Finanzen
Sakramente sind nicht an die Kirchensteuer-Gemeinschaft geknüpft
Bistum Chur: Wenn ein Gläubiger aus der Kirchensteuer-Kirche austritt, aber trotzdem katholisch bleiben will, darf sein Austritt nicht ins Taufbuch eingetragen werden.
Webseite des Schweizer Bistums Chur
Webseite des Schweizer Bistums Chur
(kreuz.net) Die Schweizerische Diözese Chur hat am 7. Oktober auf ihrer Webseite „Richtlinien betreffend Kirchenaustritt“ publiziert.

Sie beruhen auf Empfehlungen, welche die Schweizer Bischofskonferenz Anfang Juni an die Schweizer Diözesen gerichtet hat. Es geht um den Umgang mit Personen, die aus der Staatskirche austreten,aber erklären, Mitglieder der Katholischen Kirche bleiben zu wollen.

Die Richtlinien wurden von der Diözese zwar bereits am 20. August verabschiedet, brauchten aber die de facto Genehmigung der von Laien geleiteten Staatskirche des Bistums.

Darum wurden sie erst am 7. Oktober von Bischof Vitus Huonder von Chur in Kraft gesetzt.

Die Regelung heißt mit ganzem Namen: „Richtlinien für den Umgang mit Personen, die erklären, aus der Kirchgemeinde bzw. der kantonalen Körperschaft auszutreten, aber katholische Gläubige bleiben zu wollen“.

Einleitend stellen die Richtlinen fest, daß die Taufe etwas Bleibendes ist und die Kirche keinen „Austritt“ kennt:

„Die Gläubigen genießen, solange sie voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung stehen, alle Grundrechte.“

Diese seien jedoch mit der Erfüllung von Grundpflichten verbunden.

Die Glaubensverbundenheit mit der Kirche sei immer mit einer materiellen Mitverantwortung verbunden. Die Kirchensteuer konkretisiere diese kirchliche Beitragspflicht.

Dann verweisen die Richtlinien merkwürdigerweise auf eine kirchlich völlig irrelevante Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichtes von November 2007.

Das Gericht erklärte, daß es „aus staatlicher Sicht“ zulässig sei, aus der Staatskirche, welche die Kirchensteuer kontrolliert, auszutreten, und gleichzeitig zu erklären, katholisch bleiben zu wollen.

Die Richtlinien stellen fest, daß durch einen solchen Austritt die Pflicht zur Leistung der Kirchensteuer erlischt: „Der Austritt entbindet jedoch nicht davon, die kirchliche Beitragspflicht in einer anderen Form zu konkretisieren.“

Wenn ein Katholik, der die Kirche nicht verlassen will, aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ein Priester das Gespräch suchen.

Danach meldet er den Austritt beim regional zuständigen Bischofsvikar.

Dieser schreibt dem Gläubigen einen Brief, indem er den Austritt zur Kenntnis nimmt. Der Bischofsvikar erklärt ferner, daß weiterhin eine Verpflichtung besteht, die Kirche materiell zu unterstützen.

Der ausgetretene Katholik kann diesen Beitrag einem dafür eingerichteten Solidaritätsfonds der Diözese Chur spenden.

Die Richtlinien geben zu bedenken, daß der Staat einen Katholiken nach dessen Austritt aus der Staatskirche als „konfessionslos“ führen kann. Trotzdem könne er sich zur Kirche bekennen, „indem sie ein vorbildliches christliches Leben führt und sich aktiv für die Kirche engagiert“.

Das Bischöfliche Ordinariat führt ein Verzeichnis aller Personen, die aus den staatskirchenrechtlichen Laienorganisationen ausgetreten sind und den diözesanen Solidaritätsfonds unterstützen.

Der Solidaritätsfonds informiert die staatskirchenrechtlichen Laienorganisationen über die Höhe und über die Verwendung seiner Einnahmen.

Abschließend erklären die Richtlinien, daß bei dem Austritt eines Katholiken aus der Staatskirche kein Eintrag in das Taufbuch vorgenommen werden darf.

