Alte Messe
Weiß in Rom die Rechte, was die Linke tut?
Die britischen Bischöfe wollten den Altgläubigen die Kalenderreformen des Neuen Ritus aufzwingen – und beriefen sich dabei auf den Heiligen Stuhl.
Requiem im Alten Ritus.
Requiem im Alten Ritus.
© traditionalcatholic.org.uk
(kreuz.net, London) Anfang des Jahres 2008 verlegte die Bischofskonferenz von England und Wales die Feiertage Erscheinung des Herrn, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam auf die darauffolgenden Sonntage.

Die Bischöfe erklärten, daß diese neue Regelung auch für die Alte Messe gelte.

Sie beriefen sich dabei auf die Päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’. Diese habe erklärt, daß die gebotenen Feiertage im Alten und im Neuen Ritus am selben Tag gehalten werden sollen.

Altgläubige Priester widersprachen der Sinnhaftigkeit dieser Anordnung.

Die Britische Bischofskonferenz veröffentlichte daraufhin Auszüge aus dem römischen Schreiben. Die Textpassagen kursierten im Frühjahr 2008 auf altgläubigen Weblogs.

Die erbetene Veröffentlichung des gesamten Textes wurde allerdings von den Bischöfen verweigert. Das erklärte die altgläubige britische Laienorganisation ‘Latin Mass Society’ in einer Pressemeldung vom Montag.

Deshalb wandte sich die Vereinigung Ende April selber an ‘Ecclesia Dei’.

Am 20. Oktober antwortete der Vizepräsident der Kommission, Prälat Camille Perl.

In seinem Schreiben bezeichnet er es als ein Recht, den in den Alten Meßbüchern enthaltenen Kalender zu benützen.

Der Prälat erklärt, daß die Bischofskonferenzen mit Zustimmung des Heiligen Stuhls zwar gebotene Feiertage auf einen anderen Termin verlegen können. Trotzdem sei es zulässig, die Messen an den Tagen zu feiern, die im Kalender von 1962 vorgeschrieben sind.

Für die Gläubigen bestehe allerdings an diesen Tagen keine Pflicht zum Meßbesuch.

Ferner erklärt der Prälat, daß es angemessen sei, die äußere Feier des Festes an dem Tag zu begehen, wohin der Feiertag von den Bischöfen verlegt wurde.

Die Rubriken der Alten Messe erlauben es unter bestimmten Bedingungen, an Sonntagen das Meßformular eines Festes zu benützen.

Die ‘Latin Mass Society’ kündigte an, ihre Alten Messen so anzusetzen, daß die Feste so gefeiert werden, wie sie fallen.
      
