15:05:30 | Montag, 5. Oktober 2009
Warum soll der Staat Israel, der nichtjüdische Glaubensgemeinschaften offen diskriminiert, nicht ein Vorbild für die Position der Lefebvrianer in Sachen Religionsfreiheit sein?

Der deutsche Philosoph Robert Spaemann
© Bildlizenz: GFDL(kreuz.net) Das Zweite Vatikanum hat die Lehrtradition über die Religionsfreiheit weiterentwickeln müssen,
weil es den Staat als „geschlossene Gesellschaft“ angeblich nicht mehr gibt.
Das erklärte der emeritierte
Münchner Philosoph Robert Spaemann am 1. Oktober in der ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’.
Spaemann erinnert
an den 7. Dezember 1965. Damals verabschiedete das Zweite Vatikanum die Erklärung ‘Dignitatis Humanae’,
welche die freie öffentliche Religionsausübung als angebliches Grundrecht jedes Menschen proklamiert.
Die Präambel der Erklärung beeilt sich zu versichern, daß „die überlieferte katholische Lehre von
der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen
Kirche Christi“ durch die Erklärung „unangetastet“ bleibe.
Für Spaemann war das „offenbar“ notwendig,
weil die Kontinuität für die katholische Glaubenslehre eines der obersten Postulate ist, „die Erklärung
aber in einigen ihrer Sätze dieser Tradition zu widersprechen scheint.“
Der Philosoph erinnert daran,
daß sowohl Erzbischof Marcel Lefebvre († 1991) als auch der ehemalige deutsche Bundesverfassungsrichter
Ernst Wolfgang Böckenförde, die Unvereinbarkeit der Erklärung mit der katholischen Lehrtradition festgestellt
haben.
Dennoch fordert Spaemann, daß die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. im Dialog mit dem Vatikan
ihren Widerstand gegen ‘Dignitatis Humanae’ aufgibt.
Einleitend stellt Spaemann klar, daß auch die Lefebvrianer
nicht fordern, daß der Glauben aufgezwungen werden soll.
Schon der Heilige Thomas von Aquin habe das
natürliche Recht der Eltern erkannt, Kinder in ihrem jeweiligen Glauben zu erziehen.
Doch dann unterstellt
der Philosoph: „Würde man der Logik von Erzbischof Lefebvre folgen, dann müßte man sagen, der Heilige
Thomas habe durch die Vertretung eines solchen Elternrechts Christus als Herrn der Familie entthront“.
Papst Johannes XXIII. interveniertSpaemann erinnert daran, daß die Kirche unter Papst Pius XII. († 1958)
schon vor dem Konzil in multireligiösen Staaten allen Religionsgemeinschaften dieselben Ansprüche zubilligte,
die sie für sich selber einfordert.
Das Problem von ‘Dignitatis Humanae’ formuliert Spaemann so: Die
Erklärung fordert die Gleichberechtigung der falschen Religion auch dort, wo die Kirche die einzige oder
doch die dominierende Religion einer religiös homogenen Gesellschaft ist.
Dagegen habe der Präfekt
des Heiligen Offiziums, Alfredo Kardinal Ottaviani († 1979), im Jahr 1965 noch auf Veranlassung von Papst
Johannes XXIII. († 1963) dem Konzil einen Entwurf vorgelegt, der im Sinne der katholischen Lehre darauf
insistierte, daß „ungleiches Recht für die Wahrheit und für den Irrtum“ gelten muß.
Eine katholische
Gesellschaft dürfe anderen Religionsgemeinschaften – unbeschadet ihrer oben genannten unveräußerlichen
Rechte – keine Gleichberechtigung mit der Kirche zugestehen.
Ein Beispiel für dieses Modell war die
spanische Verfassung unter General Francisco Franco († 1975).
Ein anderes Beispiel wäre im nichtchristlichen
Bereich der Staat Israel, der nichtjüdische Glaubensgemeinschaften heute noch offen diskriminiert.
Doch
der Entwurf des Kardinals wurde von den Konzilsvätern abgelehnt.
Ist die katholische Staatsreligion
praktizierter Relativismus?Spaemann erinnert daran, daß das Konzil von der „einzigen Kirche Christi
als dem Ort der vollen Wahrheit über Gott und den Menschen“ spricht.
Außerdem stellt er klar, daß
auch „unser liberaler Rechtsstaat eine Privilegierung dessen, was in ihm als wahr gilt, und eine öffentlich
wirksame Diskriminierung von Irrtümern“ praktiziert.
