Der Vatikan bezeichnet einen vom Kölner Kardinal amtsenthobenen Priester weiterhin als „Pfarrer“.
Webseite des Seelsorgebereichs Meckenheim
(kreuz.net) In einem amtlichen Brief der Kleruskongregation wird der Meckenheimer Priester, Hw. Michael
Jung, als „Herr Pfarrer“ angeschrieben.
Darin sieht die Vorsitzende des Münsteraner Christoferuswerks,
Felizitas Küble, einen „weiteren Etappensieg für Pfarrer Jung“.
Der Geistliche war im vergangenen August
vom Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, amtsenthoben worden.
Von Vertretern des Kölner Ordinariats
wird der Geistliche darum auch öffentlich nur noch als „Herr Jung“ bezeichnet.
Die Kleruskongregation
bestätigte dem Meckenheimer Pfarrer in ihrem Schreiben den Eingang des Rekurses – also des kirchenrechtlichen
Widerspruchs von Hw. Jung gegen das Amtsenthebungsdekret von Kardinal Meisner.
Überdies verlangte die
päpstliche Behörde weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise des Kardinals. Die angeforderten Dokumente
wurden bereits gestern nach Rom übermittelt.
Hw. Jungs ausführliche Begründung des Rekurses umfaßt
samt Anlagen weit über hundert Seiten.
In einer Pressemitteilung erklärte Hw. Jung unterdessen, daß
das Erzbistum Köln einen – auch nach Monaten nicht auffindbaren – Zeitungsartikel als Begründung für
seine Amtsenthebung angeführt habe.
Überdies wies er auf die Selbstverpflichtung des Kölner Ordinariats
hin, nicht mehr die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Amtsenthebung zu behaupten.
Hw. Jung stellt in
seiner Pressemeldung vom 10. November außerdem fest: „Die nun vorliegende Begründung macht deutlich,
daß sich der Konflikt um meine Person an der wiederholten und andauernden Personalunterbesetzung im Seelsorgebereich
Meckenheim entzündete.“
Die im Personalplan vorgesehenen Priester stünden längst nicht mehr zur Verfügung:
„Die Hälfte meiner Zeit in Meckenheim standen den Gemeinden nur drei statt der vier Seelsorger zur Verfügung,
die der Personalplan des Erzbistums eigentlich vorsieht.“
Zugleich würden Sparpakete hohe Mehrarbeit
fordern: „Die Sorge um die bloße Grundsicherung der Seelsorge hat mein Handeln im vergangenen Jahr bestimmt.“
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25 Lesermeinungen
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#25 Marcelus 16:54:16 | Sonntag, 16. November 2008
@Leblhuber: Es ist unfehlbares Dogma der Kirche, dass Petrus, der Fels, und dessen Nachfolger in endgültigen
Glaubensentscheidungen von jedem Irrtum bewahrt wird, aber nur in diesen. Der Papst wird nur von Gott
in endgültigen Entscheidungen in Glaubensfragen seit jeher von jedem Irrtum bewahrt. Das ist Lehre der
Kirche und muß von jedem Katholiken geglaubt werden. Einen Schmarrn muss es geglaubt werden!
Leblhuber: Ihre Stellungnahme Am Beispiel Abtreibung pflege ich grundsätzlich die Unsinnigkeit und rechtliche
Bedeutungslosigkeit von Verboten ohne Androhung von Sanktionen zu erklären. Sofern ich Ihnen etwa – unbeabsichtigt –
damit zu nahe getreten sei, bitte ich höflich um Entschuldigung. Ihre Antwort widerlegt meine Ausführungen
nicht grundsätzlich. Es bleibt dabei: wer ein Dogma leugnet, schließt sich aus der Kirchengemeinschaft
aus. Sie berufen sich wohl auf Ihr Gewissen, das laut Lehre der Kirche höchste subektive Norm ist. Nach
Ihren Ausführungen besteht eine Konkurenz zwischen dem kirchlichen Lehramt und Ihrem Gewissen. Zwar gilt
die Eigenschaft „höchste subjektive Norm“ auch für das irrende Gewissen. Wir sind jedoch vor dem Herrn
für unsere eigene Gewissensschulung und Beschaffung des notwendigen Wissens verantwortlich, denn Wissen
ist keine Bring- sondern Holschuld. Damit können wir uns normalerweise nicht damit entschuldigen, ausreichend
Wissen angehäuft zu haben. Das Leben ist ein ständiger Lernprozeß bis zu unserer Vollendung! Damit
sind wir verpflichtet, bei Glaubensweifeln oder Probleme mit den Dogmen uns die notwendigen Kenntnisse
zu beschaffen. Gerade in den Universitäts- und Bischofsstädten gibt es üblicherweise ein mehr oder
weniger umfangreiches (Wochenend-)Tagungsprogramm.
