Die Entlassung des Pfarrers von Achenkirch in Tirol wird nicht kampflos über die Bühne gehen. Jetzt rumort es im Internet.
Neue Webseite gegen die Absetzung von Pater Bernhard Sirch.
(kreuz.net) Im Internet gibt es seit kurzem eine Plattform zur Unterstützung von Pater Bernhard Sirch.
Der Geistliche ist gegenwärtig noch Pfarrer von Achenkirch in Tirol wirkt.
Die neue Plattform nennt
sich ‘deus-caritas-est.net’. Domain-Inhaber ist der Wiener Alois Anfang.
In der Einleitung wird festgestellt,
daß Pater Sirch von Abt Anselm Zeller, dem Vorsteher des Benediktinerstiftes Fiecht in Tirol, und dem
Innsbrucker Bischof, Mons. Manfred Scheuer „in hinterlistiger Form und unter dem in Kauf genommenen Rufmord“
entlassen wurde.
Die Webseite erlaubt es den Lesern, Unterstützungs-Stellungnahmen für Pater Sirch
zu posten.
Gestern schrieb ein Leser ‘Matthias’ den ersten Eintrag. Es handelt sich um einen Brief an
Pater Sirch:
„Ich bin tief betroffen von der unchristlichen Art, mit der Sie von den eigenen Mitbrüdern
behandelt werden“ – erklärt ‘Matthias’.
Er bedauert, daß Stolz, Eigenliebe und Neid in der Hierarchie
oft näher liegen als die Nachfolge Christi und die Pflichterfüllung im Hirtenamt:
„Möge der Herr in
seiner unermeßlichen Barmherzigkeit den sogenannten Repräsentanten der Hierarchie verzeihen und das
Leid, das sie durch ihr Verhalten über eigene Mitbrüder gebracht haben, als Opfer für ihre Bekehrung
annehmen.“
‘Matthias’ erinnert an das Wort von Papst Paul VI. († 1978), wonach „der Rauch Satans in die
Kirche eingedrungen ist“.
Abschließend ermuntert er den ausgestoßenen Priester:
„Ihnen, Hochwürdiger
Herr Pfarrer Pater Bernhard, viel Kraft und Beharrlichkeit im Guten. Sie haben sich sicherlich durch diese
leidvollen Erfahrungen einen großen Schatz im Himmel erworben.“
Email-Adressen der Empfänger
60 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Franziskus: Tiara – PA für Priester – Gehalt für Haushälterinnen Pfarrer werden in Deutrschland gemäß
Konzilsbeschluß genauso mit 75 Jahren pensioniert, wie Bischöfe. Im EB Köln können sich Pfarrer ab
Alter 70 ohne ärztliche Bescheinigung pensionieren lassen, im Alter 75 müssen sie ihren Rücktritt anbieten,
vor Alter 70 geht es nur mit ärztlicher Dienstunfähigkeitsbescheinigung. Über die Norwendigkeit einer
amtsärztlichen Bestätigung ist mir nichts bekannt. Pensionierte Priester bekommen ihr ungekürztes Gehalt,
wenn sie weiter – z.B. als Subsidiar – priesterlich tätig sind. Ansonsten werden 75 % gezahlt, inwieweit
die priesterliche Pension analog Beamtenversorgung auf 71,5 % gekürzt wurde, ist mir nicht bekannt. Die
Verhältnisse beim Medikantenorden sind mir nicht bekannt; daß diejenigen, die Armut geloben, voraussichtlich
wegen Alimentierung durch ihren Orden nie arm werden, trift zu. Im EB Köln wird ein bestimmter Prozentsatz
des tatsächlichen Aufwandes für die Haushälterin erstattet, alos kein Pauschalbetrag. Die dreifache
Papstkrone steht für die dreifache Gewalt des Papstes: bischöfliche, metropolitan- und Patriarchalgewalt.
Andere, weltlich orientierte Deutungen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Auch der Papst von Alexandrien
trägt eine Krone, deswegen war der Kronverzicht Pauls VI bzw. JPI. ahistorisch. Wegen der vollen, also
uneingeschränkten apostolischen Gewalt tragen die östlichen Patriarchen / Katholikoi genauso, wie der
Papst einen gerade auslaufenden Stab und keinen Krummstab, wie vom Großerzbischof abwärts.
Die einen machen Gelübde – die anderen müssen sie halten Bei den Mendikantenorden schaut es mit dem
Körberlgeld vielleicht ein bisschen anders aus. Aber im großen und Ganzen haben Ordensleute überhaupt
keine finanziellen Sorgen. Die Beihilfen (Haushaltszulagen) für Weltpriester sind dann besonders fragwürdig,
wenn sie nur pauschal gegeben werden, sodaß bei einer jungen Frau ein Überschuss, bei einer dienstälteren
ein Defizit für den Pfarrer als „Dienstgeber“ entsteht. Was den P. Dr. Sirch betrifft, muss man nur seine
Homepage und die vielen Beiträge, die er für Radio Maria, Südtirol. geliefert hat, näher begtrachten.
