Piusbruderschaft
Der Mahltisch ist definitiv weg
Die Rückkehr des Klosters Reichenstein zum katholischen Kult macht gute Fortschritte. Die Gnaden fließen bereits. Von Jean-Pierre Baumer.
Die künftige Klosterkirche.
Die künftige Klosterkirche.
(kreuz.net) Über 200 Jahre nach der Aufhebung des Klosters Reichenstein bei Monschau durch die Franzosen haben Benediktiner aus Bellaigue in Zentralfrankreich die Klosterkirche wieder eingesegnet.

Gut Reichenstein liegt etwa dreißig Kilometer vom unlängst zur Tradition zurückgekehrten Trappistenkloster Mariawald in der Eifel im Bistum Aachen.

Die Gebäude werden in naher Zukunft von Benediktinern aus Bellaigue in der zentralfranzösischen Auvergne besiedelt.

Reichenstein wurde im 12. Jahrhundert als Prämonstratenser-Kloster gegründet.

Das künftige Kloster Reichenstein

Im Jahr 1802 hob Napoleon Bonaparte († 1821) das Kloster auf. Die Mönche wurden vertrieben, die Gebäude und Ländereien als landwirtschaftlicher Betrieb verkauft.

Die Kirche wurde zunächst als Stall und bis 1971 als Scheune genutzt. Das Gewölbe brach man heraus.

Im Jahr 1973 wurde die verfallene Kirche von einem privaten Käufer erworben und durch den „Verein der Freunde und Förderer der ehemaligen Klosterkirche Reichenstein“ renoviert.

In der Kirche fanden Gottesdienste, Hochzeiten, Vorträge und Konzerte statt.

Im Jahr 2008 wurden die Anlage von den altgläubigen Benediktinern von Bellaigue übernommen. Jetzt dient die Kirche nur noch dem Gottesdienst im Alten Ritus.

Bischof Heinrich Mussinghoff von Aachen soll den Priestern seiner Diözese verboten haben, dort liturgischen Anlässen vorzustehen. Doch das war wohl eine überflüssige Maßnahme. Denn die altgläubigen Mönche würden dort vermutlich auch keine Messe im Neuen Ritus wünschen.

Taufen, die in Zukunft in der Klosterkirche gespendet werden, sollen nicht in die Taufbücher der zuständigen Pfarrei eingetragen werden. Gültig sind sie natürlich trotzdem.

Auch Eheschließungen in der Klosterkirche sollen nach Ansicht von Mons. Mussinghoff ungültig sein.

Denkmalschützer und die örtlichen Behörden, die den geplanten Erweiterungsbau genehmigten, sowie die Bewohner der Region stehen der Rückkehr der Mönche nach Reichenstein größtenteils positiv gegenüber.

Die Kirche wurde am 16. Mai durch Abt Dom Matthäus Haynos von Bellaigue gesegnet. Sie ist der Allerseligsten Jungfrau Maria und den heiligen Bartholomäus und Laurentius geweiht.

Für den Anlaß war das Gotteshaus mit Kniebänken, einem neugotischen Altar, Beichtstuhl und einigen Heiligenbildern und Statuen ausgestattet worden. Der bisherige Mahltisch wurde definitiv entfernt.

Nach der Segnung der Kirche zelebrierte Dom Anselm Genilloud OSB eine Nachprimiz als levitiertes Hochamt mit Diakon, Subdiakon und Presbyter assistens.

Der Neupriester stammt aus der Schweiz und wurde am 3. Mai zum Priester geweiht.

Die Predigt hielt der deutsche Distriktobere der Priesterbruderschaft St.Pius X., Pater Franz Schmidberger.

Er hob drei Aspekte des Festtages hervor. Zunächst wegen der Nachprimiz die Bedeutung des Priestertums anhand des Psalmwortes „Tu es Sacerdos in aeternum“.

Dann erwähnte er die Kirchensegnung, die ein Haus Gottes und eine Pforte des Himmels ist – „Domus Dei et porta caeli“.

Schließlich bedachte er die bevorstehende Ansiedlung der Benediktiner und deren Grundsatz „Ora et labora“.

Fast 200 Menschen aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden nahmen an der Nachprimiz teil.

Der neugeweihte junge Pater spendete den Gläubigen nach der Heiligen Messe noch einzeln den Primizsegen.

Nach der Liturgie traf man sich im Klosterhof zu einem Apéro. Für die geladenen Gäste gab es mittags ein Festessen.

Am Nachmittag erfüllten die fünf Mönche die Kirche noch einmal mit ihrem Chorgebet zur gesungenen Vesper.

Bis zum Abschluß der erforderlichen Bauarbeiten und der endgültigen Ankunft der Mönche wird in der Klosterkirche jeden dritten Samstag im Monat um 10.00 Uhr eine Heilige Messe zelebriert.

An diese schließt sich eine Anbetungsstunde für Priester- und Ordensberufungen an.
      
