HARTMUT KRAUSS:
Islam heute
– Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit
Die expansive Sichtbarmachung
islamischer Kontrollmacht
im Schatten der Religionsfreiheit
Dienstag, 9. Oktober 2007 10:17
Pünktchen: Im Schatten der „Religionsfreiheit“ – Ist der Islam eine „Religion“ im Sinne unseres Grundgesetzes?
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Die Strategie der ‘legalistischen’ Islamisierung findet ihre scheinbare Rechtfertigungsgrundlage in einer isoliert-abstrakten sowie unkritisch-formalistischen Auslegung von Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes. („Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“). So wird nicht nur von islamischen Verbandsfunktionären, sondern auch von islamophilen deutschen Politkern, Juristen, Journalisten etc. mit Verweis auf den „Religionsparagraphen“ immer wieder jede Kritik an der öffentlichen und rechtlichen Ausweitung islamischer Normen, Verhaltensweisen und Glaubensbezeugungen notorisch abgewehrt. Dabei übersieht diese formalistisch-dogmatische Apologetik folgende Kerntatbestände, die ihre reale Sprengkraft wohl erst noch entfalten werden:
Islam ist Ideologie
A) Der Religionsbegriff des Grundgesetzes (1) unterstellt unter dem Eindruck der kulturhistorischen Wirkung des Aufklärungshumanismus ein modernes Religionsverständnis, wonach Religion gleich welcher Art keine absolute Geltungsmacht mehr beanspruchen kann, sondern eine Trennung von Religion, Staat, Recht und Privatsphäre vorausgesetzt ist. Genau diese Trennung hat der Islam in Lehre und Praxis eben nicht vollzogen. Solange er aber „die Trennung von Staat und Moschee ablehnt, ist er als Ideologie zu betrachten, nicht als Religion. Seine Ziele sind damit politisch – und nicht ein Aspekt von Religionsfreiheit“ (Wagner 2004). Zudem gewährt er keine Glaubensfreiheit und verknüpft Gläubigkeit untrennbar mit der Einhaltung grundrechtswidriger Vorschriften. Aus diesem Grund kann sich der säkular-demokratische Staat im Falle des Islam auch nicht auf einen inhaltsabstrakten, die konkreten Glaubensvorschriften ignorierenden, Neutralismus zurückziehen und darf auch nicht auf eine „scharfe Befragung“ verzichten (2).
Islam widerstrebt einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung
B) Da der Islam folglich in seiner vorherrschenden orthodoxen Form massiv mit diversen Artikeln des Grundgesetzes kollidiert, sich nicht auf die Ausübung seiner eigentümlichen Rituale (Beten, Fasten, Pilgerreise, Feiertage) und spirituellen Belange beschränken läßt und grundsätzlich einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung widerstrebt, kann er auch keinen vollen Schutz des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehmen. Generell muß deshalb die Einhaltung und der Schutz grund- und menschenrechtlicher Regelungen Vorrang haben vor dem Schutz eines religiösen Glaubens, der in wesentlichen Teilen auf der Befolgung verfassungswidriger religiöser Vorschriften beruht.
„Ungläubige „ haben das Recht, vor islamischer Gewaltandrohung in Schutz genommen werden
C) In der öffentlichen Debatte sowie in der gesetzgeberischen und juristischen Praxis wird zudem übersehen, daß Artikel 4 des Grundgesetzes auch das Recht auf Freiheit von der Religion garantieren soll. Er gilt ebenso für die in Deutschland große Zahl nichtreligiöser Menschen („Ungläubige“), die im Übrigen einen grundgesetzlichen Anspruch darauf haben, gegenüber der dem Islam unleugbar anhaftenden Diskriminierung und Gewaltandrohung in Schutz genommen zu werden. Auch ist jenseits des christlich-islamischen Dialogs in Rechnung zustellen, daß nicht nur die Gefühle religiöser Gruppen verletzt werden können, sondern genau so die Gefühle nichtreligöser Menschen, die sich z. B. durch allzu penetrante Gotteshuldigung in der Öffentlichkeit belästigt und herausgefordert fühlen.
