Ist die Neue Messe ein Kind der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Pastoralkonzils? Von Dr. Wolfgang Schüler.
Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils
(kreuz.net) Gelegentlich hört man die Ansicht, das Elend, das die Neue Messe im Innenraum der Kirche
angerichtet hat und immer noch anrichtet, sei nicht der Liturgiekonstitution und damit nicht dem Pastoralkonzil
anzulasten, weil die Liturgiekonstitution in der Neuen Messe nicht adäquat umgesetzt wurde.
Dieser Ansicht
ist entgegenzuhalten, daß eine adäquate Umsetzung der Liturgiekonstitution zur Voraussetzung gehabt
hätte, daß der Text derselben durch Eindeutigkeit gekennzeichnet gewesen wäre.
Diese Voraussetzung
war aber nicht erfüllt, weil der Text von ‘Sacrosanctum Concilium’ in mehr als einer Hinsicht erhebliche
Interpretationsspielräume läßt.
Mit Recht bemerkt der bekannte Mainzer Kirchenrechtler, Hw. Georg
May (82), „daß die angenommenen Texte derart kautschukartig sind, daß aus ihnen beinahe alles herausgelesen
werden kann.“
Was man den Konzilsvätern zum Vorwurf machen müsse, sei die Zustimmung zu solch schwammigen
Bestimmungen – so Hw. May.
Auf diese Weise ergab sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten für die
Verwirklichung der Neuen Messe.
Papst Paul VI. († 1978) war als Papst der authentische Interpret der
Konzilstexte.
Er entschied sich für eine Verwirklichung im linken Teil des Spektrums der Möglichkeiten,
die der „kautschukartige Text“ der Liturgiekonstitution für die Verwirklichung eröffnete. Dabei betraute
er Kurienerzbischof Annibale Bugnini († 1982) mit der Aufgabe, die Neue Messe zu fabrizieren.
Dessen
Maxime lautete, „jeden Stein aus dem Weg zu räumen, der auch nur den Schatten der Gefahr eines Hindernisses
oder des Mißfallens für unsere getrennten Brüder bilden könnte.“
Diese Maxime entsprach offenbar
dem Willen von Paul VI., dessen Absicht der französische Philosoph Jean Guitton († 1999), in einer Radiosendung
vom 19. Dezember 1993 mit folgenden Worten enthüllte:
„Die Absicht Pauls VI. im Hinblick auf die Liturgie,
im Hinblick auf das, was man gemeinhin die Messe nennt, war es, die katholische Liturgie so zu erneuern,
daß sie fast mit der protestantischen Liturgie zusammenfällt.“
Papst Paul VI. wandte sich übrigens
gegen die Bezeichnung „Messe Pauls VI.“ und wollte, daß man die Neue Messe die „Messe des Konzils“ nennt.
Das ist insofern richtig, als sie eine Verwirklichung der Liturgiekonstitution darstellt, und zwar jene,
der Paul VI. den Vorzug vor anderen möglichen Verwirklichungen gab.
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77 Lesermeinungen
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Sind Sie, Söhnchen, die „Nachtauslage“ im Schaufenster des unverteidigten defendor? Bar erkennbarer Kenntnis
soll man in Pastoraltheologie oder Liturgik ja nahezu mühelos reüssieren können; in rechtlichen Fragen
benötigt man aber sogar in der Kirche Gottes zumindest ansatzweise Wissen … Vielleicht suchen Sie sich
doch besser ein anderes Hobby?
clarissa c.: Ob Sie das gelesen haben, ist für die Rechtslage der Kirche egal – die Apostolische Konstitution
Quo primum gilt weiter, auch wenn die Mehrzahl der Leute das Schreiben nicht kennt – und Paul VI. es nicht
kennen wollte.
Nun, werter Selbstdenker, Sie können sich wahrscheinlich noch nicht einmal ansatzweise vorstellen, was
ich schon alles gelesen habe, quo primum inklusive. Aber, mein Lieber, Sie leiden, so hat’s den Anschein,
an der hier bekanntermaßen grassierenden Krankheit: Im Behaupten alert, im Belegen säumig!
Und, werter Selbstdenker, auf welche kirchenrechtlichen auctores probati können Sie sich dabei stützen?
(Bitte um Angabe) Alternativ: Gibt Ihnen das verquaster Privatkatholizismus ein, oder hören Sie Stimmen?
Ist Ihnen der Unterschied zwischen aufheben und verbieten wenigstens begrifflich geläufig? Ansonsten,
mein Bester, denken und glauben Sie, was Sie glücklich macht!
Daß Denken so schwierig ist … die apostolische Konstitution „Missale Romanum“ enthält keine rubrikarischen
Vorschriften, sondern nur rechtliche. Sie hat auch weder das „Missale ex decreto Concilii Tridentini“,
noch dessen Rubriken aufgehoben, sondern nur die apostolische Konstitution „Quo primum“, die das Missale
Pius’V. als alleinzulässiges Meßbuch vorgeschrieben hat. Dabei besitzt aber das von Pius V. erhobene
Ewigkeitspostulat seiner Anordnungen ein ebensogroßes rechtliches Gewicht wie jenes Pauls VI.
clarissa c.: Quo primum steht der Promulgation eines Novus Ordo Missae auch nicht entgegen – und wurde
deshalb auch nicht aufgehoben. Hat auch Papst Benedikt XVI. bestätigt.
