Dienstag, 9. Oktober 2007 10:17
HARTMUT KRAUSS:

Islam heute

– Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit

Die expansive Sichtbarmachung

islamischer Kontrollmacht

im Schatten der Religionsfreiheit
Zurück zum Artikel 4 Lesermeinungen:
Montag, 15. Oktober 2007 15:13
Dr. Christoph Heger: Liebes Pünktchen,
zuviel des Lobs!

Um von dem früher gönnerhaften, heute bei unseren Politikern aus verzweifelter Taktik geborenen romantischen Bild eines Islams, der als „Bereicherung“ der schönen demokratischen Welt verstanden werden müsse, abzukommen, reicht es, einen unverstellten Blick auf die Wirklichkeit zu tun.

Das gerade tun aber die nicht, die immer leicht mit dem Vorwurf des „Ressentiments“ gegen irgendwas bei der Hand sind.

Dabei ist es umgekehrt: Diese eigenartige Erkrankung des menschlichen Geistes – genau beschrieben vor allem von F.M. Dostojewski und Charles Péguy –, die aus geistesgeschichtlichen Gründen nur mit dem Wort „Ressentiment“ genau bezeichnet werden kann, ist eine merkwürdige Selbstverstockung. Sie beginnt mit einer narzißtischen Vorliebe und dem sentimental-romantischem Vorziehen der gewünschten vor der tatsächlichen Wirklichkeit, bis sie schließlich bei allmählich klarer Erkenntnis des eigenen Irrtums, statt sich zu berichtigen, von Haß gegen die Klügeren oder auch nur Ehrlicheren erfüllt an ihrem Ressentiment festhält.

Dieser Zustand ist bei vielen „Gutmenschen“ offenbar erreicht.

MfG
Christoph heger
Mittwoch, 10. Oktober 2007 11:39
Pünktchen: Sehr geehrter Herr Dr. Heger,
vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich muß zugeben, daß sich meine Einstellung zum Islam als „Religion“ in den letzten zwei Jahren grundlegend geändert hat. Ich hatte früher auch zahlreiche aus schlichter Unkenntnis herrührende Vorstellungen von einem möglichen „Euro-Islam“ und von einer „Zivilisierbarkeit“ dieses Glaubenssystems. Je mehr man sich mit dem Koran und den Hadithen beschäftigt, umso schneller begreift man jedoch, daß es kein Wunder ist, wenn die dritte Generation von Einwanderern aus muslimischen Ländern gerade keine Assimilierungstendenzen zeigt, sondern sich fundamentalistisch radikalisiert.

Die Entwicklung läuft also ganz anders, als von den rotgrünen und „gutmenschlichen“ Propagandisten vorhergesagt!

Ihnen möchte ich hiermit für Ihre Standhaftigkeit, Wahrheitsliebe und auch für Ihren Mut ehrlichen Respekt zollen, Herr Dr. Heger!

MfG
Ihr .chen
Mittwoch, 10. Oktober 2007 09:55
Dr. Christoph Heger: Islamischer Religionsunterricht grundgesetzwidrig
Liebes Pünktchen,

schönen Dank für die Vermittlung dieses wichtigen Textes.

Ich möchte ihn ergänzen mit dem Hinweis auf einen Aufsatz, den ich vor fünf oder sechs Jahren auf Aufforderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten zum Thema „islamischer Religionsunterricht“ verfaßt habe. Ich führe dort aus, daß ein solcher Unterricht verfassungswidrig ist (ebenso wie etwa ein national-sozialistischer Religionsunterricht). Ich habe seinerzeit Zustimmung von angesehenen Juristen, Lehrstuhlinhabern wie Anwälten, erfahren.

Natürlich war mir schon damals klar, daß die Entscheidung unserer Politiker anders sein wird. Nachdem sie jahrzehntelang den Austausch des deutschen Staatsvolks gegen eine „Bevölkerung“ aus Parallelgesellschaften teils betrieben, teils indolent geduldet haben, verfallen sie jetzt aus Verlegenheit bis Verzweiflung auf alle möglichen Ausreden, Ausflüchte und Auswege.

MfG
Christoph Heger
Dienstag, 9. Oktober 2007 19:40
agmen: Islam – mit dem Grundgesetz vereinbar? Nein!
– nach der Scharia wird der „Abfall“ vom Islam mit der Todesstrafe geahndet
– Polytheisten sind ebenso der Todesstrafe verfallen („Gott hat über die Polytheisten zwei Urteile gefällt; er hat geurteilt, die Götzenanbeter (ahl al-auṯān) zu bekämpfen, bis sie den Islam annehmen und die Buchbesitzer zu bekämpfen, bis sie die Kopfsteuer (dschizya) entrichten, wenn sie den Islam nicht annehmen“.)
– nach dem Koran werden Christen und Juden „besser“ als die restlichen „Ungläubigen“ behandelt, das islamische Gesetz gewährt Freiheiten bei der Wahrnehmung ihrer religiösen Bräuche und mit Einschränkungen, die das islamische Gesetz festlegt, bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten
– es ist gemäß dem islamischen Gesetz nicht zulässig, Kirchen der Christen und Synagogen der Juden in Städten der Muslime neu zu errichten“ (Hauptrichter Ziyâd b. ‘Abd al-Rahmân (bis 925 im Amt))

Sure 9, Vers 29
„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – kämpft gegen sie, bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten“

Sure 9,5
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden (d.h. die heidnischen Araber), wo ihr sie findet (…) Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet verrichten und die Almosensteuer geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen…“.
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