In dieser Frage darf man weder Kenntnis noch Verständnis haben
Er hat von den Lefebvristen zwar keine Ahnung, spielt aber dennoch den Experten. In Zukunft wird er als Hochschulprofessor den Altliberalismus lehren. Ein Kommentar.
Eine Webseite des Bistums Münster berichtet über die Antrittsvorlesung des neuen Kirchenrechtlers Thomas Schüller.
(kreuz.net, Münster) Bei der Auswahl der Theologieprofessoren in Deutschland geht es um Gesinnung – nicht
um Kompetenz.
Das bewies der neue Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller (47) auf eindrückliche
Weise in einem Interview mit der ‘Münsterschen Zeitung’.
Schüller hielt heute seine Antrittsvorlesung.
Er wird in Zukunft auch Direktor des Instituts für Kanonisches Recht sein.
Bis Ende 2008 war er Funktionär
im altliberalen Bistum Limburg und langjähriger persönlicher Referent des inzwischen emeritierten altliberalen
Limburger Bischofs, Mons. Franz Kamphaus.
In dem Interview wiederholte Schüller die Binsenwahrheit,
daß der Papst wisse, daß sich eine Trennung um so mehr verfestigt, je länger sie andauere: „Beispiel
sind die Altkatholiken, die sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil abgespalten haben.“
Außerdem sei
der Papst im Jahr 1988 Verhandlungsführer gewesen, als Erzbischof Marcel Lefebvre, vier Bischöfe weihte.
Der damalige Kardinal Ratzinger sei bei dem Versuch, einen Kompromiss zu erzielen, gescheitert: „Da hat
er eine biographische Wunde, die nachwirkt“ – psychologisiert Schüller.
Die Fangfrage der Zeitung „Sie
haben Verständnis?“ beantwortet der zukünftige Staatstheologe ohne Zivilcourage und sachlich ungenau:
„Insgesamt sehe ich es eher kritisch, weil der Papst ohne die kirchenrechtlichen Vorschriften einzuhalten
in einem Gnadenerweis den Piusbrüdern sehr weit entgegen gekommen ist, ohne, daß sie irgend etwas zurückgenommen
und Reue gezeigt hätten.“
Diese Formulierung beweist, daß dem Kirchenrechtler unbekannt ist, daß der
Papst in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt besitzt, die
er immer frei ausüben kann.
Das ist im Kanon 331 des Kodex des Kanonischen Rechtes festgehalten:
„Der
Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene
und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter
Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden, deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche
über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.“
Mangels fehlender Sachkenntnisse konzentriert sich Schüller auf Beschimpfungen der Piusbruderschaft:
„Im Gegenteil: Sie treiben den Vatikan vor sich her“ – unterstellt er dieser Gruppierung die Taktik der
deutschen Medien und Bischöfe.
Dann wird Schüller darauf angesprochen, daß die Piusbruderschaft „trotz
Verbots“ drei Priester geweiht habe. Auch hier ist der Universitätsprofessor mit seinem Wissensstand
nicht auf der Höhe der Zeit.
Denn „drei Priester“ hat die Bruderschaft nur in Deutschland geweiht. Daneben
gab es wesentlich größere Weihekurse in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten.
In diesen Ländern
benützten die Ortsbischöfe – anders als in Deutschland – die Weihehandlungen nicht zum Anlaß für billige
Polemiken.
Der Vatikan hat seinerseits niemals ein „Verbot“ dieser Weihen ausgesprochen oder als Bedingung
für Verhandlungen mit der Bruderschaft gemacht.
Bezüglich dieser Verhandlungen ist der Wunsch der altliberalen
und neokonservativen deutschen Bischöfe Vater von Schüllers Gedanken: „Und ich prophezeie mal, daß
eine Verständigung nicht gelingt“.
Der Kirchenrechtler spielt auch den Besorgten, daß der von den Altliberalen
in Grund und Boden gestampften Kirche „Schaden zugefügt“ werde, weil die Piusbrüder „bislang den Takt
vorgeben“ hätten.
Nein, den Takt für den Beerdigungsmarsch der Kirche gab und gibt schon seit Jahrzehnten
nicht die Piusbruderschaft, sondern eine altliberale Clique, die nicht zuletzt im Bistum Münster und
in der dortigen theologischen Fakultät bisher einen beispiellosen geistlichen Blutzoll gefordert hat.
