Schweiz
Von den Bischöfen bezahlter Rückenschuß
Jahrelang haben die Oberhirten die Katholiken mit ungültig gegebenen Generalabsolutionen hinter das Licht geführt. Jetzt stellt sich heraus, daß der Heilige Joseph keine Beichtstühle hergestellt hat.
Die von den Bischöfen bezahlte Agentur 'kipa' intrigiert gegen das von den Bischöfen verordnete Verbot der - ungültigen - Generalabsolution.
Die von den Bischöfen bezahlte Agentur ‘kipa’ intrigiert gegen das von den Bischöfen verordnete Verbot der – ungültigen – Generalabsolution.
(kreuz.net) „Der Hl. Joseph hat nun einmal nicht den ersten Beichtstuhl gezimmert“ – zitierte die ‘Katholische Internationale Presseagentur Kipa’ in einem heutigen Beitrag unter dem Titel „Nie gebeichtet“ einen Kurztext des umstrittenen deutschen Theologen Pater Karl Rahner († 1984).

Die ‘Kipa’ hat ihren Sitz in Freiburg in der Nordschweiz und finanziert sich vorwiegend aus Mitteln kirchlicher oder kirchennaher Institutionen der Schweiz.

Die Publikation des Rahner-Textes steht in Zusammenhang mit der heute veröffentlichten Erklärung der Schweizer Bischöfe, daß die theologisch ungültigen Generalabsolutionen in der Schweiz nicht länger erlaubt sind.

Nach gültiger Sakramenten-Theologie dürfen Generalabsolutionen nur bei Vorliegen einer unmittelbaren Todesgefahr gespendet werden. Ist die Gefahr abgewendet, ist die Beichte nachzuholen.

In dem von der ‘Kipa’ ausgegrabenen Text, erklärt Pater Rahner, daß es viele Jahrhunderte ohne „Andachtsbeichte“ gegeben habe: „Ein Augustinus hat nie gebeichtet.“

Es habe Jahrhunderte gegeben, wo die Bischöfe Galliens predigten, Buße zu tun, aber erst auf dem Sterbebett zu beichten.

Konzilien hätten davor gewarnt, einem jungen Mann in Todesgefahr das Sakrament zu spenden, weil er wieder gesund werden könnte, und ihm dann die lebenslangen Bußverpflichtungen viel zu schwer werden könnten.

Während man in der Väterzeit nur einmal im ganzen Leben, und da nur im Notfall das Sakrament habe empfangen können, hätten Partikularsynoden in der Karolingerzeit jeden zur dreimaligen Beichte im Jahr verpflichtet.

Bis ins hohe Mittelalter habe die Ansicht geherrscht, daß man im Notfall auch vor dem Laien beichten müsse.

Mit diesem Text redet Pater Rahner – und die ‘Kipa’ – vor einem historisch halbgebildeten und religiös lauen Publikum dem Relativismus und Laxismus das Wort.

Denn in allen von Pater Rahner geführten Epochen ging es nicht im Traum darum, eine Sündvergebung ohne Sündenbekenntnis einzuführen, sondern vielmehr die Härte der christlichen Bußpraxis zu schützen.

Zu behaupten, daß der Heilige Augustinus „nie gebeichtet“ habe, ist eine billige Rattenfängerei, solange man nicht die strenge Bußpraxis seiner Zeit betont.

Mit dem heutigen der Beichte und Buße völlig entfremdeten Generalabsoutions-Katholiken hat das alles nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Nur wer der Härte der Buße der Alten das Wort reden will – das wäre in unserer religiös verweichlichten Zeit wohl nötig – darf diese Beispiele verwenden.

Im übrigen muß man betonen, daß Augustinus, die gallischen Bischöfe und die karolingischen Partikularsynoden von den vielen modernistischen Praktiken, derer sich die in den 1960er Jahren erfundenen Konzilskirche brüstet, erst recht nichts gewußt haben.
