St. Pölten
Pressesprecher kritisiert hanebüchene Geschichte
Es gab schon in der ersten Woche seiner Tätigkeit viele positive Rückmeldungen aus allen Bereichen der Gemeinde. Von Felizitas Küble.
Die Pfarrkirche St. Michael in München-Perlach, wo Hw. Rothe seit Anfang November wirkt.
Die Pfarrkirche St. Michael in München-Perlach, wo Hw. Rothe seit Anfang November wirkt.
(kreuz.net) Bereits in zwei Pressemeldungen hat sich das Erzbistums München kritisch zur jüngsten Medienkampagne gegen Hw. Wolfgang Rothe geäußert und den Priester gegen diverse Falschbehauptungen in Schutz genommen.

Jetzt hat der erzbischöfliche Sprecher Winfried Röhmel seine Kritik an der Medienjagd auf den Priester verschärft.

Gegenüber der Tageszeitung ‘Südost-Kurier’ vom 26. November verurteilt der Pressesprecher die „hanebüchene Geschichte“, die durch Medienberichte losgetreten wurde:

„Das ist ja fast eine Menschenjagd, die da jetzt stattfindet“.

Die Redaktion fügt hinzu: „Hörbar erregt den Pressesprecher die laufende Berichterstattung über das Vorleben von Dr. Wolfgang Rothe, dem neuen Priester an der Kirche St. Michael in Perlach.“

Die Münchner ‘Wochenzeitung’ berichtet, daß die kirchliche Untersuchung über die Anschuldigungen gegen Hw. Rothe im Zusammenhang mit dem sogenannten „Skandal von St. Pölten“ über dreieinhalb Jahre dauerte und zu folgendem Ergebnis führte: „Die Vorwürfe gegen Rothe wurden nicht bestätigt.“

Hinsichtlich des angeblichen Photo-Beweises schreibt der ‘Südost-Kurier’: „Das angesprochene Zungenkuß-Foto darf nicht mehr publiziert werden. Es könnte sich um eine Fälschung handeln, wie ein Zivilgericht befand.“

Das Fazit der Zeitung unter Hinweis auf den Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ lautet: „Also hat Rothe als unschuldig zu gelten.“

Auch der Pfarrer von Perlach, Hw. Christian Penzkofer, kommt im ‘Südostkurier’ zu Wort.

In mehreren Erklärungen hatte er sich bereits hinter seinen pastoralen Mitarbeiter Hw. Wolfgang Rothe gestellt.

Pfarrer Penzkofer versichert gegenüber der Zeitung: „Ich war bestens von der Diözesanleitung informiert und sah nicht den Hauch eines Grundes anzunehmen, daß etwas gegen Rothe vorliegt“.

Überdies berichtet der Geistliche, daß das seelsorgerliche Wirken von Hw. Rothe eine erfreuliche Resonanz auslöst:

„Es gab schon in der ersten Woche seiner Tätigkeit viele positive Rückmeldungen aus allen Bereichen der Gemeinde.“

Pfarrer Penzkofer würdigt Hw. Rothe zugleich als „jungen, dynamischen und engagierten Priester“.
      
