Sich im geschützten Raum über bestimmte Dinge zu empören, ist das eine. Den eigenen schönen Worten Taten folgen zu lassen, das andere.
Der Erzbischof von Galveston-Houston, Daniel Kardinal DiNardo
(kreuz.net, Huntsville) Der Erzbischof von Galveston-Houston, Daniel Kardinal DiNardo (59), hat am Montag
in der Stadt Huntsville einen Umzug gegen die Abtreibungsgewalt und die Todesstrafe angeführt.
Das berichtete
die Tageszeitung ‘Houston Chronicle’ am 26. November.
Die Stadt Huntsville besitzt 35.000 Einwohner und
befindet sich im Osten des US-Bundesstaates Texas. Der Ort ist für sein Gefängnis berüchtigt, in dem
der Bundesstaat bis vor kurzem Todesstrafen durchführte.
Der Protestzug nannte sich „Wallfahrt für
das Leben“. Er begann außerhalb einer Abtreibungsküche des berüchtigten Kindertötungs-Netzwerkes ‘Planned
Parenthood’. Dann zogen die Demonstranten für das Leben über das Universitätsgelände zu einer Mauer,
hinter der sich die Hinrichtungsstätte des örtlichen Zuchthauses befand.
Beobachter erklärten, daß
es sich um die größte Demonstration dieser Art in Huntsville gehandelt habe.
„Wir sind nicht hier,
um Forderungen zu stellen. Wir sind hier, um zu beten“ – erklärte Kardinal DiNardo. Es werde keine Slogans
geben: „Wir werden auf unsere Knie fallen, um Fürbitte zu leisten.“
Der Kardinal ist kürzlich zum Leiter
der Aktivitäten der US-Bischofskonferenz gegen die Abtreibungsgewalt ernannt worden.
Er hat die vorgeburtliche
Kinderschlachtung in der Vergangenheit als „in sich böse Tat“ bezeichnet. In seinen Hirtenbriefen erklärte
er die Notwendigkeit, daß „wir alle in der Öffentlichkeit auftreten, um das menschliche Leben zu schützen.“
Eine Sprecherin des methodistischen Gouverneurs von Texas, Rick Perry (58) erklärte, daß die Texaner
„für die Todesstrafe“ seien und der Gouverneur entschlossen sei, „den Willen des Volkes zu exekutieren“.
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42 Lesermeinungen
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@ Seefeldt Und wofür soll das Strafrecht nun dasein? Bei der Bestrafung geht es um die Sanktionierung
eines gesellschaftlich nicht tolerierten oder sogar gesellschaftsfeindlichen Handelns. Es dient der Abschreckung,
dem Schutz und auch der Resozialisierung des Täters (bei einem gewissen Täterkreis ist daran freilich
nicht zu denken, weswegen es das Institut der Sicherungsverwahrung gibt). Nicht dagegen dient das Strafrecht
der Genugtuung der Opfer. Deswegen richtet auch ein neutraler Richter, und nicht ein Clan-Gericht oä.
Ein auf Genugtuung aufgebautes Strafrecht wäre völlig willkürlich, da jedes Delikt subjektiv schwerer
oder leichter ist. Wenn jemand einem Organisten den Ringfinger abschneidet, dann ist das für den Mann
das Ende der Karriere. Für einen Mathelehrer (zB) dagegen hätte die Tat keinerlei bleibende berufliche
Auswirkungen. Vielleicht ist im Menschen sogar grundsätzlich eine Neigung zur Genugtuung vorhanden –
und dann wäre die Verweigerung der Genugtuung unmenschlich Naütrlich hat der Mensch eine Neigung zur
Genugtuung. Doch die Verweigerung ist keineswegs unmenschlich, wenn höhere Ziele wichtiger sind. Es ist
zB auch ein Bedürfnis des Menschen, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dennoch darf man nicht einfach
jedem die Strafverfolgung selbst überlassen. Das würde zu untragbaren Zuständen führen, die man schon
im Mittelalter nach vielen Anstrengungen (Landfriedensschlüsse) beseitigen konnte. Einsperren zB ist
ja eigentl. auch unmenschlich – aber bisweilen nötig.