      
41 Lesermeinungen
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#44   Gunsenum   14:26:31 | Samstag, 17. Januar 2009
Abwandlung des letzten naseweisen Satzes!
Im übrigen muß man betonen, daß Augustinus, die gallischen Bischöfe und die karolingischen Partikularsynoden von den vielen Altritus-Praktiken, derer sich die in den 1980er Jahren erfundene lefebvristische Priestergemeinschaft brüstet, erst recht nichts gewußt haben.
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#43   RT73   00:32:06 | Samstag, 17. Januar 2009
@matt3
Ich war bisher der Meinung, dass Sie auch vom Sündenfall ausgehen. Aber wenn dem nicht so ist, werden Sie mit mir schrulligem Katholiken wohl auf keinen grünen Zweig kommen.
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#42   matt3   00:21:18 | Samstag, 17. Januar 2009
RT73: nein, da kann ich ihnen absolut nicht zustimmen…
denn das geht ganz stark in Richtung RKK-Schrulligkeit, erbsündiger Mensch, Jesus kann alles, wir sind nichts… diese Leier eben. Da gehen unsere Anschauungen weit weit auseinander und diese Kluft werden wir zwischen uns nicht beseitigen.
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#41   RT73   00:11:08 | Samstag, 17. Januar 2009
@matt3
Aber nur durch die Konfrontation mit diesem „Fegefeuer der Seele“ kann aus meiner Sicht die Schuld wahrhaft getilgt werden
Wenn Sie „Schuld“ durch „Strafe“ ersetzen, kann ich Ihnen zustimmen. Die Schuld für unsere Sünden hat Christus aber für uns am Kreuz beglichen, da der Mensch selbst dazu niemals in der Lage gewesen wäre. Der Mensch wurde von Gott erschaffen und hat alles von Ihm empfangen; daher kann er seine Schuld nicht selbst begleichen, da er doch nichts aus sich selbst hat, womit er sie sühnen könnte. Weil wir also alle Sünder sind, kann keiner für die Schuld des anderen oder seiner selbst eintreten. Dazu ist also die stellvertretende Sühne des gerechten Christus nötig. „Ein solcher Hoherpriester war für uns in der Tat notwendig: einer, der heilig ist, unschuldig, makellos, abgesondert von den Sündern und erhöht über die Himmel; einer, der es nicht Tag für Tag nötig hat, wie die Hohenpriester zuerst für die eigenen Sünden Opfer darzubringen und dann für die des Volkes; denn das hat er ein für allemal getan, als er sich selbst dargebracht hat.“
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#40   matt3   23:45:54 | Freitag, 16. Januar 2009
@RT73
Sie gehen offensichtlich davon aus, dass Gott den Sünder mit Schuldgefühlen straft. Der Mensch straft sich jedoch durch die Sünde selbst.
Ich würde sagen zunächst einmal schädigt er durch die Sünde seine Seele. Natürlich muss es auch ein Eingeständnis dieses Sachverhalts geben, das infolge der fortlaufenden Abstumpfung durch die Sünde nicht mehr gegeben sein mag. Das wäre dann eben der Weg Richtung endgültiges Verderben der Seele. Bloß bei solchen hilft aus meiner Sicht erst recht keine Beichte mehr, da sie ohnehin kein Schuldbewußtsein mehr haben und somit quasi bereits Mord an ihrem Inneren begingen.
Der Folge eines Seelenschadens sind aber aufkommende Schuldwehen, die zu erdulden ähnlich schmerzhaft sind, wie das Feuer, das sonst aus einer klaffenden Körperwunde hervorbrechen mag. Dieses Feuer brennt nun in der Seele. Aber nur durch die Konfrontation mit diesem „Fegefeuer der Seele“ kann aus meiner Sicht die Schuld wahrhaft getilgt werden und die Seele auch wieder genesen, sodass sich das Leben von Gott her für den Menschen wieder auftut.
