Kirchenverkauf
Kehrt die Pest im Bistum Aachen zurück?
Im Jahr der Eröffnung des angeblichen Pastoralkonzils gab es in der Pfarrei 4.727 Katholiken, sonntags vier Messen, mittags eine Christenlehre und nachmittags eine Andacht. Ein Kommentar von Michael Landmesser.
Die ehemalige Pfarrkirche Sankt Elisabeth
Die ehemalige Pfarrkirche Sankt Elisabeth
(kreuz.net, Mönchengladbach) Die Pfarrkirche Sankt Elisabeth in Mönchengladbach-Untereicken wird nach 75 Jahren zu einer Aufbewahrungshalle für Urnen. Damit geht der schrittweise Niedergang des Bistums Aachen weiter.

Die Kirche Sankt Elisabeth wurde in den Jahren 1933/34 von Architekt Hermann Schagen aus Düsseldorf als Rektoratskirche erbaut. Im Jahr 1953 erhob sie der Bischof zur Pfarrkirche.

Die Pfarrgemeinde erhielt 1954 ein Pfarrheim und einen Kindergarten.

1962 gab es 4727 Katholiken in der Pfarre, sonntags vier Messen, mittags eine Christenlehre und nachmittags eine Andacht.

Die Kirche war für fast 1500 Katholiken mit 450 Sitz- und 1000 Stehplätzen konzipiert.

Künftige Urnenkirche

Jetzt wird sie für 600.000 Euro mit Geldern des Bistums Aachen zu einer Aufbewahrungshalle für 1500 Urnen umfunktioniert.

Ein Urnenplatz wird 2300 bis 4300 Euro kosten. Ein geplanter Verkauf der Kirche an einen Lebensmitteldiscounter war gescheitert. Der Discounter soll den Unmut der Gläubigen gefürchtet haben.

Der letzte Gottesdienst fand am Samstag, dem 2. Mai statt. Pfarrer Wolfgang Bußler versuchte die Gläubigen zu trösten: Die Schließung sei kein trauriger Anlaß.

Es scheint gegenwärtig die wichtigste Herausforderung für die Verantwortlichen des Bistums Aachen zu sein, lukrative Nutzungen für zahlreiche leerstehende Kirchengebäude zu finden.

Jüngst wurde beschlossen, die Kirche Sankt Peter in Mönchengladbach-Waldhausen zur Kletterhalle umzubauen.

Auch das Schicksal von Sankt Elisabeth nimmt seinen Lauf – ungeachtet der erheblichen Umweltbelastung durch Schadstoffe, Energieverbrauch und Kohlendioxidbelastung bei der Leichenverbrennung.

Die Leichenverbrennung ist in katholischen Kreisen bis zum heutigen Tag sehr umstritten.

Es gibt viele Gründe, warum die Katholiken die Verbrennung von Leichen – zum Beispiel aus Ehrfurcht vor dem Leib, der als Tempel des Heiligen Geistes angesehen wurde – verboten.

Die Leiber der verstorbenen Christen wurden mit Ehrfurcht begraben, die Reliquien der Heiligen verehrt.

Nur zu Zeiten der Pest mußten die Toten zum Teil verbrannt werden.

Richtig modern wurde die Totenverbrennung zur Zeit der Nationalsozialisten, die viele Ihrer Opfer dem Feuer übergaben.

Auch Freidenker, Kirchenfeinde und Gotteshasser liebten und lieben die Leichenverbrennung.

Vielleicht ist im Bistum Aachen längst wieder die Pest ausgebrochen – diesmal eine geistige.
      
