Am heutigen 25. März, der von Lebensrechtlern als „Tag des Ungeborenen Lebens“ hochgehalten wird, rufen Experten zu einer Allianz für das Leben auf. Angesichts 30 Jahre Fristenregelung in Österreich fordern sie einen besseren gesetzlichen Schutz für die ungeborenen Kinder, bessere Rahmenbedingungen und Aufklärung für das Leben.
(kreuz.net/jfdl). Das Diözesankomitee der 20 „Katholischen Organisationen Steiermarks“ (DKO) und die
Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ waren Gastgeber einer Expertenkonferenz, die sich am 15. Oktober
2004 in Graz mit brennenden Herausforderungen zum Lebensschutz der ungeborenen Kinder beschäftigt hat.
Ihr Ziel war eine Bewußtseinsänderung in Kirche und Gesellschaft in Österreich. Sechs Experten haben
im vergangenen Oktober ein Manifest für eine neue „Kultur des Lebens“ in Österreich entwickelt.
Der
Termin des diesjährigen Karfreitag ist der 25. März, jener Tag neun Monate vor Weihnachten, an dem Christus
im jungfräulichen Schoß Mariens empfangen wurde. Das erinnert uns daran, daß jedes zweite bis dritte
Kind in unserem Land seit Jahrzehnten schon vor seiner Geburt im Mutterleib brutal getötet wird.
Österreich
gedenkt in diesem Jahr mehrerer Jubiläen, darunter auch des Endes des Krieges vor 60 Jahren. Wäre es
nicht hoch an der Zeit, auch bewußt des stillen Krieges zu gedenken, der seit über 30 Jahren gegen die
ungeborenen Kinder geführt wird und der heute noch immer andauert?
Unser Land braucht einen breiten
Bewußtseinswandel, weil ungeborene Kinder zu unseren Familien gehören. Wirken Sie mit an der „Allianzen
für das Leben“. Es geht um unsere Kinder, um unsere Demokratie und um unsere Zukunft. Eine Gesellschaft,
die fortbestehen will, muß Platz für alle Kinder haben.
DI. Andreas Kirchmair (Vorsitzender DKO)
Jutta
Katharina Lang (Pressesprecherin Jugend für das Leben)
WIR VERTRETEN:
Die Würde jedes Menschen ist
unantastbar – von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Das fundamentalste Menschenrecht ist das Recht
auf Leben. Jede Einschränkung dieses Rechtes zieht schweren Schaden für Staat und Gesellschaft nach
sich.
Die durch die Zeugung entstehende Verantwortung für den Schutz und das Wohl jedes Kindes von der
Empfängnis an tragen in gleichem Maße die Mutter und der Vater. In jedem Fall, insbesondere wenn die
Eltern nicht bereit oder nicht imstande sind, ihrer Verantwortung zu entsprechen, ist es die Aufgabe des
Staates, das Kind zu schützen und seine Versorgung sicher zu stellen.
Durch die Abtreibung wird der
Tod eines ungeborenen Kindes von allen Beteiligten bewußt herbeigeführt. Es widerspricht dem Wesen und
dem Auftrag des Rechtsstaates, wenn durch die öffentliche Hand Abtreibungen unterstützt, organisiert,
oder (mit)finanziert werden.
WIR FORDERN:
1) Besserer gesetzlicher Schutz
Ungeborenen Kindern muß
voller Rechtsschutz gewährt werden. Jedwede Tötung muß, wie alle anderen Verstöße gegen die Menschenrechte,
mit allen Mitteln des Rechtsstaates, also auch unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen verhindert
werden. Kurzfristig soll der bestehende schwache Rechtsschutz erweitert werden (Vorbilder dazu gibt es
in mehreren europäischen Ländern): · Jedes Kind hat Vater und Mutter. Auch der Vater soll seine Rechte
wahrnehmen können und zugleich der Mutter und dem Kind in seiner Verantwortung verpflichtet sein.
·
Deshalb sollte, jedenfalls bei Ehe und bei Lebensgemeinschaften, der Partner zur Beratung hinzugezogen
werden, wenn die Mutter eine Abtreibung überlegt.