Seine Dissertation hat er über die Beudeutung der päpstlichen Tiara, also über den dreifachen Vorrang
des Pastes und seiner Autorität vor vielen Jahren gemacht. Und in diesem Sinn wirkte er als Pfarrer.
Variatio delectat, aber das will er anscheinend nicht wahr haben. Außerdem hat er 1961 fertig studiert,
war damals vor 48 Jahren also mindestens 25 Jahre alt. In Deutschland,wo die Grenze bei 67 Lebensjahren
steht, hätte man ihn schon längst aller pfarrlich-bürokratischen Amtspflichten entbunden. In Österreich
allerdings liegt die Grenze für den notwenfigen Amtsverzicht – wie bei Bischöfen – an der 75-er Grenze.
Also was will er wegen der kurzen Zeit, die ihm maximal bleibt? Er sollte froh sein, wenn er sich mit
oder ohne Gehorsamspflicht seinen marianischen oder archivarschen Hobbys widmen darf. :&)
Franziskus: Gehälter für Ordensangehörige Üblicherweise werden Ordensangeörige von ihren Orden alimentiert.
Wenn ein Ordensangehöriger also in einer ordenseigenen Schule unterrichtet und im dazugehörign Kloster
lebt, wäre die Auszahlung des staatlichen Gehaltes ein reines Taschengeld. Wegen des Armutsgelöbnisses
hat ein Ordensangehöriger sowieso kein Recht auf Eigentum. Mir ist vor Jahren eine Benediktinerabtei
bekannt geworden, die dem Klosterpfarrer, obwohl er im Kloster wohnt, das Pfarrergehalt voll ausgezahlt
hat. Der Mönch steht sich dabei weit besser, als ein Weltpriester, der von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt
bestreiten muß sowie einen Teil des Gehaltes für seine Haushalthilfe. Das (Erz-)Bistum leistet hier
lediglich Beihilfen.
@Personalpolitik Danke, lieber Jörg Guttenberger, für die Klarstellung von Unterschieden. Natürlich
fürchtet sich auch ein Generalvikar vor kritischen Fragen nach der Sorgfalt der Eignungsprüfung vor
der Ernennung. Ungeeignete Pfarrer können daher schwer ausgewechselt werden. Außer die Pfarre greift
nach weniger christlichen Mitteln der Verleumdung oder Intrige. Man lockt den Pfarrer in einen Weinkeller,
animiert ihn zum Trinken, lässt ihn ins Auto steigen, alarmiert die Polizei und schon gibt es einen handfesten
Grund, ihn zu versetzen. Nur eines von einigen Beispielen, die ich kenne. In der Schule überwiegen die
Laienreligionslehrer, denn die wenigen Geistlichen, die noch übrig bleiben braucht man für die Betreuung
immer größer werdender Pfarrbereiche. Es gibt natürlich immer noch hauptberufliche geistliche Religionslehrer
in den höheren Schulen. Sie sind sozial über staatliche Normen bestens abgesichert. Für sie gilt also
auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des deutschen Grundgesdetzes. Inwieweit der Ordensangehörige das
Geld tatsächlich bekommt, liegt am einzelnen Orden. Das wäre der springende Punkt, wo ein Ordensmitglied
einer gewissen Beliebigkeit ausgesetzt ist, die seine priesterliche oder soziale Existenz gefährden kann.
Aber im allgemeinen haben sie Recht, dass sowohl die Obrigkeit als auch das kirchliche Volk viel Geduld
haben (müssen). besten Dank!
#57 Guttenberger 14:00:31 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Personalpoloitik in Kirche und Wirtschaft Zu meinen Ausführungen ist grundsätzlich nachzutragen, daß
erwähnte Mißstände die absolute Ausnahme sind, sowohl in Kirche, als auch in der Privatwirtschaft.
In der Privatwirtschaft wird eine Geschäftsleitung einen Manager nicht so ohne weiteres ausschalten,
weil sich dann immer kritische Fragen nach der Sorgfalt der Eigunungsprüfung vor der Ernennung stellen.
In Großunternehmen wird ein mißliebig gewordener Manager im Allgemeinen auf eine unbedeutende Stelle
versetzt, unter Fortzahlung seiner Bezüge und Beibehaltung seines Titels, es sei denn, er hat sich allzu
grober Fehlentscheidung schuldig gemacht. Aber Entlassung nach der beschriebenen Methode ist grundsätzlich
möglich und kommt in seltensten Fällen auch vor. Ähnlich ist es in der Kirche: nach meiner Erfahrung
in Köln ist es für eine Pfarrre äußerst schwierig, einen auch nach objektiven Maßstäben untauglichen
Pfarrer los zu werden, d. h., in aller Regel steht das Bistum zu seinen Priestern. Bei Pater Bernhard
Sirch OSB handelt es sich auch nach meiner Ansicht um einen einzigen negativen Fall unter vielen positiven.
Bedenken Sie bitte, wieviele Priester es in Österreich gibt, die mit der Treue ihrer vorgesetzten Behörde
überwiegend positive Erfahrung machen. P. Sirch ist also ganz sicher ein bedauerlicher Einzelfall. Ich
habe mit meinen Ausführungen lediglich auf die grundsätzlichen Möglichkeiten hingewiesen, will aber
auf keinen Fall Kirche und Privatwirtschaft in schlechtes Licht rücken.
