung der aktuellen Gesetze gar nicht so einfach ist, diese gegen
die Piusbruderschaft zu richten.“ 1) Strafrecht unterliegt immer enger (wortgenauer) Auslegung und dem
Analogieverbot, um Rechtseinschränkungen durch seine exzessive Anwendung zu verhindern, die auf Rechtsbeugung
hinauslaufen würden. 2) Hier bereitet eine Strafrechtsanwendung keine Mühe und die meine Fragen ergeben
sich zwingend aus seiner Anwendung – aber, wieso weichen Sie den Antworten darauf aus? 3) Betrachtet man
Aussagen hiesiger Zuschriften genauer, ist auch eine Strafbarkeit der Bruderschaftsmitglieder nach can.
1373 (Schürung von Haß gegen den Apostolischen Stuhl und Aufforderung zum Ungehorsam) zu ziehen. 4)
Tateinheitlich damit besteht auch der dringende Verdacht einer Strafbarkeit nach can. 1374 (Bildung u.
Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt). 5) Dann vermuten Sie
(zum Motivfrage): „Es war jedenfalls bei den Bischofsweihen sicher nicht angestrebt, eine neue Kirche
zu gründen.“ 6) Das Motiv spielt für eine Tatbestandlichkeit nach can. 1382 (Bischofsweihe ohne Auftrag)
keine Rolle. Ist der Tatbestand nun Ihrer Meinung nach erfüllt worden, oder nicht? 7) Strafrecht fordert
penible Auslegung – gerade gegen jene, die es doch ansonsten gegen andere mit dem Wort (besonders von
Konzilsdokumenten) auch so genau nehmen.
#104 Fischer 23:08:31 | Dienstag, 4. November 2008
Fragen der Kölner Klarissin Werte Kölner Klarissin, daß Sie überhaupt diese Fragen stellen können/müssen,
deutet ja schon darauf hin, daß es auch bei enger Auslegung der aktuellen Gesetze gar nicht so einfach
ist, diese gegen die Piusbruderschaft zu richten. Es war jedenfalls bei den Bischofsweihen sicher nicht
angestrebt, eine neue Kirche zu gründen. Wer Katholiken kennt, die die Messen der Bruderschaft besuchen,
weiß, daß es diesen Gläubigen um nichts anderes geht, als katholisch zu sein. Im übrigen zahlen ja
wohl auch die allermeisten ihre „r.k.“ Kirchensteuer. Ruft die Bruderschaft zum Kirchenaustritt auf? Habe
ich jedenfalls noch nie gehört. Ist nicht wiederholt von Rom aus erklärt worden, daß man in den Messen
der Bruderschaft die Sonntagspflich erfüllt? Als nicht direkt zum Thema gehörende Anmerkung sei erwähnt,
daß man in nicht wenigen „normalen“ NOM-Messen erheblich mehr Kritik am Papst hört als üblicherweise
bei der Piusbruderschaft. Die „Kirchliche Umschau“ dürfte auch erheblich papstfreundlicher sein als die
meisten bischöflichen Kirchenblätter.
#103 Seefeldt 22:18:48 | Dienstag, 4. November 2008
Das Verhängnis: Die Trickserei des Relativismuspapstes Wojtyla Der damalige Papst Wojtyla hatte einer
Bischofsweihe der Piusbruderschaft grundsätzlich zugestimmt. Allerdings versuchte er anschließend, die
Piusbruderschaft auszutricksen, indem er sie mit der Kandidatenauswahl hinhalten wollte. Und genau mit
dieser Trickserei hat eben dieser Wojtyla sehr viel Vertrauen zerstört. Die Piusbruderschaft hatte jedenfalls
die grundsätzliche Zustimmung für einen Bischof, und in dieser grundsätzlichen Zustimmung sah Erzbischof
Lefebvre auch eine Berechtigung zu seinen Bischofsweihen. Aus Sicht Lefebvres handelte es sich angesichts
seines damaligen Alters, seiner angegriffenen Gesundheit und der Sorge um das Weiterbestehen der Priesterbruderschaft
durchaus um eine Notlage. Es ging ihm ja lediglich darum, daß auch in Zukunft Priesterweihen (wohl auch
Firmungen) in der Piusbruderschaft möglich waren. Wie schon in einem Vorbeitrag geschrieben, ist es im
Interesse sowohl der Gesamtkirche als auch der Piusbruderschaft, daß man wieder zueinanderfindet. Papst
Benedikt XVI. ist wohl ehrlicher als sein unseliger Vorgänger, und von Fellay hoffe ich auch, daß er
seinerseits einen Ausgleich ehrlich und vernünftig anstrebt. Überlassen wir doch einfach diesen beiden,
den Versöhnungsversuch zu unternehmen – zum Segen für die ganze Kirche.
