Klerus
Der ausgestoßene Pater findet Freunde
Die Entlassung des Pfarrers von Achenkirch in Tirol wird nicht kampflos über die Bühne gehen. Jetzt rumort es im Internet.
Neue Webseite gegen die Absetzung von Pater Bernhard Sirch.
Neue Webseite gegen die Absetzung von Pater Bernhard Sirch.
(kreuz.net) Im Internet gibt es seit kurzem eine Plattform zur Unterstützung von Pater Bernhard Sirch. Der Geistliche ist gegenwärtig noch Pfarrer von Achenkirch in Tirol wirkt.

Die neue Plattform nennt sich ‘deus-caritas-est.net’. Domain-Inhaber ist der Wiener Alois Anfang.

In der Einleitung wird festgestellt, daß Pater Sirch von Abt Anselm Zeller, dem Vorsteher des Benediktinerstiftes Fiecht in Tirol, und dem Innsbrucker Bischof, Mons. Manfred Scheuer „in hinterlistiger Form und unter dem in Kauf genommenen Rufmord“ entlassen wurde.

Die Webseite erlaubt es den Lesern, Unterstützungs-Stellungnahmen für Pater Sirch zu posten.

Gestern schrieb ein Leser ‘Matthias’ den ersten Eintrag. Es handelt sich um einen Brief an Pater Sirch:

„Ich bin tief betroffen von der unchristlichen Art, mit der Sie von den eigenen Mitbrüdern behandelt werden“ – erklärt ‘Matthias’.

Er bedauert, daß Stolz, Eigenliebe und Neid in der Hierarchie oft näher liegen als die Nachfolge Christi und die Pflichterfüllung im Hirtenamt:

„Möge der Herr in seiner unermeßlichen Barmherzigkeit den sogenannten Repräsentanten der Hierarchie verzeihen und das Leid, das sie durch ihr Verhalten über eigene Mitbrüder gebracht haben, als Opfer für ihre Bekehrung annehmen.“

‘Matthias’ erinnert an das Wort von Papst Paul VI. († 1978), wonach „der Rauch Satans in die Kirche eingedrungen ist“.

Abschließend ermuntert er den ausgestoßenen Priester:

„Ihnen, Hochwürdiger Herr Pfarrer Pater Bernhard, viel Kraft und Beharrlichkeit im Guten. Sie haben sich sicherlich durch diese leidvollen Erfahrungen einen großen Schatz im Himmel erworben.“
      
60 Lesermeinungen
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#61   Jörg Guttenberger, Köln   22:52:12 | Sonntag, 5. Juli 2009
Franziskus: Tiara – PA für Priester – Gehalt für Haushälterinnen
Pfarrer werden in Deutrschland gemäß Konzilsbeschluß genauso mit 75 Jahren pensioniert, wie Bischöfe.
Im EB Köln können sich Pfarrer ab Alter 70 ohne ärztliche Bescheinigung pensionieren lassen, im Alter 75 müssen sie ihren Rücktritt anbieten, vor Alter 70 geht es nur mit ärztlicher Dienstunfähigkeitsbescheinigung. Über die Norwendigkeit einer amtsärztlichen Bestätigung ist mir nichts bekannt.
Pensionierte Priester bekommen ihr ungekürztes Gehalt, wenn sie weiter – z.B. als Subsidiar – priesterlich tätig sind. Ansonsten werden 75 % gezahlt, inwieweit die priesterliche Pension analog Beamtenversorgung auf 71,5 % gekürzt wurde, ist mir nicht bekannt.
Die Verhältnisse beim Medikantenorden sind mir nicht bekannt; daß diejenigen, die Armut geloben, voraussichtlich wegen Alimentierung durch ihren Orden nie arm werden, trift zu.
Im EB Köln wird ein bestimmter Prozentsatz des tatsächlichen Aufwandes für die Haushälterin erstattet, alos kein Pauschalbetrag.
Die dreifache Papstkrone steht für die dreifache Gewalt des Papstes: bischöfliche, metropolitan- und Patriarchalgewalt. Andere, weltlich orientierte Deutungen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Auch der Papst von Alexandrien trägt eine Krone, deswegen war der Kronverzicht Pauls VI bzw. JPI. ahistorisch.
Wegen der vollen, also uneingeschränkten apostolischen Gewalt tragen die östlichen Patriarchen / Katholikoi genauso, wie der Papst einen gerade auslaufenden Stab und keinen Krummstab, wie vom Großerzbischof abwärts.
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#60   franziskus   16:01:32 | Freitag, 3. Juli 2009
Die einen machen Gelübde – die anderen müssen sie halten
Bei den Mendikantenorden schaut es mit dem Körberlgeld vielleicht ein bisschen anders aus.
Aber im großen und Ganzen haben Ordensleute überhaupt keine finanziellen Sorgen.
Die Beihilfen (Haushaltszulagen) für Weltpriester sind dann besonders fragwürdig, wenn sie nur pauschal gegeben werden, sodaß bei einer jungen Frau ein Überschuss, bei einer dienstälteren ein Defizit für den Pfarrer als „Dienstgeber“ entsteht.
Was den P. Dr. Sirch betrifft, muss man nur seine Homepage und die vielen Beiträge, die er für Radio Maria, Südtirol. geliefert hat, näher begtrachten.
Seine Dissertation hat er über die Beudeutung der päpstlichen Tiara, also über den dreifachen Vorrang des Pastes und seiner Autorität vor vielen Jahren gemacht.
Und in diesem Sinn wirkte er als Pfarrer.
Variatio delectat, aber das will er anscheinend nicht wahr haben.
Außerdem hat er 1961 fertig studiert, war damals vor 48 Jahren also mindestens 25 Jahre alt.
In Deutschland,wo die Grenze bei 67 Lebensjahren steht, hätte man ihn schon längst aller pfarrlich-bürokratischen Amtspflichten entbunden.
