Mittwoch, 12. Dezember 2007 07:53
Beitrag: Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Moralischer Grund:
Mit der Handkommunion einhergehende Faktoren wie: unnötige Handberührung, Automatismus des Zugreifens, Oberflächlichkeit, kindliche Unreife, altersbedingte Gebrechlichkeit usw. machen dem verantwortlichen Priester die erforderliche Vorsicht und Kontrolle (z. B. gegenüber Hostienteilchen) unmöglich.
Um eine gewissenhafte Sorgfalt in jedem einzelnen Fall zu gewährleisten und Verunehrungen und Ehrfurchtsminderung nach Kräften zu verhindern, bleibt dem Priester als verantwortlichem Diener des Sakraments nur die generelle Wahl der Mundkommunionspendung mit Gebrauch der im neuen Meßbuch vorgeschriebenen Kommunionpatene (vgl. allgemeine Einführung Nr. 80, 17). Der Laie hat somit die moralische Pflicht, von der Handkommunion Abstand zu nehmen, um den Priester nicht an der Erfüllung seiner Gewissenspflicht zu hindern.
Handkommunion. Wie ist es dazu gekommen

Schon seit 1965/66 legten ,,einige Priester ohne Berechtigung die Hostie den Gläubigen in die Hand.“ Dies geschah zuerst in Holland als Folge der Leugnung der Wesensverwandlung und der eucharistischen Gegenwart.
Papst Paul VI. wies 1965 die ,,schon verbreiteten falschen Meinungen“ mit seiner Enzyklika ,,Mysterium Fidei“ zurück. Die holländischen Bischöfe forderte er auf, ,,Anweisungen zu geben, damit man überall wieder zu der traditionellen Art zu kommunizieren zurückkehrt.“
Dem zunehmenden Ehemißbrauch trat er drei Jahre später mit seiner Enzyklika ,,Humanae vitae“ (1968) entgegen, worin er ,,den Gebrauch von Mitteln, die sich direkt gegen die Fruchtbarkeit richten, als unerlaubt (schwere Sünde) verurteilt.“
Weder der Ehemißbrauch noch die von einigen Priestern illegal gespendete Handkommunion wurde jedoch von den zuständigen Bischöfen recht verurteilt und bestraft. Die Handkommunion fand bald auch unerlaubterweise in Deutschland, Belgien und Frankreich mancherorts Eingang.

Im Jahre 1968/69 befragte Papst Paul VI. alle katholischen Bischöfe zum Problem der Handkommunion. Die Umfrage ergab die eindeutige Ablehnung der Handkommunion mit überwiegender Mehrheit.

Um den Mißbrauch der Handkommunion einzudämmen, wandte sich der Papst 1969 an die gesamte Kirche, indem er die Glaubensgefahren der Handkommunion verkündete und alle Bischöfe, Priester und Laien eindringlich ermahnt, zum ,,Wohl der Kirche selbst“ die erneut bestätigte Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen’. Diese Mahnung hat bis heute volle Gültigkeit.

Eine mittlerweile größer gewordene Zahl von Oberhirten war zwischenzeitlich selbst zu Befürwortern der Handkommunion geworden“. Sie forderten vom Papst eine Sondererlaubnis der Handkommunion, ,,um den Ungehorsam zu sanktionieren“.
Papst Paul VI. schien nach anfänglichem, sehr heftigem Widerstreben im Jahre 1969 überraschend nachzugeben und ,,dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, (im Ungehorsam) bereits Eingang gefunden hat“, einzelnen Bischofskonferenzen eine Sondererlaubnis zu gestatten.
Da die Handkommunion damals nur ,,in einigen Gemeinschaften und mancherorts“ – keineswegs in allen Diözesen und auch nicht als ,,Brauch“!!! – praktiziert wurde, ist nicht nur ihre illegale Einführung, sondern auch ihre Ausweitung über viele Diözesen und Länder ungültig.

Was sagt das Kirchenrecht?

1. Die moderne Handkommunion verstößt, durch die freiwillig verringerte Ehrfurcht und Vorsicht gegenüber der HI. Eucharistie gegen can. 898 CIC, wonach alle Gläubigen der Hl. Eucharistie ,,grösste Ehre“ erweisen rnüssen.

2. Bezüglich der unnötig zu Boden fallenden HI. Partikel und der vergrößerten Mißbrauchsgefahr verstößt die allgemeine Handkommunionspendung durch freiwillige Unterlassung auch gegen can. 1367 CIC (,,Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft… „

3. Die Instruktion ,,Memoriale Domini“ sieht vor, daß von einer sogenannten Sondererlaubnis der Handkommunion nur ,,dort“ Gebrauch gemacht werden kann, wo die Handkommunjon verbotenerweise ,,bereits Eingang gefunden hat“

Papst Paul VI.:Die Mundkommunion ,,hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja nicht nur die Disziplin.
Es steht auch sehr zu befürchten (timentur forte), dass die neue Form der Kommunionspendung (Handkommunion) Gefahren nach sich zieht:
Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament. Profanierung (Entweihung) eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre,“
,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe, Priester u. Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur), der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift (der Mundkommunion) beflissen Folge zu leisten (studiose obsequantur)“ (Memoriale Domini, 1969). Diese Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.

Manche Leute argumentieren das es die Handkommunion schon früher gab.

Die Handkommunion gab es auch nicht in dieser Weise. Die Hostie wurde auf ein Tuch gelegt, dieses wurde dann zum Mund geführt, man fasste die Hostie nicht mit den Händen an.
Die Handkommunion ist nicht richtig!! Sie ist eine schwere Beleidigung Gottes.

