(kreuz.net) Ein österreichischer Miliz- oberleutnant, Referent beim dritten Nationalrats- präsidenten,
römisch-katholisch und ledig, möchte gerne in Rom kirchlich heiraten.
Da es in der Ewigen Stadt eine
deutsch-österreichische Nationalkirche gibt – nämlich die „Anima“ in der Nähe der Piazza Navona – möchte
er das mit seiner Erwählten dort tun.
Rektor der Anima ist der Ex-Jesuit, Hw. Franz-Xaver Brandmayer
(52). Der Geistliche ist seit Mai 1993 Priester der Erzdiözese Wien, somit hinsichtlich der Staatsangehörigkeit
und der diözesanen Herkunft ein Landsmann des Bräutigams.
Soweit gäbe es eigentlich keine Problem –
wenn, ja wenn der Offizier nicht in dem Ritus getraut werden möchte, den man heute die „außerordentliche
Form“ nennt.
Das geht natürlich nicht, läßt der Rektor der Anima den für die Trauung ins Auge gefaßten
Priester, Militärdekan Siegfried Lochner, einen ehemaligen Lehrer des jungen Offiziers, wissen.
Und
warum nicht? Gelten päpstliche Gesetze in der deutschen Nationalkirche Roms nicht? Weit gefehlt: Der
Rektor der Anima versteckt sich hinter dem Römischen Vikariat.
Dieses verlange von ihm Garantien, daß
der betreffende Priester den Alten Ritus auch tatsächlich beherrsche. Diese Garantien könne er nicht
geben – obwohl Hw. Brandmayer den Militärdekan seit den Jahren seiner Tätigkeit am Wiener Diözesangericht
und als Postulator im Seligsprechungsprozeß für Kaiser Karl persönlich kennt.
Oder vielleicht gerade
deshalb? Darauf angesprochen reagierte Hw. Brandmayer am Telephon hörbar nervös: Wenn er diesem Priester
die „Erlaubnis“ für den Alten Ritus in „seiner“ Kirche gäbe, dann müßte er sie auch anderen erteilen,
die er wiederum nicht kenne, und bei denen er erneut keine Garantien übernehmen könnte.
Eine wienerisch-römische
Kafkaeske, oder eher ein klarer Rechtsbruch?
Oder wird hier der Versuch unternommen, aus dem Motu proprio
des Heiligen Vaters ungeschaut totes Recht zu machen, getreu dem Motto: Es bestehe kein Bedarf, und wenn,
dann wird er abgewürgt.
Jetzt wird sich zeigen müssen, ob die Päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’
auch in der Diözese des Heiligen Vaters in der Lage ist, dem Recht der Römischen Kirche zum Sieg über
alle bürokratischen Hindernisse zu verhelfen.
Der Traupriester kann jedenfalls nicht das Problem sein.
Er liegt manchen im Magen, weil er seit seiner Priesterweihe vor über 18 Jahren den überlieferten Ritus
vielleicht eher zu gut als zu schlecht beherrscht.
Vielleicht ist es die deutsch-österreichische Behördenwillkür
eines Schönborn-Subalternen?
Dieser Willkür müßte man auf der Basis des kanonischen Rechtes abhelfen
können. Sonst braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Priesterbruderschaft St. Pius X. angebotene
„kirchenrechtliche Lösungen“ dankend ablehnt.
Denn ein Kirchenrecht, das willkürlich mit Füßen getreten
und von jedem beliebigen Unterläufer außer Kraft gesetzt werden kann, ist mausetotes Recht.
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32 Lesermeinungen
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#32 Marcelus 11:52:28 | Donnerstag, 25. Dezember 2008
Gotthard hat Gott sei Dank am wenigsten zu sagen wo christliche Brautleute ihre Ehe zu schließen haben,
sondern diese werden dies in bestem Einvernehmen mit der Kirchenautorität zu lösen wissen, die keine
Diktatoren sind, sondern Hirten der Kirche.
