Pastoraler Prozeß
Wieviele Pfarrer bleiben übrig?
In ihrer treffenden Beschreibung der Zustände im Bistum Fulda ist der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Ende März ein wichtiger Aspekt entgangen. Ein Kommentar von Pfarrer Hendrick Jolie, Mühltal.
(kreuz.net) Das „Pastoralverbundsgesetz“ der Diözese Fulda will in Zukunft mehrere selbständige Pfarreien mit eigenem Pfarrer unter der Führung eines „leitenden Pfarrers“ zusammenfassen.

Auch wenn für eine „Übergangszeit“ – so die wörtliche Formulierung – noch mehrere eigenständige Pfarrer im „Pastoralverbund“ vorgesehen sind, wird jetzt schon per Gesetz angekündigt, daß mittelfristig nur noch ein einziger Pfarrer die Pastoralverbünde leiten soll, während die anderen Pfarrer ihrer Rechte beraubt und dem „leitenden Pfarrer“ untergeordnet werden.

Gegen dieses Vorhaben wurden mittlerweile schwerwiegende Bedenken erhoben, sowohl von kirchenrechtlicher Seite wie auch von ernstzunehmenden Gläubigen und Priestern. Viele befürchten eine Aushöhlung der Amtsvollmacht des Pfarrers und eine damit verbundene Aufweichung der sakramentalen Struktur der kirchlichen Verfassung.

Der Verdacht liegt außerdem nahe, daß unliebsame – meistens eher konservative – Pfarrer zu „Hilfspfarrern“ degradiert werden, weil sie gemeinhin als nicht ausreichend „dialogfreudig“ und „kommunikativ“ gelten.

Da auch innerhalb der Priesterschaft die Frage, was denn eigentlich katholischer Glaube und Liturgie sei, hoch umstritten ist, wird man sich mittelfristig auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner einigen müssen. Verkündigung und Kult der Kirche werden so zum Ergebnis eines gruppendynamischen Prozesses. Das nennt man neuerdings „kooperative Pastoral“.

Interessant ist: Obwohl in den Ordinariaten häufig der „Dialog“ und das „mündige Kirchenvolk“ beschworen wird, hat man sich nun darauf verlegt, unliebsame Kritiker einzuschüchtern und mit Sanktionen zu belegen.

Wovor haben die Initiatoren der neuen Strukturen Angst?
      
8 Lesermeinungen
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#8   1+1=7   19:46:07 | Sonntag, 17. April 2005
@Yersinia
Yersinia: also ich vertrau auf ein lebendiges und echtes Glaubenszeugnis
Schön, aber wie gewährleistest du das für andere, nicht so stark Vertrauende?
Spezifisch katholisch ist halt, dass der Mensch sich an etwas anhalten kann, sozusagen ein Geländer hat.
Sicher reicht es für einen gebildeten Menschen sich das einfach vorzustellen. In den Zeiten der Schwäche aber, ist es oft ganz gut wenn man gestützt wird, oder?
7
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#7   Yersinia   19:36:34 | Sonntag, 17. April 2005
pectator: also ich vertrau auf ein lebendiges
und echtes Glaubenszeugnis, ohne über die „Schlechtigkeit der Welt“ zu jammern; und ich vertrau auf Gott, dass er mein Glaubenszeugnis wirksam werden läßt – wer anderer könnte es sonst?
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#6   spectator †   00:59:35 | Mittwoch, 13. April 2005
@ Yersinia
welche Autorität hat ein Priester als jene, die aus seinem Glaubenszeugnis entspringt? Ich meine, wenn dieses Zeugnis „glaub-würdig“ ist, ergibt sich die Autorität von allein…
ja, aber wann ist in unserem Land sein Glaubenszeugnis „glaub-würdig“? – nur dann wenn er die Abschaffung des Zölibates fordert und nichts gegen die Benutzung von Kondomen hat. ;-) – also dann, wenn er das befürwortet, was der pseudokatholische Pöbel, der sich dann noch selbst eitel „römisch-katholisch“ nennt, von ihm erwartet.
Athanasius: wer entscheidet, ob der Glaube am Spiel steht?
doch wiederum keine andere Instanz als das eigene subjektive Gewissen – mit all seinen Irrtumsanfälligkeiten.
Ja, ja… der kranke Küng und der selbsternannte „Märtyrer“ Drewermann sagen seit Jahren das gleiche.
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#5   Yersinia   23:46:38 | Dienstag, 12. April 2005
@Athanasius: wer entscheidet, ob der Glaube am Spiel steht?
doch wiederum keine andere Instanz als das eigene subjektive Gewissen – mit all seinen Irrtumsanfälligkeiten.
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#4   Athanasius   23:12:45 | Dienstag, 12. April 2005
Resultat
Die Desintegration des Bistums und der nachkonziliaren Kirche weltweit liegt gerade an die Ausrottung gründlichen katholischen Religionsunterrichts und vor allem an das Verbieten der überlieferten Liturgie.
Alles sehr logisch.
Ob für diese Fälle im CIC 1983 bereits canones eingeräumt worden sind, hat gar keine Wichtigkeit mehr.
Gehorsam geht übrigens, erster Antworter, nicht gegen den Glauben. Gehorsam geht um die Rechtfertigkeit. Auch wenn man unrechtfertig behandelt wird muss man gehorchen, aber man muss nicht gehorchen wenn der Glaube im Spiel ist oder attackiert wird.
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#3   Yersinia   18:16:25 | Dienstag, 12. April 2005
welche Autorität hat ein Priester
als jene, die aus seinem Glaubenszeugnis entspringt? Ich meine, wenn dieses Zeugnis „glaub-würdig“ ist, ergibt sich die Autorität von allein – abeits der Abhängigkeit von Macht- und Organisationsstrukturen?
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#2   Peccator   13:25:39 | Dienstag, 12. April 2005
Gehorsam ist eine wichtige Tugend,
in der Tat, aber dort wo es deutliche Zeichen gibt, daß ein Hirte insbesondere die Zerstörung der Kirche und des überlieferten Glaubens im Blick hat, ist es nicht nur erlaubt, sondern gefordert, dagegen zu protestieren.
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#1   Konrad   12:36:01 | Dienstag, 12. April 2005
Ergänzung
Lieber Mitbruder, das neue Kirchenrecht sieht ähnliche Strukturen wie in Fulda geplant schon länger vor: c. 517 § 1 CIC/1983; c. 516 § 1 CIC/1983, sogar die Beteiligung von Laien am Hirtendienst: c. 517 § 2 CIC/1983. Bemühen wir uns, als Priester nicht Bischof oder Papst zu spielen, sondern dem Weiheversprechen folgend „Gehorsam“ zu leisten. Was natürlich auch die Bischöfe verpflichtet, sich um ihre Priester mindestens so zu kümmern – persönlich und nicht bloss amtlich! – wie es ein guter Abt in einer Klostergemeinschaft oder ein guter Oberer in einem Orden tut! Der Wunsch eines Priesters, der dazu geeignet und berufen ist, als „pastor proprius“ eine „eigene Gemeinde“ zu betreuen, sollte berücksichtigt werden.
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