In Österreich allerdings liegt die Grenze für den notwenfigen Amtsverzicht – wie bei Bischöfen – an der 75-er Grenze.
Also was will er wegen der kurzen Zeit, die ihm maximal bleibt?
Er sollte froh sein, wenn er sich mit oder ohne Gehorsamspflicht seinen marianischen oder archivarschen Hobbys widmen darf.
O:) :&)
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#59   Jörg Guttenberger, Köln   12:21:25 | Freitag, 3. Juli 2009
Franziskus: Gehälter für Ordensangehörige
Üblicherweise werden Ordensangeörige von ihren Orden alimentiert. Wenn ein Ordensangehöriger also in einer ordenseigenen Schule unterrichtet und im dazugehörign Kloster lebt, wäre die Auszahlung des staatlichen Gehaltes ein reines Taschengeld. Wegen des Armutsgelöbnisses hat ein Ordensangehöriger sowieso kein Recht auf Eigentum.
Mir ist vor Jahren eine Benediktinerabtei bekannt geworden, die dem Klosterpfarrer, obwohl er im Kloster wohnt, das Pfarrergehalt voll ausgezahlt hat. Der Mönch steht sich dabei weit besser, als ein Weltpriester, der von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt bestreiten muß sowie einen Teil des Gehaltes für seine Haushalthilfe.
Das (Erz-)Bistum leistet hier lediglich Beihilfen.
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#58   franziskus   09:39:33 | Freitag, 3. Juli 2009
@Personalpolitik
Danke, lieber Jörg Guttenberger, für die Klarstellung von Unterschieden.
Natürlich fürchtet sich auch ein Generalvikar vor kritischen Fragen nach der Sorgfalt der Eignungsprüfung vor der Ernennung.
Ungeeignete Pfarrer können daher schwer ausgewechselt werden. Außer die Pfarre greift nach weniger christlichen Mitteln der Verleumdung oder Intrige.
Man lockt den Pfarrer in einen Weinkeller, animiert ihn zum Trinken, lässt ihn ins Auto steigen, alarmiert die Polizei und schon gibt es einen handfesten Grund, ihn zu versetzen. Nur eines von einigen Beispielen, die ich kenne.
In der Schule überwiegen die Laienreligionslehrer, denn die wenigen Geistlichen, die noch übrig bleiben braucht man für die Betreuung immer größer werdender Pfarrbereiche.
Es gibt natürlich immer noch hauptberufliche geistliche Religionslehrer in den höheren Schulen. Sie sind sozial über staatliche Normen bestens abgesichert.
Für sie gilt also auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des deutschen Grundgesdetzes.
Inwieweit der Ordensangehörige das Geld tatsächlich bekommt, liegt am einzelnen Orden.
Das wäre der springende Punkt, wo ein Ordensmitglied einer gewissen Beliebigkeit ausgesetzt ist, die seine priesterliche oder soziale Existenz gefährden kann.
Aber im allgemeinen haben sie Recht, dass sowohl die Obrigkeit als auch das kirchliche Volk viel Geduld haben (müssen). besten Dank!
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#57   Guttenberger   14:00:31 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Personalpoloitik in Kirche und Wirtschaft
Zu meinen Ausführungen ist grundsätzlich nachzutragen, daß erwähnte Mißstände die absolute Ausnahme sind, sowohl in Kirche, als auch in der Privatwirtschaft.
In der Privatwirtschaft wird eine Geschäftsleitung einen Manager nicht so ohne weiteres ausschalten, weil sich dann immer kritische Fragen nach der Sorgfalt der Eigunungsprüfung vor der Ernennung stellen. In Großunternehmen wird ein mißliebig gewordener Manager im Allgemeinen auf eine unbedeutende Stelle versetzt, unter Fortzahlung seiner Bezüge und Beibehaltung seines Titels, es sei denn, er hat sich allzu grober Fehlentscheidung schuldig gemacht. Aber Entlassung nach der beschriebenen Methode ist grundsätzlich möglich und kommt in seltensten Fällen auch vor.
Ähnlich ist es in der Kirche: nach meiner Erfahrung in Köln ist es für eine Pfarrre äußerst schwierig, einen auch nach objektiven Maßstäben untauglichen Pfarrer los zu werden, d. h., in aller Regel steht das Bistum zu seinen Priestern.
Bei Pater Bernhard Sirch OSB handelt es sich auch nach meiner Ansicht um einen einzigen negativen Fall unter vielen positiven. Bedenken Sie bitte, wieviele Priester es in Österreich gibt, die mit der Treue ihrer vorgesetzten Behörde überwiegend positive Erfahrung machen. P. Sirch ist also ganz sicher ein bedauerlicher Einzelfall.
Ich habe mit meinen Ausführungen lediglich auf die grundsätzlichen Möglichkeiten hingewiesen, will aber auf keinen Fall Kirche und Privatwirtschaft in schlechtes Licht rücken.
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#56   Jörg Guttenberger, Köln   13:43:47 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Franciscus: Gehälter von Ordensangehörigen
Wegen der Kulturhoheit der Länder kann es hier verschiedene Regelungen geben.
Ordensangehörige im Pfarr- und Schuldienst erhalten normalerweise dieselben Gehälter, wie ihre weltlichen Kollegen, allerdings ist der staatliche Anteil für kirchliche Schulen in den eínzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Schulen zahlt der Staat in NRW 92 % des Gehaltes, in Bayern m. W. nur 60 %. Inwieweit der Ordensangehörige das Geld tatsächlich bekommt, liegt am einzelnen Orden. Bei weltlichen Lehrern an privaten Schulen muß der Schulträger das jeweilige Gehalt auf 100 % aufüllen.
Priester und Ordensleute an staatlichen Schulen werden genauso besoldet, wie ihre weltlichen Kollegen.