Das sei erst im Fall von Apostasie, Häresie oder Schisma möglich.
      
19 Lesermeinungen
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#19   prokik   19:38:31 | Samstag, 2. Januar 2010
Taufe wichtiger als ein Taufbuch
Selbst haben wir uns sehr gut auf die Taufe vorbereitet. Ich denke, dass es zukünftig wichtiger sein wird, dass private Leute wie eben von dieser Taufoase (www.taufoase.de) oder ähnliche Seitenbetreiber ihre Infos schreiben, denn in der Kirche geht es manchmal zu viel um Steuern und nicht um den Sinn der Taufe. Schade eigentlich.
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#18   Mighty Counsellor †   17:03:44 | Montag, 12. Oktober 2009
Die steuerliche Absetzbarkeit …
… hängt im Bund und in den Kantonen vor allem davon ab, ob der Solidaritätsfonds im Hinblick auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit wird (Art. 33a Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; Art. 36 Bst. i Steuergesetz für den Kanton Graubünden). Der Fonds dürfte diesfalls wahrscheinlich nur reine Diakonie, nicht aber den Kultus (z.B. Liturgie) finanzieren.
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#17   Schlitzohr?   15:18:37 | Montag, 12. Oktober 2009
Spende an den Solidaritätsfonds steuerlich absetzbar?
Abgesehen von allfälligen staatsrechtlichen Hürden, bisher war die Kirchensteuer zusätzlich zu den normalen Steuern zu bezahlen.
Nun gilt die…Aufforderung an die betroffene Person, diesen Beitrag dem dafür eingerichteten Solidaritätsfonds zu spenden. Über jede Spende stellt der Solidaritätsfonds eine Bestätigung aus.
Gilt nun dieser Beitrag an den Solidaritätsfonds, der als Spende genannt wird, im Sinne des staatlichen Steuerrechts tatsächlich als Spende und ist er somit auch ganz normal bis zu einer allfälligen maximalen Höhe von der normalen staatlichen Steuer absetzbar?
De facto gewinnt hier die Kirche an Glaubwürdigkeit, dies muss man dem pastoralen Einfühlungsvermögen der Leitung des Bistums Chur hoch anrechnen.
Wer bestimmt den nun über den Solidaritätsfonds?
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#16   Prälat Hinter †   14:30:09 | Montag, 12. Oktober 2009
Konkordat ist bindend in Dtld. !!!
Wo kämen wir denn hin, wenn ein ausgehandeltes Konkordat zw. Vatikan und Dtld. einfach auf Bestimmung einer nationalen Bischofskonferenz (oder einzelner Diözesen) außer Kraft gesetzt würde?
Man denke bitte an die vielen Menschen denen die Kirche ein wesentlich verlässlicherer Arbeitgeber ist und war, wie es die freie Wirtschaft je sein wird !!!
Und dass der Staat die Kirchenangestellten besolden würde stimmt nur insofern, dass der Aufwand eine eigene Kirchensteuerstelle (wie in Österreich) zu betreiben höher wäre, wie die dadurch finanzierbaren Pfarrergehälter und so ähnliche…
Also die dt. Regelung ist eine der besten weltweitund keiner eröffnet ein Fleckerlteppichgeschäft, wenn er echte Gum und Perser anbieten kann.
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#15   Mighty Counsellor †   10:00:57 | Montag, 12. Oktober 2009
Leugnung der Allmacht Gottes
Seit der Pfarrer bei uns in einer Predigt ausdrücklich die Allmacht Gottes bestritten hat, zahle ich keine Kirchensteuern mehr an die örtliche Kirchgemeinde.
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#14   unbestechlicher   09:45:04 | Montag, 12. Oktober 2009
Golfi – Steuerpflicht ?
Es gibt keine Steuerpflicht der Kirche gegenüber. Wie wäre denn so eine Steuerpflicht begründet? Und nur in Dtl. und sonst nirgendwo auf der Welt? B 16 braucht auch keine Steuern, er finanziert sich aus den Schatzkammern des Vatikans. Kirchensteuer zahlen ist kirchenfeindlich. Es macht die Kirchen nur schlapp – siehe Deutschland.
Gruß vom Unbestechlichen
PS ich zahle schon lange keine Kirchensteuer mehr, meine Freunde auch nicht mehr. Hallelujah.
