Das Augsburger Landesgericht erklärte einen Abtreiber wegen der illegalen Tötung eines ungeborenen Kindes und der fahrlässigen Tötung seiner 37-jährigen Mutter für schuldig. Für diese und weitere illegale Abtreibungen wurde er zu 105.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
(kreuz.net, Augsburg) Ein 66-jähriger Abtreiber aus Augsburg (Bayern) ist wegen der fahrlässigen Tötung
einer Mutter, die nach einer Abtreibung starb, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 105.000 Euro Geldstrafe
verurteilt worden. Das berichtet das Nachrichtenportal Yahoo.
Das Augsburger Landesgericht fällte das
Urteil heute Donnerstag. Der Abtreiber hat mehrere hundert Kinder zum Teil illegal und ohne die Anwesenheit
eines Narkosearztes abgetrieben. Die Praxis habe nicht einmal die Voraussetzungen für die Narkoseeingriffe
besessen.
Der Abtreiber legte ein umfassendes Geständnis ab. Im Juni 2003 starb eine 37-jährige Mutter
nach der Abtreibung ihres Kindes in einem ohne die erforderlichen Überwachungsgeräte ausgestatteten
Aufwachraum.
Die bei der Tötung des Kindes anwesende Anästhesistin habe zwar anfangs regelmäßig nach
der Patientin geschaut, habe die Praxis aber dann verlassen. Sie war im Glauben, daß bei der abtreibungsgeschändeten
Mutter in der Aufwachphase alles in Ordnung sei. Es war die elfjährige Tochter der Frau, die plötzlich
bemerkte, daß sich Mama kalt anfühlte. Das Kind informierte das Praxispersonal. Der daraufhin verständigte
Notarzt konnte das Leben der Frau nicht retten.
Der medizinische Prozeßgutachter meinte, die Frau hätte
mit Sicherheit nicht sterben müssen, wenn die üblichen Geräte und ein entsprechend ausgebildetes Personal
vor Ort gewesen wäre.
Nach dem Tod der Mutter führte der Abtreiber in seiner Praxis noch weitere 160
Kindstötungen durch. Der Mediziner narkotisierte die Mütter entweder eigenhändig oder übergab diese
Aufgabe seiner Sprechstundenhilfe oder seiner Ehegattin.
Die Ermittlungen ergaben, daß der Abtreiber
141 Kinder auf illegale Weise tötete. So hielt er zum Beispiel die vorgeschriebene Frist von drei Tagen
zwischen Beratung und Kinderabtreibung nicht ein.
Außerdem trieb der skrupellose als Frauenarzt ausgebildete
Abtreiber auch die Kinder von 13- und 14-jährigen Mädchen ab, ohne von den Eltern die dafür notwendige
Einwilligung zu besitzen.
Für die fahrlässige Tötung der 37-jährigen Mutter wurde dem Arzt lediglich
eine Geldstrafe von 15.000 Euro auferlegt. Wegen der illegalen Kinderabtreibungen und der tödlichen Eingriffe
ohne Narkosearzt wurde er der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren
Freiheitsstrafe und 90.000 Bußgeld verurteilt.
Das Gericht beriet sich bei dem Urteil mit allen Prozeßbeteiligten.
Durch sein umfassendes Geständnis konnte der Abtreiber mildernde Umstände erwirken.
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