Ordenspriester im Pfarrdienst erhalten m. W. dasselbe Gehalt, wie Weltpriester (Gleichbehandlungsgrundsatz des GG).
Es ging hier in meinen Auisführungen aber nicth um Priester, sondern um nachgeordnete kirchkiche Mitarbeiter, wie Kindergärtner, Kirchenmusiker, Küster (Messner), Hausmeister und Hilfskräfte.
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#55   franziskus   10:43:15 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Orden(sleute) werden pauschal entlohnt.
Zumindest ist das in Österreich so. Sie genießen dafür Lohn- oder Einkommensteuerfreiheit, bekommen ein durchschnittliches Brutto für Netto.
Sozialversicherung liegt im Gutdünken des Ordens.
Wenn einer austritt bekommt er rechtens für alle Jahre keine Abfertigung und auch nicht den Anteil der ebenfalls pauschal überwiesenen 10-12% Altersvorsorge.
Die Diözese übernimmt ihn 1:1 je nach Dienstalter und Qualifikation. Ehem. Ordenspfarrer, die keine Pfarrerprüfung haben, bleiben Provisoren. Als Pfarrer sind sie Pfründenbesitze und „Kleinunternehmer“ und daher als Ein kommenssteuerpflichte nur ganz kleine, nicht so genau kontrollierte Fische im großen Teich der Selbständigen.
Das durschnittliche Netto liegt weit unter dem, was der Orden vorher brutto für netto erhielt.
Daher sollte es sich jeder Ordensmann gut überlegen, ob er das soziale Risiko übernehmen kann, wenn er durch seine Gelübde jeder freien Geschäftstätigkeit entsagt hat und ohne Reserven dasteht.
Ein Pfarrer besitzt zwar wie ein Abteilungsleiter Personalhoheit, bekommt am Ende bis 7.000.- EUR im Jahr weniger als ein akademischer Pastoralassistent.
Der CIC verlässt sich bei den Oberen auf christliche Nächstenliebe, aber nicht auf die schon für die Laien in der Kirche geltenden Sozialregeln zugunsten auch der Priester.
Wie, lieber Herr Guttenberger ist das in Deutschland? :-!
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#54   Jörg Guttenberger, Köln   01:20:46 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Paulaner: Gehälter
Die Gehälter richten sich nach den tariflichen Bestimmungen, genauso, wie in Privatwirtschaft und Behörde. Bei Behörden, so ebenfalls in der Kirche, gibt es einen Stellenplan, wo für jede Stelle Beschäftigungsumfang und Tarifgehalt feststeht. Mit Zustimmung des Kirchenvorstandes kann dem Mitarbeiter bei erhöhter Qualifikation (beim Kirchenmusiker z. B. A-Examen statt des für die Stelle vorgesehenen B-Examens) auf Kosten der Pfarre – nicht des (Erz-)Bistums – ein höheres Gehalt gezahlt werden.
In der Auswahl der Person sind die Pfarrer jedoch völlig frei. Gegf. besteht ein Mitspracherecht des Kirchenvorstandes.
Auch in der Privatwirtschaft gibt es selbstverständlich Richtlinien, nach denen sich ein mit Personalhoheit ausgestatteter Abteilungsleiter zu halten hat, auch dann, wenn er in der Wahl der Person völlig frei ist.
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#53   Paulaner †   01:09:56 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Ich glaube nicht, dass der Pfarrer auch nur das Gehalt des Mesners bestimmen kann.
Jörg Guttenberger, Köln: Pater Bernhard Sirch OSB
Ferner besitzt ein Pfarrer üblicherweise Personalhoheit, d. h. er kann Mitarbeiter ohne Rücksprache mit seiner vorgesetzten Behörde frei einstellen, auch ein Kennzeichen leitender Angestellter.
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#52   Prälat Hinter †   00:58:24 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Sind solche Kirchen“fürsten“ nicht höchst unehrlich und unfair???
„Laut eigener Aussage wurden dem Pater eben keine fest umrissenen Vorwürfe gemacht, er bekam vielmehr das allgemeine Zeug zu hören, mit dem man den Hinauswurf leitender Angestellter begründet, gegen die nichts ernsthaftes vorliegt.
Hinzu kommt, daß selbstverständlich jeder Fehler macht…So kann man problemlos aus Mücken Elefanten machen und eine unerwünschteleitende Person in Kirche und Privatwirtschaft abschieben. Arbeitnehmerschutz besteht für diesen Personenkreis bekanntlich weder in Kirche noch Privatwirtschaft.
Eine kommentarlose Zurückversetzung nach St. Ottilien, zu deren Kongregation Fiecht gehört und wo der Pater seine stabilitas loci hat, wäre ja in Ordnung gewesen. Das Problem sind eben die pauschalen Vorwürfe, gegen die eine Abwehr so gut wie ausgeschlossen ist.“
Ist sowas denn tragbar für scheinbar so hochehrbare (hochwürdigste) Herrschaften wie Generalvikare, Diözesanbischöfe und Äbte ??? – Wo bleibt der zu diesen Ämtern untrennbar dazugehörende aufrichtige Charakter und die Fairness im vielbeschworenen und von den Pfrn. eingeforderten teamorientierten Leitungsstil ??? – Ist es da nicht verständlich, dass einem angesichts solcher unerträglichen Machenschaften auch mal der „gute Stil“ zu entgleiten droht und man zu „Schimpfierungen wider den (besser diesen) Klerus“ greift ??? – Da kann einem aber auch der Hut hoch gehen. Ja so ist es.