Care Pie, Schön, so ein Fahrplan, nur … wird dieser Zug auch fahren? Ich will ja beileibe nicht vorlaut
sein, aber die Frage, die sich aus Ihrer (politischen) Sellungnahme ergibt, lautet: Wer muß wo und wie
Vertrauen schaffen? Wissen Sie, care Pie, über einen Rechtsakt zu verhandeln, der vor nahezu tausend
Jahren gesetzt wurde (und dazu noch von einem zum Zeitpunkt seiner Vornahme nicht mehr bevollmächtigten
Delegaten – als Humbert handelte, war Leo von Eguisheim bereits tot), das ist keine große Kunst, und
trotzdem haben die Kanonisten des Hl. Stuhls darüber gebrütet. Hier stehen ganz andere Fragen in Rede:
(1) Waren die (gegen des Pontifex ausdrückliche Bitten vorgenommenen) Weihen ein schismatischer Akt,
resp. wurden sie vorgenommen in der Absicht, sich dadurch der kirchlichen Disziplinargewalt des Pontifex
zu entziehen? – (2) War der die Exkommunikationen feststellende Präfekt der Bischofskongregation (B.
Card. Gantin) rechtlich und sachlich zuständig und befugt? – (3) Liegen beweisbare Sachverhalte vor,
die eine rechtliche Neubewertung der Situation erlauben (iSd Strafausschluß- oder -minderungsgründe
der cann. 1323/24)? – (4) Wurden sämtliche rechtsrelevanten Sachverhalte korrekt gewürdigt und berücksichtigt?
(Ihre Antwort?) Wissen Sie, ich will niemanden „mit Gewalt verknacken“, aber der Rechtscharkter der Kirche
heischt nach einer rechtlich (nicht nur politisch) akzeptablen Lösung: Also bedingungsfreie (nicht -lose)
Rückkehr, oder der Gerichtsweg (sehen Sie Alternativen?).
#101 Seefeldt 18:41:46 | Dienstag, 4. November 2008
Der heilige Athanasius … ist Patron mancher Kapelle der Piusbruderschaft – was seinen Grund hat. Das
Hauptwerk dieses Heiligen ist dessen zum Schluß erfolgreiche Bekämpfung der arianischen Irrlehre. Diesen
Kampf mußte er längere Zeit ziemlich alleine kämpfen, zeitweise sogar gegen den Papst. In dem heiligen
Athanasius haben wir ein Beispiel dafür, wie ein Bischof weitgehend alleine zeitweise auch gegen den
Papst den heute allgemein anerkannten katholischen Glauben durchsetzte.
#100 Pius XII 17:10:37 | Dienstag, 4. November 2008
clarissa! Die Angelegenheit ist zu gewichtig, als daß zu erwarten wäre, man würde es über die apostolische
Signatur regeln. Es ist doch eindeutig, daß die Exkommunikation von 1988 gescheitert ist. Der Priesterbruderschaft
geht es nach wie vor gut, an der alten Messe kommt man nicht mehr vorbei, selbst wenn man es wie die deutschen
Bischöfe versucht (der Papst will es nicht), und diese alte Messe ist nun einmal untrennbar mit dem Namen
des Erzbischofs Lefenbvre verbunden. Also besteht Handlungsbedarf, die Truppe wieder einzugliedern. Andererseits
hat die Exk. auf seiten der Bruderschaft viel Porzellan zerdeppert. Gewisse unschöne, spalterische Tendenzen,
die es gibt, wurden bestärkt. Und auch bei den vielen Vernünftigen besteht Mißtrauen. Ergo ist eine
Schlichtlösung nicht drin. Rom muß Vertrauen, das es zerschlagen hat, wieder herstellen. Darum geht
es. Also muß zunächst die diskriminierende Exkommunikation weg. Wie das geht, hat man ja bei dem Patriarchen
von Konstantinopel gesehen, wo die Kirchenstrafen auch einfach aufgehoben wurden. Und bei den anschließenden
Gesprächen wird es v.a. darum gehen, der Bruderschaft einen firewall zu gewähren, um sie vor unliebsamen
Übergriffen der linken Fraktion, etwa nach dem Tod des regierenden Papstes, zu schützen. Das wird der
Fahrplan sein: 1) Alte Messe wieder frei – erledigt 2) Exkommunikation weg, um Vertrauen zu schaffen –
in Vorbereitung 3) Kirchenrechtliche Eingliederung mit firewall vor den Linken – steht noch aus.
