Dienstag, 4. Dezember 2007 13:26
agmen: Kehrtwende in der Debatte um die Liberalisierung des Stammzellengesetztes?
Kehrtwende in der Debatte um die Liberalisierung des Stammzellengesetztes?
Schon seit langem wird im Bundestag über die Liberalisierung des Stammzellengesetzes von 1991 debattiert. In Deutschland ist es verboten aus Embryonen Stammzellen zu gewinnen, aus gutem Grund: Der Embryo würde dabei verbraucht, getötet werden. Grundsätzlich ist auch der Import und die verbrauchende Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen illegal und nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Forschung und Industrie klagt über diese strengen Stammzellengesetzte und verweist auf das Ausland, wo in etlichen Ländern die Forschung mit menschlichen Embryonen bis zum 14. Lebenstag erlaubt ist – was ethisch höchst strittig ist. Es wird behauptet, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt noch kein individueller Mensch entwickelt hat, da die Bildung des Primitivstreifens des Zentralnervensystems erst nach dem vierzehnten Entwicklungstag stattfindet. Viele Forscher sprechen daher in den ersten Lebenstagen eines Embryos von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo. Daraus leitet die Legislative eine abgeschwächte Verpflichtung ab, das Embryo bis dahin zu schützen.
Nach christlichem Verständnis ist diese Praxis unhaltbar. Man ist nämlich Mensch und Person, ein Gott gewolltes Wesen von der Befruchtung an, man entwickelt sich nicht zum Menschen und zur Person, sondern als Mensch und als Person.
Bei Stammzellen wird zwischen adulten, die dem Körper Erwachsener, der Plazenta oder dem Nabelschnurblut entnommen, und embryonalen, die auf Kosten des Embryos gewonnen werden, unterschieden. Die Gewinnung embryonaler Stammzellen ist ein Akt des Tötens, das Embryo wird zerstört. Aus diesem Grund ist die Gewinnung und Forschung mit embryonalen Stammzellen zu verbieten und sollte unter keinen Umständen mit öffentlichen Mitteln gefördert und finanziert werden.
Es ist unter Wissenschaftlern längst bekannt, dass sich embryonale Stammzellen für Transplantationszwecke bzw. für die Heilung von Krankheiten nicht eignen. Bei Transplantationen in menschliches Gewebe würde es aufgrund von Onkogenen zur Tumorbildung kommen, was bei adulten Stammzellen nicht der Fall wäre. Die Zellen lassen sich zwar differenzieren was bedeutet, dass das Tumorrisko gesenkt werden kann und das im allergünstigsten Fall bis zu 90 %, jedoch „erfasst es […] niemals alle Zellen.“[1]
Aus diesem Grund ist die Hoffnung, so der Zellbiologe und Humanmediziner Volker Herzog, mit embryonalen Stammzellen Krankheiten zu heilen, äußerst unrealistisch und ein Irrweg. Daher sei auch die ganze Debatte um die Liberalisierung des Stamzellengesetzes widersinnig[2] und würde nicht dem aktuellen Forschungsstandpunkt entsprechen.
Und – spätestens vor zwei Wochen wurden den Befürwortern der Verlegung des Stichtages der letzte Argumentationsboden entrissen: Zwei wissenschaftliche Zeitungen hatten die sensationelle Meldung über einen Durchbruch bei der Stammzellenforschung gebracht. Dem Forscherteam um Yamanaka und Thomson ist es durch Umprogrammierung adulter Stammzellen gelungen, Stammzellen mit der Potenz von embryonalen Stammzellen herzustellen. Wenn sich diese Ergebnisse bestätigen sollten, könnten problemlos embryonale Stammzellen ohne die Tötung von Embryonen produziert werden. Daher fordert die CDL-Vorsitzende Mechthild Löhr Konsequenzen für die Gesetzgebung: „Wir brauchen keine Änderung des Stammzellengesetztes, sondern ein Verbot der überflüssigen und ethisch nicht zu verantwortenden verbrauchenden Embryonenforschung und hin zu ethisch unbedenklichen und viel versprechenden Forschungsansätzen.“
Aufgrund dieses sensationellen Forschungserfolgs haben namhafte Forscher wie Ian Wilmut[3], der obwohl er über die Lizenz für das Klonen verfügt und an Embryonen forschen darf, sich von der verbrauchenden Embryonenforschung abgewandt.
Trotz dieser eindeutigen Sachlage plädiert Forschungsministerin Schavan weiterhin für die Auflockerung des Embryonenschutzgesetztes. Und das, obwohl sie promovierte Katholikin ist und sich engagierte Laienkatholikin nennt. Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen meint dazu folgendes: „Als Politikerin steckt Frau Schavan in einer Zwangslage. Das ändert aber nichts daran, dass es in einer grundsätzlichen Frage nur eine grundsätzliche Antwort geben kann. Wo es um Leben und Tod geht, verbietet sich jeder Kompromiss“.[4]
Es ist also an Frau Schavan und ihre Mitstreiter zu appellieren ihre Position zu überdenken und sich nicht vollkommen der Industrie anzubiedern. Angesichts der Tatsache, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen ethisch äußerst verwerflich und forschungspolitisch nicht notwendig ist, erübrigt sich eigentlich jedweder Kommentar.

[1] Der Bonner Zellbiologe und Humanmediziner Volker Herzog im Interview mit Stefan Rehder (Die Tagespost Nr. 143)
[2] Vgl. ebenda
[3] Vgl. „Die Tagespost“ Nr. 140, Seite 1
[4] Vgl. „Die Tagespost“ (Nr. 143) Bischof Algermissen im Interview mit Markus Reder
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