15 Lesermeinungen
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#21   Marcelus   08:50:08 | Freitag, 14. November 2008
Der gebotene Feiertag soll, laut päpstlicher Anordnung,
von allen Katholiken an dem Tag begangen werden, an dem der Feiertag vom Ortsordinarius begangen wird.
An den Tagen, an dem der Feiertag nicht auch vom Ortsordinarius begangen wird, ist der Feiertag kein gebotener Feiertag.
Das ist eine logische und weise Regelung,
und Gott und Rom ist für diese Klarstellung zu danken.
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#20   Tridentinus   09:34:23 | Donnerstag, 13. November 2008
@clarissa colonia
Machen Sie das ruhig. Aber das war doch eigentlich klar, denn die engl. Bischöfe hatten ja nicht verboten, auch am eigentlichen Tag das betreffende Meßformular zu nehmen, nur gab es an diesem Tag eben keine Pflicht zum Gottesdienstbesuch für die Gläubigen. Zweitens war das sowohl in bezug auf St. Joseph als auch auf St. Patrick (in Irland) eine einmalige Anordnung. Wobei es auch ordinario Usu von der Regel abweicht, für die äußere Feier den einem Fest nächstgelegenen (also ggf auch vorausgehenden) Sonntag festzulegen und nicht grundsätzlich den nächstfolgenden, was mir ein emeritierter Ordinarius für Liturgiewissenschaft in Deutschland auf Anfrage bestätigt hat. Aber markieren sollten Sie das wirklich im Kalender. Bekanntlich gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen.
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#19   Major Kong   09:03:43 | Donnerstag, 13. November 2008
Geht das überhaupt, Gotthard?
Kann denn, wer schon im Schisma steht, noch ins Schisma gehen? Wohl eher nicht. Daher ist Ihr Beitrag eher oberflächlich witzig, im übrigen aber ohne Tiefgang.
PS:Außerdem meine ich, daß die Raskolniken sich nicht wegen des Kalenders allein vom Moskauer Patriarchat trennten. Vielmehr trifft Ihre Aussage allenfalls auf die griechischen Altkalendarier zu.
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#18   Gotthard   22:37:00 | Mittwoch, 12. November 2008
Schisma
über eine Kalenderreform ging auch schon einmal ein Teil der russisch-orthodoxen Kirche ins Schisma.
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#16   clarissa colonia   16:59:59 | Mittwoch, 12. November 2008
Werter Tridentinus,
daß ich diesen Tag noch erleben darf! Ich fasse es nicht, daß Sie mir spontan und ohne (erkennbare) Einschränkung zustimmen. Den heutigen Tag werde ich wohl gesondert in mein calendarium festorum immobilium aufnehmen müssen!
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#14   schwuler III †   16:56:00 | Mittwoch, 12. November 2008
Ernsthafte Diskussion
auf kotz.net
:-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D
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#12   bonifatius   16:54:13 | Mittwoch, 12. November 2008
@Zoellibat-Kamel
Ihre Verpflichtung zum Zölibat hat sie sicherlich zum schwachsinnigen Kamel dekradiert. Ich bete für sie, daß sie ihren wirren Geistesschrott wo anders abladen.
Noch besser wäre,wenn die kreuz.net-Redaktion sie aus dem Verkehr ziehen würde. Denn ihre Absicht ist doch nur, ernsthafte Diskussionen auf Kreuz.net zu verhindern.
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#11   Tridentinus   16:53:38 | Mittwoch, 12. November 2008
@Clarissa Colonia
Das ist in diesem Fall ganz klar meine Rechtsauffassung. Weswegen zB dort, wo ich mich engagiere, das Hochfest des hl. Joseph dieses Jahr auch extraordinario Usu am 15. März gefeiert worden ist, in Übereinstimmung mit dem zuständigen Distriktoberen der FSSP. Ich freue mich, Ihnen diesmal auf Anhieb zustimmen zu können.
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#9   clarissa colonia   16:48:46 | Mittwoch, 12. November 2008
Die Überschrift ist wohl zutreffend, obzwar verwirrend,
denn es weiß irgendwo sicher die Rechte nicht, was die Linke tut – vielleicht sogar in Rom, wo man, scheints, das eigene Kirchenrecht nicht kennt:
Can. 1246 § 2. „Eine Bischofskonferenz kann jedoch nach vorheriger Zustimmung durch den Ap. Stuhl irgendwelche der genannten gebotenen Feiertage [gem. § 1: Weihnachten, Epiphanie, Himmelfahrt, Fronleichnam …] aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.“
(Sinngleich can. 1247 § 3 CIC 1917, der dazu sogar die einzelnen Diözesanbischöfen und sogar nur nach Beratung mit dem Hl. Stuhl ermächtigt!)
Wenn die Diözesanbischöfe (einzeln oder in der Bisch.Konf. versammelt) ihre diesbezügliche Rechtsvollmacht ausüben, haben sich die ihren diözesen inkardinierten Kleriker daran zu halten – ebenso wie die dort tätigen Priester anderer Inkardinationsverbände.
Auch dem H.H. Kommissionssekretär hätte ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung behilflich sein können – sofern die Sachverhalte so sind, wie sie der Artikel darstellt.
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#7   LandorganistII   15:44:53 | Mittwoch, 12. November 2008
Ich glaube langsam
die Ultratradis sind die wahren Protestanten. Es gibt nichts in der Kirche, wogegen die nicht protestieren.
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#6   monti   15:44:42 | Mittwoch, 12. November 2008
HBR…
Ein Artikel über Anglikaner, der in der Überschrift auf Rom verweist?
Wo steht da, dass es sich um einen Artikel über Anglikaner handelt ?
Ich gehe mal davon aus, dass es auch in Großbritannien Katholiken gibt… :-S
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#4   HBR   15:13:30 | Mittwoch, 12. November 2008
Nanu? Sinnentleerter Titel
Weiß in Rom die Rechte, was die Linke tut?
Ein Artikel über Anglikaner, der in der Überschrift auf Rom verweist? Nicht wirklich oder?
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#3   Ökonom †   13:57:57 | Mittwoch, 12. November 2008
Gottes Segen, lieber Karl Lehmann!!!!!!!!
Katholiken erleichtert
Kardinal Lehmann verlässt Krankenhaus
Nach Darmoperation genesen: Kardinal Karl Lehmann.
Nicht nur Katholiken in Hessen dürften erleichtert auf diese Nachricht aus dem Bistum Mainz reagieren: Ihr Bischof, Karl Kardinal Lehmann, wird nach seiner Darmoperation voraussichtlich am Freitag das Krankenhaus verlassen.
Er werde keine Kur beginnen, sondern in das Bischofshaus zurückkehren und dort seine Arbeit wieder aufnehmen, teilte der Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann, am Mittwoch mit. Wann Lehmann wieder öffentliche Auftritte wahrnehmen werde, stehe derzeit noch nicht fest.
Der 72-Jährige hatte sich am Anfang November in einem Mainzer Krankenhaus einer Darmoperation unterziehen müssen. Die Anteilnahme war nach Angaben eines Bistumssprechers sehr groß. Es habe viele Genesungswünsche gegeben, über die sich der Kardinal sehr gefreut habe.
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#2   Major Kong   13:33:38 | Mittwoch, 12. November 2008
@ Ruhrgebietler
Erlauben Sie mir die Frage, in wieweit Ihr Schutzengel von der Kalenderproblematik betroffen ist?
Was mir beim Namenspatron einleuchtet ist mir beim Schutzengel unklar.
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#1   r.ruhrgebietler   13:10:57 | Mittwoch, 12. November 2008
Gott bewahre!
Dann müssten die Heilige (kalendarisch) umziehen. Ich behalte meinen Namenstag im Januar bei! Das hat mir mein Namenspatron schon gesteckt und auch mein Schutzengel wird sich diesem SchnickSchnack nicht unterwerfen.
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