Moscheen – sichtbares Zeichen islamischer Herrschaftskultur
Ein sichtbares Zeichen der Ausbreitung der islamischen Herrschaftskultur ist die wachsende Zahl von Moscheen, während gleichzeitig – zumindest nach Angaben des Zentrums für Türkeistudien – .die Zahl der Moscheebesucher nachhaltig schrumpft. „Nur 13,0% der 18-25-Jährigen besuchen regelmäßig die Moschee, gegenüber immerhin 50,0% der Über 60-Jährigen“ (Zentrum für Türkeistudien 2004). Dem vermehrten Moscheebau liegt demzufolge nicht etwa eine spontane Frömmigkeitsausbreitung zugrunde, sondern vielmehr eine gezielte expansive Symbolpolitik des konservativ-fundamentalistischen Lagers der Muslime. Aufschlußreich ist der Tatbestand, daß die größten Moscheen in Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Großbritannien etc. mit riesiger finanzieller Unterstützung aus Saudi-Arabien gebaut wurden (3), was auf einen entsprechenden streng-orthodoxen, nämlich wahabitischen, Einfluß schließen läßt. In Deutschland existieren mittlerweile über 100 klassische Moscheen und über 2200 Gebetshäuser, die größten davon in Berlin ( „Moschee des Märtyrertums“) mit 5000 „Betplätzen“, in Frankfurt mit 3000 und in Mannheim mit 2500 Plätzen. Zum Teil werden diese Bauten von deutschen Kommunen subventioniert, wie im Fall des niederbayrischen Ortes Dingolfing.
Die Moschee (arabisch „Masdschid“=„Ort der Niederwerfung“), ist – deckungsgleich mit der Wesensstruktur des Islam – nicht nur Ort spiritueller Glaubenspraxis, sondern zugleich Ort politisch-weltanschaulicher Indoktrination und zum Teil auch nachweislich Stätte kriminell-terroristischer Konspiration. Moscheen waren immer auch Verwaltungs- und Handelszentren, in denen weltliche Dinge bis zur Kriegsvorbereitung besprochen wurden. Zudem fungiert die Moschee als Stätte der Geschlechtertrennung und damit als reproduktiver Ort des autoritären Patriarchalismus. „So wie die Moscheen in Deutschland mehrheitlich betrieben werden, sind sie nicht nur Männerhäuser, sondern auch die Initiationsorte einer muslimischen Parallel- und Gegengesellschaft. Und diese Gesellschaft ist nicht nur von der deutschen Gesellschaft weitgehend getrennt, sondern trennt auch die islamische Gesellschaft vertikal, in Männer und Frauen“ (Necla Kelek).
Moscheen sollen Macht des Islams ausdrücken
Gerade unter den Bedingungen der westlichen Diaspora soll die Zahl, Größe und Imposanz der Moscheen darüber hinaus nach außen Stärke, Einfluß und Macht des Islam ausdrücken bzw. dessen universellen Herrschaftsanspruch demonstrieren. Bezeichnenderweise tragen viele Moscheen den Beinamen „Fatih“ (der Eroberer) in Anlehnung an Fatih Sultan Mehmet, der 1453 das früher christliche Konstantinopel eroberte. „Fast an jedem Ort“, so Spuler-Stegemann (2002, S.156f.), „taucht … der Name ‘Fatih Camii’, ‘Eroberer-Moschee, auf, z. B. in Pforzheim, Heilbronn, Mannheim, Bremen, im hessischen Stadtallendorf, in Lauterbach, Köln, Wuppertal-Barmen, Castrop-Rauxel, Kaiserslautern, Krefeld, Hameln, Kiel, Flensburg oder in Lübeck.“
Als Provokation ist auch der Name „Ayasofya“ anzusehen, wie die 1996 in Nürnberg eröffnete Moschee oder die Moscheen in Oberhausen und Düsseldorf. Denn: Die Hagia Sophia, jene einst vom Kaiser Konstantin erbaute Kirche, wurde nach der Eroberung von Konstantinopel zu einer Moschee umgewandelt und gilt bei den Muslimen bis heute als Symbol des Sieges des Islam über das Christentum.
