Mit dem Untergang des nationalsozialistischen Regimes kamen auch dessen finstere Praktiken zu einem Ende. Doch steht Deutschland vor einem Rückfall? Von Günter Annen.
Propaganda der National-Sozialisten für die Euthanasie
(kreuz.net, Weinheim) Am 21. April begann vor dem Schwurgericht am Fuldaer Landgericht der Prozeß gegen
den Münchner Fachanwalt für Medizinrecht, Wolfgang Putz. Er muß sich zusammen mit Frau Elke G. wegen
„versuchten Totschlags“ vor Gericht verantworten. Mit einem Urteil ist am 30. April 2009 zu rechnen.
Die 76jähriger Mutter von Elke G. wurde in einem Altenheim betreut und befand sich scheinbar im sogenannten
Wachkoma. Aus medizinischen Gründen war eine künstliche Ernährung angeordnet worden.
Putz empfahl
seiner Mandantin Elke G., den Schlauch für die künstliche Ernährung zu kappen, um sich ihrer kranken
Mutter zu entledigen. Das hätte – so die Meinung des Rechtsanwaltes – keine rechtlichen Konsequenzen.
Man darf hoffen, daß sich Putz geirrt hat.
In den Tathergang war die Leiterin des Altenpflegeheims
von Bad Hersfeld im Regierungsbezirk Kassel involviert.
Sie verweigerte zwar ihre Zustimmung zur Sterbehilfe,
soll aber gleichzeitig erklärt haben, nichts dagegen unternehmen zu wollen.
Laut der ‘Frankfurter Allgemeine
Zeitung’ vom 22. April wurde der gekappte Schlauch entdeckt und die Mutter auf die Intensivstation eines
Krankenhauses verlegt. Dort starb sie 14 Tage später.
Über die genauen Umstände und Ursachen kann
man spekulieren.
Der medienbekannte Rechtsanwalt Putz versucht jetzt offenbar, einen gerichtlichen Präzedenzfall
zu schaffen. Dabei beruft er sich auf einen „mutmaßlichen Willen“ der getöteten Patientin.
Diesen „mutmaßlichen
Willen“ soll man, wenn es nach Rechtsanwalt Putz geht, auch nach dem Tod des Patienten ermitteln können.
Damit soll eine Strafverfolgung aus geschlossen werden.
(Wie wird eigentlich der „mutmaßliche Wille“
der vielen ermordeten Kinder festgestellt? Wollten diese alle abgetrieben, ermordet werden?)
Rechtsanwalt
Putz kam bereits Ende 2006 durch einen ähnlichen Fall in die Medien.
Damals stellte er sich dem 67jährigen
Hermann Winhart zur Verfügung.
Dieser hatte öffentlich erklärt, die künstliche Ernährung für seine
kranke Mutter beenden zu wollen.
Anwalt Putz erreichte, daß Winhart wieder als Betreuer seiner Mutter
eingesetzt wurde. Danach machte dieser seine Ankündigung sofort wahr.
Seine Mutter, Anneliese Winhart,
verstarb drei Tage nach Absetzen der künstlichen Ernährung im Altenheim St. Klara in Altötting.
Warum
Anwalt Putz erst nach der Kremierung der Leiche die Öffentlichkeit über die Tötung von Frau Winhart
informierte, ist unklar.
Die Polizei, die Staatsanwaltschaft Traunstein und das Landgericht Traunstein
schauten dem Drama zu und griffen nicht ein.
War das ein Kniefall der Justiz vor der Euthanasie-Lobby?
Wir sind in Deutschland an einem Wendepunkt angelangt.
Es ist höchste Zeit, daß wir Bundesbürger aufwachen
und Widerstand leisten. Vielleicht ist es noch nicht zu spät.
Der Verfasser ist Vorsitzender der Initiative
‘Nie Wieder!’ in Weinheim.
