Euthanasie
Pferdefuß
Der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo geht es in den USA an den Kragen. In Deutschland ist die sogenannte „Patientenverfügung“ das Einfallstor für die gezielte Tötung hilfloser Kranker. kreuz.net sprach mit Walter Ramm, dem Vorsitzenden der „Lebensrechtsorganisation AKTION LEBEN e.V. Deutschland“.
Frage: Das Todesurteil gegen Terri Schiavo, das kürzlich vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestätigt wurde, erhitzt auch in Deutschland die Gemüter. Hier ist eine Debatte um die sogenannte Patientenverfügung ausgebrochen. Genannt werden die Schlagwörter „Achtung des persönlichen Willens“ und „Selbstbestimmungsrecht“. Welche Mentalität steckt hinter diesen Forderungen?

Walter Ramm: In den Vereinigten Staaten – mehr als in Deutschland oder Mitteleuropa – haben die Diskussion und die Urteile um das Leben von Frau Terri Schiavo eine grundsätzliche Bedeutung. Man denkt automatisch an das Urteil „Roe gegen Wade“ im Jahre 1973, durch das der Oberste Gerichtshof der USA die Kindertötung durch Abtreibung legalisierte.

Damals war es die unrühmliche Geschichte einer angeblich vergewaltigten Frau – eine Lüge, wie man heute weiß –, die einen moralischen Erdrutsch auslöste. Heute ist es die zweifelhafte Motivation eines entfremdeten Ehemannes, der seine Ehefrau zum Verhungern und Verdursten „freigegebenen“ hat.

In Deutschland hat die Diskussion um den Einstieg in die Euthanasie – Sterbehilfe – auch politisch, via Patientenverfügung, schon längst begonnen.

Frage: Wie groß ist Ihrer Einschätzung nach der Schritt von der Patientenverfügung bis zur Legalisierung der Euthanasie in Deutschland?

Walter Ramm: Es gibt Belege dafür, daß die weltweite Euthanasie-Bewegung die Patientenverfügung – im Sinne einer Sterbehilfe auf Antrag des betroffenen Patienten – als Einstieg in die Euthanasie betrachtet.

Interessant ist, daß man in Deutschland, weil wir durch den Nationalsozialismus „gebrannte Kinder“ sind, diese Diskussion 60 Jahre lang gescheut hat. Man geht zwar seit langem den Weg über die Rechtsprechung, aber politisch ebnet jetzt die Patientenverfügung den Weg in die Euthanasie.

Frage: Im Jahre 1999 hat die Deutsche Katholische Bischofskonferenz gemeinsam mit der evangelischen Kirche des Landes ein Muster für eine sogenannte „Patientenverfügung“ veröffentlicht. Wie beurteilen Sie dieses Dokument?

Walter Ramm: Es ist unglaublich, welchen Gefahren die beiden großen Kirchen unseres Landes ihre Gläubigen durch die sogenannte „christliche Patientenverfügung“ aussetzen. Auch die Neuauflage von 2003 wird von Experten als eine sogenannte „Einstellungserklärung“ angesehen, durch die eine Absetzung der künstlichen Ernährung, ein Therapieabbruch vor der Sterbephase usw. angeordnet wird. Darüber hinaus suggeriert die „christliche Patientenverfügung“ den Gläubigen ein „selbstbestimmtes“ Sterben, das es nach katholischer Lehre nicht geben kann.

Sollte es uns nicht stutzig machen, daß ausgerechnet in Zeiten knapper Kassen der Staat – und leider auch die Kirchen – den Bürgern und Gläubigen einflüstern: „Setzt eine Patientenverfügung auf und ihr müßt nicht leiden, ihr könnt selbstbestimmt und autonom sterben.“

Offensichtlich haben unsere Kirchenvertreter nicht begriffen, daß der Begriff „passive Sterbehilfe“ heute bereits besetzt ist und daß in den verwendeten Begriffen eine nicht mehr zu überbietende Zweideutigkeit besteht.

Es ist dagegen äußerst bedauerlich, daß man kaum etwas von der absolut notwendigen „Vorsorgevollmacht“ hört. [Anm. der Red.: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers

Frage: Zurück in die USA und zum Verhungerungs- und Verdurstungsurteil gegen Frau Terri Schiavo. Wie würde man Ihrer Meinung nach in Deutschland mit einer Wachkomapatientin verfahren?

Walter Ramm: Dem Vernehmen nach werden solche Formen des Tötens auch in Deutschland mehr oder weniger heimlich praktiziert. Man bezeichnet das heute als sogenannte „passive Sterbehilfe“.

Es ist aber darauf hinzuweisen, daß kürzlich sogar die „Grüne“ Politikerin Christa Nickels, die von Beruf Intensiv-Krankenschwester ist, in einer Bundestagsdebatte vor dem brutalen Sterben durch Verhungern und Verdursten gewarnt hat.
      
2 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#2   mäxxchen   16:44:10 | Montag, 27. Februar 2012
Ich finde Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmacht sehr wichtig. Vor kurzem gab es bei uns in der Gemeinde eine von der Geschwister Zabel Stiftung angestoßene Diskussionsrude ( www.akademie-iik.eu/…r-nichts-regelt.html ) Die Veranstaltung war ein voller Erfolg auch wenn es durchaus das ein oder andere Böse Gesicht gegeben hat…
Ich finde schon das es wichtig ist über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ähnliches zu sprechen, dann ist es für die Angehörigen leichter…
Redaktion benachrichtigen
#1   sani †   18:52:28 | Donnerstag, 31. März 2005
eine kultur des sterbens
Unabhängig von Fall Shiavo, der so meine ich in kontinentaleuropäischen Rechtssystemen auf die eben geschehene Art nicht möglich wäre (so zumindest meine Abschätzung der Situation) bemerke ich doch, angesichts der Möglichkeiten maschineller Lebenserhaltung die relative Hilflosigkeit, mit dem Thema Sterben in realistischer Weise umzugehen.
Es ist unbestritten, dass die Methoden, die heute in unserer modernen Medizin zur Verfügung stehen, in vielen Fällen Leben ermöglichen (habe selbst schon 11 Tage Intensivstation als Patient hinter mir).
Es ist aber eben so offensichtlich, dass, gerade am Rande des Lebens, intensivmedizinische Maßnahmen zum Fluch werden können, wenn sie zu einer Verschiebung eines natürlichen Sterbeprozesses zu einem nicht absehbaren Ende führen. Die Grenze zu ziehen ist da schon manchmal mühsam. Als Christ denk ich mir aber, dass ich auch zum Tod ein gutes Verhältnis haben sollte, der ja nicht das absolute Ende bedeutet, sondern das Eingangstor zur liebenden und bergenden Gegenwart Gottes.
Zum konkreten Interview will ich anmerken, dass sich eine Patientenverfügung nur auf die Anwendung unmittelbar lebenserhaltender Maßnahmen wie Dauerbeatmung und Defibrilation bei offensichtlich letalem Stadium beziehen kann.
ich hätte da noch mehr schreiben wollen aber das wäre zu lang geworde
sani
Redaktion benachrichtigen
Weiterlesen:
EuthanasieHolländerin via Internet zu Tode kuriert EuthanasieBehinderte in den Kübel EuthanasieLebensunwert: Behinderte Kinder in den Abfallkübel EuthanasieIm Krankenhaus von Groningen werden Kleinkinder hingerichtet EuthanasieZivilisation von Blindwütigen
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net