#31 Major Kong 01:27:10 | Donnerstag, 25. Dezember 2008
@ Gotthard Gemäß Can 1115 CIC kann der Militärdekan gestatten, daß die Ehe woanders geschlossen werden
kann. Wenn der Militärdekan die Ehe außerhalb seines örtlichen Zuständigkeitsbereichs selbst schließt,
braucht er die Zustimmung des jeweiligen Ortsordinarius (1108 CIC). Ich denke, man hat das mit der Erzdiözese
Rom entsprechend geklärt. Der Rektor der Anima hat mit dem kath. Eherecht nichts zu tun und hätte in
brüderlicher Liebe lediglich den Ort bereitstellen sollen. Es wäre wohl kein Problem gewesen, wenn es
die nicht die a.o. Form gewesen wäre. Ich hoffe geholfen zu haben und wünsche, daß Ihnen die Glocken
zum Christfest süßer denn je klinge(l)n. :(3
#30 Gotthard 01:05:22 | Donnerstag, 25. Dezember 2008
@Major Kong Der Zelebrant ist Militärdekan. Militärdekane haben bestimmt keine weltweite Trauberechtigung
für Angehörige des österreichischen Bundesheeres… klingelt es bei Dir?
#29 Major Kong 12:46:28 | Mittwoch, 24. Dezember 2008
Ein starkes Stück werter Gotthard. Woher nehmen Sie die Gewissheit, daß der Zelebrant nicht zuständig
ist? Aus dem Artikel geht hervor, daß es sich um einen Angehörigen des österr. Bundesheers handelt.
Der Zelebrant ist Militärdekan. Na klingelts. Personalprinzip steht hier gleich mit Territorialprinzip.
Ist in Deutschland auch nicht anders. Sie haben wohl auch nicht gedient, sonst wüssten Sie das vielleicht.
Ansonsten lässt sich nach dem Kirchenrecht die Zuständigkeit auch problemlos übertragen. Aber hier
dürfte bereits von vornherein Zuständigkeit gegeben sein. Selbstverständlich kann der zuständige Geistliche
auch eine andere Kirche wählen, wenn das Brautpaar dies so möchte. Natürlich wäre noch zu fragen,
wie das in der Anima grundsätzlich gehandhabt wird. Wenn Hochzeiten in der Anima (ist mW eh keine normale
Pfarrkirche) grundsätzlich durchgeführt werden, dann wäre es nicht erlaubt, hier zu verweigern.
Recht Das Kirchenrecht muss auf jeden Fall Beachtung finden. Es geht nicht an, dass hier das Recht außer
Kraft gesetzt wird zu Ungunsten des traditionellen Ritus und der Menschen, die ihn verlangen.
Nächstenliebe – was spricht denn dagegen? „traubefugt ist der Bischof in seiner Diözese und der Pfarrer
für Mitglieder seiner Gemeinde – und die Kapläne in der Gemeinde. Es geht überhaupt nicht um eine Messzelebration
eines auswärtigen Priesters legitimiert durch einen Ausweis, es geht um die Vollmacht zur Eheassistenz.
Es gibt Pfarrer, die sagen klar und eindeutig: hier werden nur Kinder aus der Pfarrer getauft – und es
werden nur Mitglieder der Pfarrei hier getraut – oder aus dieser Pfarrei stammen. „Die Kirche ist aber
so schnuckelig“ ist dann kein Argument – und mit nichts wird der Pfarrer bewogen, seine Kirche für eine
solche Trauung zu öffnen.“ Es gibt die Möglichkeit, daß der Pfarrer den Mitgliedern seiner Pfarre erlaubt,
in einer anderen Kirche zu heiraten, wenn das Brautpaar es wünscht. Wäre es nicht ein Akt der Nächstenliebe,
dem Brautpaar diesen Wunsch zu erfüllen? Dasselbe gilt dafür, eine Kirche für die Trauung von Nichtgemeindemitgliedern
zu öffnen. Da hilft auch das Verschanzen hinter irgendwelchen kirchenrechtlichen Vorschriften, die Vorschriften
verbieten es nicht. Es fehlt nur am guten Willen, eine Genehmigung zu erteilen, die durchaus kirchenrechtlich
vorgesehen ist. Pharisäertum, Kleinkarriertheit, Mangel an Nächstenliebe, hintergründige Ablehnung
des alten Ritus – das sind alles keine besonderen Tugenden für diese kirchlichen Amtsinhaber.