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#51   Jörg Guttenberger, Köln   00:39:39 | Donnerstag, 2. Juli 2009
Pater Bernhard Sirch OSB
Die Stellung eines Pfarrers entspricht in etwa der Stellung eines mit Prokura versehenen Abteilungsleiters in der Privatwirtschaft. So ist er in der Leitung seiner Pfarre weitgehend frei und kann so – z. B. Gottesdienstordnung und deren Gestaltung – schöpferisch tätig werden, freilich im Rahmen der (erz-)bischöflichen Richtlinien, genauso wie sich der genannte Abteilungsleiter an die Richtlinien der Geschäftsleitung halten muß. Ferner besitzt ein Pfarrer üblicherweise Personalhoheit, d. h. er kann Mitarbeiter ohne Rücksprache mit seiner vorgesetzten Behörde frei einstellen, auch ein Kennzeichen leitender Angestellter.
Mit Vermutungen ist es nicht getan. Laut eigener Aussage wurden dem Pater eben keine fest umrissenen Vorwürfe gemacht, er bekam vielmehr das allgemeine Zeug zu hören, mit dem man den Hinauswurf leitender Angestellter begründet, gegen die nichts ernsthaftes vorliegt.
Hinzu kommt, daß selbstverständlich jeder Fehler macht. So kann man problemlos aus Mücken Elefanten machen und eine unerwünschte leitende Person in Kirche und Privatwirtschaft abschieben. Arbeitnehmerschutz besteht für diesen Personenkreis bekanntlich weder in Kirche noch Privatwirtschaft.
Eine kommentarlose Zurückversetzung nach St. Ottilien, zu deren Kongregation Fiecht gehört und wo der Pater seine stabilitas loci hat, wäre ja in Ordnung gewesen. Das Problem sind eben die pauschalen Vorwürfe, gegen die eine Abwehr so gut wie ausgeschlossen ist.
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#50   Pontifex   21:09:10 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Vater Abt!
Ich ermahne Sie väterlich, auf Tiraden und Schimpfierungen wider den Klerus zu verzichten. Ihre sachliche Frage teile ich. Eine Antwort erwarte ich von diesem Portal allerdings nicht.
Pax et Bonum!
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#49   Prälat Hinter †   17:39:20 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Benennung der Vorwürfe und Gründe nötig !!!
Es fällt mir auf, dass in allen bisher in Kreuz.net erschienenen Beiträgen zu Hw. Pfr. Pater Bernhard nicht ein einziges Mal ein Zitat aus den konkreten Vorwüfen seitens Diözese oder Abtei den Lesern genannt werden. Es ist damit völlig unmöglich eine sachliche Einschätzung zu den Vorgängen zu finden. Nur aus spekulativen Elementen herausgezogene Schlüsse führen zu nur wiederum weiteren Spekulationen.
Warum bitte kann ein Autor den Lesern von kreuz.net nicht mal konkrete Vorwürfe zitieren ???
Hätte es z. Bsp. einen Vorwurf wegen (allein schon nur des Verdachts !!!) auf Missbrauch Minderjähriger gegeben, dann hätte man den Pater sowohl hier als auch in der öffentlichen Medienlandschaft schon längst „abgeschlachtet“.
Und da sind die Diözesen der altliberalen ach so moralisch-superfesten Oberhirten und Generalvikare ja sehr publikumsverbunden dienstbeflissen.
Also frage ich mich, wenn nicht so was doch mehr öffentlich von hohem Neugierdeinteresse wie ein Missbrauchsverdacht vorliegt, WARUM dann keine Nennung der wichtigesten Gründe seitens der zuständigen Diözese und Abtei ???
Wie gesagt: sonst zerrt man doch auch alle Anklagepunkte vor die vermeintlich auf deren Bekanntmachung ein recht habende Masse des Pöbels. WAS also ist doch so Schlimmes im Hintergrund, dass man den Rufmord des Paters tatsl. durch das Verschweigen der wahren Gründe in Kauf nimmt ???
Die Konzilsbischöfe und Ihre Generalvikare sind oft hinterfotzige Vertuscher Ihrer eigenen Gemeinheiten – so auch in d. Fall …
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#48   Paulaner †   17:14:00 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Dass denn da immer von „leitenden“ Angestellten gesprochen wird!
^-^ Guttenberger: Pater Bernhard Sirch OSB
Abservierung eines mißliebigen ltd. Angest. ist auch in der Privatwirtschaft problemlos.
Was für tolle leitende Position hat denn ein Pfarr-Koadjutor?
Die Gründe sind, so ist zu vermuten, intern(!) offen besprochen worden. Es ist nicht nötig, bei der heutigen Medien-„Gemengelage“ diese heiklen Angelegenheiten auch noch breitzutreten.
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#47   Guttenberger   17:03:50 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Pater Bernhard Sirch OSB
Verehrte Clarissa,
ich habe ausschließlich sachliche Fragen gestellt, ohne jede Polemik! Das Thema „Christenverfolgung“ ist von anderer Seite eingebracht worden, nicht von mir. Bitte um sorgfältigere und verantwortungsbewußte Recherche.
Es trifft zu, eine Versetzung ohne Angabe von Gründen ist rechtlich zulässig ist. Dieser Tatbestand liegt hier nicht vor. Es werden falsche Gründe genannt. Die vom Pater geschilderten Gespräche mit seinen Vorgesetzten nennen ausdrücklich keine genauen Gründe, genauso, wie man bei fehlender Schuld vorgeht. Diese Praxis ist aus Kirche und Welt gleichermaßen und sattsam bekannt, der Gipfel niederträchtiger Gemeinheit.
Abservierung eines mißliebigen ltd. Angest. ist auch in der Privatwirtschaft problemlos.
