19:29:02 | Samstag, 9. April 2005
Die engsten Mitarbeiter des Heiligen Vaters – sein Privatsekretär, der Leibarzt, die Schwestern, die den Haushalt geführt haben, der Kammerdiener – sie alle haben sich am Bett des verstorbenen Oberhirten versammelt. Einer der Monsignori bleibt nur kurz. Dann geht er in ein Nebenzimmer und greift zum Telephonhörer. Er ruft die Camera Apostolica an und unterrichtet sie vom Ableben des Papstes. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net) Die Apostolische Kammer ist eine Einrichtung in der katholischen Kirche, deren Tätigkeit
sich vornehmlich auf die Zeit beschränkt, die zwischen dem Tod des Papstes und der erfolgten Wahl seines
Nachfolgers liegt: die Sedisvakanz des Heiligen Stuhls. Sie trägt Sorge für die Güter und die zeitlichen
Belange des Apostolischen Stuhls. Ihr Vorsteher ist der Camerlengo, der Kardinalkämmerer der Heiligen
Römischen Kirche.
Der Camerlengo trifft unverzüglich im Vatikan ein, mit ihm die Offizialen – Beamten –
der Behörde. Er hat nun in Anwesenheit des ebenfalls herbeigerufenen Päpstlichen Zeremonienmeisters
den Tod des Papstes amtlich festzustellen. Die entsprechende Urkunde wird vom Sekretär und Kanzler der
Apostolischen Kammer ausgefertigt.
Der Kardinalkämmerer ordnet an, den Leichnam in die Räume zu überführen,
die für eine erste feierliche Aufbahrung vorgesehen sind. Den Verantwortlichen schärft er ein, niemandem
zu ermöglichen, den Papst ohne seine Erlaubnis zu photographieren oder zu filmen. Er wird später diese
Erlaubnis für Dokumentationszwecke erteilen, aber erst dann, wenn der Verstorbene mit den roten Pontifikalgewändern
bekleidet ist.
Alle Anwesenden fordert er auf, die päpstlichen Privatgemächer zu verlassen. Mit Hilfe
der Prälaten der Camera Apostolica versiegelt er die Räumlichkeiten. Dann teilt er dem Kardinalvikar
von Rom und dem Kardinalerzpriester von St. Peter den Tod des Papstes mit. Den Dekan des Kardinalskollegiums
bittet er, die übrigen Purpurträger in aller Welt, das beim Heiligen Stuhl versammelte Diplomatische
Korps und die Staatsoberhäupter zu unterrichten.
Inzwischen sind der Präfekt des Päpstlichen Hauses,
der Generalrat des Vatikanischen Staatsrates und der Kommandant der Päpstlichen Schweizergarde an den
Camerlengo herangetreten. Sie möchten mit ihm die Modalitäten der „Besitzergreifung“ des Apostolischen
Palastes, des Lateranpalastes und der Päpstlichen Villen von Castel Gandolfo besprechen. Hierdurch soll
die Sorge der Kirche für die zeitlichen Güter und Rechte des Heiligen Stuhls in besonderer Weise und
anschaulich zum Ausdruck kommen.
Vom Vatikan wird der Kardinalkämmerer persönlich Besitz ergreifen.
Für den Lateranpalast und Castel Gandolfo bestimmt er Vertreter. Draußen verkünden die Glocken der
Ewigen Stadt den Tod ihres Bischofs. Radio Vatikan teilt kurz darauf den Hörern in der ganzen Welt die
Todesnachricht mit.
Die gelbweißen Fahnen an den vatikanischen Gebäuden sind auf Halbmast gesetzt.
In den Straßen werden die ersten Sonderausgaben des L’Osservatore Romano verkauft. Der Titelkopf der
päpstlichen Zeitung zeigt von nun an über den gekreuzten Schlüsseln Petri nicht mehr die Papstkrone,
sondern das Wahrzeichen der Apostolischen Kammer, den Basilikenschirm.
Im vatikanischen Amt für Philatelie
wird eine Briefmarkenserie vorbereitet, die nur für die Zeit der Sedisvakanz Gültigkeit haben wird.
Auch sie zeigt den Ombrellino – Schirm – mit den gekreuzten Schlüsseln.
Der Kardinalkämmerer läßt
eine Sondermünze des Euro schlagen. Zur Zeit der Lira-Währung schmückten die Vorderseite der Münze
die Insignien der Camera Apostolica und das Wappen des Kämmerers, die Rückseite das Bild einer Taube,
Symbol des Heiligen Geistes, mit dem Bittruf „Veni Sancte Spiritus – Komm, Heiliger Geist“.
Der Kardinalstaatssekretär,
die Präfekten der päpstlichen Dikasterien (Ministerien), die Präsidenten und Leiter der übrigen Kurienbehörden
sind mit dem Tod des Papstes von ihren Aufgaben entpflichtet.
Nur wenige vatikanische Würdenträger
verbleiben im Amt, jene, deren Arbeit aus seelsorgerlichen Gründen nicht ruhen kann: der Kardinalvikar
von Rom, der Kardinalerzpriester von St. Peter, der Großpönitentiar der Kirche.
Auch die beiden höchsten
Beamten des Staatssekretariates, die Sekretäre der römischen Dikasterien, die Päpstlichen Gesandten
und der Almosengeber des Papstes versehen weiter die ihnen anvertrauten Aufgaben. Rechenschaft hierüber
schulden sie jetzt dem Kardinalskollegium.
Sollte der Papst während eines Allgemeinen Konzils oder einer
Bischofssynode sterben, haben sich diese als ipso iure – von Rechts wegen – als aufgelöst zu betrachten.
Alle Zusammenkünfte, Versammlungen und Sitzungen sind sofort abzubrechen.
Der verstorbene Papst hat
für die Sedisvakanz unmißverständlich bestimmt:
Die von den Päpsten erlassenen Gesetze dürfen in
keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Es dürfen auch keine Hinzufügungen oder Abstriche gemacht
werden, noch darf von ihnen auch nur teilweise dispensiert werden.
Für den Fall, daß gegen diese Anordnung
etwas unternommen oder auch nur der Versuch hierzu gemacht werden sollte, erkläre ich dies kraft meiner
höchsten Autorität für nichtig und ungültig.Der obige Artikel ist ein Vorabauszug aus dem im Verlauf
des Jahres 2005 erscheinenden Werks des Autors Ulrich Nersinger:
Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen
Hof. Alle Rechte, auch des auszugsweisen Abdrucks, der Übersetzung etc. vorbehalten. Copyright in original
by nova & vetera, Bonn.
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