28 Lesermeinungen
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#28   Adolf   06:53:20 | Dienstag, 12. Mai 2009
Das ist doch wohl ein Witz!
Anstatt sich mit allen christen guten willens zusammenzutun um in einer gemeinsamen kraftanstrengung eine re-evangelisierung breiter bevölkerungsschichten zu versuchen werden hier vorwiegend andere schlecht geschrieben. schade
Wer soll den wen zu was Missionieren?
Es gibt keine Sünde mehr, ebenso ist das sich selbst aufopfern für Gott verpönt, Sakramente sind nurnoch psychologische Hilfsmaßnahmen, es gibt keine Pflichten mehr, sondern nur noch das in Anspruch nehmen von Dienstleistungen –----
Wer soll den wen zu was Missionieren?
Oder besser gesagt sollen Blinde Blinde führen, damit wenn sie in die Grube fallen nicht alleine da unten schmoren müssen?
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#27   storas   05:45:52 | Dienstag, 12. Mai 2009
sektenhafte gehässigkeit
Dieser Artikel macht wieder einmal klar, dass die Gruppierung der selbsternannten wahren Katholiken sich nicht durch ihre treue zur tradition sondern ihre lieblose sektenhaftigkeit selbst richtet.
Wer sich vorstellt slche lieblosigkeit und besserwisserei etwas könne mainstream der heiligen kirche sein –-- der könnte die panik bekommen.
Anstatt sich mit allen christen guten willens zusammenzutun um in einer gemeinsamen kraftanstrengung eine re-evangelisierung breiter bevölkerungsschichten zu versuchen werden hier vorwiegend andere schlecht geschrieben. schade
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#26   Jörg Guttenberger, Köln   21:18:13 | Montag, 11. Mai 2009
Leichenverbrennung statt Erdbestattung
isrt seit dem Konzil wieder erlaubt, sofern damit nicht gegen den Glauben an die Auferstehung demonstriert werden soll.
Dem Autor sind offenbar einige naturwissenschaftliche Erkenntnisse entgangen.
Ich habe für mich selbst eine Erdbestattung verfügt, weil sie der 600-jährigen Tradition meiner Familie entspricht.
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#25   möchtegern-kathole   19:38:31 | Montag, 11. Mai 2009
So so
„hier hat die verbrecherische Gegenreformation sehr effizient den Protestantismus ermordet und vertrieben“
Na ja, das Ermorden und Vertreiben von Ideologien ist ja nichts schlimmes – verbrecherisch ist es nicht.
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#24   Fragender   17:45:54 | Montag, 11. Mai 2009
@ Marcelus
die historische Schuld haben alle protestantischen Gebiete des Deutschen Reiches – und die Neu-Yorker NSDAP-Finanziers.
:-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D
Schon mal ein Geschichtsbuch von innen gesehen????
Oder vor lauter Fundi-Ideologie schön völlig von der Rolle?????
Übrigens: Der kleine Adolf war aus Österreich, und hier hat die verbrecherische Gegenreformation sehr effizient den Protestantismus ermordet und vertrieben- so quasi „katholischen Kenrland des dt. Reichs“
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#23   RT73   16:37:31 | Montag, 11. Mai 2009
caritatem
§ 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.
Der neue §2 bezieht sich auf katholische Glaubenswahrheiten ind Abgrenzung zu §1, der von Dogmen im strengen Sinne spricht. Der Unterschied besteht darin, dass Glaubenswahrheiten nicht direkt der göttlichen Offenbarung zu entnehmen sind, sich aber logisch aus ihnen ableiten. Beide, sowohl Dogmen als auch Glaubenswahrheiten, sind unfehlbar, da sie endgültig und verbindlich verkündet worden sind. Dies hat allerdings nichts mit dem 2. Vaticanum zu tun, da es weder Dogmen noch Glaubenswahrheiten endgültig und verbindlich verkündet hat.
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#22   clarissa colonia   16:23:48 | Montag, 11. Mai 2009
Und, meine Herren,
wie verhält es sich denn in diesem Zusammenhang mit can. 750 §§ 1 u. 2 (durch MP Ad Tuendam Fidem vom 28. Mai 1998 geändert)?
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#21   Auchkatholisch   16:19:15 | Montag, 11. Mai 2009