Breaking News!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Auf dem historischen Analog-Thread sind die 11111 gefallen!!!!!!!!!!!!!!! www.kreuz.net/article.7703.html Jubel, Jubel, Jubel!!!!
#22 Leblhuber 01:51:48 | Freitag, 14. November 2008
Jörg Guttenberger, Köln: Leblhuber verwechselt göttliches und weltliches Recht: im Strafrecht z. B.
ist es tatsächlich so, daß ein Gesetz nur dann rechtswirksam ist, wenn bei Nichteinhaltung Sanktionen
drohen. So ist z. B. im Zusammenhang mit Abtreibung bestehende Regelung „rechtswidrig aber straffrei“
reines Dienstmädchengeschwätz. Ich verwechsle gar nichts! Mein Glaube ist weder durch das Kirchenrecht
noch durch den Katechismus zu fassen! Solange ich die Kirche als meine Glaubensheimat betrachte, ist sie
es auch. Und absolut nichts kann mich daran hindern. Ob ich alle Facetten dieser spirituellen Heimat annehme
oder auch nicht, entscheide ich. Und ich habe das zu verantworten. Ich glaube das, was mit meinem Wissensstand
und meiner Vernunft vereinbar ist und unter Berücksichtigung der Prägung, die ich erfahren habe. Was
ich alles zu glauben hätte, tangiert mich nur am Rande. Ich verwerfe, was ich verwerfen muss, weil es
meiner Vernunft widerspricht. PS: Warum Sie gerade in Bezug auf mich auf die Abtreibung verweisen, entzieht
sich meinem Verständnis!
Dogma Die Dogmen gehören eindeutig zum Glaubensgut der Kirche. Bei der Verkündigung heißt es ausdrücklich:
wer das nicht glaubt, ist ausgeschlossen. Da Gott sich nicht aufdrängt, wird Unglaube selbstverständlich
nicht mit Folgen im Sinne des Strafgesetzbuches bedroht. Das besagt aber nichts über die Verbindlichkeit
des Glaubens. Leblhuber verwechselt göttliches und weltliches Recht: im Strafrecht z. B. ist es tatsächlich
so, daß ein Gesetz nur dann rechtswirksam ist, wenn bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen. So ist z.
B. im Zusammenhang mit Abtreibung bestehende Regelung „rechtswidrig aber straffrei“ reines Dienstmädchengeschwätz.
#20 derLeser 01:00:38 | Freitag, 14. November 2008
Lebl- Wo die Sanktionsgewalt fehlt, muss gar nichts mehr! Jeder bestimmt selbst, was er zu glauben bereit
ist! Und das ist immer auch abhängig von seinem Wissensstand und seiner Sozialisation. Wenn sich jemand
zur kath. Kirche bekennt, kann er das auch ohne dogmatische Fesselung. Gerade die letzten drei Dogmen
werden von der Mehrheit der Katholiken abgelehnt. Ihre dogmatische Verkündigung hat die Heilsbotschaft
der Kirche in ein Korsett gesperrt, das ihr heute wie ein Mühlstein am Hals hängt. allso so ein Schwachsinn ,
das dir das nicht peilich ist. Umgekehrt. Je höher die Bildung desto verständlicher werden die Dogmen.
Das ist ja das Problem dass Leute wie sie die die Glaubenswahrheiten ablehnen trotzdem frech in der Kirche
verweilen und diese als Fäulniserscheinung von innen zersetzen
#19 Leblhuber 00:42:19 | Freitag, 14. November 2008
@Marcelus: Der Papst wird nur von Gott in endgültigen Entscheidungen in Glaubensfragen seit jeher von
jedem Irrtum bewahrt. Das ist Lehre der Kirche und muß von jedem Katholiken geglaubt werden. Einen Schmarrn
muss es geglaubt werden! Wo die Sanktionsgewalt fehlt, muss gar nichts mehr! Jeder bestimmt selbst, was
er zu glauben bereit ist! Und das ist immer auch abhängig von seinem Wissensstand und seiner Sozialisation.
Wenn sich jemand zur kath. Kirche bekennt, kann er das auch ohne dogmatische Fesselung. Gerade die letzten
drei Dogmen werden von der Mehrheit der Katholiken abgelehnt. Ihre dogmatische Verkündigung hat die Heilsbotschaft
der Kirche in ein Korsett gesperrt, das ihr heute wie ein Mühlstein am Hals hängt.