151 Lesermeinungen
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#153   Stephanus   20:58:00 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Das Recht diene dem Menschen und nicht:
der Mensch diene dem Recht.
Machen wir einen Sprung:Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in
* Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen, welche das Recht bestimmen;
* Rechtswertungsquellen, die allgemeine Maßstäbe, wie z. B. Gerechtigkeit oder Freiheit umfassen; und
* Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften.
machen wir einen Sprung:
Wenn es ein Recht gibt, dann muß es auch ausgefüllt werden, es muß also jemand da sein, der es ausfüllt!
So gesehen gibt es weltumfassend massenweise Rechte die immer noch ihre Gültigkeit haben weil sie nie abgeschafft wurden, aber man kann sie nicht mehr anwenden, weil niemand da ist der sie ausfüllt.
Was nutzt mir ein Recht, ein Kirchenrecht welches tausende Seiten Papier bedruckt, wenn es allein in einem Schrank in der Wüste steht und niemand ist da ausser Sand und Hitze? Für die braucht es das Gesetz, das Recht nicht.
Und wenn nun ein Autofahrer sich dorthin verirrt. Kann der was damit anfangen, hilft es ihn weiter oder verbietet es ihm etwas?
Es ist einfach lächerlich, wenn ich meinen Kirschbaum abholze und dann(aus Neid,aus Mißgunst?) einem Anderen verbieten will seine eigenen Kirschen zu pflücken!
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#152   sacerdos helveticus   18:59:49 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@clarissa colonia
Bin (natürlich) noch immer nicht überzeugt, dass der in Frage stehende canon in Ihrem Sinne aufzufassen wäre, das heist als inhabilitierendes Gesetz. In der Tat ist die Wahl des Wortes „nequit“ hier ungewöhnlich.
Aber Ihre Interpretation ist dennoch unzutreffend.
Auch entspricht sie ja nicht der Praxis der Kurie, die ja z.B. auch zur Zeit der Geltung des alten Codex die von Erzbischof Lefebvre unerlaubt geweihten Priester als suspendiert aber selbstverständlich gültig geweiht betrachtet hat!
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#151   Tridentinus   17:13:20 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Stimme der Vernunft
Sie kennen das Inkardinationsrecht nicht gut. P. Schmidberger wurde auf den Titel der Bruderschaft geweiht, aber in die asiatische Diözese inkardiniert. Weltpriester legen kein Gehorsamsgelübde ab, sondern ein Gehorsamsversprechen. Dieses leistete P. Schmidberger dem weihenden Bischof, zugleich sein Generaloberer.
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#150   stimme der vernunft †   13:14:26 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@Tridentinus
Und wie hält es der gute Schmidberger mit dem Gehorsamsgelübde, das er seinem Bischof geleistet hat?
Er ist diesbezüglich genau vom gleichen Schlag wie ein Zölibatsbrecher.
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#149   Tridentinus   11:40:14 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Nein, Stimme der Vernunft
Schmidberger wurde als Priester der Bruderschaft in dieser Diözese inkardiniert. Er wurde ja geweiht, ehe die Bruderschaft irgendwelche Sanktionen traf oder der Erzbischof davon betroffen war. Pauschal kann man nicht suspendiert sein/werden.
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#148   stimme der vernunft †   10:27:10 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@tridentinus
Alle Priester der Bruderschaft sind de iure suspendiert.
Dass Schmidberger ein abgefallener Diözesanpriester ist, der seinem Bischof davongelaufen ist, ändert daran gar nichts.
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#147   Tridentinus   09:38:12 | Mittwoch, 20. Mai 2009
P. Schmidberger
gehört zu jenen Priestern der ersten Stunde der Piusbruderschaft, die auch formal ganz ordnungsgemäß in eine Diözese inkardiniert wurden. Er wurde nie suspendiert und auch diese Inkardination wurde nie aufgehoben. Es handelt sich bei seiner Diözese um eine asiatische, deren Namen mir jetzt nicht präsent ist, den ich aber wieder ermitteln kann, allerdings nicht jetzt. Nur, damit nicht unnötig nachgefragt wird.
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#146   No Comment   09:25:16 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Der Kult, der die Gnaden fließen macht,
ist kein christlicher; denn unsere Gnade ist Christus.
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#145   pamino   07:32:46 | Mittwoch, 20. Mai 2009
de forma et ministris matrimonii
1. Kann das berühmte nequit nicht sowas Ähnliches heißen, wie wenn jemand vor einer unbestreitbaren Tatsache, die nach seiner Auffassung zu einer solchen nie hätte werden sollen, schreit: „Das kann doch nicht sein!“?
2. Welcher der beiden folgenden Sätze ist absurd?
a) Es ist erlaubt, aber nicht gültig.
b) Es ist gültig, aber nicht erlaubt.
3. In dieser ganzen Diskussion ist nicht ein einziges Mal zur Sprache gekommen, daß nicht der Ordinarius, nicht der Pfarrer, nicht der delegierte Kaplan und erst recht nicht ein X-beliebiger wilder, suspendierter, piusfreundlicher Pseudobenediktinermönch am äußersten Rand des Staatsgebietes das Sakrament der Ehe ministrieren kann (quit), sondern einzig und allein die Braut und der Bräutigam zusammenhandelnd; wobei ich nicht weiß, ob die genaue Form der sakramentalen Handlung in aller Fülle in irgendeinem CIC-§ für jeden zu lesen steht.
Hier ist allenfalls ein Auszug aus einem Textbuch, das von einem suspendierten jüdischen katholischen Priester aus dem Theaterstück eines katholischen Edelmannes für einen komponierenden päpstlichen Ritter ersten Grades zwecks der Erbauung der Bevölkerung einer großen, erzkatholischen Stadt gemacht wurde:
ER: Orsù, non perdiam tempo : in questo istante io ti voglio sposar.
SIE: Voi?
ER: Certo, io. Quel casinetto è mio : soli saremo, e là, gioiello mio, ci sposeremo. [dominante, tonica; segue il Duettino]
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#144   clarissa colonia   02:18:58 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Mi care sacerdos,
beantwortet das Ihre Frage? Ansonsten erbitte ich Ihre Nachfrage!
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#143   sacerdos helveticus   00:47:39 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@ clarissa colonia
Bitte bringen Sie doch Belege aus der kanonistischen Literatur , dass der von Ihnen zitierte can 1008 CIC 1917 in Ihrem Sinne zu verstehen ist, das heisst die Weihe ohne Zustimmung des Ortsordinarius ungültigsei!
Diese Auffassung lässt sich m.E. weder aus der Literatur (Auctores probati) noch durch die Praxis der Kurie erweisen!
Siehe für die Gegenmeinung Eichmann-Mörsdorf Kirchenrecht II 9. Aufl. 1958, S. 100: „Wer zur Weihespendung befähigt ist, spendet die Weihe, was die von Seiten des Spenders zu erfüllewnden Voraussetzungen anlangt, immer gültig, sofern er den wesentlichen Weiheritus einhält und die erforderliche Weiheintention hat. Um die Weihehandlung erlaubt vornehmen zu können, muss der Weihespender entweder selbst hierfür zuständig oder von dem zuständigen Oberhirten mit der Weihespendung beauftragt worden sein.
Ausserdem lässt sich der Gegenbeweis m.E. auch gesetzesimmanent führen: Bei Ihrer Interpretation wären die cann. 2372 und 2373 CIC 1917 mit Ihren Strafbestimmungen ja obsolet.
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#142   SignumSalutis †   00:25:23 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@chico
Wer hat denn bitte für die Priesterbruderschaft gesprochen – ich meine offiziell?
Natürlich hat sich hier nicht Herr Schmidtberger (suspendierter Priester) geäußert. Sondern jemand, der mit seinem nick „Marcelus“ offensichtlich auf den Urheber schismatischer Bischofsweihen in der 80ger Jahren anspielen will. Und das dieser seine Gemeinschaft nach besagtem hl. Vater benannt hatte, legte Fr. Clarissa ihm wohl den Widerspruch zwischen seiner Auffassung von der Gültigkeit unerlaubter Priesterweihen durch einen Bischof und der des CIC 1917 dar. So dass Marcelus sich fragen muss: „Pius“, nur, wenn es mir in den Kram passt?