Care piscator, sicherlich könnte der Pontifex mit einem Federstreich alles ändern, denn in seiner plenipotentia
liegt dies zweifelsfrei begründet. So äußerte auch ein mir bekannter Offizial anläßlich einer Papstvisite
(nicht ganz ernstgemeint), man könne dem Pontifex beim Mittagessen (etwa zwischen Dessert und Kaffee)
doch schnell einen Stapel Eheakten vorlegen, die dann durch Kreuzzeichen des Pontifex und ohne weitere
prozessuale Mühen als positiv (iSd Nichtigkeit) entschieden wären. Natürlich steht der Pontifex infolge
der Gewalteneinheit in der Hand der Apostelnachfolger über dem Gesetz, das er (oder seine Vorgänger)
erlassen haben; „es ist aber“, so heißt es im Codex Kaiser Iustinians, „in besonderer Weise das Zeichen
der Legitimität kaiserlichen Handelns, daß er sich an das Gesetz hält“, das er selbst erlassen hat.
Dieses sieht bei dem in Rede stehenden Problem der Selbstexkommunikationen und ihrer Feststellung nur
zwei Lösungsmöglichkeiten vor: (a) Aufhebung der Beugestrafe durch den Pontifex, weil sie durch die
Rückkehr der Sanktionierten in die volle Kirchengemeinschaft obsolet geworden ist, oder, (b) auf dem
Rechtsweg, die Aufhebung (oder Milderung) dieser Beugestrafen, weil beweisbar Strafausschluß- oder -milderungsgründe
vorliegen. (a) verlangt die Rückkehr in die volle Kirchengemeinschaft (wohl nicht ohne Anerkennung des
VatII als ökumenisches Konzil nicht möglich); (b) verlangt eine Klage der Beschwerten vor der Signatura
Apostolica. Sind Anzeichen für (a) oder (b) erkennbar?
#98 freddie schenk 14:42:26 | Dienstag, 4. November 2008
Kardinal Lehmann im krankenhaus operiert Mainz (ddp-hes). Der Mainzer Bischof Karl Lehmann liegt im Krankenhaus.
Der 72-jährige Kardinal wurde am Montagabend wegen akuter Schmerzen in die Klinik eingeliefert und noch
am selben Abend am Darm operiert, wie ein Bistumssprecher am Dienstag in Mainz mitteilte. Nach Auskunft
der Ärzte sei die Operation gut verlaufen und der Bischof wohlauf. In den kommenden Wochen werde Lehmann
keine Termine wahrnehmen, um sich von dem Eingriff zu erholen. Erst im Juli war Lehmann nach einem Zusammenbruch
während eines Gottesdienstes ins Krankenhaus gebracht worden. Im Februar hatte der Kardinal aus gesundheitlichen
Gründen den Vorsitz der Deutschen Bischofkonferenz aufgegeben, nachdem er im Dezember 2007 aufgrund von
Herz-Rhythmus-Störungen stationär behandelt werden musste.
#97 Katakombe † 12:19:35 | Dienstag, 4. November 2008
Katholiken Fuldas zeigen am 8.11. Flagge gegen Nazis! www.bistum-fulda.de/…8/PM20081103_npd.php Reichkristallnacht
muss Mahnmal für das Unrecht am jüdischen Volk bleiben Katholikenrat gegen Fuldaer Naziaufmarsch am
8. November Am 9. November 2008 ist der 70. Jahrestag der Reichskristallnacht. An diesem Tag, so der Vorsitzende
des Katholikenrates Fulda Richard Pfeifer, sei die Judenverfolgung in Deutschland öffentlich gemacht
worden. Die Reichskristallnacht müsse deshalb für das deutsche Volk Mahnmal des grausamen Unrechts gegenüber
den Juden bleiben. Pfeifer erklärte hierzu am Montag in Fulda: „Der Katholikenrat ist entschieden gegen
die Versuche nationaler und rechtskonservativer Kreise, dieses für die deutsche Geschichte wichtige Datum
mit Aufmärschen und Demonstrationen zu besetzen und damit von dem notwendigen Gedenken abzulenken. Die
NPD, die als Nachfolgeorganisation der NSDAP gesehen wird, muss sich endlich der Verantwortung stellen,
dass Holocaust und II. Weltkrieg, das unendliche Leid und der Tod von Millionen Menschen von verblendeten
Nationalsozialisten verursacht worden sind und sich nie mehr wiederholen dürfen!“ Insbesondere wendet
sich der Katholikenratsvorsitzende gegen die Ankündigung der NPD, am 8. November in Fulda eine Demonstration
zu veranstalten. „Für mich ist diese Kundgebung, die angeblich an den Jahrestag des Mauerfalls erinnert,
nur ein Vorwand, um Rechtsradikale und Nationalsozialisten aufmarschieren lassen zu können.“ so Pfeifer.
