09:37:13 | Montag, 14. März 2005
Wer in den Niederlanden mit einer körperlichen Unvollkommenheit zu Welt kommt, soll in Zukunft seiner Zukunft beraubt werden. Todesärzte der Universitätsklinik in Groningen verlangen vom niederländischen Parlament eine Erlaubnis zur Tötung von Neugeborenen.
(kreuz.net, Amsterdam) Ärzte der Universitätsklinik von Groningen im Norden des Landes haben seit längerem
zugegeben, behinderte Neugeborene zu töten.
In Groningen sollen bereits 20 behinderte Neugeborene ausgemerzt
worden sein. Bisher wurden die Täter von der Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen.
Nun haben die Ärzte
dem niederländischen Parlament ein Ansuchen für eine legale Ausmerzung behinderter Neugeborener unterbreitet.
Sie hoffen, damit eine landesweite Debatte über die Kindstötung zu entfachen und so eine zukünftige
Gesetzesänderung zu erwirken.
In den Niederlanden werden jährlich 200.000 Kinder geboren. Davon sterben
etwa 1000 Babies während ihres ersten Lebensjahres. Rund 600 von ihnen werden von einem Ärzt aus der
Welt geschafft.
Dr. Eduard Verhagen, selber ein Verfechter der Tötung von Behinderten und der Leiter
der berüchtigten niederländischen Universitätsklinik Groningen, veröffentlichte die Daten in der jüngsten
Ausgabe des Wochenblattes ‘New England Journal of Medicine“.
Die Todesärzte von Groningen verlangen
in ihrer Petition an das Parlament einen „ehrlichen Umgang“ mit den „unerträglichen“ Leiden behinderter
Neugeborener. Diese Kinder hätten keine Hoffnung auf eine Zukunft. Qualvolle Leiden würde auf sie zukommen.
Dr. Verhagen, der Kopf der mörderischen Kinderärzte, erklärte, daß Mediziner auf der ganzen Welt
solche Menschen bereits diskret und ohne gesetzliche Vorschriften beenden würden. Laut Angaben von Dr.
Verhagen hat man in Groningen die Todestherapie zum Beispiel auf Neugeborene angewendet, die mit einem
offenen Rücken zur Welt gekommen sind.
Schon länger kann ein offener Rücken während der Schwangerschaft
diagnostiziert werden. Es ist medizinisch möglich, Kinder, die von dieser Krankheit betroffen sind, bereits
im Mutterleib erfolgreich zu operieren.
Das Gesetz in den Niederlanden erlaubt bereits zwölfjährigen
Kindern den assistierten Selbstmord. Daran anknüpfend wird die Frage aufgeworfen, ob diese Bestimmung
auch auf Neugeborene und Menschen ausgeweitet werden könnte, die selber nicht in der Lage sind, eine
eigene Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.
Gemäß Berichten der örtlichen Presse plant die niederländische
Justiz auch in Zukunft keine rechtlichen Maßnahmen gegen die Behindertenmörder von Groningen.
Dafür
wird die niederländische Regierung von Behindertenaktivisten und Lebensrechtsgruppen aus der ganzen Welt
scharf kritisiert.
Bert Dorenbos, der Vorsitzende der niederländischen Lebensrechtsbewegung „Cry for
Life“ befürchtet, daß die öffentliche Meinung so beeinflußt werden solle, daß die Tötung von ungeborenen
und geborenen Behinderten zukünftig als eine Pflicht betrachtet wird.
Eltern von Behinderten könnten
sich dann Spott oder sogar Vorwürfen ausgesetzt sehen, wenn sie nicht bereit seien, ihre behinderten
Kinder aus Mitleid umzubringen.
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spectator † 21:51:06 | Montag, 14. März 2005