#25 Gotthard 23:28:59 | Dienstag, 23. Dezember 2008
@copertino einmal zur gepflegten Aufklärung: traubefugt ist der Bischof in seiner Diözese und der Pfarrer
für Mitglieder seiner Gemeinde – und die Kapläne in der Gemeinde. Es geht überhaupt nicht um eine Messzelebration
eines auswärtigen Priesters legitimiert durch einen Ausweis, es geht um die Vollmacht zur Eheassistenz.
Es gibt Pfarrer, die sagen klar und eindeutig: hier werden nur Kinder aus der Pfarrer getauft – und es
werden nur Mitglieder der Pfarrei hier getraut – oder aus dieser Pfarrei stammen. „Die Kirche ist aber
so schnuckelig“ ist dann kein Argument – und mit nichts wird der Pfarrer bewogen, seine Kirche für eine
solche Trauung zu öffnen.
#21 Gotthard 22:16:32 | Dienstag, 23. Dezember 2008
@Prof R. Da möchte ein junges Paar in Rom (!) kirchlich heiraten – was ohnehin nicht mehr allzuoft vorkommt
Dieses junge (?) Paar soll ein seine Pfarrgemeinde gehen und sich dort trauen. Keiner der im Artikel genannten
Priester hat in Rom für dieses Paar ein Trauvollmacht. Welche Aussagekraft soll eine Trauung in Rom haben?
Alt-Ritus Trauung in Sta Trinità dei Pellegrini am Tiber in Rom Es ist die persônliche Pfarrkirche des
altgläubigen Fraternitas Sacerdotalis Sancti Petri = PetrusBruderschaft., danks SS Benedikt XVI sei mehreren
Monaten. Dabei liegt dire kirchenrechtliche Antwort und die freundliche Betreuung dieses österreischen
Bratpaares! Mit meinen herzlichen Glückwûnschen
#19 Compassion 21:55:07 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Jeder Katholik kann sich da ja wohl nicht abmelden.Was ist denn mit den kirchlichen Arbeitgebern ? Wenn
man dort ohne Konfession ist,wird man erst gar nicht eingestellt.
Falsch Papst Benedikt XVI. hat die Kirchensteuerpflicht bereits abgeschafft Es besteht natürlich nach
wie vor die Pflicht, die Kirche finanziell zu unterstützen. Fest steht nur, dass die Nichtunterstützung
nicht zur Exkommunikation führt.
#17 Marcelus 21:36:25 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Papst Benedikt XVI. hat die Kirchensteuerpflicht bereits abgeschafft, d.h. jeder Katholik kann sich in
den Kirchensteuerstaaten beim Staat von der Kirchensteuer abmelden indem er sich ohne Bekenntnis meldet
(KatholischeDokumente.de.tl). Man sollte sich wirklich überlegen, ob man als Katholik sein Geld noch
einer Institution nachschmeißt, die sich nicht einmal an ihr eigenes Recht hält.
Salus animarum Dieser Herr Brandmayer ist wohl größenwahnsinnig geworden. Sitzt von gräflich-schönbornschen
Gnaden in der Anima, und erdreistet sich, in derart dümmlicher Manie päpstliche Gesetze zu sabotieren –
und das als ehemaliger Kirchenjurist! Es ist kaum nachvollziehbar: Da möchte ein junges Paar in Rom (!)
kirchlich heiraten – was ohnehin nicht mehr allzuoft vorkommt – und muß sich dann in einer Weise schickanieren
lassen, wie es unter den Nazi und Kommunisten der Fall war. Die letzteren waren auch Weltmeister im Erfinden
immer neuer Auflagen, wenn sie jemanden zermürben wollen. Heute wird diese Taktik von einem katholischen
Priester(!) an jungen Leuten angewandt, die nichts anderes wollen, als im röömischen Ritus getraut werden.
In der Konzilskirche ist das wohl die vielgepriesene Art des geschwisterlichen Umganges, in der französischen
Revolution Fraternité genannt: Gilt natürlich nur unter Brüdern Freimaurern und Jakobinern, wer nicht
will, wird guillotiniert. Übrigens: Lebt dieser Herr Brandmayer und seine römische Kirche nicht auch
von meinen Kirchensteuern und denen des jungen Paares? Man sollte sich wirklich überlegen, ob man als
Katholik sein Geld noch einer Institution nachschmeißt, die sich nicht einmal an ihr eigenes Recht hält.
