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Ein Mann für das dritte Jahrtausend + Zelebrierte Einheit + Vernichtungslager der Gegenwart + Immer noch zuviel Geld + Strafe als Schutz
Ein Mann für das dritte Jahrtausend

Vatikan. Papst Benedikt XVI. sprach bei der gestrigen Generalaudienz über Petrus Damiani († 1072). Der Heilige sei ein Meister der lateinischen Sprache gewesen – so Benedikt XVI. Er habe ferner ausgezeichnete Kenntnisse der Bibel und der Kirchenväter besessen. Doch Gebet und Askese seien ihm wichtiger gewesen als das Studium. Darum trat er bei den Kamaldulensern ein, einer strengen benediktinischen Mönchsgemeinschaft. Aber: „Die Umstände dieser Zeit verlangten, daß er mehrfach seine monastische Einsamkeit verließ, um mutig für Papst und Kirche einzutreten.“ Petrus Damiani habe auch „die heruntergekommene Lebensweise vieler Priester“ kritisiert, so Benedikt XVI.

Zelebrierte Einheit

Deutschland. Am Dienstag trafen sich in der Lutherstadt Eisleben in Sachsen Anhalt 35 Bischöfe verschiedener Länder mit protestantischen Laienbischöfen und orthodoxen Bischöfen, die alle der ökumenischen Fokolar-Bewegung nahestehen. Das Treffen soll die Einheit der Christen symbolisieren – erklärte der altliberale Erzbischof von Prag, Miloslav Kardinal Vlk, der an der Veranstaltung teilnahm.

Vernichtungslager der Gegenwart

Österreich. Die Schlachtung ungeborener Kinder ist „nach unserer Rechtsordnung eine Tötungshandlung“. Das erklärte der österreichische Abgeordnete der Splitterpartei ‘Bündnis Zukunft Österreich’, Ewald Stadler: „Ich halte es mit Bischof Andreas Laun, der gemeint hat, moralisch führen die gleichen Gleise zur Abtreibung und in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten.“ Voreheliche Unzucht nannte der Politiker „ein Problem seit es die Ehe gibt“. Er erklärte, daß der Fortpflanzungsakt „freilich generell nur in der Ehe zulässig“ sei. „Aber in der Ehe ist in puncto Sex alles erlaubt, was nicht gegen die Würde eines der Ehepartner verstößt“ – behauptete Stadler. Zur Frage „Sind Praktiken gestattet, die männliche Homosexuelle gerne ausüben?“, irrte Stadler allerdings: „Dazu macht die Lehre der Kirche keine Vorgaben.“

Immer noch zuviel Geld

Deutschland. Der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn hat den diözesanen Haushalt für das Jahr 2010 beraten und verabschiedet. Das gab das Erzbistum am Dienstag bekannt. Das Gremium rechnet mit einem deutlichen Rückgang bei den Kirchensteuereinnahmen von geplant 315 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 240 Millionen Euro für das Jahr 2010. Der Haushalt des Erzbistums wurde für 2010 mit rund 298 Millionen Euro festgelegt – um fünfzig Millionen Euro unter dem Etatansatz von 2009 mit 347,9 Millionen Euro.

Strafe als Schutz

Sudan. Am Montag verurteilte ein sudanesisches Lokalgericht eine einheimische Journalistin für das Tragen von Beinkleidern zu 140 Euro Bußgeld. Zunächst sollte die Frau für das Tragen „unmoralischer Kleidung“ ausgepeitscht werden. Nach internationalen Protesten wurde die Strafe auf das Bußgeld abgeschwächt. Die Verurteilte will die Strafe nicht zahlen. Sie möchte beweisen, daß Strafen für das Tragen von Hosen mit dem islamischen Gesetz unvereinbar sind.
      
50 Lesermeinungen
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#50   Tridentinus   18:22:05 | Freitag, 11. September 2009
@Pius XII.
Sie haben völlig Recht bzgl der Fehlentwicklungen und Überbetonungen des 6. Gebotes. Aber Casti Conubii ist eben sehrwohl eine Aussage des Lehramtes. Bei der Interpretation von Humanae Vitae tradendae ist es mit zu berücksichtigen.