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32 Lesermeinungen
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Die größte Barmherzigkeit, die der Staat einem erbkrank Geborenen erweisen kann, ist diesem ein Leben
in dieser Welt zu ersparen. Bei manchen ist die Erbkrankheit allerdings nicht sofort zu erkennen, wie
bei den Geisteskranken, und die haben dem deutschen Volk bis jetzt am meisten gekostet, nämlich den II.
Weltkrieg und die Ostgebiete. Hätte man Hitlers Geisteskrankheit rasch genug diagnostiziert, wäre uns
vieles erspart geblieben … dasselbe gilt für Stalin, der wahrscheinlich um einige Stufen geisteskranker
als Hitler war – daß es derart Geisteskranke zu solch hohen Positionen geschafft haben, müßte einem
zu denken geben, insbesonders jenen, die meinen, die Menschheit wäre überwiegend positiv zu bewerten,
und sie wäre es wert, für diese sein Leben zu riskieren, da das Gute überwiegt.
Die Mammonhetzer sind auch unter uns. will man die Alten und Kranken wegputzen, die kosten ja Geld. Interessant
sind immer die humanen Erklärungen mit denen dies als notwendiger Akt gerechtfertigt wird. Die größten
Verbrechen wurden schon immer mit den edelsten Motiven bemäntelt. Die Mammonhetzer sind auch unter uns.Wieder
einmal.
Das ist sie, die „Liebe“ des Teufels, der ja der „Gott der Liebe“ ist Tote Menschen mit Schläuchen und
Kanülen am Leben zu halten, das ist sie, die Nächstenliebe des Antichristen! Was ist denn so schlimm
daran zu sterben? Hat Christus sein Leben festgehalten? Er hat den Tod nicht gefürchtet denn es GAB nichts
zu fürchten! Hat nicht Christus nicht gesagt: wer sein Leben festhält der wird es verlieren? Warum haltet
ihr also das Leben dieser Menschen fest? LASST SIE DOCH IN FRIEDEN – ODER UNFRIEDEN – STERBEN! Jeder Mensch
der ein gutes Leben gelebt hat, hat vom Tod nichts zu befürchten. Und jeder Mensch der seine Lebenszeit
mit Missetaten angefüllt hat, über solche sollten wir froh sein wenn sie endlich ins Feuer kommen. Lasst
die Toten Tote sein! Was für ein Witz dass ausgerechnet unsere „Hirten“ sich für diese pervertierte
Form der Nächstenliebe starkmachen! Eine-Welt-Pfaffen in der Ding-Dong-Kirche des Antichristen! Jesus
wo bleibst du nur!
#29 Mannheimer † 13:45:44 | Mittwoch, 29. April 2009
Wenn’s um mich gehen würde, dann würde ich wollen, dass man die Nahrungszufuhr abbricht. Sicher, Wachkoma-Patienten
haben eine ganz geringe Chance, wieder aufzuwachen. Ob man das nach 20 Jahren im Koma allerdings noch
„leben“ nennen kann, , was dann auf einen wartet, ist fraglich. Ich würde sterben wollen. Steht auch
so in meiner Patientenverfügung.
#28 Compassion 12:42:29 | Mittwoch, 29. April 2009
Ich bin auch nicht für Tötung alter oder unheilbar kranker Menschen. Es ist aber leider Realität,daß
viele alte Menschen in den Heimen mit Magensonden,Kathetern reglos vor sich hin vegetieren.Ich kann mir
nicht vorstellen,daß das der Wunsch der Betroffenen ist. Im Klartext:diese Leute werden gewaschen,sauber
gemacht,gedreht und jemand hängt ihnen Nahrung an und verabreicht Medikamente.Eine Kommunikation ist
nicht mehr möglich.