Und der Priesterbruderschaft Pius X. sei ins Stammbuch geschrieben: Trau, schau, wem!
st.georg Sie schmeißen mir Steinen obwohl Sie im Glashaus sitzen. Der Beitrag von Siegfried ist sachlich
und m. E. richtig, Ihrer dagegen ist Gefasel und unwürdig.
Kardinal Hoyos im Oktober 2008: Darüberhinaus obliegt es dem Pfarrer oder dem Rektor der Kirche, in der
jemand für die Gläubigen oder „sine populo“ zelebrieren möchte, den Priestern, die ein Zelebret ihres
zuständigen Ordinarius vorlegen, die Genehmigung zu geben. Sollte er diese Genehmigung versagen, hat
der Bischof in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Motu Proprio sicherzustellen, daß eine Erlaubnis
erteilt wird (vergl. Art. 7). Quelle summorum-pontificum.de/…/kardinalskommission
#12 Marcelus 20:47:50 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Ein Modernist ist Nichtkatholik, und ein liberaler Katholik der Modernisten toleriert ist nach Aussage
des alten Papsttums der größte Feind der Kirche – und die liberalen Katholiken haben diese Feststellung
ja eingehend unter Beweis gestellt, indem sie die Modernisten, die Nichtkatholiken sind, zuließen die
die rechtgläubigen Katholiken verfolgen, und damit die heilige katholische Kirche. Das alte Papsttum
hatte also ganz eindeutig recht.
Jeder Priester ein gültiges Zelebret vorweisen kann, ist in jeder katholischen Kirche im Rahmen der organisatorischen
Möglichkeiten zur Zelebration zuzulassen (egal in welcher Form des römischen Ritus). Da hat der Rector
ecclesiae gar nicht zu verweigern. Es ist eine S… was hier geschieht. Dennoch habe ich fast Verständnis,
oder besser: Mitleid, denn der Rektor hat ja nicht unrecht: Es ist mit zunehmenden Anfragen zu rechnen,
die er ebenfalls positiv zu bescheiden hat. Für ihn mag das ein Greuel sein, objektiv ist es ein Segen!
#10 st.georg 20:42:44 | Dienstag, 23. Dezember 2008
@Marcelus Da ja hier kaum einer an einer ausgewogenen inhaltlichen Diskussion interessiert ist, sondern
es nur um die – meist agressive -Artikulation der eigenen, oft irrigen und schlecht fundierten Meinung
geht, ist ein Eingehen auf die „Argumente“ von Siegfried sinnlos und daher nicht zielführend. Ich könnte
alle Aussagen widerlegen…
#7 Siegfried 20:06:11 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Ritenfrage und Kirchenrecht Seit Ende der 60er Jahre im letzten Jahrhundert, haben die Modernisten das
Sagen. Diese Personen hängen den unterschiedlichsten Häresien an, welche seit Anfang unserer Zeitrechnung
unterschiedlich aufgetreten sind. Seit dieser Zeit wird das Kirchenrecht durch den modernistisch katholischen
Mob gebrochen und die katholisch gläubigen Christen werden gedemütigt. Dieses Verhalten hat die Gläubigen
dazu gedrängt das Heimatgefühl in die Kirche zu verlieren. Wir brauchen uns nur das Verhalten von Bischof
Kamphaus betrachten. Durch sein bösartiges Festhalten in der Mitarbeit der staatlichen Abtreibung ist
er nach dem Kirchenrecht exkommuniziert. Er hat sein Verhalten bis heute nicht bereut, somit auch nicht
gebeichtet. Der Erzbischof und Vorsitzende der Piusbruderschaft erhielt vom PP Joh.Paul II. die Zusicherung,
er dürfe seine Nachfolge regeln und aus seiner Bruderschaft geeignte Kandidaten (3, soviel mir bekannt)
nach Zustimmung des Papstes zu Bischöfe weihen. Diese Weihe wurde niemals genehmigt, da die Bischöfe
der Rheinaxe (D & F ) immer ihren Einspruch machten und vorschlugen , daß sie die geeigneten Kandidaten
benennen. Der Hl. Stuhl hat dann immer einen Rückzieher gemacht. +Lehmann hatte Geld und nicht der +Missionsbischof.
