Die Rückkehr des Klosters Reichenstein zum katholischen Kult macht gute Fortschritte. Die Gnaden fließen bereits. Von Jean-Pierre Baumer.
Die künftige Klosterkirche.
(kreuz.net) Über 200 Jahre nach der Aufhebung des Klosters Reichenstein bei Monschau durch die Franzosen
haben Benediktiner aus Bellaigue in Zentralfrankreich die Klosterkirche wieder eingesegnet.
Gut Reichenstein
liegt etwa dreißig Kilometer vom unlängst zur Tradition zurückgekehrten Trappistenkloster Mariawald
in der Eifel im Bistum Aachen.
Die Gebäude werden in naher Zukunft von Benediktinern aus Bellaigue in
der zentralfranzösischen Auvergne besiedelt.
Reichenstein wurde im 12. Jahrhundert als Prämonstratenser-Kloster
gegründet.
Im Jahr 1802 hob Napoleon Bonaparte († 1821) das Kloster
auf. Die Mönche wurden vertrieben, die Gebäude und Ländereien als landwirtschaftlicher Betrieb verkauft.
Die Kirche wurde zunächst als Stall und bis 1971 als Scheune genutzt. Das Gewölbe brach man heraus.
Im Jahr 1973 wurde die verfallene Kirche von einem privaten Käufer erworben und durch den „Verein der
Freunde und Förderer der ehemaligen Klosterkirche Reichenstein“ renoviert.
In der Kirche fanden Gottesdienste,
Hochzeiten, Vorträge und Konzerte statt.
Im Jahr 2008 wurden die Anlage von den altgläubigen Benediktinern
von Bellaigue übernommen. Jetzt dient die Kirche nur noch dem Gottesdienst im Alten Ritus.
Bischof Heinrich
Mussinghoff von Aachen soll den Priestern seiner Diözese verboten haben, dort liturgischen Anlässen
vorzustehen. Doch das war wohl eine überflüssige Maßnahme. Denn die altgläubigen Mönche würden dort
vermutlich auch keine Messe im Neuen Ritus wünschen.
Taufen, die in Zukunft in der Klosterkirche gespendet
werden, sollen nicht in die Taufbücher der zuständigen Pfarrei eingetragen werden. Gültig sind sie
natürlich trotzdem.
Auch Eheschließungen in der Klosterkirche sollen nach Ansicht von Mons. Mussinghoff
ungültig sein.
Denkmalschützer und die örtlichen Behörden, die den geplanten Erweiterungsbau genehmigten,
sowie die Bewohner der Region stehen der Rückkehr der Mönche nach Reichenstein größtenteils positiv
gegenüber.
Die Kirche wurde am 16. Mai durch Abt Dom Matthäus Haynos von Bellaigue gesegnet. Sie ist
der Allerseligsten Jungfrau Maria und den heiligen Bartholomäus und Laurentius geweiht.
Für den Anlaß
war das Gotteshaus mit Kniebänken, einem neugotischen Altar, Beichtstuhl und einigen Heiligenbildern
und Statuen ausgestattet worden. Der bisherige Mahltisch wurde definitiv entfernt.
Nach der Segnung der
Kirche zelebrierte Dom Anselm Genilloud OSB eine Nachprimiz als levitiertes Hochamt mit Diakon, Subdiakon
und Presbyter assistens.
Der Neupriester stammt aus der Schweiz und wurde am 3. Mai zum Priester geweiht.
Die Predigt hielt der deutsche Distriktobere der Priesterbruderschaft St.Pius X., Pater Franz Schmidberger.
Er hob drei Aspekte des Festtages hervor. Zunächst wegen der Nachprimiz die Bedeutung des Priestertums
anhand des Psalmwortes „Tu es Sacerdos in aeternum“.
Dann erwähnte er die Kirchensegnung, die ein Haus
Gottes und eine Pforte des Himmels ist – „Domus Dei et porta caeli“.
Schließlich bedachte er die bevorstehende
Ansiedlung der Benediktiner und deren Grundsatz „Ora et labora“.
Fast 200 Menschen aus Deutschland, Belgien
und den Niederlanden nahmen an der Nachprimiz teil.
Der neugeweihte junge Pater spendete den Gläubigen
nach der Heiligen Messe noch einzeln den Primizsegen.
Nach der Liturgie traf man sich im Klosterhof zu
einem Apéro. Für die geladenen Gäste gab es mittags ein Festessen.
Am Nachmittag erfüllten die fünf
Mönche die Kirche noch einmal mit ihrem Chorgebet zur gesungenen Vesper.
Bis zum Abschluß der erforderlichen
Bauarbeiten und der endgültigen Ankunft der Mönche wird in der Klosterkirche jeden dritten Samstag im
Monat um 10.00 Uhr eine Heilige Messe zelebriert.
An diese schließt sich eine Anbetungsstunde für Priester-
und Ordensberufungen an.
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151 Lesermeinungen
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Das Recht diene dem Menschen und nicht: der Mensch diene dem Recht. Machen wir einen Sprung:Die Rechtsquelle
bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde
von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden
werden in * Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen,
welche das Recht bestimmen; * Rechtswertungsquellen, die allgemeine Maßstäbe, wie z. B. Gerechtigkeit
oder Freiheit umfassen; und * Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also Gesetze,
Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften. machen wir einen Sprung: Wenn es ein Recht gibt,
dann muß es auch ausgefüllt werden, es muß also jemand da sein, der es ausfüllt! So gesehen gibt es
weltumfassend massenweise Rechte die immer noch ihre Gültigkeit haben weil sie nie abgeschafft wurden,
aber man kann sie nicht mehr anwenden, weil niemand da ist der sie ausfüllt. Was nutzt mir ein Recht,
ein Kirchenrecht welches tausende Seiten Papier bedruckt, wenn es allein in einem Schrank in der Wüste
steht und niemand ist da ausser Sand und Hitze? Für die braucht es das Gesetz, das Recht nicht. Und wenn
nun ein Autofahrer sich dorthin verirrt. Kann der was damit anfangen, hilft es ihn weiter oder verbietet
es ihm etwas? Es ist einfach lächerlich, wenn ich meinen Kirschbaum abholze und dann(aus Neid,aus Mißgunst?)
einem Anderen verbieten will seine eigenen Kirschen zu pflücken!
@clarissa colonia Bin (natürlich) noch immer nicht überzeugt, dass der in Frage stehende canon in Ihrem
Sinne aufzufassen wäre, das heist als inhabilitierendes Gesetz. In der Tat ist die Wahl des Wortes „nequit“
hier ungewöhnlich. Aber Ihre Interpretation ist dennoch unzutreffend. Auch entspricht sie ja nicht der
Praxis der Kurie, die ja z.B. auch zur Zeit der Geltung des alten Codex die von Erzbischof Lefebvre unerlaubt
geweihten Priester als suspendiert aber selbstverständlich gültig geweiht betrachtet hat!
