Im Jahr der Eröffnung des angeblichen Pastoralkonzils gab es in der Pfarrei 4.727 Katholiken, sonntags vier Messen, mittags eine Christenlehre und nachmittags eine Andacht. Ein Kommentar von Michael Landmesser.
Die ehemalige Pfarrkirche Sankt Elisabeth
(kreuz.net, Mönchengladbach) Die Pfarrkirche Sankt Elisabeth in Mönchengladbach-Untereicken wird nach
75 Jahren zu einer Aufbewahrungshalle für Urnen. Damit geht der schrittweise Niedergang des Bistums Aachen
weiter.
Die Kirche Sankt Elisabeth wurde in den Jahren 1933/34 von Architekt Hermann Schagen aus Düsseldorf
als Rektoratskirche erbaut. Im Jahr 1953 erhob sie der Bischof zur Pfarrkirche.
Die Pfarrgemeinde erhielt
1954 ein Pfarrheim und einen Kindergarten.
1962 gab es 4727 Katholiken in der Pfarre, sonntags vier Messen,
mittags eine Christenlehre und nachmittags eine Andacht.
Die Kirche war für fast 1500 Katholiken mit
450 Sitz- und 1000 Stehplätzen konzipiert.
Jetzt wird sie für 600.000 Euro mit
Geldern des Bistums Aachen zu einer Aufbewahrungshalle für 1500 Urnen umfunktioniert.
Ein Urnenplatz
wird 2300 bis 4300 Euro kosten. Ein geplanter Verkauf der Kirche an einen Lebensmitteldiscounter war gescheitert.
Der Discounter soll den Unmut der Gläubigen gefürchtet haben.
Der letzte Gottesdienst fand am Samstag,
dem 2. Mai statt. Pfarrer Wolfgang Bußler versuchte die Gläubigen zu trösten: Die Schließung sei kein
trauriger Anlaß.
Es scheint gegenwärtig die wichtigste Herausforderung für die Verantwortlichen des
Bistums Aachen zu sein, lukrative Nutzungen für zahlreiche leerstehende Kirchengebäude zu finden.
Jüngst
wurde beschlossen, die Kirche Sankt Peter in Mönchengladbach-Waldhausen zur Kletterhalle umzubauen.
Auch das Schicksal von Sankt Elisabeth nimmt seinen Lauf – ungeachtet der erheblichen Umweltbelastung
durch Schadstoffe, Energieverbrauch und Kohlendioxidbelastung bei der Leichenverbrennung.
Die Leichenverbrennung
ist in katholischen Kreisen bis zum heutigen Tag sehr umstritten.
Es gibt viele Gründe, warum die Katholiken
die Verbrennung von Leichen – zum Beispiel aus Ehrfurcht vor dem Leib, der als Tempel des Heiligen Geistes
angesehen wurde – verboten.
Die Leiber der verstorbenen Christen wurden mit Ehrfurcht begraben, die Reliquien
der Heiligen verehrt.
Nur zu Zeiten der Pest mußten die Toten zum Teil verbrannt werden.
Richtig modern
wurde die Totenverbrennung zur Zeit der Nationalsozialisten, die viele Ihrer Opfer dem Feuer übergaben.
Auch Freidenker, Kirchenfeinde und Gotteshasser liebten und lieben die Leichenverbrennung.
Vielleicht
ist im Bistum Aachen längst wieder die Pest ausgebrochen – diesmal eine geistige.
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28 Lesermeinungen
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Das ist doch wohl ein Witz! Anstatt sich mit allen christen guten willens zusammenzutun um in einer gemeinsamen
kraftanstrengung eine re-evangelisierung breiter bevölkerungsschichten zu versuchen werden hier vorwiegend
andere schlecht geschrieben. schade Wer soll den wen zu was Missionieren? Es gibt keine Sünde mehr, ebenso
ist das sich selbst aufopfern für Gott verpönt, Sakramente sind nurnoch psychologische Hilfsmaßnahmen,
es gibt keine Pflichten mehr, sondern nur noch das in Anspruch nehmen von Dienstleistungen –---- Wer soll
den wen zu was Missionieren? Oder besser gesagt sollen Blinde Blinde führen, damit wenn sie in die Grube
fallen nicht alleine da unten schmoren müssen?