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#49   Pius XII   09:39:14 | Freitag, 11. September 2009
Ja, Tridentinus, aber das ist eben keine Aussage des Lehramtes
Zwischen dem 18. und dem 20. Jhd wurde, bedingt auch durch den protestantischen Rigorismus und die Defensivsituation der Kirche, das 6. Gebot überstrapaziert. Ihm wurde eine Ausnahmestellung zugeschrieben, angeblich kamen die meisten Hölleninsassen wg des 6. Gebotes hinein – schrieb sogar der hl. Alphons. Letztlich sind diese Aussagen nicht nur durch nichts zu belegen, sie sind, wie August Adam ja richtig erkannte, schlicht falsch. Und haben, by the way, der Kirche massiv geschadet und tun das bis heute.
Insofern dürfte Stadler nicht ganz neben der Spur liegen. Nicht jeder Akt als solcher muss zur Zeugung führen, sondern das eheliche Sexualleben in seiner Gesamtheit muss kinderoffen sein. Die Einzelakte und ihre Gestaltung sind dann wiederum frei, sofern Freiwilligkeit, Hygiene, Achtung der Würde des anderen und die Grenzen des Natürlichen gewahrt sind.
Diese Regeln sind so weit, dass man sie tatsächlich nicht wird verletzen können – sofern man nicht beabsichtigt, in irgendwelchen Ganzkörpergummianzügen sein Schlafzimmer zu entern.
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#48   Veritàx   06:09:23 | Freitag, 11. September 2009
Matthäus drei: „Religion der Liebe … ausgerechnet eine Hinrichtungsmaschine zum zentralen Symbol
erkoren hat. Das lässt doch tief blicken, oder?“
Eine der klügsten Fragen, die je in diesem Forum gestellt wurden!
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#47   Matthäus drei+ †   17:56:32 | Donnerstag, 10. September 2009
@v. H.-Orlando
„Das Wort vom Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren gehen; uns aber, die wir selig werden, ist es eine Gotteskraft.“
Wenn Sie einen Galgen im Haus, oder gar im Schlafzimmer benötigen … ; in Norddeutschland sagt man dazu: wat dem een sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall, oder jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Vielleicht sollte man mal genauer überlegen warum eine „Religion der Liebe“, wie sie sich selbst bezeichnet, (in vielfacher Weise falsch, wie auf kreuz.net zu bewundern ist) ausgerechnet eine Hinrichtungsmaschine zum zentralen Symbol erkoren hat. Das lässt doch tief blicken, oder?
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#46   Paulaner †   17:38:20 | Donnerstag, 10. September 2009
Für solche Eingriffe in meine Privat- und Eheleben erkläre ich die Kirche als unzuständig.
Tridentinus: @Pius XII, Clarissa
Die sind auch nicht zuständig für die DIN- und ISO-Normen, für meine Programmiersprachen, für meine Steuererklärung und für meine Müllabfuhrtermine.
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#45   wassers   16:28:45 | Donnerstag, 10. September 2009
Claudia – Nachmittagsschlaf durch?
Zahlen sind erst dann verlässlich, wenn sie geprüft sind. Sie benötigen ja auch manchmal etwas länger: „Ich prüfe das und komme darauf zurück.“ Sie sind nicht mehr auf dem Amt, wenn Sie es jemals waren und nicht auf den Stufen davor gesessen haben.
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#44   smallplayer   16:28:31 | Donnerstag, 10. September 2009
Der Abgeordnete
Ewald Stadler der Splitterpartei Bündnis Zukunft Österreich
hat wahrlich einen sehr großen Splitter im Kopf, wenn er so einen Unsinn von sich gibt.
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#43   Tridentinus   16:25:07 | Donnerstag, 10. September 2009
@Pius XII, Clarissa
Die Zeugungsabsicht muß nicht bei jedem Akt vorhanden sein, aber eine Zeugung muß zumindest immer in Kauf genommen werden, daraus folgt, daß kein Akt erlaubt ist, bei dem die Zeugung prinzipiell nicht möglich ist. Nach Casti Canubii dürfte der Akt deshalb nicht gezielt (!) an den den Tagen erfolgen, die unfruchtbar sind. Heute gilt hingegen schon als überfromm, wer die NER anwendet…
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#42   Wahrheit †   14:47:48 | Donnerstag, 10. September 2009
void main: Was verstehen Sie unter einem „echten“ Beweis?
