Der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo geht es in den USA an den Kragen. In Deutschland ist die sogenannte „Patientenverfügung“ das Einfallstor für die gezielte Tötung hilfloser Kranker. kreuz.net sprach mit Walter Ramm, dem Vorsitzenden der „Lebensrechtsorganisation AKTION LEBEN e.V. Deutschland“.
Frage: Das Todesurteil gegen Terri Schiavo, das kürzlich vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
bestätigt wurde, erhitzt auch in Deutschland die Gemüter. Hier ist eine Debatte um die sogenannte Patientenverfügung
ausgebrochen. Genannt werden die Schlagwörter „Achtung des persönlichen Willens“ und „Selbstbestimmungsrecht“.
Welche Mentalität steckt hinter diesen Forderungen?
Walter Ramm: In den Vereinigten Staaten – mehr als
in Deutschland oder Mitteleuropa – haben die Diskussion und die Urteile um das Leben von Frau Terri Schiavo
eine grundsätzliche Bedeutung. Man denkt automatisch an das Urteil „Roe gegen Wade“ im Jahre 1973, durch
das der Oberste Gerichtshof der USA die Kindertötung durch Abtreibung legalisierte.
Damals war es die
unrühmliche Geschichte einer angeblich vergewaltigten Frau – eine Lüge, wie man heute weiß –, die einen
moralischen Erdrutsch auslöste. Heute ist es die zweifelhafte Motivation eines entfremdeten Ehemannes,
der seine Ehefrau zum Verhungern und Verdursten „freigegebenen“ hat.
In Deutschland hat die Diskussion
um den Einstieg in die Euthanasie – Sterbehilfe – auch politisch, via Patientenverfügung, schon längst
begonnen.
Frage: Wie groß ist Ihrer Einschätzung nach der Schritt von der Patientenverfügung bis zur
Legalisierung der Euthanasie in Deutschland?
Walter Ramm: Es gibt Belege dafür, daß die weltweite Euthanasie-Bewegung
die Patientenverfügung – im Sinne einer Sterbehilfe auf Antrag des betroffenen Patienten – als Einstieg
in die Euthanasie betrachtet.
Interessant ist, daß man in Deutschland, weil wir durch den Nationalsozialismus
„gebrannte Kinder“ sind, diese Diskussion 60 Jahre lang gescheut hat. Man geht zwar seit langem den Weg
über die Rechtsprechung, aber politisch ebnet jetzt die Patientenverfügung den Weg in die Euthanasie.
Frage: Im Jahre 1999 hat die Deutsche Katholische Bischofskonferenz gemeinsam mit der evangelischen Kirche
des Landes ein Muster für eine sogenannte „Patientenverfügung“ veröffentlicht. Wie beurteilen Sie dieses
Dokument?
Walter Ramm: Es ist unglaublich, welchen Gefahren die beiden großen Kirchen unseres Landes
ihre Gläubigen durch die sogenannte „christliche Patientenverfügung“ aussetzen. Auch die Neuauflage
von 2003 wird von Experten als eine sogenannte „Einstellungserklärung“ angesehen, durch die eine Absetzung
der künstlichen Ernährung, ein Therapieabbruch vor der Sterbephase usw. angeordnet wird. Darüber hinaus
suggeriert die „christliche Patientenverfügung“ den Gläubigen ein „selbstbestimmtes“ Sterben, das es
nach katholischer Lehre nicht geben kann.
Sollte es uns nicht stutzig machen, daß ausgerechnet in Zeiten
knapper Kassen der Staat – und leider auch die Kirchen – den Bürgern und Gläubigen einflüstern: „Setzt
eine Patientenverfügung auf und ihr müßt nicht leiden, ihr könnt selbstbestimmt und autonom sterben.“
Offensichtlich haben unsere Kirchenvertreter nicht begriffen, daß der Begriff „passive Sterbehilfe“
heute bereits besetzt ist und daß in den verwendeten Begriffen eine nicht mehr zu überbietende Zweideutigkeit
besteht.
Es ist dagegen äußerst bedauerlich, daß man kaum etwas von der absolut notwendigen „Vorsorgevollmacht“
hört. [Anm. der Red.: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine
andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle
des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers
Frage: Zurück in die USA und zum Verhungerungs-
und Verdurstungsurteil gegen Frau Terri Schiavo. Wie würde man Ihrer Meinung nach in Deutschland mit
einer Wachkomapatientin verfahren?
Walter Ramm: Dem Vernehmen nach werden solche Formen des Tötens auch
in Deutschland mehr oder weniger heimlich praktiziert. Man bezeichnet das heute als sogenannte „passive
Sterbehilfe“.
Es ist aber darauf hinzuweisen, daß kürzlich sogar die „Grüne“ Politikerin Christa Nickels,
die von Beruf Intensiv-Krankenschwester ist, in einer Bundestagsdebatte vor dem brutalen Sterben durch
Verhungern und Verdursten gewarnt hat.
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2 Lesermeinungen
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Ich finde Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmacht sehr wichtig. Vor kurzem gab es bei
uns in der Gemeinde eine von der Geschwister Zabel Stiftung angestoßene Diskussionsrude ( www.akademie-iik.eu/…r-nichts-regelt.html )
Die Veranstaltung war ein voller Erfolg auch wenn es durchaus das ein oder andere Böse Gesicht gegeben
hat… Ich finde schon das es wichtig ist über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ähnliches
zu sprechen, dann ist es für die Angehörigen leichter…
eine kultur des sterbens Unabhängig von Fall Shiavo, der so meine ich in kontinentaleuropäischen Rechtssystemen
auf die eben geschehene Art nicht möglich wäre (so zumindest meine Abschätzung der Situation) bemerke
ich doch, angesichts der Möglichkeiten maschineller Lebenserhaltung die relative Hilflosigkeit, mit dem
Thema Sterben in realistischer Weise umzugehen. Es ist unbestritten, dass die Methoden, die heute in unserer
modernen Medizin zur Verfügung stehen, in vielen Fällen Leben ermöglichen (habe selbst schon 11 Tage
Intensivstation als Patient hinter mir). Es ist aber eben so offensichtlich, dass, gerade am Rande des
Lebens, intensivmedizinische Maßnahmen zum Fluch werden können, wenn sie zu einer Verschiebung eines
natürlichen Sterbeprozesses zu einem nicht absehbaren Ende führen. Die Grenze zu ziehen ist da schon
manchmal mühsam. Als Christ denk ich mir aber, dass ich auch zum Tod ein gutes Verhältnis haben sollte,
der ja nicht das absolute Ende bedeutet, sondern das Eingangstor zur liebenden und bergenden Gegenwart
Gottes. Zum konkreten Interview will ich anmerken, dass sich eine Patientenverfügung nur auf die Anwendung
unmittelbar lebenserhaltender Maßnahmen wie Dauerbeatmung und Defibrilation bei offensichtlich letalem
Stadium beziehen kann. ich hätte da noch mehr schreiben wollen aber das wäre zu lang geworde sani