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64 Lesermeinungen
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@Frommm Es ist ganz eindeutig, dass Herr Bischof Kamphaus die Tötungsscheine länger und im Gegensatz
zum Papst ausstellen ließ. Jene Tötungsscheine, die eine Mitwirkung an den Abtreibungsmorden darstellen
(Mord nach katholischer Morallehre, nicht nach unmoralischem staatlichen Gesetz). Welche sonderbaren Motive
dem zugrundelagen spielt keine Rolle. Eine Diffamierung ist das nicht, wenn man darauf hinweist.
Siegfried: Wie armseelig muss man im Hirn eigentlich sein Der Erzbischof der Piusbruderschaft hat nicht
gegen den Papst gehandelt bei der Bischofsweihe. Der Wissenschaftler muß wissen, Papst Benedikt hat die
genaue Kenntnis. Diese zeige ich jetzt auf. Er kennt sie von seinem Chef, dem Abtreibungsbefürworter
und Altbischof Kamphaus. Altbischof Kamphaus einen Abtreibungsbefürworter zu nennen zeigt schon, wie
armselig der Schreiber im Hirn sein muss. Aber eines wird hieran deutlich: Um Menschen zu diffamieren,
die andere Überzeugungen haben, ist ihnen alles recht. Und übrigens: Warum ist hier noch niemand auf
die Idee gekommen, Bischof Terbarz-van-Elz für sein Mobbing zu loben, das dazu geführt hat, dass Schüller
nun in Münster ist ???
Lehmann „Erzclown“ Hier muss mein Vorschreiber zu hoch gegriffen haben, denn Mainz steht nur ein „Clown“
zu oder wurde Lehmann mit dem Ehrentitel „Ehrenclown“ für seine unendlichen Verdienste für den antikatholischen
Dialog geehrt? Clarisschen, klären Sie mal diese Frage, aber historisch und kirchenrechtlich!
#296 Siegfried 11:32:22 | Donnerstag, 9. Juli 2009
armer Kirchenrechtler ohne Ahnung, olala-olala Der Erzbischof der Piusbruderschaft hat nicht gegen den
Papst gehandelt bei der Bischofsweihe. Der Wissenschaftler muß wissen, Papst Benedikt hat die genaue
Kenntnis. Diese zeige ich jetzt auf. Er kennt sie von seinem Chef, dem Abtreibungsbefürworter und Altbischof
Kamphaus. Papst Johannes Paul II. hat dem Vorsitzenden der Bruderschaft des päpstlichen Rechtesdie Zusage
gegeben, daß dieser in der Nachfolgeregelung und damit sein Werk nicht untergeht Weihbischöfe(Anzahl,
ist mir jetzt unbekannt) nach Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl weihen darf.Die Zeit verging, jeder Termin
und alle vom Erzbischof benannten Kandidaten wurden auf Betreibung einer anderen Seite, der deutschen,
abgelehnt. Die Lehmann – Taktik wurde gewählt. Siehe die ordentliche Umsetzung der Wandlungsworte und
vielem anderen mehr. Vom Vorsitzenden der DBK angeführt und von der ÖBK, SBK und FBK unterstützt wurde
jede Vereinbarung mit dem Papst bekämpft. Alle Kandidaten wurden abgelehnt und bekämpft, ähnliches
Verhalten Weihbischof Wagner in Linz. Erzbischof Lehmann (er war noch nicht Kardinal) erhob den Anspruch,
nicht der Vorsitzende der Bruderschaft sondern er benenne die zu weihenden Weihbischöfe. Die Leitung
der Piusbruderschaft erkannte den Tötungsversuch und mußte handeln. Lehmann hat die Taktig und des Teufels
liebstes Kind die lange Bank gewählt. Der Erbischof und die Oberen der Bruderschaft erkannte die Zeit,
wenn er nicht handelt, dann löst sich alles auf. Hl. Messe nach dem Missale 62 auch nicht mehr…
@clarissa et N.N. „Sofern auch der Pontifex als oberster kanonischer Gesetzgeber der Maßgabe des can.
11 CIC unterliegt…“ und ich hielt sie einmal für eine ernstzunehmende canonistin, naja…irren ist
menschlich… @N.N. „Und was sollen die Studenten der WWU Münster in Zukunft zu sich nehmen?“ selbstgewähltes
elend. ich würde zu antidepressiva greifen oder schnellstens die fakultät wechseln…schad um die verlorene
(lebens-)zeit, nicht wahr, bennipiuspunktmöchtegerninquisitor?