16 Lesermeinungen
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#17   sobieski †   14:04:25 | Mittwoch, 4. Februar 2009
Zungenküsse
…Was die weltlichen Gerichte darüber denken ist in der Kirchenkrimi St. Pölten irrelevant, da nichts strafrechtliches nachgewiesen werden konnten.
Gott sei Dank, (und unserer Rechtsordnung) daß Zungenküsse unter Erwachsenen Männern heutzutage strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.
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#16   Johannes Paul I.   00:56:37 | Mittwoch, 3. Dezember 2008
Wann ruft Dr. Rothe eine Frau Küble zurück? Schwerer Verstoß gegen Einsicht und Wahrhaftigkeit.
Frau Küble schadet der nötigen Einsicht eines suspendiert gewesenen Priesters schwer. An sich ist es menschlich verständlich, daß „man“ für den nunmehr im Erzbistum München eingesetzten Priester so weit wie möglich den Boden bereitet. Nur wäre es gut, bei der Wahrheit zu bleiben www.kreuz.net/…ntry.779.html[fett]. Verlogenheit schadet nämlich der Glaubwürdigkeit!
Wenn es im verlinkten Artikel heißt: „Der Papst hat alle Maßnahmen approbiert www.kreuz.net/bookentry.2667.html, also als seine eigenen anerkannt, teilte der Bischof der Diözese St. Pölten, Klaus Küng, im April dieses Jahres www.kreuz.net/bookentry.2502.html mit“, so müßte auch die historische Tatsache Erwähnung finden, daß der Papst somit die vom Diözesanbischof ausgesprochene zeitweilige Suspension bestätigt www.kreuz.net/article.7079.html hat, was von Frau Küble und von Frau Waste ständig geleugnet www.kreuz.net/bookentry.2667.html wurde.
Der nächste Satz ist nicht richtig: „Das angesprochene Zungenkuß-Foto www.kreuz.net/photo.478.html darf nicht mehr publiziert werden. Es könnte sich um eine Fälschung handeln, wie ein Zivilgericht befand.“ Wahr ist vielmehr, daß Dr. Rothe im Gegensatz zu Prälat Küchl überhaupt kein handelsgerichtliches Verfahren für ein Publikationsverbot der Fotos angestrengt hat und es daher auch keinerlei gerichtliche Erkenntnis gibt, die von einer Fälschung ausgeht. In allen Verfahren wird bis heute rechtskräftig vom Gegenteil ausgegangen. Sogar der Prozeßantragsteller Rothe hat zugestanden, daß die Fotos echt www.kreuz.net/bookentry.657.html sind. Und der zuständige Bischof www.kreuz.net/article.7923.html ließ klar verlauten: „Die in den Medien publizierten Fotos www.kreuz.net/photo.478.html zeigen jedenfalls eine Nähe und Haltungen, die für Amtsträger nicht passend si…
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#14   Arkanum/kreuts.net †   12:51:15 | Montag, 1. Dezember 2008
in dubio pro …
nur daß hier zwar ein Gerichtsurteil vorliegt, dieses aber von der Echtheit des Fotos ausgeht. Wie die Falschmeldung über „ein Zivilgericht“ und „Fälschung“ zustande gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da die Stellungnahme des Diözesanpressesprechers entgegen sonstiger Gepflogenheit nicht auf der Website des Erzbistums veröffentlicht wurde.
Entweder steckte der Fehler schon in der Presseerklärung oder er kam in der Redaktion des Wochenanzeigers hinein; dessen Artikel habe ich am Anfang des Threads verlinkt und er enthält den Fehler, womit er eindeutig nicht auf die Verfasserin des kreuz.net-Artikels zurückgeht.
Zumindest dieser Artikel wurde unter korrektem Namen veröffentlicht: Frau Küble existiert wirklich und ist beim Christopheruswerk in Münster tätig.
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#13   Hódmezövásárhelykutasipuszta   19:17:37 | Sonntag, 30. November 2008
in dubio pro libro latino