#17 Marcelus 22:38:00 | Donnerstag, 13. November 2008
@J. Guttenberger: Rom und selbst Päpste kennen sich in vielen Dingen nicht aus. Dazu gibt es ja gebildete
Menschen, das hat nichts mit Allwissenheit zu tun, sondern mit der Tatsache dass es nur eine Wahrheit
gibt, die für alle dieselbe ist, und zwar sowohl für den Papst als auch für jeden anderen Menschen
oder sonstige Kreatur.
Marcellus:Pfarrer Natürlich ist die römische Bürokratie nicht allwissend, sie kann es überhaupt nicht
sein, weil Sie diese Allwissenheit für sich alleine gepachtet haben! o^/
#15 Marcelus 22:07:32 | Donnerstag, 13. November 2008
@J. Guttenberger: Die römische Bureaukratie ist nicht allwissend, und es passieren dort genauso Fehler,
selbst wenn etwas in Auftrag oder gar mit Unterschrift des Papstes geschieht. Sie verwechseln anscheinend
den Papst mit dem lieben Gott. Der Papst wird nur von Gott in endgültigen Entscheidungen in Glaubensfragen
seit jeher von jedem Irrtum bewahrt.
Marcelus, Ofterdingen Daß nicht jeder Priester Pfarrer ist, weiß ich natürlich auch. Das gilt auch
für die von Ihnen genannten Ordenspriester. Wird aber ein amtierender Pfarrer amtsenthoben, ist er Pfarrer
a. D., sofern ihm die Führung dieses Titels nicht ausdrücklich verboten wird. Oder glauben Sie, Rom
kennt sich im Titulaturrecht nicht aus? Das wäre mehr, als anmaßend. Mit einer Laiisierung ist dieses
Verbot automatisch verbunden, er wird aber zutreffenderweise häufig als Expfarrer bezeichnet. Also bitte:
erst Gehirn einschalten, dann schreiben!
#13 Marcelus 21:32:38 | Donnerstag, 13. November 2008
@J. Guttenberger, der Antiphilosoph von Köln: Sie werfen wieder einmal Aprikosen und Pflaumen völli…
durcheinander Das Amt des Pfarrers und das Priesteramt sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Der
Pfarrer ist der Chef einer Pfarrei, und muss Priester sein. Deshalb ist aber nicht jeder Priester ein
»Pfarrer«, höchstens für den kirchenunkundigen Mann von der Straße, der jeden Priester »Herr Pfarrer«
nennt, weil er das allgemein für Priester übliche Wort »Hochwürden« nicht mehr kennt, oder ihm das
Wort zu altdeutsch vorkommt. Die Anrede „Pfarrer“ ist so lange richtig, wie der Priester nicht laiisiert
ist. Ein suspendierter Priester ist weiterhin Priester und kein Laie. Das mit einer Suspendierung verbundene
Verbot der Amtsusübung stellt nicht grundsätzlich sein Priestertum infrage.
Lieber Jörg Guttenberger, was Sie wieder für einen Unsinn schreiben. Es gibt auch Priester, die nicht
Pfarrer sind. Pfarrer ist in der Katholischen Kirche ein Priester, mit der Leitung einer Pfarre, also
einer Gemeinde betraut ist. Ein Ordensgeistlicher ist beispielsweise kein Pfarrer, da er üblicherweise
keine Gemeinde leitet, Ausnahmen bestätigen die Regel. Er ist aber sehr wohl Priester.
Pfarrer Jung Die Anrede „Pfarrer“ ist so lange richtig, wie der Priester nicht laiisiert ist. Ein suspendierter
Priester ist weiterhin Priester und kein Laie. Das mit einer Suspendierung verbundene Verbot der Amtsusübung
stellt nicht grundsätzlich sein Priestertum infrage. Damit hat Rom mit der Anrede „Herr Pfarrer“ recht
und die Praxis des GV Köln ist schlichtweg falsch. Damit ist die römischen Anredepraxis in keiner Weise
eine Vorwegnahme der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung!
#8 Seefeldt 16:48:47 | Donnerstag, 13. November 2008
Warum der Pfarrer suspendiert wurde, … ist in dem von kreuz.net angegebenen Verweis (rotes „amtsenthoben“
anklicken) zu finden. zum Artikel von der Suspendierung www.kreuz.net/article.7856.html
Der Dummschwätzer … joberens ist ein armer, alter Tropf. Hetzen – das versteht dieser Typ. Verstanden
von der römisch-katholischen Kirche hat er NICHTS. Er ist ja Angehöriger der Partenia-Sekte und zugleich
Muselmane, da er Allah als einzigen Gott verehrt.
#5 joberens 12:30:49 | Donnerstag, 13. November 2008
Dämpfer Egal wie die Sache ausgeht, Bischof Meisner scheint jedenfalls schon mal einen Dämpfer von seinem
Freund Josef in Rom erhalten zu haben. Josef Berens