Das Berührungsverbot:

Die Psychologie des Menschen ist bekanntlich so angelegt, daß alles, was viele anfassen, für den Menschen zum Profanen wird.

Schon im AT kommt Gott daher dieser Schwäche des Menschen durch das Berührungsverbot der ,,Heiligen Sache“ entgegen. Es richtet sich an die Allgemeinheit des Volkes (Laien). Nur die von Gott zum besonderen Dienst an der ,,Heiligen Sache“ Berufenen (Priester) sind vom Berührungsverbot ausgeschlossen (vgl.: Berg Sinai Ex 19,12f,23; Bundeslade 2 Sam 6,7; 1 Chr. 13,9f; 15,2,12f; 2 Chr. 5,5; Num 18,7; Weihegabe im Tempel Jdt 11,13).

Da auch die Hl. Eucharistie zum ,,Heiligen“ zählt, so gilt auch für ihre Handhabung grundsätzlich das Berührungsverbot für den Laien als Norm. Er kann nur in einer Notlage (z. B. bei Lebensgefahr, Verfolgung, Verunehrungsgefahr) außer Kraft treten.

Das grundsätzliche Berührungsverbot der Hl. Eucharistie für Laien bestätigen u. a. der hl. Papst Sixtus I (117-126), der hl. Thomas von Aquin, Kirchenlehrer († 1274), die hl. Brigitta von Schweden († 1373).

Bischof Graber (1970):
,,Wenn ein Priester überzeugt ist, daß durch die Handkommunion die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten verletzt wird, darf er die hl. Hostie nicht auf die Hand geben.“

Hl. Papst Sixtus I.
(116-125): ,,Dieser setzte (die überlieferte Lehre) fest, dass die hl. Geheimnisse nur von den Dienern (Priestern) berührt werden dürfen“.

Was sagt die Liturgie?
1. Dem Priester ist das Anfassen der HI. Hostie von Gott befohlen und für seinen priesterlichen Dienst am Sakrament notwendig. Die Weihegnade (Wandlungsgewalt) des Priesters und die damit verbundene besondere Würde seiner Hände (Sinnbild für Gottes Hände/Macht) weisen unmittelbar auf das Geheimnis der Wesensverwandlung der HI. Eucharistie ehrfurchtsfördernd hin.
2. Beim Laien fehlen diese Voraussetzungen. Hinzu kommt die unnötig vergrößerte Verunehrungsgefahr der Handkommunion. Das sinnfällige Zugreifen der Hand läßt daher nicht mehr notwendigen und ehrfurchtsförderden ,,Dienst am Allerheiligsten“, sondern ,,In-Dienst-Nahme“ und ,,Unterwerfung“ eines vermeintlich gewöhnlichen Stück ,,Brotes“ durch menschliche Macht und Willkür erkennen (= Verdunklung/Leugnung des Geheimnisses). Dies begünstigt Glaubenszweifel. Damit bleibt die moderne Handkommunion auch nach liturg. Gesetzen verboten (vgl. SC 21, 23, 28).

Jede Handkommunion ist somit zugleich auch eine geistige Einwilligung in unnötige Verunehrung der Hl. Eucharistie.

Der Laie hat somit die moralische Pflicht, von der Handkommunion Abstand zu nehmen, um den Priester nicht an der Erfüllung seiner Gewissenspflicht zu hindern.


Mehr zu diesem Thema:
http://web246m.dynamic-kunden.ch/maria/hl.eucharistie.html

Aussagen der Bibel zu Hl. Eucharistie
Lehre der Kirche zur Hl. Eucharistie
Die urkirchliche Kommunionpraxis
Die heutige Kommunionpraxis
Päpste, Bischöfe und Theologen zur Kommunionspendung
Ist die moderne Handkommunion also Sünde?
Diesen Beitrag bearbeiten Redakteur: Beitrag
Klicks: 1.107 mal
Weiterlesen:
• Apostelkonferenz: Falschmeldung
5 Lesermeinungen:
Donnerstag, 13. Dezember 2007 16:58
Rudolfus: @Leblhuber: Jeder Partikel des eucharistischen Brotes enthält den ganzen Christus
Jesus hat am Sederabend das Brot gebrochen und ausgeteilt, so wie es religiöse Juden heute noch tun.
Waren damals Krümel ein Sakrileg???

Jeder Partikel des gewandelten Brotes enthält den ganzen Christus.
Christus hat die heilige Kommunion sicher entsprechend achtsam ausgeteilt und die Kirche hat ebenfalls diesen Auftrag.
Mittwoch, 12. Dezember 2007 22:34
Leblhuber: @Rudolfus:
Jesus hat am Sederabend das Brot gebrochen und ausgeteilt, so wie es religiöse Juden heute noch tun.
Waren damals Krümel ein Sakrileg???
Mittwoch, 12. Dezember 2007 17:54
Rudolfus: Hat Judas Iskariot jemals an einer katholischen Messe teilgenommen?
Aber ein „göttliches Prinzip“?? Ist der Judaskuss auch ein „göttliches Prinzip“??
Mittwoch, 12. Dezember 2007 10:24
Rudolfus: Die würdigere Form ist alleine die Gott würdige Form
Die Handkommunion widerspricht der vorgeschriebenen Hostienpatene, um die Partikelverstreuung der hl. Hostie zu verhindern.
Mittwoch, 12. Dezember 2007 10:19
Dr. Otterbeck: Paul VI. sah das richtig.
Aber ein „göttliches Prinzip“?? Ist der Judaskuss auch ein „göttliches Prinzip“??

Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net