Das hat man davon, wenn man in einem katholischen Medium immer wieder glaubt, jede Gelegenheit nutzen zu müssen, um seine Lateinkenntnisse auszupacken. Die Verfasserin (wahrscheinlich ein Deckname, oder?) hat da zwei Rechtsprinzipien aber schon so völlig vertauscht: Das erste Rechtsprinzip, das sie eigentlich meint, nämlich dass ein Angeklagter solange als unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewiesen ist, hat nichts mit dem anderen Rechtsprinzip zu tun, welches in seiner lateinischen Formulierung Eingang in unsere Alltagssprache gefunden hat: nämlich, dass im Falle des Zweifels hinsichtlich der Schuld eines Angeklagten das Gericht (!) zu seinen Gunsten zu entscheiden hat, also in dubio pro reo.
Im Zweifelsfall also ein Lateinbuch konsultieren!
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#12   Arkanum/kreuts.net †   14:24:57 | Sonntag, 30. November 2008
danke, muntu,
das würde dann für den zitierten Urteilstext sprechen, wonach keine Fälschung vorliege, und gegen die Darstellung im Stadtanzeiger.
Daß gegen Dr.Rothe keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe erhoben wurden, hatte ich ebenfalls schon in einem früheren Thread geschrieben, obwohl ich nicht zu seinen Anhängern zähle.
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#11   muntu   14:20:26 | Sonntag, 30. November 2008
Klarstellung
Ein photogrammetrisches Gutachten von einem allgemein beeideter & zertifizierter Sachverständiger, belegt, dass die Photos echt sind, jedoch eine Szene darstellen, die harmlos ist.
Meine Erachtens hat Dr. Küng die Bilder als Beweismaterial nicht (mehr) angeführt. Er spricht nun von einer „Nähe“, die geweihten Amtsträgern unangebracht ist. Was die weltlichen Gerichte darüber denken ist in der Kirchenkrimi St. Pölten irrelevant, da nichts strafrechtliches nachgewiesen werden konnten.
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#10   Arkanum/kreuts.net †   13:47:49 | Sonntag, 30. November 2008
danke, Marcelus,
auch ich verstehe Ihre Absichten – allerdings verstößt hier eine der beiden Seiten definitiv gegen das 8.Gebot und solange beide Versionen im Raum stehen, entsteht dadurch nur Mißtrauen und das schadet nur – der Kirche, der Region, den Beteiligten.
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#9   walderer   13:41:23 | Sonntag, 30. November 2008
also man kann einen dermassen schlecht …
… recherchierten artikel eines praktikanten eines kostenlosen münchner werbeblättchens nicht zum mass aller unseligen dinge, die sich in st. pölten ereignet haben nehmen. bleiben sie mal schön auf dem teppich, frau kübel!
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#8   Marcelus   13:40:28 | Sonntag, 30. November 2008
@Arkanum/kreuts.net: Ich verstehe Ihre Intention,
ich sage Ihnen nur meine Meinung als Katholik, die wir vom hl. Paulus haben, dass man derartiges am besten meidet.
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#7   Arkanum/kreuts.net †   13:30:00 | Sonntag, 30. November 2008
mit Verlaub, Marcelus, ich mutmaße gar nichts…
aber im Interesse der Fairness sollten die Leser schon wissen, welche der beiden Versionen (die im Wochenanzeiger oder die in den Urteilen?) denn nun zutrifft.
Aufgrund des direkten Widerspruchs muß eine der beiden falsch sein.
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#6   Marcelus   13:22:41 | Sonntag, 30. November 2008
@Arkanum/kreuts.net: Über derartige grausliche Dinge soll nach den Worten des hl. Paulus
in der Christengemeinde »nicht einmal die Rede sein« …
Verschonen Sie uns also mit derartigen Mutmaßungen.
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#5   Arkanum/kreuts.net †   13:17:24 | Sonntag, 30. November 2008
danke für den Hinweis, walderer,
tatsächlich ist der Artikel im Wochenanzeiger www.wochenanzeiger.de/article/82716.html um einiges differenzierter als seine Wiedergabe.
Frage: um welches Zivilgericht handelt es sich hier? Im Urteil des Oberlandesgerichts Wien www.kreuz.net/bookentry.657.html steht nämlich das genaue Gegenteil, und zwar daß es sich bei dem Zungenkußfoto nicht um eine Fälschung handle:
Den beiden Fotos links oben auf Seite 36 entnehme der Betrachter, daß der darauf abgebildete und auch namentlich genannte Antragsteller mit dem im Bildbegleittext als Priesterschüler K. bezeichneten Mann einen Zungenkuß austausche, woraus sich im Zusammenhalt mit dem Artikel ergebe, daß zwischen den genannten Personen eine homosexuelle Beziehung bestanden habe. Keinesfalls entnehme der Leser dem Bild, daß sich lediglich um eine brüderliche Umarmung gehandelt habe oder um den Austausch liturgischer Weihnachtsgrüße gegangen sei, vielmehr erhelle die sexuelle Motivation des Kusses unmittelbar aus dem Foto, insbesondere den geschlossenen Augen der Abgebildeten, den offenen Mündern und den am Foto deutlich erkennbaren Zungen.
Aus dem Urteil geht auch hervor, daß das Urteil der Vorinstanz bestätigt wurde. Also können die Texte aus dem Wochenanzeiger und aus dem Urteil unmöglich beide wahr sein, denn sie widersprechen einander ganz eindeutig.
Ist ein Sachkenner so freundlich und klärt mich auf? :-)
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#4   muntu   10:40:16 | Sonntag, 30. November 2008
Eingeständnis gefordert!
Der Bischof von St. Pölten, Dr. Küng, sollte sich meiner Meinung nach öffentlich dafür entschuldigen, dass er einem seiner Priester, Dr. Rothe, in den letzten 3 Jahren nie öffentlich in Schutz genommen hat.
Aber dann fällt mir ein, dass gerade Dr. Küng seine Priester, Prälat Küchl und Dr, Rothe, bis aufs Blut verfolgt und alles in Bewegung setzt, diese Herren auszuschalten.
Aber Gott sei Dank gelingt es ihm nicht!
Bin gespannt was dem Herren Küng & Kohorte noch alles einfällt zu dieser (kirchenpolitischen) Causa… o.O
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#3   kritischerbeobachter   10:39:08 | Sonntag, 30. November 2008
Also ich meine, …
daß es innerhalb der Kirche immer noch viel Falschheit gibt.
– Im April dieses Jahres hat Bischof Dr. Dr. Küng lauthals verkündt, daß der Priester Dr. Rothe suspendiert sei.
Wörtlich heißt es in der Erklärung auf kath.net: „Dr. Rothe wird aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird – nach einer Zeit der Besinnung – in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten.“
– Den suspendierten Regenten des St. Pöltener Priesterseminar wird eine Zeit der „Besinnung“ verordnet.
Wortlaut: „Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, soll die Suspension aufgehoben werden.“
Und nun die Stellungnahme des bald in Ruhestand tretenden Pressesprechers des Erzbischofs Rotary-Marx.
Die rotieren immer noch. Gestern so, heute ganz anders.
Warum ist Rothe denn nicht wieder in St. Pölten eingesetzt worden, wenn er ganz unschuldig ist? Menschenjagd – nein. Die findet doch nicht statt. Wahr ist, daß Rothe durch den Skandal in St. Pölten in das Visier der Öffentlichkeit geriet. Die Fotos aus dem PS in St. Pölten sind doch ganz eindeutig.
Was jetzt geschieht ist ein „Herunterspielen“ der Vorgänge in St. Pölten durch das Bistum St. Pölten und der Erzdiözese München.
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#2   Franz Kappes   10:29:55 | Sonntag, 30. November 2008
Viel Kraft
… gegen die außerkirchlichen, satanischen Kräfte.
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#1   walderer   10:22:55 | Sonntag, 30. November 2008
in dem artikel steht auch folgendes:
Meinungen, die der Südost-Kurier selbst bei Gemeindemitgliedern einholte, namentlich nicht genannt werden möchten, gehen von »er sollte aber nicht in der Jugendarbeit eingesetzt werden« über »sollten die Vorfälle wahr sein, muss man bedenken, dass die St. Pölten Seminaristen erwachsene Menschen waren und gewusst haben müssen, was sie taten« und »ob das wirklich ein Zungenkuss war, ist doch fraglich« bis zu »der Mensch gehört vom seelsorgerischen Dienst suspendiert und auf einen kircheninternen Posten gesetzt, wo er nichts anrichten kann« und »die katholische Kirche muss mal bei sich aufräumen«.
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