#151 Tridentinus 17:13:20 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Stimme der Vernunft Sie kennen das Inkardinationsrecht nicht gut. P. Schmidberger wurde auf den Titel
der Bruderschaft geweiht, aber in die asiatische Diözese inkardiniert. Weltpriester legen kein Gehorsamsgelübde
ab, sondern ein Gehorsamsversprechen. Dieses leistete P. Schmidberger dem weihenden Bischof, zugleich
sein Generaloberer.
@Tridentinus Und wie hält es der gute Schmidberger mit dem Gehorsamsgelübde, das er seinem Bischof geleistet
hat? Er ist diesbezüglich genau vom gleichen Schlag wie ein Zölibatsbrecher.
#149 Tridentinus 11:40:14 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Nein, Stimme der Vernunft Schmidberger wurde als Priester der Bruderschaft in dieser Diözese inkardiniert.
Er wurde ja geweiht, ehe die Bruderschaft irgendwelche Sanktionen traf oder der Erzbischof davon betroffen
war. Pauschal kann man nicht suspendiert sein/werden.
@tridentinus Alle Priester der Bruderschaft sind de iure suspendiert. Dass Schmidberger ein abgefallener
Diözesanpriester ist, der seinem Bischof davongelaufen ist, ändert daran gar nichts.
#147 Tridentinus 09:38:12 | Mittwoch, 20. Mai 2009
P. Schmidberger gehört zu jenen Priestern der ersten Stunde der Piusbruderschaft, die auch formal ganz
ordnungsgemäß in eine Diözese inkardiniert wurden. Er wurde nie suspendiert und auch diese Inkardination
wurde nie aufgehoben. Es handelt sich bei seiner Diözese um eine asiatische, deren Namen mir jetzt nicht
präsent ist, den ich aber wieder ermitteln kann, allerdings nicht jetzt. Nur, damit nicht unnötig nachgefragt
wird.
de forma et ministris matrimonii 1. Kann das berühmte nequit nicht sowas Ähnliches heißen, wie wenn
jemand vor einer unbestreitbaren Tatsache, die nach seiner Auffassung zu einer solchen nie hätte werden
sollen, schreit: „Das kann doch nicht sein!“? 2. Welcher der beiden folgenden Sätze ist absurd? a) Es
ist erlaubt, aber nicht gültig. b) Es ist gültig, aber nicht erlaubt. 3. In dieser ganzen Diskussion
ist nicht ein einziges Mal zur Sprache gekommen, daß nicht der Ordinarius, nicht der Pfarrer, nicht der
delegierte Kaplan und erst recht nicht ein X-beliebiger wilder, suspendierter, piusfreundlicher Pseudobenediktinermönch
am äußersten Rand des Staatsgebietes das Sakrament der Ehe ministrieren kann (quit), sondern einzig
und allein die Braut und der Bräutigam zusammenhandelnd; wobei ich nicht weiß, ob die genaue Form der
sakramentalen Handlung in aller Fülle in irgendeinem CIC-§ für jeden zu lesen steht. Hier ist allenfalls
ein Auszug aus einem Textbuch, das von einem suspendierten jüdischen katholischen Priester aus dem Theaterstück
eines katholischen Edelmannes für einen komponierenden päpstlichen Ritter ersten Grades zwecks der Erbauung
der Bevölkerung einer großen, erzkatholischen Stadt gemacht wurde: ER: Orsù, non perdiam tempo : in
questo istante io ti voglio sposar. SIE: Voi? ER: Certo, io. Quel casinetto è mio : soli saremo, e là,
gioiello mio, ci sposeremo. [dominante, tonica; segue il Duettino]
@ clarissa colonia Bitte bringen Sie doch Belege aus der kanonistischen Literatur , dass der von Ihnen
zitierte can 1008 CIC 1917 in Ihrem Sinne zu verstehen ist, das heisst die Weihe ohne Zustimmung des Ortsordinarius
ungültigsei! Diese Auffassung lässt sich m.E. weder aus der Literatur (Auctores probati) noch durch
die Praxis der Kurie erweisen! Siehe für die Gegenmeinung Eichmann-Mörsdorf Kirchenrecht II 9. Aufl.
1958, S. 100: „Wer zur Weihespendung befähigt ist, spendet die Weihe, was die von Seiten des Spenders
zu erfüllewnden Voraussetzungen anlangt, immer gültig, sofern er den wesentlichen Weiheritus einhält
und die erforderliche Weiheintention hat. Um die Weihehandlung erlaubt vornehmen zu können, muss der
Weihespender entweder selbst hierfür zuständig oder von dem zuständigen Oberhirten mit der Weihespendung
beauftragt worden sein. Ausserdem lässt sich der Gegenbeweis m.E. auch gesetzesimmanent führen: Bei
Ihrer Interpretation wären die cann. 2372 und 2373 CIC 1917 mit Ihren Strafbestimmungen ja obsolet.
@chico Wer hat denn bitte für die Priesterbruderschaft gesprochen – ich meine offiziell? Natürlich hat
sich hier nicht Herr Schmidtberger (suspendierter Priester) geäußert. Sondern jemand, der mit seinem
nick „Marcelus“ offensichtlich auf den Urheber schismatischer Bischofsweihen in der 80ger Jahren anspielen
will. Und das dieser seine Gemeinschaft nach besagtem hl. Vater benannt hatte, legte Fr. Clarissa ihm
wohl den Widerspruch zwischen seiner Auffassung von der Gültigkeit unerlaubter Priesterweihen durch einen
Bischof und der des CIC 1917 dar. So dass Marcelus sich fragen muss: „Pius“, nur, wenn es mir in den Kram
passt? SignSal
Marcellus, ich schriebs schon einmal und wiederhole es gerne wieder, und Sie, werter Marcellus, sind der
schlagende Beweis für die Richtigkeit dessen: Die Mitglieder der mikroskopischen Murmeltierbruderschaft
taten sich bislang in keinem (mir bekannten) Bereich durch erwiesene (oder gar überragende) Kenntnisse
hervor. Einzig in der Fähigkeit, sich die Wirklichkeit so lange zurechtzulügen, bis sie anstoßfrei
in den Rahmen des kanonischen Rechts hineinzupassen scheint, damit man möglichst effektiv und ökonomisch
den Anschein (aber auch nicht mehr) vorbildlicher Rechts- und Traditionstreue erwecken kann, ja da leisten
die Bruderschaftsbrüder Beachtliches!
In den streng katholisch besetzten Gebieten von Oberbayern nennt man das Lüftlmalerei, weil die Luft
doch überall ist und man lautes Malen dagegen nicht überall hören kann…daher. :)3 Also streng genommen
gibt es keine Kultur der katholischen Lautmalerei mehr. Schade, wirklich schade um Fred… Aber die hat
es vor dem VAT II. gegeben…sicher wie das Amen in der Kirche…!