Was dem vordergründigen oder leichtgläubigen Betrachter als fromme Begegnungsstätte, erscheint, die einmal im Jahr sogar zum „Tag der offenen Tür“ einlädt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung des öfteren als Showkulisse für eine gezielte militant-terroristische Agitation. So warben Moscheen wie die „Ayasofia Cami“ in Aschaffenburg oder die Fatih-Moschee in Mannheim durch Verweise auf ihren Internet-Seiten für die militärische Ausbildung zum Dschihad. Dort hieß es u. a.:
„Entsprechend dem oben genannten Vers (‘Und rüstet gegen sie auf, soviel ihr an Streitmacht und Schlachtrossen aufbieten könnt …’ ) ist die militärische Ausbildung im Islam eine Verpflichtung eines jeden zurechnungsfähigen, männlichen und gereiften Muslims, ob reich oder arm, ob Studierender oder Arbeiter, ob in einem moslemischen Land oder in einem nicht moslemischen Land lebend. Der Prophet (Friede sei mit ihm) erklärte die Bedeutung des Begriffs ‘Kraft’ aus dem o.g. Vers während einer Freitagsrede, indem er erwähnte, dass ‘Kraft’ speziell das Schiessen meint.
Der Vers meint mit ‘soviel ihr an Streitmacht und Schlachtrossen aufbieten könnt … ‘’ dass die Muslime sich bis zum Äußersten ihrer Fähigkeiten und Umstände vorbereiten sollen.
‘Schlachtrosse’ bezieht sich auf die Pferde, die für die Schlachten vorbereitet wurden.
In unserem Zeitalter erklären die islamischen Gelehrten, dass dieser Ausdruck jegliche Formen moderner Waffentechniken meint, wie z. B. Infanterie-Waffen, Tanks, Artillerie, Flugzeuge, usw. Der o.g. Vers ist ein klares Beweismaterial dafür, dass militärische Ausbildungen jeglicher Art eine islamische Verpflichtung sind, und nicht etwas, was einem freigestellt wird“ (zit. n. Ulfkotte 2003, S.106.)
Unzählige Fatwas rufen auf zu Terror und Gewaltanwendung
Eine solche Deutung des Islam ist keinesfalls als Verfälschung einer winzigen Minderheit zu betrachten. Tatsächlich ermöglichen Koran und Sunna in ihrem Aussage- und Überlieferungsbestand nicht nur eine derartige Interpretation, sondern legen sie sogar durch ein ganzes Bündel von Versen und Traditionen nahe. Entsprechend wird sie auch von breiten Teilen der streng gläubigen Muslime als vorherrschende Sichtweise geteilt.
Hinzu kommt, daß es weltweit islamische Geistliche zuhauf gibt, welche die ihnen unterstellten Gläubigen im Namen des Islam in Form von Fatwas (religiösen Gutachten) zu Terror und Gewaltanwendung anstacheln. In einem Aufruf arabischer Liberaler an den UN-Sicherheitsrat wurden folgende Beispiele angeführt:
· „Als der vorsitzende Richter am ägyptischen Gerichtshof 1992 Sheikh Mohammad Al-Ghazali (ein Führer der ägyptischen Muslimbruderschaft) nach dessen Meinung zum Mord an Faraj Foda (säkularer ägyptischer Intellektueller) fragte, meinte Sheikh Al-Ghazali:
· ‘Der Mord an Faraj Foda war die Bestrafung eines Apostaten, die der Imam (der Staat) nicht ausgeführt hat’. Als der Angeklagte Al-Ghazalis Position hörte, rief er: ‘Jetzt werde ich mit reinem Gewissen sterben’.