Konzil? Werte Frau Colonia, nur wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, kann man erkennen, daß es sich
um unterschiedliche Früchte handelt. Aber wie auch immer, was meinen denn Sie, wie die eventuelle Rücknahme
der Feststellung der Selbstexkommunikation – so Ihrer Meinung nach richtig formuliert? – in Hinblick auf
die Notwendigkeit der Anerkennung des Vat. II zu bewerten wäre? Falls denn überhaupt an dem obigen Gerücht
etwas Wahres dran sein sollte. Würde ein entsprechendes päpstliches Schreiben sub anulo piscatoris erscheinen,
würde mich das natürlich besonders freuen. In Erwartung Ihrer immer besonders fundierten und lehrreichen
Äußerungen, die mich überhaupt bewogen haben, hier mal eine Meinung zu äußeren.
#95 Tridentinus 11:38:55 | Dienstag, 4. November 2008
Wäre ich an Fellays Stelle… Wenn der Heilige Vater jetzt die subjektive Überzeugung der weihenden
und geweihten Bischöfe im Jahr 1988 anerkennt, trotz fehlenden Mandates auf einen Notstand durch Bischofskonsekrationen
reagieren zu müssen, und dazu nur erforderlich ist diese damalige Überzeugung nochmals zu bekräftigen,
damit das Dekret der Exkommunikationen aufgehoben wird (vermutlich sogar mit der Klarstellung, daß aufgrund
dieser subjektiven Überzeugung die Exkommunikation gar nicht eingetreten ist), würde ich das sofort
tun: Es ist nämlich offenbar nicht verlangt, die damalige Beurteilung zu revidieren, die Bischöfe könnten
also sogar dabei bleiben, auf eine ubjektiv gleichartig eingeschätzte Situation sich auch heute verpflichtet
zu sehen, entsprechend zu reagieren. Schwierig würde es nur, wenn sie trotz dieses Entgegenkommens behaupten
würden, heute bestünde in ihren Augen nach wie vor eine solch gleichartige Situation.Der Hl. Stuhl wird
sich zumindest denken, daß der subjektiven Einschätzung der Situation als Notstand auch 1988 kein objektiver
Notstand entsprochen hat, FSSPX natürlich sehrwohl davon ausgehen. Und das könnte mE alles zum Scheitern
bringen, wenn bestimmte Kräfte in der FSSPX darauf beharren, daß der subjektiven Einschätzung des Notstandes
unter allen Umständen ein objektiver Notstand entsprochen hat.Das wäre aber sehr dumm, denn wer kann
schon mit absoluter Sicherheit sagen, daß seine subjektive Überzeugung und Einschätzung unter allen
möglichen Aspekten definitiv korrekt war?
Care piscator, da vergleichen Sie jetzt aber – bildlich gesprochen – Äpfel mit Birnen. Die Selbstexkommunikationen
der betreffenden Herren wurden seinerzeit festgestellt, weil sie durch Bischofsweihen ohne päpstlichen
Auftrag einen schismatischen Akt gesetz haben. Die dafür maßgeblichen Tatmotive sind an dieser Stelle
noch nicht zu diskutieren; das dürfte soweit unstreitig sein. Ob für diese schismatischen Akte die Normen
der Straffreiheit oder -minderung tatbestandlich sind, erfordert eine Untersuchung der Tatmotivation und
-umstände. Daß im konkreten Fall Straffreiheit (can. 1323, 4) oder Strafminderung (can. 1324 § 1) eintreten,
wird von den maßgeblichen Kirchenrechtskommentatoren in Fällen des can. 1364 CIC ausdrücklich verneint,
wie ich weiter unten bereits dargelegt habe. Damit bleibt die Anerkennung der Rechtmäßigkeit aller ökumenischen
Konzilien und deren Entschlüsse, soweit sie den Glauben und die Disziplin der Kirche betreffen. Das VatII
betreffend hat bereits Paul VI. in seiner nota praevia explicativa festgelegt, daß dessen Beschlüsse
authentisch ausschlißlich im Licht der kirlichen Tradition ausgelegt und verstanden werden können. Wo
soll da also dann in concreto der (angebliche) Bruch sein?