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#39   RT73   23:20:17 | Freitag, 16. Januar 2009
@matt3
wenn er sie mich nicht mehr spüren lässt
Sie gehen offensichtlich davon aus, dass Gott den Sünder mit Schuldgefühlen straft. Der Mensch straft sich jedoch durch die Sünde selbst. Das schlechte Gewissen ist das Bewusstsein, dass man die Liebe Gottes zurückgewiesen und dagegen verstoßen hat. Nach Ihrer Logik wäre aber die Sünde vergeben, sobald der Mensch die Folgen nicht mehr bemerkt. Viele Menschen sind jedoch so abgestumpft gegenüber der Sünde, dass sie oft kein schlechtes Gewissen haben. Aber ohne Einsicht in die eigene Sündhaftigkeit ist keine Reue möglich, also auch keine Vergebung. Und ab diesem Punkt widerspricht Ihre Argumentation sich selbst.
Des weiteren hat die Sünde zwei Folgen: Die Sündenschuld und die Sündenstrafe. Sie argumentieren mit der Sündenstrafe gegen die Beichte, obwohl in der Beichte „nur“ die Sündenschuld nachgelassen wird.
Paulus spricht von der Selbstprüfung in Bezug auf die Frage, ob man würdig ist, zur hl. Kommunion hinzuzutreten, und nicht als Vergebung der Sünde.
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#38   matt3   22:19:45 | Freitag, 16. Januar 2009
@RT73: ich sage Ihnen was
Gott hat mir dann vergeben, wenn mich meine Sünden nicht mehr zwicken, bzw. im umgekehrten Sinn eben: wenn er sie mich nicht mehr spüren lässt. Bis dahin ist es notwendig, dass ich an der Auseinandersetzung mit meiner Schuld arbeite und auch leide. Das ist ein notwendiger Prozess in der Entwicklung des Menschen.
Ihr Katholiken macht es euch ja eigentlich gar leicht. Da kommt so ein Karacic zum Priester und meint: „vergib mir mal schnell meine Kriegsverbrechen“. Sicher doch: zwei Vaterunser und passt schon. Glauben Sie etwa damit ist dessen Schuld getilgt? Diesen Menschen werden seine Sünden verfolgen und sie werden immer wieder in ihm auflodern und brennen wie das Feuer der Hölle und er muss es bewältigen niemand sonst.
Jeder soll sich selbst prüfen? Na dazu dient die Messe ja auch. Die Eucharistie wird ja erst am Ende ausgeteilt. Da hat man im Vorfeld genug Zeit sich darauf einzustimmen. Paulus sagt ja hier auch nicht konkret was von Beichte. Er sagt, dass sich die Christen vorher bewußt machen sollen, dass sie kein Stück Brot essen, sondern den Leib Christi in sich aufnehmen.
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#37   RT73   22:08:21 | Freitag, 16. Januar 2009
@matt3
Das Hl. Messopfer tilgt zwar die lässlichen Sünden, nicht jedoch die schweren. Nicht umsonst schreibt Paulus „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt.“
Reue und Wiedergutmachung sind zwar nötige Voraussetzungen, jedoch für sich genommen nicht ausreichend, um die Vergebung schwerer Sünden zu erlangen. Denn wenn diese schon ausreichten, könnte sich der Mensch selbst von der Sünde befreien. Da die schwere Sünde aber den Menschen vom Bund der Liebe Gottes trennt, den er in der Taufe mit Ihm geschlossen hat, kann der Bund nicht von einer Seite allein erneuert werden. Für einen gültigen und wahren Bund sind immer zwei Parteien von Nöten. Die Beichte ist das erneute Bundesangebot Gottes an den Menschen, der im Bekenntnis seiner Sünden darin einwilligt.