Zitat „Der Markt ist, wenn gegenseitiges und allgemeines Vertrauen herrscht.“ Das ist ein sehr weiser
Satz des Heiligen Vaters, der zugleich – sicherlich praeter intentionem – sehr gut auf dieses Forum übertragbar
ist. o^/
#291 Mrs.Cologne 23:58:52 | Mittwoch, 8. Juli 2009
@H.-O. Achso, Sie sind dem Denken des Heiligen Vaters nicht gewachsen und verurteilen die Enzyklika deshalb.
Es gibt da ein ähnliches Verhalten bei Männern. Nämlich wenn sie eine Frau nicht für sich gewinnen
können. Dann ist sie auf einmal doof (weil man sich eine Niederlage nicht eingestehen möchte).
das hat ihm so ein Soziologie-/Wirtschaftsexperte vorformuliert. vonHerzmanovsky-Orlando: … Von solchen
Sottisen wimmelt es da. Der Papst weiß ja auch von den Aktien nichts, weder von den Gummi- noch von den
Messingaktien. Prof. Rahner sagte anno Schnee in einem Fernsehinterview: „Sollte es einmal kein Fußball
mehr geben, ich würde es nicht bemerken“. Damals dachte ich bei mir in meinem Zwerchfell: Jo saggra,
wir zwei haben doch was gemeinsam, wenn auch auf unterschiedlichem Level.
@Mrs.Cologne Der Markt ist, wenn gegenseitiges und allgemeines Vertrauen herrscht , die wirtschaftliche
Institution, die die Begegnung zwischen den Menschen ermöglicht, welche als Wirtschaftstrei-bende ihre
Beziehungen durch einen Vertrag regeln und die gegeneinander aufrechenbaren Güter und Dienstleistungen
austauschen, um ihre Bedürfnisse und Wünsche zu befriedigen. Um die Weltwirtschaft zu steuern, die von
der Krise betroffenen Wirtschaften zu sanieren, einer Verschlimmerung der Krise und sich daraus ergebenden
Ungleichgewichten vorzubeugen, um eine geeignete vollständige Abrüstung zu verwirklichen , die Sicherheit
und den Frieden zu nähren, den Umweltschutz zu gewährleisten und die Migrationsströme zu regulieren,
ist das Vorhandensein einer echten politischen Weltautorität, wie sie schon von meinem Vorgänger, dem
seligen Papst Johannes XXIII., angesprochen wurde, dringend nötig. Von solchen Sottisen wimmelt es da.
Ein Journalist weiß das besser. Markt ist gegenseitiges und allgemeines Mißtrauen und diejenigen, die
auf dem G8 Gipfel in Italien wie Nero vor den Ruinen sitzen, die produzieren geschätzte 85% der weltweiten
Waffen. Die wollen das gar nicht! Und der Vatikan hat angeblich geügend Aktien von Unternehmen, die Waffen
herstellen. Die wollen das auch nicht. Aber wir sollen aus Ratzingers Lippen Honig saugen. Das ist Verarsche,
sonst nichts!
theologisch auf biologisch 1. Der Bischof der Kirche von Rom 2. Stellvertreter www.kunstsam.de/…arikatur-cartoon.jpg
Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden Schwierige RK-kasuistische Logik in weltliche Sprache
übersetzt: Der Leiter des Gemüseladens im Puttgarden ist Stellvertreter des Sonnenlichts – das Gemüse
aufzieht – und Oberhaupt aller Lebensmittel-Geschäfte auf der ganzen Erde.
Werter Jörg (& al.), Sofern auch der Pontifex als oberster kanonischer Gesetzgeber der Maßgabe des can.
11 CIC unterliegt (alle Gläubigen sind zur Treue gegen die kirchlichen Gesetze verpflichtet), wäre auch
er an die Norm des can. 1358 § 1 CIC gebunden (Nachlaß einer Beugestrafe darf nur dem Reuigen, dem Hartnäckigen
hingegen kann (sic!) sie nicht gewährt werden). Wer allerdings eine Beugestrafe nachlassen kann (§ 2
i.V.m. can. 1348), dem obliegt es, ggf. durch geeignete andere pastorale oder strafrechtliche Mittel den
Erfordernissen des öffentlichen kirchlichen Wohls Genüge zu tun. Allerdings verlangt das öffentlich
kirchliche Interesse (can. 1348), daß an die Stelle einer nachgelassenen Beugestrafe ein geeignetes medium
pastorale, oder remedium poenale tritt. Ob dies jenseits der Publizität erfolgt ist, bin ich nicht kompetent,
zu beurteilen.