SignSal
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#141   Simplicius   00:19:19 | Mittwoch, 20. Mai 2009
@clarissae suae salutem
Bitte nicht immer nur mit Marcelus streiten. Bekommt den Simplicius keine Antwort auf seine bescheidene Anfrage von 23.49 Uhr?
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#140   clarissa colonia   00:15:51 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Marcellus,
ich schriebs schon einmal und wiederhole es gerne wieder, und Sie, werter Marcellus, sind der schlagende Beweis für die Richtigkeit dessen:
Die Mitglieder der mikroskopischen Murmeltierbruderschaft taten sich bislang in keinem (mir bekannten) Bereich durch erwiesene (oder gar überragende) Kenntnisse hervor.
Einzig in der Fähigkeit, sich die Wirklichkeit so lange zurechtzulügen, bis sie anstoßfrei in den Rahmen des kanonischen Rechts hineinzupassen scheint, damit man möglichst effektiv und ökonomisch den Anschein (aber auch nicht mehr) vorbildlicher Rechts- und Traditionstreue erwecken kann, ja da leisten die Bruderschaftsbrüder Beachtliches!
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#139   Sefirot   00:15:06 | Mittwoch, 20. Mai 2009
In den streng katholisch besetzten Gebieten
von Oberbayern nennt man das Lüftlmalerei, weil die Luft doch überall ist und man lautes Malen dagegen nicht überall hören kann…daher. :)3
Also streng genommen gibt es keine Kultur
der katholischen Lautmalerei mehr. Schade, wirklich schade um Fred…
Aber die hat es vor dem VAT II. gegeben…sicher wie das Amen in der Kirche…!
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#138   SignumSalutis †   00:11:42 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Gültigkeit
Also: zum „nequit“ @ clarissa: findet da ähnlich wie beim Eherecht Anwendung, dass die Kirche nach Innen für die Gütligkeit die Einhaltung der Normen oder einer gewissen Formpflicht einfordert; das eigene Recht anderer Kirchen und kirchliche Gemeinschaften (wie z. B. bei der Ehe zwischen protestantischen Christen, die ja Matrimonium inter baptizatos ist) bezüglich der Gültigkeit aber anerkennt? Somit „Pius-Weihen“ gerade deshalb ungültig seien, weil die betreffenden Bischöfe sie „innerhalb“ der katholischen Kirche auszuführen gedenken, und eben keine kirchliche Selbständigkeit beanspruchen?
Denn die Gültigkeit orthodoxer Weihen wird doch nicht in Frage gestellt: sonst gäbe es ja für Vereinbarung zur Communicatio in sacris o. ä. keinerlei Grundlage. Noch nie hörte ich davon, dass man von einem orthodoxen Bischof verlangt hätte, er müsse zunächst den röm.-kath. Ortsbischof um Erlaubnis fragen, damit er gültig weiht.
:-S :-S Ohja. Das Kirchenrecht. Eine eigene Welt. :-S :-S
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#137   Stephanus   00:09:35 | Mittwoch, 20. Mai 2009
So gesehen
hat Kirchenrecht also was mit Disziplin zu tun. Einmal abgesehen von materieller Sicherheit die ja auch eine Rolle spielt, ist es doch so, daß hier Heil verkündigt wird und damit darf niemals Willkür einhergehen. Der Gläubige muß schon sicher sein können, daß er wirklich das Richtige, hier das Gültige erhält.
So gesehen ist das Kirchenrecht also rechtens.
Aber was ist, wenn man als Ottonormalverbraucher das Gefühl nicht mehr los wird, Kirchenrecht steht plötzlich für Willkür oder gar für Machtmißbrauch?
Dann pfeife ich doch irgendwann auf das Kirchenrecht und lasse mich nur noch von seinem Fundament leiten, daß da heißt: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.
So gesehen habe ich mittlerweile keine Schwierigkeiten mehr mit dem Weg der Piusbrüder. Die gehen konsequent ihren Weg und schrecken die gutbürgerlichen Mitte, heute auch Lügenadel genannt, ein wenig auf.
Ein bischen Bewegung aber hat noch keinem geschadet, auch der Amtskirche nicht.
Bald ist wieder Pfingsten, dann kommt wieder vermehrt Bewegung in die Sache. Wohl dem, der sich davon erfassen läßt.
Übrigens, keine faule Ausreden gegen ein Hin-und Her mit dem Heiligen Geist als Trainer, geistige Bewegung hält jung!
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#136   Kraut   00:08:44 | Mittwoch, 20. Mai 2009
„Ein Bischof kann außerhalb des eigenen Territoriums keine Weihen spenden ohne Erlaubnis des Ortsor…
Auch nicht der Bischof von Rom?
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#135   Schalom   00:08:22 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Allein selig die Edelkatholiken, denn sie werden …???
*
Die Stimme Jesu:
„Selig die Barmherzigen, sie werden Barmherzigkeit erlangen.“
Gite Nacht !
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#134   Großwildjäger   00:04:42 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Gibt es…
…auch katholische Lautmalerei? :-O
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#133   Sefirot   00:03:10 | Mittwoch, 20. Mai 2009
Die knochensplitternde Kniebohrerei
…des Marcellus. Er keift um Worte wie bibelbessene, evangelikale Protestanten.
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#132   Marcelus   00:00:08 | Mittwoch, 20. Mai 2009
clarissa c. die Kirchenrechtsverdreherin: Bemühen Sie bitte nicht die Interpretation eines Wortes
des CIC, wenn die kirchliche Lehre hierüber jedem Katholik bekannt ist.
Der Bischof kann nicht legal weihen – illegal kann der Bischof immer weihen.
Das ist Lehre der Kirche – aber Ihnen ist ja einiges von der katholischen Lehre, was unfehlbar ist, unbekannt.
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#131   clarissa colonia   23:57:13 | Dienstag, 19. Mai 2009
Marcellus,
vielleicht leeren Sie jetzt mal Ihren Mund und füllen endlich Ihren Kopf.
In can. 1008 steht „nequit“ – „er-sie-es kann nicht“. Das ist eine inhabilitierende Rechtsnorm …
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#130   Marcelus   23:53:33 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c.: Nach Lehre der Kirche kann der Bischof natürlich immer gültig die Weihe spenden,
nur ob er das „darf“, ist die Frage des Kirchenrechtes. Das Kirchenrecht ist hier nur für die Legalität zuständig – das ist über das Weihesakrament hinlänglich bekannt, oder warum würde sonst die Kirche ausdrücklich auch die Weihespendungen in schismatischer Weise anerkennen!
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#129   clarissa colonia   23:51:20 | Dienstag, 19. Mai 2009
Marcellus,
jetzt geben Sie doch endlich Ruhe:
„Can. 1008 – Episcopus extra proprium territorium sine Ordinarii loci licentia nequit ordines conferre …“
„Ein Bischof kann außerhalb des eigenen Territoriums keine Weihen spenden ohne Erlaubnis des Ortsordinarius …“ (eigene Übers.)
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#128   Simplicius   23:49:50 | Dienstag, 19. Mai 2009
@ad clarissam Doctorem utriusque iuris praeclaram
Verehrte Clarissa, da Sie so freundlich Rechtsberatung erteilen (und das ganz sine pecunia) erbitte ich eine Auskunft. „Nequit ordines conferre“ scheint ja ganz eindeutig. Aber: meint „nequit“ „es ist ihm nicht gestattet“ (im Sinne von „ich kann als Beamter keine Geschenke für eine pflichtgemäße Handlung annehmen) oder meint es, die Weihehandlung sei sakramental wirkungslos? Ich hatte bislang den Eindruck, der Papst und die Kardinäle (die ja rechtskundige Berater haben werden) nähmen an, daß die in der Pius-Bruderschaft geweihten Priester etwa eine Hostie konsekrieren können (was ja doch eine ‘gültige’ Weihe voraussetzt). Ich bin einfach irritiert (und beruhige mich mit dem Gedanken, daß die tiefere Kenntnis des kanonischen Rechts nicht heilsnotwendig ist).
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#127   chico flojo   23:45:16 | Dienstag, 19. Mai 2009
@SignumSalutis
Wer hat denn bitte für die Priesterbruderschaft gesprochen – ich meine offiziell? Ansonsten haben Sie nichts Erhellendes geschrieben.
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#126   Marcelus   23:44:46 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c. zitiert schon richtig – aber wenn sie aus korrektem kirchlichen Text etwas direkt