– Am 13. Februar 2002 veröffentlichte die in London ansässige Zeitung Al-Hayat eine von dem saudischen Sheikh Ali Bin Khodair Al-Khodhari herausgegebene Fatwa, in dem er die Anschläge vom 11. September in Washington und New York gutheißt und verzeiht. In seiner Fatwa erklärte der Sheikh: „Es ist erstaunlich, dass um die Opfer als [amerikanische] Unschuldige getrauert wird. Diese Opfer können als ungläubige Amerikaner betrachtet werden, die es nicht verdienen, dass man um sie trauert, weil jeder Amerikaner aufgrund seiner Beziehung zu seiner Regierung ein Krieger ist oder [diese Regierung] mit Geld oder seiner Meinung unterstützt. Es ist legitim, sie alle als Kämpfer zu töten; oder als Nicht-Kämpfer wie die Alten, die Blinden oder die Nichtmuslime …’
· – Am 13. Februar 2002 veröffentlichte die Al-Hayat eine weitere Fatwa, herausgegeben vom saudischen Sheikh Safar Bin Abdulrahman Al-Hawali, in der dieser die Anschläge vom 11. September als angemessene Antwort auf Präsident Clintons Raketenangriffe auf Al-Qaida-Trainingscamps nach den Terroranschlägen auf die US-Botschaft in Nairobi, Kenia, bezeichnete. Im Weiteren entschuldigte er die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon, indem er sie als Zentren der Geldwäsche, als Teufelsnest, Spionagezelle und Mafiazentrum bezeichnete.
– Die von Sheikh Yousef Qaradawi herausgegebene Fatwa erlaubt die Tötung von ‘fötalen’ (ungeborenen) Juden. Denn (so Qaradawi), wenn Juden geboren sind und aufwachsen, kommen sie eines Tages in die israelische Armee. Darüber hinaus gab Al-Qaradawi am 3. September 2004 (beim ägyptischen Journalistenverband) eine Fatwa heraus, nach der alle im Irak arbeitenden amerikanischen Zivilisten zu töten seien.
· – Am 3. Juli 2004 brachte er eine andere Fatwa heraus (veröffentlicht in der Al-Ahram Al-Arabi), welche die Ermordung muslimischer Intellektuelle als Apostaten erlaubte. Er behauptete, dass der Islam den Mord an solchen Apostaten rechtfertige. Und nach der von dem Tunesier Rashid Al-Ghannoushi herausgegebenen Fatwa ist es erlaubt, alle israelischen Zivilisten zu töten, weil es (so Ghannoushi in der Fatwa) ‘in Israel keine Zivilisten gibt. Die Bevölkerung – Männer, Frauen und Kinder – sind die Reservesoldaten der Armee und können als solche getötet werden’(4)“
Auch in den Moscheen Europas und Deutschlands sind die Haßpredigten und gewaltlegitimierenden Stellungnahmen diverser Vorbeter ruchbar geworden, so etwa die Rechtfertigung der Züchtigung von Frauen oder aber vielfältige Verleumdungen der westlichen Werte- und Aufklärungskultur.
Moscheen als Anlaufstellen von Terrorgruppen
Einige islamische Begegnungsstätten wiederum, wie das „Islamische Zentrum Münster“ , das „Islamische Zentrum Hamburg“ mit der angeschlossenen Imam-Al-Moschee und weitere islamische Zentren in Frankfurt, Berlin, Hannover und München sind Propagandanester und Stützpunkte des schiitischen Fundamentalismus in Deutschland, die unter der Kontrolle der iranischen Gottesdiktatur stehen und zum Teil auch als Anlaufstelle der libanesischen Terrorgruppe Hisbollah dienen.