Der letzte Satz…
gefällt mir am besten!
Das Bsitum Aachen hat wirklich die Pest im Leibe!!!!!!
Anstatt die Christenlehre wieder einzuführen und eine echte Volksmission zubeginnen biedern sich die Kirchen 68’er den kirchenfeindlichen Politiklinken unserer Zeit an!
Kuckst Du hier! www.kirchegegenrechts.de/
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#20   Beatus Theophilus_89   15:54:25 | Montag, 11. Mai 2009
Um mal ehrlich zu sein, um diese modernistische…
…pothässliche Kirche, die von einem betrunkenen konzipiert wurde, weine ich keine Träne nach! :-!
Wir sollten lieber um die vielen schönen Kirchen trauern die die Deutschen, Briten und die Amerikaner im II. Weltkrieg gefällt haben.
Einst waren diese majestätische Bauten, jetzt sind das hässliche Prunkbauten des liberalistischen Spotts! :'(
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#19   Marcelus   15:31:29 | Montag, 11. Mai 2009
Lumpie: Schiebe nicht die braune Ideologie den Katholiken in die Schuhe –
die historische Schuld haben alle protestantischen Gebiete des Deutschen Reiches – und die Neu-Yorker NSDAP-Finanziers.
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#18   Lumpie †   15:29:28 | Montag, 11. Mai 2009
@ wassers:
Die Konzilspest…ist voll ausgebrochen und zeigt ihre desaströsen Wirkungen nicht nur im Konzilsbistum.
Ist doch mal ne gute Nachricht. Vielleicht erreicht die Pest ja auch bald kreuz.net und den anderen, braunen Bodensatz.
Gute Aussichten, wie ich finde !
>:)
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#17   RT73   15:25:51 | Montag, 11. Mai 2009
@clarissa
Gemäß CIC Can. 752 würde ich sagen ja, wenn es um Inhalte der Glaubens- und Sittenlehre geht. Wobei niemand als außerhalb der katholischen Lehre betrachtet wird, der diese in Frage stellt.
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#16   Marcelus   15:17:09 | Montag, 11. Mai 2009
clarissa c.: Grundsätzlich natürlich,
vorläufige päpstliche Entscheidungen binden das Gewissen aller Katholiken – es sei denn, das durch das Lehramt rechtgebildete Gewissen erhebt einen Einwand gegen eine vorläufige päpstliche Entscheidung.
Dann müßte der Papst diesen Zweifelsfall lösen, und eine vorläufig vorgelegte Lehre endgültig in päpstlicher Unfehlbarkeitsmacht festsetzen.
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#15   clarissa colonia   15:12:33 | Montag, 11. Mai 2009
Nun, werter RT73,
binden Entschlüsse des obersten magisterium ecclesiasticum nun das Gewissen der Gläubigen und ihren Willensgehorsam, oder nicht?
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#14   RT73   15:09:37 | Montag, 11. Mai 2009
zum Thema Verbindlichkeit eines Konzils
ist zu sagen, dass – wie im Falle des Papstes – nur Lehrsätze unfehlbar sind, die ausdrücklich eine Glaubens- oder Sittenlehre endgültig und verbindlich erklären. Konzilstexte sind in der Regel zweigeteilt: die theologische Einführung und die Canones, die meist als Anathema formuliert sind. Nur letztere sind unfehlbar. Diese sind aber im Falle des 2. Vaticanums nicht gegeben. Daher ist von den Gläubigen kein Glaubensgehorsam gegenüber dem V2 verlangt, sondern lediglich Willensgehorsam. Der Papst hätte jederzeit die Möglichkeit, den Text des V2 zu korrigieren. In der Regel beschränkt er sich jedoch darauf, verbindliche Interpretationen zu erlassen, z.B. Glaubenskongregation über „subsistit in“ (2006 glaube ich)
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#13   wassers   14:04:44 | Montag, 11. Mai 2009
Die Konzilspest…
ist voll ausgebrochen und zeigt ihre desaströsen Wirkungen nicht nur im Konzilsbistum Aachen, sondern in der gesamten „Restweltkirche“.
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#12   Gallowglas   13:56:10 | Montag, 11. Mai 2009
@bodo
Schon seltsam, wenn die Kirche etwas verbieten läßt, wirds bejubelt, wenn jemand anders etwas verbieten läßt jammert man gleich wegen „Christenverfolgung“ oder „4. Reich“ …