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#36   matt3   21:54:26 | Freitag, 16. Januar 2009
ein Mensch erlangt Vergebung durch innere Reue…
und dadurch, dass er an den Menschen, an denen er sich etwa versündigte Wiedergutmachung leistet und nicht indem er das einem Priester aufs Aug drückt, so als würde das den angehen oder interessieren. Da tun mir ja die Priester leid bei dem Unsinn den die sich anhören müssen nur weil man den Menschen eingeredet hat die Beichte sei so notwendig. Das allg. Messopfer dient doch bereits als kollektives Sühneritual. Da muss man nicht noch im Detail auf die Schuld eines jeden Einzelnen eingehen.
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#35   Galatea   21:41:02 | Freitag, 16. Januar 2009
Lieber Herr RT73: Die Beicht gilt mittlerweile…
…als ein vergessenes Sakrament.
Wobei die äußeren Umstände – Beichtstuhl oder nicht – nicht ausschlaggebend sind. Die Ohrenbeichte ist für mich eine der sozialsten Erfindungen der Menschheit, es mag für andere Menschen aber unangenehm sein. Wie gesagt, ist das zweitrangig.
Dass aber die Beichte unumgänglich ist zur Versöhnung mit unserem Schöpfer, und nur ein kleiner Schritt in Anbetracht, was wir ihm im Laufe unseres Lebens antun, dass weiß doch niemand mehr, weil den Alten gesagt wurde, die Beichte sei überflüssig, den Jungen darüber garnichts und der Vorgang selber in die Schmuddelecke für Psychologen und Krimiregisseure gestellt worden ist.
Als hätte unser Heiland die Beichte nicht selber und mit überlieferten Worten eingesetzt – indem die Apostel beauftragt wurden, das Evangelium zu verkünden u n d Sünden zu vergeben.
Die Beichte als Todsakrament wiederbelebt unsere Zwiesprache mit dem Schöpfer.
jedoch habe ich heutzutage den Eindruck, dass nurmehr diese Seite bei vielen Priestern im Vordergrund steht und die soteriologische Bedeutung der Beichte oft ganz in Vergessenheit gerät
Ein Seelsorger hat eine andere Motivation als ein Seelenretter. Danke deswegen für Ihre Beobachtungen.
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#34   RT73   21:27:51 | Freitag, 16. Januar 2009
@Tolerant
Zwar spielt die psychologische Seite bei der Beichte durchaus eine Rolle, jedoch habe ich heutzutage den Eindruck, dass nurmehr diese Seite bei vielen Priestern im Vordergrund steht und die soteriologische Bedeutung der Beichte oft ganz in Vergessenheit gerät. Die Beichte ist ein Sakrament und wie bei jedem Sakrament ist Gott der eigentlich handelnde und der Priester lediglich ein Werkzeug. Wer den Beichtvater nur als kostenlosen Psychiater sieht, hat letztlich nichts verstanden. Es geht primär nicht um die Beruhigung des Gewissens oder um das persönliche Wohlbefinden, sondern um die Frucht der Erlösung, die uns im Bußsakrament zuteil wird. Die Vergebung der Sünden in der Beichte ist keine fromme Vorstellung, sondern fundamentale Realität. Welch großes Geschenk, das uns Christus bereitet hat!
Zu Ihrem Beispiel: Es gab und wird immer tragische Fälle geben, in denen ein Priester entweder zu hart oder zu lasch reagiert. Aber man darf nie vergessen, dass jeder Beichtvater auch ein Beichtender ist, der weiß, wie es „auf der anderen Seite des Gitters“ aussieht. Und um den Pönitenten nicht unangemessen vor den Kopf zu stoßen, braucht es keine psychologische Ausbildung, sondern nur einen gesunden Menschenverstand und ein bisschen pastorales Gespür.
Des weiteren ist jeder Katholik dazu verpflichtet, einmal im Jahr zu beichten. Aber ich denke, jeder, der diesen Schatz der Kirche auch nur ansatzweise begreift, wird gern öfter davon Gebrauch machen.