Gültigkeit Also: zum „nequit“ @ clarissa: findet da ähnlich wie beim Eherecht Anwendung, dass die Kirche
nach Innen für die Gütligkeit die Einhaltung der Normen oder einer gewissen Formpflicht einfordert;
das eigene Recht anderer Kirchen und kirchliche Gemeinschaften (wie z. B. bei der Ehe zwischen protestantischen
Christen, die ja Matrimonium inter baptizatos ist) bezüglich der Gültigkeit aber anerkennt? Somit „Pius-Weihen“
gerade deshalb ungültig seien, weil die betreffenden Bischöfe sie „innerhalb“ der katholischen Kirche
auszuführen gedenken, und eben keine kirchliche Selbständigkeit beanspruchen? Denn die Gültigkeit orthodoxer
Weihen wird doch nicht in Frage gestellt: sonst gäbe es ja für Vereinbarung zur Communicatio in sacris
o. ä. keinerlei Grundlage. Noch nie hörte ich davon, dass man von einem orthodoxen Bischof verlangt
hätte, er müsse zunächst den röm.-kath. Ortsbischof um Erlaubnis fragen, damit er gültig weiht. Ohja. Das Kirchenrecht. Eine eigene Welt.
So gesehen hat Kirchenrecht also was mit Disziplin zu tun. Einmal abgesehen von materieller Sicherheit
die ja auch eine Rolle spielt, ist es doch so, daß hier Heil verkündigt wird und damit darf niemals
Willkür einhergehen. Der Gläubige muß schon sicher sein können, daß er wirklich das Richtige, hier
das Gültige erhält. So gesehen ist das Kirchenrecht also rechtens. Aber was ist, wenn man als Ottonormalverbraucher
das Gefühl nicht mehr los wird, Kirchenrecht steht plötzlich für Willkür oder gar für Machtmißbrauch?
Dann pfeife ich doch irgendwann auf das Kirchenrecht und lasse mich nur noch von seinem Fundament leiten,
daß da heißt: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. So gesehen habe ich mittlerweile keine
Schwierigkeiten mehr mit dem Weg der Piusbrüder. Die gehen konsequent ihren Weg und schrecken die gutbürgerlichen
Mitte, heute auch Lügenadel genannt, ein wenig auf. Ein bischen Bewegung aber hat noch keinem geschadet,
auch der Amtskirche nicht. Bald ist wieder Pfingsten, dann kommt wieder vermehrt Bewegung in die Sache.
Wohl dem, der sich davon erfassen läßt. Übrigens, keine faule Ausreden gegen ein Hin-und Her mit dem
Heiligen Geist als Trainer, geistige Bewegung hält jung!
clarissa c. die Kirchenrechtsverdreherin: Bemühen Sie bitte nicht die Interpretation eines Wortes des
CIC, wenn die kirchliche Lehre hierüber jedem Katholik bekannt ist. Der Bischof kann nicht legal weihen –
illegal kann der Bischof immer weihen. Das ist Lehre der Kirche – aber Ihnen ist ja einiges von der katholischen
Lehre, was unfehlbar ist, unbekannt.
Marcellus, vielleicht leeren Sie jetzt mal Ihren Mund und füllen endlich Ihren Kopf. In can. 1008 steht
„nequit“ – „er-sie-es kann nicht“. Das ist eine inhabilitierende Rechtsnorm …
clarissa c.: Nach Lehre der Kirche kann der Bischof natürlich immer gültig die Weihe spenden, nur ob
er das „darf“, ist die Frage des Kirchenrechtes. Das Kirchenrecht ist hier nur für die Legalität zuständig –
das ist über das Weihesakrament hinlänglich bekannt, oder warum würde sonst die Kirche ausdrücklich
auch die Weihespendungen in schismatischer Weise anerkennen!
Marcellus, jetzt geben Sie doch endlich Ruhe: „Can. 1008 – Episcopus extra proprium territorium sine Ordinarii
loci licentia nequit ordines conferre …“ „Ein Bischof kann außerhalb des eigenen Territoriums keine
Weihen spenden ohne Erlaubnis des Ortsordinarius …“ (eigene Übers.)
@ad clarissam Doctorem utriusque iuris praeclaram Verehrte Clarissa, da Sie so freundlich Rechtsberatung
erteilen (und das ganz sine pecunia) erbitte ich eine Auskunft. „Nequit ordines conferre“ scheint ja ganz
eindeutig. Aber: meint „nequit“ „es ist ihm nicht gestattet“ (im Sinne von „ich kann als Beamter keine
Geschenke für eine pflichtgemäße Handlung annehmen) oder meint es, die Weihehandlung sei sakramental
wirkungslos? Ich hatte bislang den Eindruck, der Papst und die Kardinäle (die ja rechtskundige Berater
haben werden) nähmen an, daß die in der Pius-Bruderschaft geweihten Priester etwa eine Hostie konsekrieren
können (was ja doch eine ‘gültige’ Weihe voraussetzt). Ich bin einfach irritiert (und beruhige mich
mit dem Gedanken, daß die tiefere Kenntnis des kanonischen Rechts nicht heilsnotwendig ist).
clarissa c. zitiert schon richtig – aber wenn sie aus korrektem kirchlichen Text etwas direkt Häretisches
herausliest, dann hat sie nicht genau genug übersetzt, sondern zu frei: Und das führt zu Häresien.
Wenn garnix mehr hilft, charismatisch :(3 :(3 :(3 :(3 :(3 Ein Hoch auf Clarissa – heute wieder prima in
Form! Wieviele mittelalterliche Dekretalien und Rechtsquellen haben Sie denn noch im Ärmel Vielleicht
wird ja jetzt auf Ihre Erläuterungen hin die Bruderschaft umbenannt, da schon Pius X. ein (modernistischer?)
Häretiker gewesen ist . Erstaunlich auch: die Tradi-Paragraphenreiter werden, insbesondere, was die
Sakramente betrifft, erstaunlich charismatisch. Plötzlich schaut der liebe Gott auf die Herzen, wenn
in Reichenstein getraut oder Beichte gehört wird, was die Gültigkeit betrifft. Gibt es dort demnächst
Privat-TV -Heilungsgottesdienste? SignSal
clarissa c.: Im Kirchenrecht findet sich sicherlich keine Häresie, und auf jeden Fall keine Häresie
in einem für die Kirche so elementaren Punkt wie das Weihesakrament!
#123 chico flojo 23:35:49 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Gotthard Wissen Sie eigentlich, wie in früheren Zeiten – zu ganz frühen Zeiten die Handkommunion praktiziert
wurde? Bei der heutigen Handhabe ist die Gefahr mangelnder Ehrfurcht und Andacht ungleich größer als
in der damaligen Praxis. Trifft es nicht zu, daß der Empfang der Kommunion aus der Hand des Priesters
diesem Ursprung sehr viel näher kommt? Wir leiden doch unter Priestermangel, nicht war? Ist es dann nicht
so, daß jede Meßdienerin eine mögliche Berufung zum Priesteramt weniger ist. Und immer wieder das leidige
Thema – die gemeinsame Zelebrations-bzw. Gebetsrichtung. Geradezu unerschöpflich. Zu guter Letzt – es
gibt keine Konzilsbischöfe oder Konzilspäpste und auch keine Konzliskirche. Sondern Diener Gottes, die
ihres Amtes entweder würdig oder nicht würdig sind. @Clarissa Colonia Diese Rumreiterei auf dem Kirchenrecht
führt zu nichts. Noch sind wir keine Gesetzes-sondern eine Glaubensreligion.