@Mrs.Cologne Es kommt einem schon einwenig komisch vor. Zumal man unter dem Erscheinungstag der Enzyklika
bloß einen Artikel zu „Summourm pontificum“ und am heutigen Tag bloß eine Stellungnahme zu „Ecclesiae
unitatem“ vorfindet. Aus Mildtätigkeit! Man will ja auf der Blamage des Herrn Ratzinger nicht so rumreiten.
Es genügt dass sich die Welt amüsiert!
#282 Mrs.Cologne 23:14:39 | Mittwoch, 8. Juli 2009
@clarissa colonia Es kommt einem schon einwenig komisch vor. Zumal man unter dem Erscheinungstag der Enzyklika
bloß einen Artikel zu „Summourm pontificum“ und am heutigen Tag bloß eine Stellungnahme zu „Ecclesiae
unitatem“ vorfindet.
Diese korrekte Einstellung zur Anständigkeit ist heute unvorstellbar. Heute genügt noch weniger, allein
das Motiv: „Sie haben ein Motiv und kein Alibi, geben Sie es endlich zu!“ clarissa colonia: Was auch immer
N.B.: Im liber extra wird sogar der Augenscheinsvermutung eine Absage erteilt: Und die gleichen Leute
grinsen dreckig über das diskrete Beichtgeheimnis. Nunja, wenn ich dazu den „Aufrechten*“ lese, dann
wird mir auch schlecht. Aber der ist ein heutiger.
Clarissa Colonia: kanonisches Recht „Insgesamt sehe ich es eher kritisch, weil der Papst ohne die kirchenrechtlichen
Vorschriften einzuhalten in einem Gnadenerweis den Piusbrüdern sehr weit entgegen gekommen ist, ohne,
daß sie irgend etwas zurückgenommen und Reue gezeigt hätten.“ Hier vertritt der Professor zwar ausdrücklich
nur eine persönliche Meinung. Trotzdem ergibt sich die Frage, ob er hier nicht kräftig daneben liegt.
Welche kirchenrechtlichen Vorschriften hat der Papst hier nicht eingehalten? Handelt es sich um ius cogens
oder ius facultativum? Darf ich Sie zu dieser Frage um Ihre kompetente Stellungnahme bitten? Herzlichen
Dank schon im Voraus! JG
Nun, mi care inquisitor, was die Herren so an Hochglänzendem durchblättern entzieht sich natürlich
meiner Kenntnis; daß es sich dabei aber vorwiegend um den kleinen Stowasser handelt, würde ich doch
eher für fraglich halten …
es ist doch wohl anzunehmen, dass sich die FSSPX (fraternitas schismatica sancti Pii X) zur Interpretation
nicht auf eine Übersetzung, sondern nur auf die authentische lateinische Fassung stützen wird. Insofern
wird das noch etwas dauern. Abgesehen von den Sprachkünsten des deutschen Distriktoberen „Schmiddi“.
#271 Honeybatcher 22:10:31 | Mittwoch, 8. Juli 2009
@ clarissa colonia Nun, wo soll ich anfangen? Es ging zunächst um einen historischen Abriss zwischen
Gründung der FSSPX und dem Schisma 1988 (das ja immer wieder absurderweise von den Pius-Brüdern bestritten
wird), die vielen kanonischen Strafen, die sich vor allem die vier FSSPX-Bischöfe seitdem durch zahllose
unerlaubte Weihehandlungen zugezogen haben, die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Exkommunikation
(Zeichen der tätigen Reue), die jedoch von den Piusbrüdern nicht geleistet wurden usw. Und es ging um
mögliche kanonische Lösungen und Szenarien für den Fall einer Einigung zwischen dem Vatikan und der
FSSPX über die Konzilsbeschlüsse. Interessant war für mich vor allem die persönliche Einsicht, wie
sich die Piusbrüder seit ihrem Bestehen sich keiner Autorität unterstellen, weder dem CIC, noch den
Päpsten (Paul VI., Johannes Paul II. und letztlich auch Benedikt XVI.) Sie machen letztlich, was sie
für richtig halten. Vielleicht können Sie sich ja mal den Vortrag von der Uni-Homepage herunterladen
(sofern er dort mal eingestellt wird)
#269 chico flojo 22:05:29 | Mittwoch, 8. Juli 2009
Warnung:, @Biene Diese Postings beinhalten einen Link zu einer virenversuchten PAGE. NICHT ÖFFNEN!!!