Versetzung aufgrund bewußt falscher Anschuldigungen mag zwar formaljuristisch zulässig sein, ist aber gemein und hinterhältig. Jeder Mensch sollte Ehrfurcht vor dem Wort haben, ein Christ erst Recht, weil das Wort Fleisch geworden ist. Ein Mensch ist nun einmal so viel wert, wie sein Wort. –-
Andere Zuschreiber: Indiskretion von Seiten des Paters ist nach meinen Recherchen nicht feststellbar. Sollte sich jemand aufgrund eines Seelsorgegesprächs beschwert haben, so ist der Pater zu seiner Verteidigung in demselben Forum berechtigt. Trägt der Beschwerdeführer seine Anklage in die Öffentlichkeit, so darf der Pater sich öffentlich verteidigen. Etwa entgegenstehende Bestimmungen des Kirchenrechtes erinnern eher an Bananenrepublikniveau.
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#46   Jörg Guttenberger, Köln   14:55:58 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Verehrte Clarissa
von einer Christenverfolgung habe ich inn diesem Zusammnhang nie geschrieben. Sofern Sie eine andere Auffassung vertreten, nennen Sie mir bitte die Fundstelle.
Ihren juristisch kompetenten Ausführungen stimme ich vollinhaltlich zu. Nur werden hier – offensichtlich anonyme – Beschuldigungen gegen den Priester veröffentlicht und die Versetzung mit diesen Anschuldigungen begründet. Hiergegen habe ich Stellung genommen.
Es sieht also nicht nach einer normalen Versetzung engsprechend den rechtlichen Möglichkeiten aus, sondern nach Rufmord. Im Übrigen sind von P. Sirch keine Stellungahmen im Sinne seiner Oberen bekannt geworden, und hierzu wäre er im Rahmen seiner Loyalitätspflich gehalten, wenn die Versetzung nicht auf falschen Anschuldigungen beruhte.
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#45   franziskus   11:36:10 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Streit um des Kaisers Bart
„aber ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts genießt bei einem mit erforderlicher Sollennität gesetzten Rechtsakt bis zum Gegenbeweis die Rechtmäßigkeit desselben die Rechtsgunst“.
Ein köstlicher Satz in klarem Rechtsdeutsch von unserer scharfsinnigen Frau Clarissa.
Kurz gesagt: Alles in Ordnung. Macht aus einer Mücke keinen Elefanten!
(Denn Priester und Ordensleute verzichten freiwillig auf Vieles wie zB auf eine gewerkschaftliche Vertretung).
:-@
Aber Paulaner hat auch recht: Nach 200 Jahren Andreas Hofer müsste das klar sein!
:&) :)3
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#44   Paulaner †   06:37:24 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Tiroler sind dem Preissengehorsam reziprok.
clarissa colonia: Wie oft noch?
Obrikeitliches gilt prinzipiell als „des >:) s“, besonders vom kirchlichen.
Tiroler haben die Schitzn.
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#43   Ben Sira †   01:21:55 | Mittwoch, 1. Juli 2009
mrs. cologne
va bene!
(Qualcuno, adetto alla Segreteria di Stato, lo chiamò: ratzeputz …)
E della „stanza“ parleremo domani!!!
Buona notte!
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#42   Mrs.Cologne   01:15:59 | Mittwoch, 1. Juli 2009
@Ben Sirwau
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur darauf hingewiesen, wo wir schon mal bei Betitelung waren.
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#41   Ben Sira †   00:48:39 | Mittwoch, 1. Juli 2009
@ vorposter
@ freimaurerin
Ja! :-)
@mrs. cologne, cara strega mia,
aber daß Sie meinen Erzbischof und den Heiligen Vater nicht nennen dürfen wie Sie wollen, sondern wie es sich gehört.
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. habe ich hier nie anders genannt als „Hl. Vater“. Wenn nicht, beweisen Sie mir, hochverehrte iurisconsulis, das Gegenteil. –
Hai presente il volto della „stanza della segnatura“?
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#40   EvaHermanFan akaFreimaurerin   00:46:45 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Was reden Sie
sich eigentlich zusammen? :-D Wer fraternisiert hier wo und wie ? Und ich soll Sie überzeugen? Wovon und wozu? Nee, da ziehe ich es vor, in Scham zu schweigen. :-D Gute Nacht!
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#39   _zeitgeist   00:42:24 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Fraternisierungstendenzen
treten dann ein, wenn man sich im Unrecht wägt.
Nicht wahr, Fräullein FM
Ihre Interessen lassen sich mit den gen. 3 Verben eingrenzen. Überzeugen Sie mich eines Besseren oder schweigen Sie in Scham.
Fühlen Sie sich hier wohl aufgehoben, genießen Sie hier Meinungsfreiheit. Wo gibt es das sonst noch?
Ihre Amoralität ist abstoßend. Daher auch keine Annäherung.
Hoffe geholfen zu haben.
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#38   Mrs.Cologne   00:37:29 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Oh… Ben Sirwau,
ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. Ich meinte, daß Sie mich nennen dürfen wie Sie möchten, aber daß Sie meinen Erzbischof und den Heiligen Vater nicht nennen dürfen wie Sie wollen, sondern wie es sich gehört.
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#37   Ben Sira †   00:35:09 | Mittwoch, 1. Juli 2009
mrs. cologne
sei proprio ‘na strega!
:-)
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#36   EvaHermanFan akaFreimaurerin   00:34:20 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Öh…
was bestätigen, Ben Sira? Dass es solche Menschen gibt? Ja, klar. Dass ich dazugehöre? Nein, glaube nicht. Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich die Frage verstehe, ich hoffe einfach, sie ist beantwortet…
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#35   Mrs.Cologne   00:32:48 | Mittwoch, 1. Juli 2009
@Ben Sirwau
Danke!
Gern geschehen, wenn es Sie glücklich macht.
Und Sie tun das bereits ohne Erlaubnis,
So ist es!
wenn ich dies nebenbei noch erwähnen darf.
Das dürfen Sie.
Der Heilige Vater darf alles! O:)
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#34   Ben Sira †   00:31:03 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Freimaurerin
Es soll Menschen geben, die als „multiple Persönlichkeiten“ bezeichnet werden.
Können Sie mir das bestätigen?