Häretisches herausliest, dann hat sie nicht genau genug übersetzt, sondern zu frei: Und das führt zu Häresien.
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#125   SignumSalutis †   23:39:14 | Dienstag, 19. Mai 2009
Wenn garnix mehr hilft, charismatisch
:(3 :(3 :(3 :(3 :(3
Ein Hoch auf Clarissa – heute wieder prima in Form! Wieviele mittelalterliche Dekretalien und Rechtsquellen haben Sie denn noch im Ärmel :-O :-O :-O
Vielleicht wird ja jetzt auf Ihre Erläuterungen hin die Bruderschaft umbenannt, da schon Pius X. ein (modernistischer?) Häretiker gewesen ist :-D :-D .
Erstaunlich auch: die Tradi-Paragraphenreiter werden, insbesondere, was die Sakramente betrifft, erstaunlich charismatisch. Plötzlich schaut der liebe Gott auf die Herzen, wenn in Reichenstein getraut oder Beichte gehört wird, was die Gültigkeit betrifft. Gibt es dort demnächst Privat-TV -Heilungsgottesdienste?
SignSal
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#124   Marcelus   23:37:45 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c.: Im Kirchenrecht findet sich sicherlich keine Häresie,
und auf jeden Fall keine Häresie in einem für die Kirche so elementaren Punkt wie das Weihesakrament!
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#123   chico flojo   23:35:49 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Gotthard
Wissen Sie eigentlich, wie in früheren Zeiten – zu ganz frühen Zeiten die Handkommunion praktiziert wurde? Bei der heutigen Handhabe ist die Gefahr mangelnder Ehrfurcht und Andacht ungleich größer als in der damaligen Praxis.
Trifft es nicht zu, daß der Empfang der Kommunion aus der Hand des Priesters diesem Ursprung sehr viel näher kommt?
Wir leiden doch unter Priestermangel, nicht war? Ist es dann nicht so, daß jede Meßdienerin eine mögliche Berufung zum Priesteramt weniger ist. Und immer wieder das leidige Thema – die gemeinsame Zelebrations-bzw. Gebetsrichtung. Geradezu unerschöpflich. Zu guter Letzt – es gibt keine Konzilsbischöfe oder Konzilspäpste und auch keine Konzliskirche. Sondern Diener Gottes, die ihres Amtes entweder würdig oder nicht würdig sind.
@Clarissa Colonia
Diese Rumreiterei auf dem Kirchenrecht führt zu nichts. Noch sind wir keine Gesetzes-sondern eine Glaubensreligion.
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#122   clarissa colonia   23:32:59 | Dienstag, 19. Mai 2009
Werter Marcellus,
ich hänge keinen Häresien an, ich beliebte nur aus dem Kirchenrecht zu zitieren, das auf Weisung des Hl. Pius X. zusammengestellt und von seinem Nachfolger Benedikt XV. erlassen worden ist. Wenn da Häresien drinstehen, dann waren die das!
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#121   Marcelus   23:30:51 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c.: Die Lehre der Kirche ist klar und jedem gebildeten Katholiken bekannt –
und Sie vertreten eine Häresie.
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#120   clarissa colonia   23:25:06 | Dienstag, 19. Mai 2009
Marcellus,
vielleicht sollten Sie wenigsten soweit das Lesen erlernen, daß Sie ihre privatkatholischen Sondermeinungen anhand von Lehre und Recht der Kirche korrigieren können …
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#119   Marcelus   23:21:58 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c.: Jeder gültiggeweihte Bischof spendet gültig das Weihesakramente, ob mit oder ohne
Erlaubnis des zuständigen Ordinarius’ – so viel sollten Sie als Katholikin schon wissen!
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#118   clarissa colonia   23:19:35 | Dienstag, 19. Mai 2009
Werter Marcellus,
wenn man keine Ahnung hat, vielleich einfach mal schweigen …
„Can. 1008 – Episcopus extra proprium territorium sine Ordinarii loci licentia nequit ordines conferre …“
(Codex Iuris Canonici Pii X Pont. Max. iussu digestus Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus … Typis polyglottis Vaticanis 1919)
Dann waren wohl Pius X. und/oder Benedikt XV. Häretiker, wenn Sie, werter Marcellus, dies in Ausübung Ihres unfehlbaren Lehramts als häretisch bezeichnen.
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#117   Marcelus   23:16:16 | Dienstag, 19. Mai 2009
Sie haben noch etwas vergessen!
– aktuelle, tatsächliche Todesgefahr für wenigstens einen Partner.
– Unmöglichkeit, den Ortspfarrer, den Ortsordinarius oder einen anderen assistenzbefugten Priester anzugehen und Andauer dieses Zustands über einen Zeitraum von mehr als einem Monat.
Unmöglichkeit, durch den Ortsordinarius den lateinisch-katholischen Ritus zu erhalten – nach dem kanonisierten Meßbuch St. Pius’ V., das niemals verboten werden darf, und allen Klerikern immer offensteht!
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#116   chico flojo   23:11:21 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Schalom
Sie denken einfach zu diesseitig. Es ist völlig richtig und vor allem unabdingbar, sich der elementaren Bdürfnisse der im Leben zu kurz gekommenen und unterdrückten Menschen anzunehmen. Denn ein Glaube ohne die Werke ist ein toter Glaube. Aber am Beispiel eines satten Westens sehen Sie doch selbst was passiert, wenn das menschliche Dasein allein auf seine leiblichen Aspekte reduziert wird.
Wir leben relativ bequem und sorgenfrei – aber geht es uns dadurch wirklich besser, als jenen, die jeden Sonntag 15km zur Hl.Messe hin und auch wieder zurück gehen, weil es an der nötigen Infrastruktur bzw. am Geld für eine Busticket fehlt? In einem von jahrelangem Bürgerkrieg zerrissenen Land wie Angola ist so etwas an der Tagesordnung. Und das hat nichts mit einem erfrischenden Berggang in Gottes schöner Natur zu tun.
Aber mit Hingabe und Liebe zum Allerheiligsten. Ein Mädchen bezeichnete die Hl.Kommunion als das „liebe Brot vom Himmel“. Dieses kindliche – nicht naiveEmpfinden fehlt uns.
Und zum Schluß – Die besten Entwicklungshelfer sind auch immer die besten Missionare.
Das ist überall – auch in Europa so. Sie bringen den Menschen beides – das Brot, das den Leib ernährt und das lebendige Brot vom Himmel,welches die Seelennahrung ist. Wie Christus schon sagte: „Der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein, sondern von jedem Wort, das aus dem Munde Gottes kommt.“
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#115   clarissa colonia   23:10:08 | Dienstag, 19. Mai 2009
Caro chico,
natürlich muß man sich nicht ans Kirchenrecht halten – sei es nun das des Jahres 1917, oder das aus dem Jahre 1983.
Aber, wenn man es nicht einhält oder einzuhalten beabsichtigt, sollte man auch die plebeische Attitüde vorgeblicher vorbildlicher Rechtstreue unterlassen …
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#114   Marcelus   23:08:42 | Dienstag, 19. Mai 2009
clarissa c.: Offenbar hatten Sie Häretiker als Glaubenslehrer!
4) kein Bischof außerhalb seines Gebiets ohne ausdrückliche Erlaubnis des zutändigen Ortsordinarius gültig Priesterweihen spenden kann (can. 1008 CIC 1917 – wenn die der anderen Mönche genauso zustandegekommen sind, wie die des „Neugeweihten“, sind sie ungültig).
Das Fettgedruckte ist falsch und häretisch.
Ein Bischof, der unerlaubterweise Weihen spendet, spendet diese unerlaubt – aber immer gültig!
Das sollte eigentlich jeder Katholik wissen!
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#113   Gotthard   23:06:30 | Dienstag, 19. Mai 2009
@chico flojo
Aber letztlich liegt es im Ermessen Gottes Ausnahmen zuzulassen.
Bist Du Dir ganz sicher, dass bei Gott Ausnahmen zugelassen werden?
Bist Du Dir sicher, dass von Gott auch Ausnahmen beim NOM zugelassen werden – und bei der Handkommunion – und bei Messdienerinnen – und bei Kommunionhelferinnen – und beim Volksaltar – und bein Konzilsbischöfen und beim Konzils-Papst?
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#112   Schalom   23:02:36 | Dienstag, 19. Mai 2009
Statt Wandaltarmesse mit schön besticktem Priesterrücken zum Volk
eine verständliche Eucharistiefeier von engagierten Christen.