sektenhafte gehässigkeit Dieser Artikel macht wieder einmal klar, dass die Gruppierung der selbsternannten
wahren Katholiken sich nicht durch ihre treue zur tradition sondern ihre lieblose sektenhaftigkeit selbst
richtet. Wer sich vorstellt slche lieblosigkeit und besserwisserei etwas könne mainstream der heiligen
kirche sein –-- der könnte die panik bekommen. Anstatt sich mit allen christen guten willens zusammenzutun
um in einer gemeinsamen kraftanstrengung eine re-evangelisierung breiter bevölkerungsschichten zu versuchen
werden hier vorwiegend andere schlecht geschrieben. schade
Leichenverbrennung statt Erdbestattung isrt seit dem Konzil wieder erlaubt, sofern damit nicht gegen den
Glauben an die Auferstehung demonstriert werden soll. Dem Autor sind offenbar einige naturwissenschaftliche
Erkenntnisse entgangen. Ich habe für mich selbst eine Erdbestattung verfügt, weil sie der 600-jährigen
Tradition meiner Familie entspricht.
So so „hier hat die verbrecherische Gegenreformation sehr effizient den Protestantismus ermordet und vertrieben“
Na ja, das Ermorden und Vertreiben von Ideologien ist ja nichts schlimmes – verbrecherisch ist es nicht.
@ Marcelus die historische Schuld haben alle protestantischen Gebiete des Deutschen Reiches – und die
Neu-Yorker NSDAP-Finanziers. Schon mal ein Geschichtsbuch von innen gesehen???? Oder vor lauter
Fundi-Ideologie schön völlig von der Rolle????? Übrigens: Der kleine Adolf war aus Österreich, und
hier hat die verbrecherische Gegenreformation sehr effizient den Protestantismus ermordet und vertrieben-
so quasi „katholischen Kenrland des dt. Reichs“
caritatem § 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich
des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur
getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen
Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt. Der neue §2 bezieht sich auf katholische
Glaubenswahrheiten ind Abgrenzung zu §1, der von Dogmen im strengen Sinne spricht. Der Unterschied besteht
darin, dass Glaubenswahrheiten nicht direkt der göttlichen Offenbarung zu entnehmen sind, sich aber logisch
aus ihnen ableiten. Beide, sowohl Dogmen als auch Glaubenswahrheiten, sind unfehlbar, da sie endgültig
und verbindlich verkündet worden sind. Dies hat allerdings nichts mit dem 2. Vaticanum zu tun, da es
weder Dogmen noch Glaubenswahrheiten endgültig und verbindlich verkündet hat.
Der letzte Satz… gefällt mir am besten! Das Bsitum Aachen hat wirklich die Pest im Leibe!!!!!! Anstatt
die Christenlehre wieder einzuführen und eine echte Volksmission zubeginnen biedern sich die Kirchen
68’er den kirchenfeindlichen Politiklinken unserer Zeit an! Kuckst Du hier! www.kirchegegenrechts.de/
Um mal ehrlich zu sein, um diese modernistische… …pothässliche Kirche, die von einem betrunkenen
konzipiert wurde, weine ich keine Träne nach! Wir sollten lieber um die vielen schönen Kirchen trauern
die die Deutschen, Briten und die Amerikaner im II. Weltkrieg gefällt haben. Einst waren diese majestätische
Bauten, jetzt sind das hässliche Prunkbauten des liberalistischen Spotts!
Lumpie: Schiebe nicht die braune Ideologie den Katholiken in die Schuhe – die historische Schuld haben
alle protestantischen Gebiete des Deutschen Reiches – und die Neu-Yorker NSDAP-Finanziers.
@ wassers: Die Konzilspest…ist voll ausgebrochen und zeigt ihre desaströsen Wirkungen nicht nur im
Konzilsbistum. Ist doch mal ne gute Nachricht. Vielleicht erreicht die Pest ja auch bald kreuz.net und
den anderen, braunen Bodensatz. Gute Aussichten, wie ich finde !
@clarissa Gemäß CIC Can. 752 würde ich sagen ja, wenn es um Inhalte der Glaubens- und Sittenlehre geht.
Wobei niemand als außerhalb der katholischen Lehre betrachtet wird, der diese in Frage stellt.
clarissa c.: Grundsätzlich natürlich, vorläufige päpstliche Entscheidungen binden das Gewissen aller
Katholiken – es sei denn, das durch das Lehramt rechtgebildete Gewissen erhebt einen Einwand gegen eine
vorläufige päpstliche Entscheidung. Dann müßte der Papst diesen Zweifelsfall lösen, und eine vorläufig
vorgelegte Lehre endgültig in päpstlicher Unfehlbarkeitsmacht festsetzen.
zum Thema Verbindlichkeit eines Konzils ist zu sagen, dass – wie im Falle des Papstes – nur Lehrsätze
unfehlbar sind, die ausdrücklich eine Glaubens- oder Sittenlehre endgültig und verbindlich erklären.