Franciscus: Gehälter von Ordensangehörigen Wegen der Kulturhoheit der Länder kann es hier verschiedene
Regelungen geben. Ordensangehörige im Pfarr- und Schuldienst erhalten normalerweise dieselben Gehälter,
wie ihre weltlichen Kollegen, allerdings ist der staatliche Anteil für kirchliche Schulen in den eínzelnen
Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Schulen zahlt der Staat in NRW 92 % des Gehaltes, in Bayern
m. W. nur 60 %. Inwieweit der Ordensangehörige das Geld tatsächlich bekommt, liegt am einzelnen Orden.
Bei weltlichen Lehrern an privaten Schulen muß der Schulträger das jeweilige Gehalt auf 100 % aufüllen.
Priester und Ordensleute an staatlichen Schulen werden genauso besoldet, wie ihre weltlichen Kollegen.
Ordenspriester im Pfarrdienst erhalten m. W. dasselbe Gehalt, wie Weltpriester (Gleichbehandlungsgrundsatz
des GG). Es ging hier in meinen Auisführungen aber nicth um Priester, sondern um nachgeordnete kirchkiche
Mitarbeiter, wie Kindergärtner, Kirchenmusiker, Küster (Messner), Hausmeister und Hilfskräfte.
#55 franziskus 10:43:15 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Orden(sleute) werden pauschal entlohnt. Zumindest ist das in Österreich so. Sie genießen dafür Lohn-
oder Einkommensteuerfreiheit, bekommen ein durchschnittliches Brutto für Netto. Sozialversicherung liegt
im Gutdünken des Ordens. Wenn einer austritt bekommt er rechtens für alle Jahre keine Abfertigung und
auch nicht den Anteil der ebenfalls pauschal überwiesenen 10-12% Altersvorsorge. Die Diözese übernimmt
ihn 1:1 je nach Dienstalter und Qualifikation. Ehem. Ordenspfarrer, die keine Pfarrerprüfung haben, bleiben
Provisoren. Als Pfarrer sind sie Pfründenbesitze und „Kleinunternehmer“ und daher als Ein kommenssteuerpflichte
nur ganz kleine, nicht so genau kontrollierte Fische im großen Teich der Selbständigen. Das durschnittliche
Netto liegt weit unter dem, was der Orden vorher brutto für netto erhielt. Daher sollte es sich jeder
Ordensmann gut überlegen, ob er das soziale Risiko übernehmen kann, wenn er durch seine Gelübde jeder
freien Geschäftstätigkeit entsagt hat und ohne Reserven dasteht. Ein Pfarrer besitzt zwar wie ein Abteilungsleiter
Personalhoheit, bekommt am Ende bis 7.000.- EUR im Jahr weniger als ein akademischer Pastoralassistent.
Der CIC verlässt sich bei den Oberen auf christliche Nächstenliebe, aber nicht auf die schon für die
Laien in der Kirche geltenden Sozialregeln zugunsten auch der Priester. Wie, lieber Herr Guttenberger
ist das in Deutschland?
Paulaner: Gehälter Die Gehälter richten sich nach den tariflichen Bestimmungen, genauso, wie in Privatwirtschaft
und Behörde. Bei Behörden, so ebenfalls in der Kirche, gibt es einen Stellenplan, wo für jede Stelle
Beschäftigungsumfang und Tarifgehalt feststeht. Mit Zustimmung des Kirchenvorstandes kann dem Mitarbeiter
bei erhöhter Qualifikation (beim Kirchenmusiker z. B. A-Examen statt des für die Stelle vorgesehenen
B-Examens) auf Kosten der Pfarre – nicht des (Erz-)Bistums – ein höheres Gehalt gezahlt werden. In der
Auswahl der Person sind die Pfarrer jedoch völlig frei. Gegf. besteht ein Mitspracherecht des Kirchenvorstandes.
Auch in der Privatwirtschaft gibt es selbstverständlich Richtlinien, nach denen sich ein mit Personalhoheit
ausgestatteter Abteilungsleiter zu halten hat, auch dann, wenn er in der Wahl der Person völlig frei
ist.
#53 Paulaner † 01:09:56 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Ich glaube nicht, dass der Pfarrer auch nur das Gehalt des Mesners bestimmen kann. Jörg Guttenberger,
Köln: Pater Bernhard Sirch OSB Ferner besitzt ein Pfarrer üblicherweise Personalhoheit, d. h. er kann
Mitarbeiter ohne Rücksprache mit seiner vorgesetzten Behörde frei einstellen, auch ein Kennzeichen leitender
Angestellter.