Bleibt bestehen Weil die Konzilskirche fernab der römisch-katholischen Kirche steht, weil das Lehramt
nicht mehr als unverbrüchliches Lehramt zu erkennen ist, bleibt’s wie gehabt. Was für „alle Zeiten“
einmal von einem Papst bestimmt wurde, bleibt so stehen vor GOTT. So einfach ist das!
In der apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ vom 3. April 1969 heißt es: „Nostra haec autem statuta
et praescripta nunc et in posterum firma et efficacia esse et fore volumus, non obstantibus, quatenus
opus sit, Constitutionibus et Ordinationibus Apostolicis a Decessoribus Nostris editis, ceterisque praescriptionibus
etiam peculiari mentione et derogatione dignis.“ (Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und
in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen
und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.) Damit
sind alle der apostolischen Konstitution entgegenstehenden Regelungen ausdrücklich aufgehoben. (Vielleicht
bedürfen ja einige mehr oder weniger denkende Zuschreiber der Nachhilfe im Lesen?)
#63 chico flojo 23:22:49 | Mittwoch, 24. Juni 2009
@catholic Eigentlich will ich hier nicht schreiben. Und warum tun Sie es dann? Und mit Hinterfragen haben
Ihre Auslassungen recht wenig zu tun. Der überwiegenste überwiegende Teil Ihrer Posts bestehen nicht
nur aus Provokation(ich frag’ mich, wozu so etwas überhaupt gut sein soll), sondern darin, den katholischen
Glauben an sich und was ihn ausmacht in Frage zu stellen. Ein Indiz dafür ist zum Beispiel Ihre mangelnde
Referenz zum Allerheiligsten, somit das Infragestellen des wesentlichen Kerns jeder Hl.Messe und nicht
zu vergessen die eigentlich schon Verachtung der Jahrhunderte alten Überlieferung und Tradition der katholischen
Kirche. Aber hin und wieder schaffen Sie es auch, vernünftige Sachen zu schreiben. Daß wir schwach,
überaus schwach und vor allem sündhaft sind, sollte Allgemeinwissen sein. Damit dies auch gewährleistet
ist, weist unser Priester bei fast jeder Predigt darauf hin – eindringlich. Und es war ein Redemptoristenpater
der Tradition, der – sinngemäß – zu bedenken gab, daß es uns traditionsverbundenen Gläubigen erst
recht nicht zusteht, unsere Nasen allzu himmelwärts zu tragen. Übrigens stößt auch unser Priester
in selbiges Horn. Auch Erzbischof Marcel Levebvre mahnte an, in der Sache konsequent und unerschütterlich
zu sein, jedoch böse Beleidigungen zu unterlassen. Und wenn es doch mal vorkommt, sollte man sich entschuldigen.
Sage ich jetzt mal. Zum Schluß: Eine gut gepflegte Orgel gerät normalerweise nicht in die Verlegenheit,
sich mit Holzwürmern zu verbrüdern.
der händel herrscht zwischen dem lager der irdisch-zeitlichen und das lager der himmlisch-ewigen es ist
eine zeit der verwirrung der geister, es ist eine zeit der entweihung des heiligtums, es ist eine zeit
des abfalls und der erkaltung vieler menschen, zum altar berufener diener. der glaube ist eine gnade,
die nur von der kraft des gebetes genährt und bewahrt wird. unglaube kommt aus der sünde des stolzes.
„Bittet und ihr werdet empfangen“, war und ist Seine mahnung und seine lehre. klein wird die herde der
gläubigen werden; doch die so wenigen, diese kleine herde, wird Seine kirche retten: aus dem glauben,
im vertrauen und mit dem mut der heiligen. amen und gute nacht beinand !!!
Lieber Chico flojo. Ein ganz ernstes Wort. Eigentlich will ich hier nicht schreiben. Ich will mich hier
nicht produzieren. Auch bin ich nicht kreuznetsüchtig. Ja, ich proviziere bisweilen. Hinterfrage. Ich
nehme auch meinen „Gegnern“ Ihren guten Glauben ab. Seien Sie versichert: „In der Schwachheit kommt die
Größe Gottes zur Vollendung.“ Paulus „Omnia ad maiorem Dei gloriam.“ I.v. L. Jetzt wissen Sie vielleicht
ein klein bißchen mehr über mich. Auch die Holzwürmer in der Orgel sind Geschöpfe Gottes. Oder ist
es anders?
chico flojo: Ein Nerobefehl kann und muß ignoriert werden! Die Unfehlbarkeit meinte ich nicht, sondern
die Möglichkeit, daß der Papst etwas veranlaßt, was dazu geeignet ist, den Glauben zu unterminieren.
#59 chico flojo 22:49:35 | Mittwoch, 24. Juni 2009
@Denkender Die Unfehlbarkeit meinte ich nicht, sondern die Möglichkeit, daß der Papst etwas veranlaßt,
was dazu geeignet ist, den Glauben zu unterminieren. Dazu zähle ich die „Liturgiereform.“ Ich denke dabei
an den Post von Sinah um 22:09.: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache ‘soll’ in den lat. Riten erhalten
bleiben.“ Soll – muß aber nicht… Das wurde weidlich ausgenutzt.
clarissa c.: Das ist Unsinn – 2. einschlußweise durch umfassende rechtliche Neuregelung. Ein Gesetz bleibt
in Kraft, es sei denn, es wird aufgehoben, und das gilt erst recht, wenn das Gesetz beansprucht, „für
alle Zeiten“ zu gelten.