Konzilstexte sind in der Regel zweigeteilt: die theologische Einführung und die Canones, die meist als
Anathema formuliert sind. Nur letztere sind unfehlbar. Diese sind aber im Falle des 2. Vaticanums nicht
gegeben. Daher ist von den Gläubigen kein Glaubensgehorsam gegenüber dem V2 verlangt, sondern lediglich
Willensgehorsam. Der Papst hätte jederzeit die Möglichkeit, den Text des V2 zu korrigieren. In der Regel
beschränkt er sich jedoch darauf, verbindliche Interpretationen zu erlassen, z.B. Glaubenskongregation
über „subsistit in“ (2006 glaube ich)
Die Konzilspest… ist voll ausgebrochen und zeigt ihre desaströsen Wirkungen nicht nur im Konzilsbistum
Aachen, sondern in der gesamten „Restweltkirche“.
@bodo Schon seltsam, wenn die Kirche etwas verbieten läßt, wirds bejubelt, wenn jemand anders etwas
verbieten läßt jammert man gleich wegen „Christenverfolgung“ oder „4. Reich“ …
Wie BRD die Ungeborenen schützt !Die Wahrheit darf niemand sehn ! www.babycaust.at/…Germany/neuindex.htm
Vorsicht! Dieser Internetauftritt, der über die Tötung von ungeborenen Kindern aufklären will, darf
auf Beschluß der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien in Bonn, Kinder und Jugendlichen unter
18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Begründung: Das Internetangebot kann Kinder und Jugendliche
in ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeit beeinträchtigen“.
Willkommen im 4. Reich!
Ob wohl Konzilien (sofern sie welche sind) auch in nichtdogmatischen oder nicht unfehlbaren Lehraussagen
das oberste magisterium ecclesiasticum ausüben, werter Marcellus?
@ Marcelus Ich warte noch immer auf die Belegstelle dafür, dass das II. Vatikanische Konzil sich nicht
als „echtes Konzil“, sondern „nur als Pastoralkonzil“ verstanden hat. Zweifellos hat das Konzil pastorale
Aufgaben als Motivation für seine Arbeit benannt, aber vergleichbares haben frühere Konzilien auch getan
(I. Laterankonzil laut Einberufungsbulle fast wörtlich genauso wie II. Vatikanum, II. Nizänum und Tridentium
so ähnlich.). Die Kirche ist dann unfehlbar, wenn sie etwas unfehlbar – nämlich endgültig definiert –
durch den Papst, ob mit oder ohne Konzil Im 1. Jahrtausend allerdings niemals der Papst alleine. Nur als
historischer Hinweis. Und aus diesem Grund sind nur Dekrete unfehlbar und für die Kirche nötig, die
etwas endgültig definieren – auf das Pastoralkonzil trifft das nicht zu Falsch. Schon mal überlegt,
was die Überschrift „Dogmatische Konstitution“ über einigen Konzildokumenten bedeuten könnte? Richtig:
DOGMATISCH – nicht wie vorher durch Einzelsätze, aber sehr wohl DOGMATISCH. Am besten du besuchst einen
katholischen Glaubenskurs, damit du nicht weiter so viel Stuß verbreiten mußt Am besten Du besuchst
mal einen Kurs in Kirchengeschichte, Dogmengeschichte, Dogmatik, schaust in den CIC und die Dekrete der
Konzilien von Nizäa I, Konstantinopel, Chalkedon, Basel, Trient, I. Vatikanum und II. Vatikanum, damit
Du nicht weiter willentlich in der Dummheit verharrst.
s. nikotas: Nachhilfe Die Kirche ist dann unfehlbar, wenn sie etwas unfehlbar – nämlich endgültig definiert –
durch den Papst, ob mit oder ohne Konzil. Und aus diesem Grund sind nur Dekrete unfehlbar und für die
Kirche nötig, die etwas endgültig definieren – auf das Pastoralkonzil trifft das nicht zu, genauso wie
auf etliche andere Konzilsbeschlüsse auch – aber nicht auf die Dogmen, die endgültig sind: Am besten
du besuchst einen katholischen Glaubenskurs, damit du nicht weiter so viel Stuß verbreiten mußt …
@ Marcelus Informiere dich am besten beim Pastoralkonzil selbst nämlich wo? Belegstelle? … wenn du
so ungebildet bist … Wenn Du so gebildet bist, dann sag mir doch einfach die Belegstelle! und natürlich
ist das II. Vaticanum als fehlbares Konzil weniger wertvoll, eigentlich wertlos Es gibt keine fehlbaren
Konzilien. Ökumenische Konzilien sind qua Konzilien unfehlbar, ebenso wie der Papst, wenn er ex cathedra
spricht (schon alleine deswegen, weil Ökumenische Konzilien immer mit dem Papst gemeinsam handen und
lehren) nachdem es in seiner pastoralen Zielsetzung völlig versagt hat Das ist Interpretationssache.