Ansonsten frage ich meine hochgeschätze Schwester, die ich hier schon vor Tagen als iurisconsulis bezeichnet habe.
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#33   EvaHermanFan akaFreimaurerin   00:24:50 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Also, mich
dürfen Sie jederzeit Hexchen nennen, Ben Sira!
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#32   Ben Sira †   00:22:29 | Mittwoch, 1. Juli 2009
Sr. Hexchen
Sie dürfen mich nennen wie Sie möchten. Bei meinem Erzbischof und dem Heiligen Vater schaut es da anders aus!
Danke! Und Sie tun das bereits ohne Erlaubnis, wenn ich dies nebenbei noch erwähnen darf.
Aber stellen Sie sich das bitte einmal vor, auch der Hl. Vater würde Sie bei der nächsten Begegnung oder im nächsten Schreiben „Hexchen“ nennen! –
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#31   Mrs.Cologne   00:09:34 | Mittwoch, 1. Juli 2009
@Ben Sirwau
Sie dürfen mich nennen wie Sie möchten. Bei meinem Erzbischof und dem Heiligen Vater schaut es da anders aus!
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#30   Ben Sira †   23:58:10 | Dienstag, 30. Juni 2009
Mrs. Cologne,
darf ich Sie Hexchen nennen? >:) :(3
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#29   Mrs.Cologne   23:55:24 | Dienstag, 30. Juni 2009
@Wuf Wuf
Da können Sie sich gern staubig stehen. >:)
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#28   Ben Sira †   23:48:14 | Dienstag, 30. Juni 2009
@ mrs. cologne
Es ging um die Behauptung einer Parallele zwischen der und der „Widerspenstigkeit“ von Marcel Lefevbre. – Für nähere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung :-).
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#27   clarissa colonia   23:43:54 | Dienstag, 30. Juni 2009
Wie oft noch?
Pater Sirch konnte/brauchte keinem Amtsenthebungsverfahren unterzogen werden, weil
(a) er kein Pfarrer sondern nur Pfarradministrator ist;
(b) er als Ordensmann dem Bischof nur dienstrechtlich untersteht;
(c) der Bischof wie der Oberen des P. Sirch das vertraglich vereinbarte Recht besitzen, den Erfüllungsgehilfen des Gestellungsvertrages abzuberufen;
(d) die Abberufung jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen kann.
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#26   Mrs.Cologne   23:38:38 | Dienstag, 30. Juni 2009
@BennyBunny Sira
Sein Vorname? Also doch eine Anspielung auf Martin Luther!
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#25   vonHerzmanovsky-Orlando   23:36:13 | Dienstag, 30. Juni 2009
@Ernst von Zwiefalten
Was ich allerdings auf der homepage des Pfarrers entdeckt habe, reicht aus – wenn man sich etwas an den Rändern der Pastoraltheologie auskennt – um eine sofortige Amtsenthebung zu begründen.
Mag ja sein, eine Amtsenthebung aus den falschen Gründen wäre aber trotzdem rechtlich höchst bedenklich, selbst wenn es noch tatsächliche Gründe geben sollte.
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#24   clarissa colonia   23:30:14 | Dienstag, 30. Juni 2009
Werter Orlando,
ist der Herr Pfarradministrator nicht Mönch aus Metten, der nur sich „leihweise“ in Stift Fiecht befindet, oder irre ich da?
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#23   Ernst von Zwiefalten   23:28:14 | Dienstag, 30. Juni 2009
@von Hermanowsky Orlando
Ich bestreite das, was Sie sagen, nicht.Das ist sicher noch etwas Zusätzliches. Was ich allerdings auf der homepage des Pfarrers entdeckt habe, reicht aus – wenn man sich etwas an den Rändern der Pastoraltheologie auskennt – um eine sofortige Amtsenthebung zu begründen.
Ich habe das in früheren Post ausführlicher begründet und will hier nicht alles wiederholen.
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#22   Ben Sira †   23:20:56 | Dienstag, 30. Juni 2009
@ Mrs. Cologne
1. Auch ich halte Herrn Guttenberger für einen feinen Menschen und habe ihm deshalb in einem anderen Zusammenhang den nett gemeinten Spitznamen „Junker Jörg“ verliehen, wogegen er nicht widersprochen hat. (qui tacet …) – Hatten wir das Thema nicht schon mal?
2. Oh, clarissa colonia ist anthropophag? :-)
2a. clarissa colonia würde auch eine Ahnung haben, weshalb mich des verehrten Hernn Guttenbergers Vorname zu dem Wortspiel „Junker Jörg“ inspiriert hat …
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#21   vonHerzmanovsky-Orlando   23:18:54 | Dienstag, 30. Juni 2009
@Ernst von Zwiefalten
Wie aus seiner homepage hervorgeht, hat sich Hw. Sirch in schwerer Weise vergangen
Na ich glaube da hast du dir was zusammengereimt.
Die Amtsenthebung folgt, wie berichtet, als Konsequenz eines jahrelangen inhaltlichen Konflikts des Paters mit der Diözese und dem Stift Fiecht, dem er angehört. tt.com/tt/tirol/story.csp?cid=9814243&si…
Das kann wohl kaum der Brief den du da anführst. Ich habe den Brief, den du anführst nicht finden (ich habe auch keine Zeit stundenlang zu suchen), vielleicht läßt du uns via link mal an deinen Erkenntnissen teilhaben.