Sind solche Kirchen“fürsten“ nicht höchst unehrlich und unfair??? „Laut eigener Aussage wurden dem Pater
eben keine fest umrissenen Vorwürfe gemacht, er bekam vielmehr das allgemeine Zeug zu hören, mit dem
man den Hinauswurf leitender Angestellter begründet, gegen die nichts ernsthaftes vorliegt. Hinzu kommt,
daß selbstverständlich jeder Fehler macht…So kann man problemlos aus Mücken Elefanten machen und
eine unerwünschteleitende Person in Kirche und Privatwirtschaft abschieben. Arbeitnehmerschutz besteht
für diesen Personenkreis bekanntlich weder in Kirche noch Privatwirtschaft. Eine kommentarlose Zurückversetzung
nach St. Ottilien, zu deren Kongregation Fiecht gehört und wo der Pater seine stabilitas loci hat, wäre
ja in Ordnung gewesen. Das Problem sind eben die pauschalen Vorwürfe, gegen die eine Abwehr so gut wie
ausgeschlossen ist.“ Ist sowas denn tragbar für scheinbar so hochehrbare (hochwürdigste) Herrschaften
wie Generalvikare, Diözesanbischöfe und Äbte ??? – Wo bleibt der zu diesen Ämtern untrennbar dazugehörende
aufrichtige Charakter und die Fairness im vielbeschworenen und von den Pfrn. eingeforderten teamorientierten
Leitungsstil ??? – Ist es da nicht verständlich, dass einem angesichts solcher unerträglichen Machenschaften
auch mal der „gute Stil“ zu entgleiten droht und man zu „Schimpfierungen wider den (besser diesen) Klerus“
greift ??? – Da kann einem aber auch der Hut hoch gehen. Ja so ist es.
Pater Bernhard Sirch OSB Die Stellung eines Pfarrers entspricht in etwa der Stellung eines mit Prokura
versehenen Abteilungsleiters in der Privatwirtschaft. So ist er in der Leitung seiner Pfarre weitgehend
frei und kann so – z. B. Gottesdienstordnung und deren Gestaltung – schöpferisch tätig werden, freilich
im Rahmen der (erz-)bischöflichen Richtlinien, genauso wie sich der genannte Abteilungsleiter an die
Richtlinien der Geschäftsleitung halten muß. Ferner besitzt ein Pfarrer üblicherweise Personalhoheit,
d. h. er kann Mitarbeiter ohne Rücksprache mit seiner vorgesetzten Behörde frei einstellen, auch ein
Kennzeichen leitender Angestellter. Mit Vermutungen ist es nicht getan. Laut eigener Aussage wurden dem
Pater eben keine fest umrissenen Vorwürfe gemacht, er bekam vielmehr das allgemeine Zeug zu hören, mit
dem man den Hinauswurf leitender Angestellter begründet, gegen die nichts ernsthaftes vorliegt. Hinzu
kommt, daß selbstverständlich jeder Fehler macht. So kann man problemlos aus Mücken Elefanten machen
und eine unerwünschte leitende Person in Kirche und Privatwirtschaft abschieben. Arbeitnehmerschutz besteht
für diesen Personenkreis bekanntlich weder in Kirche noch Privatwirtschaft. Eine kommentarlose Zurückversetzung
nach St. Ottilien, zu deren Kongregation Fiecht gehört und wo der Pater seine stabilitas loci hat, wäre
ja in Ordnung gewesen. Das Problem sind eben die pauschalen Vorwürfe, gegen die eine Abwehr so gut wie
ausgeschlossen ist.
Vater Abt! Ich ermahne Sie väterlich, auf Tiraden und Schimpfierungen wider den Klerus zu verzichten.
Ihre sachliche Frage teile ich. Eine Antwort erwarte ich von diesem Portal allerdings nicht. Pax et Bonum!
Benennung der Vorwürfe und Gründe nötig !!! Es fällt mir auf, dass in allen bisher in Kreuz.net erschienenen
Beiträgen zu Hw. Pfr. Pater Bernhard nicht ein einziges Mal ein Zitat aus den konkreten Vorwüfen seitens
Diözese oder Abtei den Lesern genannt werden. Es ist damit völlig unmöglich eine sachliche Einschätzung
zu den Vorgängen zu finden. Nur aus spekulativen Elementen herausgezogene Schlüsse führen zu nur wiederum
weiteren Spekulationen. Warum bitte kann ein Autor den Lesern von kreuz.net nicht mal konkrete Vorwürfe
zitieren ??? Hätte es z. Bsp. einen Vorwurf wegen (allein schon nur des Verdachts !!!) auf Missbrauch
Minderjähriger gegeben, dann hätte man den Pater sowohl hier als auch in der öffentlichen Medienlandschaft
schon längst „abgeschlachtet“. Und da sind die Diözesen der altliberalen ach so moralisch-superfesten
Oberhirten und Generalvikare ja sehr publikumsverbunden dienstbeflissen. Also frage ich mich, wenn nicht
so was doch mehr öffentlich von hohem Neugierdeinteresse wie ein Missbrauchsverdacht vorliegt, WARUM
dann keine Nennung der wichtigesten Gründe seitens der zuständigen Diözese und Abtei ??? Wie gesagt:
sonst zerrt man doch auch alle Anklagepunkte vor die vermeintlich auf deren Bekanntmachung ein recht habende
Masse des Pöbels. WAS also ist doch so Schlimmes im Hintergrund, dass man den Rufmord des Paters tatsl.
durch das Verschweigen der wahren Gründe in Kauf nimmt ??? Die Konzilsbischöfe und Ihre Generalvikare
sind oft hinterfotzige Vertuscher Ihrer eigenen Gemeinheiten – so auch in d. Fall …
Dass denn da immer von „leitenden“ Angestellten gesprochen wird! Guttenberger: Pater Bernhard Sirch OSB
Abservierung eines mißliebigen ltd. Angest. ist auch in der Privatwirtschaft problemlos. Was für tolle
leitende Position hat denn ein Pfarr-Koadjutor? Die Gründe sind, so ist zu vermuten, intern(!) offen
besprochen worden. Es ist nicht nötig, bei der heutigen Medien-„Gemengelage“ diese heiklen Angelegenheiten
auch noch breitzutreten.
