11:12:31 | Samstag, 12. September 2009
Ein katholischer Dogmatiker hat die Autoren einer peinlichen Antipapst-Kampagne bis auf die Unterhosen ausgezogen.

Webseite der kirchenfeindlichen „Petition Vatican II“
(kreuz.net) Die Stellungnahme der kirchenfeindlichen
‘Petition Vatican II’ ist in sich widersprüchlich,
theologisch unzurechend und enthält unhaltbare Unterstellungen gegen Papst Benedikt XVI.
Das erklärte
Hw. Manfred Hauke in einer Stellungnahme des Vorstandes der Fördergemeinschaft der Monatszeitschrift
‘Theologisches’ in deren Juli/August-Nummer.
‘Theologisches’ ist eine aufgrund ihres Herausgebers ins
Zwielicht geratene katholische Publikation, die einst hochangesehen war.
Hw. Hauke ist Professor für
Dogmatik an der Theologischen Fakultät von Lugano in der Schweiz.
Uneingeschränkt?Hw. Hauke bezeichnet
die ‘Petition Vatican II’ als widersprüchlich, weil sie die „uneingeschränkte Anerkennung“ des Zweiten
Vatikanums fordert und gleichzeitig die Anerkennung altliberaler Theologen verlangt, „die wohl kaum die
Inhalte sämtlicher Konzilsdokumente unterschreiben können.“
Der Theologe gibt Beispiele: „Eine »uneingeschränkte«
Anerkennung der Konzilsbeschlüsse würde bedeuten, auch disziplinäre Bestimmungen zu akzeptieren, die
wohl niemand der Unterzeichner verwirklicht, so den Gebrauch der lateinischen Sprache in der Liturgie
(Liturgiekonstitution, Artikel 36) sowie insbesondere für die Kleriker beim Stundenbuch (Artikel 101).“
Hw. Hauke geht auch nicht davon aus, daß sich die Unterzeichner der Petition „plötzlich zur Anerkennung
der kirchlichen Lehre über die Geburtenregelung durchgerungen hätten, wie es das Zweite Vatikanum verlangt“.
Im übrigen weist Hw. Hauke darauf hin, daß eine „uneingeschränkte“ Anerkennung der Konzilsaussagen
nicht einmal vom Konzil selber verlangt wird.
Diese habe sich nach seiner authentischen Interpretation
durch die Päpste als Pastoralkonzil verstanden, „das in einer bestimmten geschichtlichen Situation verankert
ist, die sich wandelt.“
Uneingeschränkt anzuerkennen sind nach Hw. Hauke die Glaubensaussagen des Konzils,
„wobei freilich kein neues Dogma definiert wird“.
Für die übrigen Aussagen gelten die klassischen Regeln
der theologischen Erkenntnislehre, „wobei die unterschiedliche Gattung der Konzilsdokumente selbst mit
zu veranschlagen ist.“
Diese reichen vom höchsten Grad einer „dogmatischen Konstitution“ bis zum niedrigsten
Grad einer „Erklärung“.
Jeder Katholik sei zwar gehalten, alle Dokumente mit religiösem Gehorsam anzuerkennen:
„Das heißt freilich nicht, daß alle Einzelaussagen jenseits der theologischen Diskussion stünden“.
Vermischung von SachverhaltenHw. Hauke stellt weiter fest, daß die ‘Petition Vaticanum 2’ theologisch
unzureichend ist, „weil sie die Aufhebung der Pius-Exkommunikation mit Sachverhalten vermischt, die damit
unmittelbar nichts zu schaffen haben.“
Die Pius-Bischöfe seien nicht wegen eines Widerstandes gegen
das Zweite Vatikanum, sondern wegen der unerlaubten Weihen exkommuniziert worden:
„Man kann innerhalb
der Kirche darüber diskutieren, ob die päpstliche Aufhebung einer Exkommunikation in einer konkreten
Situation angemessen ist, aber es steht einem katholischen Christen nicht zu, dem Nachfolger Petri das
Recht dazu abzusprechen.“
Verleumdungen des PapstesSchließlich weist Hw. Hauke der ‘Petition Vaticanum
II’ auch unhaltbare Unterstellungen gegen den Papst nach. Aus den Schriften von Papst Benedikt XVI. gehe
deutlich hervor, „daß es absurd ist, ihm eine Zurückweisung des Zweiten Vatikanums vorzuwerfen.“
Das
Fazit des Theologen: „Wir weisen den Versuch, Papst und Konzil gegeneinander auszuspielen sowie den Vorwurf,
der Papst verrate das Konzil, entschieden zurück.“
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Paulaner † 00:16:28 | Sonntag, 13. September 2009
#10
wassers 20:32:30 | Samstag, 12. September 2009
#9
Stephanus 20:27:17 | Samstag, 12. September 2009
#8
atheisti † 19:09:08 | Samstag, 12. September 2009
#6
wassers 17:07:23 | Samstag, 12. September 2009
#5
MaxYasgur 15:31:00 | Samstag, 12. September 2009
#3
Elijahu † 12:53:20 | Samstag, 12. September 2009
#2
RJH 12:32:49 | Samstag, 12. September 2009