17:24:45 | Montag, 12. Oktober 2009
Die Kirche und die Gerechtigkeit verlangt ausdrücklich, daß Kinderschlächter bestraft werden. Ein Straßenmagazin hat diese Lehre einem neokonservativen Bischof in den Mund gelegt. Doch der dementiert.

Bischof Klaus Küng von St. Pölten
© Pressefoto, katholisch.at(kreuz.net) Bischof Klaus Küng von Sankt Pölten hat die kirchliche Lehre zur Kinderschlachtung verleugnet.
Das betonte er in einem Brief an das österreichische Straßenmagazin ‘Profil’, aus dem die Nachrichtenagentur
‘kathpress’ zitiert.
Mons. Küng ist ein altliberaler Bischof neokonservativer Prägung.
Sackschwache
AussagenAm Montag veröffentlichte ‘Profil’ Auszüge aus einem Interview mit Mons. Küng zur vorgeburtlichen
Kinderschlachtung.
Der Beitrag steht unter dem Kurztext: „Bischof Klaus Küng fordert die Wiedereinführung
der strafrechtlichen Verfolgung von Frauen, die abgetrieben haben.“
Der Artikel selbst zitiert den Bischof
nirgends mit dieser Deutlichkeit.
Mons. Küng bemerkt nur, daß das „Kind in den ersten drei Lebensmonaten
und ein behindertes Kind während der gesamten Schwangerschaft keinen gesetzlichen Schutz“ genießt.
Das sei „eigentlich“ schrecklich.
Die Kirche werde angeblich „nie aufhören, einen umfassenden Lebensschutz
von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod einzufordern“.
Ein abgestufter Lebensschutz sei ethisch
nicht akzeptabel. Darum sei „die Fristenlösung keine Lösung“.
Bischof Küng gegen Abschaffung der Fristen-Endlösung
In seinem heutigen Brief an das ‘Profil’ betont Mons. Küng, daß er die Abschaffung der Fristenlösung
nicht gefordert hat.
Er habe für Mütter, die ihr eigenes Kind schlachten ließen, „vielmehr Milde“
verlangt.
Ferner erklärt der Bischof, daß er dem Interview nur unter der Bedingung zugestimmt habe,
daß ein von ihm autorisierter Text in vollem Wortlaut erscheint.
Das Straßenmagazin habe diese Abmachung
gebrochen.
Offensichtlich hätten seine Aussagen „nicht in ein vorgefertigtes Konzept von strafenden
Bischöfen“ gepaßt.
Bischof Küng weist die – im Katechismus, im Kirchenrecht und im Naturrecht festgeschriebene –
Aussage ausdrücklich zurück, daß er „die Wiedereinführung der strafrechtlichen Verfolgung von Frauen,
die abgetrieben haben“ fordere.
Es kann juristisch nur Mord seinDie Agentur ‘kathpress’ dokumentierte
am Montag nachmittag den autorisierten, schwammigen Wortlaut des Interviews von Bischofs Küng.
Der Journalist
Emil Bobi bemerkte darin logisch:
„Wenn man sich fragt, welche Art von Tötungsdelikt eine Abtreibung
darstellen würde, kann man nach juristischer Logik nur Mord nennen, schon deshalb, weil der Eingriff
vorsätzlich und geplant und eindeutig mit Tötungsabsicht vorgenommen wird. Wie soll man Abtreibungen
nun bestrafen?“
Bischof Küng antwortete auf die klare Frage ausweichend: „Sie haben recht, wenn Sie
von Tötungsdelikt sprechen. Papst Johannes Paul II. hat nicht gezögert, Abtreibung als ein ‘verabscheuungswürdiges
Verbrechen’ zu bezeichnen, weil sich das Kind nicht wehren kann.
In der derzeitigen gesellschaftlichen
und politischen Situation sehe ich keine andere Möglichkeit, als möglichst viele Hilfestellungen anzubieten
und mit allen Kräften erneut eine Sensibilisierung für das wichtige Anliegen des Lebensschutzes anzustreben.“
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Paulaner † 23:27:20 | Mittwoch, 14. Oktober 2009
#28
Prälat Hinter † 22:43:27 | Mittwoch, 14. Oktober 2009
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Bischof Lund 13:14:09 | Dienstag, 13. Oktober 2009
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FXaver 09:25:14 | Dienstag, 13. Oktober 2009
#24
FXaver 22:32:31 | Montag, 12. Oktober 2009
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DJM † 22:13:06 | Montag, 12. Oktober 2009
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Dr. Schlämmer 22:10:07 | Montag, 12. Oktober 2009
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Peter-Pan 21:22:50 | Montag, 12. Oktober 2009
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MessagefromMary 19:45:37 | Montag, 12. Oktober 2009
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Brandenburgis 19:43:32 | Montag, 12. Oktober 2009
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chico flojo 19:42:33 | Montag, 12. Oktober 2009
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Paulaner † 19:38:03 | Montag, 12. Oktober 2009
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Damenschuh 19:35:32 | Montag, 12. Oktober 2009
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DerRabe 18:26:12 | Montag, 12. Oktober 2009
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