13:57:44 | Freitag, 12. Dezember 2008
Ein neues vatikanisches Dokument trifft für die kirchliche Lehre zur Bioethik gravierende Weichenstellungen und erlaubt die Verwendung von Kleinstkinderleichen „aus gewichtigen Gründen“.

(kreuz.net, Vatikan) Die Glaubenskongregation veröffentlichte heute ein neues 31seitiges Dokument zur
Bioethik mit dem Titel ‘Dignitas Personae’ – „Personenwürde“.
Die langatmige Instruktion ist von Papst
Benedikt XVI. approbiert und umfaßt drei Teile.
Der erste behandelt grundlegende „anthropologische,
theologische und ethische Aspekte“.
Im zweiten Teil geht es um neue Probleme im Kontext der menschlichen
Fortpflanzung.
Der dritte Teil behandelt neue angebliche Therapien
mit Stammzellen aus Kleinstkinderleichen und die Genmanipulation beim Menschen.
Seltsame Unterscheidung
zwischen Person und Mensch‘Dignitas Personae’ unterstreicht, daß der Mensch von seiner Empfängnis
an als Person „behandelt werden“ müsse. Man müsse dem Menschen von der Empfängnis an seine Rechte zuerkennen.
Wie sich die im Dokument benützten Begriffe „Mensch“ und „Person“ unterscheiden beziehungsweise in welchem
Sinn sie benützt werden, läßt der Text im dunkeln.
Trinität im EhebettFerner unterstreicht der
Text, daß die Zeugung eines Menschen die Frucht der Ehe sein müsse.
Der Text stützt sich dabei offenbar
auf die „Theologie des Leibes“ von Johannes Paul II.
Es erklärt den ehelichen Akt als Abglanz der dreifaltigen
Liebe Gottes. Die Eheleute seien berufen, in besonderer Weise am Werk des Schöpfers teilzuhaben.
Ein
Geschenk GottesDas Dokument nennt im zweiten Teil die heute üblichen künstlichen Methoden zur Beschaffung
von Kindern.
Erlaubt sind nur jene Techniken, die das Recht aller Menschen auf Leben achten und die Einheit
der Ehe wahren.
Eheleute können Techniken benützen, die den normalen Vollzug der Ehe unterstützen
und erleichtern. Hindernisse, die der natürlichen Fruchtbarkeit entgegenstehen, dürfen entfernt werden.
Wünschenswert wäre es, das Verfahren zur Kinderadoption zu erleichtern.
Das Dokument bedauert, daß
bei der Zeugung von Menschen im Reagenzglas „die Zahl der geopferten“ Kinder sehr hoch ist:
„Die Embryonen,
die im Reagenzglas produziert werden und Defekte aufweisen, werden direkt ausgeschieden. Immer häufiger
sind Fälle, in denen nichtsterile Paare auf künstliche Befruchtungstechniken zurückgreifen und dabei
bloß eine genetische Selektion ihrer Kinder anstreben.“
‘Dignitas Personae’ wiederholt, daß die Injektion
von Samenzellen in die weiblichen Geschlechtsteile verboten ist.
Sie bewirke eine vollständige Trennung
der Fortpflanzung vom ehelichen Akt. Ferner werde sie – außerhalb des Leibes der Eheleute – durch dritte
Personen durchgeführt.
Bevölkerung auf EisDas Tiefgefrieren von Kleinstkindern verurteilt das Dokument
als „unvereinbar mit der Achtung, die den menschlichen Embryonen geschuldet ist“.
Es bestünden schwerwiegende
Gefahren, daß der Mensch das Einfrieren und Auftauen nicht überlebt oder schwere Schäden davonträgt.
Für das Los der derzeit zu tausenden tiefgefroren Menschen sieht ‘Dignitas Personae’ keinen moralisch
erlaubten Ausweg.
Auch eine „pränatale Adoption“ bereits eingefrorener Kinder werfe Probleme auf. Es
handelt sich dabei um die Einpflanzung der Kleinstkinder in fremde Mutterleibe.
Die Jagd auf genetisch
minderwertige Kleinstkinder im Labor – vor einer Einpflanzung in den Mutterleib – verurteilt das Dokument
als unsittliche Diskriminierung. Sie müsse auch rechtlich als unannehmbar betrachtet werden.
„Pille
danach“ als Vorsatz zur AbtreibungZu Verhütungsmitteln, welche die Einnistung eines gezeugten Embryos
verhindern, heißt es im Dokument: „Bei denen, welche die Einnistung eines möglicherweise empfangenen
Embryos verhindern wollen und deshalb solche Mittel wünschen oder verschreiben, ist im allgemeinen die
Vorsätzlichkeit zur Abtreibung vorhanden.“
Als Beispiele solcher Mittel nennt ‘Dignitas Personae’ die
‘Pille danach’ und die Spirale.
Die Anwendung dieser Mittel „zählt zur Sünde der Abtreibung und ist
schwer unsittlich.“
Das Dokument kritisiert, daß manchmal behauptet würde, daß die Wirkweise der frühabtreibenden
Verhütungsmittel nicht genügend bekannt sei:
„Wahr ist, daß die Wirkweise der verschiedenen angewandten
Mittel nicht immer zur Gänze bekannt ist.“
Experimentelle Studien zeigten aber, daß die einnistungshemmende
Wirkung gewiß vorhanden ist.
Das bedeute natürlich nicht, daß diese sogenannten Verhütungsmittel
immer eine Abtreibung bewirken. Schließlich werde nicht bei jedem ehelichen Akt ein Kind gezeugt.
Eugenik
nicht aufleben lassenIm dritten Teil über die Manipulation des Erbgutes sagt der Text, daß Keimbahntherapien
„zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ sittlich verboten sind.
Die Manipulation der Erbmaterials sei derzeit
noch mit beträchtlichen Risiken verbunden und wenig kontrollierbar.
Eine solche Manipulation fördere
eine „eugenische Mentalität“.
Das Klonen ist nach ‘Dignitas Personae’ in sich unerlaubt.
Grund: „Es
will einen neuen Menschen ohne Verbindung mit dem Akt der gegenseitigen Hingabe von zwei Ehegatten und,
noch radikaler, ohne irgendeine Beziehung zur Geschlechtlichkeit ins Leben rufen.“
Heiligt der Zweck
die Mittel?Zur Tötung von Kleinstkindern zu Forschungszwecken heißt es: „Die Entnahme von Stammzellen
aus dem lebendigen menschlichen Embryo führt unvermeidlich zu seiner Vernichtung und ist deshalb in schwerwiegender
Weise unerlaubt.“
‘Dignitas Personae’ unterstreicht, daß die Forschung mit Stammzellen der Geborenen
positivere Ergebnisse liefert als jene mit Stammzellen der Kleinstkinder.
Versuche an Embryonen bezeichnet
das Dokument als „Verbrechen“.
Gleichzeitig behauptet der Text, daß die Verwendung von „biologischem
Material“ – Stammzellen aus Kinderleichen – „aus gewichtigen Gründen sittlich angemessen und gerechtfertigt“
sein könne.
So sei es angeblich moralisch erlaubt, Impfstoffe zu verwenden, bei deren Vorbereitung Kinderleichenteile
verwendet wurden.
Allerdings seien alle Menschen verpflichtet, dagegen Einspruch zu erheben.
Man müsse
fordern, daß andere Arten von Impfstoffen zur Verfügung gestellt würden.
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