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#13   golfi   23:05:46 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Bitte an alle Katholiken
solange wir ein solches Oberhaupt, wie Papst Benedikt,
haben, bleiben Sie in der Steuerpflicht.
Bei den Vorgängern hatte ich auch meine Bedenken.
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#12   Mighty Counsellor †   22:24:08 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Austritt aus der Kirchgemeinde ist kein Austritt aus der Kirche
In den Richtlinien heisst es: Am Pfarrer „ist es sodann, mit der austretenden Person Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, im Rahmen eines seelsorglichen Gesprächs die Gründe für den Austritt zu eruieren.“ Meines Wissens wurde in unserem Bistum beschlossen, dieses Gespräch genau nicht zu suchen.
Weiter heisst es in den Richtlinien: „Sobald die staatskirchenrechtlichen Organe Kenntnis von einem Austritt genommen und die erforderlichen Schritte unternommen haben, lassen sie über den Pfarrer eine entsprechende Mitteilung dem regional zuständigen Bischofsvikar zukommen.“ Ein solcher Datentransfer ist unzulässig und würde vom eidgenössischen Bundesgericht nie geschützt.
Ich erinnere mich, wie unser Bischof einmal am Fest Taufe des Herrn über die Kirchensteuer gepredigt hat.
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#11   unbestechlicher   21:10:27 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Kirchensteuer
In Dtl. kann jeder glücklicherweise aus der Kirche austreten. Die Kirchensteuer ist ein Vereinsbeitrag. Die Kirchensteuer hat mit einer Austeilung der Sakramente nichts zu tun. Wer gläubig ist und aus der Kirche ausgetreten ist erleidet keine Sanktionen wie eine Verweigerung von Sakramenten. Die Pfarrer bekommen ihr Gehalt ja nicht aus der Kirchensteuer, sondern von Staat.
Wer gezielt spenden will für kirchliche Projekte kann das ja tun. Viele meiner Bekannten sind ausgetreten und es werden immer mehr die diesen Schritt machen. Die Bischöfe und Pfarrer jammern auf hohem Niveau, finden aber kein Gegenmittel. Diese Kirchensteuer-Einsammelei durch den Staat gibt es nur in Deutschland und sonst nirgendwo auf der Welt. Und macht die Kirche auch sehr schlapp. So schlapp wie in Deutschland ist die Kirche kaum in Europa.
Der Unbestechliche :-D :-D :-D
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#10   Prälat Hinter †   20:03:22 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Austreten aus der Kirche ?
Da gibt es noch ähnliche Ansinnen, wenn nur die Möglichkeit dazu gegeben wäre:
Austreten aus dem Mathematikunterricht,
Austreten aus der Staatszugehörigkeit,
Austreten aus beitragspflichtigen Sozialversicherungen,
Austreten aus eben allem möglichen, was Geld kostet und einem nicht passt.
So lässt sich weder eine Kirchen- noch eine Staatsgemeinschaft aufrecht erhalten.
Die so denken, sind die Typen, die regungslos gaffen, während ein Held von niederträchtigen Jugendlichen niedergeschlagen wird…
Diese Denkweise ist nicht die eines Sozialwesens…
Das Gegenteil von sozial ist ja bekanntlich a…
Soviel zur Austretungsforderung aus Kirche und Gesellschaft… aus Unterricht und andern Pflichten.
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#9   Paulaner †   16:05:31 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Sich von Klerikern und der Hierarchie nicht einschüchtern zu lassen, ist wichtiger als das
smallplayer: Sanktionen:
Austreten aus der Kirche.
:-@
Die Weihe der Priester und ihre Sakramente hat mit deren möglichen Sünden und deren Dummheit nichts zu tun. Sollte nicht vorkommen aber – bei einem Richter kann ich mir auch sein Privatleben nicht aussuchen.
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#8   Damenschuh   16:01:31 | Sonntag, 11. Oktober 2009
smallplayer,