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#20   clarissa colonia   23:15:55 | Dienstag, 30. Juni 2009
Mi care fili,
nicht, daß ich’s schon ergriffen hätte, oder schon vollendet wäre …
Aber: Solche Situationen und Aktionen habe ich schon häufig genug aus mehr oder minder großer Distanz miterlebt. Gewöhnlich geht es dabei um „personelle Umbesetzungen“:
Ein beliebter Pfarrer, in seiner Pfarrei inamovibel installiert, wird von seinem Bischof gebeten, sich nach x Jahren auf eine andere Pfarrei zu bewerben. Der tut das auch und das sickert in der Pfarrei durch. Dann ist man schnell dabei zu sagen, der Bischof wollte das, aber ich doch nicht … und schon kocht die Volksseele …
Oder: Ein bliebter Ordensmann, in einer Pfarrei nur ad nutum als Administrator beschäftigt, wird von seinem Oberen (wahlweise dem Bischof) abberufen. Das sickert durch und der Ordensmann hebt die Hände und sagt, daß ja der böse Obere (wahlweise Bischof) das verfügt hat … und ebenfalls kocht sofort die katholische Volksseele …
Auch ich halte nichts von Diagnosen aus der Ferne, aber ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts genießt bei einem mit erforderlicher Sollennität gesetzten Rechtsakt bis zum Gegenbeweis die Rechtmäßigkeit desselben die Rechtsgunst.
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#19   Mrs.Cologne   23:11:52 | Dienstag, 30. Juni 2009
@BennyBunny Sira
Das Sie den Herrn Guttenberger (einen feinen Menschen) als „Junker“ bezeichnen, zeigt wie weit unter seinem Niveau Sie sich befinden.
Übrigens: clarissa colonia hat Sie schon längst verspeist!
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#18   Ben Sira †   23:11:41 | Dienstag, 30. Juni 2009
@ Ernst v. Zweifalten
Danke für die Hintergrundinformationen!
Das Ganze zeigt aber einmal mehr, dass die Berichterstattung von kreuz.net nicht die allersorgfältigste ist …
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#17   Ernst von Zwiefalten   23:08:46 | Dienstag, 30. Juni 2009
Einfach die Fakten
Wie aus seiner homepage hervorgeht, hat sich Hw. Sirch in schwerer Weise vergangen:
Er hat den Brief eines offensichtlich psychisch kranken Menschen mit sehr negativen Anmerkungen im Internet vröffentlicht und dabei Details preisgegeben, die jedem Kenner der Gemeinde veraten müssen, wer der Autor dieses Briefes ist.
Ein solcher Bruch des Seelsorgegeheimnisses (ob es ein Bruch des Beichtgeheimnisses ist, kann ich aufgrund dieser Informationen nicht beurteilen) und der Amtsverschwiegenheit kann weder vom Bischoff noch vom Abt einfach so hingenommen werden und muss sofort und um größeren Schaden zu vermeiden mit Amtsenthebung geandet werden.
In jedem weltlichen Unternehmen rechtfertigt ein solches Vorgehen die fristlose Kündigung.
Also bitte bleiben Sie hier sachlich. Pfr. Sirch ist kein Opfer sondern Täter!
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#16   Ben Sira †   22:59:28 | Dienstag, 30. Juni 2009
@ vorposter
@ Junker Jörg
Sehen Sie? Es ist, wie ich Ihnen vorhin unter „Kreuzmeldungen“ gepostet habe: Clarissa Colonia weiß Rat!
@ Clarissima
Es ist – jeder Vergleich hinkt freilich – doch etwas analog zu der vorhin und dauernd diskutierten Frage: Schwachpunkt Ihrer – ansonsten wie gewohnt birllanten – Ausführungen ist – in pastoraler Hinsicht (!) – Punkt 4. Odr konkreter gesagt: Im Hinblick auf die Akzeptanz „vor Ort“.
Grundsätzlch kann ich aber den konkreten Fall nicht ferndiagnostizieren, weiß aber, dass der H. H. Bischof kein „Christenverfolger“ ist! Auch kein Modernistenverfolger!
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#15   clarissa colonia   22:06:37 | Dienstag, 30. Juni 2009
Werter Jörg,
wenn es Ihnen nichts ausmacht, bitte ich darum, von der Empörung zu den Fakten zurückzukehren:
1. – Als Benediktinermönch hat der Mann bei seiner Profeß die stabilitas loci auf sein Heimatklöster gelobt; dorthin zurückzukehren ist also per se für einen Mönch keine Strafe.
2. – Als Ordensmann unterliegt er dem Gehorsamsgelübde gegenüber seinem Abt und dessen Nachfolgern; dieses ist aus Gründen der Gottesverehrung einzuhalten.
3. – Als Priester übt er mittels Gestellungsvertrages zwischen seinem Abt und dem Bischof einen diözesanen Dienst aus.
4. – Dieser Gestellungsvertrag kann von jedem der beiden Vertragspartner ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
5. – Wird dieser Vertrag gekündigt, unterliegt der Orden i.d.R. der Verpflichtung, einen neuen Amtsinhaber zu präsentieren.
6. – Aus der Kündigung eine „Christenverfolgung“ machen zu wollen, ist völlig abwegig.
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#14   Paulaner †   22:04:45 | Dienstag, 30. Juni 2009
Natürlich wird die Inquisition noch immer mit voller Brutalität durchgezogen,
Jörg Guttenberger, Köln: P. Sirch OSB
was meinen Sie denn sonst?
:-D Katholisch ist und bleibt so, wie es die Fundis behaupten.
Die Details können Sie im Wikipedie mit Schaudern nachlesen.
:-!
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#13   Jörg Guttenberger, Köln   21:51:43 | Dienstag, 30. Juni 2009
P. Sirch OSB
Wie sieht es hier mit einem kirchlichen Gerichtsverfahren aus? Wird der Priester nur aufgrund von allenfalls oberflächlich geprüften Anschuldigungen gemaßregelt? Immerhin werden bei einem ordentlichen Rerichtsverfahren Beschuldigter und Beschuldiger gegenüber gestellt.
Kennt der Priester überhaupt die Identität seiner Ankläger?
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#12   Arkanum/kreuts.net †   19:44:43 | Dienstag, 30. Juni 2009
unter Umständen
kann auch dieser Artikel www.tt.com/tt/tirol/story.csp?cid=8672520&si… etwas weiterhelfen.