#41 Seefeldt 17:09:28 | Donnerstag, 4. Dezember 2008
Strafrecht wozu? Das Strafrecht ist nicht dafür da, dem Opfer oder dessen Angehörigen Genugtuung zu
verschaffen. Und wofür soll das Strafrecht nun dasein? … ist allerdings bestenfalls Antike. Der Gedanke,
dem Opfer oder dessen Angehörigen Genugtuung zu verschaffen, zieht sich bis ins 20.Jhd. und ist mindestens
in einigen Weltgegenden auch heute noch aktuell. Vielleicht ist im Menschen sogar grundsätzlich eine
Neigung zur Genugtuung vorhanden – und dann wäre die Verweigerung der Genugtuung unmenschlich. Wieso
können Angehörigen mit dem Fall abschließen, nur weil der Täter tot ist? Die Frage nach dem Wieso
ist weniger wichtig. Wichtig ist dagegen, daß das oft der Fall ist – warum auch immer (s. aber unten).
Zwei Antworten nach dem Wieso lassen sich aber doch geben: zum einen kann man einem toten Täter nicht
mehr über den Weg laufen, was eine Riesenerleichterung sein kann, und zum anderen kann der Tot des Täters
als Genugtuung etwas trösten. Vollständig abschließen werden die Angehörigen aber wohl kaum können,
doch kann der Tod des Täters erheblich erleichtern.
#40 Benedikt 01:20:47 | Donnerstag, 4. Dezember 2008
@ HBR Ein Mord ist nicht reversibel. Es wurde ein menschliches Leben mit Vorsatz zerstört. Daher sind
hier andere Strafen anzulegen, als etwa bei einem psychischen Schaden. Psychische Schäden können auch
irreversibel sein. Körperverletzungen auch. Soll man jemanden staatlich zu Krüppel schlagen lassen,
weil er das auch mit seinem Opfer gemacht hat? Daran ändert er nichts. Aber der Täter ist nicht besser
gestellt als sein Opfer. Ach, es geht Ihnen bloß um Restitution? Was für einen Sinn soll das haben?
Hinzu kommt noch, dass so die Tat gerecht gesühnt wird. Die Angehörigen des Opfers erhalten eine gewisse
Genugtuung und können mit der Sache abschließen. Wieso können Angehörigen mit dem Fall abschließen,
nur weil der Täter tot ist? Desweiteren unterliegen Sie einem Denkfehler: Das Strafrecht ist nicht dafür
da, dem Opfer oder dessen Angehörigen Genugtuung zu verschaffen. In der Frage alte/neue Messe geben Sie
den Fortschrittlichen, was Sie hier bringen ist allerdings bestenfalls Antike.
#39 LandorganistII 11:03:51 | Mittwoch, 3. Dezember 2008
Hallo Signum, im Umkehrschluss könnte Ihr Statement auch in der Aussage kulminieren: Die Bestrafung von
Tätern ist zu Lebzeiten nicht notwendig. Es reicht, dies dem jüngsten Gericht zu überlassen. Das kann
es ja wohl nicht sein, oder?