Seit dem II. VK haben wir gläubige Katholiken eine teilweise größere Christenverfolgung durch den eigenen
Episkopat zu erleiden, mehr als unsere Eltern unter den NS – Führern. o^/ :(3 o^/ Beten wir für den
Episkopat damit er treue wird o^/
Das muß man sich mal klarmachen! … ein Kirchenrecht, das willkürlich mit Füßen getreten und von
jedem beliebigen Unterläufer außer Kraft gesetzt werden kann… Offenbar geht es bei den Aposteklnachfolgern,
also im Episkopat, mindestens ebenso wüst zu als beim Staat oder in einer großen Firma! Wieso ist eigentlich
nicht jeder Christ, egal, ob er nun ein Fan des außerordentlichen Ritus ist oder nicht, entsetzt und
zutiefst erschüttert, wie in der Kirche legitime Anliegen in höchst unchristlicher Weise, unernst und
willkürlich, intrigant, brutal, zynisch, schadenfroh, rücksichtslos usw. durchgesetzt bzw. meist ausgehebelt
werden.
#5 Marcelus 19:43:42 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Major Kong: Die Politik in einem Staat wird von jenen Leuten geprägt die in dem Staat Ämter innehaben,
und Katholiken haben die Pflicht dem Staat bestmöglich gehorsam zu sein. Kann man zwei Herren dienen?
Wie soll man für eine Politik arbeiten, die meilenweit an den Forderungen von Quas Primas vorbeigeht?
#4 Major Kong 19:39:48 | Dienstag, 23. Dezember 2008
@ Marcellus Ich würde die Rechtslage so interpretieren, daß jeder Kirchenrektor bestimmen kann, ob er
„seine“ Kirche einem anderen Geistlichen zur öffentlichen Zelebration zur Verfügung stellt. Ein bestimmten
Ritus kann er nicht untersagen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn in der Anima grundsätzlich jeder
(dt.) Priester das Recht zur öffentlichen Zelebration hat. Was die Tätigkeit angeht: Kann man zwei Herren
dienen? Wie soll man für eine Politik arbeiten, die meilenweit an den Forderungen von Quas Primas vorbeigeht?
#3 Marcelus 19:32:07 | Dienstag, 23. Dezember 2008
@Major Kong: Die Ritenfrage ist bereits im Sinne der Tradition gelöst, es ist keinerlei Ausnahmegenehmigung
notwendig, und die Gesetze des Heiligen Vaters sind dazu da dass sie befolgt werden. Und warum sollte
ein Referent bei einem österreichischen Nationalratspräsidenten kein traditioneller römischer Katholik
sein können?
#2 Major Kong 19:27:39 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Referent beim Nationalratspräsidenten? Das kann aber dann kein richtiger Tradi sein, oder . Nein ich
sehe gerade, daß #3 zur Systemopposition gehört. Hoffentlich hat der Gatte dann keinen Riegel im Gesicht.
Das wäre auch nicht besonders Tradi (na gut bei Stadler geht es auch). Da ich selbst ja auch Traditionalist
bin, erlaube ich mir mal darauf hinzuweisen, daß man sich nicht künstlich zum Märtyrer stilisieren
sollte. Bekanntlich unterhält die FSSP in Rom eine eigene Personalpfarrei, der Kirchenrektor gehört
wohl auch der deutschen Nation an. Natürlich wäre es schön, wenn die Ritenfrage überall in unserem
Sinne gelöst wäre. Sofern man aber Möglichkeiten hat, sollte man um des eigenen Seelenfriedens willen,
nicht grimmig Maximalforderungen verkämpfen. Kommt Zeit, kommt Rat.
#1 Marcelus 19:03:26 | Dienstag, 23. Dezember 2008
Der für die betreffende Kirche in Rom zuständige Kleriker kennt sich offenbar nicht mit der aktuellen
Rechtssituation aus. Der außerordentliche Ritus bedarf keinerlei Sondergenehmigung, sondern von diesem
darf jederzeit Gebrauch gemacht werden. Wer das nicht weiß der hat offenbar zwei Jahre lang geschlafen.