Auch wenn natürlich nicht in allen Moscheen in Deutschland offene Haßpredigten gehalten werden und zur unmittelbaren Gewaltanwendung gegen ‘Ungläubige’ aufgerufen wird, so handelt es sich doch in den allermeisten Fällen gemäß dem Grundcharakter des Islam um abgeschottete ideologische Räume, in denen antiliberale, „gottesherrschaftliche“ und menschenrechtswidrige Denk- und Einstellungsmuster reproduziert und stabilisiert werden. Der wirkliche Lackmustest für der europäischen Gesellschaften besteht deshalb darin, ob sie weiterhin die Ausbreitung totalitärer Herrschaftskultur unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit hinnehmen und damit ihr eigenes Fundament unterminieren werden, oder aber ob sie das erforderliche Maß an substanzethischer Abwehrkraft aufbringen und den Entfaltungsprozeß muslimischer Gegengesellschaften stoppen und revidieren werden. Denn: Wer wie der orthodoxe Gesetzes-Islam die europäische Aufklärungskultur feindselig bekämpft und untergräbt, zerstört die Grundsätze von Säkularität und individueller Freiheit.
Hartmut Krauss
Anmerkungen
1. Es ist begründet zu bezweifeln, daß die Autoren des Grundgesetzes die herrschaftskulturelle Gesamtproblematik des Islam überblickt und zum Beispiel dessen multiple Verletzung der Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz) bei der Formulierung von Artikel 4 reflektiert haben. Zudem dürften sie nicht das gesellschaftlich-rechtliche Problem der Massenzuwanderung islamisch sozialisierter Menschen vorhergesehen haben.
2. So setzt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, W. Hassemer, ein wissenschaftlich und politisch skandalöses Tabu, indem er mit explizitem Bezug auf den Islam untersagen will „fremde Religionen einer scharfen Befragung zu unterziehen“. Wenn Leute wie Hassemer mit dem Proporz dahinter stehender Parteien ein solch neosakrales Amt wie das des Verfassungsrichters erobern können, dann ist es um das Konzept der „streitbaren Demokratie“ schlecht bestellt. Entsprechend dürfte auch die Forderung des Holocaust-Überlebenden Lustiger unbeachtet verhallen, der auf der zentralen Veranstaltung anläßlich des 60. Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz dazu ermahnte, deutsche Verfassungsrichter müssten ihre Samthandschuhe ausziehen, wenn es um die Feinde unserer Verfassung und Demokratie gehe. Hassemers und Lustigers Positionen sind ein eindrucksvolles Zeichen für die zunehmende Divergenz von Recht, Vernunft und Moral in der Spätmoderne.
3. In Madrid wurden 17 Millionen US-Dollar, in Lyon 20 Millionen Franc vom saudischen Königshaus zur Verfügung gestellt. Vgl. Spuler Stegemann 2002, S.142f.
4. Quelle: THE MIDDLE EAST MEDIA RESEARCH INSTITUTE (MEMRI) Linienstr. 115, 10115 Berlin. www.memri.de Special Dispatch vom 09. November 2004.
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s. auch:
Wolfgang Philipp: Allah paßt nicht ins Grundgesetz
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Pünktchen
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Weiterlesen:
• Bokrug †: Licht und Schatten. Kirchengeschichte zwischen Glaube, Fakten und Legenden (Gebundene Ausgabe)
Montag, 15. Oktober 2007 15:13
Dr. Christoph Heger: Liebes Pünktchen,
zuviel des Lobs!
Um von dem früher gönnerhaften, heute bei unseren Politikern aus verzweifelter Taktik geborenen romantischen Bild eines Islams, der als „Bereicherung“ der schönen demokratischen Welt verstanden werden müsse, abzukommen, reicht es, einen unverstellten Blick auf die Wirklichkeit zu tun.
Das gerade tun aber die nicht, die immer leicht mit dem Vorwurf des „Ressentiments“ gegen irgendwas bei der Hand sind.
Dabei ist es umgekehrt: Diese eigenartige Erkrankung des menschlichen Geistes – genau beschrieben vor allem von F.M. Dostojewski und Charles Péguy –, die aus geistesgeschichtlichen Gründen nur mit dem Wort „Ressentiment“ genau bezeichnet werden kann, ist eine merkwürdige Selbstverstockung. Sie beginnt mit einer narzißtischen Vorliebe und dem sentimental-romantischem Vorziehen der gewünschten vor der tatsächlichen Wirklichkeit, bis sie schließlich bei allmählich klarer Erkenntnis des eigenen Irrtums, statt sich zu berichtigen, von Haß gegen die Klügeren oder auch nur Ehrlicheren erfüllt an ihrem Ressentiment festhält.