#38 SignumSalutis 10:11:52 | Mittwoch, 3. Dezember 2008
Gerechtigkeit Ich wundere mich, dass hier die, die immer mit Vehemenz die Autorität des himmlischen Richters
einfordern, so sehr an die Möglichkeiten irdischer Gerichte und Justitz glauben … Glaubt und vertraut
ihr nicht, dass das jüngste Gericht genau weiß, was für Christian Klar angemessen ist? Menschliche
Justitz ist der fehlbare Versuch zu etwas Genugtuung für die Opfer oder Angehörigen, Schutz der Gesellschaft,
„Erziehung“ der TäterInnen. Der Anspruch „Wir schaffen wirklich und für alle Zeit Gerechtigkeit“ ist
m. E. blasphemisch. SignSal
#37 LandorganistII 15:35:49 | Dienstag, 2. Dezember 2008
Bekanntmachung! Das erzbischöfliche Ordinariat zu Galveston-Houston hat auf Anfrage schon vor einigen
Monaten bekannt gegeben: S. E. EB. DiNardo trägt für gewöhnlich Mitren der röm. Form. Bei dem gestauchten
Modell, welches auf dem Foto zu sehen ist, handelt es sich um eine Sonderanfertigung für sehr niedrige
Kirchenräume. S.E. mißt ohne Mitra und Scheitelkäppchen bereits 2,04 m. Das Tragen der röm. Mitra
würde in vielen Fällen zu Behinderungen und Störungen im Gottesdienst führen. Galveston, 01.04.2008
P. J. Hennigs, Unteraushilfsdomzeremoniar
HBR – 26 Jahre Knast Die vorzeitige Freilassung von Christian Klar hinterlässt allerdings einen bitteren
Beigeschmack. Ob er etwas gelernt hat und ob er seine Taten bereut, bleibt offen. Der Bundespräsident
wollte ihn sitzen lassen und sprach damit vielen Mitbürgern aus der Seele. Anyway: Klar ist mit 30 Jahren,
also am Anfang seines Lebens, wenn man so will, in den Knast gegangen. Er hat also seine besten Lebensjahre
im Loch verbracht, wenn auch – zugegeben – ein komfortalbes deutsches Loch. Man stelle sich vor: 26 seiner
besten Lebensjahre im Knast. Was hätte er in der Zeit nicht alles erreichen können? Wenn er jetzt frei
kommt, so nur aus Gnade und Barmherzigkeit des Staates. In den Staaten oder in den Niederlanden wäre
das wohl kaum möglich gewesen. Dort heißt lebenslang wirklich bis zum Ende des Lebens. Ich halte trotz
der vorzeitigen Haftentlassung eine 26 jährige Haftstrafe für härter als die Vollstreckung der Todesstrafe,
die ja – wenn man es nach modernen Methoden vollzieht, auch noch schmerzfrei ist. Die Briten hatten übrigens
bis zur Abschaffung der Todesstrafe mit dem long-drop-hanging eine Methode entwickelt, die einen schmerzlosen
Tod des Todeskandidaten ermöglichte. Ich empfehle den Film: Pierrepoint – the last hangman.
@Krak des Chevaliers Bestes Beispiel ist Christian Klar. Er wurde seinerzeit zu 5x lebenslänglich verurteilt
für fünf Morde. Heute wissen wir, was das wert ist: 26 Jahre. Das ist nichts, wenn man die Taten dagegenstellt.
Und noch weniger ist es, wenn man den Komfort deutscher Gefängnisse kennt (am Tag der offenen Tür war
man im Gefängnis auch noch stolz darauf!) Und selbst in den USA: Wenn jemand vorzeitig aus einer lebenslangen
Freiheitsstrafe entlassen wird, ist es ein Hohn gegenüber den Opfern und Angehörigen.
HBR – Dead man walking Ob Dead man walking den Todeskandidaten zum armen Opfer stilisiert, möchte ich
bezweifeln. der Film zeigt ja auch das Verbrechen des Todeskandidaten in seiner ganzen Brutalität. Spätestens
nach den Vergewaltigungs- und Mordszenen dürfte bei vielen Betrachtern die Zustimmung zur Todesspritze
steigen, zumal der Todeskandidat auch nicht gerade den sympatischten Eindruck macht besonders auch in
seiner frivolen Art. Immerhin legt er kurz vor der Hinrichtung noch eine Art Beichte ab, d.h. er steht
zu seiner Tat und bereut sie. Außerdem zeigt der Film deutlich, welchen Schmerz der Täter den Familien
der beiden jugendlichen Opfer zugefügt hat. Ich gebe Ihnen aber Recht in Ihrer Kritik an deutschen Knästen.