Werter Marcellus, ich hänge keinen Häresien an, ich beliebte nur aus dem Kirchenrecht zu zitieren, das
auf Weisung des Hl. Pius X. zusammengestellt und von seinem Nachfolger Benedikt XV. erlassen worden ist.
Wenn da Häresien drinstehen, dann waren die das!
Marcellus, vielleicht sollten Sie wenigsten soweit das Lesen erlernen, daß Sie ihre privatkatholischen
Sondermeinungen anhand von Lehre und Recht der Kirche korrigieren können …
clarissa c.: Jeder gültiggeweihte Bischof spendet gültig das Weihesakramente, ob mit oder ohne Erlaubnis
des zuständigen Ordinarius’ – so viel sollten Sie als Katholikin schon wissen!
Werter Marcellus, wenn man keine Ahnung hat, vielleich einfach mal schweigen … „Can. 1008 – Episcopus
extra proprium territorium sine Ordinarii loci licentia nequit ordines conferre …“ (Codex Iuris Canonici
Pii X Pont. Max. iussu digestus Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus … Typis polyglottis Vaticanis
1919) Dann waren wohl Pius X. und/oder Benedikt XV. Häretiker, wenn Sie, werter Marcellus, dies in Ausübung
Ihres unfehlbaren Lehramts als häretisch bezeichnen.
Sie haben noch etwas vergessen! – aktuelle, tatsächliche Todesgefahr für wenigstens einen Partner. – Unmöglichkeit,
den Ortspfarrer, den Ortsordinarius oder einen anderen assistenzbefugten Priester anzugehen und Andauer
dieses Zustands über einen Zeitraum von mehr als einem Monat. Unmöglichkeit, durch den Ortsordinarius
den lateinisch-katholischen Ritus zu erhalten – nach dem kanonisierten Meßbuch St. Pius’ V., das niemals
verboten werden darf, und allen Klerikern immer offensteht!
#116 chico flojo 23:11:21 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Schalom Sie denken einfach zu diesseitig. Es ist völlig richtig und vor allem unabdingbar, sich der
elementaren Bdürfnisse der im Leben zu kurz gekommenen und unterdrückten Menschen anzunehmen. Denn ein
Glaube ohne die Werke ist ein toter Glaube. Aber am Beispiel eines satten Westens sehen Sie doch selbst
was passiert, wenn das menschliche Dasein allein auf seine leiblichen Aspekte reduziert wird. Wir leben
relativ bequem und sorgenfrei – aber geht es uns dadurch wirklich besser, als jenen, die jeden Sonntag
15km zur Hl.Messe hin und auch wieder zurück gehen, weil es an der nötigen Infrastruktur bzw. am Geld
für eine Busticket fehlt? In einem von jahrelangem Bürgerkrieg zerrissenen Land wie Angola ist so etwas
an der Tagesordnung. Und das hat nichts mit einem erfrischenden Berggang in Gottes schöner Natur zu tun.
Aber mit Hingabe und Liebe zum Allerheiligsten. Ein Mädchen bezeichnete die Hl.Kommunion als das „liebe
Brot vom Himmel“. Dieses kindliche – nicht naiveEmpfinden fehlt uns. Und zum Schluß – Die besten Entwicklungshelfer
sind auch immer die besten Missionare. Das ist überall – auch in Europa so. Sie bringen den Menschen
beides – das Brot, das den Leib ernährt und das lebendige Brot vom Himmel,welches die Seelennahrung ist.
Wie Christus schon sagte: „Der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein, sondern von jedem Wort, das aus
dem Munde Gottes kommt.“
Caro chico, natürlich muß man sich nicht ans Kirchenrecht halten – sei es nun das des Jahres 1917, oder
das aus dem Jahre 1983. Aber, wenn man es nicht einhält oder einzuhalten beabsichtigt, sollte man auch
die plebeische Attitüde vorgeblicher vorbildlicher Rechtstreue unterlassen …
clarissa c.: Offenbar hatten Sie Häretiker als Glaubenslehrer! 4) kein Bischof außerhalb seines Gebiets
ohne ausdrückliche Erlaubnis des zutändigen Ortsordinarius gültig Priesterweihen spenden kann (can.
1008 CIC 1917 – wenn die der anderen Mönche genauso zustandegekommen sind, wie die des „Neugeweihten“,
sind sie ungültig). Das Fettgedruckte ist falsch und häretisch. Ein Bischof, der unerlaubterweise Weihen
spendet, spendet diese unerlaubt – aber immer gültig! Das sollte eigentlich jeder Katholik wissen!
@chico flojo Aber letztlich liegt es im Ermessen Gottes Ausnahmen zuzulassen. Bist Du Dir ganz sicher,
dass bei Gott Ausnahmen zugelassen werden? Bist Du Dir sicher, dass von Gott auch Ausnahmen beim NOM zugelassen
werden – und bei der Handkommunion – und bei Messdienerinnen – und bei Kommunionhelferinnen – und beim
Volksaltar – und bein Konzilsbischöfen und beim Konzils-Papst?
Statt Wandaltarmesse mit schön besticktem Priesterrücken zum Volk eine verständliche Eucharistiefeier
von engagierten Christen. Die ersten Christen feierten die Eucharistie um einen Mahltisch und danach eine
Agape (Liebesmahl). Agape-Projekt heute: Gerade in den ersten Lebenjahren ist die Ernährung für Kleinkinder
wichtig. Oft haben die Mütter in den Slums nicht genug Muttermilch, um ihre Kleinen zu ernähren. Die
Christen von „wort und tat“ verteilen täglich einen Viertelliter Milch an die allerkleinsten Slumbewohner,
damit sie nicht gleich von Anfang an chancenlos sind. Gelobt sei Jesus Christus !
Häretiker und Apostaten riskieren nur ihr eigenes ewiges Leben – eine Nichtbekehrungsmöglichkeit kann
man aber von niemandem, der im irdischen Pilgerstand ist, behaupten, wie einige eindrucksvolle Bekehrungen
belegen, die aus Sündern große Heiligen machten, wie St. Paulus, der Vaters der großangelegten Heidenmission,
und St. Augustinus, der einflußreichsten Kirchenvater und auch andere große Heilige belegen – aber St.
Paulus und St. Augustinus sind ja nicht irgendwer, sondern die Größten der Theologie.
#110 chico flojo 22:56:16 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Clarissa Colonia Sie treffen einen wunden Punkt. Aber letztlich liegt es im Ermessen Gottes Ausnahmen
zuzulassen. Einem gläubigen Menschen, der mit dem guten Vorsatz, mit echter Reue und Bußintention in
Reichenstein oder wo auch immer die Beichte ablegt, wird Gott wohl nicht seine Barmherzigkeit versagen.