angesichts des billigen Fusels und der trockenen Pappdeckel, die es in den Kirchen zu essen gibt, ist das wohl zu verschmerzen.
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#7   smallplayer   15:51:06 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Sanktionen:
Zum Beispiel keine Erteilung der Sakramente.
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#6   Navon   15:48:53 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Sanktionen?
Und welche sollten das sein? Kein Eintritt in die Kirche? Keinen Keks und keinen Wein am Sonntag?
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#5   Prälat Hinter †   15:03:04 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Wer nicht zahlt muss mit Sanktionen rechnen!
Das ist beim Staat so und war auch bei der Kirche immer so. Was soll das Gerede vom überstrengen Oberösterreicher Bischof Schwarz – tut er was inkonsequentes oder verbotenes – oder sind es die, welche nicht zahlen, die so was getan haben.
Also jetzt stellen wir mal die Wahrheiten bitte nicht auf den Kopf !!!
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#4   wickerl   14:58:11 | Sonntag, 11. Oktober 2009
wäre schön
da würden sich die Zustände in Österreich rasch bessern, wenn etwa Bischof Schwarz in Oberösterreich die Gläubigen nicht immer vor das staatliche Gericht schleppen könnte und so den Berufskatholiken ihr Geld verschaffen könnte. Da glauben die Kirchenbeitragseinheber dann doch wieder an die Hölle, wenn sie diese den Kirchenbeitragsverweigern in Aussicht stellen
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#3   Prälat Hinter †   14:50:58 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Freiwillig wird nicht funktionieren und ist
darüber hinaus auch völlig ungerecht !!! Wieso habe ich ja in meinem Beitrag unten erläutert…
Von wegen Spenden…das wird auf Dauer nicht genügen/funktionieren und dann müssen die, welche sowieso brav Kirchensteuer zahlen und nicht ausgetreten sind, für die andern, die zwar ausgetreten aber nicht ausgetreten sind die Zeche auch noch bezahlen. Völlig ungerecht und INAKZEPTABEL !!! Wie kann man sich seinen sturen Böcken nur derart dumm anbiedern ???
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#2   smallplayer   14:47:19 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Jeder Katholik
hat die Verpflichtung, seine Kirche nach seinen Möglichkeiten auch finanziell zu unterstützen, sei es nun durch die Kirchensteuer und/oder Spenden.
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#1   Prälat Hinter †   14:22:39 | Sonntag, 11. Oktober 2009
Völlig inakzeptabel – typisch Schweizer Bischöfe !!!
Es bedeutet doch nix anderes, als daß jeder spenden kann was er will und sich damit einem angemessen berechneten ursprünglich zu leistenden Kirchensteuerbeitrag entzieht. Mit andern Worten:
wer jetzt nicht austritt (und dennoch dabei bleibt – allein hier schon der Widerspruch !!!) ist der Dumme, denn der zahlt ja mit Sicherheit mehr, wie der oder die, welche nicht „aus-„treten.
Dass ausgerechnet in einem so reichen Land wie der Schweiz solche perfiden Spitzfindigkeiten nur des Mammons wegen erfunden werden, um nur ja die letzten Lämmlein und bockigen Schafe an der langen Leine halten zu können zeugt mal wieder mehr vom DESASTRÖSEN spirituellen und liturgischen Glaubensleben unter den Schweizer Bischöfen. Dieses Schweizer Volk macht halt einfach was es will und geht fast immer zuerst und mit Volldampf mit schlechten Beispielen voran. Der SCHWEIZER KATHOLIZISMUS ist nahezu allerorten wie der Schweizer Käse: durchlöchert, doch nicht wie dieser auch noch am vergammeln und verschimmeln. Churer Bistums-SCHWEIZER schämt Euch Euer Eigensinn bringt Euch nur Schande und Verachtung, wenn Euere Bistumsleitung solche Gesetze für Euch erlassen muss – aber wenns ums liebe Geld geht … na ja… !!! !!! !!!
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