#47 Guttenberger 17:03:50 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Pater Bernhard Sirch OSB Verehrte Clarissa, ich habe ausschließlich sachliche Fragen gestellt, ohne jede
Polemik! Das Thema „Christenverfolgung“ ist von anderer Seite eingebracht worden, nicht von mir. Bitte
um sorgfältigere und verantwortungsbewußte Recherche. Es trifft zu, eine Versetzung ohne Angabe von
Gründen ist rechtlich zulässig ist. Dieser Tatbestand liegt hier nicht vor. Es werden falsche Gründe
genannt. Die vom Pater geschilderten Gespräche mit seinen Vorgesetzten nennen ausdrücklich keine genauen
Gründe, genauso, wie man bei fehlender Schuld vorgeht. Diese Praxis ist aus Kirche und Welt gleichermaßen
und sattsam bekannt, der Gipfel niederträchtiger Gemeinheit. Abservierung eines mißliebigen ltd. Angest.
ist auch in der Privatwirtschaft problemlos. Versetzung aufgrund bewußt falscher Anschuldigungen mag
zwar formaljuristisch zulässig sein, ist aber gemein und hinterhältig. Jeder Mensch sollte Ehrfurcht
vor dem Wort haben, ein Christ erst Recht, weil das Wort Fleisch geworden ist. Ein Mensch ist nun einmal
so viel wert, wie sein Wort. –- Andere Zuschreiber: Indiskretion von Seiten des Paters ist nach meinen
Recherchen nicht feststellbar. Sollte sich jemand aufgrund eines Seelsorgegesprächs beschwert haben,
so ist der Pater zu seiner Verteidigung in demselben Forum berechtigt. Trägt der Beschwerdeführer seine
Anklage in die Öffentlichkeit, so darf der Pater sich öffentlich verteidigen. Etwa entgegenstehende
Bestimmungen des Kirchenrechtes erinnern eher an Bananenrepublikniveau.
Verehrte Clarissa von einer Christenverfolgung habe ich inn diesem Zusammnhang nie geschrieben. Sofern
Sie eine andere Auffassung vertreten, nennen Sie mir bitte die Fundstelle. Ihren juristisch kompetenten
Ausführungen stimme ich vollinhaltlich zu. Nur werden hier – offensichtlich anonyme – Beschuldigungen
gegen den Priester veröffentlicht und die Versetzung mit diesen Anschuldigungen begründet. Hiergegen
habe ich Stellung genommen. Es sieht also nicht nach einer normalen Versetzung engsprechend den rechtlichen
Möglichkeiten aus, sondern nach Rufmord. Im Übrigen sind von P. Sirch keine Stellungahmen im Sinne seiner
Oberen bekannt geworden, und hierzu wäre er im Rahmen seiner Loyalitätspflich gehalten, wenn die Versetzung
nicht auf falschen Anschuldigungen beruhte.
Streit um des Kaisers Bart „aber ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts genießt bei einem mit erforderlicher
Sollennität gesetzten Rechtsakt bis zum Gegenbeweis die Rechtmäßigkeit desselben die Rechtsgunst“.
Ein köstlicher Satz in klarem Rechtsdeutsch von unserer scharfsinnigen Frau Clarissa. Kurz gesagt: Alles
in Ordnung. Macht aus einer Mücke keinen Elefanten! (Denn Priester und Ordensleute verzichten freiwillig
auf Vieles wie zB auf eine gewerkschaftliche Vertretung). Aber Paulaner hat auch recht: Nach 200 Jahren
Andreas Hofer müsste das klar sein! :&) :)3
Tiroler sind dem Preissengehorsam reziprok. clarissa colonia: Wie oft noch? Obrikeitliches gilt prinzipiell
als „des s“, besonders vom kirchlichen. Tiroler haben die Schitzn.
@ vorposter @ freimaurerin Ja! @mrs. cologne, cara strega mia, aber daß Sie meinen Erzbischof und den
Heiligen Vater nicht nennen dürfen wie Sie wollen, sondern wie es sich gehört. Seine Heiligkeit Papst
Benedikt XVI. habe ich hier nie anders genannt als „Hl. Vater“. Wenn nicht, beweisen Sie mir, hochverehrte
iurisconsulis, das Gegenteil. – Hai presente il volto della „stanza della segnatura“?
Was reden Sie sich eigentlich zusammen? Wer fraternisiert hier wo und wie ? Und ich soll Sie überzeugen?
Wovon und wozu? Nee, da ziehe ich es vor, in Scham zu schweigen. Gute Nacht!