Etwa das Gejammer der Juden mit einem Schallpegelmesser zu messen und daraus den Wahrheitsgehalt ihres Gejammeres zu muten?
Dieses war nämlich das bisherige Beweisverfahren. In der Widerlegung des Zyklonholocaust forum.thiazi.net/showthread.php?t=127906 wird dagegen ein anderes Verfahren angewandt: Überprüfung der Zeugenaussage mit Hilfe unbestechlicher göttlicher Naturgesetze.
Also, machen Sie Ihren Vorschlag und widerlegen Sie.
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#41   void main †   14:17:28 | Donnerstag, 10. September 2009
wahrheit
Vorschlag:
Wie wärs mal mit einem echten Beweis, einem echten Versuch einer Widerlegung? Lust dir meinen Vorschlag anzuhören?
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#40   Paulaner †   14:11:11 | Donnerstag, 10. September 2009
Über das selbe Internet werden Röntgen, CT- und MR-Bilder in Millisekunden übertragen.
Und hier in kreuznet diskutieren Dogmatiker über das Internet über sowas.
Wo es kaum mehr Hühner zum Lachen gibt.
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#39   Wahrheit †   14:10:16 | Donnerstag, 10. September 2009
Für 66666 Leser sollte sich radio vaticana tedesca ins Zeug legen, statt einfach zu schweigen.
Nach drei Tagen sollte schon eine Überprüfung stattgefunden haben:
Die Widerlegung des Zyklonholocaust forum.thiazi.net/showthread.php?t=127906 basiert auf dem Vergleich von unverfälschten Zeugenaussagen und sonstigen über den Holocaust veröffentlichen Daten der Holocaustapologeten mit den tatsächlichen physikalischen Möglichkeiten.
Wenn die Zeugenaussagen mit den realen Möglichkeiten innerhalb einer gewissen Toleranzbreite nicht übereinstimmen, müssen zwangsweise die Zeugenaussagen falsch, also erlogen sein. Dies ist insbesonders dann schwerwiegend und eben widerlegend, wenn das gesamte Zeugenkollektiv solche falsche Aussagen gemacht hat. In diesem Fall steht die Zeugenaussage unverrückbar fest, ein Aussageirrtum ist damit ausgeschlossen.
In der Widerlegung wird sowohl im Experiment als auch durch Rechnung nachgewiesen, daß nicht einmal in der maximal behaupteten Tötungszeit von 20 Minuten soviel Giftgas freigesetzt worden wäre, daß auch bei unterstellter größter Empfindlichkeit der Juden gegenüber Blausäure hierdurch eine Tötung möglich gewesen wäre.
Noch weniger wäre dies in dem als „normal“ behaupteten Tötungszeitbereich von 5-7 Minuten möglich gewesen. Die Untersuchung deckt den gesamten infrage kommenden Bereich aller wesentlichen Parameter ab und ist zudem noch mit „Reserven“ ausgestattet. Das bedeutet, sie kommt den Holocaustbehauptungen schon sehr entgegen. Die physikalische Untersuchung beschäftigt sich nur mit den zur Verfügung stehenden Wärmeleistungen für Erwärmung und Verdampfung der Blausäure.
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#38   Fridericius †   14:08:32 | Donnerstag, 10. September 2009
Sehen Sie, Fabianus
Wie sollte ich Ihrer Meinung nach belegen, dass die Kirche das niemals gelehrt hat?
Brächte ich einen heutigen Beleg (was einfach wäre, bräuchte ich doch nur den KKK aufzuschlagen), dann würden Sie sagen „Jahaaa, aber früher…!“ – dann würde ich was aus dem 19. Jahrhundert suchen, was auch noch einfach wäre – Sie würden kommen und sagen „Jahaa, noch früher…!“. Dann würde ich was aus dem 18. Jhd. suchen – auch das geht noch. Und Sie würden sagen „ja, aber vor der Aufklärung…!“ Und ich würde was suchen, beispielsweise einen Beichtspiegel aus dem 16. Jhd., was im Netz nicht mehr ganz so einfach wäre. Und Sie könnten sagen „Jaaa, 16. Jhd., das ist ja kein Mittelalter mehr…!“ Und jetzt würde es sehr schwierig für mich, weitere belege zu finden. Und ganz egal was ich anführte, nichts davon würde beweisen, dass die Kirche nicht doch irgendwann das gelehrt hätte, was Sie behaupten, denn es gibt immer ein „Früher“ oder „Dazwischen“.