Dieser Zustand ist bei vielen „Gutmenschen“ offenbar erreicht.
MfG
Christoph heger
Um von dem früher gönnerhaften, heute bei unseren Politikern aus verzweifelter Taktik geborenen romantischen Bild eines Islams, der als „Bereicherung“ der schönen demokratischen Welt verstanden werden müsse, abzukommen, reicht es, einen unverstellten Blick auf die Wirklichkeit zu tun.
Das gerade tun aber die nicht, die immer leicht mit dem Vorwurf des „Ressentiments“ gegen irgendwas bei der Hand sind.
Dabei ist es umgekehrt: Diese eigenartige Erkrankung des menschlichen Geistes – genau beschrieben vor allem von F.M. Dostojewski und Charles Péguy –, die aus geistesgeschichtlichen Gründen nur mit dem Wort „Ressentiment“ genau bezeichnet werden kann, ist eine merkwürdige Selbstverstockung. Sie beginnt mit einer narzißtischen Vorliebe und dem sentimental-romantischem Vorziehen der gewünschten vor der tatsächlichen Wirklichkeit, bis sie schließlich bei allmählich klarer Erkenntnis des eigenen Irrtums, statt sich zu berichtigen, von Haß gegen die Klügeren oder auch nur Ehrlicheren erfüllt an ihrem Ressentiment festhält.
Dieser Zustand ist bei vielen „Gutmenschen“ offenbar erreicht.
MfG
Christoph heger
Mittwoch, 10. Oktober 2007 11:39
Pünktchen: Sehr geehrter Herr Dr. Heger,
vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich muß zugeben, daß sich meine Einstellung zum Islam als „Religion“
in den letzten zwei Jahren grundlegend geändert hat. Ich hatte früher auch zahlreiche aus schlichter
Unkenntnis herrührende Vorstellungen von einem möglichen „Euro-Islam“ und von einer „Zivilisierbarkeit“
dieses Glaubenssystems. Je mehr man sich mit dem Koran und den Hadithen beschäftigt, umso schneller begreift
man jedoch, daß es kein Wunder ist, wenn die dritte Generation von Einwanderern aus muslimischen Ländern
gerade keine Assimilierungstendenzen zeigt, sondern sich fundamentalistisch radikalisiert.
Die Entwicklung läuft also ganz anders, als von den rotgrünen und „gutmenschlichen“ Propagandisten vorhergesagt!
Ihnen möchte ich hiermit für Ihre Standhaftigkeit, Wahrheitsliebe und auch für Ihren Mut ehrlichen Respekt zollen, Herr Dr. Heger!
MfG
Ihr .chen
Die Entwicklung läuft also ganz anders, als von den rotgrünen und „gutmenschlichen“ Propagandisten vorhergesagt!
Ihnen möchte ich hiermit für Ihre Standhaftigkeit, Wahrheitsliebe und auch für Ihren Mut ehrlichen Respekt zollen, Herr Dr. Heger!
MfG
Ihr .chen
Mittwoch, 10. Oktober 2007 09:55
Dr. Christoph Heger: Islamischer Religionsunterricht grundgesetzwidrig
Liebes Pünktchen,
schönen Dank für die Vermittlung dieses wichtigen Textes.
Ich möchte ihn ergänzen mit dem Hinweis auf einen Aufsatz, den ich vor fünf oder sechs Jahren auf Aufforderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten zum Thema „islamischer Religionsunterricht“ verfaßt habe. Ich führe dort aus, daß ein solcher Unterricht verfassungswidrig ist (ebenso wie etwa ein national-sozialistischer Religionsunterricht). Ich habe seinerzeit Zustimmung von angesehenen Juristen, Lehrstuhlinhabern wie Anwälten, erfahren.