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#32   Tolerant   10:49:53 | Freitag, 16. Januar 2009
Beichte Ja, nur W I E ?
T Unsere Kirche fordert: Todsünden müssen gebeichtet werden. Sie empfiehlt die Andachtsbeichte. Es ist jedem
Menschen selbst überlassen, wie oft er beichten will.
Heute sind viele Beichtpriester gut psychologisch ausgebildet, was früher (und bei Edelkatholiken heute noch) nicht immer der Fall ist.
Beispiel: Meine Großmutter hatte ein lediges Kind und der
Kindesvater hatte sie sitzen lassen. In ihrer Not ging sie zu einem Priester zur Beichte. Der hatte nur den kirchlichen Trost: „Du bist eine Sau.“ Seitdem beichtete meine Großmutter erst vor dem Sterben wieder, bei einem guten barmherzigen Priester.
Ich ging als junger Mann eine Zeit wöchentlich zur Beichte. Als sich ein Beichtvater auffallend nur an der „Unkeuschheit“ interessierte hatte ich lange die Nase voll.
Unsere Kirche hat gute Beichtväter. –
Eines ist aber trotzdem sicher: Jesus hat keine Ohrenbeichte eingeführt.Aber vielleicht irre ich mich und weiß noch nicht, dass neben dem Bußprediger Johannes am Jorden schon Beichtstühle aufgebaut waren, in denen
katholische Priester die Beichten der frisch Getauften
(ohne christliche Taufformel übrigens!) anhörten.
Arme Steinzeit- Menschen, armer Adam, nirgendwo ein
Sündenhäuschen in der Nähe. Oder kann Gott auch ohne sein edel katholisches Bodenpersonal selbst
Sünden vergeben? –
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#31   RT73   23:43:21 | Donnerstag, 15. Januar 2009
richtig,
das sollten vielleicht einige bedenken, wenn sie die Beichte so in den Schmutz ziehen. Wer in den ersten Jahrhunderten nach der Taufe in schwere Sünde fiel, blieb zeitlebens aus der Sakramentengemeinschaft ausgeschlossen. Erst seit dem Donatistenstreit war die Möglichkeit einer Wiederaufnahme gegeben. Unter dieser Perspektive erscheint die heutige Bußpraxis doch eher lasch. Verstehen sie mich nicht falsch: Ich will nicht die Zustände der ersten Jahrhunderte wiederherstellen, sondern sage lediglich, dass man heute die Dramatik der Sünde und die Gnade des Beichtsakraments häufig unterschätzt.
Des weiteren muss ich anfügen, dass scheinbar für die Schweizer Bischofskonferenz seit dem Jahr 1973 ein Indult zur Lockerung der Erteilung der Generalabsolution vorlag. Somit war die Absolution bisher wohl gültig, jedoch – meiner Ansicht nach – von eher geringem Nutzen für das Heil der Gläubigen.
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#30   Jörg Guttenberger, Köln   20:23:42 | Donnerstag, 15. Januar 2009
Beichte
Richtig ist, daß das Bußsakrament erst später so, wie wir es heute verstehen, ins Bewußtsein der Gläubigen gerückt ist. Nur so ist zu erklären, daß im Altertum der Brauch herrschte, sich erst auf dem Sterbebett taufen zu lassen, so z. B. Kaiser Konstantin I.
Auch der hl. Ambrosius war bei seiner Wahl zum Erzbischof von Mailand noch nicht getauft. Wer das Weihesakrament anstrebte miußte natürlich getauft werden.
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#29   RT73   15:36:58 | Donnerstag, 15. Januar 2009
@berti
der Zusammenhang zwischen Ohrenbeichte und Homosexualität erschließt sich mir nicht.
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#27   Biene Maja   21:35:32 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Antwort
das richten ist gut da wird man in die richtige Richtung
ausgerichtet die innere Haltung wird zum Guten verändert
Gott erzieht einen wenn mans zu lässt seien wir dankbar
für die Beichte Biene Maja ist krank Bauchgrippe und
gehe bald schlafen Gute Nacht!
