14:00:18 | Sonntag, 3. Mai 2009
Ein Zusammenspiel von Kontinuität und Diskontinuität hat angeblich die Entwicklung des Neuen befördert und zugleich die Kontinuität bewahrt.

Zweites Vatikanisches Konzil 1962-1965
(kreuz.net) Am 22. April grenzte sich Pater Stephan Otto Horn (74) in einem Artikel für die ‘Frankfurter
Allgemeinen Zeitung’ von dem emeritierten Tübinger Dogmatiker Hw. Peter Hünermann ab.
Pater Horn ist
Salvatorianer und emeritierte Passauer Fundamentaltheologe. Von 1972 bis 1977 war er Assistent bei Hw.
Joseph Ratzinger in Regensburg. Er ist Sprecher des Schülerkreises von Papst Benedikt XVI.
Hw. Hünermann
erklärte in einem März-Artikel der Zeitschrift ‘Herder Korrespondenz’, daß die Aufhebung der Pius-Exkommunikationen
die Gewährung der Kirchengemeinschaft und eine „Aufhebung des Schismas“ bedeute.
Pater Horn bezeichnet
diese Aussage als „einen schwerwiegenden Irrtum“.
Was ist eine Exkommunikation?Der Papst habe vielmehr
eine Strafe aufgehoben, „die auf Umkehr zielt und erlassen werden muß, wenn sie ihr Ziel erreicht hat,
nämlich den Schuldigen zur Aufgabe seiner Widersetzlichkeit zu führen.“
Die Exkommunikation sei eine
außerordentlich schwere Beugestrafe, die das Leben eines Christen sehr beeinträchtige:
„Er darf keine
Dienste mehr bei einer gottesdienstlichen Feier verrichten, keine Sakramente empfangen oder spenden und
keine kirchlichen Ämter und Dienste mehr ausüben.“
Mit Bezug auf den Münchner Kirchenrechtler Hw.
Winfried Aymans erklärt Hw. Horn:
„Exkommunikation ist also nicht Ausschluß aus der Kirche, sondern
Ausschluß vom sakramentalen Leben in der Kirche.“
Noch keine volle GemeinschaftEntsprechend sei ihre
Aufhebung auch nicht eine „Wiederaufnahme in die Kirchengemeinschaft“ – wie Hw. Hünermann behauptet hat.
Die Bischöfe, deren Exkommunikation aufgehoben wurde, „gehören auch gemäß dem Dekret von Papst Benedikt
dadurch nicht in voller Weise der Kirche an.“
Ihre volle Communio werde erst für die Zukunft erhofft.
Wem fehlt die Reue?Nach Canon 1347, Paragraph 2, des Kirchenrechtes stehe die Aufhebung einer Beugestrafe
am Ende eines Weges der Umkehr:
„Sie gehört zum Augenblick, in dem die Widersetzlichkeit (contumacia)
aufgegeben ist, und bedeutet dann die Erfüllung eines Rechtsanspruchs.“
Hw. Hünermann vertrete nun
die Auffassung, bei den vier Pius-Bischöfen liege keine Reue vor, und so sei der Akt der Aufhebung der
Exkommunikation ungültig.
„Aber trifft dies wirklich zu?“ – fragt Pater Horn zurück.
Der Papst sehe
vor sich eine außerordentliche Situation – „die Möglichkeit und Hoffnung, einen Weg zur Umkehr, der
schon beschritten wurde, aber bei weitem noch nicht zu Ende gegangen ist“.
Mehr Bejahung der päpstlichen
Autorität als bei den AltliberalenEr stütze sich darauf, daß sich die betroffenen vier Bischöfe
nach dem Schreiben vom 15. Dezember 2008 verpflichtet haben, „keine Mühe zu scheuen, um die Gespräche
mit dem Heiligen Stuhl in den noch offenen Fragen zu vertiefen“.
Pater Horn folgert: „Bereitschaft zum
Dialog, Bejahung der päpstlichen Autorität: Das konnte Papst Benedikt zu Recht als Zeichen für eine
gewisse Bereitschaft betrachten, die Widersetzlichkeit aufzugeben.“
Benedikt XVI. sei zwar mit seiner
Entscheidung über den Wortlaut des bestehenden Gesetzes hinausgegangen: „Aber liegt das nicht doch in
der Linie des tieferen Sinnes des Gesetzes und des Kirchenrechts?“
Ist der Papst ein Konzils-Leugner?
Pater Horn kommentiert auch die Unterstellung von Hw. Hünermann, wonach der Papst selber das Konzil
leugne, weil er die Exkommunikationen ohne Zustimmung zu jenen Teilen des Zweiten Vatikanischen Konzils
verlangt hat, die von den Lefebvristen abgelehnt werden.
Wieder kontert Pater Horn: „In Wirklichkeit
bedeutet die Aufhebung der Exkommunikation nicht die Wiederaufnahme in die Kirchengemeinschaft.“
Papst
Benedikt habe mit seinem Akt gegenüber einer nicht mehr so kleinen Gemeinschaft in voller Treue zum Konzil
ein mutiges Zeichen für den ökumenischen Dialog gegeben.
Die Position des PapstesHw. Horn erinnert
an die „
Neujahrsansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie beim Weihnachtsempfang“
vom 22. Dezember 2005.
Bei dieser Gelegenheit behandelte Benedikt XVI. das Thema der Deutung des Zweiten
Vatikanums.
Damals unterschied der Papst zwischen zwei einander entgegengesetzten Grundkonzeptionen der
Konzilsauslegung – die „Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches“ und die „Hermeneutik der Reform“.
Letztere leitet der Papst aus der Konzeption von Johannes XXIII. für das Zweite Vatikanische Konzil
ab und verweist dabei auf ein Wort seines Vorgängers:
„Es ist notwendig, die unumstößliche und unveränderliche
Lehre, die treu geachtet werden muß, zu vertiefen und sie so zu formulieren, daß sie den Erfordernissen
unserer Zeit entspricht.“
Hebeireden einer positiven Diskontinuität?Pater Horn stellt fest, daß Benedikt
XVI. in der Neujahrsansprache ausgiebig über die Möglichkeit einer Form der Hermeneutik der Diskontinuität
nachdachte, „die nicht zugleich eine Hermeneutik des Bruches ist.“
Dabei nimmt der Papst eine Anregung
von Papst Paul VI. aus dessen Rede zum Abschluß des Konzils auf, wonach ein Zusammenspiel von Kontinuität
und Diskontinuität auf verschiedenen Ebenen als Entwicklungsprozeß des Neuen unter Bewahrung der Kontinuität
geführt habe.
So kommt Benedikt XVI. in seiner Ansprach zum Schluß, daß das Zweite Vatikanum trotz
einer scheinbaren Diskontinuität die wahre Natur und Identität der Kirche bewahrt und vertieft habe.
Hw. Horn faßt in hegelianischer Formulierung zusammen: „Wir sehen, wie es dem Papst gelingt, die Diskontinuitäten
in einer tieferen Kontinuität aufgehoben zu sehen.“
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