Und es gilt immer noch das, was Christus gesagt hat:„Wer nicht gegen uns ist, ist für uns.“ Und die Gemeinten
haben Dämonen ausgetrieben – und das gewiß nicht durch den Beelzebub.
Ist für Reichenstein ein Diözesanbischof verfügbar, der unzweifelhaft römisch- römisch-katholischer
katholischen Glaubens ist, und dessen Personal – Kleriker wie Laien – unzweifelhaft römisch-katholischen
Glaubens ist, und der den kanonisierten Römischen Kult nach dem Meßbuch St. Pius’ V. entweder zelebriert
oder zelebrieren läßt? Wohl kaum, nachdem dies schon auf das Papsttum nicht mehr zutrifft … Liegt
in Reichenstein eine solche Vollmacht des Diöesanbischofs vor? (Wenn nicht, sind die Absolutionen ungültig …
und die Herren wissen das, weil das ja in dem Kirchenrecht steht, das sie vorgeblich einhalten …)
Liebe Wandaltarfreunde und Volksaltarfeinde Worauf kommt es an? Ich selber bin gerade noch als Ministrant
mit lateinischen Gebeten aufgewachsen und habe erlebt wie gleichzeitig am Hauptaltar und zwei Seitenaltären
die Heiligen Geheimnisse zügig zelebriert worden sind. Und ich habe mich als Student über die Liturgiereform
gefreut. Heute kann ich beide Liturgieformen aktzeptieren. Und auch die veranrwortliche Freiheit der Gestaltung
gemäß der Zielgruppe: Jugend, Senioren, Familien, Gemeinde. 80 % der Heiligen Messen passen zu Leuten
über 60. 1/2 % der Messen werden für eine Minderheit auf tridentinisch gefeiert. Es gibt lebendige Gemeinden
in Dörfern und Städten, da sind die Kirchen voll. Auch unsere Tridentina ist voll. Die Kirche ist klein
und die Liebhaber kommen aus dem ganzen Bundesland. Ich ziehe es vor, Gott als Mitte der Gemeinde am Tisch
des Herrn zu loben. Dabei habe ich nichts gegen kunstvolle Bühnenaltäre aus der Gotik oder des Barocks,
die es allerdings vor ihrer Zeit nicht gegeben hat. Auf Jesus Christus und seine Botschaft kommt es an.
@mrs cologne Diese Ausdrucksweise („mit dem Rücken zum Volk“) wird absichtlich vom „linken Lager“ verwendet,
um bei den Gläubigen Negativgefühle, für diese Art die Messe zu begehen, zu wecken. diese Ausdrucksweise
ist genau die Beschreibung des gläubigen Volkes. Die Menschen erkennen darin die Hinwendung zu ihnen
als einem Träger der Liturgie. Liturgie ist Sache des gesamten Volkes Gottes – und nicht nur des Priesters.
Vorbild des christlichen Gottesdienstes ist eher die familiäre Pessach-Feier als der Tempelkult. Der
Tempelkult wurde durch das Opfer Christi am Kreuz ersetzt – Christus ist unser Hoherpriester beim Vater!
Apropos Bußsakrment … … zur Gültigkeit des Bußsakraments muß der Spender neben (gültiger) Weihegewalt
über eine gesonderte Vollmacht zur Spendung des Bußsakraments durch den Diözesanbischof verfügen (cann.
872-874 CIC 1917). Liegt in Reichenstein eine solche Vollmacht des Diöesanbischofs vor? (Wenn nicht,
sind die Absolutionen ungültig … und die Herren wissen das, weil das ja in dem Kirchenrecht steht,
das sie vorgeblich einhalten …)
#104 Mrs.Cologne 22:41:20 | Dienstag, 19. Mai 2009
@l’alleanzadifensivaperlaverita Diese Ausdrucksweise („mit dem Rücken zum Volk“) wird absichtlich vom
„linken Lager“ verwendet, um bei den Gläubigen Negativgefühle, für diese Art die Messe zu begehen,
zu wecken. Man schafft (bzw. manipuliert) damit eine Trennung bzw. eine gewisse Feindschaft zwischen Priester
und Gemeinde, welche hinterhältiger gar nicht sein kann. Da ja gerade hier die Gemeinschaft betont wird!
#103 Regina 1961 22:27:05 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Heggi Sorry, ich habe heut Nachmittag gedacht, Sie wollten mich veräppeln mit Ihrer Frage, nach dem
Jahr vom NIM. Ich meine natürlich den von 1975. Das ist der für mich gültige Ordo. Mir ist auch klar,
daß es noch ältere Meßbücher gibt, ich kenne mich im Détail aber nicht so gut damit aus, für mich
ist der von 1975 mit den Aktualisierungen sprich Neuauflagen, bindend. Regina
Die (hoffentlich bald) zu Ende gehende Ära der „Volksaltäre“ Immer wieder, wenn ein Priester nicht an
einem „Volksaltar“ zelebriert, kann man hören oder lesen, er habe „mit dem Rücken zum Volk“ zelebriert.
Es muss immer wieder betont werden, dass das kein glücklicher Ausdruck ist, vielmehr wäre zu betonen,
dass Priester und Volk in dieselbe Richtung gewandt sind! Was die sogenannten „Volksaltäre“ betrifft,
sind diese nicht nur überflüssig, sondern oft für den innerlichen Vollzug der heiligen Geheimnisse
nachteilig (betrifft den Zelebranten und die teilnehmenden Gläubigen)! Lernen wir in dieser Hinsicht
etwas von den ostkirchlichen Riten! Dass nicht wenige „Volksaltäre“ zudem direkt lächerlich, extrem
niedrig, sündhaft teuer (weil angeblich „künstlerisch“) usw. sind, dürfte wohl schon vielen aufgefallen
sein! Als einige von uns vor kurzem in Altötting waren, haben wir diesbezüglich ein besonderes Negativbeispiel
gesehen: den „Volksaltar“ in der sonst sehr schönen Magdalenskirche!
@r.ruhrgebietler die eheschließung erfolgt ja nicht vor den menschen und deren konstrukten des cic und
was sonst noch alles. sie erfolgt vor Gott, Deine Erkenntnisse werden immer protestantischer … Ich wusste
bis heute nicht, dass Du die standesamtliche Trauung als die einzig wahre und gültige Trauung betrachtest.
#100 Mrs.Cologne 21:59:21 | Dienstag, 19. Mai 2009
Hey Schalom, haben Sie Probleme? Nicht vergessen, „Menschen verhungern auf dieser Welt!“! Ministrantinnen
und Handkommunion sind verboten: Mo. 18.Mai 2009 0:48
Nicht mit dem Priesterücken zum Volk, sondern Liturgie in der Nachfolge Jesu Christi Christen für Steinbruchkinder:
Vijaya, 8 Jahre. Das Mädchen arbeitete täglich im Steinbruch. Aus Felsbrocken mußte Schotter werden.
Mit dem Hammer. Weil es zu wenig Lohn für die Familien gab, mussten die Kinder mithelfen. Durch ein christliches
Projekt „wort und tat“, besuchen die Kinder jetzt eine Schule und brauchen nicht mehr in den Steinbruch.