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#26   RT73   21:16:45 | Mittwoch, 14. Januar 2009
wobei sich
wie gesagt – das Gebot „Richtet nicht“ auf Menschen bezieht. Selbstverständlich muss der Priester einen Sachverhalt – in diesem Fall die Sünde – beurteilen, um angemessen auf den Pönitenten einzugehen und ihm entsprechenden Rat zu geben.
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#25   clarissa colonia   21:12:12 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Also hat es wohl doch etwas mit dem Richten zu tun,
was Ihre selbstgestellte Frage hinreichend beantworten dürfte.
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#24   RT73   21:05:47 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@clarissa colonia
Das Richten bzw. Urteilen bezieht sich stehts auf die Sünde, nicht auf den Sünder.
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#23   clarissa colonia   20:52:20 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Bezeichnet nicht das Tridentinum
die Spendung des Bußsakraments als „actus vere iudicialis“?
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#22   pangelingua   20:41:57 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@matt3
Was Sie da von sich geben, ist wirklich kompletter Schwachsinn.
Nur ein Beispiel: Jesus sagt: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“.
Was, bitte sehr, hat das mit Sündenvergebung zu tun?
Der Beichtvater, der Sünden vergibt (oder auch nicht), richtet nicht, sondern spricht den Sünder nach den Richtlinien der Kirche (die sich streng an den göttlichen Geboten orientieren) von seinen Sünden frei. Was hat das mit Richten zu tun?
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#21   matt3   20:34:38 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Der Jesus hat sich ja selbst widersprochen…
wieso sagt er dann an anderer Stelle: „richtet nicht“? Wie sollen sie von der verliehenen Macht des Sündenvergebens Gebrauch machen, ohne den Menschen zu be- – und im Falle der Nichtvergabe – zu verurteilen? Wie kriegt man das beides unter einen Hut?
Oder wie kriegt man unter einen Hut, wenn er sagt: „was nennst du mich gut, nur Gott ist gut“ und dann sagt er „ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben“… einmal so einmal so.
Einmal bin ich Gott dann bin ichs wieder nicht, je nach Tagesverfassung halt.
Einmal sagt er „fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib zerstören“ und dann hat er selbst Todesangst vor seiner Kreuzigung.
Euer Jesus war ja im Grunde auch ein partieller Heuchler. Er hat den Dingen vorgegriffen ohne sie geistig realisiert zu haben. Und von dieser Heuchelei nährt ihr euch heute noch.
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#20   RT73   20:24:51 | Mittwoch, 14. Januar 2009
dann stellt sich allerdings die Frage,
bei wem mehr Arroganz zu finden ist: Bei der Kirche, die den Auftrag des Herrn erfüllt und als Dienerin die Gnade Gottes den Menschen vermittelt, oder bei Menschen, die sagen, sie seien auf diese vom Herrn eingesetzte Mittlerschaft nicht angewiesen. „Wer euch [die Apostel] ablehnt, lehnt mich ab.“
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#19   matt3   20:16:10 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Diese Stelle ist in der Tat eine Zumutung…
man möchte daraus schließen, dass er es der Willkür seiner Jünger überlässt Gottes Gerechtigkeit zu üben, so als ob sie bereits absolut die Güte einer Person beurteilen könnten.
Aber wie dem auch sei: was kümmert einen das Urteil der Jünger, wenn man als die Vergebung bei Gott einholt. Die Gewalt Gottes steht ja wohl höher. Ich brauche diese Mittlerschaft in der sich andere mächtig vorkommen jedenfalls nicht.