Die dürften streckenweise wirklich einer besseren Jugendherberge gleichen. Ich habe einen deutschen Knast
noch nie von innen gesehen, aber man kennt ja Bilder aus dem Fernsehen. Das deutsche Rechtsystem ist teilweise
zu lasch. Es ist ein Unding, dass Gewalttäter oft schon nach wenigen Jahren wieder auf freiem Fuße sind.
#33 SignumSalutis 00:56:38 | Dienstag, 2. Dezember 2008
Da setzt sich einmal einer zwischen … … alle Stühle – das lob ich mir! :)3 :)3 Hut ab, Herr Kardinal.
Damit macht man sich in den Staaten wohl nirgendwo beliebt. @HBR: bitte nennen Sie mir mal einen irdischen
Richter, der mit LETZTER Sicherheit vor einem Justizirrtum gefeit ist? Das kann nur der „letzte“ Richter –
Todesstrafe ist irreversibel: folglich gehört sie, außer, wie von Fiore Graz erwähnt, wenn die Gesellschaft
sich einem notorischen Mörder nicht anders zu erwehren weiß, nicht zum Instrumentarium eines humanen
Gemeinwesens. (Als Bsp. für die „letzte Ausnahme“ wird z. B. eine nomadische Gesellschaft genannt, die
keine lebenslange Haft praktisch umsetzen kann.) SignSal
Jezd macht emal den Dr. Lenssen ned schlimmer, lieper Kilian, lieper Romulus. Wenn der Kunstreferent der
Diözese ned wär, däd känner mehr vom Bistum Würzburch sprech. Des sach ich. Der Dr. Lenssen hat den
Mut mal eweng was geche das barogge Schmalztriefen zu duun. Dafür gehörd ihm Dank unn große Anerkennung.
Wenn er aa noch fraie Hand hadd und dem Bischof gefällds, wer will da neidisch sain. Enn annerer solls
e mal besser mach. Ich däd weddn unnerm Dr. Lenssen wär der Dom innen ned so verunglüggd wie er allewail
is, mid dere schwarze Hungerkralln als Dabbernagl und sonst alles plendent waiß… is doch kää Staat
se mache. Awwer daran hädd der Dr. Lenssen kää schuld… Des muss aach emal gesacht werrn… Doch bestimmt
nur die wo ned zum Zuch komme sin. Die könne ja nauf aufs Käbbele…
Weißt Romulus, was würden denn die Leute sagen, wenn man plötzlich mit der Wahrheit heraus kommt. Sieh
mal, so wie der Klerus herangebildet wird, kann man nicht viel erwarten. Wenn der Weismantel Spiri in
Wü is, da kann man nicht viel erwarten. Diese leeren Texte die der schreibt… Und erst die leeren Bücher
vom Anselm Grün…die Leute lesen das und glauben es noch… Und für viele ist das schon tiefe Spiritualität…
Da bleiben einem die Worte weg!
Das ist die lockere neue Kirche light mit viel Kunst und wenig Glauben Zu diesen leergeräumten Kirchen
paßt dann dies: Jetzt kommt bald wieder Hl. Abend, wo den ganzen Uboot-Christen, die nur einmal im Jahr
auftauchen, die Hl. Kommunion gereicht wird. Das ist schlimm, aber am schlimmsten ist, dass keiner von
den Geistlichen was dazu sagt.
Sie vertreiben alles Gute aus den Kirchen Sie Kunstwerkevom Jürgen sind voll von heidnischem und freimaurerischem
Tandt. Dazu die Neue Messe… Ich meine das sagt alles! Es wird Zeit, daß die mündigen Christen Hand
anlegen und kräftig aufräumen!
Oh, Mann, Kilian, die Kirchen sind der Hammer Die TISCHE und STELEN Lensens habe ich wohl gesehen in verschiedenen
Kirchen des Bistums. Niemand habe ich Beten sehen in diesen entseelten Räumen. Warum animiert diese Kunst
nicht zum Beten?