Fraternisierungstendenzen treten dann ein, wenn man sich im Unrecht wägt. Nicht wahr, Fräullein FM Ihre
Interessen lassen sich mit den gen. 3 Verben eingrenzen. Überzeugen Sie mich eines Besseren oder schweigen
Sie in Scham. Fühlen Sie sich hier wohl aufgehoben, genießen Sie hier Meinungsfreiheit. Wo gibt es das
sonst noch? Ihre Amoralität ist abstoßend. Daher auch keine Annäherung. Hoffe geholfen zu haben.
Oh… Ben Sirwau, ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. Ich meinte, daß Sie mich nennen dürfen
wie Sie möchten, aber daß Sie meinen Erzbischof und den Heiligen Vater nicht nennen dürfen wie Sie
wollen, sondern wie es sich gehört.
Öh… was bestätigen, Ben Sira? Dass es solche Menschen gibt? Ja, klar. Dass ich dazugehöre? Nein,
glaube nicht. Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich die Frage verstehe, ich hoffe einfach, sie ist beantwortet…
@Ben Sirwau Danke! Gern geschehen, wenn es Sie glücklich macht. Und Sie tun das bereits ohne Erlaubnis,
So ist es! wenn ich dies nebenbei noch erwähnen darf. Das dürfen Sie. Der Heilige Vater darf alles!
Freimaurerin Es soll Menschen geben, die als „multiple Persönlichkeiten“ bezeichnet werden. Können Sie
mir das bestätigen? Ansonsten frage ich meine hochgeschätze Schwester, die ich hier schon vor Tagen
als iurisconsulis bezeichnet habe.
Sr. Hexchen Sie dürfen mich nennen wie Sie möchten. Bei meinem Erzbischof und dem Heiligen Vater schaut
es da anders aus! Danke! Und Sie tun das bereits ohne Erlaubnis, wenn ich dies nebenbei noch erwähnen
darf. Aber stellen Sie sich das bitte einmal vor, auch der Hl. Vater würde Sie bei der nächsten Begegnung
oder im nächsten Schreiben „Hexchen“ nennen! –
@ mrs. cologne Es ging um die Behauptung einer Parallele zwischen der und der „Widerspenstigkeit“ von
Marcel Lefevbre. – Für nähere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung .
Wie oft noch? Pater Sirch konnte/brauchte keinem Amtsenthebungsverfahren unterzogen werden, weil (a) er
kein Pfarrer sondern nur Pfarradministrator ist; (b) er als Ordensmann dem Bischof nur dienstrechtlich
untersteht; (c) der Bischof wie der Oberen des P. Sirch das vertraglich vereinbarte Recht besitzen, den
Erfüllungsgehilfen des Gestellungsvertrages abzuberufen; (d) die Abberufung jederzeit und ohne Angabe
von Gründen erfolgen kann.
@Ernst von Zwiefalten Was ich allerdings auf der homepage des Pfarrers entdeckt habe, reicht aus – wenn
man sich etwas an den Rändern der Pastoraltheologie auskennt – um eine sofortige Amtsenthebung zu begründen.
Mag ja sein, eine Amtsenthebung aus den falschen Gründen wäre aber trotzdem rechtlich höchst bedenklich,
selbst wenn es noch tatsächliche Gründe geben sollte.
@von Hermanowsky Orlando Ich bestreite das, was Sie sagen, nicht.Das ist sicher noch etwas Zusätzliches.
Was ich allerdings auf der homepage des Pfarrers entdeckt habe, reicht aus – wenn man sich etwas an den
Rändern der Pastoraltheologie auskennt – um eine sofortige Amtsenthebung zu begründen. Ich habe das
in früheren Post ausführlicher begründet und will hier nicht alles wiederholen.
@ Mrs. Cologne 1. Auch ich halte Herrn Guttenberger für einen feinen Menschen und habe ihm deshalb in
einem anderen Zusammenhang den nett gemeinten Spitznamen „Junker Jörg“ verliehen, wogegen er nicht widersprochen
hat. (qui tacet …) – Hatten wir das Thema nicht schon mal? 2. Oh, clarissa colonia ist anthropophag?
2a. clarissa colonia würde auch eine Ahnung haben, weshalb mich des verehrten Hernn Guttenbergers Vorname
zu dem Wortspiel „Junker Jörg“ inspiriert hat …
@Ernst von Zwiefalten Wie aus seiner homepage hervorgeht, hat sich Hw. Sirch in schwerer Weise vergangen
Na ich glaube da hast du dir was zusammengereimt. Die Amtsenthebung folgt, wie berichtet, als Konsequenz
eines jahrelangen inhaltlichen Konflikts des Paters mit der Diözese und dem Stift Fiecht, dem er angehört.
tt.com/tt/tirol/story.csp?cid=9814243&si… Das kann wohl kaum der Brief den du da anführst. Ich habe
den Brief, den du anführst nicht finden (ich habe auch keine Zeit stundenlang zu suchen), vielleicht
läßt du uns via link mal an deinen Erkenntnissen teilhaben.