Er wird in puncto Vorwürfe konkreter, unter anderem werden Pfarrer Sirch ausländerfeindliche Sprüche angelastet, aber ich kann nicht bewerten, ob (und wenn ja: inwieweit) die Vorwürfe zutreffen.
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#11   Pontifex   19:06:33 | Dienstag, 30. Juni 2009
Werter Mariahilfer,
seit Wochen wird um den heißen Brei herumgeschrieben und keiner weiß, worum es eigentlich geht. Auch ich wäre für eine Aufklärung dankbar. Spruchblasen haben wir genug gelesen!
Im Übrigen gilt selbstverständlich das Gehorsamgelübde. Daran erinnere ich Sie, lieber Defensor, besonders gern. Wo sich sich der Verteidigung der wahren katholischen Moral- u. Sittenlehre doch so verschrieben haben! Die gilt auch für die ganz besonders katholischen Traditionalisten.
Empfangt nun meinen virtuellen Segen!
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#9   defendor   17:24:12 | Dienstag, 30. Juni 2009
@Arkanum/kreuts.net:…Ihre Phantasie…
…treibt in der Tat die seltsamsten Blüten ! :-)
aber Ihre „detektivischen Nachforschungen“ sind
in diesem Fall nicht von Erfolg gekrönt !
www.gloriapolo.net/
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#8   Arkanum/kreuts.net †   16:07:59 | Dienstag, 30. Juni 2009
gerne, Mariahilfer …
wenn Sie hier www.kreuz.net/?search=sirch klicken, erscheinen mehrere Artikel, in denen kreuz.net seine Sichtweise des Falles darlegt.
Für den Inhalt wird meinerseits keine Garantie übernommen. o^/
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#7   Mariahilfer   16:01:32 | Dienstag, 30. Juni 2009
Könnte bitte jemand
zur Aufklärung der Hintergründe und der Absichten der Beteiligten beitragen? Leider geht aus den Artikeln oder der Plattform weder hervor, was dem Pfarrer konkret vorgeworfen wird noch, wie er sich verteidigt.
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#6   Arkanum/kreuts.net †   15:49:55 | Dienstag, 30. Juni 2009
eines muß man kreuz.net ja lassen …
diesmal ist die Berichterstattung brandaktuell! :)3 Da postet ein „Matthias“ um 14:12 Uhr, und nur 12 Minuten später steht er hier schon im Artikel …
außerdem schrei(b)t er genau wie defendor www.kreuz.net/reader.4311.html, ähm, hüstel, ich meine: er hebt wie defendor hervor … und der Betreiber der Unterstützerseite für Pfr. Sirch betreibt zugleich gloriapolo.net …
kann natürlich alles Zufall sein, denn die Welt ist ein Dorf. ;-) ^-^
gloriapolo.net
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#5   defendor   15:41:42 | Dienstag, 30. Juni 2009
Ich kann…
…Ihnen, @der Leser, nur beipflichten !
Die mittlerweile gut 4 Dekaden andauernde schleichende „Wegtolerierung“
fundamentaler Glaubenswahrheiten sowie der Sittenlehre der reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche
nahm ihren Anfang in der „Unerwünscht-Erklärung“ an diejenigen Priester, die sich zur unerschütterlichen
Treue zur reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche bekannt haben…
Dies ist bis heute leider so und gar noch im verstärktem Masse !
Heute bestimmen selbstherrliche Gemeinden gar selbst, was sie unter „röm katholischer Lehre“ verstehen…
und suchen auch gezielt nach „geeigneten Kandidaten“, die geneigt sind, diese Krummbiegungen mit zu machen.
Das „Resultat“; der modernistische Scherbenhaufen !
Es ist daher dringends notwendig, dass der Unsitte, die reine Lehre der Heiligen Mutter Kirche von Laien-Gruppierungen gleichsam zu einem selbstgebastelten, unverbindlichen „Wohlfühl-Plausch“ „ausfiltrieren“ zu lassen, der Riegel geschoben wird !
Freilich muss der Ansatz bereits dort beginnen, wo – vielfach unbewusst – willfährige „Mitarbeiter“ für derartige Umtriebe ihre Ausbildung erfahren…
im röm kath. Theologiestudium, dass nicht länger ein Ort der die reine Lehre „auseinanderzweifelnden“ Zeitgenossen sein darf
sondern ein Ort der unverfälschten Vermittlung der reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche !
Möge uns das Wehen des HEILIGEN GEISTES viele standhafte, heiligmässige Bekenner-Priester der reinen Lehre der Heiligen Mutter Kirche schenken !
www.gloriapolo.ne…
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#4   wassers   15:39:16 | Dienstag, 30. Juni 2009
der Leser – Gute Aufforderung,
sich gegen die Konzilschristen zur Wehr zu setzen, die mit immer größerer Brutalität den Katholizismus auszumerzen zu suchen. Die Zeit des Schweigens ist schon lange vorbei, denn das Maß ist voll!
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#3   Arkanum/kreuts.net †   14:45:55 | Dienstag, 30. Juni 2009
„Domain-Inhaber ist …“
Hat mal jemand eine whois-Abfrage für www.gloriapolo.net versucht?
:)3 :-D
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#2   derLeser   14:44:12 | Dienstag, 30. Juni 2009
wehrt Euch
die Zeiten wo es still hingenommen wird dass Glaubenstreue abmontiert werden
sind endgültig passe.
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#1   wickerl   14:33:24 | Dienstag, 30. Juni 2009
fraglich
Wenn einer der als Ordenspriester Gehorsam gelobt hat, von seinem Vorgesetzten abberufen wird, dann muss er gehen, man kann sich vom Gehorsamsgelübde so wenig wie vom Keuschheitsgelübde (selbst) dispensieren.
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