Sie hingegen bräuchten nur EIN Dokument zu bringen, was Ihr Behauptetes belegt, eine Bulle, einen Eintrag eines Beichtspiegels, ein Gerichtsurteil, irgendwas. Aber das können Sie nicht. Also geben Sie doch einfach zu, dass Ihre Behauptung einfach genau das ist, eine Behauptung – um nicht zu sagen, eine Verleumdung.
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#37   Paulaner †   14:06:29 | Donnerstag, 10. September 2009
Der skurrile Wahnsinn hat Methode!
Da kann heute ein Hacker die militärische Weltmacht über das Internet stundenlang totlegen und hier in kreuznet wird im selben Internetvehikel über mittelalterliche „Gesetze“ diskutiert, in denen verknöcherte Typen ins Schlafzimmer der Eheleute dreinfunken wollten.
„Es steht geschrieben“.
Mitsamt Scheiterhaufen.
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#36   Pontifex   14:00:33 | Donnerstag, 10. September 2009

Es gibt hier anscheinend Schreiberlinge, die vor keiner Peinlichkeit zurückschrecken. JessesmariaundJosef.
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#35   Fabianus   13:59:17 | Donnerstag, 10. September 2009
@Fridericius
Keine Belege sind mir in diesem Falle lieber als Wikipedia-Artikel.
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#34   Pius XII   13:35:24 | Donnerstag, 10. September 2009
Belege gibt es keine!
Natürlich wurde das nie als „Massenmord“ verurteilt. Es gab sogar einen Disput darüber, ob Onanie nun in sich schlecht ist oder nur die Absicht des Onan verwerflich war. Entschieden wurde es dann zugunsten der ersten Lösung, etwa im KKK.
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#33   clarissa colonia   13:26:44 | Donnerstag, 10. September 2009
Mi care Pie,
die Decisiones Tribunalis Sacrae Romanae Rotae werden seit 1918 (?) in Annualbänden von der Rota selbst bei der Libreria Editrice Vaticana herausgegeben zum Preis von ca. 150 €.
Die Reihe der SRR Decisiones müßte aber auch an jeder halbwegs sortierten juristischen, theologischen oder kanonistischen Fakultät greifbar sein; darüber hinaus dürften auch die kirchlichen Gerichte/Offizalate unter den Subskribenden sein, so daß man diese auch dort wohl auf Anfrage einsehen kann.
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#32   Fridericius †   13:26:16 | Donnerstag, 10. September 2009
LOL Fabianus
Hier mal derWiki-Eintrag zur Onanie und Religion de.wikipedia.org/wiki/Masturbation.
Sie greifen die Kirche an, also müssen Sie belegen, dass Ihre Behauptung stimmt – nicht der Angegriffene.
Das ist ein Rechtsgrundsatz, der immer gilt: Der Ankläger muss seine Anschuldigung beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld.
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#31   Fabianus   13:15:25 | Donnerstag, 10. September 2009
@Fridericius
Ihr Spott in allen Ehren, aber liegt in einem Spermium nicht die Keimzelle des Lebens?
Aber das würde sicherlich zu weit führen.
Dann belegen Sie doch die Lehre der Kirche bitte, woraus hervorgeht, dass es nicht meiner Beschreibung entspricht.
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#30   Gunsenum   13:13:43 | Donnerstag, 10. September 2009
Handkeees mit Musigg
des misst mer jetzt habbe!
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#29   Fridericius †   13:11:06 | Donnerstag, 10. September 2009
Fabianus: Tja
Das ist oft so – da behauptet irgendwer irgendwas Abstruses, was die Kirche angeblich gelehrt habe – und kaum einer kann das dann auch tatsächlich belegen.
Der Vater des Onkels der Ehefrau mütterlicherseis kennt einen Großneffe eines Priesters, der das erzählt hat… eine absolut sichere Quelle.