Natürlich war mir schon damals klar, daß die Entscheidung unserer Politiker anders sein wird. Nachdem sie jahrzehntelang den Austausch des deutschen Staatsvolks gegen eine „Bevölkerung“ aus Parallelgesellschaften teils betrieben, teils indolent geduldet haben, verfallen sie jetzt aus Verlegenheit bis Verzweiflung auf alle möglichen Ausreden, Ausflüchte und Auswege.
MfG
Christoph Heger
schönen Dank für die Vermittlung dieses wichtigen Textes.
Ich möchte ihn ergänzen mit dem Hinweis auf einen Aufsatz, den ich vor fünf oder sechs Jahren auf Aufforderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten zum Thema „islamischer Religionsunterricht“ verfaßt habe. Ich führe dort aus, daß ein solcher Unterricht verfassungswidrig ist (ebenso wie etwa ein national-sozialistischer Religionsunterricht). Ich habe seinerzeit Zustimmung von angesehenen Juristen, Lehrstuhlinhabern wie Anwälten, erfahren.
Natürlich war mir schon damals klar, daß die Entscheidung unserer Politiker anders sein wird. Nachdem sie jahrzehntelang den Austausch des deutschen Staatsvolks gegen eine „Bevölkerung“ aus Parallelgesellschaften teils betrieben, teils indolent geduldet haben, verfallen sie jetzt aus Verlegenheit bis Verzweiflung auf alle möglichen Ausreden, Ausflüchte und Auswege.
MfG
Christoph Heger
Dienstag, 9. Oktober 2007 19:40
agmen: Islam – mit dem Grundgesetz vereinbar? Nein!
– nach der Scharia wird der „Abfall“ vom Islam mit der Todesstrafe geahndet
– Polytheisten sind ebenso der Todesstrafe verfallen („Gott hat über die Polytheisten zwei Urteile gefällt; er hat geurteilt, die Götzenanbeter (ahl al-auṯān) zu bekämpfen, bis sie den Islam annehmen und die Buchbesitzer zu bekämpfen, bis sie die Kopfsteuer (dschizya) entrichten, wenn sie den Islam nicht annehmen“.)
– nach dem Koran werden Christen und Juden „besser“ als die restlichen „Ungläubigen“ behandelt, das islamische Gesetz gewährt Freiheiten bei der Wahrnehmung ihrer religiösen Bräuche und mit Einschränkungen, die das islamische Gesetz festlegt, bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten
– es ist gemäß dem islamischen Gesetz nicht zulässig, Kirchen der Christen und Synagogen der Juden in Städten der Muslime neu zu errichten“ (Hauptrichter Ziyâd b. ‘Abd al-Rahmân (bis 925 im Amt))
Sure 9, Vers 29
„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – kämpft gegen sie, bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten“
Sure 9,5
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden (d.h. die heidnischen Araber), wo ihr sie findet (…) Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet verrichten und die Almosensteuer geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen…“.
– Polytheisten sind ebenso der Todesstrafe verfallen („Gott hat über die Polytheisten zwei Urteile gefällt; er hat geurteilt, die Götzenanbeter (ahl al-auṯān) zu bekämpfen, bis sie den Islam annehmen und die Buchbesitzer zu bekämpfen, bis sie die Kopfsteuer (dschizya) entrichten, wenn sie den Islam nicht annehmen“.)
– nach dem Koran werden Christen und Juden „besser“ als die restlichen „Ungläubigen“ behandelt, das islamische Gesetz gewährt Freiheiten bei der Wahrnehmung ihrer religiösen Bräuche und mit Einschränkungen, die das islamische Gesetz festlegt, bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten
– es ist gemäß dem islamischen Gesetz nicht zulässig, Kirchen der Christen und Synagogen der Juden in Städten der Muslime neu zu errichten“ (Hauptrichter Ziyâd b. ‘Abd al-Rahmân (bis 925 im Amt))
Sure 9, Vers 29
„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – kämpft gegen sie, bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten“
Sure 9,5
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden (d.h. die heidnischen Araber), wo ihr sie findet (…) Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet verrichten und die Almosensteuer geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen…“.
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