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#18   RT73   20:02:59 | Mittwoch, 14. Januar 2009
nicht wenn man
dem Herrn glauben darf: „Wem ihr die Sünden erlasst, dem sind sie erlassen; wem ihr sie Sünden behaltet, dem sind sie behalten.“
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#17   matt3   19:58:49 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@RT73: was für eine lächerliche Begründung…
weil den Leuten damals diese Schikane noch nicht in den Sinn gekommen ist, sind sie rückwirkend davon entschuldigt. Es musste erst noch ein paar Jahrhunderte verstreichen bis der Kirche der Blödsinn eingefallen ist. Da können sie aber froh sein, dass die Kathie so gnädig mit ihnen ist. Was bildets ihr euch eigentlich ein? So eine dumme Arroganz ist der des damaligen Judentums bestechend ähnlich. Der Sünder kann damals wie heute auf euch verzichten.
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#16   RT73   19:43:32 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@matt3
im Falle des reuigen Sünders im alten Bund tritt der Fall der physischen Unmöglichkeit der Ohrenbeichte aus can. 960, da das Beichtsakrament zu dieser Zeit (im Alten Bund) noch nicht eingesetzt war ;-)
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#15   matt3   19:38:34 | Mittwoch, 14. Januar 2009
ich bin mir sicher…
wenn ein reuiger Sünder am Ende seines Lebens auf dem Sterbebett sein Herz zu Gott erhebt und seine Vergebung anfleht, dann wird er erhört und braucht dazu keinen Priester.
Brachte nicht Jesus selbst das Gleichnis vom reuigen Sünder der sich im Tempel an die Brust schlägt und keine vielen Worte macht? Er ging gerechtfertigt nach Hause und gab es da etwa die Ohrenbeichte? NEIN!
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#14   RT73   19:33:26 | Mittwoch, 14. Januar 2009
kirchenrechtlich
ist die Sache recht eindeutig:
Can. 960: Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den
einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Glaubiger, der sich einer schweren Sünde bewusst ist,
mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit
entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf
andere Weisen erlangt werden.
Can. 961: §1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes
persönliches Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden:
1- wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse
der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;
2- wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl
der Pönitenten nicht genügend Beichtvater vorhanden sind, um die Bekenntnisse der
einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so dass die
Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen waren, die sakramentale Gnade oder die
heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage
gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines gro§en Andrangs von Pönitenten, wie er
bei einem großen Fest oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend
Beichtväter zur Verfügung stehen können…
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#13   pangelingua   19:27:12 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@SignumSalutis
Und wer sagt Ihnen, dass ausgerechnet Karl Rahner den katholischen Glauben für sich gepachtet hatte???
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#12   new   19:08:03 | Mittwoch, 14. Januar 2009
_____
Die Generalabsolution in der SChweiz war immer gültig, weil … eine Generalabsolution wie in der SChweiz praktiziert genau den gleichen Stellenwert hat wie das Confiteor in der Messe: Die lässlichen Sünden werden getilgt. Ernsthaft bereute schwere Sünden sind bei ehrlicher Reue auch nachgelassen, aber eben … man muss die nächste Gelegenheit zur Beichte aufsuchen und vorher ist auch nix mit Kommunionempfang.
Nur … die Schweizer Neugläubigen wissen dies alles natürlich nicht und glauben, die Generalabsolution habe auch ihre schweren Sünden ohne Beichte endgültig getilgt.
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#11   SignumSalutis   18:48:21 | Mittwoch, 14. Januar 2009
lies Rahner
@ matt – lies Rahner – Du kannst nur gewinnen. Und frage dich danach, warum diese Seite hier von sich behauptet „katholisch“ zu sein …
SignSal
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#10   Rufer48 †   18:37:56 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Koppschuss
für hetz.net!