@Romulus Wahrscheinlich auf dem vom Lensen. Wobei man dem Hofmann auch keinen guten Geschmack nach sagen
kann… Anscheinend läßt er dem Lensen freie Hand. Ich mein, hast Du schomma die Aläre gesehen, die
der Lensen entworfen hat? Der versucht in jeder Kirche rum zu pfuschen.
@Kilian Des mit der Kunst is so ä Sach… Erst wern die nackige Bilder von dem Triegel ‘nausgeschmissen
und dann kriecht er ä Sonderausstellung in Würzburg… Kapierst Du des, Kilian? Auf wenn sei Konto geht
des aufn Lensen odder änn Hofmann seins?
@HBR---- Bei einem mehrfachen Mörder ist jede Gelegenheit „zur Umkehr“ müssig, weil es an der Tat nichts
ändert. Das Opfer ist unwiederbringlich aus dem Leben gerissen. Der Täter hingegen kann weiterhin ein
Leben führen, wenn auch einen großen Teil davon hinter Gittern. Das kann es nicht sein. Gott vergibt
alle Sünden die man bereut, da ist keine Umkehr müssig. Man muß hier stark zwischen der Ausgleichsforderung
der Betroffenen und der Gesellschaft und der Barmherzigkeit Gottes unterscheiden. Und was das Moment der
Rache betrifft „Mein Rache spricht der Herr“ LG Raimund
@krak Dead Man walking stilisiert einen Mörder zu einem armen Opfer des Systems. Man muss immer bedenken,
dass der Todeskandidat die Situation selbst herbeigeführt hat. Niemand wird gezwungen, zu morden. Wenn
jemand es trotzdem tut, muss er mit den Konsequenzen leben. ich habe mal einen U.S. Knast von Innen gesehen –
wohlgemerkt, als Besucher. Das war noch einer von der besseren Sorte. Ich war froh, als sich die Knasttore
wieder schlossen, und zwar von außen. Leben möchte ich nicht im Knast. Wie groß auch immer der Schaden
war, den ein Krimineller angerichtet hat, so halte ich eine lebenslange Haftstrafe für härter als die
Todesstrafe. Auf US-Gefängnisse mag das noch zutreffen. Anders hingegen sieht es in deutschen Gefängnissen
aus. Diese sind wahre Erholungsheime. Man kann zwar nicht raus, aber man hat doch teilweise Wohngruppen,
ordentliche Zimmer usw. Ich glaube nicht, dass dies eine wirklich überschwere Strafe darstellt.
HBR – Leben hinter Gittern HBR – wenn auch der Täter weiterleben kann, aber was für ein Leben ist das:
hinter Gittern. Ich habe mal einen U.S. Knast von Innen gesehen – wohlgemerkt, als Besucher. Das war noch
einer von der besseren Sorte. Ich war froh, als sich die Knasttore wieder schlossen, und zwar von außen.
Leben möchte ich nicht im Knast. Wie groß auch immer der Schaden war, den ein Krimineller angerichtet
hat, so halte ich eine lebenslange Haftstrafe für härter als die Todesstrafe. Niemandem ist wirklich
damit gedient. Es sei denn, jemand wolle seine Rachegefühle damit stillen. Sehr beeindruckend finde ich
den Streifen Dead man walking. Da kommt man doch ins Grübeln.
@Benedikt Ein Mord ist nicht reversibel. Es wurde ein menschliches Leben mit Vorsatz zerstört. Daher
sind hier andere Strafen anzulegen, als etwa bei einem psychischen Schaden. Und in welcher Weise ändert
der Tod des Täters etwas am Tod des Opfers? Daran ändert er nichts. Aber der Täter ist nicht besser
gestellt als sein Opfer. Hinzu kommt noch, dass so die Tat gerecht gesühnt wird. Die Angehörigen des
Opfers erhalten eine gewisse Genugtuung und können mit der Sache abschließen.