Die ersten Christen feierten die Eucharistie um einen Mahltisch und danach eine Agape (Liebesmahl).
Agape-Projekt heute:
Gerade in den ersten Lebenjahren ist die Ernährung für Kleinkinder wichtig. Oft haben die Mütter in den Slums nicht genug Muttermilch, um ihre Kleinen zu ernähren.
Die Christen von „wort und tat“ verteilen täglich einen Viertelliter Milch an die allerkleinsten Slumbewohner, damit sie nicht gleich von Anfang an chancenlos sind.
Gelobt sei Jesus Christus !
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#111   Marcelus   23:00:46 | Dienstag, 19. Mai 2009
Häretiker und Apostaten riskieren nur ihr eigenes ewiges Leben – eine Nichtbekehrungsmöglichkeit
kann man aber von niemandem, der im irdischen Pilgerstand ist, behaupten, wie einige eindrucksvolle Bekehrungen belegen, die aus Sündern große Heiligen machten, wie St. Paulus, der Vaters der großangelegten Heidenmission, und St. Augustinus, der einflußreichsten Kirchenvater und auch andere große Heilige belegen – aber St. Paulus und St. Augustinus sind ja nicht irgendwer, sondern die Größten der Theologie.
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#110   chico flojo   22:56:16 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Clarissa Colonia
Sie treffen einen wunden Punkt. Aber letztlich liegt es im Ermessen Gottes Ausnahmen zuzulassen. Einem gläubigen Menschen, der mit dem guten Vorsatz, mit echter Reue und Bußintention in Reichenstein oder wo auch immer die Beichte ablegt, wird Gott wohl nicht seine Barmherzigkeit versagen. Und es gilt immer noch das, was Christus gesagt hat:„Wer nicht gegen uns ist, ist für uns.“ Und die Gemeinten haben Dämonen ausgetrieben – und das gewiß nicht durch den Beelzebub.
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#108   Marcelus   22:50:43 | Dienstag, 19. Mai 2009
Ist für Reichenstein ein Diözesanbischof verfügbar, der unzweifelhaft römisch-
römisch-katholischer katholischen Glaubens ist, und dessen Personal – Kleriker wie Laien – unzweifelhaft römisch-katholischen Glaubens ist, und der den kanonisierten Römischen Kult nach dem Meßbuch St. Pius’ V. entweder zelebriert oder zelebrieren läßt?
Wohl kaum, nachdem dies schon auf das Papsttum nicht mehr zutrifft …
Liegt in Reichenstein eine solche Vollmacht des Diöesanbischofs vor? (Wenn nicht, sind die Absolutionen ungültig … und die Herren wissen das, weil das ja in dem Kirchenrecht steht, das sie vorgeblich einhalten …)
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#107   Schalom   22:49:43 | Dienstag, 19. Mai 2009
Liebe Wandaltarfreunde und Volksaltarfeinde
Worauf kommt es an?
Ich selber bin gerade noch als Ministrant mit lateinischen Gebeten aufgewachsen und habe erlebt
wie gleichzeitig am Hauptaltar und zwei Seitenaltären die Heiligen Geheimnisse zügig zelebriert worden sind.
Und ich habe mich als Student über die Liturgiereform gefreut.
Heute kann ich beide Liturgieformen aktzeptieren. Und auch die veranrwortliche Freiheit der Gestaltung gemäß der Zielgruppe: Jugend, Senioren, Familien, Gemeinde.
80 % der Heiligen Messen passen zu Leuten über 60.
1/2 % der Messen werden für eine Minderheit auf tridentinisch gefeiert.
Es gibt lebendige Gemeinden in Dörfern und Städten, da sind die Kirchen voll.
Auch unsere Tridentina ist voll. Die Kirche ist klein und die Liebhaber kommen aus dem ganzen Bundesland.
Ich ziehe es vor, Gott als Mitte der Gemeinde am Tisch des Herrn zu loben. Dabei habe ich nichts gegen kunstvolle Bühnenaltäre aus der Gotik oder des Barocks, die es allerdings vor ihrer Zeit nicht gegeben hat.
Auf Jesus Christus und seine Botschaft kommt es an.
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#106   Gotthard   22:48:19 | Dienstag, 19. Mai 2009
@mrs cologne
Diese Ausdrucksweise („mit dem Rücken zum Volk“) wird absichtlich vom „linken Lager“ verwendet, um bei den Gläubigen Negativgefühle, für diese Art die Messe zu begehen, zu wecken.
diese Ausdrucksweise ist genau die Beschreibung des gläubigen Volkes. Die Menschen erkennen darin die Hinwendung zu ihnen als einem Träger der Liturgie. Liturgie ist Sache des gesamten Volkes Gottes – und nicht nur des Priesters.
Vorbild des christlichen Gottesdienstes ist eher die familiäre Pessach-Feier als der Tempelkult.
Der Tempelkult wurde durch das Opfer Christi am Kreuz ersetzt – Christus ist unser Hoherpriester beim Vater!
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#105   clarissa colonia   22:42:24 | Dienstag, 19. Mai 2009
Apropos Bußsakrment …
… zur Gültigkeit des Bußsakraments muß der Spender neben (gültiger) Weihegewalt über eine gesonderte Vollmacht zur Spendung des Bußsakraments durch den Diözesanbischof verfügen (cann. 872-874 CIC 1917).
Liegt in Reichenstein eine solche Vollmacht des Diöesanbischofs vor? (Wenn nicht, sind die Absolutionen ungültig … und die Herren wissen das, weil das ja in dem Kirchenrecht steht, das sie vorgeblich einhalten …)
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#104   Mrs.Cologne   22:41:20 | Dienstag, 19. Mai 2009
@l’alleanzadifensivaperlaverita
Diese Ausdrucksweise („mit dem Rücken zum Volk“) wird absichtlich vom „linken Lager“ verwendet, um bei den Gläubigen Negativgefühle, für diese Art die Messe zu begehen, zu wecken.
Man schafft (bzw. manipuliert) damit eine Trennung bzw. eine gewisse Feindschaft zwischen Priester und Gemeinde, welche hinterhältiger gar nicht sein kann. Da ja gerade hier die Gemeinschaft betont wird!
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#103   Regina 1961   22:27:05 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Heggi
Sorry, ich habe heut Nachmittag gedacht, Sie wollten mich veräppeln mit Ihrer Frage, nach dem Jahr vom NIM. Ich meine natürlich den von 1975. Das ist der für mich gültige Ordo. Mir ist auch klar, daß es noch ältere Meßbücher gibt, ich kenne mich im Détail aber nicht so gut damit aus, für mich ist der von 1975 mit den Aktualisierungen sprich Neuauflagen, bindend.
Regina
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#102   l'alleanzadifensivaperlaverità   22:26:17 | Dienstag, 19. Mai 2009
Die (hoffentlich bald) zu Ende gehende Ära der „Volksaltäre“
Immer wieder, wenn ein Priester nicht an einem „Volksaltar“ zelebriert, kann man hören oder lesen, er habe „mit dem Rücken zum Volk“ zelebriert. Es muss immer wieder betont werden, dass das kein glücklicher Ausdruck ist, vielmehr wäre zu betonen, dass Priester und Volk in dieselbe Richtung gewandt sind!
Was die sogenannten „Volksaltäre“ betrifft, sind diese nicht nur überflüssig, sondern oft für den innerlichen Vollzug der heiligen Geheimnisse nachteilig (betrifft den Zelebranten und die teilnehmenden Gläubigen)! Lernen wir in dieser Hinsicht etwas von den ostkirchlichen Riten!
Dass nicht wenige „Volksaltäre“ zudem direkt lächerlich, extrem niedrig, sündhaft teuer (weil angeblich „künstlerisch“) usw. sind, dürfte wohl schon vielen aufgefallen sein! Als einige von uns vor kurzem in Altötting waren, haben wir diesbezüglich ein besonderes Negativbeispiel gesehen: den „Volksaltar“ in der sonst sehr schönen Magdalenskirche!
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#101   Gotthard   22:03:32 | Dienstag, 19. Mai 2009
@r.ruhrgebietler
die eheschließung erfolgt ja nicht vor den menschen und deren konstrukten des cic und was sonst noch alles. sie erfolgt vor Gott,
Deine Erkenntnisse werden immer protestantischer …
Ich wusste bis heute nicht, dass Du die standesamtliche Trauung als die einzig wahre und gültige Trauung betrachtest.
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#100   Mrs.Cologne   21:59:21 | Dienstag, 19. Mai 2009
Hey Schalom, haben Sie Probleme?
Nicht vergessen, „Menschen verhungern auf dieser Welt!“!
Ministrantinnen und Handkommunion sind verboten: Mo. 18.Mai 2009 0:48
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#99   chico flojo   21:58:20 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Schalom
Das ist ja alles sehr gut und richtig und freut mich auch – aber haben Sie nicht etwas vergessen?