@wolfgang Ob die Ernährung gewollt ist wissen die Ärzte doch auch nicht, die müssen doch um das Leben
zu erhalten, um jeden Preis. Die künstliche Ernährung sagt das Wort ja schon ist eine künstliche aufrecht
erhaltung der Nahrungszufuhr und dient nur dazu das der Körper mit Nährstoffenversorgt wird, die er
sonst nicht zu sich nehmen könnte. Ein normaler natürlicher Zustand wird durch künstliche Ernährung
übergangen. Ein Wachkoma Patient oder Koma Patient ist nicht in der Lage normale Körperliche Funktionen
auszuführen, Atmung,, Ernährung usw werden künstlich verabreicht und aufrecht erhalten. An diesem zustand
ist nichts natürliches. Wenn dieser zustand beendet wird ist es kein Mord sondern einfach nur ein übergeben
in den normal zustand indem sich der Körper sowieso befindet. Mord ist eine Tat mit Vorsatz. @Herr Annen
Herr Annen Sie sollten langsam mal begreifen das es einen Unterschied gibt zwischen Euthanasierung ( ERMORDUNG)
staatlich verordnet durch das Hitlerregime für „unwürdiges“ Leben- die dies nicht wollten. Und aktiver
Sterbehilfe für ERWACHSENE MÜNDIGE TODKRANKE MENSCHE die diesen Wunsch selber äußern darum bitten
und einfach bei diesem Schritt Hilfe brauchen. Wenn Sie diese Hilfe nicht gewähren wollen bitte. Aber
Euthanasierung ist etwas völlig anderes. Es geht niemand in Altenheime und schaltet Reihenweise die Geräte
ab weil die Alten ja so wertlos sind. Hören sie auf mit Ihrem SCHEISS.
#26 wolfgang e. 11:27:18 | Mittwoch, 29. April 2009
@ Gotthard die künstliche Ernährung ist KEINE intensivmedizinische Maßnahme. Einem Menschen die Ernährung
zu verweigern ist etwas ganz anderes, als die künstliche Lebensverlängerung mit intensivmedizinischen
Greätschaften zu beenden. Oder würdest Du auch behaupten, eine Mutter, die ihr Baby nicht mehr füttert,
hätte ihr Kind damit keinesfalls getötet?
@Herr Annen Hier der Tochter vorzuwerfen sich Ihrer Mutter entledigen zu wollen ist an dreistigkeit wohl
nicht zu überbieten. Der mutmassliche Wille setzt natürlich eine vorherige Möglichkeit der Äußerung
dieses Willen vorraus, diese Möglichkeit hatte ein abgetriebenes Kind natürlich nicht. Soweit müssten
eigentlich auch Sie denken können Herr Annen, aber das war wohl zuviel verlangt von einem alten Mann.
Außerdem hat die Frau nur dank der modernen Medizin solange überlebt,ansonsten wäre Sie wahrscheinlich
schon längst unter Schmerzen gestorben. Kein Verwandtern, außer er ist moralisch und ethisch degeneriert,
wird sich die Entscheidung leicht machen bei einem geliebten Menschen die medizinische Versorgung zu Unterbrechen.
Finden Sie ein dahin siechen ohne menschliche Regung für ein würdiges sterben?? Ich für meinen Teil
würde meinen Elter/ Partner beim Sterben auch aktiv helfen, auch wenn ich damit riskieren würde ins
Gefängnis zu gehen. Das bin ich den Menschen die ich Liebe, wenn es niemand anderes tut einfach schuldig,
Sie zu erlösen. Dies würde ich aber nur auf Ihren Wunsch hin tuen, und nicht weil ich meine das Sie
leiden, Ihr Leiden mir zuviel ist oder ich es nicht ertragen kann. Nur auf ausdrücklichen Wunsch eines
Todkranken Menschen würde ich das tun. Und so habe ich das auch für mich entschieden und veranlasst.