Rechtliche Regelungen werden aufgehoben: 1. ausdrücklich durch Aufhebung. 2. einschlußweise durch umfassende
rechtliche Neuregelung. Beide Möglichkeiten sind äquivalent.
chico flojo: Päpste sind auch nur Menschen – Kann es denn auch mal vorkommen, daß ein Papst seine Vollmacht
mißbräuchlich nutzt? Wir Katholiken haben die Pflicht, dem Papst zu gehorchen – es sei denn, Gott fordert
etwas anderes. Unfehlbar ist der Papst nur in unfehlbaren Glaubensdefinitionen.
#54 chico flojo 22:36:04 | Mittwoch, 24. Juni 2009
@Clarissa Colonia Kann es denn auch mal vorkommen, daß ein Papst seine Vollmacht mißbräuchlich nutzt?
Nur so ein Gedanke, wobei je nach Fall oder Lage Interpretationen möglich sind. Je nach Sichtweise. Und
noch etwas: Wenn ich schreibe ‘Gute Nacht’, dann meine ich es auch so. Sie verstehen? Auf ein längst
verflossenes Thema einzugehen mache ich nur in Ausnahmefällen. Nur eines. Ich schrieb von „Ihrer Rechtspflege“ –
die ja genau genommen gar keine ist. Sie benutzen das Recht – für Ihre Zwecke.
clarissa c.: Was Sie über die Vollmacht des Papsttums schreiben, ist richtig. Das Papsttum hat nur bindende
Lehrvollmachten in dogmatischen Fragen. Aber Quo primum wurde nie aufgehoben – das hat Benedikt XVI. klargestellt.
Und selbst wenn Paul VI. Quo primum aufgehoben hätte – im Tausch für den NOM ist eine Ignorierung dieser
Disziplinarentscheidung gerechtfertigt.
Die Vollmacht, die Pius V. als oberster Gesetzgeber der Kirche ausübte stand und steht nicht über der
seiner apostolischen Nachfolger. Wenn Pius V. die Vollmacht hatte, disziplinarische Gesetze zu erlassen,
hatten und haben seine Nachfolger genau die selbe Vollmacht – auch Paul VI.
In Unklarheit gelassen! Die Konzilsväter wurden von dieser progressistischen Minderheit in Unklarheit
gelassen, so daß sie zweideutigen Formulierungen zustimmten, die die Absicht offen ließen, was damit
gemeint war. Ein markantes Beispiel für die Doppelzüngigkeit beim Konzil: „Schließlich sollen keine
Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklich und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange
es“ (23). Im übrigen war die Verwirklichung der Liturgiereform der Ritenkongregation entzogen, das das
kompetente Organ gewesen wäre. Unter Paul VI. gewannen dann die progress. Kräfte auch an der Römischen
Kurie völlig die Oberhand (Jean Villot!). Paul VI. fing an, von der ohnehin schon laschen Fassung der
Liturgiekonstitution abzuweichen und war den Neuerern völlig zu willens (Bugnini). In 22 § 3: „Deshalb
darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas
hinzufügen, wegnehmen oder ändern.“ Genau dem hätte sich das Konzil unterwerfen müssen aufgrund der
für „alle Zeiten“ erfolgten Festlegung durch Papst Pius V., daß es niemand gestattet sei – auch nicht
einem Konzil – Änderungen und Hinzufügungen vorzunehmen. In 35,4: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache
soll in den lat. Riten erhalten bleiben.“ In Art. 36: „Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendg…
nicht selten der Gebrauch der Muttersprache sehr nützlich sein kann…“ Und in Art. 53: „Die Muttersprache
darf in dem m.d. Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden…“
Sinah: Also doch ein anstößiges, zweideutiges Konzil! … Es war oft nicht zu erkennen, was der Gesetzgeber
im einzelnen verordnen wollte; wie die Endlösung aussehen sollte wurde bewußt verschwiegen.
Also doch ein anstößiges, zweideutiges Konzil! „Was man den Konzilsvätern zum Vorwurf machen müsse“
Prof. May sagt aber auch, daß nur zum kleinen Teil den Konzilsvätern ein Vorwurf gemacht werden kann.
Das Kommando auf dem Konzil führte eine (bekannte) Minderheit, die mit unglaublichen Schlichen zu ihrem
Ziel kam. Man kann nicht davon ausgehen, das Konzil präsentierte sich voll und ganz als Träger des kirchlichen
Lehramtes. Das Konzil selbst hat diese Misere nach dem Konzil aufs beste vorbereitet. Wer nämlich nicht
genau hinschaute und die Absichten der Progressisten durchschaute, konnte sich immer wieder durch listige
Wortformulierungen beruhigen und seine Zustimmung geben. Eine exakte Betonung des Wesens der Liturgie
fehlt in der Konstitution, nämlich die präzise Hervorhebung des Opfercharakters der hl. Messe. Ein auffälliges
Schlüsselwort in der Liturgiekonstitution war „tätige Teilnahme des Volkes“. Ist das das Charakteristische
der hl. Messe? Ferner die Worte „Vielfalt“, „Anpassung“ und „Erfordernisse der Zeit“ waren gängige Wendungen.