Konzil? Werte Frau Colonia, Fischer ist in Deutschland gar kein so seltener Name, und er wird unabhängig
von der Schuhgröße vergeben. Das, was Sie schreiben, führt zum Kern der Sache. Wenn es diese Exkommunikationen –
ob sie nun jemals gültig waren oder nicht, sei nicht diskutiert – wenn es diese also nicht mehr gibt,
denn muß man eben alle anderen ökumenischen Konzilien anerkennen, das Vaticanum II aber nicht. Oder
würden Sie das anders sehen? Die Frage, was am Vaticanum II gut oder schlecht etc. war, kann man dann
vielleicht viel ruhiger diskutieren. Um das noch kurz zu erwähnen: Die Schwierigkeiten liegen natürlich
in den Punkten, in denen sich die Texte des Vat. II nur mit größter Mühe traditionskonform interpretieren
lassen. Und die Übereinstimmung mit der Tradition sollte doch auch Kennzeichen eines ök. Konzils sein.
Oder? Aber dieses Problem führt eben vom Kern der hier zur Debatte stehenden Exkommunikationsproblematik
weg. Es geht ja eben nicht um die Frage, warum die Piusbruderschaft – und nicht nur sie – das Vat. II
eventuell nicht oder nur sub conditione anerkennen will.
Werter Fischer, (waren da die desselbigen nicht etwas zu groß?), man kann nicht katholisch sein, ohne
nicht wenigstens die Rechtmäßigkeit der ökumenischen Konzilien anzuerkennen. Wenn dieses Konzil, wie
die ebenso fregliche wie fragwürdige Bruderschaft immer wieder anführt, worauf Sie ja Bezug zu nehmen
scheinen, kein „dogmatisches“ war und am Glauben der Kirche keine Veränderungen vorgenommen hat, wo liegt
dann deren Schwierigkeit, es als rechtmäßiges und ökumenisches Konzil auch anzuerkennen?
Konzil? Wenn der Papst feststellt, daß es keine Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft gab,
gegeben hat – oder was auch immer, dann erübrigt sich jede weitere längere Diskussion über das letzte
Konzil. Denn dann ist klar, daß man katholisch sein kann, ohne dieses anzuerkennen. Im übrigen kann
man ja auch katholisch sein, ohne den disziplinären Bestimmungen früherer Konzilien zu folgen. Und dogmatisch
hat ja das Vaticanum II nicht viel gebracht. Oder?
Nochmals, werter Seefeldt, und einer allein soll die sanior pars gewesen sein? Gibt es denn dafür in
der Kirchengeschichte und kirchlichen Tradition auch nur irgendeine Parallele? Und hat nicht auch Pius
X. recht zügig Exkommunikationen feststellen lassen, als man ihn hintergangen oder seiner päpstlichen
Autorität widersprochen zu haben schien (hat)?
Das anti-FSSPX Organ und medjugorjefreundliche … kath.net schaltet auch Werbung für den Sarto-Verlag.
Der Sarto-Verlag ist der Priesterbruderschaft St. Pius X. zugehörig. Geld stinkt nicht, was kath.net?????
Die machen doch noch aus allem Geld und nehmen auch Geld von den ihnen in ihrem Forum geschmähten und
verhassten Priesterbruderschaft an. Und letztendlich sind die Mitglieder der FSSPX doch nur die Piushanseln,
wie die kath.net-er oftmals sagten.
@ Clarissa Colonia Na mit dieser Einstellung kann doch zumindest ich sehr gut leben… In diesem Sinne:
Noctem quietam et finem perfectum concedat nobis omnipotens et misericors Dominus! o^/
Die Kirchengeschichte Erst einmal: Für die katholischen Piusbrüder zählt die gesamte Kirchengeschichte.