Der Glaube gründe dagegen auf der göttlichen
Offenbarung – erklärt der Philosph dann. Es falle – so auch Pius XI. († 1939) – nicht in die Kompetenz
des Staates ist, die Wahrheit des Glaubens zu begründen:
„Wo der Staat gleichwohl eine Religion zur
Staatsreligion erhebt, kann er das nicht unter Berufung auf deren Wahrheit tun, sondern unter Berufung
auf die Religion des Souveräns“.
Doch das sei bereits „praktizierter Relativismus“, der – Spaemann zitiert
Erzbischof Lefebvre – „Christus entthront“.
Dieser Relativismus zeige sich in der Formel „Cuius regio,
eius religio“: „Aber wenn dieses gemeinsame Bekenntnis an der Landesgrenze endet, dann ist die Folge eine
abgrundtiefe Skepsis gegenüber dem Wahrheitsanspruch dieses Bekenntnisses.“
Neuer oder nur dekadenter
Staat?Spaemann kritisiert auch das Konzil: Es habe es versäumt, sich zur Tatsache zu äußern, daß
die Päpste des 19. und 20. Jahrhunderts bis zu Pius XII. die „Pflicht der Gesellschaft“ anders bestimmt
haben als die Väter des Konzils.
Diese Päpste hätten gerade nicht gelehrt, daß die Rechte der Person
auf freie religiöse Betätigung unabhängig von der Wahrheit dieser Überzeugung seien.
Dennoch könne
hier nicht von einem Bruch die Rede sein – insistiert Spaemann: „Der Wandel der Lehre ist kein Wandel
des Prinzips, sondern ein Wandel der geschichtlichen Wirklichkeit.“
Nach Spaemann hat sich die Bedeutung
von Staat und Staatlichkeit geändert:
„Katholiken und Protestanten haben bis ins 20. Jahrhundert mehr
oder weniger an dem aristotelischen Konzept einer Polis als societas perfecta festgehalten, das heißt
als einer das menschliche Leben im Ganzen integrierenden Totalität, deren Daseinsgrund das sittliche
Leben der Bürger und ihre Selbstverwirklichung, ihre eudaimonia ist.“
Zu dieser Totalität gehört –
so Spaemann – der öffentliche Kult.
Den „modernen, liberalen Staat“ sieht Spaemann als eine abgespeckte
Version dieser Staatsvorstellung.
Er habe „nicht mehr die Verwirklichung von Glück und Sittlichkeit
seiner Bürger zum Ziel, sondern nur Sicherheit und Freiheit als deren Voraussetzung und Ermöglichung.“
„Das »gute Leben“«ist vom Staat her gesehen zur Privatsache geworden“ – konstatiert der Philosoph:
„Die zu einem guten Leben gehörigen Gemeinschaften und Öffentlichkeiten sind nicht mehr die staatlichen,
sondern sie beruhen auf freier Zugehörigkeit ihrer Mitglieder, die der Rechtsstaat lediglich zu schützen
hat.“
Und die Holocaust-Religion?Spaemann fügt hinzu: „Wir alle leben nämlich unumkehrbar in einer
multireligiösen Weltgesellschaft“. Damit habe das von Pius XII. proklamierte Prinzip der Gleichberechtigung
zu gelten.
Den Rechtsstaat als „geschlossene Gesellschaft“ gebe es nicht mehr: „Der Nationalstaat ist
längst nur noch ein Teilgebilde größerer Einheiten.“
Die einzig mögliche Verteidigungswaffe bestehe
in der von der Weltöffentlichkeit erhobenen Forderung freier öffentlicher Religionsausübung: „Die Christen
würden sich auf katastrophale Weise desavouieren, wenn die Forderung von Leuten erhoben wird, die dort,
wo sie die Macht haben, anderen nicht die gleichen Rechte zubilligen.“
Spaemann zitiert den deutschen
Staatsrechtler Carl Schmitt, der im Jahr 1963 schrieb: „Die Epoche der Staatlichkeit geht jetzt zu Ende.
Darüber ist kein Wort mehr zu verlieren.“
Entsprechend kommt der Philosoph zu Schluß, daß es den Staat
für die Rolle, welche die Lefebvrianer ihm ansinnen wollen, nicht mehr gebe.
Der Philosoph würde sich
wünschen, daß die Bruderschaft diese Ergebnisse – aus welchen Prämissen auch immer – zu eigen machen
würde – „und man sich Themen zuwenden könnte, die mehr mit der Realität zu tun haben als diese müßige
Kontroverse.
Als Beispiel nennt Spaemann das Verhältnis der Piusbruderschaft zur Neuen Messe.
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