Doch die heilige Messe ist zeitlos! Es wurden scheinfromme Begriffe wie „wesenhafte Einheit“ gebraucht,
wo offen gelassen wird, was darunter zu verstehen sei. So wurden nichtssagende „Kann-Bestimmungen“ festgelegt.
Ein taktisches Mittel auf dem Konzil war, daß man in der Liturgiekonstitution zu Anfang eines Kapitels
ein gut klingendes Prinzip darbot. Ein anderes Mittel war das behutsame Voranschreiten, um so den Bruch
mit der Tradition zu verschleiern.
Mi care Przybislav, zunächst vielen Dank für die mir unverdient dedizierten Blumen. Die Frage der Verpflichtungskraft
pontifikaler (oder sonstiger) Äußerungen ergibt sich, ich schrieb es Ihnen bereits, aus der Qualifikation
theologischer Qualifikationen: 1. – de fide definita und de fide divina et catholica – Beide verlangen
einen assensus absolutus fidei. 2. – res fidei proxima – Sie verlangt den assansus fidei absolutus, si
impleta essen condiciones. 3. – de fide ecclesiastica – verlangt einen assensus fidei ecclesiasticae.
4. – res theologice certa – verlangt einen assensus internus & externus religiosus, simpliciter talis,
nisi ratio gravis obstet. 5. – sententia communis – verlangt nur den assensus internus, nisi gravis ratio
obstet. Päpstliche Stellungnahmen, Meinungsäußerungen und Rundschreiben (i.e. litterae encyclicae)
sind bestenfalls den N° 4 & 5 zu subsumieren. Abgesehen von der päpstlichen Vollmacht zur Definition
von Glaubenswahrheiten, die Ihnen ja sicher unproblematisch sein dürfte, erlauben die übrigen päpstlichen
Stellungnahmen eine theologische und rechtliche Qualifikation nach den vorstehenden Kriterien. In allen
Fällen, in denen der Pontifex nicht als oberster Lehrer oder Gesetzgeber der Gesamtkirche gesprochen
hat, besteht prinzipielle Interpretationsfreiheit hinsichtlich seiner Wortbeiträge: „nisi obstent causae“
Als oberste Lehrer und Gesetzgeber handelten die Pontifices aber nur dann, wenn sie dies ausdrücklich
formulierten. (Forts.)
Übertrieben „haben sie dennoch darüber befunden, indem sie dieses in ihren weltweiten Sprengeln ohne
nennenswerten Widerstand, bereitwillig und gerne eingeführt und nach seinen Rubriken auch selbst zelebriert
haben!“ Das ist übertrieben. Die Bischöfe hatten halt noch ein vorkonziliares Bild vom Ansehen des Papsttums.
Einen Papst, der der Kirche schadet konnte man sich nicht vorstellen. Deshalb tat man, was er vorschrieb.
Die Bischöfe haben die Neue Messe mit grossem Widerwillen angenommen (ausser im ehemaligen Machtbereich
Eisenhowers). Die Bischöfe waren sich der Ungeheuerlichkeit nicht völlig im Klaren und vor allem wussten
sie nicht, wie man als Bischof der katholischen Kirche darauf reagieren sollte. Die hilflose Reaktion
der Bischöfe kann nicht als Zustimmung gewertet werden.
clarissa colonia: ich schätze Ihre saubere Weise zu argumentieren wie ich bereits angedeutet, bin ich
kein Anhänger von Verschwörungstheorien und daher habe ich auch keine Mühe damit anzunehmen, dass die
von mir nicht sonderlich geschätzten Pontifex legal gewählt und ebenso ihr Amt legal ausgeübt haben.
Wie Sie richtig bemerkt haben, bin ich noch ncit am Ende meines Lateins aber seit einiger Zeit studiere
ich eifrig die römische Theologie des 19. Jahrhunderts Perrone, Scheeben, Fraenzelin und daneben Melchior
Cano und wenn Sie sich diese Denkweise, die meines Erachtens die katholische ist, müssen Sie die Denkweise
der in Frage kommenden Pontifex zurückweisen. Ich räume Ihnen ein, dass es keine Dogmen sind. Gegen
ihre Anfechtung hat jedoch Pius IX folgende treffende Erklärung abgegeben: „durch diese falsche Meinung
wird die Autorität der Kirche selbst in Zweifel gezogen, da ja die Kirche selbst selbst nicht nur durch
so viele Jahrhunderte hindurch unterunterbrochen gestattete, dass nach der Methode ebendieser Lehrer und
nach Prinzipien, die in gemeinsamer Übereinstimmung aller katholischen Schulen festgelegt wurden, die
theologische Wissenschaft ausgebildet werde, sondern ihre Lehre auch sehr oft mit höchstem Lobe pries
und sie als stärkstes Bollwerk des Glaubens und ausdrückliche Waffe gegen ihre Feinde empfahl.“ Meine
Frage also, wie kann ich mit Pontifex zurechtkommen, die eine Methode entwickelt haben, die zur Glaubensabschwächung
führen muss.