Hier wird das Fundament für ihre Berufsausbildung gelegt. Die Gottesdienste sind in der Landessprache
mit dem Gesicht zum Volk. Denn Gott ist in seinem Volk.
@Schalom …ist Heulen und Zähneknirschen der Edelkatholiken… Ach ja – glauben Sie das tatsächlich?
Finden Sie das denn so wichtig, was Sie schreiben? Ich nicht. Meine Kieferpartie ist sehr entspannt und
auch die Tränendrüsen erfreuen sich wohligen Ruhens.
Freilich, Herr Shalom: [kursiv]keinerlei katholischen Kult. Es war ein jüdisches Festmahl.[kursiv Eine
vollkommen neue Erkenntnis. Bei dieser Gelegenheit schnappte der junge Jeshua auch den noch jüngeren
Johannes. Wir wissen es dank Ihrer begeisterten Zuschriften. Es war, Sie wissen es genau, das Passah-Fest.
Es freut mich, wie ernst Sie die Neu-Evangelisation nehmen.
Werter Orlando, zunächst: Da man bei den genannten Adressaten von der Fortgeltung des CIC 1917 ausgeht,
ist er für die Beurteilung der dortigen Rechtauffassung maßgeblich heranzuziehen. Inhaltsgleich gehen
die cann. 209 (CIC 1917) und 144 (CIC 1983) für die Ergänzung fehlender Leitungsgewalt im äußeren
Bereich davon aus, daß ein allgemeiner Rechtsirrtum über die anzuwendenden Tatbestände oder ein Tatsachenirrtum
über die rechtsrelevanten Sachverhalte vorliegt. Ein Rechts- oder Tatsachenzweifel ist hierfür nicht
ausreichend. Ein allgemeiner Rechtsirrtum liegt dann vor, wenn eine bestimmte Rechtsnorm angewendet wird,
weil man irrtümlich von ihrer Anwendbarkeit ausgeht. In der Frage der Assistenzbefugnis war der Rechtsirrtum
nur bis zur allgemeinen Einführung und Verkündigung des Dekrets „Tametsi“ möglich; seither 1917 gilt
ein einheitliches formales Eherecht, bei dem auch keine nennenswerten Unterschiede zum CIC 1983 bestehen.
Ergo: Kein Rechtsirrtum möglich. Ein Tatsachenirrtum liegt nur dann vor, wenn alle Beteiligten und Umstehenden
einer Rechtshandlung der Meinung sind, ein bestimmter (tatsächlich nichtvoerliegender) Sachverhalt läge
in einer Weise vor, daß er die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erlaubt/verbietet. Z.B. wenn die
Brautleute, der Assistent, die Zeugen und alle Umstehenden annehmen, eine bischöfliche Erlaubnis liege
vor, die eine Trauung erlaubt, obwohl sie nicht vorliegt. Leitungsgewalt kann aber weder rückwirkend
suppliert werden, noch bei ungültig Geweihten.
@schalom Das ist schon klar; mit dem Rücken zum Volk, das ist die Haltung des jüdischen Hohenpriesters
beim Opfer. Dass das übernommen wurde ist nur konsequent, ersetzt und vollendet doch das Opfer des neuen
Bundes die jüdischen Tempelopfer.
@galatea Mein Gotthart, Sie müssen nicht immer alles so enge sehen. ich habe ein weites Herz – kenne
allerdings auch Bestimmungen. Sollte dieser Bonner Kirchenrechtler Recht haben, freue ich mich schon auf
die Teilnahme von Bischof Gaillot und dieser 4 Piusvereins-Bischöfe auf einem kommenden Konzil.
Eins ist schon richtig: Unser Herr Jesus Christus zelebrierte an seinem Mahltisch keinerlei katholischen
Kult. Es war ein jüdisches Festmahl. Was nachher gekommen ist, ist historische Entwicklung klerikaler
Spielarten mit den Rücken zum Volk. Auf diese Aussage hin, ist Heulen und Zähneknirschen der Edelkatholiken
erlaubt.
@clarissa colonia Weder bin ich Alois, noch bist du auf meine Replik eingegangen; zu Erinnerung: Can.
144 – § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls
bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren
wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt. § 2. Dieselbe Norm wird auf die in
cann. 882, 883, 966 und 1111, § 1 genannten Befugnisse angewandt.
Werter Alois, mit Halbwissen sollte man besser nicht zu reüssieren versuchen … Für das Vorliegen einer
formpflichtbefreienden Notlage verlangt can. 1098 CIC 1917: – aktuelle, tatsächliche Todesgefahr für
wenigstens einen Partner. – Unmöglichkeit, den Ortspfarrer, den Ortsordinarius oder einen anderen assistenzbefugten
Priester anzugehen und Andauer dieses Zustands über einen Zeitraum von mehr als einem Monat. Ob sich
wohl alle Brautleute in aktueller Todesgefahr befinden werden? Oder biegt man die Wirklichkeit zurecht,
indem man behauptet, man könne den Pfarrer von Monschau oder den Ortsordinarius über Monatsfrist nicht
erreichen …? Wahrscheinlich letzteres, denn eine der herausragendsten Fähigkeiten der Mitglieder in
der Murmeltierbruderschaft ist es ja, sich die Wirklichkeit akribisch so lange zurechtzulügen, bis sie
ins kanonische Recht hineinzupassen scheint …
Sehr geehrter Herr Gotthard, www.kathnews.de/…px-nicht-suspendiert/ Mein Gotthart, Sie müssen nicht
immer alles so enge sehen. Freilich, eine Meinung, nicht einmal konsequent – weitaus differenzierter aber
als Ihre und HBRs Sektenbrüllerei und ccs Despektierlichkeiten. Sehr geehrter Her Alois Bischof: Auch
wenn das Ihnen, den Neo-Modernisten und der Amtskirchenclique ohne katholische Konfession nicht gefällt –
weil die Gläubigen sich dort endgültig außerhalb der neomodernistischen Verseuchungssphäre herausgehalten
würden. Das ist, was jedem Gläubigen vorgeworfen wird. Und der Kirche sowieso.
@clarissa colonia Klar, aber im vorliegenden Fall (Eheschließung bei der FSSPX) wird wohl der can.144
regelmäßig zutreffen. Da wird sich in 20 Jahren keiner drauf berufen können, dass die Eheschließung
nicht gültig zustandegekommen ist.
nochmal der (neo)barocke Gipsengelwahnsinn in dieser Kirche ist wirklich widerlich! So stimmt doch mit
ein in mein Klagelied, ihr kirchenfeindlichen Lackaffen! Ist doch eines eurer Lieblings-„Argumente“! HBR,
Gotthard, Sefirot, et al. wo seid ihr Großmäuler?
@brandenburgis mit Psalm 1 kommst Du mir nicht weg! Ich möchte von dir wissen, wie auf Reichenstein nach
Tridentinum Ehen gültig geschlossen werden können
@Gotthard Gottlob warnt mich die hl. Kirche, mit dem Abschaum wie Dir gemeinsame Sache zu machen: Wohl
dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter
sitzen, sondern hat Lust zum Gesetz des HERRN und redet von seinem Gesetz Tag und Nacht!