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#11   Bodo11 †   13:42:00 | Montag, 11. Mai 2009
Wie BRD die Ungeborenen schützt !Die Wahrheit darf niemand sehn !
www.babycaust.at/…Germany/neuindex.htm
Vorsicht! Dieser Internetauftritt, der über die Tötung von ungeborenen Kindern aufklären will, darf auf Beschluß der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien in Bonn, Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.
Begründung:
Das Internetangebot kann Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeit beeinträchtigen“.
Willkommen im 4. Reich!
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#10   jacu   10:56:16 | Montag, 11. Mai 2009
lesenswert? fuer mich schon
Vielleicht bin ich off topic, aber ich finde es lesenswert: de.wikipedia.org/…iki/Annibale_Bugnini
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#9   clarissa colonia   10:30:00 | Montag, 11. Mai 2009
Ob wohl Konzilien
(sofern sie welche sind) auch in nichtdogmatischen oder nicht unfehlbaren Lehraussagen das oberste magisterium ecclesiasticum ausüben, werter Marcellus?
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#8   sankt niketas   10:26:33 | Montag, 11. Mai 2009
@ Marcelus
Ich warte noch immer auf die Belegstelle dafür, dass das II. Vatikanische Konzil sich nicht als „echtes Konzil“, sondern „nur als Pastoralkonzil“ verstanden hat.
Zweifellos hat das Konzil pastorale Aufgaben als Motivation für seine Arbeit benannt, aber vergleichbares haben frühere Konzilien auch getan (I. Laterankonzil laut Einberufungsbulle fast wörtlich genauso wie II. Vatikanum, II. Nizänum und Tridentium so ähnlich.).
Die Kirche ist dann unfehlbar, wenn sie etwas unfehlbar – nämlich endgültig definiert – durch den Papst, ob mit oder ohne Konzil
Im 1. Jahrtausend allerdings niemals der Papst alleine. Nur als historischer Hinweis.
Und aus diesem Grund sind nur Dekrete unfehlbar und für die Kirche nötig, die etwas endgültig definieren –
auf das Pastoralkonzil trifft das nicht zu
Falsch. Schon mal überlegt, was die Überschrift „Dogmatische Konstitution“ über einigen Konzildokumenten bedeuten könnte? Richtig: DOGMATISCH – nicht wie vorher durch Einzelsätze, aber sehr wohl DOGMATISCH.
Am besten du besuchst einen katholischen Glaubenskurs, damit du nicht weiter so viel Stuß verbreiten mußt
Am besten Du besuchst mal einen Kurs in Kirchengeschichte, Dogmengeschichte, Dogmatik, schaust in den CIC und die Dekrete der Konzilien von Nizäa I, Konstantinopel, Chalkedon, Basel, Trient, I. Vatikanum und II. Vatikanum, damit Du nicht weiter willentlich in der Dummheit verharrst.
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#7   Marcelus   10:21:03 | Montag, 11. Mai 2009
s. nikotas: Nachhilfe
Die Kirche ist dann unfehlbar, wenn sie etwas unfehlbar – nämlich endgültig definiert – durch den Papst, ob mit oder ohne Konzil.
Und aus diesem Grund sind nur Dekrete unfehlbar und für die Kirche nötig, die etwas endgültig definieren –
auf das Pastoralkonzil trifft das nicht zu, genauso wie auf etliche andere Konzilsbeschlüsse auch –
aber nicht auf die Dogmen, die endgültig sind:
Am besten du besuchst einen katholischen Glaubenskurs, damit du nicht weiter so viel Stuß verbreiten mußt …
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#6   sankt niketas   10:18:23 | Montag, 11. Mai 2009
@ Marcelus
Informiere dich am besten beim Pastoralkonzil selbst
nämlich wo? Belegstelle?
… wenn du so ungebildet bist …
Wenn Du so gebildet bist, dann sag mir doch einfach die Belegstelle!
und natürlich ist das II. Vaticanum als fehlbares Konzil weniger wertvoll, eigentlich wertlos
Es gibt keine fehlbaren Konzilien. Ökumenische Konzilien sind qua Konzilien unfehlbar, ebenso wie der Papst, wenn er ex cathedra spricht (schon alleine deswegen, weil Ökumenische Konzilien immer mit dem Papst gemeinsam handen und lehren)
nachdem es in seiner pastoralen Zielsetzung völlig versagt hat
