07:56:00 | Samstag, 10. Januar 2009
Israel wütet weiter + Sie darf nicht mehr wählen + Römischer Oberrabbiner verteidigt Kriegsverbrecher + Für Gerichte tabu + Auch profane Probleme
Israel wütet weiterHeiliges Land. Israel hat die vom Weltsicherheitsrat geforderten Waffenruhe ignoriert.
Es wird erwartet, daß Israel die Offensive ausweiten wird. Richard C. Schneider – Korrespondent des Ersten
Deutschen Fernsehen – erwartet sogar Häuserkämpfe. Unter dem Vorwand, „seine Bürger zu verteidigen“
richten israelische Kriegsverbrecher gegenwärtig im Gazastreifen ein Blutbad an. Israel hatte im November
einen Waffenstillstand mit der Hamas-Regierung in Gaza gebrochen.
Sie darf nicht mehr wählenDeutschland.
Die Regensburger Fürstin Gloria von Thurn und Taxis (48) darf an der kommenden Wahl des deutschen Bundespräsidenten
nicht teilnehmen. Am Mittwoch erklärte der CDU-Vorsitzende Horst Seehofer ohne Namen zu nennen, seine
Partei werde in diesem Jahr niemanden entsenden, der den Gegner wähle. Nach Angaben von Beobachtern meinte
er dabei Fürstin Gloria. Diese hat bei der letzten Wahl als Repräsentantin der CSU nach eigenen Angaben
für die SPD-Kandidatin, Genosse Gesine Schwan, gestimmt.
Römischer Oberrabbiner verteidigt Kriegsverbrecher
Italien. Der Anführer der offiziellen jüdischen Gemeinde in Rom, Rabbiner Riccardo Di Segni, hat den
Kurienkardinal Renato Martino angegriffen. Das berichtete die italienische Webseite ‘ agenziami.it’. Der
Kardinal hat kürzlich erklärt, daß der von israelischen Kriegsverbrechern heimgesuchte Gaza-Streifen
immer mehr einem großen Konzentrationslager gleicht. Dazu erklärte Di Segni, er hoffe, daß es sich
dabei um einen „Versprecher“ gehandelt habe. Diese Analogie sei „auf gefährliche Weise unangemessen,
wenn nicht von schlechtem Geschmack“. Denn in den Lagern habe es keine bewaffneten Milizen gegeben, die
Raketen abgeschossen hätten. Der Rabbiner unterstellte auch, daß „die Personen, die damals den gleichen
Purpur von Kardinal Martino getragen haben, keine Äußerungen von sich gaben.“
Für Gerichte tabuDeutschland.
Kirchliche Personalentscheidungen dürfen nicht von staatlichen Gerichten überprüft werden. Das entschied
das deutsche Bundesverfassungsgericht nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß. Die im deutschen
Grundgesetz garantierte Eigenständigkeit der Kirchen würde geschmälert, wenn die Justiz in innerkirchliche
Maßnahmen eingreifen würde. Konkret ging es um den Fall eines evangelischen Pfarrers im Rheinland, der
wegen eines Zerwürfnisses mit gekürzter Besoldung in den Ruhestand versetzt wurde.
Auch profane Probleme
Deutschland. Die zum Alten Ritus zurückgekehrte Trappistenabtei Mariawald in Nordrhein-Westfalen muß
die Klostermauern sanieren. Diese hat eine Länge von 700 Metern. Die Sanierung kostet knapp eine halbe
Million Euro. Mittel aus den Kirchensteuern bekommen die Mönche keine.
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#12
Beatus Theophilus_89 17:29:10 | Sonntag, 11. Januar 2009
#11
Marcelus 16:42:04 | Sonntag, 11. Januar 2009
#10
r.ruhrgebietler 11:04:38 | Sonntag, 11. Januar 2009
#9
Friedrich Spee 02:19:21 | Sonntag, 11. Januar 2009
#8
BossCo139 02:09:25 | Sonntag, 11. Januar 2009
#6
r.ruhrgebietler 19:32:11 | Samstag, 10. Januar 2009
#5
Lieblingsuli 17:45:30 | Samstag, 10. Januar 2009
#4
Samurai 16:37:05 | Samstag, 10. Januar 2009
#3
Beatus Theophilus_89 11:56:49 | Samstag, 10. Januar 2009
#2
Vox e luce 11:46:20 | Samstag, 10. Januar 2009
#1
r.ruhrgebietler 08:48:13 | Samstag, 10. Januar 2009