@Biene Wenn komische Dinge passieren, PC aus, Bruder anrufen. Eventuell werden Sie ausspioniert. Also –
Passwörter sofort ändern. Evtl. Neustart. Und vor allem den Virenscanner (hoffentlich aktuell!) aktivieren.Offline
gehen!!
Lefebvristen & Ahnung Er hat von den Lefebvristen zwar keine Ahnung Na, mit den Lefebrvristen ist es natürlich
so: 1) Nur wer wahren Glaubens ist, kann die Wahrheit schauen. 2) Ahnung haben heißt: Die Wahrheit erkennen
können. 4) Die Wahrheit ist das, was die Lefebvristen glauben. 5) Ahnung von den Lefebvristen haben kann
also nur, wer selber Lefebvrist ist. Ganz einfache Logik! Oder nicht…?
#96 Honeybatcher 21:48:37 | Mittwoch, 8. Juli 2009
@ Prof. Schüller Glückwunsch zu Ihrer Antrittsvorlesung, die mir sehr gefallen hat! Ich wünschte, Sie
säßen bei den Gesprächen mit den Piusbrüdern im Boot! Herzlich Willkommen in Münster! :)3
clarissa es steht dort explizit (s. 229), dass er droht, einen konkordatsfall bezüglich seiner verbindung
zu frau loesch zu schaffen. mehr kann man sich nicht outen. und jetzt schluß mit diesen unappetitlichkeiten.
was interessiert mich vorgrimler…
Mi cara lux obumbrata, steht dort explicite, daß er (scil. Herbert Vorgrimler) mit ihr (scil. Sigrid
Loersch) geschlechtliche Handlungen contra VIum vorgenommen hat, oder ist das nur Ihre Interpretation
von Vorgrimlers Äußerungen?
Vorgrimmlers was auch immer War er Vorbild? War sein Handeln vorbildlich? War sein Handeln als Hochschullehrer
vorbildlich? War er der überzeugende Lehrer einer Romtreue? War er der ehrliche Exeget des letzten Konzils?
War er interessegeleiteter Interpret Herrn Rahners? Gottes Segen allen Irregeleiteten!
#22 Honeybatcher 21:18:07 | Mittwoch, 8. Juli 2009
Glänzender Vortrag Habe heute selbst die Antrittsvorlesung mitbekommen und kann nur sagen: SUPER! Hieb-
und stichfest, ließ nicht an Deutlichkeit vermissen. Und das alles auf der Grundlage des CIC. Klar, dass
für den „Kommentator“ von x-net nur noch persönliche Diffamierung (altliberal) als letztes Mittel gegen
einen Profi seines Fachs übrig bleibt.
clarissa geht dieser vorwurf an mich oder bennipius? immerhin sprach letzterer von sigrid als ehefrau.
doch: de mortuis nihil nisi bene. post scriptum: lesen sie seine erinnerungen, dann sind sie dabei gewesen,
leider!
Was auch immer Sigrid Loersch für Herbert Vorgrimler gewesen sein mag – Waren Sie dabei? N.B.: Im liber
extra wird sogar der Augenscheinsvermutung eine Absage erteilt: Selbst, wenn ein Mann und eine Frau nackt
in einem Bett vorgefunden würden, läßt dies nicht den Schluß auf eine geschlechtliche Beziehung derselben
zu; dieser Beweis ist eigens zu führen. Insuper: Ich kannte einen (mittlerweile verstorbenen) Priester,
der eine von ihrem Ehemann schmählich verlassene Frau mit zwei kleinen Kindern in seinen Haushalt aufgenommen
hat, den sie ihm führte. Begegnungen und Treffen brach er stets frühzeitig ab mit dem Hinweis, er müsse
„nach Hause zu Frau und Kindern“, was aber auch in seiner Gemeinde nie zu Irritationen geführt hat, weil
man ihn und seine Einstellungen kannte … Soviel nur zu ehrabschneiderischen Unterstellungen.
oh, ich fasse es nicht, bennipius! herr vorgrimler ist meines wissens noch immer priester, auch wenn man
das -zugegebenermaßen- nicht glauben mag! seine sigrid war also nicht seine ehefrau, sondern das, was
man auf kreuz.net landläufig kebse nennt. @NN bitte machen sie nicht noch werbung für dieses traurige
elaborat.