Das ist Interpretationssache. Und zum Glück ist die katholische Kirche nicht an Ihre Privatinterpretation gebunden, sondern nur an Tradition und Lehramt und alle 21 ökumenischen Konzilien.
und schuld am Niedergang der Kirche ist, zusammen mit Montini und Wojtyla.
Das ist Interpretationssache. Und zum Glück ist die katholische Kirche nicht an Ihre Privatinterpretation gebunden, sondern nur an Tradition und Lehramt und alle 21 ökumenischen Konzilien.
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#5   Marcelus   10:15:28 | Montag, 11. Mai 2009
s. niketas: Informiere dich am besten beim Pastoralkonzil selbst … wenn du so ungebildet bist …
und natürlich ist das II. Vaticanum als fehlbares Konzil weniger wertvoll, eigentlich wertlos, nachdem es in seiner pastoralen Zielsetzung völlig versagt hat, und schuld am Niedergang der Kirche ist, zusammen mit Montini und Wojtyla.
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#4   sankt niketas   10:12:20 | Montag, 11. Mai 2009
@ Marcelus
Das II. Vaticanum war nach eigener Definition ein Pastoralkonzil
Belegstelle? Und wenn schon: Pastorales Anliegen macht ein Konzil nicht weniger wert. Genauso war das Tridentinum ein „Reformkonzil“ und das Konzil von Basel ein „Papstfindungskonzil“.
Das II. Vaticanum ist allerdings nicht das einzige Kirchenkonzil, das nichtunfehlbare Beschlüsse verabschiedete
Jedes Konzil hat nichtunfehlbare Beschlüsse verabschiedet, z.B. durch die Canones.
und das die Kirche für den Glauben nicht benötigt und auch nie benötigen wird
Auch das Konzil von Chalkedon benötigt die Kirche für den Glauben nicht – die Gottheit des Sohnes und die Zweinaturenlehre ergibt sich auch aus der Hl. Schrift und den Vätern. Trotzdem ist das Konzil von Chalkedon ein Konzil und seine Lehre für die Kirche bindend, ebenso wie die Lehre des II. Vatikanums (wobei Letzteres sich einer anderen Ausdruckform bediente als Anathematismen und dogmatischen Einzelsätzen – aber auch ohne diese gibt es kirchliche Lehre).
Abzulehnen sind all jene, die in irriger Berufung auf pastorale V-II-Erklärungen unfehlbare Dogmen wie jene des Konzils Florenz (das die Katholische Kirche ist alleinseligmachend-Dogma) und von Trient (Meßopfer- und Sakramentendogmen) leugnen – und damit Nichtkatholiken sind, genau wie alle, die irgendein Dogma leugnen, Nichtkatholiken sind.
Abzulehnen sind natürlich auch all jene, die dogmatische Aussagen des Konzils (z.B. in LG 8) ablehnen, genau wie alle, die irgendein Dogma leugnen.
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#3   Lumpie †   10:11:54 | Montag, 11. Mai 2009
Da hat sich…
:-D Vielleicht ist im Bistum Aachen längst wieder die Pest ausgebrochen – diesmal eine geistige.
das Bistum wohl ein Bespiel an kreuz.net genommen!
:-D
In der Redaktion stehen heute ja auch nur geistige Urnen !
:-D
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#2   Marcelus   10:02:18 | Montag, 11. Mai 2009
Das II. Vaticanum war nach eigener Definition ein Pastoralkonzil …
wer das nicht weiß, soll sich am besten beim II. Vaticanum informieren.
Das II. Vaticanum ist allerdings nicht das einzige Kirchenkonzil, das nichtunfehlbare Beschlüsse verabschiedete, und das die Kirche für den Glauben nicht benötigt und auch nie benötigen wird.
Abzulehnen sind all jene, die in irriger Berufung auf pastorale V-II-Erklärungen unfehlbare Dogmen wie jene des Konzils Florenz (das die Katholische Kirche ist alleinseligmachend-Dogma) und von Trient (Meßopfer- und Sakramentendogmen) leugnen – und damit Nichtkatholiken sind,
genau wie alle, die irgendein Dogma leugnen, Nichtkatholiken sind.
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#1   sankt niketas   09:57:35 | Montag, 11. Mai 2009
Sehr richtig!
Im Jahr der Eröffnung des angeblichen Pastoralkonzils
Völlig korrekt! Das II. Vatikanische Konzil war nämlich das 21. Ökumenische Konzil und kein „Pastoralkonzil“ (sowas gibt es gar nicht).
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