· Es soll generell verboten sein, Mütter durch Worte
oder Taten zur Abtreibung zu drängen
· Jede Diskriminierung ungeborener Kinder auf Grund von Behinderung
ist zu unterbinden, daher ist die eugenische Indikation zu streichen.
· Die derzeit gesetzlich geforderte
Beratung darf nicht vom abtreibenden Arzt selbst durchgeführt werden und zwischen Beratung und Abtreibung
sollen mindestens drei Tage Bedenkzeit vergehen
· Eine anonyme Statistik soll Aufschluß über Anzahl
und Motive der Abtreibungen geben und regelmäßig veröffentlicht werden. Sie soll Grundlage sein für
gezielte Hilfeleistungen und Maßnahmen zur Senkung der hohen Abtreibungszahlen · 2) Bessere Rahmenbedingungen
Der Staat hat die Aufgabe, positive Rahmenbedingungen für Familien und Kinder zu schaffen und so die
Zukunft der Gesellschaft zu sichern.
In jeder Bezirkshauptstadt sollen Beratungs- und Betreuungsstellen
eingerichtet werden, die schwangeren Müttern und werdenden Vätern unbürokratisch und schnell Hilfe
leisten. Die Vermittlung von Adoption soll sowohl für adoptionswillige Eltern, als auch für Eltern,
die ein Kind zur Adoption freigeben, erleichtert werden. Die Entscheidung für die Freigabe zur Adoption
soll mehr als zuvor von der Gesellschaft gewürdigt und anerkannt werden.
An allen Friedhöfen sollen
Gedenkstätten errichtet werden, wo Eltern nach Tot- oder Fehlgeburten oder Abtreibungen um ihre verstorbenen
Kinder trauern können. Die toten Kinder sollen dort beigesetzt werden, statt weggeworfen zu werden.
3) Umfassende Aufklärung
Der beratende Arzt soll verpflichtet sein, die Mutter über den Entwicklungsstand
des Kindes, den Vorgang einer Abtreibung, deren mögliche körperliche und seelische Folgen, sowie über
die Alternativen zur Abtreibung zu informieren.
Der Staat soll dafür Sorge tragen, daß jeder Pflichtschüler
im Unterricht umfassend über die pränatale Entwicklung des Menschen, sowie über Abtreibung, ihre körperlichen
und seelischen Folgen sowie alternative und lebensbejahende Perspektiven informiert wird.
Der Staat soll
dafür Sorge tragen, daß in den öffentlich-rechtlichen Medien regelmäßig und positiv über den Lebensschutz
berichtet wird. Denn Information über den Lebensschutz gehört zum Programmauftrag des ORF, zumal der
Schutz des Lebens für die Allgemeinheit wichtig ist.
Der Geburtenrückgang hängt auch ursächlich mit
der hohen Zahl an Abtreibungen zusammen. Die Bürger sollen über die dramatischen langfristigen Auswirkungen
aufgeklärt werden, z.B. auf Bevölkerungsentwicklung, Sozialsysteme und den Generationenvertrag einerseits
und die Infragestellung der Achtung menschlichen Lebens sowie der Menschenwürde andererseits.
Bei jeder
Abtreibung wird ein ungeborenes Kind getötet. Die bewußte Verfälschung und Verharmlosung dieser Tatsache
durch irreführende Begriffe soll daher gestoppt werden. Bei Abtreibung geht es nicht um die ‘Unterbrechung’
einer Schwangerschaft oder eine ‘Lösung’, nicht bloß um ‘Gewebe’ oder ‘Gebärmutterinhalt’, sondern
um einen Menschen.
Abtreibung, eine Art Krieg gegen die nächste Generation, ist ein schweres Unrecht,
sie ist Teil der Kultur des Todes. Eine Gesellschaft, die fortbestehen will, braucht eine „Kultur des
Lebens“, sie muß Platz für alle Kinder haben.
Dipl.Theol. Stephan Baier, Journalist Dr. Bernhard Gappmaier,
Arzt Dr. Stephan Korinek, Jurist Jutta Lang, Studentin Mag. Florian Parth, Priester Alice Pitzinger, PR-Beraterin
DI. Andreas Kirchmair (Moderator) Norbert Steinacher (Schriftführer)
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