@brandenburgis Werter Brandenburgis, ich warte auf Deine Erkenntnisse bezüglich möglicher Trauungen
in Reichenstein – unter besonderer Berücksichtigung der Beschlüsse des Trienter Konzils. Hochachtungsvoll
aber ja doch! die eheschließung erfolgt ja nicht vor den menschen und deren konstrukten des cic und was
sonst noch alles. sie erfolgt vor Gott, ddessen sohn Jesus Christus ist. und Ihm sind diese idiotischen
cic’s etc. schnurz. nein, ihrer auffassung kann sich kein rechtgläubiger Christ anschließen! für mich
käme nur eine kirchliche heriet in frage – nur eine heirat flankeirt von der hlg. ewig gültigen trid.
liturgie!
Klarissin Als Nonne und Frau wissen Sie wohl nicht von der Notstandslage und dem „großen Übel“ welches
auch die Trauung vor Zeugen, ohne Anwesenheit eines Geistlichen erlaubt. Auch in Reichenstein bei Monschau
können von den Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. gültig Trauungen vorgenommen werden. Auch
wenn das Ihnen, den Neo-Modernisten und der Amtskirchenclique ohne katholische Konfession nicht gefällt –
weil die Gläubigen sich dort endgültig außerhalb der neomodernistischen Verseuchungssphäre herausgehalten
würden. Auch sämtliche Ehen vor den Priestern von Campos von 1981-2002 geschlossen, ausserhalb der Diözese
von zum Teil suspendierten Priestern ohne ordentliche Jurisdiktion (jedoch mit ausserordentlichen), wurden
vom Vatikan anerkannt. In der Stille, aber dennoch. Da darfst Du dich aufregen und wehren, aber dieses
miese Argument gilt nicht mehr als Munition gegen die Piusbruderschaft. Das wird künftig weiter geklärt
werden.
Trauungen, werter Gotthard, können dort erlaubt und gültig nicht vorgenommen werden, weil 1) für die
der Eheschließung vorausgehenden Formalitäten ausschließlich der vom Ortsordinarius eingesetzte Parochus
proprius der Brautleute zuständig ist (vgl. cann. 1019-1034 CIC 1917). 2) nach dem Dekret „Tametsi“ des
Tridentinum und (altem) kodikarischem Recht (D990-992; sinngleich mit can. 1094 CIC 1917) nur der Ortspfarrer,
der Ortsordinarius oder ein von einem der beiden rechtmäßig delegierter Priester einer Eheschließung
assistieren kann. 3) Trauungen in der Pfarrkirche stattfinden müssen und nur mit Genehmigung des Ortsordinarius
in einer Kapelle oder einem Oratorium stattfinden dürfen (vgl. can. 1109 § 1 CIC 1917). 4) kein Bischof
außerhalb seines Gebiets ohne ausdrückliche Erlaubnis des zutändigen Ortsordinarius gültig Priesterweihen
spenden kann (can. 1008 CIC 1917 – wenn die der anderen Mönche genauso zustandegekommen sind, wie die
des „Neugeweihten“, sind sie ungültig). 5) ohne gültigen Empfang des Weihesakraments niemand hoheitlich
Kirchengewalt ausüben kann und ihm eine solche auch nicht (sub-)delegierbar ist (can. 145 § 1 CIC 1917).
Trauungen Wie sieht es denn nun mit Trauungen in Reichenstein aus? Wer wird dort trauberechtigt sein nach
den Bestimmungen des tridentinischen Konzils?
@wassers „aber auch er hat als Konzilsberater an eben diesen Beschlüssen mitgewirkt, insofern ist auch
hier keine eigentliche Tatkraft und Handlungsfähigkeit zu erwarten.“ Menschen ändern sich. Von DonBosco
gibt es eine Vision, nach der ein Papst sein Schiff an 2 Säulen festmachen werde, der Säule der Heiligen
Jungfrau und Gottesgebärerin und der Säule der Allerheiligsten Eucharistie. Ich erkenne darin durchaus
die Alte Messe – und einen Papst, der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nicht an dieser Säule vertäut
war, nach diesem Zeitpunkt aber schon.
@möchtegern – Beten… ist eine mächtige Waffe, die wir gegen den Antichrist und seine Herrschaft einsetzen
müssen, aber es gilt auch, entsprechend zu handeln und dazu gehört, dass Katholiken endlich lernen,
dass Rom längst aufgehört hat, Rom zu sein, sondern dass dort der Antichrist – so auch Montini/Paul
VI – in das Innerste der Kirche eingedrungen ist und man ihn gewehren lässt. Die Versuche Benedikts sind
anerkennenswert, aber auch er hat als Konzilsberater an eben diesen Beschlüssen mitgewirkt, insofern
ist auch hier keine eigentliche Tatkraft und Handlungsfähigkeit zu erwarten.
@wassers „… hätte man nicht die Auflösung wie heute erzielen können.“ Satans Ketten sind wieder gelöst:
ihm ist eine kurze Zeit gegeben, zu herrschen. Gürten wir uns mit dem Rosenkranz, ihm diese Ketten wenigstens
in unserer Umgebung wieder anzulegen.
@möchtegern – Ja,… Sie können von der Zahl der aktiven „Katholiken“ durchaus Recht haben, aber es
gilt ja wie bei den Protestanten, die Karteilleichen mit zu verwalten und davon gibt es reichlich, die
durch Ihre Kirchensteuer erst diese gigantische Glaubenszerstörung ermöglicht haben. Wären Katholiken
es nicht nur gewohnt zu gehorchen, sondern diesen Gehorsam zu hinterfragen, hätte man nicht die Auflösung
wie heute erzielen können.
@HBR – Einen „Gottesdienst“… gestaltet man in der katholischen Kirche nicht, denn hierfür gibt es festgelegte
Rubriken, die man einzuhalten hat. Der große Unterschied liegt natürlich gegenüber der konziliaren
„Kirche“, dort können Sie nach Herzenslust gestalten, obwohl die nachkonziliaren Rubriken dieses eigentlich
auch nicht hergeben, aber welchen Konzilsfunktionär/Liturgievorsteher kümmert das eigentlich? Niemanden!
Darum, liebe konziliare Schestern und Brüder – Geschwister – , „gestaltet“ schön euere Treffen, aber
benutzt nicht den Terminus „Gottesdienst“, den haben schon die Protestanten gepachtet und wissen nichts
mehr damit anzufangen.
Der Aachener Konzilsbischof… wird wohl nicht mehr lange auf seinem bischöflichen Stuhl – Thron kann
man es nicht mehr nennen – sitzen, denn ihm zerrinnt der konziliare Rest an Gläubigen und finanziellen
Mitteln zwischen den Fingern. Was übrig bleibt, reicht wohl kaum noch für die Eigenständigkeit, sondern
dürfte in die „Erzdiözese“ Köln integriert werden.