Mi care Przybislav, ohne jede Herablassung meinerseits gilt Ihnen mein aufrichtiges Mitgefühl, weil ich
fürchte, daß es, ich schrieb’s Ihnen ja schon einmal, aus dem Weg in die Hypothese des Sedisvakantismus
keinen Rückweg gibt. Dort aber sind Sie, wills mir scheinen, dem Subjektivismus, der keineswegs Ihr eigener
sein muß, hoffnungslos ausgeliefert; rechts- und verhaltenspraktisch ist der Protestantismus ja auch
nur eine Spielart des Sedisvakantismus, weil die Reformatoren angesicht des konkreten Papsttums ihrer
Zeit ja auch nur zu dem Schluß kamen: Besser keinen Papst als so einen! Daher will ich nicht nachlassen,
Sie für ein Experiment zu gewinnen: Lassen Sie uns doch einmal (obzwar schweren Herzens) annehmen, die
von Ihnen ungelebten Pontifices hätten ihr apostolisches Amt zumindest legal und legitim ausgeübt –
selbst, wenn Sie mit deren Amtsführung oder ihren pontifikalen Wortäußerungen persönlich nicht einverstanden
sind. Was würde daraus folgen?
clarissa: contra factum non valet argumentum sie haben völlig recht, die Bischöfe, welche die Konzilsbestimmungen
gutgeheissen haben, waren grösstenteils von Pius XII ernannt worden. Auch waren es die Kardinäle Pius
XII die den Frevler Roncalli zu seinem Nachfolger gewählt haben. Keine Überlegung kann daran vorbeikommen
und ich selber halte nicht viel von den Verschwörungstheorien, denn damit will man die eigene Unzulänglichkeit
und Kurzsichtigkeit auf andere abschieben. Nur wer diese Herausforderung ernst nimmt, wird auch den Sedevakantismus
als vertretbare Hypothese rechtfertigen können.
Nun, obzwar die Konsiliäre über die editio typica des missale romanum nicht im Konzil abgestimmt haben,
haben sie dennoch darüber befunden, indem sie dieses in ihren weltweiten Sprengeln ohne nennenswerten
Widerstand, bereitwillig und gerne eingeführt und nach seinen Rubriken auch selbst zelebriert haben!
Und: Nota bene! Es war dies der Episkopat, der immer noch in überwiegender Mehrheit von Pius XII. ernannt
worden war!
Die Konzilsväter wären entsetzt gewesen Stünde das 2.VK alleine im Raum, müsste man dem Autor zusammen
mit dem H.H.P. Dr. Prof. May recht geben. „daß die angenommenen Texte derart kautschukartig sind, daß
aus ihnen beinahe alles herausgelesen werden kann.“ Die meisten Konzilsväter waren aber rechtgläubig
und wären von der „Neuen Messe“ zutiefst abgestossen gewesen. Ich dürfte nicht sehr daneben liegen,
wenn ich annehme, dass die Konzilsväter die „kautschukartigen“ Texte (die ja nicht von ihnen stammten,
sondern von undurchsichtigen Kommissionen) durchwegs im Sinne der Tradition auslegten, als sie zustimmten.
Die Missa normativa (eine Vorstufe der „Neuen Messe“) wiesen sie mit Entsetzen von sich. Die Durchsetzung
der „Neuen Messe“ ist ganz alleine das Produkt Pauls VI. Eine demokratische Zustimmung unter den Konzilsvätern
hätte er mit dieser Messe nie gewonnen. Die Messe wird zurecht Messe Pauls. VI. genannt und nicht Messe
des Konzils.
catholic: was anders ist die Konzilssekte als eine Reihe von Analphabeten geführt von geltungssüchtigen
Selbstdarstellern à la Roncalli, Montini und Woytila
…und die Welt hinter mir wird langsam klein – doch die Welt vor mir ist für mich gemacht ich weiß
sie wartet und ich hol’ sie ab Ich hab’ den Tag auf meiner Seite, ich hab’ Rückenwind -ein Frauenchor
am Straßenrand der für mich singt Ich lehne mich zurück und guck’ ins tiefe Blau -schließ’ die Augen
und lauf’ einfach g’rade aus Und am Ende der Straße steht ein Haus am See -Orangenbaumblätter liegen
auf dem Weg… o^/
Das Machwerk des Frevlers Montini der NOM ist das Machwerk des Frevlers Montini zur Förderung des Ökumenismus.
Spuren davon sind bereits seinem Hirtenschreiben zum Fastenopfer von 1958 erkennbar. Mit diesem Schreiben
hat er damals den Unmut des regierenden Papstes Pius XII hervorgerufen. Leider wqar Pius XII damals ein
todkranker Mann und nicht mehr in der Lage mit geeigneten Massnahmen den Frevler Montini kaltzustellen.
Der Glaube steht über allem Somit ist das Konzil als auch die Neue Messe eine Frage des Glaubens. Weil
nun diese neue Liturgie den Glauben nicht unversehrt darstellt, sondern ihn zerstört, besteht das Recht
und die Pflicht, sie abzulehnen. Übrigens, die Durchblicker nannten sie schon bald die „Bugnini-Messe“.