Von wem auch immer bezahlt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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#9   matt3   18:10:17 | Mittwoch, 14. Januar 2009
mein Papa ist übrigens auch ein Rahner-Fan
der hat sich eben so ein paar Bücher von ihm gekauft die den klingenden Namen tragen „Handbuch zur Pastoraltheologie“. Sind allerdings eher Wälzer als Handbücher. Mit Lesen hab ichs nicht so, aber vielleicht schau ich doch mal rein dem „Leser“ und natürlich der kreuz.net Redaktion zuliebe :-D
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#8   derLeser   18:05:57 | Mittwoch, 14. Januar 2009
matt3
Hosenscheisser
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#7   Gotthard   18:03:26 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@defendor
Bald dürfte das Laien-Diktat bloss noch ein „Auslaufmodell“ sein…
von welchem Diktat sprichst Du?
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#6   matt3   18:03:16 | Mittwoch, 14. Januar 2009
@Leser
Du stolperst sogar in kurzen Kommentaren über deine eigene Unzulänglichkeit.
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#5   defendor   18:00:18 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Die Zeit der Rückbesinnung ist endlich gekommen !
Die freimaurerische Lügen-Maschinerie hat nur allzu gerne die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und im Soge der Ungehorsamstendenzen einiger Diözesen nach dem Vaticanum II. fleissig daran gearbeitet die unersetzlich NOTWENDIGKEIT DER HEILIGEN BEICHTE zur Lossprechung von schweren Sünden – aber auch lässliche sollen regelmässig gebeichtet werden – zu unterminieren und sie zu einem „unverbindlichen Pauschal-Psycho-Couch-Happening“ verkommen zu lassen !
Es zeichnet sich endlich eine RÜCKBESINNUNG auch von Seiten der heiligen Mutter Kirche ab, derartige Misstände ( und nicht nur bezüglich der heiligen Beichte…ich erinnere an die häretisch-sakrilgegischen Taten bezüglich der heiligen Eucharistie…) vehement anzugehen und wieder die REINE LEHRE DER HEILIGEN MUTTER KIRCHE als ALLEINIGE GRUNDLAGE zur Glaubensunterweisung vorzugeben !
ALLEINE in einer ehrlichen, demütigen und reuebereiten HEILIGEN BEICHTE mit dem Willen zur anschliessenden UMKEHR ( d.h. ABKEHR von der Sünde !) erfährt ein schwer sündig gewordener Mensch ( seien die Sünden rot wir Scharlach !) die Lossprechung seiner Sünden, reingewaschen im KOSTBARSTEN BLUT CHRISTI…!
in der BARMHERZIGKEIT CHRISTI !
Daran werden keine Lügen-Philosophen je etwas ändern !
Bald dürfte das Laien-Diktat bloss noch ein „Auslaufmodell“ sein…
und die HEILIGE MUTTER KIRCHE wird wieder in ihrem GLANZE DER SAKRAMENTALEN GNADENFÜLLE neu erstrahlen !!!!
Besondere Empfehlung:
www.gloriapolo.net/
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#4   derLeser   17:56:57 | Mittwoch, 14. Januar 2009
matt3
die Absonderungen eines kleinen frechen arbeitslosen Häretikers und Totalversagers welcher Jesus einen Kinderficker interessieren niemnd.
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#3   matt3   17:50:24 | Mittwoch, 14. Januar 2009
also obwohl ich Rahner nicht kenne wird er mir doch immer sympathischer…
denn was kreuz.net mit so neurotischer Vehemenz von sich weisst das kann nicht schlecht sein :-D
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#1   clarissa colonia   17:40:50 | Mittwoch, 14. Januar 2009
Besteht die Redaktion aus Hellsehern und Pendlern?
Soweit mir bekannt, hängt die Gültigkeit einer empfangenen Generalabsolution gem. can. 962 § 1 CIC allein ab von
a) der rechten Disposition der Empfänger
und
b) deren Vorsatz, die schweren Sünden, deren sie sich bewußt sind, zu gegebener Zeit in Einzelbeichte zu bekennen.
Kennt die Redaktion (woher?) persönliche Disposition und Beichtvorsatz eines jeden Empfängers einer jeden Generalabsolution in der Schweiz, daß sie deren Ungültigkeit so alert behaupten kann?
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