18:07:11 | Samstag, 2. April 2005
Die Päpste dürften schon seit frühester Zeit Ärzte in ihrer Umgebung und an ihrem Hof gehabt haben. In den Berichten ausländischer Gesandter an ihre Herrscher wird ihr Vorhandensein bezeugt; ebenso in den offiziellen Dokumenten der Päpste und in den Aufzeichnungen der Römischen Kurie. Von Ulrich Nersinger.
Namenslisten liegen seit dem 12. Jahrhundert vor: Der erste Arzt, dessen Name in einem „Rotulo“, einem
Namensverzeichnis des Päpstlichen Hofs genannt wird, ist um das Jahr 1160 ein gewisser Magister Philippus.
Unter Innozenz III. (1198-1216) nahm der Leibarzt, in den Urkunden „archiatra“ oder auch „physicus“ genannt,
eine immer bedeutsamere Rolle am Päpstlichen Hof ein. Rangmäßig stand er über allen weltlichen Kammerherren
des Papstes. Dies wird auch aus seiner Besoldung ersichtlich; abgesehen von den üblichen Naturallieferungen
wurde er mit Pfründen und Gratifikationen versorgt. Untergebracht war er im päpstlichen Palast, nur
wenige Schritte von den Gemächern des Papstes entfernt.
Aus dem Pontifikat Papst Alexanders IV. (1254-1261)
weiß man um zwei päpstliche Leibärzte; am Hof Bonifaz’ VIII. (1294-1303) versahen dann schon drei Doktoren
diesen Dienst. Die Mediziner mußten nicht unbedingt Christen sein. Unter dem Colonna-Papst Martin V.
(1417-1431) war Meister Elias aus dem Judenviertel Roms der Archiatra des Papstes. Bis ins 16. Jahrhundert
fanden sich immer wieder Leibärzte mosaischen Bekenntnisses am Hof des Papstes, so der berühmte, aus
Spanien stammende Samuel Sarfadi, der in den Diensten Papst Leos X. (1513-1521) stand.
Der wohlberühmteste
päpstliche Leibarzt war Petrus Hispanus, der um das Jahr 1215 in Lissabon als Sohn eines wohlhabenden
Mediziners geboren wurde.
Nach einer ersten Ausbildung in Leon ging er nach Paris zum Studium der „artes“;
dort hatte er das große Glück, Albertus Magnus in Naturkunde, William Shyreswood in Philosophie und
Lambert von Auxerre in Logik zu hören. Nach der Erlangung der Magistergrade der Philosophie und der Medizin
zog es ihn nach Süditalien, wo er in Palermo zum „professor artis medicinae“ ernannt wurde.
Der gelehrte
Spanier schuf bedeutende wissenschaftliche Werke; so die „Summulae logicales“, die bis in unsere Zeit
hinein als Standardwerk der Logik galten. Der Beschaulichkeit seiner Gelehrtenstube wurde er entrissen,
als er die Berufung zum Leibarzt Ottobono Fieschis, des späteren Papstes Hadrian V., annahm. Er diente
zudem Gregor X. (1271-1276) als Archivar und Leibarzt. Petrus Hispanus schlug auf Wunsch der Päpste die
kirchliche Laufbahn ein und stieg in denkbar kürzester Zeit in der Hierarchie auf – zum Erzbischof von
Braga und Kardinalbischof von Tusculum. Am 8. September 1276 wurde er als Johannes XXI. zum Papst erwählt.
Er galt als ein hochgebildeter Pontifex Maximus, der die Wissenschaften förderte, mildtätig war und
mit arm und reich gleichermaßen herzlich verkehrte.
Viele der päpstlichen Ärzte erlangten wissenschaftlichen
Ruhm, der über die Grenzen des Kirchenstaates hinausreichte – und nicht auf medizinische Leistungen beschränkt
blieb. Von Andrés de Laguna (1499-1560), dem Leibarzt Papst Julius’ II., stammen Abhandlungen über die
Anatomie und über die Behandlung der Pest; Laguna machte sich auch als Übersetzer griechischer Schriften,
besonders des Aristoteles, in Lateinische einen großen Namen. Einer der herausragendsten Epidemiologen
(Seuchenforscher) der Medizingeschichte war der Begründer der Contagienlehre, Girolamo Fracastoro (1478-1553).
Der Gelehrte, der auch als Astronom und Dichter hervortat, diente Papst Paul III. als Leibarzt.
Marcello
Malphigi (1628-1694), der 1658 die Erythrozyten von Menschen beschrieb, zählte zu den letzten Begründern
der mikroskopischen Anatomie; ihm ist die Entdeckung der Kapillaren, der Verbindungen zwischen Arterien
und Venen, zu verdanken.
Manche der päpstlichen Leibärzte fanden sogar den Weg in die Werbung: Italienische
Speiseölproduzenten verweisen in ihren Werbeschriften auf das Werk „De bonitate et vitio alimentorum
centuria“, das aus der Feder Castel Durantes, des berühmten Botanikers und Leibarztes Papst Sixtus’ V.
stammt.
