Vatikan
Der Papst ist tot
Die engsten Mitarbeiter des Heiligen Vaters – sein Privatsekretär, der Leibarzt, die Schwestern, die den Haushalt geführt haben, der Kammerdiener – sie alle haben sich am Bett des verstorbenen Oberhirten versammelt. Einer der Monsignori bleibt nur kurz. Dann geht er in ein Nebenzimmer und greift zum Telephonhörer. Er ruft die Camera Apostolica an und unterrichtet sie vom Ableben des Papstes. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net) Die Apostolische Kammer ist eine Einrichtung in der katholischen Kirche, deren Tätigkeit sich vornehmlich auf die Zeit beschränkt, die zwischen dem Tod des Papstes und der erfolgten Wahl seines Nachfolgers liegt: die Sedisvakanz des Heiligen Stuhls. Sie trägt Sorge für die Güter und die zeitlichen Belange des Apostolischen Stuhls. Ihr Vorsteher ist der Camerlengo, der Kardinalkämmerer der Heiligen Römischen Kirche.

Der Camerlengo trifft unverzüglich im Vatikan ein, mit ihm die Offizialen – Beamten – der Behörde. Er hat nun in Anwesenheit des ebenfalls herbeigerufenen Päpstlichen Zeremonienmeisters den Tod des Papstes amtlich festzustellen. Die entsprechende Urkunde wird vom Sekretär und Kanzler der Apostolischen Kammer ausgefertigt.

Der Kardinalkämmerer ordnet an, den Leichnam in die Räume zu überführen, die für eine erste feierliche Aufbahrung vorgesehen sind. Den Verantwortlichen schärft er ein, niemandem zu ermöglichen, den Papst ohne seine Erlaubnis zu photographieren oder zu filmen. Er wird später diese Erlaubnis für Dokumentationszwecke erteilen, aber erst dann, wenn der Verstorbene mit den roten Pontifikalgewändern bekleidet ist.

Alle Anwesenden fordert er auf, die päpstlichen Privatgemächer zu verlassen. Mit Hilfe der Prälaten der Camera Apostolica versiegelt er die Räumlichkeiten. Dann teilt er dem Kardinalvikar von Rom und dem Kardinalerzpriester von St. Peter den Tod des Papstes mit. Den Dekan des Kardinalskollegiums bittet er, die übrigen Purpurträger in aller Welt, das beim Heiligen Stuhl versammelte Diplomatische Korps und die Staatsoberhäupter zu unterrichten.

Inzwischen sind der Präfekt des Päpstlichen Hauses, der Generalrat des Vatikanischen Staatsrates und der Kommandant der Päpstlichen Schweizergarde an den Camerlengo herangetreten. Sie möchten mit ihm die Modalitäten der „Besitzergreifung“ des Apostolischen Palastes, des Lateranpalastes und der Päpstlichen Villen von Castel Gandolfo besprechen. Hierdurch soll die Sorge der Kirche für die zeitlichen Güter und Rechte des Heiligen Stuhls in besonderer Weise und anschaulich zum Ausdruck kommen.

Vom Vatikan wird der Kardinalkämmerer persönlich Besitz ergreifen. Für den Lateranpalast und Castel Gandolfo bestimmt er Vertreter. Draußen verkünden die Glocken der Ewigen Stadt den Tod ihres Bischofs. Radio Vatikan teilt kurz darauf den Hörern in der ganzen Welt die Todesnachricht mit.

Die gelbweißen Fahnen an den vatikanischen Gebäuden sind auf Halbmast gesetzt. In den Straßen werden die ersten Sonderausgaben des L’Osservatore Romano verkauft. Der Titelkopf der päpstlichen Zeitung zeigt von nun an über den gekreuzten Schlüsseln Petri nicht mehr die Papstkrone, sondern das Wahrzeichen der Apostolischen Kammer, den Basilikenschirm.

Im vatikanischen Amt für Philatelie wird eine Briefmarkenserie vorbereitet, die nur für die Zeit der Sedisvakanz Gültigkeit haben wird. Auch sie zeigt den Ombrellino – Schirm – mit den gekreuzten Schlüsseln.

Der Kardinalkämmerer läßt eine Sondermünze des Euro schlagen. Zur Zeit der Lira-Währung schmückten die Vorderseite der Münze die Insignien der Camera Apostolica und das Wappen des Kämmerers, die Rückseite das Bild einer Taube, Symbol des Heiligen Geistes, mit dem Bittruf „Veni Sancte Spiritus – Komm, Heiliger Geist“.

Der Kardinalstaatssekretär, die Präfekten der päpstlichen Dikasterien (Ministerien), die Präsidenten und Leiter der übrigen Kurienbehörden sind mit dem Tod des Papstes von ihren Aufgaben entpflichtet.

Nur wenige vatikanische Würdenträger verbleiben im Amt, jene, deren Arbeit aus seelsorgerlichen Gründen nicht ruhen kann: der Kardinalvikar von Rom, der Kardinalerzpriester von St. Peter, der Großpönitentiar der Kirche.

Auch die beiden höchsten Beamten des Staatssekretariates, die Sekretäre der römischen Dikasterien, die Päpstlichen Gesandten und der Almosengeber des Papstes versehen weiter die ihnen anvertrauten Aufgaben. Rechenschaft hierüber schulden sie jetzt dem Kardinalskollegium.

Sollte der Papst während eines Allgemeinen Konzils oder einer Bischofssynode sterben, haben sich diese als ipso iure – von Rechts wegen – als aufgelöst zu betrachten. Alle Zusammenkünfte, Versammlungen und Sitzungen sind sofort abzubrechen.

Der verstorbene Papst hat für die Sedisvakanz unmißverständlich bestimmt:

Die von den Päpsten erlassenen Gesetze dürfen in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Es dürfen auch keine Hinzufügungen oder Abstriche gemacht werden, noch darf von ihnen auch nur teilweise dispensiert werden.

Für den Fall, daß gegen diese Anordnung etwas unternommen oder auch nur der Versuch hierzu gemacht werden sollte, erkläre ich dies kraft meiner höchsten Autorität für nichtig und ungültig.


Der obige Artikel ist ein Vorabauszug aus dem im Verlauf des Jahres 2005 erscheinenden Werks des Autors Ulrich Nersinger: Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen Hof. Alle Rechte, auch des auszugsweisen Abdrucks, der Übersetzung etc. vorbehalten. Copyright in original by nova & vetera, Bonn.
      
1 Lesermeinung
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#1   ottaviani   23:46:06 | Samstag, 9. April 2005
dank und freude
herzlichen dank für diesen artikel auf das angekündigte buch freue ich mich schon sehr!!
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