Diese Entscheidung geht niemanden etwas an
#23 St. Anton † 00:48:08 | Mittwoch, 29. April 2009
14 Tage später? Die Dame wurde eine Weile nicht künstlich ernährt – und ist dann 14 Tage später erst,
nach der Entdeckung, ist sie plötzlich gestorben? Hm, womöglich war es ein ganz natürlicher Tod. Nicht
jeder, den Gott zu sich ruft, wurde ermordet… er passiert auch mal, daß ein Mensch durch Gottes Willen
stirbt, nicht immer ist eine menschliche Hand die Ursache.
durchgeknallt die Ermordung von Menschen mit einer Behinderung durch ein staatliches Programm ist absolut
nicht gleichzusetzen mit der Abwägung von weiteren intensiv-medizinischen Massnahmen … Annen, Du bist
ein geistloser Hetzer!!!!!!!!!!!!!!!
selbstverständlich will man die Alten und Kranken wegputzen, die kosten ja Geld. Interessant sind immer
die humanen Erklärungen mit denen dies als notwendiger Akt gerechtfertigt wird. Wie hieß es damals so
schön „Der Gnadentod kann gewährt werden“ – aus Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Auch die liberalen
Theologen stehen sicher schoon Gewehr bei Fuss wenns um Rechtfertigung des Abmurxens geht. Die sagen dann
so etwa: Entscheidungsfreiheit, Selbstbestimmung oder Gebot der Nächtenliebe
@schamane Wir verneigen uns vor Dir Unbekannter in der Ferne und sagen Dir: Du bist ewig geliebt. Datt
jet runter wie Wasser! Aber hoffentlich nicht von dir!
@Schamane40 Wir neigen uns vor Dir, vor Deinem Einfallsreichtum und Deinen Ideen. Wir neigen uns vor Deiner
Ehrfurcht und Deiner Barmherzigkeit und wir neigen uns vor Deiner ewigen Liebe…
#14 schamane40 23:20:36 | Dienstag, 28. April 2009
Wir fallen vor keinem Herrscher auf die Knie. ° Wir beugen uns in Dankbarkeit und Anbetung vor dem Grossen
Geist. Wir verneigen uns vor unserem Inneren Meister Kristall. Wir neigen uns dem kranken Menschen zu,
um zu heilen. Wir beugen uns vor der Greisin, Füße zu waschen. Wir verneigen uns vor Dir Unbekannter
in der Ferne und sagen Dir: Du bist ewig geliebt. Mitakuye Oyassin Die 40 Schamanen haben gesprochen.
@Schalom „Du aber reich … dann werden sie Dich im Nobel Sanatorium sich lange erhalten.“ Das ist ja
heute schon so, dass ein Privatpatient ganz lange Zeit nicht wirklich ausheilt … bis nix mehr rauszuholen
ist … glaube man nennt das „ausbehandeln“ … oder „durchbehandeln“ …
#11 Ultramontanus 20:57:13 | Dienstag, 28. April 2009
@Schalom: Wenn bestimmte Hirnbereiche durch einen Schlaganfall irreperabel geschädigt sind, hilft auch
kein Millionenvermögen. Die siecht auch ein Millionär nur noch vor sich hin…
Es muß schon einen Grund haben, weshalb der Allmächtige die kleinen Wirbeltiere (mit begründbarem Intelligenzdefizit)
schuf … Den Begriff „sozialverträgliches Frühableben“ prägte Prof. Dr. Karsten Vilmar als Präsident
der Bundesärztekammer im Jahre 1998. Nicht etwa, um solches „Frühableben“ zu fördern, sondern um auf
die ärztlichen Befürchtungen hinzuweisen, daß die seit Anfang der 90er Jahre über das Gesundheitswesen
hinwegrollenden Reformbemühungen zwangsweise dazu führen würden, daß vor allem älteren Menschen keine
hinreichende medizinische Versorgung mehr zuteil werden würde. Vilmar wurde darufhin durch Bundesgesundheitsministerin
zum Rücktritt vom Vorsitz der Bundesärztekammer genötigt, weil man diese bittere Wahrheit, die längstens
schon das Stadium der Gewißheit erlangt hat, nicht hören wollte.
Lieber Kunstmaler*** Ein guter frommer Onkel vermachte den Kapuzinern 10 000 Euro, damit sie für ihn
nach seinem Tode Heilige Messen lesen würden, damit er schneller aus dem Fegefeuer in den Himmel käme.