@„sankt niketas“ „Ich wollte daher nur darauf hinaus, dass weder ich noch Sie noch Marcel Lefebvre noch
Eugen Drewermann noch sonst jemand das Recht haben, aus unserem privaten Urteil über die Liturgie Schlussfolgerungen
in der Frage nach deren Gültigkeit oder Sinnhaftigkeit oder Legitimität zu ziehen.“ Jeder darf die Sinnhaftigkeit
in Frage stellen – soll dies sogar tun, wenn er argumente dafür hat.
@ möchtegern-kathole Hat denn irgendwer ein Denkverbot ausgesprochen? Ich sehe niemanden. Und falls sich
das auf mich bezogen haben sollte: Ich habe nur gesagt, dass das authentische Urteil über die Liturgie
vom Papst zu treffen ist, von niemandem sonst. Aber wer sagte etwas von einem Denkverbot?
Jeder soll sich … … Gedanken über die Messe machen – warum sollte es ein Denkverbot geben? Es gibt
keines, weder für Erzbischof Lefebvre noch für Drewermann.
sankt niketas So gesehen könnte man aber fast alles in Bezug auf die Liturgie machen, was nicht ausdrücklich
in sacrosanctum concilium verboten ist. Das kann meiner Ansicht nach aber nicht ganz Sinn eines Konzils
sein. Außerdem fallen mir durchaus Widersprüche zwischen SC und der Praxis ein: Liturgiesprache, Gregorianischer
Choral… Ich wollte daher nur darauf hinaus, dass weder ich noch Sie noch Marcel Lefebvre noch Eugen
Drewermann noch sonst jemand das Recht haben, aus unserem privaten Urteil über die Liturgie Schlussfolgerungen
in der Frage nach deren Gültigkeit oder Sinnhaftigkeit oder Legitimität zu ziehen. Ich bestreite weder
Gültigkeit noch Legitimität des Missale von 1970, aber über dessen Sinnhaftigkeit darf sich doch jeder
selbst eine Meinung bilden und diese auch vertreten.
@ RT 73 Dann besteht zwischen uns wohl nur ein terminologischer Streit: Wenn ich sagte „in Übereinstimmung
mit dem Konzil“, meinte ich damit nicht „im Auftrag des Konzils“, sondern nur „ohne Widerspruch zum Konzil“.
Wenn ich „in Übereinstimmung mit dem Programm der CDU“ ein Pamphlet verfasse, tue ich das ja auch nicht
zwangsläufig in deren Auftrag, sondern nur widerspruchsfrei zu ihr. Zweitens: Die Frage „besser oder
schlechter“ ist in der Tat relevant, allerdings ist Ihr oder mein Urteil in dieser Frage irrelevant. Es
kommt ausschließlich dem Papst zu. Ich wollte daher nur darauf hinaus, dass weder ich noch Sie noch Marcel
Lefebvre noch Eugen Drewermann noch sonst jemand das Recht haben, aus unserem privaten Urteil über die
Liturgie Schlussfolgerungen in der Frage nach deren Gültigkeit oder Sinnhaftigkeit oder Legitimität
zu ziehen.
sankt niketas durfte dies selbstverständlich auch Paul VI., ohne dass das Konzil dies explizit (über
SC 22 §1 hinaus) hätte erklären müssen. Natürlich durfte er es, aber auf das Konzil konnte er sich
dabei nicht berufen. Es geht nicht um besser und schlechter, sondern darum, dass das Konzil explizit eine
geänderte Leseordnung in Auftrag gegeben hatte (SC 51), und das war 1965 eben noch nicht erfüllt, sehr
wohl aber 1969. Das 2. Vaticanum hat eine veränderte Leseordnung in Auftrag gegeben, um den Gläubigen
„den Tisch des Wortes reicher zu decken“. Die zusammengestückelten Texte der neuen Leseordnung erfüllen
diesen Sinn zwar quantitativ, jedoch nicht inhaltlich. Natürlich geht es um besser oder schlechter; eine
Reform um der Reform willen ist doch sinnlos. Das ändert an dessen Legitimität und Übereinstimmung
mit dem Konzil aber nichts. An der Legitimität nicht; der Papst braucht kein Konzil, um liturgische Änderungen
durchzusetzen, aber deswegen handelt er nicht zwangsläufig im Auftrag eines Konzils.
Heino will doch nur telefonieren ei, wie putzig – die Hellseher und Wahrsager quaken und quieken sind
wohl die selben Typen die „glauben“, allein die Weisheit zu besitzen, wie Jesus Christus heute die Dinge
haben wollte
@ Ben Sira Es gibt immerhin vier gültig geweihte Piusbischöfe, die sich – wie die Praxis der Priesterweihen
wieder mal eindrucksvoll beweist – einen Dreck um die kirchliche Ordnung scheren. Es genügt also, wenn
einer von denen in einem Anfall von Messiaskomplex wieder ein paar neue weiht. Insofern bin ich sehr sicher,
dass es auch in ein paar Jahrhunderten noch versprengte, restlos verbitterte Männer geben wird, die von
sich behaupten, als einzige Bischöfe weltweit den katholischen Glauben zu bewahren. Aber weiter beachten
wird man sie nicht, genau wie alle anderen Spinner auch.
@ sankt niketas Danke für die völlig einleuchtende Erläuterung zu Schmidberger und Demel! Aber ich
würde es halt gern erleben, wie die beiden sich „fetzen“. Die alten Sekten – Paulikianer, Donatisten,
Arianer, Ebioniten … – haben in der Regel ein paar Jahrzehnte oder ein paar Jahrhunderte überlebt.
