Freitag, 5. Oktober 2007 22:56
Bokrug †: Gemeindefreiheit-und-Demokratie
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Gemeindefreiheit und Demokratie
Adolf Gassers Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung
von Dr. phil. René Roca, Historiker
Der Schweizer Historiker Adolf Gasser (1903 bis 1985) geht von der Grundannahme aus, dass Demokratie eine historisch gewachsene, aber zerbrechliche Errungenschaft ist. In seinem Hauptwerk «Gemeindefreiheit als Rettung Europas»1 und in vielen weiteren Beiträgen macht er sich grundlegende Gedanken, wie man den Begriff «Demokratie» möglichst umfassend definieren kann. Grundlegend ist dabei für ihn die Gemeindefreiheit. Der Begriff der Gemeindefreiheit hat für Gasser eine historische, eine ethische und eine pädagogische Dimension. «Zeit-Fragen» wird in den nächsten Ausgaben Gassers Sichtweise einer umfassenden Demokratiedefinition veröffentlichen. Der erste Teil wird der historischen Dimension der Gemeindefreiheit gewidmet sein, daran schliesst sich die ethische Dimension an, die in der nächsten Ausgabe weiter ausgeführt wird.
Ausgangspunkt von Gassers theoretischen Überlegungen ist eine historische Abhandlung über «gesunde und brüchige Demokratien» in Europa nach dem Ersten Weltkrieg.

1. Die historische Dimension der Gemeindefreiheit
1919 zeichneten sich alle europäischen Staaten bis zur russischen Grenze durch demokratische Strukturen aus. Doch schon in den nächsten zwei Jahrzehnten verschwanden in vielen Staaten die demokratischen Ansätze wieder zugunsten autoritärer oder totalitärer Regierungssysteme. Dies war besonders bei Staaten zu beobachten, die nach dem Ersten Weltkrieg erstmals eine Demokratie eingeführt hatten. Gasser sieht den Hauptgrund für dieses «Massensterben europäischer Demokratien» nicht in aussen-, sondern in innen politischen Problemen. Die Demokratie versagte vor allem in denjenigen Staaten, in denen es nicht gelang, Freiheit und Ordnung in eine «organische Verbindung» zu bringen. Diejenigen Staaten, die eine spezifisch geprägte demokratische Tradition aufwiesen, widerstanden trotz Weltwirtschaftskrise und Zweitem Weltkrieg der totalitären Versuchung. Neben den angelsächsischen Ländern USA und Grossbritannien zählten dazu die skandinavischen Staaten, Holland und die Schweiz. Dies, so Gasser, beweise, dass es zwei Arten von Demokratien gebe, gesunde und brüchige:
«Man wird sich daher vor der Behauptung hüten müssen, es habe irgendwie die Demokratie als solche oder ein mit ihr verknüpftes Wirtschaftssystem versagt. Vielmehr muss man sich merken: Der einheitliche Begriff ‹die Demokratie› ist eine reichlich lebensfremde Abstraktion. In Wirklichkeit zeigt der Begriff Demokratie, wie alle andern sozialen Hilfsbegriffe, von Land zu Land einen andern Wesensinhalt. ‹Demokratie› und ‹Demokratie› können trotz äusserlich übereinstimmenden Verfassungsmerkmalen geradezu grundverschiedene Dinge sein, und zwar ist für ihre Wesensbestimmung zumal die geistespolitische Einstellung der einzelnen Völker massgebend. Mit andern Worten: Demokratie ist im letzten Grunde gar nicht eine Sache der Staatsform, sondern eine Sache der Volksgesinnung.»2
Damit ist für Gasser ein Merkmal umschrieben, das es ermöglicht, die gesunden und die brüchigen Demokratien jederzeit klar zu unterscheiden. Die Begriffe «geistespolitische Einstellung» und «Volksgesinnung» leuchten eine ethische Dimension der Demokratie aus. Diese Dimension ist bei Gasser nicht ideell überhöht oder gar ideologisch verkürzt, sondern mit einem grundlegenden strukturellen Merkmal verknüpft. Dieses Merkmal ist die Gestaltung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung. Alle gesunden Demokratien, so verschieden sie auch gestaltet seien, verfügen über ein «altangestammtes und äusserst lebenskräftiges Selbstverwaltungssystem ihrer kommunalen und regionalen Unterverbände. Weitgespannte Dezentralisation der Verwaltung: das ist das entscheidende Sondermerkmal dieser ‹altfreien Volksstaaten›.»3
Im Gegensatz zwischen dezentralisiertem und zentralistischem Verwaltungssystem sieht Gasser den Schlüssel zum Problem, weshalb die einen Demokratien Erfolg und Bestand hatten und die anderen nicht.
Ausgangspunkt der dezentralen Staatsverwaltung ist für Gasser die freie Gemeinde, die genossenschaftliche Wurzeln besitzt. Die Genossenschaft als «ein ganz besonders fein organisiertes Ordnungselement»4 definiert sich durch die drei sogenannten «Selbst»: Selbstverwaltung, Selbstbestimmung und Selbsthilfe. Wenn solcherart gestaltete freie Gemeinden zu einem Staatswesen zusammenwachsen, so ist dieser Staat föderalistisch, also dezentral aufgebaut. Die menschliche Dimension in diesem Aufbau muss von bestimmten ethischen Grundsätzen getragen sein. Die Menschen wachsen auf ihrem spezifischen kulturellen Hintergrund in diese Strukturen hinein, prägen sie aus und entwickeln sie weiter. Die ethischen Grundsätze verleihen dem ganzen Stabilität, Sicherheit und Berechenbarkeit:
«Staatsbildungen, die von unten nach oben wuchsen und die Idee der Selbstverwaltung repräsentieren, sind regelmässig Gemeinwesen ganz besonderer Art; denn sie werden in erster Linie durch geistig-sittliche Kräfte zusammengehalten und nur nebenbei durch machtpolitische Klammern.»5

