Kinderschlachtung
Verurteilt
Das Augsburger Landesgericht erklärte einen Abtreiber wegen der illegalen Tötung eines ungeborenen Kindes und der fahrlässigen Tötung seiner 37-jährigen Mutter für schuldig. Für diese und weitere illegale Abtreibungen wurde er zu 105.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
(kreuz.net, Augsburg) Ein 66-jähriger Abtreiber aus Augsburg (Bayern) ist wegen der fahrlässigen Tötung einer Mutter, die nach einer Abtreibung starb, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 105.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das berichtet das Nachrichtenportal Yahoo.

Das Augsburger Landesgericht fällte das Urteil heute Donnerstag. Der Abtreiber hat mehrere hundert Kinder zum Teil illegal und ohne die Anwesenheit eines Narkosearztes abgetrieben. Die Praxis habe nicht einmal die Voraussetzungen für die Narkoseeingriffe besessen.

Der Abtreiber legte ein umfassendes Geständnis ab. Im Juni 2003 starb eine 37-jährige Mutter nach der Abtreibung ihres Kindes in einem ohne die erforderlichen Überwachungsgeräte ausgestatteten Aufwachraum.

Die bei der Tötung des Kindes anwesende Anästhesistin habe zwar anfangs regelmäßig nach der Patientin geschaut, habe die Praxis aber dann verlassen. Sie war im Glauben, daß bei der abtreibungsgeschändeten Mutter in der Aufwachphase alles in Ordnung sei. Es war die elfjährige Tochter der Frau, die plötzlich bemerkte, daß sich Mama kalt anfühlte. Das Kind informierte das Praxispersonal. Der daraufhin verständigte Notarzt konnte das Leben der Frau nicht retten.

Der medizinische Prozeßgutachter meinte, die Frau hätte mit Sicherheit nicht sterben müssen, wenn die üblichen Geräte und ein entsprechend ausgebildetes Personal vor Ort gewesen wäre.

Nach dem Tod der Mutter führte der Abtreiber in seiner Praxis noch weitere 160 Kindstötungen durch. Der Mediziner narkotisierte die Mütter entweder eigenhändig oder übergab diese Aufgabe seiner Sprechstundenhilfe oder seiner Ehegattin.

Die Ermittlungen ergaben, daß der Abtreiber 141 Kinder auf illegale Weise tötete. So hielt er zum Beispiel die vorgeschriebene Frist von drei Tagen zwischen Beratung und Kinderabtreibung nicht ein.

Außerdem trieb der skrupellose als Frauenarzt ausgebildete Abtreiber auch die Kinder von 13- und 14-jährigen Mädchen ab, ohne von den Eltern die dafür notwendige Einwilligung zu besitzen.

Für die fahrlässige Tötung der 37-jährigen Mutter wurde dem Arzt lediglich eine Geldstrafe von 15.000 Euro auferlegt. Wegen der illegalen Kinderabtreibungen und der tödlichen Eingriffe ohne Narkosearzt wurde er der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und 90.000 Bußgeld verurteilt.

Das Gericht beriet sich bei dem Urteil mit allen Prozeßbeteiligten. Durch sein umfassendes Geständnis konnte der Abtreiber mildernde Umstände erwirken.
      
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