Den lefevrianern gebe ich mindestens nch eine weitere Generation – was also unerlaubte Bischofsweihen
betrifft. Wer bietet mehr?
@ Ben Sira Das würde Schmidberger nicht packen. Aufgrund seines naturgegebenen und gottgewollten Ekels
gegenüber Frauen (noch dazu solchen, die denken können), würde er in der ihm eigenen Art ausfällig
werden und sich dann in den Schutz seiner mit schwarzen Röckchen bekleideten Burschis zurückziehen,
die ihn dann beatmen, während er hyperventiliert!
abcdefghijklmnopqrstuvwxyzäöü0123456789,;.:?!+- Die FSSPX soll überhaupt keine Lesarten anerkennen,
sondern den Text selbst. oooch, gegen die verwendeten Zeichen, Ziffern und Buchstaben hat man bestimmt
nichts einzuwenden
@ Landorganist Die FSSPX soll die Konzils-Lesart von „Wir sind Kirche“ anerkennen!!! Aber mal im Ernst:
Wenn die alle so super-schlau sind – sowohl die Pius-Sektierer als auch die „Wir sind Kirche“-Liberalen
–, dann sollten DIE sich mal an einen Tisch setzen und miteinander diskutieren, z. B. Franz Schmidberger
gegen Sabine Demel – das wäre doch endlich mal spannend!
@ noch eine Landorgel Die FSSPX soll überhaupt keine Lesarten anerkennen, sondern den Text selbst. Über
die Auslegung von Texten (auch dogmatischen) wurde schon immer gestritten. Das war nach Nizäa I, Calzedon,
Trient, Vaticanum I u.a. auch nicht anders. Sogar das Credo legte und legt nicht jeder gleich aus. So
ist das halt mit dem Verstehen. Das lernt man im Grundkurs Hermeneutik, aber damit scheinen Sie doch erheblich
überfordert.
Tja, das ist die Sache welche Lesart des Konzils soll FSSPX eigentlich anerkennen? Die B XVI.s Die Gerhard
Maria Wagners Die Meissners Die Schönborns Die von „Wir sind Kirche“ Die konservativer Theologen Die
altliberaler Theologen Die eines x-beliebigen Menschen in Simbabwe, Uruguay oder Estland? oder, oder,
oder, …
@ RT 73 Ich bitte um Erläuterung. In sacrosanctum concilium ist meines Wissens nicht von zusätzlichen
Hochgebeten, anderen Opferungsgebeten, Einschüben in den Kanon etc. die Rede. Da schon – ohne jedes Konzil –
Pius XII. die Karwoche reformieren und neue Präfationen einführen durfte ebenso wie Johannes XXIII.
eine Ergänzung des Hochgebetes, durfte dies selbstverständlich auch Paul VI., ohne dass das Konzil dies
explizit (über SC 22 §1 hinaus) hätte erklären müssen. Dass 1965 die Erweiterung der Leseordnung
noch nicht umgesetzt war, stimmt, aber ob die Leseordnung von 1969/70 besser ist als die alte, wage ich
zu bezweifeln. Es geht nicht um besser und schlechter, sondern darum, dass das Konzil explizit eine geänderte
Leseordnung in Auftrag gegeben hatte (SC 51), und das war 1965 eben noch nicht erfüllt, sehr wohl aber
1969. Dass Paul VI das Recht hatte, den Ritus zu ändern, ist unbestritten. Keineswegs. Etliche kreuz.net-Hanseln
bestreiten das. Und die Piussektierer akzeptieren ja in der Praxis nicht einmal die Änderung von lumpigen
zwei Sätzen am Karfreitag durch den Papst. Den Erfolg in Frage zu Stellen, untergräbt aber keineswegs
die Autorität des Papstes oder des V1. Mit der Unfehlbarkeit hat die Liturgiereform nichts zu tun. Wenn
es in den 60er Jahren erlaubt war, den Ritus zu hinterfragen, darf man das heute auch Wie ich schon sagte,
war auch mir der 65er-Ritus lieber als der 69er. Das ändert an dessen Legitimität und Übereinstimmung
mit dem Konzil aber nichts.
Weil es insgeheim um Religionsfreiheit und Judenmission geht. Ben Sira: Aber die Piusbrüder hätten doch
weiterhin immer das 1. Hochgebet benutzen und die Messe auf Latein feiern können. Wieso war denen das
nicht genug? Die Mess-Liturgie ist nicht alles, was das Vatikanum II betrifft.
Keine Beleidigungen! Auch nicht gegenüber HBR, bitte! Der Ritus kann also dann und wann von der höchsten
Autorität der Kirche geändert werden. Sinnvollerweise deurch den Papst nach einem Konzil – so war das
nach dem Tridentinum, so war das nach dem Vaticanum II. Dass das auch diesmal nicht perfekt war, ist ja
klar. Allen kann man es ohnehin nicht recht machen. Aber die Piusbrüder hätten doch weiterhin immer
das 1. Hochgebet benutzen und die Messe auf Latein feiern können. Wieso war denen das nicht genug?