Dagegen stellt das 2VK in so mancher Hinsicht einen totalen Bruch mit der gesamten vorherigen Kirchengeschichte
dar. Das betrifft vor allem die Stellung des katholischen Glaubens: Bis vor dem 2VK galt für die Kirche,
daß der katholische Glaube der allein wahre Glaube ist. Mit diesem Glauben hat das 2VK gebrochen, während
die Piusbrüder treu zum katholischen Glauben stehen. Man kann das 2VK schon als wesentlichen Teil der
Kirchengeschichte sehen – muß es aber dann so sehen wie beispielsweise die Mißstände in der Kirche
zu Anfang des 16.Jhd., also als Auslöser eines schweren Niedergangs der Kirche. Nochmals: Die Piusbrüder
sind Katholiken, keine Schismatiker, denn sie bewahren den katholischen Glauben. Berechtigt ist allerdings
der Einwand, daß es ihnen nicht zusteht, der übrigen katholischen Kirche das Katholischsein in Bausch
und Bogen abzustreiten. Bei aller berechtigten Kritik an den mitunter argen Mißständen in der nachkonziliaren
Kirche: Auch die Diözesanpriester sind rechtmäßig geweihte Diener des Herrn.
Werter sash73, von meiner Seite haben Sie sicher keine „Knüppel zwischen die Beine“ zu gewärtigen, wenn
Sie einfach nur katholisch sein wollen – wie auch ich dies für mich in Anspruch zu nehmen erdreiste,
auch gegen die große Schar kirchlicher Selbstzelebranten, denen es nicht (wirklich?) um die Feier des
Geheimnisses und dessen Ausspendung geht. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Wer dies bei der (schismatischen)
Bruderschaft gefunden zu haben wähnt, dem soll dies (von mir) nicht genommen werden. Wer in der „alten“
Messe die Form für sich entdeckt hat, die seinen Vorstellungen von liturgischer Verehrung und würdiger
Feier entspricht, der soll dies im Bewußtsein tun, das ihm Gemäße für sich gefunden zu haben. Soweit
also d’accordo. Auch widerspreche ich jeder Form des „okumenischen“ oder gar interreligiösen Relativismus –
ungeachtet des Umstands, daß ich denke, man könne wenigstens gemeinsam beten, solange die „Mitbeter“
die katholischen Überzeugungen des „Gebets an Gott“ zu teilen bereit und imstande sind. Das whare Problem
liegt aber genau in jenen Gruppierungen und Zirkeln, die gleichzeitig exklusive Katholizität für sich
in Anspruch nehmen und diese anderen in gleicher Weise bestreiten. Das ist (für mich) der casus belli.
@ Clarissa Colonia Verzeihung, aber in Ihrer eigenen Argumentation liegt – mit Verlaub- der logische Fehler.
Sie schrieben: […] Werteste Clarissa, Sie dürfen bei mir voraussetzen, daß es mir bekannt ist, dass
das rk Kirchenrecht nur auf die Mitglieder der rk Kirche anzuwenden ist. Ich wollte dies nur nicht erschöpfend
niederschreiben. :(3 Was ich damit sagen wollte: In der rk Kirche kann mittlerweile jeder Kleriker und
jeder Laie machen, was ihm gefällt, ungeachtet dessen, ob es noch/überhaupt katholisch ist. Nur wenn
man mal katholisch sein will, wird man mindestens schief angeguckt. Darin liegt für mich das Widersinnige.
Wenn jemand das Tun und Lassen von Protestanten/Muslimen etc. so toll findet, bitteschön, dann soll er
doch bitte Protestant/Muslim etc. werden. Dann entfernt er sich zwar ein gutes Stück vom Weg des Heils,
aber Gott der Herr hat uns allen ja die Gabe des freien Willens gegeben. Aber denjenigen Katholiken, die
einfach nur katholisch sein wollen, ewig Knüppel zwischen die Beine zu schmeissen, sie anzufeinden, zu
benachteiligen, sie hinzuhalten, zu verleumden und in der Ausübung ihres Glaubens zu behindern, das ist
eben NICHT katholisch. Aber genau das ist es, was uns Tradis von konzilskatholischer Seite dauernd wiederfährt.