:-D
Also seien Sie gewiß: Die Kirche hat niemals gelehrt, dass Onanie Massenmord sei – eine Sünde, ja, aber Mord, nein.
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#28   Fabianus   13:07:30 | Donnerstag, 10. September 2009
@fides et ratio
Gibt es Belege für diese These?
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#27   fides et ratio   13:04:49 | Donnerstag, 10. September 2009
Da haben ja alle wieder ihr Thema gefunden:
Sex und Kirche ist ja immer für allerlei unsinniges Geschwafel gut. Tut und laßt in Eurer Ehe oder auch sonst in (homo-)sexueller Hinsicht was Ihr wollt. Ihr werdet Euch eines Tages für alles – auch für Euern Umgang mit Sexualität – verantworten müssen. Ich glaube kaum, dass Ihr Euch dann damit rausreden oder exkulpieren könnt, dass Ihr schließlich nur dem Zeitgeist gefolgt und im übrigen aber politisch korrekte Gutmenschen gewesen seid.
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#26   Fabianus   13:04:13 | Donnerstag, 10. September 2009
@Fridericius
Exakte Beleg aus mittelalterlichen Taxten kann ich Ihnen nicht liefern, mein Beitrag sollte auch nicht per se wissenschaftlich derartig untermauert sein, Ich wollte vielmehr darauf hinweisen, dass eine Akzentverschiebung in der Kirche stattgefunden hat, was die Rolle der Frau in dem Prozess der Zeugung angeht.
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#25   Fridericius †   13:00:22 | Donnerstag, 10. September 2009
Fabianus: Belege?
Ich fragte Sie nach Belegen, nicht nach weiteren behauptungen.
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#24   Fabianus   12:59:42 | Donnerstag, 10. September 2009
@Fridericius
Die Absicht in der kirchlichen Lehre, dürfte die gleiche gewesen sein, wie sie es heute ist. Es wurde aber seitens der Kirche so gesehen, dass der Mann der eigentliche Aktive im Zeugungsprozess ist. Mutterkuchen, Gebärmutter etc. waren nicht bekannt. Daher lag die besondere Sorge der Kirche zunächst bei den Herren der Schöpfung.
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#23   Fridericius †   12:53:22 | Donnerstag, 10. September 2009
An Fabianus
Dafür hätte ich dann doch gerne einen Beleg, dass die Kirche das gelehrt habe.
Die Kirche hat in ihrer Geschichte eine Menge Müll geglaubt, bzw Teile der Kirche – aber wirklich gelehrt wurde nur wenig Müll.
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#22   Fabianus   12:41:53 | Donnerstag, 10. September 2009
Onanie
galt in der Kirche als Massenmord. (Als man noch nichts davon wusste, dass die Frau mehr an der Schöpfung beteiligt ist, als bloß zu „empfangen“.
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#21   vonHerzmanovsky-Orlando   11:46:37 | Donnerstag, 10. September 2009
@Matthäus drei
Da lobe ich mir meine schönen Ikonen mit Christos Pantokrator. Der Chef höchstpersönlich „in strahlendem Amt und Würden“ und nicht wie er am Kreuz abhängt.
„Das Wort vom Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren gehen; uns aber, die wir selig werden, ist es eine Gotteskraft.“
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#20   Matthäus drei+ †   11:37:37 | Donnerstag, 10. September 2009
@Trientiner et alii
Tridentinus: In der Ehe
kann sehr vieles erlaubt sein. Nur zum Zeitpunkt der Ejakulation muß …
So so, muss, kann, darf, darf nicht. Die Herren Kleriker scheinen verdächtig gut über den ehelichen Liebesverkehr Bescheid zu wissen. Aber ich halte diese alten Männer der römisch-katholischen Hierarchie nicht unbedingt für eine erste Adresse in Fragen ehelicher Liebe, sondern stimme der hoch verehrten clarissa colonia zu.
Paulaner: Gut, dass die grundsätzlich kein Heiligenbild am Kopf des Ehebettes vorschreiben!