@ sankt niketas Der Ritus von 1969 entspricht voll den Konzilsvorgaben (was der von 1965 nicht tut, siehe
Leseordnung) Ich bitte um Erläuterung. In sacrosanctum concilium ist meines Wissens nicht von zusätzlichen
Hochgebeten, anderen Opferungsgebeten, Einschüben in den Kanon etc. die Rede. Dass 1965 die Erweiterung
der Leseordnung noch nicht umgesetzt war, stimmt, aber ob die Leseordnung von 1969/70 besser ist als die
alte, wage ich zu bezweifeln. Dass Paul VI das Recht hatte, den Ritus zu ändern, ist unbestritten. Den
Erfolg in Frage zu Stellen, untergräbt aber keineswegs die Autorität des Papstes oder des V1. Mit der
Unfehlbarkeit hat die Liturgiereform nichts zu tun. Wenn es in den 60er Jahren erlaubt war, den Ritus
zu hinterfragen, darf man das heute auch
Beim „Letzten Abendmahl“ war Jesus auch mit den Aposteln allein. Die Aposteln sind ungefähr die Bischöfe.
HBR: wir können den Papst Paul nur danken das halte ich nicht für die Intention des Papstes „Johannes
XXIII“ sondern für „68er“ und „Soziale Revolution“. Wir Gläubigen sind Nutznießer („ecce agnus dei“)
aber nicht Mitgestalter der Messe.
wir können den Papst Paul nur danken Durch die damals längst überfällige Reform verfügen wir heute
über eine würdige Messe, welche die Gemeinde mit einschließt, während bei der überkommenen „Messe
aller Zeiten“ (merke: Alle Zeiten geht von 1570 bis 1965 ) der Priester durch viele Barrieren von den
lästigen und im Grunde nur störenden Gläubigen getrennt war.
Nehmen Sie eine Kopfwäsche mit ordentlichem Weihwasser, dann verschwindet der Rauch Satans Aber im Ausserordetlichen
Ritus geweiht, mit Exorzismen und allem was dazugehöhrt. Vom „modernen“ Weihwasser fürchtet sich der
Satan nicht!
@ wassers Ich meine mit Hl. Vater natürlich den Hl. Vater. Das waren im 20. Jahrhundert folgende Personen:
Hl. Pius X. (1903-1914) Benedikt XV. (1914-1922) Pius XI. (1922-1939) Pius XII. (1939-1958) Sel. Johannes
XXIII. (1958-1963) Paul VI. (1963-1978) Johannes Paul I. (1978) Johannes Paul II. (1978-2005) Benedikt
XVI. (seit 2005)
Meinen, Sie mit Hl. Vater etwa Montini, dann ist Ihnen wirklich nicht mehr zu helfen. Dieser ist es doch
gewesen, der immer beklagt hat, der Rauch Satans sei in den Innenraum der Kirche eingedrungen, dabei hat
sein Vorgänger die Fenster aufgemacht und erstere dafür gesorgt, dass sich der Rauch Satans, alles Katholische
erstickend, überall ausbreiten konnte, offenbar auch in Ihrem Gehirn! Nehmen Sie eine Kopfwäsche mit
ordentlichem Weihwasser, dann verschwindet der Rauch Satans!
@ wickerl Der Ritus von 1969 dürfte nicht der Konzilsritus sein. Ungeachtet dessen, dass es nach meinem
Empfinden (das ich auch damals schon hatte, als ich es „live“ miterlebt habe) genügt hätte, die Reform
von 1965 noch – wie vom Konzil verlangt – um eine erneuerte und erweiterer Leseordnung zu ergänzen, ansonsten
es aber bei dem 1965er-Ritus zu belassen, haben Sie dennoch unrecht. Der Ritus von 1969 entspricht voll
den Konzilsvorgaben (was der von 1965 nicht tut, siehe Leseordnung), und für deren Auslegung war als
authentischer Interpret der Hl. Vater Paul VI. zuständig, und nicht Marcel Lefebvre, Franz Schmidberger
oder kreuz.net. Das können Sie auch im Messbuch von 1969 selbst nachlesen – in der vorangestellten Erläuterung
des Hl. Vaters.
Konzil Das II. Vaticanum hat ja 1965 einen eigenen Ritus beschlossen- laut Robert Spaemann- den Paul VI.
über den Haufen warf. Der Ritus von 1969 dürfte nicht der Konzilsritus sein.
Na also Papst Paul VI. († 1978) war als Papst der authentische Interpret der Konzilstexte. Na also. Was
gibt es da noch zu motzen? Wer gegen die Autorität des vom Papst auf legalem Wege erlassenen Missale
wettert, verrät den Papst und die Lehren des I. Vatikanischen Konzils über seinen Jurisidiktionsprimat
und seine Unfehlbarkeit. Er entschied sich für eine Verwirklichung im linken Teil des Spektrums der Möglichkeiten,
die der „kautschukartige Text“ der Liturgiekonstitution für die Verwirklichung eröffnete. Was auch immer
„linke Möglichkeiten“ sein mögen: Es war sein Recht als authentischer Interpret der Konzilstexte. Die
Piussektierer und ihre Propheten sollten sich erst einmal mit der Lehre der Kirche über das Papsttum
auseinandersetzen, ehe sie so wettern und dadurch erst recht beweisen, wie wenig sie auf dem Boden der
Tradition stehen.