Und zum Glück ist die katholische Kirche nicht an Ihre Privatinterpretation gebunden, sondern nur an
Tradition und Lehramt und alle 21 ökumenischen Konzilien. und schuld am Niedergang der Kirche ist, zusammen
mit Montini und Wojtyla. Das ist Interpretationssache. Und zum Glück ist die katholische Kirche nicht
an Ihre Privatinterpretation gebunden, sondern nur an Tradition und Lehramt und alle 21 ökumenischen
Konzilien.
s. niketas: Informiere dich am besten beim Pastoralkonzil selbst … wenn du so ungebildet bist … und
natürlich ist das II. Vaticanum als fehlbares Konzil weniger wertvoll, eigentlich wertlos, nachdem es
in seiner pastoralen Zielsetzung völlig versagt hat, und schuld am Niedergang der Kirche ist, zusammen
mit Montini und Wojtyla.
@ Marcelus Das II. Vaticanum war nach eigener Definition ein Pastoralkonzil Belegstelle? Und wenn schon:
Pastorales Anliegen macht ein Konzil nicht weniger wert. Genauso war das Tridentinum ein „Reformkonzil“
und das Konzil von Basel ein „Papstfindungskonzil“. Das II. Vaticanum ist allerdings nicht das einzige
Kirchenkonzil, das nichtunfehlbare Beschlüsse verabschiedete Jedes Konzil hat nichtunfehlbare Beschlüsse
verabschiedet, z.B. durch die Canones. und das die Kirche für den Glauben nicht benötigt und auch nie
benötigen wird Auch das Konzil von Chalkedon benötigt die Kirche für den Glauben nicht – die Gottheit
des Sohnes und die Zweinaturenlehre ergibt sich auch aus der Hl. Schrift und den Vätern. Trotzdem ist
das Konzil von Chalkedon ein Konzil und seine Lehre für die Kirche bindend, ebenso wie die Lehre des
II. Vatikanums (wobei Letzteres sich einer anderen Ausdruckform bediente als Anathematismen und dogmatischen
Einzelsätzen – aber auch ohne diese gibt es kirchliche Lehre). Abzulehnen sind all jene, die in irriger
Berufung auf pastorale V-II-Erklärungen unfehlbare Dogmen wie jene des Konzils Florenz (das die Katholische
Kirche ist alleinseligmachend-Dogma) und von Trient (Meßopfer- und Sakramentendogmen) leugnen – und damit
Nichtkatholiken sind, genau wie alle, die irgendein Dogma leugnen, Nichtkatholiken sind. Abzulehnen sind
natürlich auch all jene, die dogmatische Aussagen des Konzils (z.B. in LG 8) ablehnen, genau wie alle,
die irgendein Dogma leugnen.
Da hat sich… Vielleicht ist im Bistum Aachen längst wieder die Pest ausgebrochen – diesmal eine geistige.
das Bistum wohl ein Bespiel an kreuz.net genommen! In der Redaktion stehen heute ja auch nur geistige
Urnen !
Das II. Vaticanum war nach eigener Definition ein Pastoralkonzil … wer das nicht weiß, soll sich am
besten beim II. Vaticanum informieren. Das II. Vaticanum ist allerdings nicht das einzige Kirchenkonzil,
das nichtunfehlbare Beschlüsse verabschiedete, und das die Kirche für den Glauben nicht benötigt und
auch nie benötigen wird. Abzulehnen sind all jene, die in irriger Berufung auf pastorale V-II-Erklärungen
unfehlbare Dogmen wie jene des Konzils Florenz (das die Katholische Kirche ist alleinseligmachend-Dogma)
und von Trient (Meßopfer- und Sakramentendogmen) leugnen – und damit Nichtkatholiken sind, genau wie
alle, die irgendein Dogma leugnen, Nichtkatholiken sind.
Sehr richtig! Im Jahr der Eröffnung des angeblichen Pastoralkonzils Völlig korrekt! Das II. Vatikanische
Konzil war nämlich das 21. Ökumenische Konzil und kein „Pastoralkonzil“ (sowas gibt es gar nicht).