Die Region Umbrien, die Heimat des „olio extra vergine“, zitiert in ihren Prospekten einen Ausspruch
des päpstlichen Mediziners: „Das Olivenöl wird sehr gelobt, und es ist sehr mild und naturverwandt“.
Ein weiterer Leibarzt Sixtus’ V., Andrea Bacci, wird vom „Movimento Turismo del Vino“ vereinnahmt; Baccis
Werk „De vinorum naturali historia“ gilt nämlich noch heute als ein ausgezeichneter italienischer „Weinführer“.
Monsignore Giammaria Lancisi, Archiatra Papst Clemens’ XI. (1700-1721), machte sich nicht nur als Mediziner
einen hervorragenden Namen, sondern auch als Gourmet und Kenner der italienischen Gastronomie. Das Restaurant
„La Gatta“ in Lunano (Puglia) lädt seine Gäste mit großem Erfolg zu den „banchetti del archiatra pontificio“
ein; der Küchenchef serviert dann „Torta salata alle erbe salvatice“ (Wildkräuterkuchen), „Tortino di
fegatelli di fagiano e faraona“ (Törtchen aus Fasanen- und Perlhuhnleber) und „Petto d’ anatra al vino
rosso speziato“ (Entenbrust auf rotem Gewürzwein).
Von den Freunden einer gepflegten Trinkkultur wird
Arnoldus de Villano gefeiert. Der Leibarzt Papst Clemens’ V. hatte bereits im Jahr 1299 ein Patent vom
König von Mallorca und Aragonien erhalten, das ihm erlaubte, gärenden Wein mit Weinbrand zu versetzen.
Dadurch wurde die Gärung gestoppt, die Süße des zum Teil noch unvergorenen Weines konnte erhalten bleiben
und durch den relativ hohen Alkoholgehalt blieb der Wein auch noch stabil – der Portwein war entstanden.
Immer dann, wenn die Briten die Erfindung des Portweines auf ihre Fahnen schreiben wollen, wird ihnen
der Name des Arnoldus de Villano von den Bewohnern der Iberischen Halbinsel entgegengehalten.
Nicht nur
Italiener versahen den Dienst eines päpstlichen Leibarztes. Die Päpste beriefen auch Vertreter anderer
Nationen an den ihren Hof. Sogar ein deutscher Mediziner wurde von Gregor XVI. (1831-1846) nach Rom geholt:
Dr. Clemens August Alertz aus Aachen, Militärchirurg in Bonn, Kreisphysicus in Aachen und Arzt an der
berühmten Berliner Charité. Ihm gelang es im Jahre 1836, ein Augenleiden des Papstes erfolgreich zu
behandeln.
Belegt ist auch die Konsultation des deutschen „Volksarztes“ Sebastian Kneipp durch einen
Papst. Leo XIII. hatte den bescheidenen Pfarrer und Naturheilkundler vor ungerechtfertigten Angriffen
der Schulmediziner in Schutz genommen und ihn demonstrativ zu seinem Ehren-Geheimkämmerer ernannt. Während
einer Privataudienz bat der Papst Pfarrer Kneipp um seinen fachlichen Rat (die in dem 1958 gedrehten Spielfilm
„Sebastian Kneipp – Ein großes Leben“ gezeigte Version entspricht freilich nicht ganz der historischen
Gegebenheit).
Da es immer wieder Streit um die Rechte und Privilegien der Päpstlichen Leibärzte gab –
vor allem auch darüber, wer überhaupt diesen Titel zu führen berechtigt war, erließ der Heilige Stuhl
hierzu genaue Verfügungen. Um als „Päpstlicher Leibarzt“ zu gelten, bedurfte es eines eigenen Apostolischen
Breve (Schreiben). War das Breve ausgefertigt, gehörte der betreffende Arzt als „Wirklicher Geheimer
Kammerherr mit Degen und Mantel“ zur Päpstlichen Familie. Er erfreute sich als einer der wenigen Laien
am päpstlichen Hof der Anrede „Monsignore“, auch dann, wenn er verheiratet war.
Der Archiatra hatte
den Papst bei allen Prozessionen, Ausfahrten und Reisen zu begleiten; er mußte sich bei liturgischen
und zeremoniellen Feierlichkeiten in dessen unmittelbaren Nähe aufhalten. Er sollte, wenn möglich, seine
Wohnung im Apostolischen Palast nehmen. Sein Amt erlosch nicht mit dem Tod des Papstes, sondern erst dann,
wenn die Einbalsamierung des verstorbenen Pontifex erfolgt war.
Seit einigen Jahrzehnten deckt sich das
Amt des Leibarztes mit dem des Direktors der „Direzione dei Servizi Sanitari“ (Gesundheitsamt) des Staates
der Vatikanstadt – zur Zeit versieht
Professor Dr. Renato Buzzonetti diese Aufgaben.
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