Mi care fili, nicht, daß ich’s schon ergriffen hätte, oder schon vollendet wäre … Aber: Solche Situationen
und Aktionen habe ich schon häufig genug aus mehr oder minder großer Distanz miterlebt. Gewöhnlich
geht es dabei um „personelle Umbesetzungen“: Ein beliebter Pfarrer, in seiner Pfarrei inamovibel installiert,
wird von seinem Bischof gebeten, sich nach x Jahren auf eine andere Pfarrei zu bewerben. Der tut das auch
und das sickert in der Pfarrei durch. Dann ist man schnell dabei zu sagen, der Bischof wollte das, aber
ich doch nicht … und schon kocht die Volksseele … Oder: Ein bliebter Ordensmann, in einer Pfarrei
nur ad nutum als Administrator beschäftigt, wird von seinem Oberen (wahlweise dem Bischof) abberufen.
Das sickert durch und der Ordensmann hebt die Hände und sagt, daß ja der böse Obere (wahlweise Bischof)
das verfügt hat … und ebenfalls kocht sofort die katholische Volksseele … Auch ich halte nichts von
Diagnosen aus der Ferne, aber ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts genießt bei einem mit erforderlicher
Sollennität gesetzten Rechtsakt bis zum Gegenbeweis die Rechtmäßigkeit desselben die Rechtsgunst.
#19 Mrs.Cologne 23:11:52 | Dienstag, 30. Juni 2009
@BennyBunny Sira Das Sie den Herrn Guttenberger (einen feinen Menschen) als „Junker“ bezeichnen, zeigt
wie weit unter seinem Niveau Sie sich befinden. Übrigens: clarissa colonia hat Sie schon längst verspeist!
@ Ernst v. Zweifalten Danke für die Hintergrundinformationen! Das Ganze zeigt aber einmal mehr, dass
die Berichterstattung von kreuz.net nicht die allersorgfältigste ist …
Einfach die Fakten Wie aus seiner homepage hervorgeht, hat sich Hw. Sirch in schwerer Weise vergangen:
Er hat den Brief eines offensichtlich psychisch kranken Menschen mit sehr negativen Anmerkungen im Internet
vröffentlicht und dabei Details preisgegeben, die jedem Kenner der Gemeinde veraten müssen, wer der
Autor dieses Briefes ist. Ein solcher Bruch des Seelsorgegeheimnisses (ob es ein Bruch des Beichtgeheimnisses
ist, kann ich aufgrund dieser Informationen nicht beurteilen) und der Amtsverschwiegenheit kann weder
vom Bischoff noch vom Abt einfach so hingenommen werden und muss sofort und um größeren Schaden zu vermeiden
mit Amtsenthebung geandet werden. In jedem weltlichen Unternehmen rechtfertigt ein solches Vorgehen die
fristlose Kündigung. Also bitte bleiben Sie hier sachlich. Pfr. Sirch ist kein Opfer sondern Täter!
@ vorposter @ Junker Jörg Sehen Sie? Es ist, wie ich Ihnen vorhin unter „Kreuzmeldungen“ gepostet habe:
Clarissa Colonia weiß Rat! @ Clarissima Es ist – jeder Vergleich hinkt freilich – doch etwas analog zu
der vorhin und dauernd diskutierten Frage: Schwachpunkt Ihrer – ansonsten wie gewohnt birllanten – Ausführungen
ist – in pastoraler Hinsicht (!) – Punkt 4. Odr konkreter gesagt: Im Hinblick auf die Akzeptanz „vor Ort“.
Grundsätzlch kann ich aber den konkreten Fall nicht ferndiagnostizieren, weiß aber, dass der H. H. Bischof
kein „Christenverfolger“ ist! Auch kein Modernistenverfolger!
Werter Jörg, wenn es Ihnen nichts ausmacht, bitte ich darum, von der Empörung zu den Fakten zurückzukehren:
1. – Als Benediktinermönch hat der Mann bei seiner Profeß die stabilitas loci auf sein Heimatklöster
gelobt; dorthin zurückzukehren ist also per se für einen Mönch keine Strafe. 2. – Als Ordensmann unterliegt
er dem Gehorsamsgelübde gegenüber seinem Abt und dessen Nachfolgern; dieses ist aus Gründen der Gottesverehrung
einzuhalten. 3. – Als Priester übt er mittels Gestellungsvertrages zwischen seinem Abt und dem Bischof
einen diözesanen Dienst aus. 4. – Dieser Gestellungsvertrag kann von jedem der beiden Vertragspartner
ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 5. – Wird dieser Vertrag gekündigt, unterliegt der Orden
i.d.R. der Verpflichtung, einen neuen Amtsinhaber zu präsentieren. 6. – Aus der Kündigung eine „Christenverfolgung“
machen zu wollen, ist völlig abwegig.
Natürlich wird die Inquisition noch immer mit voller Brutalität durchgezogen, Jörg Guttenberger, Köln:
P. Sirch OSB was meinen Sie denn sonst? Katholisch ist und bleibt so, wie es die Fundis behaupten. Die
Details können Sie im Wikipedie mit Schaudern nachlesen.