Das ist wirklich gut Paulaner! Im übrigen sind auch keine Kreuze oder Kruzifixe „vorgschrieben“. Die Dekoration Ihres Hauses ist nicht dogmatisiert. Gott sei Dank, weil so ein Galgen käme mir nicht ins die Wohnung. Da lobe ich mir meine schönen Ikonen mit Christos Pantokrator. Der Chef höchstpersönlich „in strahlendem Amt und Würden“ und nicht wie er am Kreuz abhängt.
o^/
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#19   Domenico Tuttisanti   11:27:28 | Donnerstag, 10. September 2009
Stadler:
Zur Frage „Sind Praktiken gestattet, die männliche Homosexuelle gerne ausüben?“, irrte Stadler allerdings: „Dazu macht die Lehre der Kirche keine Vorgaben.“
Das höchste Lehramt der Kirche bezeichnet jede homosexuelle Handlung pauschal als sündhaft. Daraus ist sicher nicht abzuleiten, dass irgendwelche „Praktiken“ statthaft seien, andere aber nicht. Das Schweigen über einzelne Praktiken kann also nicht als Billigung gelesen werden. Das weiss natürlich auch Stadler. Seine Antwort ist nicht ganz falsch, setzt aber rein taktisch darauf, dass sie vom Publikum anders verstanden wird, als sie von Stadler gemeint ist.
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#18   Gunsenum   11:12:18 | Donnerstag, 10. September 2009
DIGGE, GUUUUDE EEEERBSESUBB
DIE ZUUUUDAAAAADE1 Zwiebel(n)
1 EL Butter
300 g Erbsen (Schälerbsen), grüne, getrocknete
600 g Kasseler mit Knochen
1 TL Majoran, getrocknet
3 Lorbeerblätter
200 g Möhre(n)
400 g Kartoffeln
1 Stange/n Porree
2 Würstchen (Krakauer), je 150 g
Salz
Pfeffer, weißer
Majoran, frisch, zum Garnieren
1,5 Liter Wasser
etwas Fett
DIE ZUUUBERAIDUNG
Zwiebel schälen und würfeln.
Etwas Fett in einem großen Topf erhitzen, Zwiebel darin andünsten und anschließend mit 1 1/2 Liter Wasser ablöschen.
Erbsen, Kassler, getrockneten Majoran und Lorbeerblätter hinzugeben und einmal aufkochen lassen. Alles ca. 1 Stunde lang weiter köcheln lassen.
Inzwischen Möhren putzen, waschenund in Scheiben schneiden. Die Kartoffeln schälen, waschen und vierteln. Porree putzen, waschen und in Ringe schneiden.
Das Gemüse nach ca. 30 Minuten in die Suppe geben.
Kassler aus der [kursiv]Suppe heben. Fleisch[kursiv]vom Knochen lösen und in Würfel schneiden. Die Krakauer inScheiben schneiden. Beides in die Suppe geben.
Mit Salz und Pfeffer abschmecken und mit frischen Majoran garnieren
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#17   Pius XII   11:10:11 | Donnerstag, 10. September 2009
@ Tridentinus @ Clarissa
Die Moraltheologie, lb Tridentinus, ist da so eindeutig nicht. Gefordert wird doch meines Wissen nur die grundsätzliche Bereitschaft zum Kind, was aber nicht heisst, dass nun jeder einzelne Akt immer in Zeugungsabsicht erfolgen muss.
Dass sich die Rorta damit befasst hat wusste ich bislang nicht. Ist ja interessant. Wo kann ich dazu mehr finden?
Noch zur Moraltheologie: Bei Adam wird das wesentlich nüchterner gesehen als bei den Negativlisten-Verbotstheologen des 19. Jahrhunderts.
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#16   Paulaner †   11:01:19 | Donnerstag, 10. September 2009
Da hat sich die klerikale Aristokratie wieder mal in voller Pracht gezeigt; no feedback.
Franz Kappes: Kritik am Priester?
Eine Beschäftigung mit der Tradition der Kirche – wie schön.
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#15   Gunsenum   10:58:18 | Donnerstag, 10. September 2009
SChubiduu
Schubidubiduuu!
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#14   Franz Kappes   10:36:21 | Donnerstag, 10. September 2009
Kritik am Priester?
Eine Beschäftigung mit der Tradition der Kirche – wie schön.
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#13   clarissa colonia   10:34:20 | Donnerstag, 10. September 2009
Werter Paulaner,
das könnte sie sogar gerichtlich unter dem caput „simulatio partialis ex negatione prolis“.