Werter Wiesbadener, mein Codex enthält keinen can. 1323 § 3, daher sagt dieser mangels Exstenz nichts
aus. Die Nr. 2 (Unkenntnis), 3 (physische Gewalt) und 5 (Notwehr/Nothilfe) können als Strafausschlußgründe
in vorliegendem Fall ausgeschlossen werden. Die in Nr. 4 can. cit. angeführte Notlage bleibt nur unter
der gesetzlichen Bedingung straffrei, daß sie nicht zu einem Schaden der Seelen führt (nisi … actus …
vergat in animarum damnum). Die einschlägigen und führenden Kommentare (MK, NCCCL der CLSA, CdN) führren
als den klassischen Fall einer Handlung, die zum Schaden der Seelen gereicht aber die Straftaten des can.
1364 CIC an. Streitig war in Ihrer Stellungnahme hinsichtlich der fraglichen Weihehandlungen ja nicht,
daß diese die Tatbestandselemente des can. 1364 CIC erfüllten, sondern nur, ob diese (oder deren Umstände)
den Strafausschlußgründen des can. 1323 zu subsumieren sind. Die in Nr. 4 tatbestandsmäßge conditio
sine qua non (nisi vergat …) läßt aber nach den einschlägigen Kommentaren eine Anwendung der Nr.
4 für die Fälle des can. 1364 CIC nicht zu. Damit besteht keine zwingende Rechtsgrundlage für die Annahme
der Straffreiheit dieser Tat.
Geehrter Herr HBR, wie die Kirche im 21. Jahrhundert… angekommen ist, das sieht und erlebt man jeden
Tag. Auch kreuz.net berichtet ab und an davon. Die Kirche muss im übrigen nirgendwo ankommen und bei
niemandem ebenfalls. Sie verkündet ewige Wahrheiten und Weisheiten. Sie muss deswegen nicht modern sein. –
Die Auswüchse des von Ihnen so tapfer verteidigten Konzils sehen Sie selbst hier, wenn verwirrte Ex-Katholiken
vom Islam schwärmen und derweil dreist das Orgelregister ziehen. Dass Sie, Herr HBR, der Ansicht sind,
dies sei die -evtl. gute – Absicht es Konzils gewesen, kann ich mir nicht vorstellen. Bitte, nur damit
ich es verstehe, teilen Sie mir mit, wo die kath. Kirche seit dem Konzil Fortschritte gemacht hat: a)
bzgl. der Errettung von Seelen b) bzgl. der allgemeinen Moral c) bzgl. der allgemein christlichen Identität
d) bzgl. der sog. corporate identity der kath. Kirche, also der speziell katholischen e) bzgl. ihres Einflusses
auf die Gesellschaft f) bzgl. der Zufriedenheit der Katholiken g) bzgl. des Umgangs mit nicht-nichtchristlichen
Minderheiten, wie z.B. Ungeborenen und alten Menschen. Danke.
@Monti Das Konzil und nochmals das Konzil ist für Leute wie HBR wesentlicher als alles, was die gut 1930
Jahre davor lag… Das Konzil ist ein wesentlicher Teil der Kirchengeschichte. Und nein, das Konzil ist
nicht wesentlicher als die 1930 Jahre zuvor. Allerdings war es ein wesentlicher Schritt, damit die Kirche
im 21. Jahrhundert ankommen konnte. Und was die Kirchengeschichte betrifft: Für die sogenannten „Altgläubigen“
sowie auch Lefebvre-Sektierer scheint nicht die gesamte Kirchengeschichte, sondern lediglich diejenige
seit dem tridentinischen Konzil zu zählen
#77 Wiesbadener 21:50:19 | Montag, 3. November 2008
can. 1323, § 3 ist lex specialis zu dem von Ihnen angegebenen Artikel, liebe clarissa colonia. Denn,
can. 1323, § 3 regelt die Rechtsfolge direkt: Unter den in § 1 aufgeführten Umständen trifft den Täter
keine Tatstrafe. Was regelt also can. 1323, § 3? Auf jeden Fall nicht die Aufhebung der Strafe. Diese
würde z.B. wie folgt lauten: „wird die gegen den Täter festgesetzte Tatstrafe aufgehoben“ Dies steht
jedoch nicht in can. 1323, § 3. Vielmehr wird wird ausdrücklich festgestellt, dass den Täter „keine
Tatstrafe trifft“. Eine Tatstrafe tritt bekanntlich mit der Begehung der Tat ein. Wenn also Msgr. Marcel
Lefebvre nach can. 1323, § 3 keine Tatstrafe trifft, dann war die Exkommunikation logischerweise von
Anfang an unwirksam. Eine Anfechtung der Exkommunikation ist demnach nicht notwendig, da diese Tatstrafe
durch eine Feststellung über die „strafrechtliche Bedeutung“ der Bischofsweihen von 1988 durch Papst
Benedikt XVI. ohnehin unbeachtlich, da die Bischofsweihen nach can. 1323, § 3 straffrei vorgenommen wurden.