P. Sirch OSB Wie sieht es hier mit einem kirchlichen Gerichtsverfahren aus? Wird der Priester nur aufgrund
von allenfalls oberflächlich geprüften Anschuldigungen gemaßregelt? Immerhin werden bei einem ordentlichen
Rerichtsverfahren Beschuldigter und Beschuldiger gegenüber gestellt. Kennt der Priester überhaupt die
Identität seiner Ankläger?
unter Umständen kann auch dieser Artikel www.tt.com/tt/tirol/story.csp?cid=8672520&si… etwas weiterhelfen.
Er wird in puncto Vorwürfe konkreter, unter anderem werden Pfarrer Sirch ausländerfeindliche Sprüche
angelastet, aber ich kann nicht bewerten, ob (und wenn ja: inwieweit) die Vorwürfe zutreffen.
Werter Mariahilfer, seit Wochen wird um den heißen Brei herumgeschrieben und keiner weiß, worum es eigentlich
geht. Auch ich wäre für eine Aufklärung dankbar. Spruchblasen haben wir genug gelesen! Im Übrigen
gilt selbstverständlich das Gehorsamgelübde. Daran erinnere ich Sie, lieber Defensor, besonders gern.
Wo sich sich der Verteidigung der wahren katholischen Moral- u. Sittenlehre doch so verschrieben haben!
Die gilt auch für die ganz besonders katholischen Traditionalisten. Empfangt nun meinen virtuellen Segen!
@Arkanum/kreuts.net:…Ihre Phantasie… …treibt in der Tat die seltsamsten Blüten ! aber Ihre „detektivischen
Nachforschungen“ sind in diesem Fall nicht von Erfolg gekrönt ! www.gloriapolo.net/
gerne, Mariahilfer … wenn Sie hier www.kreuz.net/?search=sirch klicken, erscheinen mehrere Artikel,
in denen kreuz.net seine Sichtweise des Falles darlegt. Für den Inhalt wird meinerseits keine Garantie
übernommen. o^/
Könnte bitte jemand zur Aufklärung der Hintergründe und der Absichten der Beteiligten beitragen? Leider
geht aus den Artikeln oder der Plattform weder hervor, was dem Pfarrer konkret vorgeworfen wird noch,
wie er sich verteidigt.
eines muß man kreuz.net ja lassen … diesmal ist die Berichterstattung brandaktuell! :)3 Da postet ein
„Matthias“ um 14:12 Uhr, und nur 12 Minuten später steht er hier schon im Artikel … außerdem schrei(b)t
er genau wie defendor www.kreuz.net/reader.4311.html, ähm, hüstel, ich meine: er hebt wie defendor hervor …
und der Betreiber der Unterstützerseite für Pfr. Sirch betreibt zugleich gloriapolo.net … kann natürlich
alles Zufall sein, denn die Welt ist ein Dorf. gloriapolo.net
Ich kann… …Ihnen, @der Leser, nur beipflichten ! Die mittlerweile gut 4 Dekaden andauernde schleichende
„Wegtolerierung“ fundamentaler Glaubenswahrheiten sowie der Sittenlehre der reinen Lehre der Heiligen
Mutter Kirche nahm ihren Anfang in der „Unerwünscht-Erklärung“ an diejenigen Priester, die sich zur
unerschütterlichen Treue zur reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche bekannt haben… Dies ist bis heute
leider so und gar noch im verstärktem Masse ! Heute bestimmen selbstherrliche Gemeinden gar selbst, was
sie unter „röm katholischer Lehre“ verstehen… und suchen auch gezielt nach „geeigneten Kandidaten“,
die geneigt sind, diese Krummbiegungen mit zu machen. Das „Resultat“; der modernistische Scherbenhaufen !
Es ist daher dringends notwendig, dass der Unsitte, die reine Lehre der Heiligen Mutter Kirche von Laien-Gruppierungen
gleichsam zu einem selbstgebastelten, unverbindlichen „Wohlfühl-Plausch“ „ausfiltrieren“ zu lassen, der
Riegel geschoben wird ! Freilich muss der Ansatz bereits dort beginnen, wo – vielfach unbewusst – willfährige
„Mitarbeiter“ für derartige Umtriebe ihre Ausbildung erfahren… im röm kath. Theologiestudium, dass
nicht länger ein Ort der die reine Lehre „auseinanderzweifelnden“ Zeitgenossen sein darf sondern ein
Ort der unverfälschten Vermittlung der reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche ! Möge uns das Wehen
des HEILIGEN GEISTES viele standhafte, heiligmässige Bekenner-Priester der reinen Lehre der Heiligen
Mutter Kirche schenken ! www.gloriapolo.ne…
der Leser – Gute Aufforderung, sich gegen die Konzilschristen zur Wehr zu setzen, die mit immer größerer
Brutalität den Katholizismus auszumerzen zu suchen. Die Zeit des Schweigens ist schon lange vorbei, denn
das Maß ist voll!
fraglich Wenn einer der als Ordenspriester Gehorsam gelobt hat, von seinem Vorgesetzten abberufen wird,
dann muss er gehen, man kann sich vom Gehorsamsgelübde so wenig wie vom Keuschheitsgelübde (selbst)
dispensieren.