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#98   Schalom   21:55:11 | Dienstag, 19. Mai 2009
Nicht mit dem Priesterücken zum Volk, sondern Liturgie in der Nachfolge Jesu Christi
Christen für Steinbruchkinder:
Vijaya, 8 Jahre. Das Mädchen arbeitete täglich im Steinbruch. Aus Felsbrocken mußte Schotter werden. Mit dem Hammer. Weil es zu wenig Lohn für die Familien gab, mussten die Kinder mithelfen.
Durch ein christliches Projekt „wort und tat“, besuchen die Kinder jetzt eine Schule und brauchen nicht mehr in den Steinbruch. Hier wird das Fundament für ihre Berufsausbildung gelegt.
Die Gottesdienste sind in der Landessprache mit dem Gesicht zum Volk. Denn Gott ist in seinem Volk.
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#97   chico flojo   21:52:17 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Schalom
…ist Heulen und Zähneknirschen der Edelkatholiken…
Ach ja – glauben Sie das tatsächlich? Finden Sie das denn so wichtig, was Sie schreiben? Ich nicht. Meine Kieferpartie ist sehr entspannt und auch die Tränendrüsen erfreuen sich wohligen Ruhens.
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#96   Galatea   21:46:21 | Dienstag, 19. Mai 2009
Freilich, Herr Shalom:
[kursiv]keinerlei katholischen Kult. Es war ein jüdisches Festmahl.[kursiv
Eine vollkommen neue Erkenntnis.
Bei dieser Gelegenheit schnappte der junge Jeshua auch den noch jüngeren Johannes.
Wir wissen es dank Ihrer begeisterten Zuschriften.
Es war, Sie wissen es genau, das Passah-Fest.
Es freut mich, wie ernst Sie die Neu-Evangelisation nehmen.
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#95   clarissa colonia   21:45:33 | Dienstag, 19. Mai 2009
Werter Orlando,
zunächst: Da man bei den genannten Adressaten von der Fortgeltung des CIC 1917 ausgeht, ist er für die Beurteilung der dortigen Rechtauffassung maßgeblich heranzuziehen.
Inhaltsgleich gehen die cann. 209 (CIC 1917) und 144 (CIC 1983) für die Ergänzung fehlender Leitungsgewalt im äußeren Bereich davon aus, daß ein allgemeiner Rechtsirrtum über die anzuwendenden Tatbestände oder ein Tatsachenirrtum über die rechtsrelevanten Sachverhalte vorliegt. Ein Rechts- oder Tatsachenzweifel ist hierfür nicht ausreichend.
Ein allgemeiner Rechtsirrtum liegt dann vor, wenn eine bestimmte Rechtsnorm angewendet wird, weil man irrtümlich von ihrer Anwendbarkeit ausgeht. In der Frage der Assistenzbefugnis war der Rechtsirrtum nur bis zur allgemeinen Einführung und Verkündigung des Dekrets „Tametsi“ möglich; seither 1917 gilt ein einheitliches formales Eherecht, bei dem auch keine nennenswerten Unterschiede zum CIC 1983 bestehen. Ergo: Kein Rechtsirrtum möglich.
Ein Tatsachenirrtum liegt nur dann vor, wenn alle Beteiligten und Umstehenden einer Rechtshandlung der Meinung sind, ein bestimmter (tatsächlich nichtvoerliegender) Sachverhalt läge in einer Weise vor, daß er die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erlaubt/verbietet. Z.B. wenn die Brautleute, der Assistent, die Zeugen und alle Umstehenden annehmen, eine bischöfliche Erlaubnis liege vor, die eine Trauung erlaubt, obwohl sie nicht vorliegt.
Leitungsgewalt kann aber weder rückwirkend suppliert werden, noch bei ungültig Geweihten.
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#94   vonHerzmanovsky-Orlando   21:41:54 | Dienstag, 19. Mai 2009
@schalom
Das ist schon klar; mit dem Rücken zum Volk, das ist die Haltung des jüdischen Hohenpriesters beim Opfer. Dass das übernommen wurde ist nur konsequent, ersetzt und vollendet doch das Opfer des neuen Bundes die jüdischen Tempelopfer.
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#93   Gotthard   21:41:19 | Dienstag, 19. Mai 2009
@galatea
Mein Gotthart, Sie müssen nicht immer alles so enge sehen.
ich habe ein weites Herz – kenne allerdings auch Bestimmungen.
Sollte dieser Bonner Kirchenrechtler Recht haben, freue ich mich schon auf die Teilnahme von Bischof Gaillot und dieser 4 Piusvereins-Bischöfe auf einem kommenden Konzil.
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#92   Schalom   21:30:26 | Dienstag, 19. Mai 2009
Eins ist schon richtig: Unser Herr Jesus Christus zelebrierte an seinem Mahltisch
keinerlei katholischen Kult. Es war ein jüdisches Festmahl.
Was nachher gekommen ist, ist historische Entwicklung klerikaler Spielarten mit den Rücken zum Volk.
Auf diese Aussage hin, ist Heulen und Zähneknirschen der Edelkatholiken erlaubt. :-S o.O :-(
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#91   vonHerzmanovsky-Orlando   21:26:26 | Dienstag, 19. Mai 2009
@clarissa colonia
Weder bin ich Alois, noch bist du auf meine Replik eingegangen; zu Erinnerung:
Can. 144 – § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.
§ 2. Dieselbe Norm wird auf die in cann. 882, 883, 966 und 1111, § 1 genannten Befugnisse angewandt.
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#90   clarissa colonia   21:22:28 | Dienstag, 19. Mai 2009
Werter Alois,
mit Halbwissen sollte man besser nicht zu reüssieren versuchen …
Für das Vorliegen einer formpflichtbefreienden Notlage verlangt can. 1098 CIC 1917:
– aktuelle, tatsächliche Todesgefahr für wenigstens einen Partner.
– Unmöglichkeit, den Ortspfarrer, den Ortsordinarius oder einen anderen assistenzbefugten Priester anzugehen und Andauer dieses Zustands über einen Zeitraum von mehr als einem Monat.
Ob sich wohl alle Brautleute in aktueller Todesgefahr befinden werden? Oder biegt man die Wirklichkeit zurecht, indem man behauptet, man könne den Pfarrer von Monschau oder den Ortsordinarius über Monatsfrist nicht erreichen …?
Wahrscheinlich letzteres, denn eine der herausragendsten Fähigkeiten der Mitglieder in der Murmeltierbruderschaft ist es ja, sich die Wirklichkeit akribisch so lange zurechtzulügen, bis sie ins kanonische Recht hineinzupassen scheint …
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#89   Galatea   21:19:58 | Dienstag, 19. Mai 2009
Sehr geehrter Herr Gotthard,
www.kathnews.de/…px-nicht-suspendiert/
Mein Gotthart, Sie müssen nicht immer alles so enge sehen.
Freilich, eine Meinung, nicht einmal konsequent –
weitaus differenzierter aber als Ihre und HBRs Sektenbrüllerei und ccs Despektierlichkeiten.
Sehr geehrter Her Alois Bischof:
Auch wenn das Ihnen, den Neo-Modernisten und der Amtskirchenclique ohne katholische Konfession nicht gefällt – weil die Gläubigen sich dort endgültig außerhalb der neomodernistischen Verseuchungssphäre herausgehalten würden.
Das ist, was jedem Gläubigen vorgeworfen wird. Und der Kirche sowieso.
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#88   vonHerzmanovsky-Orlando   21:19:35 | Dienstag, 19. Mai 2009
@clarissa colonia
Klar, aber im vorliegenden Fall (Eheschließung bei der FSSPX) wird wohl der can.144 regelmäßig zutreffen. Da wird sich in 20 Jahren keiner drauf berufen können, dass die Eheschließung nicht gültig zustandegekommen ist.
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#87   noch ein Landorganist   21:17:40 | Dienstag, 19. Mai 2009
nochmal
der (neo)barocke Gipsengelwahnsinn in dieser Kirche ist wirklich widerlich!
So stimmt doch mit ein in mein Klagelied, ihr kirchenfeindlichen Lackaffen!
Ist doch eines eurer Lieblings-„Argumente“!
HBR, Gotthard, Sefirot, et al. wo seid ihr Großmäuler?
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#86   Brandenburgis   21:16:49 | Dienstag, 19. Mai 2009
Mein Kind,
wenn dich die bösen Buben locken, so folge nicht.
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#85   Gotthard   21:16:02 | Dienstag, 19. Mai 2009
@brandenburgis
mit Psalm 1 kommst Du mir nicht weg!
Ich möchte von dir wissen, wie auf Reichenstein nach Tridentinum Ehen gültig geschlossen werden können
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#84   Brandenburgis   21:12:40 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Gotthard
Gottlob warnt mich die hl. Kirche, mit dem Abschaum wie Dir gemeinsame Sache zu machen: Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter sitzen, sondern hat Lust zum Gesetz des HERRN und redet von seinem Gesetz Tag und Nacht!