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#12   Paulaner †   10:24:27 | Donnerstag, 10. September 2009
Für die rückgratlosen Menschen, die ohne Vorschriften zusammenfallen würden wie Brei, ist die Rota
genau richtig.
Tridentinus: Clarissa colonia
Hier ist die Rota (und vor allem die Moraltheologie) doch eindeutig so zu verstehen, daß grundsätzlich alle Praktiken und Positionen unzulässig sind,…
Man stelle sich vor, die Gattin könnte sich einmal beim Bischof drüber beschweren, dass ihr Samen und damit eine Geburt vorenthalten worden wäre.
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#11   clarissa colonia   10:23:36 | Donnerstag, 10. September 2009
Na, werter tridentinus,
sind Sie so gut über die sententiae SRR im Bilde, daß Sie sich trauen, diese freihändig zu interpretieren?
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#10   sankt niketas   10:17:07 | Donnerstag, 10. September 2009
Splitter
Splitterpartei ‘Bündnis Zukunft Österreich’
Na klar doch: 12% der Wählerstimmen bei der letzten Parlamentswahl…
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#9   Gunsenum   10:16:29 | Donnerstag, 10. September 2009
BÖÖÖÖÖÖRPS!
:-D BÖÖÖÖÖÖRPS! :-[ Immer diese Kohlensäure…
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#8   eikgudzei   10:15:39 | Donnerstag, 10. September 2009
@tridentinus
Wenn es aber Spaß Macht und beglückt?
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#7   Tridentinus   10:11:23 | Donnerstag, 10. September 2009
Clarissa colonia
Hier ist die Rota (und vor allem die Moraltheologie) doch eindeutig so zu verstehen, daß grundsätzlich alle Praktiken und Positionen unzulässig sind, bei denen im Falle der Ejakulation das Ejakulat die vas mulieris nicht erreichen kann. Das heißt, die Ejakulation darf auch in der Ehe nie willentlich (!) während einer solchen Praktik bzw in einer entsprechenden Position erfolgen.
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#6   Paulaner †   09:59:17 | Donnerstag, 10. September 2009
Tempora mutantur! Als dieser Kram geschrieben wurde, wussten sie noch nichtmal vom Blutkreislauf!
Und hatten eine Kindersterblichkeit von 80%.
Wichtigtuer aller Länder, schreibt irgendwas auf Pergament…
:-D
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#5   eikgudzei   09:47:29 | Donnerstag, 10. September 2009
@Tridentinus
…Nur zum Zeitpunkt der Ejakulation muß es möglich sein, daß der Samen des Mannes seinen natürlichen Bestimmungsort, die vas mulieris erreicht…
Wenn „Mann“ das immer so steuern kann?
Respekt !!!!!
:)3 ^-^
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#4   Paulaner †   09:47:06 | Donnerstag, 10. September 2009
Gut, dass die grundsätzlich kein Heiligenbild am Kopf des Ehebettes vorschreiben!
clarissa colonia: Die Rechtsprechung der Rota verlangt nur, daß dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein dürfe; für jeden Einzelfall wird das aber nicht gefordert!
Oder kein grundsätzliches Heiligenbild am Kopf des Ehebettes.
Oder kein Heiligenbild am Kopf des grundsätzlichen Ehebettes.
:-D
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#3   Luteranerin †   09:43:37 | Donnerstag, 10. September 2009
Tridentinus
Ich glaub dass ist den meisten Katholiken heutzutage egal. Oder glaubst du das die meisten leute sich heute vom Papst vorschjreiben lassen, was für Praktiken sie machen dürfen?
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#2   clarissa colonia   09:39:14 | Donnerstag, 10. September 2009
Die Rechtsprechung
der Rota verlangt nur, daß dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein dürfe; für jeden Einzelfall wird das aber nicht gefordert!
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#1   Tridentinus   09:23:18 | Donnerstag, 10. September 2009
In der Ehe
kann sehr vieles erlaubt sein. Nur zum Zeitpunkt der Ejakulation muß es möglich sein, daß der Samen des Mannes seinen natürlichen Bestimmungsort, die vas mulieris erreicht. Alles, was dies zu diesem Zeitpunkt ausschließt, ist auch in der Ehe unzulässig.
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