@ HBR So, so – also all die Jahrhunderte hat die Kirche magischen Aberglauben gelehrt. Ist ja toll. Der
Diözesanpriester ist heute nicht mehr als ein Befehlsempfaänger selbstdarstellerischer und egozentrischer
Gemeinderäte und Pastoralreferenten – bis auf wenige Ausnahmen. Und bevor Sie noch ein Wort über die
Alte Messe verlieren, sollten Sie das Buch „Die Messe aller Zeiten“ von P.Matthias Gaudron lesen oder
sich anderweitig kundig machen. Sie haben nämlich null Ahnung – so unwissend wie ein kleines Kind. @Gähnen
fürs Katerland Wieder zu viel Tscheschenöl gekippt oder was?
Tränen für Vater Land Lieber Vater Land, dessen Boden wir teilhaftig wurden in der Gemeinschaft der
Vielen! mal was für deine Bildung Voreingenommenes, prepotentes und unwesentliches Dasein: Bildung bedeutet
Deduktion. Dafür muss eine alte Frau lange stricken.
flojo pass auf wie du mit mir redest, ich bin nämlich ein hohes Tier bei der NPD und wenn ich Lust habe,
stelle ich etwas an. Aber nur Sachen die PRO-DEUTSCHLAND sind, ok??? Und immer noch der Meinung ich hab
nicht alle Kerzen im Leuchter? Ich glaub eher du hast nicht alle Buchstaben im Leuchter-Report, mach mal
was für deine Bildung und dann überleg dir in Ruhe was du das nächste Mal gegenüber einem Deutschen
sagst.
chico flojo zu 1: Hätte man die Liturgiereform entsprechen den Vorgaben von VII umgesetzt, hätten Sie
heute ein Problem. Die lateinische Sprache sollte nämlich durchaus erhalten bleiben. Aber ein paar Übereifrige
meinten wohl „aufräumen“ zu müssen. Na da kann man ja eigentlich froh sein, dass es solche „Übereifrige“
gegeben hat. Ich bin damit ganz zufrieden, dass ich die sonntägliche Messe mit meiner deutschen Sprache
feiern kann. zu 2: Nur die geweihten Hände eines Priesters sind würdig, den Leib des Herrn zu berühren.
Das ist wiederum magischer Aberglaube. zu 3: Sie müssen wohl eher von Christuszentriertheit reden – was
glauben Sie wohl, was ein Priester ist? Gilt nur im Moment der Wandlung. Diese vollzieht der Priester
in Persona Christi. Ebenso die Beichte. Trotzdem wird dem Priester in der alten Messe eine Zentrumsposition
eingeräumt, die so völlig unangemessen ist. Da sind mir die bodenständigen Diözesanpriester lieber,
die ihr Amt als Diener an der Gemeinde begreifen. zu 4: Besser eine gewisse Militanz als irgendein Weicheiergetue.
Außerdem stehen wir ständig mit dem Rücken zur Wand – dank solchen Zeitgeistphantasten wie Sie es sind.
Lieber ein wenig näher am Zeitgeist und damit an den Menschen, als in einer Tradition verhaftet, die
lediglich bis ins Mittelalter reicht. .
@HBR „Redemptionis sacramentum“ Die Unwissenheit und Ignoranz von Modernisten wie Ihnen und leider auch
von manchen Bischöfen ist das größte Problem unserer Zeit. Die Aussage in „Redemptionis Sacramentum“
ist doch völlig eindeutig: „104. Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch
einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. Die Hostie, die eingetaucht wird,
muß aus gültiger Materie bereitet und konsekriert sein; streng verboten ist die Verwendung von nicht
konsekriertem Brot oder anderer Materie.“ Daran hat man sich zu halten, auch und gerade als Bischof. Und
ausgerechnet Leute wie Sie faseln in Bezug auf die Piusbrüder über „Gehorsam“. Immer erst mal vor der
eigenen Tür kehren!
@ HBR zu 1: Hätte man die Liturgiereform entsprechen den Vorgaben von VII umgesetzt, hätten Sie heute
ein Problem. Die lateinische Sprache sollte nämlich durchaus erhalten bleiben. Aber ein paar Übereifrige
meinten wohl „aufräumen“ zu müssen. zu 2: Nur die geweihten Hände eines Priesters sind würdig, den
Leib des Herrn zu berühren. zu 3: Sie müssen wohl eher von Christuszentriertheit reden – was glauben
Sie wohl, was ein Priester ist? zu 4: Besser eine gewisse Militanz als irgendein Weicheiergetue. Außerdem
stehen wir ständig mit dem Rücken zur Wand – dank solchen Zeitgeistphantasten wie Sie es sind. Ich hoffe,
Sie erinnern sich an heute nachmittag. Ich mußte nämlich weg.
Heggi Da ließ er die Meßdiener am Altar die Hostie frei in den Kelch eintauchen. Für Sie und viele
Bischöfe womöglich kein Problem. Für den Papst jedoch ein riesiges. Wo liegt das Problem? Das ist doch
nichts schlimmes? Oder stört Sie die Kommunion unter beiderlei Gestalt? Auf jeden Fall scheinen Sie ja
besser als ein Bischof zu wissen, wie man einen Gottesdienst gestaltet o^/
Regina 1961 Eben! So kann man das Problem des NOM wegreden. Es gibt den NOM nämlich nur auf dem Papier.
Denn in der Praxis feiert ihn jeder, wie er will. Sogar mein Bischof in diesem Jahr in der Chrisammesse.
Da ließ er die Meßdiener am Altar die Hostie frei in den Kelch eintauchen. Für Sie und viele Bischöfe
womöglich kein Problem. Für den Papst jedoch ein riesiges.
Die Crux dieser Gemeinschaften Zwei Gedanken dazu: 1. Es ist gut, sehr gut, dass der Mahltisch weg ist.
2. Es ist nicht gut, einen Hochaltar im neogotischen Stil des vorletzten Jahrhunderts dort aufzubauen.
Von monastisch lebenden Leuten hätte ich mehr Gepür für den Raum und Kunstsinn erwartet. Ich kann nur
hoffen, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Genau an diesen Projekten sieht man die Crux
dieser winzigen Gemeinschaften, viel Idealismus und wenig Umsetzungsmöglichkeiten mangels Leuten, Talenten,
Geld und Orten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bruderschaft nach einer baldigen kirchenrechtlichen
Regulierung baldmöglichst richtige Kirchen bekommt und keine Hinterhofkapellen mehr. Das erweitert den
Blick ungemein und öffnet vielen – noch heimlichen – Sympathisanten die Türe.
Die Gnaden fließen bereits. Wie bitte? Laut Artikel ist höchstens der Apero geflossen. Und natürlich
sind die Taufen gültig, und natürlich werden sie nicht in die Taufbücher der römisch-katholischen
Kirche eingetragen. Die Taufen der Lutheraner sind ja schliesslich auch gültig und die werden auch nicht
in römisch-katholische Taufbücher eingetragen. Manchmal versteh ich nicht, warum man hier so ein Aufhebens
um Banalitäten macht.