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#83   Gotthard   21:08:01 | Dienstag, 19. Mai 2009
@brandenburgis
Werter Brandenburgis,
ich warte auf Deine Erkenntnisse bezüglich möglicher Trauungen in Reichenstein – unter besonderer Berücksichtigung der Beschlüsse des Trienter Konzils.
Hochachtungsvoll
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#82   r.ruhrgebietler   21:07:56 | Dienstag, 19. Mai 2009
aber ja doch!
die eheschließung erfolgt ja nicht vor den menschen und deren konstrukten des cic und was sonst noch alles. sie erfolgt vor Gott, ddessen sohn Jesus Christus ist. und Ihm sind diese idiotischen cic’s etc. schnurz.
nein, ihrer auffassung kann sich kein rechtgläubiger Christ anschließen!
für mich käme nur eine kirchliche heriet in frage – nur eine heirat flankeirt von der hlg. ewig gültigen trid. liturgie!
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#81   Alois Bischof   21:06:17 | Dienstag, 19. Mai 2009
Klarissin
Als Nonne und Frau wissen Sie wohl nicht von der Notstandslage und dem „großen Übel“ welches auch die Trauung vor Zeugen, ohne Anwesenheit eines Geistlichen erlaubt.
Auch in Reichenstein bei Monschau können von den Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. gültig Trauungen vorgenommen werden.
Auch wenn das Ihnen, den Neo-Modernisten und der Amtskirchenclique ohne katholische Konfession nicht gefällt – weil die Gläubigen sich dort endgültig außerhalb der neomodernistischen Verseuchungssphäre herausgehalten würden.
Auch sämtliche Ehen vor den Priestern von Campos von 1981-2002 geschlossen, ausserhalb der Diözese von zum Teil suspendierten Priestern ohne ordentliche Jurisdiktion (jedoch mit ausserordentlichen), wurden vom Vatikan anerkannt. In der Stille, aber dennoch.
Da darfst Du dich aufregen und wehren, aber dieses miese Argument gilt nicht mehr als Munition gegen die Piusbruderschaft. Das wird künftig weiter geklärt werden.
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#80   Brandenburgis   21:03:57 | Dienstag, 19. Mai 2009
„Werter Gotthard“ –
da ist ja der Abschaum mal wieder unter sich …
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#79   clarissa colonia   20:58:17 | Dienstag, 19. Mai 2009
Trauungen, werter Gotthard,
können dort erlaubt und gültig nicht vorgenommen werden, weil
1) für die der Eheschließung vorausgehenden Formalitäten ausschließlich der vom Ortsordinarius eingesetzte Parochus proprius der Brautleute zuständig ist (vgl. cann. 1019-1034 CIC 1917).
2) nach dem Dekret „Tametsi“ des Tridentinum und (altem) kodikarischem Recht (D990-992; sinngleich mit can. 1094 CIC 1917) nur der Ortspfarrer, der Ortsordinarius oder ein von einem der beiden rechtmäßig delegierter Priester einer Eheschließung assistieren kann.
3) Trauungen in der Pfarrkirche stattfinden müssen und nur mit Genehmigung des Ortsordinarius in einer Kapelle oder einem Oratorium stattfinden dürfen (vgl. can. 1109 § 1 CIC 1917).
4) kein Bischof außerhalb seines Gebiets ohne ausdrückliche Erlaubnis des zutändigen Ortsordinarius gültig Priesterweihen spenden kann (can. 1008 CIC 1917 – wenn die der anderen Mönche genauso zustandegekommen sind, wie die des „Neugeweihten“, sind sie ungültig).
5) ohne gültigen Empfang des Weihesakraments niemand hoheitlich Kirchengewalt ausüben kann und ihm eine solche auch nicht (sub-)delegierbar ist (can. 145 § 1 CIC 1917).
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#78   Brandenburgis   20:53:51 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Gotthard
Du Dreckskerl hältst jetzt erst einmal die Schnauze!
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#77   Gotthard   20:30:15 | Dienstag, 19. Mai 2009
Trauungen
Wie sieht es denn nun mit Trauungen in Reichenstein aus?
Wer wird dort trauberechtigt sein nach den Bestimmungen des tridentinischen Konzils?
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#76   möchtegern-kathole   20:14:28 | Dienstag, 19. Mai 2009
@wassers
„aber auch er hat als Konzilsberater an eben diesen Beschlüssen mitgewirkt, insofern ist auch hier keine eigentliche Tatkraft und Handlungsfähigkeit zu erwarten.“
Menschen ändern sich. Von DonBosco gibt es eine Vision, nach der ein Papst sein Schiff an 2 Säulen festmachen werde, der Säule der Heiligen Jungfrau und Gottesgebärerin und der Säule der Allerheiligsten Eucharistie. Ich erkenne darin durchaus die Alte Messe – und einen Papst, der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nicht an dieser Säule vertäut war, nach diesem Zeitpunkt aber schon.
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#75   wassers   20:03:01 | Dienstag, 19. Mai 2009
@möchtegern – Beten…
ist eine mächtige Waffe, die wir gegen den Antichrist und seine Herrschaft einsetzen müssen, aber es gilt auch, entsprechend zu handeln und dazu gehört, dass Katholiken endlich lernen, dass Rom längst aufgehört hat, Rom zu sein, sondern dass dort der Antichrist – so auch Montini/Paul VI – in das Innerste der Kirche eingedrungen ist und man ihn gewehren lässt. Die Versuche Benedikts sind anerkennenswert, aber auch er hat als Konzilsberater an eben diesen Beschlüssen mitgewirkt, insofern ist auch hier keine eigentliche Tatkraft und Handlungsfähigkeit zu erwarten.
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#74   möchtegern-kathole   19:57:28 | Dienstag, 19. Mai 2009
@wassers
„… hätte man nicht die Auflösung wie heute erzielen können.“
Satans Ketten sind wieder gelöst: ihm ist eine kurze Zeit gegeben, zu herrschen. Gürten wir uns mit dem Rosenkranz, ihm diese Ketten wenigstens in unserer Umgebung wieder anzulegen.
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#73   wassers   19:53:43 | Dienstag, 19. Mai 2009
@möchtegern – Ja,…
Sie können von der Zahl der aktiven „Katholiken“ durchaus Recht haben, aber es gilt ja wie bei den Protestanten, die Karteilleichen mit zu verwalten und davon gibt es reichlich, die durch Ihre Kirchensteuer erst diese gigantische Glaubenszerstörung ermöglicht haben. Wären Katholiken es nicht nur gewohnt zu gehorchen, sondern diesen Gehorsam zu hinterfragen, hätte man nicht die Auflösung wie heute erzielen können.
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#72   möchtegern-kathole   19:49:59 | Dienstag, 19. Mai 2009
@wassers
Der Anzahl der Kirchgänger nach reicht es in Deutschland vielleicht für 1 oder 2 Bistümer …
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#71   wassers   19:49:59 | Dienstag, 19. Mai 2009
@HBR – Einen „Gottesdienst“…
gestaltet man in der katholischen Kirche nicht, denn hierfür gibt es festgelegte Rubriken, die man einzuhalten hat. Der große Unterschied liegt natürlich gegenüber der konziliaren „Kirche“, dort können Sie nach Herzenslust gestalten, obwohl die nachkonziliaren Rubriken dieses eigentlich auch nicht hergeben, aber welchen Konzilsfunktionär/Liturgievorsteher kümmert das eigentlich? Niemanden! Darum, liebe konziliare Schestern und Brüder – Geschwister – , „gestaltet“ schön euere Treffen, aber benutzt nicht den Terminus „Gottesdienst“, den haben schon die Protestanten gepachtet und wissen nichts mehr damit anzufangen.
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#70   clarissa colonia   19:38:56 | Dienstag, 19. Mai 2009
Der Pater
kann sogar schreiben …? Dann war bei den Weihen ja wenigstens schon einmal ein Pferd unter den Eseln!
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#69   wassers   19:29:12 | Dienstag, 19. Mai 2009
Der Aachener Konzilsbischof…
wird wohl nicht mehr lange auf seinem bischöflichen Stuhl – Thron kann man es nicht mehr nennen – sitzen, denn ihm zerrinnt der konziliare Rest an Gläubigen und finanziellen Mitteln zwischen den Fingern. Was übrig bleibt, reicht wohl kaum noch für die Eigenständigkeit, sondern dürfte in die „Erzdiözese“ Köln integriert werden.
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#68   chico flojo   19:16:35 | Dienstag, 19. Mai 2009
@ HBR