2. Die ethische Dimension der Gemeindefreiheit
Gasser versucht mit der Beschreibung von verschiedenen Prinzipien die ethische Dimension klarer zu fassen. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer «überparteilichen Volksgesinnung», einem «echten Bürgergeist», einer Art «Synthese von bürgerlicher Wachsamkeit auf der einen und bürgerlicher Selbstdisziplin auf der andern Seite.»6 Diese geistig-moralische Dimension lässt sich nicht einfach mit einer geschriebenen Verfassung künstlich einführen. Sie folgt auch nicht automatisch, weil eine Gemeinde frei ist. Um diese Dimension menschlich auszufüllen, braucht es Werte, die in Erziehung und Bildung gelegt und im politischen Bereich vorgelebt werden müssen. Die freie Gemeinde, so Gasser, erziehe die Bürger nicht zu quantitativem, sondern zu qualitativem Staatsdenken. Dieses wichtige Element zeigt die Gemeinde als «autonomen Kleinraum», als «Bürgerschule»7 und in einem pädagogischen Bezug, der auf Werten aufbaut, aber auch Werte schafft.
«Die freie Gemeinde bildet vor allem auch deshalb eine unentbehrliche Schule für Freiheit und Demokratie, weil sie eine auf das Mass des Menschen zugeschnittene Organisation ist. Nur in einer übersichtlichen, lebensnahen Gemeinschaft vermag sich der Durchschnittsbürger das zu erwerben, was man als politisches Augenmass, als Sinn für die richtigen Proportionen zu bezeichnen pflegt.»8
Im folgenden soll versucht werden, die verschiedenen ethischen Prinzipien, die Gasser in seinen Schriften nennt, genauer zu beschreiben.