Vorgrimmlers Ehefrau Vorgrimmler de.wikipedia.org/…i/Herbert_Vorgrimler ist immer ein vorbildlicher
Ehemann gewesen. Er pflegt heute schon den Grabstein an der zukünftigen Seite neben seinem verblichenen
Eheweibe mit Kenntnis des Ortsordinarius. Wie hieß der noch gleich? Lettmann?
Herr N. N. sind Sie vielleicht mal durch eine Prüfung bei Herrn Vorgrimler gefallen oder haben Sie seine
Theologie nicht verstanden? Oder sind Sie einfach derart ungehobelt, dass Sie hier in einem Forum auch
noch öffentlich seine verstorbene Ehefrau verhöhnen?
Vorgrimmlers Biographie Herr Vorgrimmler sorgt schon dafür, daß alle dort den Ungeist atmen. Auch wenn
er alt und gebrechlich ist. Auch wenn er nur noch Begonien am Grab seiner Sigrid pflanzt. Auch wenn er
in seinem multikulti Zereminonialraum im Clemenshospital nur noch lallert. Gift spucken kann er noch.
Siehe Auto-Biographie. (Empfehle besonders die Seiten vom Auto vor der Ampel mit Herrn Lettmann.) Gottes
Segen auch für alle Giftspucker.
Werter numerius negidius, Herbert Vorgrimler wurde in Münster im Jahre 1994 (!) emeritiert und feierte
heuer seinen 80. Geburtstag. Mit Klaus Lüdicke, Schüllers Vorgänger, dürfte wohl der letzte Professor
emeritiert worden sein, der noch zu Vorgrimlers Zeiten einen Lehrstuhl innehatte. Fazit: Sie äußern
viel mehr Meinung, als Ihre bescheidene Ahnung tragen kann. (Aber das ist symptomatisch für die Bruderschaft
und ihre Koterie …)
nihil obstat wie hieß noch gleich dieser Ortsordinarius von Münster, der das Nihil obstat erteilt haben
muß? Vergessen. Normen www.ulrichrhode.de/…cs/nihil-obstat.html zum Einholen des „Nihil obstat“, von
dem Art. 27 § 2 der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ handelt.
ehrwürdiger bruder n. n. Herr Schüller paßt in die Fakultät der WWU Münster. Herr Vorgrimmler sorgt
schon dafür, daß alle dort den Ungeist atmen. Man spürt so richtig ihre Freude! Das ist fein! o^/
Vorgrimmlers Bande Herr Schüller paßt in die Fakultät der WWU Münster. Herr Vorgrimmler sorgt schon
dafür, daß alle dort den Ungeist atmen. Stolz bemerkte Hw. Vorgrimler, daß die Fakultät am Ende seiner
Amtszeit im Jahr 1994 „geeint und einig“ war: „Es gab keine Fraktionen mehr“.
Man darf gespannt bleiben wie rasch die Gespräche zw. Piusbruderschaf und Vatican zu einem beiderseits
befriedigendem Ergebnis kommen und sollte nicht vor-verurteilen, daß daraus nix wird. -Freilich sollte
sich die Piusbruderschaft wirklich bitte nicht ständig im Dunskreis einer Bekehrung Homosexueller aufhalten,
irgendwie macht das einen doch auffällig-hinweisenden Eindruck auf die Gemeinschaft selbst… Also vorsicht
bitte und mehr Zurückhaltung in diesen Dingen. Hauptaufgabe ist die Feier einer würdigen Liturgie im
alten Ritus und nicht Moralgegeifere auf Marktplätzen!!!
Nicht jedem vielleicht mag Thomas Schüller ein ausgesprochener Sympathieträger sein. Aber, daß er den
kanonischen Rechts unkundig sei, kann man nur im Widerspruch zur Wahrheit behaupten. Praeterea: Das, was
ich bereits von Bruderschaftsbrüdern (anderenorts) und ihren schwachverständigen Koterien (z. T. hier)
hören und lesen mußte macht manches erklärlich: Kein Wunder, daß man sich bei den Brüdern nicht ums
Kirchenrecht schert – man kennt es ja nicht!
