Euthanasie
Terri muß weiter verhungern
Schon seit vier Tagen schmachtet Frau Terri Schiavo in ihrem Pflegeheim ohne Essen und Trinken. Ein US-Distriktrichter hat ihr heute morgen die Wiederaufnahme der Ernährung verweigert.
(kreuz.net, Florida) Heute morgen wurde im Distriktgericht von Tampa/Florida das Todesurteil über die Wachkomapatientin Terri Schiavo bestätigt. Damit lehnte der US-Distriktrichter James Whittemore den Antrag von Terris Eltern ab, ihrer Tochter die lebenserhaltende Ernährungssonde wieder einzusetzen.

Der Richter schreibt in seiner Urteilsbegründung, daß die Regionalgerichte des US-Bundesstaates Florida bisher die Interessen von Terri gewahrt hätten: „Trotz der schwierigen und drängenden Umstände ist dieses Gericht gezwungen, die Gesetze auf den vorliegenden Fall anzuwenden.“

Schon Montag nacht Ortszeit erklärte Richter Whittemore dem Rechtsvertreter der Eltern von Terri, daß er es schwer haben werde, ihn, Whittemore, zu überzeugen, den Prozeß neu aufzurollen.

Terris Eltern erklärten vor Gericht, daß es für Katholiken eine Todsünde sei, ihre Tochter verhungern zu lassen. Außerdem verletze der Nahrungsentzug die von der US-Verfassung garantierten Rechte ihrer Tochter.

Terri lebt seit Freitag ohne Nahrung und Flüssigkeit, nachdem ein Regionalgericht in Florida entschieden hatte, ihren Ernährungsschlauch zu entfernen. Nach Einschätzung der Ärzte wird Frau Schiavo innerhalb der nächsten zehn Tage verdursten.

Terris Eltern brachten den Fall vor das Bundesgericht, nachdem US-Präsident George W. Bush ein entsprechendes Eilgesetz unterzeichnet hatte. Dazu unterbrach Bush sogar seinen Urlaub in Texas.

Frau Schiavo leidet seit einem Zusammenbruch im Jahre 1990 an einem schweren Gehirnschaden. Sie lebt seitdem in einem Pflegeheim auf dem Gebiet der Diözese St. Petersburg in Florida. Bereits zweimal wurde ihre Ernährung nach einem Richtspruch gestoppt und mußte später wieder aufgenommen werden.

Es wird damit gerechnet, daß die Eltern von Terri Schiavo auch gegen dieses Urteil bei einer höheren Instanz Einspruch erheben werden.
      
4 Lesermeinungen
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#4   Yersinia   12:36:25 | Donnerstag, 24. März 2005
in Österreich würde diese Frau
selbstverständlich am Leben erhalten werden. In den USA gilt die Nahrungszufuhr als Therapie – und eine Therapie kann eingestellt werden; dazu kommt die dortige verbreitete Meinung, dass Wachkomapatienten nach einem Jahr keine Chance merh hätten, „zurückzukehren“. Das große Problem in den USA sind die Kosten der medizinischen Betreuung – ein Problem, dessen sich die Regierenden annehmen könnten – was sie aber nicht tun, sondern lieber aus diesem Fall (einem unter tausenden jedes Jahr!) politischen Profit schlagen.
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#3   Justizia   00:36:57 | Donnerstag, 24. März 2005
Beide Seiten
muss man hier in diesem tragischen Fall sehen.
Frau Schiavo liegt schon lange im Wachkoma und wird
daraus „nie“ wieder erwachen.
Die Eltern argumentieren damit das ihre Tochter noch
immer lebt und das sie selbst ihr leben lebenswährt fände. Ihr Gatte hingegen sagt das seine Frau schon vor
15 Jahren gestorben ist und das sie niemals in diesem
Zustand hätte leben wollen.
Frau Schiavo wird künstlich am leben erhalten
und eigentlich kann nur sie selbst entscheiden ob sie so „Leben“ will.
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#2   Yersinia   18:21:15 | Dienstag, 22. März 2005
eigenartig, wie mit dem Tod Politik gemacht wird
in einem Land, von einer politischen Schicht, die zugleich einem Waffenkult bis zum geht-nicht-mehr huldigt, die den Tod von Kindern durch Krieg und ungerechte politische und wirtschaftliche Verhältnisse – die von diesem Land oft gestützt werden – übergeht , in dem es mehr von der Hautfarbe und dem Vermögen als von der „Rechtsfindung“ abhängen kann, welche Strafe man ausfaßt – eigenartig, wie mit der „religiösen Rechten“ Politik durch Verschleierung gemacht werden kann.
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#1   Sulpicius   14:17:54 | Dienstag, 22. März 2005
Perverse…
…Justiz.
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