@ HBR Bei einem mehrfachen Mörder ist jede Gelegenheit „zur Umkehr“ müssig, weil es an der Tat nichts
ändert. Das Opfer ist unwiederbringlich aus dem Leben gerissen. Der Täter hingegen kann weiterhin ein
Leben führen, wenn auch einen großen Teil davon hinter Gittern. Das kann es nicht sein. Interessanter
Ansatz. Wie läuft das denn bei von Straftätern ausgelösten psychischen Schäden? Werden die Straftäter
dann ebenfalls psychisch krank gemacht? Oder wie siehts bei schwerer Körperverletzung aus? Auge um Auge?
Und in welcher Weise ändert der Tod des Täters etwas am Tod des Opfers?
@Fiore Ist nur im Sinne eines Notwehraktes der Gesellschaft erlaubt, niemals als Racheakt. Als Bestrafungsakt
ist sie auch unzulänglich weil dem Täter die Möglichkeit zur Umkehr gegeben werden muß. Bei einem
mehrfachen Mörder ist jede Gelegenheit „zur Umkehr“ müssig, weil es an der Tat nichts ändert. Das Opfer
ist unwiederbringlich aus dem Leben gerissen. Der Täter hingegen kann weiterhin ein Leben führen, wenn
auch einen großen Teil davon hinter Gittern. Das kann es nicht sein.
viel härtere Strafe es ist doch eine viel härtere Strafe, einen Kriegsverbrecher für den Rest seines
Lebens in einer Zelle schmoren zu lassen, zumal dann, wenn es sich um eine U.S.-Knastzelle handelt. Die
Todesstrafe erscheint gegen diese Löcher noch als angenehmere Variante. Und außerdem: Wem ist wirklich
mit einer Hinrichtung gedient? Wer hatte wirklich etwas vom Tod Saddam Husseins oder Adolf Eichmanns oder
anderer Kapitalverbrecher? ich sage: schmoren lassen. Dann haben diese Leute wenigstens die Chance, ihre
schlimmen Taten zu bereuen und Gott um Vergebung zu bitten. Auch dafür gibt es ja Beispiele wie etwa
Hans Frank. In einem wirklich zivilisierten Staat sollte es weder die Todesstrafe noch die Abtreibung
geben. Jedes Leben, auch das mit Schuld beladene, ist unantastbar.
Todestrafe Ist nur im Sinne eines Notwehraktes der Gesellschaft erlaubt, niemals als Racheakt. Als Bestrafungsakt
ist sie auch unzulänglich weil dem Täter die Möglichkeit zur Umkehr gegeben werden muß. In einer Zivilisation
mit einem ausgebauten Gefängnisswesen, Anstalten für Abnorme Rechtsbrecher usw. gibt es jedoch keine
Notwehr weil man den Bürger schützen kann. Auch eine Begründung der ist und bleibt schlecht oder bei
psychisch abnormen Rechtsbrechern, der ist unheilbar ist indiskutabel. Denn dann darf man auch bei Wachkomapatienten,
unheilbar Kranken, Alten sagen „umsonst murks mas ab“. LG Fiore
@Gotthard Wenn ich zum Beispiel an die Nazi-Kriegsverbrecher denke, fällt es mir schwer eine andere angemessene
Strafe als die Todesstrafe für ihre Taten zu sehen. In besonderen Fällen halte ich daher die Todesstrafe
zumindest nicht für falsch. Auch hilft hier ein Blick in 1 Mose 9.8 Wer Menschenblut vergießt, dessen
Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht Ist
also alles andere als einfach, hier deutlich gegen die Todesstrafe Stellung zu beziehen.
Geben Abtreibung zu demonstrieren ist ok Das finde ich mutig und gut. Aber gegen die Todesstrafe? Es gibt
durchaus Straftaten, die die Todesstrafe rechtfertigen würden.
Gegen Abtreibung und Todesstrafe Das lob ich mir. Da steht der Herr Kardinal nur leider ziemlich allein
auf weiter Flur. Für die Mehrzahl der Abtreibungsgegner in den USA ist es ja kein Problem, Menschen zu
schlachten, nachdem sie erst einmal geboren sind.