@Alois Bischof Und mit Kirchensteuer wird dieser Mann dann vom Volke bezahlt. Man darf diese Steuer nicht
mehr bezahlen, wenn man römisch-katholisch sein und bleiben möchte. Große Sprüche kannst Du klopfen –
doch leider haben sie keine reelle Unterfütterung! Um der Bezahlung des Professors zu entgehen, musst
Du schon auswandern. Der Prof wird vom Land NRW bezahlt …
nikki und der da oben beweisen wieder einmal, wie tief sich die sogenannten altliberalen in ihren kokon
des berüchtigten „geist des konzils“ versponnen und von der lehre der kirche entfernt haben. wenn der
papst -und das ist dogma!- vollen jurisdiktionsprimat besitzt, dann ist es vollkommen absurd, ihm verstoß
gegen kirchenrechtliche vorschriften anzulasten. da hilft auch der billige und depperter und hermeneutisch
ganz und gar nicht strittige unsinnsverweis auf can.11 des CIC nichts! im übrigen hat der da oben anscheinend
nicht nur vom jurisdiktionsprimat keinen blassen schimmer, er unterschlägt auch noch, dass das oberste
prinzip des kirchenrechts das salus animarum ist, der papst – als pontifex – das gesetz in diesem sinne
weit anwenden kann und muß.
Wessen Brot man ißt, dessen Sprache man spricht Ganz klarer Fall eines „Experten“, der von der dt. Bischofskonferenz
für ihre „wissenschaftliche“ Hetze gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. und traditionstreue römisch-katholische
Akademiker, darunter Theologen, Schriftsteller, und eine wachsende Zahl anderer führender Persönlichkeiten
die erwacht sind, mißbraucht wird. Und mit Kirchensteuer wird dieser Mann dann vom Volke bezahlt. Man
darf diese Steuer nicht mehr bezahlen, wenn man römisch-katholisch sein und bleiben möchte. „Erzbischof
der Piusbrüder“, so bezeichnete dieser Münsteraner „Experte“ Erzbischof Marcel Lefebvre, der Erzbischof
von Dakar und Tulle in Senegal bzw. Frankreich war, und apostolischer Vikar des Papstes für ganz Westafrika.
Für die Piusbruderschaft ist er einfach deren Weihbischof und Gründer sowie Vater gewesen. Die FSSPX
hat ihn nicht zum Erzbischof „ernannt“, wie dieser 47-Jährige es behauptet, sondern ihn als römisch-katholischen
Erzbischof und Gründervater angenommen. Als emeritierter Assistent der päpstlichen Krone, hat er dort
Priester und Notstandsweihbischöfe geweiht. Die Notstandslage hält weiterhin an. Die Konzilskirche regiert
noch. Auch an „Fakultäten“ die gar nicht mehr kritisch sind, sondern finanzhörige.
Spectabilität Er hat von [x] zwar keine Ahnung, spielt aber dennoch den Experten. In Zukunft wird er
als Hochschulprofessor [y] lehren. Das ist aber heute überall die Regel, nicht die Ausnahme.
Das ist hermeneutisch strittig Diese Formulierung beweist, daß dem Kirchenrechtler unbekannt ist, daß
der Papst in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt besitzt,
die er immer frei ausüben kann. Das ist im Kanon 331 des Kodex des Kanonischen Rechtes festgehalten:
Hier verschweigt der Autor freilich den noch grundlegenden (weil in den normae generales des CIC zu findenden)
can. 11, der festlegt, dass das kirchliche Recht für alle Katholiken bindend ist. Da der Papst meines
Wissens katholisch ist, ist also der CIC auch für ihn bindend. Als Gesetzgeber kann er den CIC zwar ändern,
aber solange er ihn nicht ändert, ist er an ihn gebunden – denn der CIC gilt für alle Katholiken. Da
dies eine Grundnorm ist, ist sie höher zu bewerten als der vom Autor des Artikels zitierte can. 331.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Taten des Papstes durch keine Instanz mehr gerichtet werden dürfen,
ist es also dennoch möglich, dass der Papst eine Rechtsverstoß begeht, nämlich wenn er ein von ihm
nicht ausdrücklich außer Kraft gesetztes Gesetz missachtet. Ob das im genannten Fall zutrifft, sei dahingestellt,
dass es jedenfalls MÖGLICH ist, beweist – gegen die Behauptung des Autors – can. 11 CIC.