Die armen Kapuziner haben sich über so viel Glauben sehr gefreut.
#6 Ultramontanus 20:21:08 | Dienstag, 28. April 2009
Ach Herr Annen… „Wie wird eigentlich der „mutmaßliche Wille“ der vielen ermordeten Kinder festgestellt?“
Gar nicht. „2. An die Voraussetzungen für die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses sind strenge
Anforderungen zu stellen. Hierbei kommt es vor allem auf frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen
des Patienten, seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte
Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen an. 3. Lassen sich auch bei der gebotenen sorgfältigen
Prüfung konkrete Umstände für die Feststellung des individuellen mutmaßlichen Willens des Kranken
nicht finden, so kann und muss auf Kriterien zurück gegriffen werden, die allgemeinen Wertvorstellungen
entsprechen. Dabei ist jedoch Zurückhaltung geboten; im Zweifel hat der Schutz menschlichen Lebens Vorrang
vor persönlichen Überlegungen des Arztes, eines Angehörigen oder einer anderen beteiligten Person.“
….rzuser.uni-heidelberg.de/~g47/bauerkem.htm Das hätten Sie auch recherchieren können, wenn Sie gerade
Bock gehabt hätten, habe das nach 30 Sek. über google gefunden…
Der „Fortschritt“ … … bei der Euthanasie wird vermutlich dadurch gebremst, dass viele Verantwortliche
diese Sache fürchten – es betrifft ihr eigenes Leben. Umgekehrt ging das mit der Abtreibung damals auch
so flott durch, weil die Verantwortlichen selbst ja dadurch nicht bedroht waren.
Ein Widerstand… …gegee Euthanasie ist nicht zu denken, er ist längst schon beseitigt, weil die Interessengemeinschaften:
Staat, Bürger, Krankenkassen, Ärzte schon längst gebildet sind. Von der FDP hat mal ein junger Politker
zynisch vom „sozialverträglichen Frühabsterben“ gesprochen und damit den Nagel auf den Kopf dieses verkommenen
Zeitgeistes getroffen. Im Grunde genommen will man „lebensunwertes Leben“ loswerden womit ich aber beileibe
nicht alle Angehörigen und Ärzte meine. Der Generationenvertrag ist durch die Massenabtreibungen und
nachfolgenden Masseneinwanderungen gezielt kaputt gemacht worden und der triumphierende Antigeist der
68er wird niemals einen vernünftigen Gedanken zulassen sondern geich als Faschistoid brandmarken.
Vielleicht meinte das unsere … … Regierung letzhin mit dem Hinweis, die Rente sei sicher: für die
wenigen, die nicht mutmaßlich sterben wollen In England hat man das Problem schon anders gelöst: da
ist die Krankenversorgung so schlecht, dass es kein Rentenproblem gibt
Zwang? Will Herr Annen mich zwingen, mich in jedem Fall künstlich am Leben zu erhalten? Heutigen Möglichkeiten
der Medizin waren 1945 absolut unbekannt. Daher ist Annen*s Vergleich mit NS-Praktiken völliger Unsinn!!!
#1 Mannheimer † 19:04:58 | Dienstag, 28. April 2009
Mutmaßlicher Wille Ja, das ist wirklich schwer – aber in solchen Fällem muss man auf die Angehörigen
vertrauen, so der Patient keine Patientenverfügung verfasst hat oder einen anderen Vertrauten ernannt
hat. Durch den plötzlichen Tod meines Vaters vor kurzer zeit weiss ich, was da abgeht. Es ist jedem anzuraten,
frühzeitig, also bei voller Gesundheit, eine Patientenverfügung aufzusetzen und auch eine Vorsorgevollmacht
für einen Vertrauten, der im Ernstfall für den Patienten zu entscheiden berechtigt ist. Hier www.bmj.bund.de/…ublikationen_bh.html
kann man sich beides herunterladen.