16:06:48 | Samstag, 1. August 2009
Im Internet ist das erste Dokument aufgetaucht, das vom neuen Sekretär der Päpstlichen Altgläubigen-Kommission ‘Ecclesia Dei’ verfaßt wurde. Erste Rückschlüsse.

Das erste Schreiben des neuen Sekretärs der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’
(kreuz.net) Am 29. Juli veröffentlichte die Webseite ‘wdtprs.com’ des US-Priesters, Hw. John Zuhlsdorf,
das erste offizielle Schreiben, das vom neuen Sekretär der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’,
Prälat
Guido Pozzo, unterschrieben ist.
Der Text wurde am 18. Juli in portugiesischer Sprache abgefaßt. Er
beinhaltet Antworten auf neun Fragen, die der Kommission von einem nicht namentlich bekannten brasilianischen
Laien unterbreitet wurden.
In seiner Antwort erklärt Prälat Pozzo, daß ein Priester keine besondere
Erlaubnis seines Diözesanbischofs braucht, um die Alte Messe zu zelebrieren.
Von den Gläubigen würden
keine Latein-Kenntnisse erwartet, da der Gebrauch eines zweisprachigen Meßbuches oder eines Blattes mit
den Meßtexten genüge.
Zur vom Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ verlangten „festen Gruppe“, welche
die Feier einer Alten Messe rechtfertigt, erklärt Prälat Pozzo:
„Die Anzahl der Gläubigen einer festen
Gruppe hängt sehr von den örtlichen Umständen ab. Diese werden den Ausschlag geben, ob ein Priester
sich angesichts seiner pastoralen Aufgaben um eine relativ kleine Gruppe kümmern kann oder will.“
An
der Messe könnten „selbstverständlich“ auch Gläubige teilnehmen, die nicht zur festen Gruppe gehören.
Auf die Frage, ob ein Bischof aktiv werden müsse, damit die Bitte einer festen Gruppe um die Alte Messe
erfüllt werde, beschränkt sich der Prälat zu sagen, daß sich ein Diözesanbischof an die Direktiven
der entsprechenden päpstlichen Dokumente und des Kirchenrechtes zu halten habe:
„Er muß auch die Ausführbarkeit
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Motu Proprios prüfen.“
Prälat Pozzo bestätigt die Möglichkeit
von Eheschließung im Alten Ritus.
Bei der Frage, ob Benedikt XVI. ein „weites Angebot“ von Alten Messe
in den Diözesen wünsche, hält sich der Prälat bedeckt:
„Bezüglich der weiten Anwendung des päpstlichen
Dokumentes in einer Diözese genügt es, sich an die Angaben im betreffenden Text zu halten.“
Zum vom
Papst in den Priesterseminarien gewünschten Lateinunterricht, verweist er auf den Paragraphen 249 des
Kirchenrechtes, der seit Jahrzehnten toter Buchstabe ist. Dort heißt es:
„In der Ordnung für die Priesterausbildung
ist vorzusehen, daß die Alumnen nicht nur in ihrer Muttersprache sorgfältig unterwiesen werden, sondern
daß sie sich auch auf die lateinische Sprache gut verstehen und eine ausreichende Kenntnis fremder Sprachen
besitzen, deren Kenntnis für ihre Bildung oder für die Ausübung ihres seelsorglichen Dienstes notwendig
oder nützlich erscheint.“Die neunte und letzte Frage des Katalogs hat Prälat Pozzo offenbar nicht
beantwortet. Sie lautete:
„Müssen die Diözesanbischöfe den Anweisungen der Päpstlichen Kommission
bezüglich der Anwendung des Motu Proprios ‘Summorum Pontificum’ Folge leisten, auch wenn – angenommen –
der Apostolische Nuntius in Brasilien eine gegensätzliche Meinung zum Ausdruck brächte?“
Nach Angaben
der italienischen Webseite ‘blog.messainlatino.it’, zeigen die Antworten des Sekretärs der Kommission
‘Ecclesia Dei’, daß nach den großzügigen Versprechen des bisherigen Präsidenten jetzt die Stunde des
Maßes und der Vorsicht geschlagen habe.
Andererseits sieht der Blog, angesichts der detaillierten Auskunft
des Prälaten, auch den Willen, auf Anfragen zu reagieren und einzugreifen.
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Paulaner † 10:17:21 | Montag, 3. August 2009
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Papst Petrus 10:11:22 | Montag, 3. August 2009
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Paulaner † 10:06:49 | Montag, 3. August 2009
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Papst Petrus 01:05:11 | Montag, 3. August 2009
#26
Paulaner † 00:57:25 | Montag, 3. August 2009
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Papst Petrus 00:39:25 | Montag, 3. August 2009
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Stephanus 12:19:34 | Sonntag, 2. August 2009
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kreuzverhör † 23:01:57 | Samstag, 1. August 2009
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Gotthard 22:53:51 | Samstag, 1. August 2009
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Gotthard 22:34:21 | Samstag, 1. August 2009
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Confiteor 20:51:52 | Samstag, 1. August 2009
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