So, so – also all die Jahrhunderte hat die Kirche magischen Aberglauben gelehrt. Ist ja toll. Der Diözesanpriester ist heute nicht mehr als ein Befehlsempfaänger selbstdarstellerischer und egozentrischer Gemeinderäte und Pastoralreferenten – bis auf wenige Ausnahmen. Und bevor Sie noch ein Wort über die Alte Messe verlieren, sollten Sie das Buch „Die Messe aller Zeiten“ von P.Matthias Gaudron lesen oder sich anderweitig kundig machen. Sie haben nämlich null Ahnung – so unwissend wie ein kleines Kind.
@Gähnen fürs Katerland
Wieder zu viel Tscheschenöl gekippt oder was?
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#67   DJM †   19:12:19 | Dienstag, 19. Mai 2009
Tränen für Vater Land
Lieber Vater Land, dessen Boden wir teilhaftig wurden in der Gemeinschaft der Vielen!
mal was für deine Bildung
Voreingenommenes, prepotentes und unwesentliches Dasein: Bildung bedeutet Deduktion. Dafür muss eine alte Frau lange stricken.
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#66   Tränen fürs Vaterland †   19:04:01 | Dienstag, 19. Mai 2009
flojo
pass auf wie du mit mir redest, ich bin nämlich ein hohes Tier bei der NPD und wenn ich Lust habe, stelle ich etwas an.
Aber nur Sachen die PRO-DEUTSCHLAND sind, ok???
Und immer noch der Meinung ich hab nicht alle Kerzen im Leuchter? Ich glaub eher du hast nicht alle Buchstaben im Leuchter-Report, mach mal was für deine Bildung und dann überleg dir in Ruhe was du das nächste Mal gegenüber einem Deutschen sagst.
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#65   HBR   19:02:36 | Dienstag, 19. Mai 2009
chico flojo
zu 1:
Hätte man die Liturgiereform entsprechen den Vorgaben von VII umgesetzt, hätten Sie heute ein Problem.
Die lateinische Sprache sollte nämlich durchaus erhalten bleiben. Aber ein paar Übereifrige meinten wohl „aufräumen“ zu müssen.
Na da kann man ja eigentlich froh sein, dass es solche „Übereifrige“ gegeben hat. Ich bin damit ganz zufrieden, dass ich die sonntägliche Messe mit meiner deutschen Sprache feiern kann.
zu 2: Nur die geweihten Hände eines Priesters sind würdig, den Leib des Herrn zu berühren.
Das ist wiederum magischer Aberglaube.
zu 3: Sie müssen wohl eher von Christuszentriertheit reden – was glauben Sie wohl, was ein Priester ist?
Gilt nur im Moment der Wandlung. Diese vollzieht der Priester in Persona Christi. Ebenso die Beichte. Trotzdem wird dem Priester in der alten Messe eine Zentrumsposition eingeräumt, die so völlig unangemessen ist. Da sind mir die bodenständigen Diözesanpriester lieber, die ihr Amt als Diener an der Gemeinde begreifen.
zu 4: Besser eine gewisse Militanz als irgendein Weicheiergetue. Außerdem stehen wir ständig mit dem Rücken zur Wand – dank solchen Zeitgeistphantasten wie Sie es sind.
Lieber ein wenig näher am Zeitgeist und damit an den Menschen, als in einer Tradition verhaftet, die lediglich bis ins Mittelalter reicht.
.
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#64   chico flojo   18:58:44 | Dienstag, 19. Mai 2009
@ TfV
Sie haben nicht mehr alle Kerzen im Leuchter – Troll.
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#62   Komma   18:52:38 | Dienstag, 19. Mai 2009
@HBR „Redemptionis sacramentum“
Die Unwissenheit und Ignoranz von Modernisten wie Ihnen und leider auch von manchen Bischöfen ist das größte Problem unserer Zeit.
Die Aussage in „Redemptionis Sacramentum“ ist doch völlig eindeutig:
„104. Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. Die Hostie, die eingetaucht wird, muß aus gültiger Materie bereitet und konsekriert sein; streng verboten ist die Verwendung von nicht konsekriertem Brot oder anderer Materie.“
Daran hat man sich zu halten, auch und gerade als Bischof.
Und ausgerechnet Leute wie Sie faseln in Bezug auf die Piusbrüder über „Gehorsam“. Immer erst mal vor der eigenen Tür kehren!
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#61   chico flojo   18:38:35 | Dienstag, 19. Mai 2009
@ HBR
zu 1:
Hätte man die Liturgiereform entsprechen den Vorgaben von VII umgesetzt, hätten Sie heute ein Problem.
Die lateinische Sprache sollte nämlich durchaus erhalten bleiben. Aber ein paar Übereifrige meinten wohl „aufräumen“ zu müssen.
zu 2: Nur die geweihten Hände eines Priesters sind würdig, den Leib des Herrn zu berühren.
zu 3: Sie müssen wohl eher von Christuszentriertheit reden – was glauben Sie wohl, was ein Priester ist?
zu 4: Besser eine gewisse Militanz als irgendein Weicheiergetue. Außerdem stehen wir ständig mit dem Rücken zur Wand – dank solchen Zeitgeistphantasten wie Sie es sind.
Ich hoffe, Sie erinnern sich an heute nachmittag. Ich mußte nämlich weg.
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#60   HBR   18:29:59 | Dienstag, 19. Mai 2009
Heggi
Da ließ er die Meßdiener am Altar die Hostie frei in den Kelch eintauchen. Für Sie und viele Bischöfe womöglich kein Problem. Für den Papst jedoch ein riesiges.
Wo liegt das Problem? Das ist doch nichts schlimmes? Oder stört Sie die Kommunion unter beiderlei Gestalt? Auf jeden Fall scheinen Sie ja besser als ein Bischof zu wissen, wie man einen Gottesdienst gestaltet o^/
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#59   chico flojo   18:24:05 | Dienstag, 19. Mai 2009
@Regina1961
Zwanzig Jahre NOM – ich kenne die neue Messe. Sie müssen nicht glauben, ich wäre blöd.
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#58   Tränen fürs Vaterland †   18:17:08 | Dienstag, 19. Mai 2009
Regina1961
und nicht vergessen: Gloria Polo 2007
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#57   HBR   18:05:25 | Dienstag, 19. Mai 2009
Regina 1961
Das Missale Romanum von 1570 war seinerzeit auch ein NOM ^-^
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#56   Heggi   18:04:53 | Dienstag, 19. Mai 2009
Regina 1961
Eben! So kann man das Problem des NOM wegreden. Es gibt den NOM nämlich nur auf dem Papier. Denn in der Praxis feiert ihn jeder, wie er will. Sogar mein Bischof in diesem Jahr in der Chrisammesse. Da ließ er die Meßdiener am Altar die Hostie frei in den Kelch eintauchen. Für Sie und viele Bischöfe womöglich kein Problem. Für den Papst jedoch ein riesiges.
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#55   Kreuznetter †   17:53:30 | Dienstag, 19. Mai 2009
Mahltisch?
Wurden dort früher Brotzeiten darauf verspeist?
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#54   Romulus   17:38:01 | Dienstag, 19. Mai 2009
Die Crux dieser Gemeinschaften
Zwei Gedanken dazu:
1. Es ist gut, sehr gut, dass der Mahltisch weg ist.
2. Es ist nicht gut, einen Hochaltar im neogotischen Stil des vorletzten Jahrhunderts dort aufzubauen. Von monastisch lebenden Leuten hätte ich mehr Gepür für den Raum und Kunstsinn erwartet. Ich kann nur hoffen, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt.
Genau an diesen Projekten sieht man die Crux dieser winzigen Gemeinschaften, viel Idealismus und wenig Umsetzungsmöglichkeiten mangels Leuten, Talenten, Geld und Orten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bruderschaft nach einer baldigen kirchenrechtlichen Regulierung baldmöglichst richtige Kirchen bekommt und keine Hinterhofkapellen mehr. Das erweitert den Blick ungemein und öffnet vielen – noch heimlichen – Sympathisanten die Türe.
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#53   stimme der vernunft †   17:22:45 | Dienstag, 19. Mai 2009
Die Gnaden fließen bereits.
Wie bitte? Laut Artikel ist höchstens der Apero geflossen.
:-D
Und natürlich sind die Taufen gültig, und natürlich werden sie nicht in die Taufbücher der römisch-katholischen Kirche eingetragen. Die Taufen der Lutheraner sind ja schliesslich auch gültig und die werden auch nicht in römisch-katholische Taufbücher eingetragen.
Manchmal versteh ich nicht, warum man hier so ein Aufhebens um Banalitäten macht.
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#52   Regina 1961   16:58:33 | Dienstag, 19. Mai 2009
Och Heggi,
das überlasse ich Ihnen. 1962, 1965, 1972 …
sollte ich einen vergessen haben?
Regina
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Es wurden 2 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
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