Der Grund für die Straffreiheit spielt im Verhältnis zum Zeitpunkt, auf welche die Straffreiheit wirkt,
erstmal keine Rolle.
Werter sash73, Verzeihung, aber in Ihrer eigenen Argumentation liegt – mit Verlaub- der logische Fehler.
Sie schrieben: „‘Aber die FSSPX ist doch ungehorsam und exkommuniziert und schismatisch!’. Denn das trifft
auf Muslime, Juden, Hindus, Buddhisten usw. usf. wohl noch viel mehr zu, da alle diese KEINEN Anteil an
der Kirche Gottes haben.“ Den Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts unterliegen ausschließlich
(ausgenommen nur, soweit dieses im Einzelfall nicht ausdrücklich anderes vorschreibt) Katholiken. Die
Tatbestände des can. 1364 CIC (Apostasie, Häresie, Schisma) sind also solche, die überhaupt nur von
Katholiken begangen werden können. Ob und wie die Religionszugehörigkeit von Nichtchristen zu ihrer
Religion moraltheologisch zu beurteilen ist, ergibt sich einzig aus der Frage, ob diese als individuelle
Person vom Erlösungshandeln Christi konkret Kenntnis hatten, den Glauben daran aber persönlich und individuell
schuldhaft abgelehnt haben.
@HvO … … die Rücknahme einer ungerechten Strafe für einen treuen Bischof verherrlicht Gott, treuer
Bischof? ein Rebell … wie Martin Luther!!!! ein Gebetskreuzzug lästert also Gott, da die Verurteilung
rechtens war in Gottes eigener Kirche.
Werter Wiesbadener, wenn der schismatische Akt, wie Sie schrieben, „irrtümlich in der Annahme der Notlage
vollzogen“ worden ist, befanden sich also jene, die diesen schismatischen Akt setzten, nur vermeintlich
in einer schuldausschließenden oder -vermindernden Situation. Also bestand die Notlage, auf die sich
diese berufen haben, nicht wirklich und objektiv, sondern nur subjektiv und irrtümlich. Subjektive Annahme
(also Irrtum) über das Vorliegen einer bestimmten (handlungsmotivierenden) Situation entbindet aber keineswegs
von den Rechtsfolgen der Handlung, die durch derart subjektiven Irrtum motiviert war. Wenn Sie also schon
einräumen, daß es sich bei der Notlage, auf welche sich die Bruderschaft so alert beruft, nur um eine
subjektive gehandelt hat, erfolgte die Feststellung der Exkommunikation rechtmäßig und gültig. Zur
Üngültigkeit der Exkommunikationsfeststellung hätte der Feststellende (also Bernardin Card. Gantin)
zu fraglichem Zeitpunkt entweder unter dem Einfluß: – schweren Zwanges, oder – in Unkenntnis oder Irrtum
über das Wesen seines Rechtsaktes (scil. der Exkommunikationsfeststellung) befinden müssen. In allen
anderen Fällen der cann. 125 u. 126 CIC wäre die Exkommunikationsfeststellung rechtlich anfechtbar.
Eine solche Anfechtung ist, soweit mir bekannt, bislang unterblieben – warum nur?
Logikfrage v.a. in Anbetracht der Tatsache, dass Immame und Rabbis genauso gut gelitten sind wie protestantische
Pfarrer. Genau darum geht es. In einer katholischen Kirche darf heute jeder machen, was er will (man wird
sogar dazu ermutigt und eingeladen!), nur katholisch sein darf man darin nicht. Erklärt mir bitte mal
jemand von den hier anwesenden liberalen Herren/Damen diese Logik!!!!!!! Aber bitte nicht damit ankommen:
‘Aber die FSSPX ist doch ungehorsam und exkommuniziert und schismatisch!’. Denn das trifft auf Muslime,
Juden, Hindus, Buddhisten usw. usf. wohl noch viel mehr zu, da alle diese KEINEN Anteil an der Kirche
Gottes haben.