2.1 Das Prinzip der Koordination
Staatliches Gemeinschaftsleben ist nur im Rahmen eines Ordnungsprinzips möglich. Die zwei möglichen Ordnungsprinzipien sind das Prinzip der Subordination und das der Koordination. Mit anderen Worten stehen sich das Prinzip der herrschaftlichen Befehlsverwaltung und das der genossenschaftlichen Selbstverwaltung gegenüber.
«Entweder wird die staatliche Ordnung durch einen obrigkeitlichen Befehls- und Machtapparat gesichert, oder dann beruht sie auf dem freien gesellschaftlichen Willen einer Volkskollektivität.»9
Im ersten Fall erfolgt der Aufbau des Staates im wesentlichen von oben nach unten, im zweiten Fall von unten nach oben. Entweder müssen sich die Menschen ans Befehlen und die meisten ans Gehorchen gewöhnen, oder sie sind getragen vom Willen zur freien Zusammenarbeit. Gasser erwähnt in diesem Zusammenhang, dass natürlich Mischformen existierten, aber alle Beispiele zeigten eine bestimmte Tendenz hin zu einem der beiden Ordnungsprinzipien.
Der Gegensatz «Herrschaft – Genossenschaft» ist für Gasser der wichtigste, den die Sozialgeschichte kennt. Er beleuchtet die elementarsten Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens und hat geistig-sittliche Konsequenzen. Mit dem Hinweis auf den europäischen Absolutismus beschreibt Gasser den Herrschaftsgeist. Die absolutistischen Herrscher strebten die staatliche Zusammenfassung grösserer Räume an. Dazu brauchten sie einen vom Volke abgesonderten militärisch-bürokratischen Zentralapparat. Die meisten Staaten Europas wurden damals einem solchen Verwaltungszentralismus unterworfen, und das ist nach Gasser bis über den Zweiten Weltkrieg hinaus so geblieben:
«Damals [im 17./18. Jh.] entstand das System einer von ober her geleiteten, mit eigener Zwangs- und Strafgewalt ausgestatteten Beamtenhierarchie – und an diesem beamtenstaatlichen Autoritarismus wagten in der Folge weder der festländische Liberalismus noch der festländische Sozialismus ernsthaft zu rütteln.»10
Wichtiges Merkmal des Verwaltungszentralismus ist eine von oben her eingesetzte Beamtenschaft. Eine ortsfremde, mit umfassender Befehlsgewalt ausgerüstete Bürokratie erledigt so die meisten regionalen und lokalen Verwaltungsgeschäfte.
Die Genossenschaftsidee hingegen ist im kleinen Raum verwurzelt. Hier kommt die kleine, übersichtliche Raumeinheit der Gemeinde zum Tragen und das beschriebene Prinzip der Koordination, das sich zu einem nationalstaatlichen Gebilde entwickeln kann:
«Grossräumigere Staatskörper von nationalstaatlichem Gepräge konnten immer nur dann in genossenschaftlichem Geiste emporwachsen, wenn sie aus einer Zusammenfügung freier, wehrhafter Volksgemeinden hervorgingen.»11 •

1 Gasser, Adolf: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung, 2., stark erweiterte Auflage, Basel 1947, S. 7-12.
2 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 10.
3 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 10f.
4 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 15.
5 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 17.
6 Gasser, Adolf: Bürgermitverantwortung als Grundlage echter Demokratie, in: ders.: Staatlicher Grossraum und autonome Kleinräume, Basel 1976, S. 43.
7 Gasser, Adolf: Staatlicher Grossraum und autonome Kleinräume, Basel 1976, S. 147.
8 Gasser, Adolf: Die Schweizer Gemeinde als Bürgerschule, in: ders.: Staatlicher Grossraum und autonome Kleinräume, Basel 1976, S. 86.
9 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 12.
10 Gasser, Adolf: Der Weg zur dauernden Demokratisierung Europas, Nachtrag (1949), in: ders.: Geschichte der Volksfreiheit und Demokratie, 2. Auflage, Aarau 1949, S. 228.
11 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 14.

top Nr.45 vom 8.11.2006 © 2006 Genossenschaft Zeit-Fragen

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