Donnerstag, 3. Januar 2008 17:17
Mithilfe der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.

Begründung:
Die Auseinandersetzungen um die in Artikel 4 GG geschützte Religionsfreiheit und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen nehmen an Schärfe zu. Insbesondere der Islam ist für viele Deutsche (ich schließe mich hier ausdrücklich ein!) schwer einzuschätzen und ruft Ängste hervor.

Meine Hauptangst besteht beispielsweise darin, dass ich davon ausgehe, dass ein Ziel einer Vielzahl ranghoher Muslime darin besteht, die Schari’a auch in Europa (und somit auch in Deutschland) einzuführen. Eine Änderung des Artikels 4 GG, so wie ich sie vorschlage, würde meines Erachtens hier eine klare Grenze aufzeigen, die sowohl symbolischen als auch rechtlichen Charakter hätte.
Zurück zum Artikel 11 Lesermeinungen:
Mittwoch, 20. Februar 2008 17:30
Arkanum/kreuts.net: eigentlich rennt das Volksbegehren offene Türen ein,
denn in Art.136 Abs.1 Grundgesetz heißt es bereits jetzt:

Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

Der Vorschlag ist sinnvoll, sehr sinnvoll sogar, aber schon erfüllt.
Montag, 7. Januar 2008 08:52
Pünktchen: Graf v.G.
Der vorgeschlagene Zusatz ist an und für sich überflüssig, weil verfassungsimmanente Schranken dafür sorgen, daß ein Grundrecht nur innerhalb der allg. Wertordnung des GG gewährleistet wird und zum Schutz kollidierender Grundrechte Dritter und zum Schutz wichtiger Verfassungsgüter (allen voran die freiheitlich demokratische Grundordnung) einschränkbar ist.

Dennoch würde es nichts schaden, wenn diese Schranken auch expressis verbis zum Ausdruck kommen.
Sonntag, 6. Januar 2008 23:30
Graf von Galen: Für ein freies und heiliges Deutschland, @ Pünktchen
„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit !“
Sie sind aber sehr naiv. Wer definiert denn, wer
Feind der Freiheit ist ?
Die, die im Staat die Macht haben und die sind alles
andere als Freunde der katholischen Religion und des
Deutschen Volkes.
Der vorgeschlagene Zusatz öffnete einer antichristlichen,
antideutschen, totalitären Staatsform noch mehr Tür
und Tor.
Sonntag, 6. Januar 2008 14:29
Pünktchen: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Religion, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
prinzipiell ablehnt und sich – bei geeigneter Konstellation – zur gewaltsamen Unterwerfung oder Vernichtung sog. „Ungläubiger“ von Gott ermächtigt sieht, bietet der folgende Text wertvolle Denkanstöße und Informationen:

HARTMUT KRAUSS:
Islam heute – Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit


Der Text behandelt folgende wichtigen Themen:

Islam ist Ideologie,
Islam widerstrebt einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung,
„Ungläubige“ haben das Recht, vor islamischer Gewaltandrohung in Schutz genommen werden,
Moscheen – sichtbares Zeichen islamischer Herrschaftskultur,
Unzählige Fatwas rufen auf zu Terror und Gewaltanwendung


Es geht darum, daß der Artikel 4, Abs. 1 u. 2 GG bei einer unkritisch-formalistischen Auslegung durch Anhänger des Islam und westliche Islamophile oder „Multikulti“-Spinner in letzter Konsequenz das Gegenteil von dem bewirkt, was es gewährleisten sollte: die Freiheit der Religionsausübung.

Auch hier muß wieder der alte Grundsatz der Mütter u. Väter der Verfassung Geltung bekommen:

„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ !!!

Diesem Anliegen dient die Petition, die dem Bundestag vorgelegt werden soll!
Samstag, 5. Januar 2008 12:00
Graf von Galen: Für ein freies und heiliges Deutschland
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.“

Auch wenn ich alles andere als ein Freund des anti-
christlichen Islam bin, so ist dieser Zusatz doch sehr
gefährlich, da er letztendlich auch die wahre Religion,
den Katholizismus, einer staatlichen Ordnung unter-
würfe. Man muß jedoch Gott mehr gehorchen als den
Menschen. Dies ist mit der traditionellen Religions-
freiheit, nicht der VII- Götzendienstfreiheit, nicht
vereinbar.
Freitag, 4. Januar 2008 15:18
Christian Hüller: @ Leblhuber
Schlaubi,

ich wollte die Info von ganz bestimmer Zunge mit der Hoffnung auf weitere Details.

Vielen Dank an dieser Stelle jedenfalls an Pünktchen.
Freitag, 4. Januar 2008 11:07
Pünktchen: Steinigung
Nach der Schari’a kann die Steinigung zur Bestrafung nur eines der so genannten Hadd-Vergehen verhängt werden, nämlich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr von zwei Personen, die mit anderen verheiratet sind oder waren. Die Verurteilung kann auf Grund eines Geständnisses oder der Aussage von mindestens vier männlichen Zeugen erfolgen, wenn diese behaupten, dass sie beim Geschlechtsakt unmittelbar dabei waren.

Die Opfer der Hinrichtung werden bis zu den Knien im Erdboden eingegraben und komplett mit einem undurchsichtigen Tuch verhüllt. Die Steine sollen nicht größer als die werfende Hand sein, um den Tod des oder der Verurteilten hinauszuzögern.

Auf Youtube werden immer wieder Videos von solchen Steinigungen (Stichwort: „Stoning“) eingestellt, aber vermutlich islamische Nutzer des Portals setzen nach kurzer Zeit die Entfernung der Videos durch.
Freitag, 4. Januar 2008 10:26
Pünktchen: Hüller
Ich denke, das Bild zeigt eine Steinigung, wie sie im islam. Raum bis heute vorkommen. Von woher Frau Wolf das Bild genommen hat, weiß ich nicht!
Freitag, 4. Januar 2008 01:56
Leblhuber: @Hüller:
Was passiert da mit der Frau auf dem Bild, Pünktchen, wissen Sie Näheres?
Ihre Ignoranz ist erschreckend. Ihre bisherigen Postings zu diesem Thema sind symptomatisch für Realitätsverweigerer der Gruppe „kath. Fundis“! Informieren Sie sich gefälligst. Das ist Ihre Pflicht!!!
Freitag, 4. Januar 2008 00:01
Ist das Foto echt, oder gestellt?

Was passiert da mit der Frau auf dem Bild, Pünktchen, wissen Sie Näheres?
Donnerstag, 3. Januar 2008 19:11
Pünktchen: Sehr geehrte Frau Wolf,
die Islamverbände in Deutschland sahen sich nicht in der Lage, anläßlich der „Islamkonferenz“ folgende Erklärung zu unterschreiben und mitzutragen:

„Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet.“

Tatsächlich muß alleine schon dieser Umstand den größten Argwohn bzgl. der Verfassungstreue von Muslimen wecken. Inzwischen fordert sogar die Islamexpertin (und Türkin) der SPD-Fraktion im Bundestag, Lale Akgün, die Auflösung der Islamkonferenz wegen der „islamisch-autoritären Ausrichtung der islamischen verbandsfunktionäre. Frau Akgün: „Sie verführen junge Muslime“. Wenn Schäuble die Islamkonferenz aufrecht erhalten will, müsse er sich auch mit rechtsradikalen Parteien wie den Republikanern an einen Tisch setzen, um über Extremismus zu diskutieren…

Ihre Petition, Frau Wolf, verdient also volle Unterstützung eines jeden, der folgenden Satz unterschreiben kann:

„Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet.“
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