Gomorrhismus
Predigtverbot für einen Bischof?
Dem Bischof von Calgary soll wegen seiner Kritik an der versuchten Legalisierung des Homo-Konkubinats in Kanada der Mund verboten werden. Doch das läßt sich der Bischof nicht gefallen.
(kreuz.net, Calgary) Der Bischof des Bistums Calgary, Mons. Frederick Henry, ist wegen einer angeblichen „Diskriminierung von Homosexuellen“ bei der Menschenrechtskommission der kanadischen Provinz Alberta angezeigt worden. Alberta liegt im Südwesten von Kanada.

Zwei militante Verfechter des Homo-Konkubinats wollen den mutigen Bischof auf diesem Weg zum Schweigen bringen und ein Verbot der ungehinderten Religionsausübung und der freien Rede erzwingen. Dies berichtete der kanadische Lebensschutz-Nachrichtendienst „LifeSiteNews“.

Gegenwärtig läuft in Kanada eine politische Diskussion zur Uminterpretierung des Wortes „Ehe“ und einer damit verbundenen Anerkennung des Homo-Konkubinats durch den kanadischen Staat. Bischof Henry hat sich dabei wiederholt und eindeutig gegen die Sünde Sodoms und die staatliche Gutheißung der homosexuellen Unzucht ausgesprochen.

Trotz der wichtigen Rolle, welche die katholische Kirche in Kanada bei der Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen einnimmt, möchten militante Verfechter des Homo-Konkubinats Kirchenmänner aus der Diskussion ausschließen, die angezettelt wurde, um die angestrebte Gesetzesänderung vorzubereiten.

Im Januar diesen Jahres schrieb Bischof Henry einen Hirtenbrief, in dem er die scharfe Ablehnung des Homo-Konkubinat durch die katholische Kirche darlegte. Der Bischof forderte die Gläubigen auf, aufzustehen und gegen die geplante Gesetzesänderung auf politischem Weg Widerstand zu leisten. Der Hirtenbrief erwärmte die Gemüter von Homo-Aktivisten so sehr, daß dem Bischof wegen dieses Schreibens jetzt das Sprechen verboten werden soll.

Als Antwort auf den Angriff der Homosexuellenlobby gegen die bürgerlichen Grundrechte hat Bischof Henry am 29. März ebenfalls eine Beschwerde eingereicht, in der unter anderem zu lesen ist:

„Meine Rechte auf freie Religionsausübung und freie Rede sind verletzt worden. Jene, die das Homo-Konkubinat unterstützen, wollen die Kirchen aus diesen wichtigen Debatten ausschließen. Den Verfechtern des Homo-Konkubinats wurde bereits die volle Möglichkeit gegeben, ihre Position darzulegen. Aber nun behaupten sie, daß jeder, der sich gegen das Homo-Konkubinat ausspricht, Homosexuelle diskriminiert.“

Der Bischof legt ferner dar, daß auch die freie Religionsausübung und die freie Meinungsäußerung fundamentale Rechte sind. Sie seien für die kanadische Demokratie grundlegend. Er sehe sich als Bischof genötigt, für diese wesentlichen Rechte – auch im Namen der anderen Religionen – aufzustehen.

Am Mittwoch erklärte Bischof Henry gegenüber kanadischen Medien: „Ich stehe zu meinem Brief. Ich würde keinen Strich daran ändern. Warum sollte ich mich entschuldigen?“ Die anderen seien es, die sich entschuldigen müßten. Schließlich hätten sie ihn schikaniert, eingeschüchtert und versucht, ihn zum Schweigen zu bringen, so Henry.

Sollte der Klage gegen Bischof Henry stattgegeben werden, hätte dies zur Folge, daß sich der Bischof nicht mehr öffentlich gegen das Homo-Konkubinat zu Wort melden dürfte. Er würde damit vom Staat gehindert, den Gläubigen die katholische Lehre zu predigen.

Damit würde die Homo-Ideologie zur Staatsreligion erhoben.
      
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